© LAV

69. Ministerratssitzung am Freitag, den 2.4.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 209-229; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8188. Notizen des MinPräs zu dieser Sitzung sind irrtümlich unter den Anlagen zur vorherigen Sitzung eingeordnet (Best. 700,169 Nr. 137, S. 343). Anlagen: 1. Gesetz über die Feiertage in korrigierter (a) und neu erstellter Fassung (b) mit Begründung und Begleitschreiben des Innenministers vom 28.11.1947; 2. LVO zum Gesetz über die Versorgung der Schwerbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen: (a) Entwurf des Arbeitsministers; b) korr. Entwurf des MinPräs; c) Reinschrift); 3. Gesetz zur Ausführung des Artikels 74 der Verfassung; 4. Erlass des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 29.1.1948 zur Organisation des Postwesens; 5. Entwurf eines Reglementtextes über die Wirtschaftskontroll-Aktion in den Postämtern mit Begleitschreiben des Oberkommandierenden der französischen Streitkräfte in Deutschland vom 19.2.1948 und des GenGouv vom 1.3.1948 und Stellungnahme des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 13.3.1948; 6. Schreiben des Bgm der Stadt Kreuznach vom 24.2.1948 an die Landesregierung betr. Erwerb eines größeren Verwaltungsgebäudes von der französischen Militärregierung; 7. TO; 8. Aufstellung der Benzinkontingente im II. Quartal 1948; 9. Bericht des MinPräs über den Verlauf der Konferenz der Ministerpräsidenten der französischen Zone mit der Militärregierung am 17.3.1948 in Baden-Baden (in Best. 860 Nr. 9605: Nr. 1 zweifach, mit Begleitschreiben, Nr. 2 a)-c), Nr. 5-7; in Best. 700,169 Nr. 137, S. 231-279: Nr. 1-5 und Nr. 7-9; in Best. 860 Nr. 8188: Nr. 1-3 und Nr. 7).
Tagesordnung:
  • A. Ernährungslage
  • 1. Gesetz über die Feiertagsregelung
  • B. Feiertag 18. Mai 1948
  • 2. Geschäftsordnung der Landesregierung
  • 3. Beamtengesetz
  • 4. Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • 5. Landesverordnung zum Gesetz über die Versorgung der Schwerbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen
  • 6. Landeswappen und –flagge
  • 7. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz und Koblenz
  • 8. Einstellung und Wiedereinstellung politisch bereinigter Personen
  • 9. Grundstückserwerb durch die Stadt Bad-Kreuznach
  • 10. Notstandsgebiet Saarburg
  • C. Gesetz über die Baulenkung und Bauüberwachung
  • D. Wirtschaftskontrolle über Postpakete – Rechtsrheinische Stadtteile der Stadt Mainz
  • E. Ortsverwaltung Bischofsheim
  • F. Rückgliederung der Gemeinde Kirrberg an Kreis und Stadt Homburg/Saar
  • G. Urlaubsübertragung aus dem Jahre 1947/48 in das Urlaubsjahr 1948/49
  • H. Note der Militärregierung vom 11.3.48 Nr. 2256 DEF/CAB betreffend Organisation des Handwerks
  • I. Beschaffung von Papier für die politische Bereinigung
  • J. Benzinverteilung
  • K. [Beamtenerholungsheim Rengsdorf]

A. Ernährungslage 2

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet Minister Stübinger, daß der Generalgouverneur ihm mitgeteilt habe, daß 6.730 t Kartoffeln aus Belgien für Rheinland-Pfalz im Anrollen seien. Nach Weisung der Militärregierung sind diese Kartoffeln in die Prioritätsstädte (als dritter Zentner) zu schleusen. 3

Der Ministerrat beschließt, die Militärregierung zu ersuchen, die Verteilung dieser und eventuell kommender Mengen Speisekartoffeln unter allen Umständen zur Befriedigung der Normalverbraucher mit dem zweiten Zentner zu benutzen und eine Belieferung der Prioritätsstädte mit dem dritten Zentner erst dann beginnen zu lassen, wenn jeder Normalverbraucher im Lande entsprechend dem von der Landesregierung und Militärregierung gegebenen Versprechen mit dem zweiten Zentner versorgt ist. 4

Minister Stübinger berichtet, daß die Militärregierung dem Verlangen des Landtags nach Zuteilung von Wein und Lebensmitteln (Reisemarken) für die Abgeordneten entsprochen habe. 5 Die Verteilung der Deblocagescheine bzw. Marken soll zwischen dem Minister für Landwirtschaft und Ernährung und dem Landtagsbüro geregelt werden. 6

2Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 1. Einen Überblick über die Gesamtlage gibt eine Denkschrift zum Stand der Ernährungslage am 15.3.1948 in Rheinland-Pfalz (Brommer, Quellen, S. 560-565) sowie eine Vorlage für Minister Stübinger vom 2.4.1948 (Best. 860 Nr. 43, S. 93-95). Eindrücke von der lokalen Situation vermitteln erneut Beschwerdeschreiben aus Gemeinden wie Schweich b. Trier und Brücken (Pfalz) und Berichte zur Lage größerer Industriebetriebe im Westerwald, im Landkreis Bernkastel und im Landkreis Rockenhausen (Best. 860 Nr. 43, S. 67-84). Vgl. auch ebd., S. 101-115, sowie Best. 940 Nr. 112, S. 571 ff., und Nr. 437.
3Am 9.4.1948 hatte sich eine LT-Deputation wegen der Schwierigkeiten in der Ernährungslage an den GenGouv gewandt und eine Stellungnahme erwirkt, in der die Militärregierung sowohl im o.g. Sinne auf die Kartoffelversorgung einging als auf die Brot- und Fleischversorgung sowie auf die durch Wildschweine anhaltend angerichteten Schä-den (Best. 860 Nr. 43, S. 33; zur Berichterstattung in der LT-Sitzung am 12.5.1948 vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 621 f.).
4Vgl. Schreiben des MinPräs vom 2.4.1948 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 43, S. 87-91).
5Zuletzt dazu 60. MRS am 13.1.1948, TOP 2. – Fortgang 76. MRS am 8.6.1948, TOP 5.
6Fortgang 70. MRS am 14.4.1948, TOP 8.a).

1. Gesetz über die Feiertagsregelung

Die Behandlung des am 28.11.1947 vorgelegten Entwurfs des Innenministeriums war zufolge Ministerratsbeschluß vom 9. Dezember 1947 zunächst zwecks weiterer Verhandlungen mit den beiden Konfessionen zurückgestellt worden und wurde heute eingehend behandelt. 7

Strittig sind die im § 2 dieses Entwurfs erwähnten Feiertage Allerheiligen und Buß- und Bettag. 8 Der Ministerpräsident schlägt vor, den § 2 zu streichen und statt dessen im § 1 als gesetzliche Feiertage Allerheiligen und Buß- und Bettag zu verankern. Aus den verschiedenen Eingaben sei zu ersehen, daß die katholischen Bischöfe die Anerkennung des Allerheiligenfestes als gesetzlichen Feiertag, die Evangelische Kirchenleitung die Anerkennung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag verlangten, einem Verlangen, dem man sich auch im Interesse der Parität anschließen müsse. Bei dem Allerheiligentag bestand darüber Übereinstimmung, während die Minister der Pfalz darauf hinwiesen, daß Buß- und Bettag früher in der Pfalz nicht gefeiert worden sei, es sich vielmehr hier um einen preußischen Feiertag gehandelt habe. Andererseits konnte auf die Stellungnahme der Evangelischen Kirchenleitung von Rheinland-Hessen-Nassau vom 7.1.1948 verwiesen werden, woraus ersichtlich ist, daß die Kirchenleitung Wert darauf legt, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag verankert zu sehen. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, daß mehr oder weniger alle deutschen Länder früher einen Buß-tag begangen hätten, während lediglich die dafür vorgesehenen Kalendertage verschieden gewesen seien.

Der Ministerrat beschließt, daß die genannten beiden Feiertage im § 1 als gesetzliche Feiertage verankert werden. Die Minister Dr. Hoffmann, Stübinger und Neumayer haben ihre aufrechterhaltenen Bedenken unter Hinweis auf die kommenden Verhandlungen im Landtag zunächst zurückgestellt.

Dadurch fällt § 2 fort, während § 3 als 2. Abschnitt des § 1 neu zu formulieren ist und die §§ 4 und 5 dadurch in die §§ 2 und 3 umgewandelt werden.

Der Text des so geänderten Gesetzentwurfes, wie er nunmehr dem Landtag zuzuleiten ist, ist als Anlage 1 9 beigefügt.

