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73. Ministerratssitzung am Dienstag, den 11.5.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Es fehlte: Minister Dr. Süsterhenn.

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9606 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 55-61; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188 und Nr. 2975, S. 21-27. Anlagen: 1. TO; 2. TO für die 28. LT-Sitzung am 12.5.1948 im großen Saal des Rathauses zu Koblenz; 3. LVO über die Verteilung von Straßenschuhen für 1948/1949 mit Erster DVO und Begründung; 4. Entwurf des Baulenkungsgesetzes mit LT-Vorlage vom 12.5.1948; 5. Gesetz über Baulenkung und Bauüberwachung (Best. 860 Nr. 9606; Best. 700,169 Nr. 137 S. 63-107, Nr. 1-3).
Tagesordnung:
  • 1. Einführung einer Schuhkarte
  • 2. Tagesordnung des Landtags
  • 3. Baulenkungsgesetz
  • 4. Verschiedenes: a) Kartoffelkäferbekämpfung; b) Betriebsküche der Landesregierung; c) Fleischplan H; d) Aufsichtsrat bei der IG Ludwigshafen; e) Ernennungen

1. Einführung einer Schuhkarte 2

Die vom Wirtschaftsministerium in neuer Fassung vorgelegte verkürzte Landesverordnung wird nunmehr angenommen und soll sofort zur Ver¬öffentlichung gelangen.

Die vom Wirtschaftsministerium beigefügten Ausführungsbestimmungen bedurften keiner Besprechung im Ministerrat, weil sie in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen.

2Vgl. 72. MRS am 7.5.1948, TOP 2, sowie oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.

2. Tagesordnung des Landtags 3

Die verschiedenen Punkte der Tagesordnung werden eingehend beraten.

Bei dem Punkte 4. Antrag der CDU betr. Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung für Obst und Gemüse 4 (Drucks. 366) 5 soll der Landwirtschaftsminister die in den letzten Sitzungen des Ministerrats herausgestellte Auffassung bekunden, die eine Lockerung der Zwangsbewirtschaftung für Obst und Gemüse vorsieht, jedoch eine völlige Aufhebung für verfrüht erklärt.

Es ist der Wunsch der Regierung, daß das Parlament bzw. sein Ernährungs- und Versorgungsausschuß für die endgültige Gestaltung der diesjährigen Anordnung verantwortlich mitwirkt. 6

Zu den Punkten 11. Antrag der Fraktion der CDU betr. Sonderamnestierung der Schwerkriegsbeschädigten (Drucks. 384) 7 und 12. Antrag der Fraktion der SPD betr. Amnestie für alle ehemaligen Mitglieder der NSDAP (Drucks. 381) 8 soll der Landeskommissar für die politische Bereinigung auf die seit Wochen durch ihn bzw. durch die Landesregierung geführten Verhandlungen mit der Militärregierung hinweisen, die aufgrund der bis jetzt abgegebenen Erklärungen zu einer Amnestie durch die Militärregierung führen werden. Es sollen diese im Gang befindlichen, aber noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen, durch eine Debatte im Landtag nicht gestört werden. 9

Zu den übrigen Punkten der Tagesordnung werden die Ressortminister, je nach dem Verlauf der Debatte, zu sprechen haben, ohne daß es vorheriger Festlegungen durch den Ministerrat bedarf.

3Am 12. und 13.5.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 613-676); die vollständige TO liegt bei (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2).
4Zuletzt betr. Ernährung allgemein 72. MRS am 7.5.1948, TOP 6.b). Zuletzt betr. Obst und Gemüse ebd., TOP 1.
5LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 366.
6Fortgang betr. Ernährung allgemein unten TOP 4.c). – Fortgang betr. Obst- und Gemü-seversorgung 74. MRS am 25.5.1948, TOP 8.
7LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 384.
8LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 381.
9Bereits im November 1947 hatte die Militärregierung mit der Verordnung Nr. 133 eine erste Amnestiebestimmung erlassen; die erweiterte Bestimmung wurde mit der Verordnung Nr. 165 Anfang Juli 1948 erlassen (vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 292-298 und S. 353).

3. Baulenkungsgesetz 10

Das in der Sitzung vom 7.5.1948 grundsätzlich beschlossene Baulenkungsgesetz wird vom Finanzminister – Abteilung Wiederaufbau – erneut in der abgeänderten Fassung des § 6, der jetzt lautet:

„Dringlichkeitsfolge

(1) Bei Schäden an Bauten, die öffentlichen, Wohnzwecken und lebenswichtigen Wirtschaftsunternehmen dienen, werden die Baufreigaben in nachstehender Dringlichkeit erteilt:

Dringlichkeitsstufe 1: Wiederherstellungsvorhaben

Dringlichkeitsstufe 2: Unterhaltungs-, Ergänzungs- und Erweiterungsvorhaben

Dringlichkeitsstufe 3: Neuvorhaben

(2) Der Minister für Wiederaufbau kann auf Vorschlag den nachgeordneten Baubehörden die Einstufung bestimmter Bauvorhaben abweichend von den Bestimmungen des Absatzes 1 anordnen.”

vorgelegt und vom Ministerrat angenommen.

Die Bezeichnung „Der Staatssekretär für das Wiederaufbauwesen” ist im Gesetz zu streichen und zu ergänzen durch die Bezeichnung: „Der Finanzminister – Abteilung Wiederaufbau -”.

