© LAV70. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 14.4.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer2
- 1. Personalien
- 2. Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz
- 3. Marshallplan
- 4. Vorgänge im Interzonenamt
- 5. Gesetz über Wirtschaftstreuhänder-Kammern
- 6. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses
- 7. Rechtsstellung der Professoren der Staatlichen Akademie für Verwaltungswissenschaften in Speyer
- 8. Verschiedenes
1. Personalien
Es wird für diejenigen Ministerien, die in Personalunion von einem Minister verwaltet werden, die Berufung von Staatssekretären beschlossen, die über die Planstellen der betreffenden Ministerien aufgrund des Gesetzes „zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz vom 3.12.1947” zu besolden sind. 3
Der Ministerialrat beschließt einstimmig zu benennen:
a) zum Staatssekretär im Wiederaufbauministerium den bisherigen Ministerialdirektor im Landwirtschaftsministerium Otto Schmidt,
b) zum Staatssekretär im Kultusministerium die bisherige Oberstudiendirektorin im Kultusministerium Dr. Mathilde Gantenberg. 4
Für den zu ernennenden Staatssekretär im Wirtschafts- und Verkehrsministerium liegt ein Vorschlag noch nicht vor. Der Ministerprä-sident bittet um die Genehmigung und erhält sie auch, die Zustimmung zu einem eventuellen Vorschlag durch Rückfrage bei den einzelnen Ministern herbeizuführen, da mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Besetzung im Wirtschaftsministerium die nächste Sitzung des Ministerrats nicht abgewartet werden soll.
Wegen einer eventuellen Wiederbesetzung der durch die Berufung des Herrn Otto Schmidt freigewordenen Ministerialdirektorenstelle im Landwirtschaftsministerium soll später ein Beschluß gefaßt werden. Es ergibt sich hieraus die Notwendigkeit grundsätzlicher Erörterungen hinsichtlich der zweiten Stellen in den einzelnen Ministerien, worüber sich die Fraktionen zunächst zu äußern haben.
2. Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz 5
Die Militärregierung hat mit Note Nr. 1966/SG vom 1. April 1948 6 dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz vom 3. Dezember 1947 7 zugestimmt unter der Voraussetzung, daß der zweite Abschnitt des § 1 bezüglich der Provinzialdirektoren gestrichen wird. Dieser Abschnitt lautet:
„Die Provinzialdirektoren der Pfalz kommen in Wegfall. Die im Amt befindlichen Provinzialdirektoren erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe A 1 a (Endstufe). Sie behalten ihre Dienstbezeichnung.”
Grundsätzlich besteht die Auffassung, daß auf diesen Absatz verzichtet werden kann
a) indem praktisch keine Provinzialdirektoren mehr ernannt werden,
b) die jetzt noch im Amt befindlichen Provinzialdirektoren der Pfalz eine Herabsetzung der Bezüge in die Besoldungsgruppe A 1 a (Endstufe) erfahren, was gegebenenfalls durch Einreihung dieser Gruppe in die Liste der im § 1 genannten Beamten zum Ausdruck kommen kann.
Der Finanzminister wird beauftragt, eine diesbezügliche Überprüfung vorzunehmen und die Unterlagen für die eventuelle Änderung des Gesetzestextes zur Beantwortung der Note beizubringen. 8
3. Marshallplan 9
Der Ministerpräsident berichtet über den Verlauf der bisherigen Verhandlungen bezüglich der Ernennung von Sachverständigen. 10 Vorgeschlagen wurden seitens der Landesregierung auf der Sitzung der Ministerpräsidenten in Baden-Baden am 17.3.48 11
Prof. Dr. Armbruster, Mainz, 12
Industrieller Dr. Winschuh, Lambrecht/Pfalz. 13
Eine Ernennung ist bisher noch nicht erfolgt. Je nach dem Umfang der aus der Bizone zur ernennenden Sachverständigen ergibt sich die Zahl der Sachverständigen für die französische Zone. Nach den bisher vorliegenden inoffiziellen Mitteilungen ist für die französische Zone nur mit zwei Sachverständigen zu rechnen und zwar
Prof. Dr. Armbruster für Rheinland-Pfalz,
Eugen Dörtenbach von der Industrie- und Handelskammer Südbaden, 14 letzterer zugleich auch für Südwürttemberg.
