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68. Ministerratssitzung am Freitag, den 19.3.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung
  • A. Ernennung von Referendaren
  • 1. Ernährungslage
  • 2. Geschäftsordnung der Landesregierung
  • 3. Beamtengesetz
  • 4. Landessiegel und Wappen
  • 5. Landesgesetz über die Wiedereröffnung der Entschuldungsämter
  • 6. Landesgesetz über die Bestellung von Verteidigern vor den Militärgerichten
  • 7. Gesetz über die Stiftung und Verleihung einer Medaille für Rettung aus Gefahr
  • 8. Bauprogramm 1948 und Wiederaufbauprogramm Mainz
  • 9. Notstandsgebiet Saarburg
  • 10. Gnadensachen 2
  • 11. Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst
  • 12. Einstellung und Wiedereinstellung politisch bereinigter Personen
  • 13. Strafmaßnahmen gegen Beamte der Stadt Mainz
  • 14. Schuhverteilung
  • 15. Gründung eines kommunalen Spitzenverbandes für die Landkreise von Rheinland-Pfalz
  • 16. Antrag der SPD-Fraktion vom 3.1.1948 betr. Preisausgleich bei Saatkartoffeln
  • B. Landesverordnung zum Gesetz über die Versorgung der Schwerbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen
  • C. Titelverleihung an Regierungspräsidenten a.D. Happ
  • D. Gemeinschaftsverpflegung
  • E. Benzinverteilung
  • F. Raumverteilung
  • G. Dienstregelung während der Osterfeiertage

1Die Sitzung war laut TO ursprünglich für den 16.3.1948 geplant. Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 281-305; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. TO; 2. Gesetz über die Wiedereröffnung der Entschuldungsämter; 3. Gesetz über die Bestellung von Verteidigern vor den Militärgerichten und die den Verteidigern zustehenden Gebühren mit Begründung und Auszug aus dem Protokoll der MRS vom 9.12.1947 zum betr. TOP; 4. Gesetz über die Stiftung und Verleihung einer Medaille sowie einer Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr; 5. Begleitschreiben des MinPräs zum Umlauf des Urteils gegen die Witwe Irmgard K.; 6. Schreiben des Landkreistages Rheinland-Pfalz vom 14.1.1948 an den MinPräs betr. Gründung eines kommunalen Spitzenverbandes für die Landkreise (Nr. 1-5 in Best. 860 Nr. 9605; Nr. 1-4 und Nr. 6 in Best. 700,169 Nr. 137, S. 307-341; in Best. 860 Nr. 8187: nur Nr. 1).
2Vgl. die handschr. Korrektur auf der TO in Best. 860 Nr. 9605 und Best. 700,169 Nr. 137, S. 307 mit 67. MRS am 4.3.1948, TOP 4, und unten TOP 10

A. Ernennung von Referendaren 3

Vor Eintritt in die Tagesordnung behandelt der Ministerpräsident die Ernennung der Referendare. Er ist der Auffassung, daß diese durch die Fachminister ernannt werden sollen. In dem Schreiben der Militärregierung vom 12.1.1948 4 hatte diese für die Ernennung der Referendare das stillschweigende Verfahren akzeptiert. In diesem Schreiben war allerdings gesagt, diese Beamten (gemeint sind die Referendare) werden übrigens wie bisher durch den Ministerpräsidenten ernannt. Der Ministerrat beschließt daraufhin nach kurzer Aussprache:

Die Ernennung der Regierungsreferendare (für sämtliche Verwaltungszweige) wird durch den Innenminister vorgenommen. Die Ernennung der Gerichtsreferendare erfolgt durch den Justizminister. Bei der Berufung der Referendare in das Beamtenverhältnis wird in der Ernennungsurkunde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß durch die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ein Anspruch auf demnächstige Beschäftigung im höheren Verwaltungsdienst nicht begründet wird. Soweit es sich bei den Regierungsreferendaren (Besucher der Verwaltungsakademie Speyer) um solche handelt, die bereits im mittleren oder gehobenen Verwaltungsdienst befähigt sind, kann die Ernennung zum Regierungsreferendar erst erfolgen, wenn eine positive Beurteilung der Qualitäten seitens des Fachministers vorliegt. 5

Die jetzt vorliegenden Anträge auf Ernennungen von Referendaren aus Speyer sind nach dieser Richtung hin durch den Innenminister zu überprüfen. Insbesondere ist bei der Ernennung von Referendaren auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß die vorhandenen Stellen nicht durch Auswärtige zum Nachteil der in Rheinland-Pfalz Ansässigen blockiert werden.

