© LAV72. Ministerratssitzung am Freitag, den 7.5.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Minister Dr. Süsterhenn fehlte entschuldigt. 2
- 1. Obst- und Gemüseplan
- 2. Landesverordnung über die Ausgabe der Schuhkarte
- 3. Bericht des Sachverständigen Professor Dr. Armbruster über die bisherigen Verhandlungen in Paris
- 4. Landwirtschaftskammergesetz
- 5. Bezahlung des 1. Mai
- 6. Verschiedenes: a) Viehumlage; b) Kartoffeln und Saatkartoffeln; c) Ernennungen und Versetzungen
- A. Baulenkungsgesetz
- B. Beamtengesetz
- C. Aufwandsentschädigung bzw. Leistungszulage für Beamte und Angestellte in der Abteilung Vermögensverwaltung (§ 52)
- D. Antrag des Präsidenten des Rechnungshofes in die Besoldungsgruppe 2 eingruppiert zu werden
- E. Wiederaufbauverband Mainz
- F. Wiederaufbauverband Koblenz
- G. Weinzuteilung am 1. Mai
1. Obst- und Gemüseplan 4
Nach eingehendem Vortrag des Landwirtschaftsministers wird beschlossen, mit der Frage der Einführung einer Obst- und Gemüsekarte und der damit zusammenhängenden Bewirtschaftung von Obst und Gemüse den Landtag bzw. den Ernährungs- und Versorgungsausschuß zu beschäftigen. 5
2. Landesverordnung über die Ausgabe der Schuhkarte 6
Die vom Wirtschaftsminister vorgelegte Landesverordnung wird eingehend besprochen. Sie bedarf einiger Ergänzungen bzw. Abänderungen, weil beschlossen wurde, die Landesverordnung lediglich auf die Jahre 1948/49 zu beschränken, so daß infolgedessen keine Schuhkarte erhalten
a) Erwachsene für 1948/49, wenn sie ab 1.1.1948 bereits aufgrund eines Bezugsscheines ein Paar Schuhe bezogen haben,
b) Kinder nur für 1949, wenn sie seit 1.1.1948 bis zur Ausgabe der Schuhkarte aufgrund eines Bezugsscheines ein Paar Schuhe erhalten haben.
Die Landesverordnung ist also weitgehend einzuengen. Viele der Bestimmungen, die jetzt in der Landesverordnung enthalten sind, gehören in die Ausführungsbestimmungen. Die Vorlage ist entsprechend umzuarbeiten und der nächsten Sitzung des Ministerrates vorzulegen. 7
3. Bericht des Sachverständigen Professor Dr. Armbruster über die bisherigen Verhandlungen in Paris 8
Zu diesem Teil der Besprechungen sind die Staatssekretäre zugezogen worden.
Professor Armbruster berichtet eingehend
a) über Inhalt und Verlauf der bisher in Paris stattgefundenen Verhandlungen,
b) über die Aufgaben, Ziele und Forderungen, die er als Sachverständiger hinsichtlich der weiteren Sachverständigentätigkeit zu entfalten beabsichtige.
Aus den Reihen der Teilnehmer des Ministerrats wurden diverse Fragen gestellt und der ganze Komplex eingehend behandelt. 9
4. Landwirtschaftskammergesetz 10
Der Entwurf 11 wird im § 1 abgeändert, indem nicht drei, sondern nur zwei Landwirtschaftskammern vorgesehen werden und zwar
eine Kammer für die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Montabaur,
eine Kammer für den Oberregierungsbezirk Pfalz und Rheinhessen.
Diese Abänderung wurde gegen die Stimme des Ministers Steffan beschlossen.
Im § 5 Aufgaben: fällt die Ziffer: e) „die Einrichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten“ fort. Sollte sich im Verlauf der Kammertä-tigkeit die Notwendigkeit zur Eingliederung in die Kammer herausstellen, so kann dies aufgrund des letzten Satzes des § 5: „Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt dem Minister für Landwirtschaft und Ernährung vorbehalten” geschehen.
Der § 8 „Zusammensetzung (Mitgliederzahl)” erhält nach eingehender Beratung folgende Neufassung:
(1) Gewählt werden:
1) in jedem Kreis von den haupt- und nebenberuflich tätigen Landwirten, und zwar von den Eigentümern, Nutznießern oder Pächtern land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter. Ein Mitglied und ein Stellvertreter müssen der Betriebsgrößengruppe bis zu 10 ha angehören.
Der Grundbesitz des Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz muß mindestens ½ Hektar, bei wein-, obst- und gartenbaulich genutzten Flä-chen mindestens ¼ Hektar umfassen. Die Stadtkreise bilden mit dem zugehörigen Landkreis einen Wahlkreis.
2) in je zwei Kreisen ein Mitglied und ein Stellvertreter von den ständig beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeitnehmern;
3) in jeder Kammer durch Zuwahl der Volksversammlung je ein weiteres Mitglied nebst Stellvertreter
a) aus Vorschlägen der landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände,
b) aus der Zahl der im Kammerbezirk tätigen Landfrauen aus Vorschlägen der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsorganisation,
c) aus Vorschlägen der landwirtschaftlichen Fachverbände.