Zur Besprechung des Marshallplanes und der sich für unser Land hieraus ergebenden Notwendigkeiten und Vorschlägen 15 hat der Ministerpräsident die vorgesehenen Sachverständigen Dr. Armbruster und Dr. Winschuh zur Teilnahme an der Sitzung des Ministerrates eingeladen. Prof. Dr. Armbruster war aber am gleichen Tage in Baden-Baden beansprucht, während Dr. Winschuh anwesend war und dem Ministerrat eingehend über die bisher in Baden-Baden geführten Verhandlungen mit den beteiligten Vertretern der drei französisch besetzten Länder berichtete. Für das II. Vierteljahr 1948 seien 15 Millionen Dollar vorgesehen. Für das Rechnungsjahr – das Ende Juni 1948 beginne und bis Anfang Juli 1949 laufe, stünden bisher 93 Millionen Dollar für Einkäufe fest. Im wesentlichen sollten Getreide, Mehl, Öl, Fette, Hülsenfrüchte, Kaffee, Textilien wie Baumwolle, Wolle, dann Eisen, Metalle und auch Kohle eingeführt werden.
Herr Winschuh betonte die Notwendigkeit einer Sicherung dafür, daß die nach dem Marshallplan vorgesehenen Einfuhren auch tatsächlich dem Lande zugute kämen. Wenn der Marshallplan eine tatsächliche Ankurbelung des Wirtschaftslebens zur Folge haben könne, sei es notwendig, mit der Militärregierung die Frage der Herabsetzung der Besatzungskosten 16 zu vereinbaren und weiterhin den Umfang der laufenden Produktion sicherzustellen, über den das Land frei verfü-gen könne. Weiterhin sei die Erstellung eines Besatzungsstatutes erforderlich.
Weiterhin wurde die politische Seite des Marshallplanes erörtert.
Hinsichtlich eines guten Zusammenarbeitens ist die Errichtung eines Büros notwendig, das alles notwendige Zahlenmaterial zusammenzutragen hat, damit die Sachverständigen jederzeit auf schnellstem Wege mit allen Unterlagen versorgt werden können. Dabei ist vor allem zu beachten, daß sich aus den kommenden Pariser Verhandlungen laufend die Notwendigkeit weiterer Materialforderungen ergibt. Dieses Büro muß den Sachverständigen also jederzeit zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist für diese Bürotätigkeit zunächst Herr Axenfeld 17 vom Wirtschaftsministerium, weiterhin ein Mitarbeiter vom statistischen Landesamt.
Herr Dr. Winschuh erklärte seine Bereitschaft, in jedem Falle der Landesregierung beratend zur Verfügung zustehen, egal, ob er als Sachverständiger nach Paris gehe oder als Sachverständiger für die deutsche Landesregierung tätig sei. 18
4. Vorgänge im Interzonenamt
Der Justizminister gibt die Eingabe des Oberstaatsanwalts Koblenz vom 2.4.48 bekannt. Es wird anschließend die Frage der Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums erörtert. 19 Der Ministerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf seine Schreiben, die er dem Wirtschaftsminister am 2.1., 7.1. und 27.1. 20 zugehen ließ und gibt weiter den Inhalt seines Schreibens vom 5.4.48 an den Wirtschaftsminister bekannt, 21 worin die Frage der Verantwortlichkeit gestellt wurde. Der Ministerrat beschließt, diese Feststellung abzuwarten.