Unter Bezugnahme auf die Note der Militärregierung vom 12.1.1948 ist dieser mitzuteilen, daß die Referendare nicht durch den Ministerpräsidenten, sondern durch den Innenminister bzw. den Justizminister ernannt werden.

3Vgl. 61. MRS am 28.1.1948, TOP A.
4Vgl. vorige Anm.
5Zu Schwierigkeiten bei der Ernennung der Absolventen der Verwaltungshochschule Speyer zu Regierungsreferendaren vgl. Best. 860 Nr. 29 sowie Best. 860 Nr. 1951, S. 431, Nr. 1952, S. 75, und Nr. 1953, S. 903.

1. Ernährungslage 6

Minister Stübinger berichtet über die Verhandlungen des Zentral-Ernährungsausschusses, der am 17. und 18. März 1948 in Koblenz tagte. 7

Der Ministerpräsident ergänzt die Ausführungen durch einen Bericht über die diesbezüglichen Verhandlungen in der Sitzung der Ministerpräsidenten in Baden-Baden am 17.3.48. 8

Beschlossen wird eine Eingabe an die Militärregierung, worin die verschiedenen Gesichtspunkte zu erörtern sind, insbesondere

    1.) die Grenzen der Verantwortlichkeit der Landesregierung im Hinblick auf die Ordonnanz 95 9, laut welcher die Militärregierung die Verantwortung für die Ernährung trägt.

    2.) die Unmöglichkeit der Landesregierung bei dem derzeitigen Kompensationsverfahren aktiv mitzuwirken, obwohl die Möglichkeit der Kompensation und damit die Möglichkeit der Einfuhr wichtigster Ernährungsgüter aus den benachbarten Ländern gegeben seien, 10

    3.) Hinweis auf die zu Ende gegangenen Kartoffelvorräte,

    4.) Versagen des Landes Württemberg hinsichtlich der Lieferung der noch rückständigen 11.000 t Kartoffeln, 11

    5.) Feststellung, daß den Normalverbrauchern, die die ihnen zustehenden zwei Zentner Kartoffeln nicht erhielten, ein Ersatz in Brot gewährt werden muß, ähnlich wie dies in der englischen Zone geschehen ist.

    6.) Notwendigkeit einer Broterhöhung,

    7.) Einfuhr von Hülsenfrüchten etc.

Der Ernährungsminister wird beauftragt, für dieses Schreiben dem Ministerpräsidenten sofort die notwendigen zahlenmäßigen Unterlagen und Vorschläge zu unterbreiten. 12

6Zuletzt 64. MRS am 17.2.1948, TOP B.
7Die Zusammenkunft fand in dem Hotel „Rittersturz“ statt (BArch Best. Z 7, Nr. 15).
8AVGBRD, Bd. 4., S. 395-404; Best. 860 Nr. 9598, Bl. 162-169 (TO, Ansprache des Oberkommandierenden der französischen Zone, Liste der von den Ländern der französischen Zone gestellten Wirtschaftsfragen, Notizen) und Nr. 9589, Bl. 162-169. Vgl. Brommer, Konferenz.
9Vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP G.
10Vgl. 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/1.
11Vgl. 62. MRS am 5.2.1948, TOP C.
12Vgl. Anfrage des Innenministers vom 6.4.1948 (Best. 860 Nr. 41, S. 3-8) sowie eine nach dem Stand vom 15.3.1948 erstellte undatierte Denkschrift (Brommer, Quellen, S. 560-565) und eine weitere Zusammenstellung von Daten zur Versorgungslage vom 16.3.1948 (Best. 860 Nr. 41, S. 31-43). – Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP A.

2. Geschäftsordnung der Landesregierung 13

Zu dem mittlerweile durch die einzelnen Ressortminister überprüften Entwurf einer Geschäftsordnung für die Landesregierung sind eine ganze Reihe Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge eingereicht worden. Aus diesem Grunde wird beschlossen, einen ministeriellen Ausschuß, bestehend aus den Herren Dr. Hoffmann, Dr. Süsterhenn, Steffan und Dr. Haberer zu bilden, der den vorliegenden Entwurf anhand des erwähnten Materials überarbeitet. Die Sitzung soll in der Woche nach Ostern stattfinden und das Ergebnis der nächsten Sitzung des Ministerrats zur endgültigen Beschlußfassung vorgelegt werden. 14

13Zuletzt 67. MRS am 4.3.1948, TOP 1.
14Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 2.