Bezüglich des Schutzes der kirchlichen Feiertage:

Drei Könige (6. Januar)

Peter und Paul (29. Juni)

Maria Himmelfahrt (15. August)

Reformationstag (31. Oktober)

Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember)

wird der Innenminister beauftragt, die notwendigen Vorschriften dar-über baldigst zu erlassen. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß an diesen Tagen die Schulkinder entsprechend zu beurlauben sind, während den Angehörigen des betreffenden Bekenntnisses Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu gewähren ist. 10

7Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 4. Zum Entwurf siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1.a). Über die weiteren Arbeiten an den Entwürfen nach der Vertagung in der vorigen MRS vgl. Best. 860 Nr. 4055, S. 83-115; der beschlossene und genehmigte Text ebd., S. 109-115. Die der Sitzung zugrundeliegende Version mit handschr. Vermerk der dabei beschlossenen Änderungen befindet sich in der Anlage Nr. 1a (siehe oben Anm. 1). Das Gesetz wurde vom LT am 8.4.1948 angenommen und am 25.6.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 577 und S. 596; GVBl. I 1948, S. 253).
8§ 2 des vorliegenden Entwurfs gewährte diese beiden Feiertage nur für Regionen mit mehrheitlich davon betroffener Konfession; die Regierungspräsidenten sollten jeweils feststellen, in welchen Gegenden diese Voraussetzungen erfüllt seien.
9Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1 b).
10Fortgang 80. MRS am 22.6.1948, TOP 2.

B. Feiertag 18. Mai 1948

Der Ministerrat beschließt einstimmig, den 18. Mai 1948 (100. Wiederkehr des Zusammentritts der Frankfurter Nationalversammlung) zum einmaligen gesetzlichen Feiertag im Jahre 1948 zu erheben.

Ein entsprechendes Gesetz ist auszuarbeiten und dem Landtag zur Verabschiedung am 7. April 1948 beschleunigt zuzuleiten. Der Innenminister wird mit der Ausarbeitung dieses Gesetzes beauftragt. 11

Da die Feier in der Frankfurter Paulskirche um 15.00 Uhr beginnt, beschließt der Ministerrat, die Feier der Landesregierung am 18. Mai vormittag 10.00 Uhr zu veranstalten. Mit der Ausgestaltung des Programms wird die Staatskanzlei beauftragt.

2. Geschäftsordnung der Landesregierung 12

Da der eingesetzte Unterausschuß seine Tätigkeit noch nicht aufnehmen konnte, wird auf Vorschlag des Innenministers Vertagung auf die nächste Sitzung des Ministerrats beschlossen. 13

11Das Gesetz wurde am 7.4.1948 vom LT angenommen und am 10.5.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 576 f.; GVBl. I 1948, S. 229).
12Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 2.
13Fortgang 77. MRS am 11.6.1948, TOP 1.

3. Beamtengesetz 14

Das gleiche wurde hinsichtlich des Beamtengesetzes beschlossen.

Der Ministerpräsident kommt in diesem Zusammenhang auf die an die einzelnen Minister zur Stellungnahme gesandten Noten der Militärregierung vom 15.12.47 Nr. 750 und vom 14.2.48 Nr. 915 betreffend politische Tätigkeit der deutschen Beamten zurück. 15 Der Justizminister gibt anschließend die Grundzüge seiner juristischen Stellungnahme vom 10.3.48 bekannt. 16 Es wird beschlossen, diese als eine einhellige Auffassung des Ministerrats zur Grundlage der Beantwortung der beiden Noten an die Militärregierung zu machen. 17

14Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 3.
15Vgl. 67. MRS am 4.3.1948, TOP 2.
16Best. 860 Nr. 1632, S. 21-24. Vgl. auch die Stellungnahme des Arbeitsministers vom 14.4.1948 (ebd., S. 25-27).
17Vgl. dazu 74. MRS am 25.5.1948, TOP 2: – Fortgang betr. Beamtengesetz 72. MRS am 7.5.1948, TOP B.

4. Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit 18

Zunächst wird beschlossen, daß die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit in das Innenministerium fällt. Der bereits von den Referenten des Innen- und Justizministeriums und der Staatskanzlei überarbeitete Entwurf soll gemäß den Abänderungsvorschlägen des Innenministeriums vom 7. Januar 1948 19 und des Justizministeriums vom 5. März 1948 eingehend ergänzt und anschließend dem Landtag zur Verabschiedung zugeleitet werden. 20

Der Innenminister wird beauftragt, den Gesetzentwurf dementsprechend zu überarbeiten und der Staatskanzlei schnellstens zur Weiterleitung an den Landtag zuzuleiten. 21

18Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 2.
19Ein diesbezügliches Schreiben konnte unter diesem Datum nicht nachgewiesen werden. Vermutlicher Bezug: Abänderungsvorschläge des Innenministers vom 27.1.1948 (Best. 860 Nr. 4065, S. 67-71; vgl. den ebd., S. 129, überlieferten Protokollauszug mit dem korr. Datum).
20Vgl. Best. 860 Nr. 4065, S. 75-82.
21Vgl. den nach den genannten Änderungen im Mai 1948 vorliegenden Entwurf (ebd., S. 133-162). – Fortgang 75. MRS am 3.6.1948, TOP 7.b).

