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71. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 29.4.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung:
  • A. Raumfrage
  • 1. Besprechung über die Teilnahme der Staatssekretäre an den Sitzungen des Ministerrats
  • B. Ernennung von Dr. Steinlein zum Staatssekretär
  • 2. Ernährungslage
  • C. Bewirtschaftung von Obst und Gemüse (2.b)
  • D. Übersicht über die Versorgung mit Saatkartoffeln (2.d)
  • 3. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit
  • 4. Ministerialzulage
  • 5. Lohnerhöhung bzw. Lohnangleichung
  • 6. Landesverordnung über die Lieferbarkeit von Wertpapieren
  • 7. Ausgleichsabgabe beim Schwerbeschädigteneinsatz
  • 8. Landesverfügung über die Einführung einer Schuhpunktkarte
  • 9. Wiederaufbaugemeinschaft Stadt Koblenz
  • 10. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses für Fragen der Währungsreform und des Kriegslastenausgleichs
  • 11. Benzinverteilung 3
  • E. Interzonenamt
  • F. Gehaltszahlung an den Treuhänder der ehemaligen Deutschen Bank in Neustadt
  • G. Gebührenordnung bezüglich der Entnazifizierung
  • H. Eisenbahnverkehrsrat
  • I. Bezahlung des 1. Mai 1948
  • J. Ernennung von Landräten
  • K. Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Landeskommissar für die politische Säuberung

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9606 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 139-155 (mit Notizen des MinPräs S. 155-161); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit; 2. LVO über die Lieferbarkeit von Wertpapieren vom 22.8.1948 mit Stellungnahme des Justizministers vom 28.4.1948; 3. TO (Best. 860 Nr. 9605; Best. 700,169 Nr. 137, S. 155-191; in Best. 860 Nr. 8188: nur Nr. 3).
2So laut TO (siehe vorige Anm.).
3Auf der vorgegebenen TO (siehe oben Anm. 1) unter dem letzten TOP: „12. Verschiedenes“.

A. Raumfrage 4

Nach eingehender Aussprache wird beschlossen, die Verteilung der Räume zurückzustellen, bis die von den einzelnen Ministerien angeforderten Pläne vorliegen. Jedes Ministerium soll alsdann einen maß-gebenden Beamten bestimmen. Dieses Gremium soll unter dem Vorsitz eines Vertreters der Staatskanzlei einen endgültigen Vorschlag für den Ministerrat ausarbeiten. 5

4Zuletzt 70. MRS am 14.4.1948, TOP 8.f).
5Fortgang 85. MRS am 6.7.1948, TOP C.

1. Besprechung über die Teilnahme der Staatssekretäre an den Sitzungen des Ministerrats

Es wird beschlossen, daß die Staatssekretäre generell nicht an den Sitzungen des Ministerrats teilnehmen, es aber jedem Minister überlassen bleibt, seinen Staatssekretär bei Besprechungen entsprechender Punkte der Tagesordnung zuzuziehen. Die Tätigkeit des Staatssekretärs vollzieht sich alsdann beratend.

B. Ernennung von Dr. Steinlein zum Staatssekretär

Die Ernennung des Regierungspräsidenten Dr. Steinlein zum Staatssekretär im Wirtschafts- und Verkehrsministerium wird einstimmig gebilligt, nachdem die Zustimmung entsprechend der Verabredung in der Sitzung des Ministerrats vom 14.4.48 bereits vorher durch den Ministerpräsidenten telefonisch bei den Ministern Steffan und Dr. Hoffmann eingeholt war.

Es wird bei dieser Gelegenheit der Einspruch der SPD besprochen, der sich nicht gegen die Person Dr. Steinlein richtet, sondern lediglich das Verfahren bemängelt, indem die Fraktion vorher nicht gefragt worden war. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß er in der Befragung um Zustimmung der Minister Steffan und Dr. Hoffmann eine entsprechende Zustimmung der SPD erblickt habe.

Mit der vorläufigen Nichtbesetzung des Postens des Regierungspräsidenten von Trier ist der Ministerrat einverstanden. Es soll nach entsprechender Zeit, nachdem sich Dr. Steinlein in sein Amt eingearbeitet hat, eine endgültige Klärung erfolgen.