Das Gesetz soll dem Landtag sofort zugeleitet werden mit dem Ersuchen, die erste Beratung möglichst noch auf die Tagesordnung vom 12.5.48 zu setzen. 11

10Zuletzt 72. MRS am 7.5.1948, TOP A; vgl. oben Anm. 1, Anlagen Nr. 4 und 5.
11Vgl. die Einwände des Justizministers in seiner Stellungnahme vom 11.5.1948 (Best. 860 Nr. 4059, S. 93-101). – Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP 1.

4. Verschiedenes:

a) Kartoffelkäferbekämpfung

Minister Junglas berichtet über große Vorkommen von Kartoffelkä-fern. Minister Stübinger weist darauf hin, daß eine großzügige Bekämpfung planmäßig durchgeführt werden müsse, wozu die notwendigen Mittel vorhanden seien. Der Ministerrat beschließt, den Landwirtschaftsminister zu beauftragen, diese Bekämpfung mit allen zur Verfügung stehenden Kräften einzuleiten.

b) Betriebsküche der Landesregierung 12

Es war durch die Betriebsversammlung des Innenministeriums bzw. durch eine Eingabe des Gesamtbetriebsrates mitgeteilt worden, daß der Küche neben den Marken der Teilnehmer Lebensmittel nicht mehr zur Verfügung stünden bzw. seitens des Ernährungsministeriums nicht mehr zur Verfügung gestellt würden, so daß am 12.5. die Küche ihren Betrieb einstellen müsse. Nach eingehender Debatte wird festgestellt, daß die Küche aufgrund der Vorschläge des Landwirtschafts- und Ernährungsministers ihre Ausgabe wie bisher fortsetzen wird. 13

c) Fleischplan H

Es wird auf den Beschluß des Ministerrates vom 7.5. verwiesen. 14 Minister Stübinger berichtet, daß Baden und Württemberg für den Monat Juni eine 40%ige Ermäßigung erhalten hätten. Der Ministerrat ist der Meinung, daß je nach Ausgang der Verhandlungen mit der Militärregierung im Landtag zu dem Fleischplan H Stellung genommen werden soll. 15

d) Aufsichtsrat bei der IG Ludwigshafen 16

Minister Dr. Hoffmann weist auf Bestrebungen hin, die durch die Bildung eines aus französischen und deutschen Personen zu bildenden Aufsichtsrates betrieben würden, wobei Dr. Bieroth als Kandidat der Militärregierung genannt worden sei. 17 Es wird festgestellt, daß eine Genehmigung zur Übernahme einer derartigen Position den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nicht eingeholt worden und angesichts der politischen und wirtschaftlichen Folgen auch nicht zu erteilen ist.

Der Innenminister soll generell in einem Runderlaß auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Dr. Bieroth ist durch den Ministerpräsidenten entsprechend zu bescheiden.

Durch Runderlaß des Innenministers ist weiter festzustellen, wer z.Z. bezahlte Nebenbeschäftigungen ausübt, ohne daß eine Genehmigung vorliegt, damit jeder Fall alsdann individuell überprüft und behandelt wird. 18

e) Ernennungen

Minister Steffan bringt das Telegramm der Kreisversammlung Bergzabern bezüglich des durch den Ministerrat abberufenen Landrats Gutting zur Sprache. 19 Der Ministerrat beschließt, daß es bei dieser Abberufung verbleibt, da es den rechtlichen Bestimmungen widerspricht, wenn der Landrat gleichzeitig im Hauptamt seinen Beruf als Rechtsanwalt ausübt bzw. ein Rechtsanwaltsbüro unterhält. Durch frühere Verhandlungen mit Landrat Gutting war festgestellt worden, daß er nicht bereit ist, Konsequenzen nach der einen oder anderen Seite zu ziehen, so daß in Übereinstimmung der Parteien und des Oberregierungspräsidenten der Pfalz die Abberufung des Landrats Gutting und die Berufung des Landrats Grass zum Landrat von Bergzabern vorgenommen wurde. Bei diesem Beschluß ist zu verbleiben. Die Stellungnahme des Kreistages in dieser Angelegenheit ist ungesetzlich 20.

12Zuletzt 47. MRS am 10.10.1947, TOP G.
13Fortgang 111. MRS am 13.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).
14Zuletzt betr. Ernährung allgemein oben TOP 2. Zuletzt betr. Fleischplan H 71. MRS am 29.4.1948, TOP 2.
15Zu diesen Verhandlungen vgl. vorige Anm. – Vgl. Protokoll der Besprechung des Min-Präs mit der Militärregierung am 2.6.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 65). – Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP A.
16Bezug: IG-Farben, Ludwigshafen. Das Thema war bereits für die 41. MRS am 12.9.1947, TOP 4, vorgesehen, jedoch ohne Begründung abgesetzt worden. Zur Bedeutung der Maßnahme für die französische Besatzungspolitik vgl. Ludmann-Obier, Kontrolle, S. 47-54. Allgemein zum IG-Farben-Konzern: Best. 860 Nr. 968 (darin Nr. 509), Nr. 1283 und Nr. 2640 sowie Pfanz-Sponagel, Neuaufbau.
17Vgl. Protokoll der Unterredung zwischen Vertretern der Militärregierung und MinPräs Altmeier am 2.6.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 65-67, hier: Bl. 66) und Ludmann-Obier, Kontrolle, S. 49-52
18Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP B.
19Best. 880 Nr. 1323. Theodor Gutting (*1905), 1924-1928 Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg, 1931-1932 Rechtsanwalt (Referendar im Vorbereitungsdienst), ab 1932 freiberuflicher Rechtsanwalt, Militärdienst, 1946 LR in Bergzabern, 1948 Abberufung (Best. 860P Nr. 10706 und Best. 880 Nr. 1323; LASp Best. H 14 Nr. 6226).
20Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP C.