3. Beamtengesetz 15

Die im Ministerrat seinerzeit beschlossene informatorische Beratung des Entwurfs durch den Hauptausschuß des Landtages ist von diesem mit Schreiben vom 9.3.48, lautend:

„Der Hauptausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 1.3.48 mit dem ihm zugeleiteten Gesetzentwurf befaßt. Ohne der notwendig werdenden künftigen Beratung vorzugreifen und auf Einzelheiten einzugehen, sieht der Ausschuß in dem Entwurf, der an alte und bewährte Grundsätze des deutschen Beamtenrechts anknüpft, eine brauchbare Grundlage für ein neuzeitliches, demokratischen Auffassungen Rechnung tragendes Beamtengesetz.

Ich bitte um Zuleitung des Entwurfs an den Landtag, damit dieser ihn nach der ersten Lesung ordnungsgemäß dem Hauptausschuß zur eingehenden Beratung überweisen kann. Gez.: Dr. Ritterspacher”, abgelehnt worden. 16

Der Ministerrat bildet eine aus den Ministern Steffan, Dr. Hoffmann, Dr. Süsterhenn und Neumayer bestehende Kommission, die den Entwurf schnellstens überarbeitet und darüber dem Ministerrat berichtet.

Dabei sollen die Noten der Militärregierung Nr. 750/DAA/CA vom 15.12.47 und Nr. 913/DAA/CA vom 14.2.48 17 sowie die weiter vorliegenden Anregungen verwertet werden.

Der Ministerpräsident verweist darauf, daß in der Presse im Augenblick wiederum Falschmeldungen des Inhalts verbreitet werden, daß die Landesregierung das Beamtengesetz bereits verabschiedet habe. 18 Wenn den verschiedenen Körperschaften, wie Landwirtschaftskammern, Landgemeindetag, Städtetag etc. Referentenentwürfe zur gutachterlichen Stellungnahme zugeleitet werden, so sind diese darauf aufmerksam zu machen, daß diese Entwürfe in keiner Weise in der öffentlichen Diskussion als Regierungsentwürfe behandelt werden dürfen.

„Die Rheinpfalz” habe z.B. unter der Überschrift „Die Pfalz lehnt den Regierungsentwurf zur Gemeindeordnung ab” 19 diesen Referentenentwurf als Regierungsentwurf herausgestellt, weil der Landgemeindetag in öffentlicher Versammlung diesen Entwurf als Regierungsentwurf behandelt habe. 20

Beschlossen wird bei dieser Gelegenheit, über die jeweiligen Sitzungen des Ministerrats am Schluß der Sitzung ein Kommuniqué zu verfassen, welches Staatsminister Dr. Haberer vorbereitet. 21

15Zuletzt 68. MRS am 19.3.1948, TOP 3.
16Vorlage: Best. 860 Nr. 4047, S. 97.
17Vgl. 67. MRS am 4.3.1948, TOP 2.
18So „Die Rheinpfalz“ vom 13.3.1948 (Best. 860 Nr. 4047, S. 99).
19„Die Rheinpfalz“ vom 28.2.1948, S. 2.
20Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 3.
21Vgl. oben die Einleitung, S. #.

4. Landessiegel und Wappen 22

Es ist zu unterscheiden zwischen Dienstsiegel und Wappen:

a) Dienstsiegel

Es wird beschlossen, daß das bisherige Dienstsiegel einheitlich von allen Staatsbehörden (also auch von den Regierungspräsidien und Landratsämtern) zu verwenden ist. Das aus dem Mainzer Rad, dem kurtrierischen Kreuz und dem Pfälzer Löwen bestehende Wappen soll bestehen bleiben. Ein Heraldiker soll überprüfen, ob die Krone gegebenenfalls durch eine Zinne ersetzt werden kann.

b) Landeswappen

Die Landesfarben sind schwarzrotgold. In der linken oberen Ecke wird das unter a) erwähnte Landessiegel aufgrund der Vorlage angebracht (Gösch.) Ein entsprechendes Gesetz ist zu formulieren und dem Landtag einzubringen. 23

22Zuletzt 67. MRS am 4.3.1948, TOP 6. Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 148 f.
23Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 6.