2. Ernährungslage 7

Minister Stübinger berichtet über die allgemeine Ernährungslage, über die Verhandlungen bezüglich der Viehumlage in Baden-Baden 8, laut welchen die Fleischration von 540 g auf 400 g gekürzt werden soll, wogegen erhöhte Fischzuteilungen erfolgen würden, und zwar Prioritätsstädte statt bisher 750 g, zukünftig 1250 g, Mehl statt bisher 20 g zukünftig 50 g, Hülsenfrüchte: Erhöhung um 50% 9.

Nach eingehender Besprechung faßt der Ministerrat folgenden Beschluß:

Der von der französischen Militärregierung in Baden-Baden ausgearbeitete und auferlegte Fleischplan H 10 wird abgelehnt, da seine Durchführung eine völlige Vernichtung unseres Viehbestandes bedeuten würde. Kein Minister kann bei der Durchführung dieses Planes mitwirken.

Der Ministerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf die Auffassung der Militärregierung in Koblenz, die keineswegs von der Auflage des Viehplanes H überzeugt wäre. 11

Minister Stübinger wird beauftragt, eine Aufstellung zu fertigen, aus der im einzelnen die gesamte Viehauflage im 1. Vierteljahr 1948 hervorgeht, wieviel % hiervon Berlin, die Saar, die Besatzung und die Zivilbevölkerung erhalten hat. 12

Weiterhin ist eine Aufstellung zu erstellen, aus welcher die Kalorienzahl für die tatsächlichen Lebensmittellieferungen während der ersten drei Monate des Jahres 1948 ersichtlich ist.

Der Ministerpräsident soll aufgrund dieser Basis weitere Verhandlungen mit der Militärregierung führen. 13

5Fortgang 85. MRS am 6.7.1948, TOP C.
6Zuletzt 70. MRS am 14.4.1948, TOP 8.a).
7Bezug: Konferenz der Mininisterpräsidenten und Landwirtschaftsminister der französischen Besatzungszone und Besprechung mit Vertretern der Militärregierung am 19.4.1948 in Baden-Baden. Vgl. das von Minister Süsterhenn verfasste Protokoll (Best. 860 Nr. 9598, Bl. 152-157; Brommer, Quellen, S. 567-571) sowie das von Dr. Haberer verfasste Zusatzprotokoll (Best. 860 Nr. 9598, Bl. 158-161).
8Vgl. zur aktuellen Ernährungssituation die sehr persönlich gefasste Stellungnahme des Bernkasteler LR Walter Hummelsheim vom 29.4.1948, die vermutlich an den Minister für Ernährung und Landwirtschaftschaft Stübinger („Mein lieber Freund“) gerichtet war (Best. 860 Nr. 3803, S. 359-365). Darüber hinaus kam der Verfasser auch auf die Wohnungsverhältnisse in Andernach, Bernkastel, Zweibrücken und Mainz-Hechtsheim zu sprechen, wobei er die französische Beschlagnahmepraxis kritisierte; auch kritisierte er Eingriffe der Besatzungsmacht in die deutschen Verwaltungen und warnte vor einem aus der wachsenden Verelendung resultierenden Wiederaufkommen „nationalistischer Instinkte“.
9Der französische Plan mit der Bezeichnung „H“ forderte aus der französischen Zone (ohne Saar) für 1948 eine Erzeugung von 69.228 t Fleisch (ohne Selbstversorger). 1947 wurden aus dem gleichen Produktionsgebiet 65.695 t Fleisch aufgebracht. Somit wurde eine Mehrleistung von 3.533 t verlangt, obwohl die Erzeugungsquellen sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert hatten (Best. 860 Nr. 46, S. 81; Brommer, Quellen, S. 569-571). Fortgang 73. MRS am 11.5.1948, TOP 4.c).
10Vgl. Brommer, Quellen, S. 568, sowie Protokolle der Besprechungen des MinPräs mit der Militärregierung vom 5.4.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 84-85) und vom 29.4.1948 (ebd., Bl. 80-82). Bei letzterer teilte Kabinettssdirektor Julitte mit, „daß die Fleischauflage H. herabgemildert würde […] und daß der Generalgouverneur auf jeden Fall – egal wie die Entscheidung in Baden-Baden ausfalle – eine wesentliche Schonung der Viehbestände in Rheinland-Pfalz beabsichtige […].“ (ebd., Bl. 82).
11Vgl. den Bericht des Landesernährungsamtes Koblenz vom 28.4.1948, worin die Abgaben an Lebensmitteln an die Besatzung, das Saarland und Berlin für 1947 zusammengefasst sind (Brommer, Quellen, S. 571 f.).
12Fortgang unten TOP C.