5. Landesverordnung zum Gesetz über die Versorgung der Schwerbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen 22

In der Pfalz bestehen die Versorgungsämter in Mainz und Landau; in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier und Montabaur bestehen bei jeder Kreisverwaltung Versorgungsdienststellen, die dem Landrat unterstehen.

Diese verschieden gelagerten Verhältnisse erforderten eine Änderung der vom Arbeitsminister vorgelegten Landesverordnung. Die zu diesem Zwecke vom Ministerpräsidenten vorgelegte neue Fassung erfährt folgende einstimmig beschlossenen Änderungen:

Im § 1 fallen in der zweiten Zeile die Worte: „und fürsorge” fort. 23 Im § 2 wird in der zweiten Reihe das Wort „weitere”, in der dritten Reihe werden die Worte: „die erforderlichen” gestrichen. Der § 3 erhält folgenden Zusatz: „Bei den Versorgungsdienststellen der Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Montabaur erfolgt die Einstellung und Versetzung der Fachkräfte durch den Landtrat (Oberbürgermeister) im Einvernehmen mit dem Landesversorgungsamt.”

Im § 4 fallen in der zweiten Reihe die Worte „und fürsorge” und „bei vorliegenden triftigen Gründen” fort.

Der neue Text der Landesverordnung ergibt sich aus der Anlage Nr. 2. 24 Die so einstimmig beschlossene Landesverordnung ist nunmehr sofort der Militärregierung zur Genehmigung vorzulegen und alsdann unverzüglich durch dem Ministerpräsidenten zu erlassen. 25

22Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP B. Zur Vorlage siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2
23Sinn dieser Streichung hier und im folgenden Abschnitt (§ 4) war die Umbenennung der zuständigen Behörde von „Landesversorgungs- und fürsorgeamt” in „Landesversorgungsamt“.
24Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2.
25Eine Veröffentlichung dieser Ergänzung zum Landesversorgungsgesetz konnte im GVBl. nicht nachgewiesen werden.

6. Landeswappen und –flagge 26

Nachdem bereits in der Sitzung des Ministerrats vom 19. März Landesfarben und Landeswappen beschlossen worden waren, genehmigt der Ministerrat nunmehr den hierzu vorgelegten Gesetzentwurf mit einigen Änderungen. Der einstimmig beschlossene Entwurf (Anlage 3) 27 ist dem Landtag beschleunigt zur Behandlung im Landtag am 7.4.48 zuzuleiten. 28

Weiterhin wird beschlossen, sofort neun Standarten (entsprechen der Landesflagge) für die Autos der Minister in Auftrag zu geben, damit sie am 18. Mai anläßlich der Fahrt zu den Feierlichkeiten nach Frankfurt, benutzt werden können.

Das gleiche gilt hinsichtlich der Anfertigung einer Anzahl Flaggen für die öffentlichen Gebäude. 29

26Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 4. Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 148.
27Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
28Das Gesetz zur Ausführung des Artikels 74 der Verfassung wurde vom LT am 7.4.1948 angenommen und am 10.5.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1 WP, Drucks. Abt. I, S. 576 und S. 580; GVBl. I 1948, S. 229)
29Fortgang 70. MRS am 14.4.1948 (Standarten), TOP 8.d).

7. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz und Koblenz 30

Wie der Wiederaufbauminister berichtet, hat die Militärregierung die in ihrer Note vom 16.3.48 31 angeordnete Auflösung des Zweckverbandes zum 25.3.48 und die Errichtung einer Wiederaufbaugemeinschaft Mainz zum 1.4.48 zunächst zurückgestellt und statt dessen die von uns nachgesuchte Unterredung für kommenden Montag, den 5. April, nachmittag 17.00 Uhr zugesagt. 32 An dieser Besprechung werden die Mitglieder des Verbandsvorstandes (Ministerpräsident, Finanzminister, Innenminister und Wiederaufbauminister) zusammen mit dem Oberbürgermeister Kraus, Mainz, und dem Generalbaudirektor Imm teilnehmen. Es soll in dieser Besprechung versucht werden, eine Umgestaltung des Zweckverbandes im Sinne der für die Stadt Koblenz vorgesehenen Regelung zu erreichen. In diesem Falle muß sich allerdings das bisherige Beteiligungsverhältnis (Land Rheinland-Pfalz 87%) ändern und zwar entsprechend den Koblenzer Vorschlä-gen in je 50% Beteiligung des Landes und der Stadt Mainz.