(2) Die Vollversammlung kann außerdem bis zu drei Mitglieder aus den Reihen der um die Landwirtschaft besonders verdienten Persönlichkeiten des Kammerbezirks wählen.
(3) Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Erstmalig werden die Ausscheidenden durch das Los bestimmt. Hierbei sind alle Personenkreise gleichmäßig zu berücksichtigen. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitgliedes rückt für den Rest der Wahlzeit dessen Stellvertreter auf.
§ 19 wird gestrichen 12
Die so veränderte einstimmig beschlossene Vorlage ist dem Landtag sofort zuzuleiten, damit die erste Beratung noch auf die Tagesordnung der Sitzung des 12. Mai gesetzt werden kann. 13
5. Bezahlung des 1. Mai
Es wurde folgendes festgestellt: 14
Artikel 57 der Verfassung hat den 8-Stundentag als gesetzliche Regel erklärt und festgelegt, daß Sonntage und gesetzliche Feiertage arbeitsfrei sind. Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag für alle arbeitenden Menschen. Das Arbeitsentgeld für die in die Arbeitszeit fallenden gesetzlichen Feiertage ist zu zahlen. Dementsprechend wird klargestellt, daß es sich bei dem Schreiben des Arbeitsministers vom 23.4.48 nicht um eine gesetzliche Anordnung, sondern um eine Empfehlung handelt.
Es besteht Übereinstimmung darüber, daß eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitsentgeltes dann besteht, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tage einen nachweislichen Ausfall an Arbeitsentgelt erleidet.
6. Verschiedenes
a) Viehumlage 15
Staatsminister Stübinger berichtet, daß die maßgebenden Stellen der Militärregierung für den Monat Mai eine Auflage von 400 t zur Versorgung der Truppe erlassen und mit den Entnahmen zwischenzeitlich im Kreis Kreuznach begonnen hätten, nachdem durch das Ausbleiben der Maiauflage seitens des Landwirtschaftsministeriums (in Erfüllung des jüngst gefaßten Ministerratsbeschlusses) 16 die Schlachthöfe für die Versorgung der Truppe über keine Vorräte mehr verfügten.
Der Ministerpräsident berichtet eingehend über die gelegentlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Mai in Baden-Baden geführten Verhandlungen 17, bei denen er die Unmöglichkeit der bisherigen Erfüllung der Auflagen eingehend dargetan und wobei sowohl der Generalgouverneur als auch General Koenig weitgehende Zusagen hinsichtlich einer Überprüfung der derzeitigen Auflagen gemacht hätten mit dem Ziele, die Auflagen für die Truppe und Berlin herabzusetzen, um in Verbindung mit einer Auflagenherabsetzung für die Zivilbevölkerung eine Schonung der Viehbestände für die nächsten Monate herbeizuführen 18. Das Ziel weiterer Verhandlungen muß sein:
a) Streichung aller Auflagenrückstände per 30. April 1948,
b) Herabsetzung der Auflagen für die Truppe und Berlin,
c) Herabsetzung der Fleischausgabe an die Bevölkerung bis auf einen Satz von 200 g pro Monat.
Weitere Verhandlungen über die Streichung der Verpflichtung, die Militärauflagen in A- und B-Tieren zu erfüllen, sollen unverzüglich mit der Militärregierung aufgenommen werden 19.
b) Kartoffeln und Saatkartoffeln 20
Minister Stübinger berichtet über die Zusage von weiteren 15.000 t Speisekartoffeln. Einschließlich der früheren Zusagen seien infolgedessen 33.700 t Speisekartoffeln zu liefern, von denen bis zur Stunde 14.000 t eingetroffen seien. Bei diesen Speisekartoffeln handelt es sich, wie Besichtigungen gezeigt haben, zum größten Teil um gutes Saatgut. Minister Stübinger schlägt infolgedessen vor, mit der Militärregierung zu verhandeln mit dem Ziele, 5.000 t hiervon nicht als Speisekartoffeln, sondern als Saatgut verwenden zu können 21.
c) Ernennungen und Versetzungen
aa) Regierungsvizepräsident Knieper 22 soll abberufen und zunächst beurlaubt werden.
Finanzminister Dr. Hoffmann wird die weitere Beschäftigung im Finanzministerium (Amt für Wiedergutmachung) in der Zwischenzeit in die Wege leiten.
Zum Regierungspräsidenten wird ernannt der bisherige Amtsbürgermeister Rörig in Altenkirchen 23
bb) Landrat Bornheim 24 soll abberufen werden wegen diverser Meinungsverschiedenheiten sowohl mit den Parteien als auch mit der Militärregierung. Über seine weitere Beschäftigung an anderer Stelle (vielleicht Wirtschaftsministerium) sollen Verhandlungen geführt werden. Staatssekretär Dr. Steinlein wird Landrat Bornheim hinsichtlich seiner weiteren Beschäftigung überprüfen 25.