5. Landesgesetz über die Wiedereröffnung der Entschuldungsämter 24

Der vom Justizminister vorgelegte Entwurf 25 wird einstimmig angenommen und ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 26

6. Landesgesetz über die Bestellung von Verteidigern vor den Militärgerichten 27

Der vom Justizminister vorgelegte Entwurf 28 wird einstimmig beschlossen und ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 29

24Vgl. Best. 860 Nr. 962, S. 79-83 (mit Begründung).
25Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2 (Best. 860 Nr. 9605).
26Beratungen und Verabschiedung durch den LT fanden erst in der 64. Sitzung am 23.8.1949 statt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1695). Das Gesetz über Entschuldungsämter und das gemeinschaftliche Beschwerdegericht im Entschuldungsverfahren wurde am 2.9.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 376).
27Zuletzt 57. MRS am 12.12.1947, TOP 4. Vgl. Best. 860 Nr. 962, S. 101 ff.
28Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3 (Best. 860 Nr. 9605).
29Der Gesetzentwurf wurde vom LT am 9.4.1948 ohne Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen und aufgrund dessen Empfehlung in der 51. Sitzung am 16.2.1949 zurückgezogen, weil die Notwendigkeit eines Gesetzes nicht gegeben sei (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 608 und S. 1321).

7. Gesetz über die Stiftung und Verleihung einer Medaille für Rettung aus Gefahr 30

Der vorliegende Entwurf des Innenministeriums 31 wird einstimmig beschlossen und ist dem Landtag zuzuleiten. Auch der vorliegende Entwurf der Medaille (Vorderseite Aufschrift: „Für Rettung aus Gefahr”, Rückseite: „Das Landeswappen”) wird beschlossen und ist ebenfalls dem Landtag vorzulegen.

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß der Einführung einer Rettungsmedaille Kontrollratsbestimmungen nicht entgegenstehen können. Trotz Art. 109 der Weimarer Verfassung (Ablehnung von Orden und Ehrenzeichen) war die Rettungsmedaille vor 1933 eingeführt, weil es sich dabei um ein „Erinnerungszeichen” handelte. Es dürfte nach der Beschlußfassung durch das Kabinett Sache der Militärregierung sein, darüber zu befinden, ob die Verleihung der Rettungsmedaille gegen das Gesetz Nr. 8 verstößt oder nicht. 32

30Zuletzt 54. MRS am 25.11.1947, TOP 7.
31Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4 (Best. 860 Nr. 9605).
32Zu den Beratungen und der Verabschiedung einer überarbeiteten Version der Vorlage durch den LT am 14.2.1951 vgl. LT RLP, Drucks. Abt. I, S. 2679 und S. 2705. Die Ausfertigung des Gesetzes erfolgte am 19.3.1951 (GVBl. I 1951, S. 55).

8. Bauprogramm 1948 und Wiederaufbauprogramm Mainz

a) Wiederaufbauprogramm für 1948 33

Minister Feller erörtert im einzelnen das für 1948 aufgestellte Wiederaufbauprogramm, welches unter Zugrundelegung des Zerstö-rungsgrades die Erstellung von 10.000 Wohnungen wie folgt vorsieht:

Oberregierungspräsidium der Pfalz 5.300

Regierungsbezirk Koblenz 2.900

Regierungsbezirk Trier 1.000

Regierungsbezirk Mainz (ohne Stadt) 600

Regierungsbezirk Montabaur 200

10.000

Hierfür werden benötigt:

Zement 32.000 t

Kalk 50.000 t

Gips 22.500 t

Backsteine 20 Mill. Stück

Bimsprodukte 120.000 t

Dachziegel 16 Mill. Stück

Schiefer 7.000 t

Dachpappe 340.000 m2

Glas 135.000 m2

Holz 80.000 m2

Eisen 15.000 t

Die Militärregierung hat durch Note vom 3.2.48 34 darauf hingewiesen, daß gegenüber 1947 mit einer Verdoppelung der Rohstoffzuteilungen zu rechnen und dementsprechend das Wiederaufbauprogramm zu erstellen sei. Das vom Wiederaufbauminister vorgelegte Programm wird akzeptiert. Es ist dem Generalgouverneur mit Schreiben vom 27.2.48 bereits eine entsprechende Mitteilung gemacht worden. 35

33Zuletzt 65. MRS am 24.2.1948, TOP 1.d).
34Best. 860 Nr. 4059, S. 25-31. Die Note bezog sich auf eine Besprechung dieser Fragen zwischen dem Minister für Wiederaufbau und dem „Directeur de l’Économie et des Finances“ (Best. 860 Nr. 1951, S. 469-475).
35Das Schreiben konnte nicht nachgewiesen werden. Vgl. Best. 860 Nr. 1101, S. 113.

b) Wiederaufbau der Stadt Koblenz 36

Die Militärregierung hat in der Note vom 3.2.48 die Errichtung einer Wiederaufbaugemeinschaft verlangt, ähnlich wie in Mainz. 37 Es haben daraufhin mit den beteiligten Stellen einschließlich der Militärregierung gemeinsame Verhandlungen stattgefunden, die zu dem Entwurf einer Vereinbarung führten. 38 Diese Vereinbarung soll zufolge Ministerratsbeschluß einige Änderungen erfahren

Im Art. 3 heißt es:

„Vorsitzender des Arbeitsausschusses ist der Oberbürgermeister.”