Bei dieser Gelegenheit wird die Vereinbarung über den Wiederaufbau der Stadt Koblenz, die in der Sitzung vom 19.3.48 bereits einige Änderungen erfahren hat, weiterhin abgeändert und zwar:

im Kapitel 2 Organisation

wird Art. 2 lautend:

„Die Dienststelle wird von dem Oberbürgermeister der Stadt Koblenz verwaltet. Ihm zur Seite steht ein Arbeitsausschuß mit beratender Funktion.”

ganz gestrichen, weil sich die Tatsache, daß die Dienststelle von dem Oberbürgermeister der Stadt Koblenz verwaltet wird, bereits aus Art. 1 ergibt, wo es einmal heißt, daß bei der Stadtverwaltung Koblenz für den Wiederaufbau eine besondere Dienststelle geschaffen wird. Daraus ergibt sich ganz von selbst, daß es sich um eine städtische Dienststelle handelt, die dementsprechend dem Oberbürgermeister unterstellt ist.

Art. 3 erhält dementsprechend die Nr. 2 und erfährt folgende Neufassung:

Art. 2:

„Es wird ein Arbeitsausschuß mit beratender Funktion gebildet. Vorsitzender dieses Ausschusses ist ein Vertreter der Landesregierung.”

Die Artikel ab Nr. 4 rücken dementsprechend alle eine Nummer herauf.

Der Ministerrat ist sich darüber einig, daß nach Inkrafttreten dieses Statutenentwurfs der Vorsitzende im Arbeitsausschuß durch den Vertreter des Wiederaufbauministeriums auszuüben ist. 33

30Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 8.b) (Koblenz) und 8.c) (Mainz).
31Wie vorige Anm.
32Diese Zusammenkunft wurde laut Protokoll der Besprechung zwischen MinPräs und Kabinettsdirektor Julitte vom 4.4.1948 vertagt (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 86).
33Fortgang betr. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz 72. MRS am 7.5.1948, TOP E; Fortgang betr. Wiederaufbaugemeinschaft Koblenz 71. MRS am 29.4.1948, TOP 9.

8. Einstellung und Wiedereinstellung politisch bereinigter Personen 34

Dieser Punkt der Tagesordnung wird vertagt. 35

34Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 12.
35Eine weitere Behandlung konnte für den hier bearbeiteten Zeitraum nicht nachgewiesen werden.

9. Grundstückserwerb durch die Stadt Bad-Kreuznach

Die in der Eingabe des Bürgermeisters der Stadt Kreuznach vom 24.2.48 zum Ausdruck gebrachten Vorschläge sollen durch den Finanzminister geprüft werden. Insbesondere sollen vor einem eventuellen Erwerb der von der deutschen Luftwaffe in den Jahren 1940/41 im Rohbau errichteten Gebäude oberhalb der Hüffelsheimerstr. in Bad-Kreuznach die Rechtsverhältnisse festgestellt werden. Der Finanzminister wird die Angelegenheit erledigen und entsprechend berichten.

10. Notstandsgebiet Saarburg 36

Der in der letzten Sitzung des Ministerrats angekündigte Bericht des Landrats von Saarburg ist den einzelnen Ministern erst heute zugestellt worden. Die Angelegenheit wird aus diesem Grunde vertagt. 37

36Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 9.
37Fortgang 77. MRS am 11.6.1948, TOP 6.

C. Gesetz über die Baulenkung und Bauüberwachung 38

Auf Vorschlag des Wiederaufbauministers wird der von ihm eingereichte Gesetzentwurf über Baulenkung auf die Tagesordnung gesetzt. 39 Nach kurzer Beratung wird beschlossen, zur Überarbeitung dieses Entwurfs einen aus den Ministern Feller, Junglas und Bökenkrüger bestehenden ministeriellen Ausschuß zu bilden. Dieser soll die Vorberatung unverzüglich aufnehmen. Der Wiederaufbauminister wird bezüglich des Termins hierfür eine Verständigung unter den Mitgliedern des Ausschusses herbeiführen. 40