C. Bewirtschaftung von Obst und Gemüse 14

Nach eingehender Aussprache wird Landwirtschaftsminister Stübinger beauftragt, der nächsten Ministerratssitzung einen Plan vorzulegen, enthaltend

    a) diejenigen Obstsorten, die auch weiterhin zu bewirtschaften sind,

    b) die Gemüsesorten, die auflagenmäßig zu erfassen sind.

Man vertritt den Standpunkt, daß die Erzeuger mit einem tragbaren Teil ihrer Obsternte im Wege der Auflage zu erfassen sind. Bei solcher Handhabung verbleibt dem Erzeuger ein größerer Teil seiner Ernte zur freien Verwertung, wodurch er sich um so eher bereit finden wird, die Auflage zu erfüllen.

Bei Gemüse ist ebenfalls im einzelnen festzulegen, welche Sorten der Bewirtschaftung unterliegen. Im einzelnen ist dabei nur an Feldgemü-se, nicht aber an Feingemüse wie Spargel, Küchenkräuter etc. gedacht.

Minister Stübinger weist darauf hin, daß die vorjährigen Gemüseerträge keinen Maßstab für die diesjährige Bewirtschaftung abgeben könnten. Es wäre ausgeschlossen, Konsumgemüse, z.B. Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut, völlig aus der Bewirtschaftung herauszulassen. Man müßte diese Gemüsesorten, die zum Teil in außerordentlich großen Mengen angepflanzt würden, ebenso wie die Kartoffeln, in die Bewirtschaftung einbeziehen. 15

13Zuletzt oben TOP 2. Vgl. Best. 940 Nr. 97 und Nr. 104.
14Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP 1.

D. Übersicht über die Versorgung mit Saatkartoffeln

Bei Saatkartoffeln berichtet Minister Stübinger, daß bisher 48.000 t ausländische Saatkartoffeln geliefert und noch weitere ca. 6.000 t zu erwarten seien. Diese Menge sei so gut wie es irgendwie ging in die bedürftigen Kreise geschleust worden. Über weitere Lieferungen von Saatkartoffeln zu verhandeln sei zwecklos, nachdem in wenigen Tagen der Termin für die Auslegung von Saatkartoffeln beendet sei.

Es besteht Übereinstimmung darüber, daß das Landwirtschaftsministerium allerschnellstens nach Beendigung der Auslegung feststellen muß, welche Hektarfläche Saatkartoffeln tatsächlich angebaut worden ist. Hierbei muß sehr genau verfahren werden, damit für die weiteren Verhandlungen mit der Militärregierung von vornherein Klarheit besteht und Auseinandersetzungen über die tatsächlich angebaute Hektarfläche ausgeschlossen bleiben. 16

15Dies zeichnete sich schon bei der Besprechung zwischen dem MinPräs und dem Gen-Gouv am 5.4.1948 ab (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 84). – Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP 6.b).

3. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit 17

Dem vorgelegten Entwurf des Justizministeriums wird zugestimmt 18. Es ist dem Landtag sofort zuzuleiten, damit er noch in der Sitzung vom 12. Mai in erster, zweiter und dritter Lesung verabschiedet wird. Dadurch soll erreicht werden, daß die Amnestie noch zum 18. Mai 1948 verkündet wird. Sollte die formelle Zustimmung der Militärregierung, die mit der Justizabteilung bereits herbeigeführt wird, bis zum genannten Termin nicht mehr zu erlangen sein, so wären Landesregierung und Landtag wenigstens in der Lage, der Bevölkerung die Tatsache der Annahme dieses Gesetzes durch den Landtag zu proklamieren. Aus diesem Grunde soll bei der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag die Anregung gegeben werden, eventuell schon vor Beginn der Landtagssitzung oder aber sofort während der Tagung den Rechtsausschuß mit der Vorlage zu beschäftigen. 19

16Zuletzt 67. MRS am 4.3.1948, TOP 16.
17Siehe oben Anm. #, Anlage Nr. 1. Vgl. den der Militärregierung und dem LT-Präsidenten übersandten Entwurf (Best. 860 Nr. 4029, S. 73-109; LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 387).
18Der Gesetzentwurf wurde am 30.4.1948 der Militärregierung zugeleitet (Best. 860 Nr. 1009, S. 467); die Annahme durch den LT erfolgte am 13.5.1948, die Ausfertigung am 18.6.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 616 und S. 671 f.; GVBl. I 1948, S. 283 f.).

