© LAV78. Ministerratssitzung am Dienstag, den 15.6.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- A. Besuch des Ministerpräsidenten Hoffmann, Saarbrücken
- B. Währungsreform
- C. Besprechung der Tagesordnung über die Sitzung des Landtags vom 16.6.48
- D. Gesetz zur Sicherung der Arbeitsplätze
A. Besuch des Ministerpräsidenten Hoffmann, Saarbrücken
Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Ministerpräsident über den in der letzten Sitzung des Ministerrats avisierten Besuch des Ministerpräsidenten Hoffmann, Saarbrücken. „Dieser hat erklärt“, so führt Ministerpräsident Altmeier aus, „daß er von einer Fahrt nach Engers (Verwandte) kommend die Gelegenheit benutzen wolle, mir einen Besuch zu machen, um bei dieser Gelegenheit die Grenzregulierungen zu besprechen 2, weil sich in verschiedenen Gemeinden wie Kirrberg 3, Amtsbürgermeisterei Nonnweiler, Eichelscheiderhof 4 die Notwendigkeit hierzu ergeben hätte.
Ich (Ministerpräsident Altmeier) habe zunächst klargestellt:
a) Wir sind bei der Schaffung des Saargebietes und bei den Grenzfestsetzungen nicht gefragt worden. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein Diktat der Siegermächte.
b) Daraus ergibt sich für die Landesregierung die Unmöglichkeit, jetzt zusätzlich und dadurch freiwillig Gebiete abzutreten.
Ministerpräsident Hoffmann erwiderte, daß er diesen politischen Standpunkt verstehe und würdige, andererseits dürfe man aber die Menschen, die dadurch betroffen würden, nicht zugrunde gehen lassen. Er beabsichtige in keiner Weise eine einseitige Gebietsabgabe zu propagieren, sondern er glaube, daß man im Wege des Gebietsaustausches alle Wünsche befriedigen könne.
Ich ersuchte Ministerpräsident Hoffmann diesbezügliche Vorschläge schriftlich einzureichen, wobei dann nach Vorliegen derselben gegebenenfalls eine gemeinsame Grenzbesichtigung vereinbart werden könnte.
Weiterhin besprach ich mit Hoffmann bei dieser Gelegenheit die Unmöglichkeit, daß Rheinland-Pfalz Milch aus den Grenzkreisen nach dem Saargebiet liefert 5, während diese Milch der eigenen Bevölkerung fehlt. Ministerpräsident Hoffmann hatte Verständnis dafür und sagte eine sofortige Überprüfung der ihm unbekannten Lieferungen zu.“
B. Währungsreform 6
Ministerialrat Dr. Dahlgrün gab einen Überblick über die beabsichtigte Währungsreform, wobei insbesondere die Fragen hinsichtlich der Barbestände der öffentlichen Kassen etc. eingehend erörtert wurden. 7
C. Besprechung der Tagesordnung über die Sitzung des Landtags vom 16.6.48 8
Der Ministerpräsident legte die von ihm in der letzten Sitzung des Ministerrats angekündigte Rede über die Londoner Konferenz 9 für die Sitzung des Landtags vor, die ohne Veränderungen einstimmig gebilligt wurde. 10
Die von Minister Bökenkrüger vorgelegte Erklärung wurde ebenfalls mit einigen Ergänzungen bzw. Streichungen angenommen. 11
Die vorgesehene Erklärung des Ministers Stübinger 12 lag nicht vor. Minister Stübinger gab sie in ihren Grundzügen bekannt. Sie wird insbesondere die Viehauflage behandeln und dabei von dem Schreiben ausgehen, welches der Ministerrat am 11.6.1948 der Militärregierung zugeleitet hat. 13
Bei den Regierungserklärungen ist man der Auffassung, den Fraktionen eine zustimmende Resolution vorzuschlagen, wobei der Wirkung wegen auf eine Aussprache verzichtet werden soll.
D. Gesetz zur Sicherung der Arbeitsplätze
Der allgemeine Gewerkschaftsbund hat einen Gesetzesvorschlag gemacht 14 mit dem Ziele, angesichts der bevorstehenden Währungsreform eine Kündigungssperre für drei Monate einzuführen. Wie aus einer Drucksache des Landtags hervorgeht, haben die Kommunisten diesen Vorschlag der Gewerkschaften abgeschrieben mit der Erweiterung des Schutzes auf sechs Monate 15. Minister Bökenkrüger weist darauf hin, daß die bevorstehenden Kontrollratsbestimmungen einen Kündigungsschutz bereits vorsehen, weil die Arbeitsämter zustimmen müssen. Er wird beauftragt, die Rechtslage sofort zu überprüfen und gegebenenfalls noch vor Beginn der Landtagssitzung eine Gesetzesvorlage einzubringen.
Anmerkung: Diese Gesetzesvorlage wurde später dem Landtag zugeleitet (Drucks. 461) 16. Eine Beschlußfassung des Ministerrats war nicht mehr möglich, dagegen wurde die Zustimmung der Minister einzeln herbeigeführt.
Im übrigen wurden die verschiedenen Punkte der Tagesordnung des Landtags eingehend beraten.