38Vgl. Best. 860 Nr. 4059, Best. 920 Nr. 513 und Nr. 514 sowie Best. 930 Nr. 6555, ferner Brommer, Allparteienregierung, S. 153, sowie 18. MRS am 25.2.1947, TOP 3.
39Der Wiederaufbauminister hatte einen früheren Entwurf bereits am 20.12.1947 an die Minister für Wirtschaft und Verkehr, für Gesundheit und Wohlfahrt und für Arbeit und für Justiz versendet (Best. 920, Nr. 513). Der hier vorgelegte Entwurf ging mit Schreiben vom 12.2.1948 an die Staatskanzlei (Best. 860 Nr. 4059, S. 1 und S. 3-19). Das Baulenkungsgesetz wurde vom LT zunächst auf Grundlage der vom Wiederaufbauausschuss modifizierten Vorlage (vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 392 und Nr. 443) am 17.6.1948 verabschiedet (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, Abt. I, S.Nr. 30, S. 710-719 und S. 733-735), jedoch erst am 25.2.1949 vom MinPräs ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 65-67), weil sich durch die zwischenzeitlich erfolgte Währungsreform „die Verhältnisse auf dem Baumarkt […] grundlegend gewandelt“ hatten und daher „wesentliche Bestimmungen“ des Gesetzes „nicht mehr die gleiche Bedeutung“ hatten, „die ihnen vorher zukamen“ (Schreiben des Ministeriums für Wiederaufbau und Finanzen vom 23.10.1948 an den Städteverband Rheinland-Pfalz, in Best. 920 Nr. 514). Aus diesem Grunde wurde mit der Veröffentlichung des Gesetzes gewartet bis zur Fertigstellung der DVO, die zeitgleich ausgefertigt und bekannt gemacht wurde (GVBl. I 1949, S. 68 f.).
40Die Tätigkeit dieses Ausschusses ist aus den Unterlagen nicht zu ersehen (vgl. Best. 860 Nr. 4059, S. 49-71). – Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP A.

D. Wirtschaftskontrolle über Postpakete 41

Der Ministerpräsident gibt die Note der Militärregierung vom 19.2. Nr. DGAA/PTT/2147/Dr. bekannt. 42 In der sich anschließenden Aussprache wird insbesondere darauf hingewiesen, daß es doch selbstverständlich sei, daß Familienangehörige sich gegenseitig durch Übersendung von Lebensmitteln helfen. Der Ministerrat beauftragt den Wirtschaftsminister, unter Hinweis auf diese sozialen Gesichtspunkte bei den kommenden Verhandlungen in Baden-Baden die Bedenken gegen eine solche Anordnung geltend zu machen, vor allem auch auf ihre Verfassungswidrigkeit (Postgeheimnis) hinzuweisen.

Aufgrund des Schreibens des Wirtschafts- und Verkehrsministers vom 12.3.48 an den Ministerpräsidenten und die Staatsminister 43 wird Übereinstimmung darüber herbeigeführt, daß das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Oberste Dienstbehörde für die Postbehörden im Lande Rheinland-Pfalz ist. Dem Erlaß des Wirtschafts- und Verkehrsministers vom 29.1.1948 wird dementsprechend zugestimmt. 44

41Vgl. Best. 860 Nr. 1104, S. 291-299, und Nr. 2387 sowie Best. 930 Nr. 2781.
42Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5, sowie Best. 860 Nr. 2387, S. 1, S. 5 und S. 7-9. Die Note bezieht sich auf ein Verbot, Lebensmittel mit Postpaketen zu versenden, und fügt den Entwurf einer Regelung zur Überprüfung von Postpaketen bei. Für den Fall, dass der jeweilige LT dem Erlass dieser Regelung nicht zustimmt, kündigt das Schreiben den Erlass auf der Grundlage der Verordnung Nr. 95 der Militärregierung (vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP G) an.
43Gemeint ist vermutlich die beiliegende Stellungnahme des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 13.3.1948 (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5; Best. 860 Nr. 2387, S. 23-29).
44Die Lvfg. betr. die Organisation des Postwesens vom 5.7.1948 (GVBl. I 1948, S. 374) regelte rückwirkend zum 1.1.1948 die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr für das Postwesen und dessen Organisation. – Fortgang 77. MRS am 11.6.1948, TOP 8.a).