4. Ministerialzulage 20

Finanzminister Dr. Hoffmann teilt mit, daß die Ministerialzulage keinen sozialen Ausgleich, sondern eine Leistungszulage für qualifizierte Arbeiten darstelle. Aus diesem Grunde sei auch ihre Differenzierung und zwar aufgrund eines Beschlusses des Finanzausschusses erfolgt.

Nach eingehender Besprechung beschließt der Ministerrat, daß eine Herabsetzung von bisher RM 40,– auf RM 30,– in jedem Falle eine nicht zu vertretende Härte darstellt. Der Finanzminister wird aus diesem Grunde beauftragt, nach Rücksprache mit dem Finanzausschuß eine Erhöhung der Beträge von RM 30,– auf RM 40,– durchzuführen. 21

19Zuletzt 26. MRS am 30.4.1947, TOP 3. Vgl. Schreiben des Arbeitsministers an den MinPräs vom 21.4.1948 (Best. 860 Nr. 3531, S. 1) sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 146 f.
20Fortgang 122. MRS am 11.4.1949 (Best. 860 Nr. 9611).

5. Lohnerhöhung bzw. Lohnangleichung 22

Aufgrund der Vorlage des Arbeitsministers vom 28.4.48 23 nebst anhängender Aufstellung beschließt der Ministerrat, den Arbeitsminister zu bevollmächtigen,

    1) mit der Beratenden Lohnkommission zu verhandeln,

    2) möglichst nur zwei Ortsklassen festsetzen zu lassen.

Der Ministerratsbeschluß stellt also eine Verhandlungsgrundlage für den Arbeitsminister dar. 24

21Vgl. 49. MRS am 24.10.1947, TOP I.
22Vgl. Best. 860 Nr. 4075 sowie Best. 930 Nr. 2505, Nr. 5849 und Nr. 6104. Vorlage in Best. 860 Nr. 4075, S. 57-61. Das Vorhaben ging auf eine Besprechung von Arbeitsminister und Militärregierung am 10.4.1948 zurück (ebd., S. 1-9).
23Vgl. Schreiben des MinPräs an den GenGouv vom 31.5.1948 (Best. 860 Nr. 1009, S. 387-393). – Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP Z.

6. Landesverordnung über die Lieferbarkeit von Wertpapieren

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Landesverordnung vom 22.4.48 25 im Prinzip zuzustimmen unter der Voraussetzung, daß Finanzministerium und Justizministerium sich über die endgültige Fassung unter Berücksichtigung der Einlassungen im Schnellbrief des Justizministeriums vom 28.4.48 einigen. 26

7. Ausgleichsabgabe beim Schwerbeschädigteneinsatz 27

Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

24Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. Vgl. auch Best. 860 Nr. 3527, S. 3-7.
25Best. 860 Nr. 3527, S. 31 f. Die LVO wurde am 29.4.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 247).
26Dieser TOP kam durch eine Eingabe der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeberverbände vom 4.3.1948 zustande. Man wünschte eine Erhebung zur Bestimmung der Zahl der Schwerbeschädigten in Rheinland-Pfalz. Betriebe, die sich weigerten, eine bestimmte Anzahl von Schwerbeschädigten zu beschäftigen, sollten eine Ausgleichsabgabe entrichten (Best. 860 Nr. 3526, S. 3-5).

8. Landesverfügung über die Einführung einer Schuhpunktkarte 28

Der Ministerpräsident berichtet, daß die vorgelegte Landesverfü-gung 29 noch auf Wirtschaftsminister Neumayer zurückgeht und von Dr. Nowack ausgearbeitet wurde. Sie entspreche hinsichtlich des Kreises der Bezugsberechtigten nicht den im Ministerrat früher stattgehabten Besprechungen. Außerdem hat der Justizminister verschiedene juristische und stilistische Bedenken laut Schnellbrief vom 29.4.48 30 angemeldet.

Der Ministerrat beschließt:

    a) Es kommt nicht eine Landesverfügung, sondern eine Landesverordnung in Frage

    b) § 2 Abs. 3 ist dahingehend abzuändern, daß die Schuhpunktkarte – wenn auch erst am 1. Mai 1948 zur Ausgabe kommend – mit dem 1. Januar 1948 beginnt, also für die Jahre 1948 und 1949 für Erwachsene bzw. für das Jahr 1948 für Kinder maßgebend ist.