Gegen den in die Affäre verwickelten Oberregierungs- und Kulturrat Hahn 22 ist sofort ein Disziplinarverfahren einzuleiten. 23 Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat weiterhin, das Außenhandelsamt 24 mit dem Interzonenamt zusammenzulegen und gegebenenfalls Oberregierungsrat Kratt mit der Leitung zu betrauen. 25
Die Punkte
5. Gesetz über Wirtschaftstreuhänder-Kammern 26
6. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses 27
7. Rechtsstellung der Professoren der Staatlichen Akademie für Verwaltungswissenschaften in Speyer 28
werden abgesetzt und sollen später behandelt werden.
8. Verschiedenes
a) Fleischversorgungsplan für das Jahr 1948 29
Minister Stübinger berichtet, daß der französische Plan für die Fleischauflage für das Jahr 1948 32.000 t vorsehe. Demgegenüber sehe der deutsche Plan für Rheinland-Pfalz nur 18.000 t vor. Den französischen Plan könne er unter keinen Umständen anerkennen, da er die Dezimierung der gesamten Viehbestände zur Folge habe. Die Regierungen in Südbaden und Württemberg hätten dieselben Beschlüsse gefaßt und er bitte das Kabinett, sich seiner Auffassung anzuschließen. Nach längerer Aussprache beschließt der Ministerrat, Minister Stübinger die Vollmacht zu erteilen, bei der nächsten Zusammenkunft des Zentralernährungsausschusses den französischen Plan für die Fleischauflage 1948 abzulehnen. Insbesondere wird auch darauf verwiesen, daß bei einer Anerkennung der Auflage von 32.000 t diese im Marshallplan entsprechend verrechnet werden, während aus der eigenen Produktion höchstens 18.000 t geliefert werden können. 30
b) Präsidialerlaß über die Pflichtabrechnung im Güterkraftverkehr vom 20.11.46 31
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9.4.48 vorstehenden Erlaß aufgehoben. 32 Nach längerer Aussprache wird festgestellt, daß der Erlaß bis zur Genehmigung durch die Militärregierung noch in Kraft bleibt, ein rechtloser Zustand also im Augenblick nicht besteht. Die Vorlagen sollen dem Finanzminister zur Prüfung und Erledigung zugeleitet werden.
c) Landesverfügung über die Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Lande Rheinland-Pfalz vom 3.10.47 33
Die von Minister Neumayer aufgehobene Landesverfügung bleibt nach Auffassung des Ministerrates bis zur endgültigen Genehmigung der Militärregierung bestehen, so daß ein rechtloser Zustand im Augenblick nicht besteht.
Die Neuregelung der Angelegenheit wird bis zur Stellungnahme durch die Militärregierung zurückgestellt. 34
d) Standarten
Die in der letzten Ministerratssitzung beschlossenen Standarten für die Autos der Minister werden im Entwurf vorgelegt. 35 Es wird beschlossen, sofort für jeden Minister zwei Standarten in Auftrag zu geben. Die Standarte für den Ministerpräsidenten soll mit goldgestickter Umrandung hergestellt werden.
Ferner wird beschlossen, für die fünf Regierungspräsidenten Wimpel anfertigen zu lassen.
Daneben wird beschlossen, daß das Landeswappen als Plakette zur Anbringung an die Autos der Minister angefertigt werden soll.
e) Zuteilung von Wein an die Angehörigen der Landesregierung zum 1. Mai 1948
Die Eingabe des Betriebsrates an den Ministerpräsidenten, die gleiche Zuteilung, die zum 1. Mai 1947 an die Betriebsangehörigen der Landesregierung gewährt worden ist, auch am 1. Mai 1948 zu gewähren, wird zur Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit der Gewerkschaft wird festgestellt, daß sämtlichen Beamten, Angestellten und Arbeitern eine Flasche Wein zugeteilt wird. Demgemäß wird diese Eingabe als erledigt betrachtet.
f) Raumfrage
Es besteht völlige Übereinstimmung darüber, daß die Raumverhältnisse der verschiedenen Ministerien aufeinander abgestimmt werden müssen. Zu diesem Zwecke wird eine Besprechung und Besichtigung im Innenministerium für Freitag, den 16. April 1948 vorgesehen.