E. Ortsverwaltung Bischofsheim

Aus dem Bericht des Innenministers vom 22.3.48 geht hervor, daß der Gemeinderat des Ortsteiles Mainz-Bischofsheim am 27.2.48 eine Entschließung gefaßt hat, laut welcher die Wiedereingemeindung der ehemaligen rechtsrheinischen Vororte in die Stadt Mainz abgelehnt würde. 45 Zu dieser Frage kann, solange der rechtsrheinische Teil der Stadt Mainz im amerikanischen Gebiet liegt, verwaltungsmäßig durch die Landesregierung nichts veranlaßt werden. Der Innenminister wird aber beauftragt, in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Mainz die rechtliche Lage der Angelegenheit herauszustellen und sich dem Protest des Oberbürgermeisters hinsichtlich dieser einseitigen Maßnahmen anzuschließen. 46

45Best. 880 Nr. 6309.
46Vgl. weiterhin Best. 860 Nr. 3 sowie Best. 880, Nr. 689 und Nr. 653b.

F. Rückgliederung der Gemeinde Kirrberg an Kreis und Stadt Homburg/Saar 47

Mit Schreiben vom 26. Februar 1948 hat die Gemeinde Kirrberg die Rückgliederung der Gemeinde an die Stadt Homburg/Saar – die heute zum Saargebiet gehört – gefordert 48 und zwar unter Hinweis auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die dadurch entstanden sind, daß die Grenze mitten durch den Ort läuft und daß der größte Teil der in Kirrberg wohnenden Personen im Saargebiet tätig sei. Den Arbeitern wird, wie Minister Bökenkrüger berichtet, nur ein Teil des Lohnes ausgezahlt, während sich auch sonst sehr viele wirtschaftliche Schwierigkeiten durch diese Grenzziehung ergeben. Die Landesregierung ist der Auffassung, daß sie irgendeiner Veränderung der Grenze nicht zustimmen kann, andererseits aber das Los der Grenzgänger jede nur mögliche Unterstützung erfordert und daß darüber hinaus mit der Militärregierung verhandelt werden muß, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten (teilweise Lohnzahlung etc.) nicht nur für die in Kirrberg, sondern im ganzen Grenzgebiet wohnenden Grenzgänger, zu regeln.

Der Arbeitsminister wird beauftragt, für eine diesbezügliche Note an die Militärregierung unverzüglich die notwendigen Unterlagen an die Staatskanzlei gelangen zu lassen, worin insbesondere die zu erhebenden Forderungen herauszustellen sind. 49

47Vgl. 18. MRS am 25.2.1947, Anm. 2, und Best. 860 Nr. 2066.
48Das Schreiben wurde vom MinPräs am 22.4.1948 an den ORPräs der Pfalz weiter geleitet (Best. 860 Nr. 2066, S. 29); eine Abschrift konnte in der entsprechenden Akte (ebd.) nicht nachgewiesen werden. Bgm und Pfarrer der Gemeinde Kirrberg hatten schon am 11.1.1947 zwei Eingaben an das Oberregierungspräsidium Pfalz gerichtet (ebd., S. 1-3 und S. 7), weshalb einem Schreiben des MinPräs vom 28.1.1947 an den ORPräs zufolge (ebd., S. 11) sich der Ministerrat damit in seiner Sitzung am 25.2.1947 befasst habe, was jedoch nicht im Protokoll nachweisbar ist. Ein weiterer Vorstoß der Gemeinde Kirrberg unter dem 13.4.1948 ist im Schreiben des MinPräs an den Arbeitsminister vom gleichen Tag erwähnt, eine entsprechende Eingabe aber nur unter dem 16.4.1948 überliefert (vgl. ebd., S. 21-27). Vgl. LASp Best. H 46 Nr. 1699 und Best. H 5 Nr. 1943 sowie die Aufstellung aller diesbezüglichen Beschlüsse mitsamt des dazugehörigen Schriftwechsels 1947-1949 (Best. 860 Nr. 2066, S. 99-105).
49Vgl. Schreiben des Innenministers vom 26.4.1948 an die Gemeinde Kirrberg (Best. 860 Nr. 2066, S. 33). Der Pfarrer des Ortes wandte sich daraufhin am 11.5.1948 mit einer weiteren Eingabe an die Landesregierung (ebd., S. 35). – Fortgang 77. MRS am 11.6.1948, TOP 5.