Wer innerhalb dieser Dauer – praktisch also seit 1.1.1948 – aufgrund eines Bezugsscheines ein Paar Schuhe erhalten hat, erhält infolgedessen die Schuhpunktkarte für 1948/49 nicht. Eine weitergehende Einschränkung bis 1. Mai 1947 hält der Ministerrat für unzweckmäßig. 31

27Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 14.
28Vgl. Best. 860 Nr. 3532, S. 67-73, sowie Best. 950 Nr. 11371 (Entwurf vom 10.4.1948).
29Best. 860 Nr. 3532, S. 41-47.
30Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, diejenigen Männer und Frauen, „die nach dem 1. Mai 1947 ein Paar Lederstraßenschuhe […] erhalten“ hatten, nicht zu berücksichtigen (ebd., S. 19). Am 28.4.1948 informierte die Landespressestelle die Öffentlichkeit über die Neuregelung (Best. 860 Nr. 3532, S. 35). – Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP 2.

9. Wiederaufbaugemeinschaft Stadt Koblenz 32

Der Wiederaufbauminister Hoffmann weist darauf hin, daß die Vereinbarung hinsichtlich der Formulierung schlecht und zu überprüfen sei 33. Die grundsätzlichen Beschlüsse aufgrund der Ministerratssitzungen vom 19.3. und 2.4.48 sind dabei zu beachten 34.

Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, die Noten der Militärregierung wegen der Wiederaufbaugemeinschaft der Stadt Koblenz allerschnellstens zu beantworten 35, wird der Wiederaufbauminister beauftragt, die redaktionelle Überprüfung schnellstens durchzuführen und den Text der Vereinbarung alsdann der Staatskanzlei zuzuleiten. 36

31Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP 7.
32Wie vorige Anm.
33Vgl. 68. MRS am 19.3.1948, TOP 8.b).
34Es handelte sich hierbei vermutlich um die Note Nr. 2378/DEF/CAB vom 13.4.1948, welche die Arbeitsleistung im Ministerium für Wiederaufbau kritisierte. Vgl. das Protokoll der Besprechung des MinPräs mit Vertretern der Militärregierung vom 29.4.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 80) sowie Schreiben des MinPräs vom 31.5.1948 an den Gen-Gouv (Best. 860 Nr. 1009, S. 403).
35Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP F.

10. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses für Fragen der Währungsreform und des Kriegslastenausgleichs 37

Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. 38

11. Benzinverteilung 39

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß ausschließlich die Landesregierung die ihr als Verwaltungskontingent zugeteilte Menge Benzin innerhalb der Verwaltung aufzuteilen hat.

Die Frage soll gelegentlich mit dem Generalgouverneur besprochen werden. 40

36Zuletzt 70. MRS am 14.4.1948, TOP 6.
37Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP 13.
38Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP J.
39Fortgang 101. MRS am 20.10.1948, TOP H.

E. Interzonenamt

In der letzten Ministerratssitzung war beschlossen worden, die Verantwortlichkeit für die Vorgänge im Interzonenamt zu überprüfen 41. Der Ministerpräsident hat festgestellt:

    a) daß das Interzonenamt ressortmäßig dem Oberregierungsrat Dr. Nowack unterstellt war,

    b) daß Dr. Nowack die Überprüfung der Vorgänge dem Leiter des Interzonenamtes, Weber 42, selbständig überlassen hat 43.

Die von dem Staatssekretär Dr. Steinlein für die Neuorganisation des Interzonenamtes vorgelegte Landesverfügung wird genehmigt. 44

40Vgl. das Protokoll der 70. MRS am 14.4.1948, TOP 4.
41Personalunterlagen zum Leiter des Interzonenamtes konnten nicht nachgewiesen werden. Wegen Kritik der Militärregierung war Weber am 23.12.1947 vorübergehend beurlaubt worden (Best. 860 Nr. 3572, S. 1-7 und S. 15-19), wegen Schiebereivorwürfen wurde er mit anderen Angestellten im Februar 1948 verhaftet. Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 154 f.
42Laut Aktennotiz des MinPräs vom 20.40.1948 hatte Nowack ihm am 16.4.1948 erklärt, „dass die Kontrolle des Interzonenamtes bei dem Leiter des Interzonenamtes, Herrn Weber, aufhörte. Eine übergeordnete Dienststelle im Ministerium habe eine Kontrolle also nicht mehr ausgeübt.“ Das Fazit des MinPräs: „Herr Weber hat sich also selbst zu kontrollieren gehabt. Mit welchem Ergebnis, haben wir gesehen.“ (Best. 860 Nr. 3572, S. 23). Vgl. auch den Bericht, den der Justizminister am 3.4.1948 über die strafrechtlichen Ermittlungen in dieser Affäre gab (ebd., S. 29).
43Weder der Entwurf noch eine Veröffentlichung im GVBl. 1947-1950 konnten nachgewiesen werden.