Als Nachfolger wird Landwirtschaftsrat Dr. Hanns Sinzig/Unkel 26 einstimmig aufgrund eines Vorschlages des Innenministers vom 7.5.48 zum Landrat von Altenkirchen ernannt.
cc) Als Nachfolger des verstorbenen Landrats Kastenholz/ Wittlich 27 wird auf Vorschlag des Innenministers vom 7. Mai 1948 Rechtsanwalt Dr. Hans Puhl 28 ernannt 29.
dd) Der derzeitige Leiter des Landesernährungsamtes Groß wird zum Oberregierungsrat auf Widerruf ernannt. Groß – der seit 1941 in der öffentlichen Verwaltung tätig ist – kann nach 10-jähriger Verwaltungstätigkeit als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden. Eine verbindliche Zusage hierüber ist nicht zu erteilen. Auch müssen selbstverständlich alle kommenden gesetzgeberischen Maßnahmen vorbehalten bleiben 30.
Bei dieser Gelegenheit wird erneut festgestellt, daß das Landesernährungsamt aufzulösen und in eine Abteilung des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums umzuwandeln ist 31.
ee) Der derzeitige Generalstaatsanwalt Doller soll einem einstimmigen Ministerratsbeschluß zufolge pensioniert werden. Seine weitere Tätigkeit ist im Hinblick auf sein Verhalten als Regierungsvizepräsident der Pfalz nicht erwünscht 32.
ff) Die Militärregierung hat mit Note Nr. 2050/SG vom 26.4.48 33 mitgeteilt, daß sie der Entlassung des Dr. Summerer, der zur Zeit beim Oberregierungspräsidium Pfalz beschäftigt ist, nicht zustimmt 34. Dem Vorschlag der Militärregierung folgend soll Dr. Summerer als Angestellter in der bisherigen Vergütungsgruppe probeweise in das Wirtschaftsministerium nach Koblenz berufen und dortselbst geprüft werden, ob er weiter verwendungsfähig ist. Die Beschäftigung wird voraussichtlich in der Rechtsabteilung erfolgen. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß diese Stelle dem Wirtschaftsministerium zusätzlich zu bewilligen ist 35.
A. Baulenkungsgesetz 36
Nach einleitenden Bemerkungen des Staatssekretärs Schmidt wird das Baulenkungsgesetz grundsätzlich beschlossen. Es ist aber mit Abänderungen des § 6 in die nächste Sitzung des Ministerrats erneut einzubringen, wobei in Anwesenheit des Justizministers auch die verfassungsrechtliche Frage eines selbständigen Staatssekretärs für das Bauwesen zu besprechen ist 37.
B. Beamtengesetz 38
Im Beamtengesetz, welches durch den ministeriellen Unterausschuß beraten wurde 39 und der nächsten Ministerratssitzung vorzulegen ist, soll die Revisionstätigkeit nicht auf die B-Stellen beschränkt bleiben, sondern auf alle Stellen A 4 b aufwärts ausgedehnt werden 40.
C. Aufwandsentschädigung bzw. Leistungszulage für Beamte und Angestellte in der Abteilung Vermögensverwaltung (§ 52) 41
Der Ministerrat beschließt, daß es bei der früheren Ablehnung betreffend Zuwendungen bzw. Leistungszulagen für Angestellte und Beamte aus grundsätzlichen Erwägungen verbleiben muß.
D. Antrag des Präsidenten des Rechnungshofes in die Besoldungsgruppe 2 eingruppiert zu werden
Der Präsident des Rechnungshofes hat mit Schreiben vom 27.4. unter Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgten Ernennungen von Staatssekretären beantragt, den Präsidenten des Rechnungshofes besoldungsmäßig mit den Staatssekretären gleichzustellen. Es wird festgestellt, daß laut Gesetz vom 3.12.47 über die Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten usw 42. Staatssekretäre ebenso wie der Präsident des Rechnungshofes nach der Besoldungsgruppe B 5 besoldet werden, wodurch die Gleichstellung praktisch durchgeführt ist. Eine Höhergruppierung wird abgelehnt.
E. Wiederaufbauverband Mainz 43
Staatssekretär Schmidt teilt mit, daß der Wiederaufbauverband (Zweckverband) Mainz laut Mitteilung des Vertreters der Militärregierung seine Arbeiten auf der bisherigen Basis fortsetzen soll 44.
F. Wiederaufbauverband Koblenz 45
Bezüglich der Wiederaufbaugemeinschaft der Stadt Koblenz wird der Text der Vereinbarung 46 umgearbeitet und mit der Militärregierung abgestimmt. Die Vereinbarung ist alsdann mit der Stadt Koblenz abzuschließen 47.
G. Weinzuteilung am 1. Mai 48
Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß die Weinausgabe zum 1. Mai, die nur an die Arbeitnehmer erfolgt ist, Unzufriedenheit in den übrigen Kreisen der Bevölkerung ausgelöst hat, indem weder selbständige Gewerbetreibende noch Landwirte, noch Hausfrauen etc. in den Genuß einer Flasche Wein gekommen sind. Der Landwirtschaftsminister wird beauftragt, mit der Militärregierung zu verhandeln, um die Ausgabe einer Flasche Wein an alle Erwachsenen zu erreichen, soweit sie durch die Ausgabe zum 1. Mai nicht bereits berücksichtigt sind.