G. Urlaubsübertragung aus dem Jahre 1947/48 in das Urlaubsjahr 1948/49

Der vom Innenminister mit Schreiben vom 22.3.48 – Tgb.-Nr. 363/48 – vorgelegte Antrag:

„Der Erholungsurlaub der Beamten, Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes wird, soweit er im Urlaubsjahr 1947/48 aus dienstlichen Gründen bisher nicht genommen werden konnte, bis zum 30. Juni 1948 übertragen. Eine weitergehende Urlaubsübertragung findet nicht statt. Urlaub, der bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen wird, verfällt somit. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß Urlaubsübertragungen für die folgenden Jahre grundsätzlich ausgeschlossen sind.”

wird einstimmig beschlossen mit der Maßgabe, daß bei der Durchführung dieses Beschlusses der Geschäftsgang nicht leiden darf und der Ressortminister berechtigt ist, in Einzelfällen Ausnahmen zu genehmigen, wenn der Geschäftsgang sonst eine unliebsame Störung erfahren würde.

H. Note der Militärregierung vom 11.3.48 Nr. 2256 DEF/CAB betreffend Organisation des Handwerks 50

Auf Anfrage des Ministerpräsidenten teilt der Wirtschaftsminister mit, daß die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet seien und vor dem Abschluß stünden.

Der Ministerpräsident betont die Notwendigkeit einer beschleunigten Erledigung, da weiteste Kreise des Handwerks nunmehr endlich eine ordnungsmäßige Kammerwahl wünschten, nachdem die bisherigen Stelleninhaber seit mehr als zwei Jahren – lediglich kommissarisch ernannt – im Amt seien. Der Wirtschaftsminister wird ersucht, die notwendigen Vorlagen unverzüglich dem Ministerrat zuzuleiten, weiterhin die Unterlagen für eine Beantwortung der obigen Note an die Militärregierung zu erstellen. 51

50Best. 950 Nr. 11509, Bl. 73. In dem Schreiben übte der GenGouv massive Kritik an dem MinPräs, weil er trotz einer früheren Aufforderung im Schreiben vom 8.8.1947 (ebd., Bl. 69 f.; desgl. in Best. 950 Nr. 11505) bislang keine Schritte zur Vorlage einer Handwerksordnung analog zu den Regelungen zur Organisation von Unternehmen in der Industrie- und Handelskammer unternommen habe. Vgl. auch Best. 950 Nr. 11310 sowie Nr. 11354-11356.
51Mit Schreiben vom 29.5.1948 legte der Minister für Wirtschaft und Verkehr der Militärregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Neufassung des Handwerksrechts (Handwerksordnung) vor (Best. 950 Nr. 11354); vgl. Antwortwortschreiben des Gen-Gouv vom 11.6.1948 (Best. 860 Nr. 1952, S. 273). Die weitere Beratung dieser Angelegenheit im Ministerrat ist erst für die 110. MRS am 6.1.1949 nachweisbar (Best. 860 Nr. 9610); die vorherige Diskussion zwischen den zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei erfolgte schriftlich (Best. 950 Nr. 11354; vgl. auch ebd. Nr. 11356, darin der 1. Entwurf).

I. Beschaffung von Papier für die politische Bereinigung

Der Landeskommissar für die politische Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 31.3.48 die Freigabe von mindestens 10 t Papier gefordert, weil sonst die nunmehr überall in Gang befindlichen Bereinigungsarbeiten erneut unliebsame Unterbrechungen erfahren müßten. Es seien nicht einmal Fragebogen erhältlich. Im Schwarzhandel fordere man dafür bereits RM 25,– pro Bogen.

Der Wirtschaftsminister wird ersucht, eine sofortige Überprüfung des Papierkontingents vorzunehmen und die Freigabe zu veranlassen.

J. Benzinverteilung 52

Bei der Verteilung der für die Landesregierung zugewiesenen 72.000 Liter Benzin ist der Beschluß des Ministerrats vom 19.3.48 unbeachtet geblieben. Aus diesem Grunde wurde diese Verteilung annulliert. Mit dem hinzugerufenen Sachbearbeiter Bergfeld 53 ist anschließend die richtige Verteilung im Sinne des Ministerratsbeschlusses geregelt worden. 54

52Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP E.
53Otto Bergfeld (*1912), 1946-1949 Angestellter im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (Best. 860P Nr. 2034).
54Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP 11.

K. Beamtenerholungsheim Rengsdorf

Der Ministerrat lehnt eine Instandsetzung des der Finanzverwaltung gehörigen Hotels in Rengsdorf als Erholungsheim für Beamte und Angestellte mangels der vorhandenen Baumaterialien und Inneneinrichtung ab, zumal keine Gewähr dafür gegeben ist, daß das Haus von späteren Beschlagnahmungen verschont bleibt.