F. Gehaltszahlung an den Treuhänder der ehemaligen Deutschen Bank in Neustadt

Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß für Dr. Eichenlaub ein Gehalt in Höhe der Bezüge des Oberregierungspräsidenten der Pfalz vereinbart sei. Eichenlaub verlange aber Bezüge in der Höhe, wie er sie während seiner Tätigkeit als Oberregierungspräsident erhalten habe.

Dem gegenüber vertritt der Ministerrat die Meinung, daß ihm lediglich die jeweiligen Bezüge des Oberregierungspräsidenten der Pfalz zustehen. Diese sind bekanntlich aufgrund der jüngst erfolgten Gehaltsregelung der oberen Beamten ermäßigt worden.

G. Gebührenordnung bezüglich der Entnazifizierung

Minister Dr. Hoffmann verweist darauf, daß der Apparat der politischen Säuberung sehr hohe Kosten verursachen und die erhobenen Gebühren diese Kosten in keinster Weise decken würden.

Minister Junglas wird beauftragt, die Gebührenordnung einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls eine Staffelung vorzunehmen.

H. Eisenbahnverkehrsrat

Der Ministerpräsident schneidet die Nachfolgerschaft des Ministers Neumayer im Eisenbahnverkehrsrat an. Der Ministerrat beschließt:

    1.) Minister Neumayer wird als Mitglied des Eisenbahnverkehrsrates abberufen.

    2.) Staatssekretär Dr. Steinlein wird als Nachfolger ernannt. Der als Vertreter eingesetzte Präsidialdirektor Hüpper wird abberufen und an seiner Stelle Ministerialdirektor Calujeck ernannt.

    3.) Der bisherige Vertreter des Verwaltungsrates der Gemeinschaft der Südwestdeutschen Eisenbahnen (Strohm) soll diese Vertretung entsprechend der Satzung sechs Monate lang ausüben. Er hat sie am 1.12.1947 übernommen und hat infolgedessen die Vertretung bis 31.5.48 auszuüben. Nach diesem Termin wird Rheinland-Pfalz den Vertreter für ein halbes Jahr bestimmen 45.

I. Bezahlung des 1. Mai 1948

Unter Bezugnahme auf den Erlaß des Arbeitsministers vom 23.4.48 teilt Minister Bökenkrüger mit, daß die Arbeitgeber im wesentlichen die Lohnzahlung für den 1. Mai durchführten. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß es nicht angängig sei, zu erklären, man stehe auf dem Standpunkt, daß für den 1. Mai eine Lohnzahlung durchzuführen wäre, sondern es sei notwendig, daß die Lohnzahlungsverpflichtung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen entweder ausgesprochen werde oder nicht.

Im übrigen vertritt der Ministerrat die Auffassung, daß die Lohnzahlung zu leisten sei 46.

44Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP E.
45Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP 5.

J. Ernennung von Landräten

Aufgrund des Vorschlages von Minister Steffan wird Landrat Spiess/Frankenthal 47 abberufen und Roth 48 zum kommissarischen Landrat ernannt. Die hierzu notwendige Zustimmung der Militärregierung ist herbeizuführen 49.

K. Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Landeskommissar für die politische Säuberung 50

Minister Junglas berichtet, daß der stellvertretende Landeskommissar für die politische Säuberung Maxim Kuraner 51 bei ihm einen Antrag auf Zahlung der Aufwandsentschädigung als Ministerialdirektor verlangt habe. Die Besoldung des Herrn Kuraner erfolgt in der Höhe eines Ministerialdirigenten, während er die politische Stellung eines Ministerialdirektors erhalten hat. Die hierdurch entstehenden Nachteile rechtfertigen nach der Auffassung des Ministerrats umgekehrt auch die mit der politischen Stellung des Ministerialdirektors verbundenen Vorteile (Aufwandsentschädigung).

46Vgl. 59. MRS am 30.12.1947, TOP E.
47Vgl. 51. MRS am 30.10.1947, TOP 2.
48Fortgang 87. MRS am 27.7.1948, TOP B.
49Vgl. 67. MRS am 4.3.1948, TOP 9.
50Vorlage hier und im folgenden: „Curaner“.