Hier soll es heißen:

„Vorsitzender des Arbeitsausschusses ist ein Vertreter der Landesregierung, der vom Ministerrat später bestimmt wird.”

Sollten bei den kommenden Verhandlungen seitens der Militärregierung dieserhalb Schwierigkeiten gemacht werden, so ist der Wiederaufbauminister berechtigt, den Art. 3 gegebenenfalls in der alten Fassung zu belassen.

Art. 6 lautet:

„Der Oberbürgermeister vertritt das Wiederaufbauamt gerichtlich und außergerichtlich. Er ist zur Vornahme aller Handlungen und Verträge bevollmächtigt, welche zur Durchführung der Aufgaben erforderlich sind.”

Dieser Artikel soll gestrichen werden, da er Selbstverständlichkeiten enthält.

Art. 13 lautet:

„Die persönlichen und sachlichen Verwaltungskosten einschließlich der Kosten der Unterbringung und Verpflegung der im Stadtgebiet für den Wiederaufbau eingesetzten Arbeitskräfte tragen die Stadt und das Land je zur Hälfte.”

Nach dem Ministerratsbeschluß soll er lauten:

„Die persönlichen und sachlichen Verwaltungskosten tragen die Stadt und das Land je zur Hälfte.”

Der Ministerrat steht auf dem Standpunkt, daß die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der eingesetzten Arbeitskräfte nichts mit den Verwaltungskosten zu tun haben, sondern Kosten darstellen, die der Bauherr in der üblichen Weise zu übernehmen hat. Der Wiederaufbauminister wird aufgrund dieser vom Ministerrat beschlossenen Änderungen die begonnenen Verhandlungen fortsetzen und demnächst Bericht erstatten. 39

36Zum Amt für den Wiederaufbau der Stadt Koblenz vgl. Best. 860 Nr. 1147.
37Vgl. Best. 860 Nr. 1951, S. 475, sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 154.
38Best. 860 Nr. 1147, S. 27-35 (mit handschr. Übernahme der in der Sitzung besprochenen Korrekturen) sowie Best. 930 Nr. 2769. Die Übersendung der Vereinbarung an die Militärregierung erfolgte mit Schreiben des MinPräs vom 31.5.1948 (Best. 860 Nr. 1009, S. 403-406).
39Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 7.

c) Wiederaufbaugemeinschaft Mainz 40

Die während der Sitzung eintreffende Note der Militärregierung vom 16.3.48 41 wurde eingehend besprochen. Der Ministerrat vertritt den Standpunkt, daß der von der Militärregierung vorgenommene Eingriff mit der Ordonnanz 95 42 nicht zu vereinbaren ist.

In einer Eingabe an die Militärregierung sollen die rechtlichen und sachlichen Gesichtspunkte zusammengefaßt, um eine persönliche Unterredung nachgesucht und darum gebeten werden, die von der Militärregierung verfügte Auflösung des derzeitigen Zweckverbandes bzw. seine Umwandlung in eine Wiederaufbaugemeinschaft zu verhindern. 43

40Zuletzt 66. MRS am 27.2.1948, TOP 4.
41Vgl. Best. 860 Nr. 1951, S. 81-83.
42Zur Ordonnanz Nr. 95 vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP G.
43Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 7.

9. Notstandsgebiet Saarburg 44

Es wird beschlossen, den in Aussicht gestellten Bericht des Landrates von Saarburg abzuwarten, in welchem dieser praktische Vorschläge für die erbetene finanzielle und sachliche Hilfe machen wird. 45 Grundsätzlich wird festgestellt, daß während der vergangenen Monate zugunsten des Kreises Saarburg sehr viel geschehen ist,

    a) in der erhöhten Zuweisung von Wirtschafts- und Baugütern,

    b) in der Bevorzugung hinsichtlich der Viehabgabe sowie der Zuweisung von Zuchtvieh. 46

44Zuletzt 67. MRS am 4.3.1948, TOP 15.
45Vermutlich handelt es sich dabei um die ausführliche Stellungnahme, die mit Datum vom 17.3.1948 von der Kreisversammlung des Kreises Saarburg unter dem Titel „Der Grenzkreis Saarburg. Seine Notlage und Vorschläge zur ihrer Behebung“ erstellt wurde (Best. 860 Nr. 952, S. 98-147; desgl. in ebd., Nr. 1295, S. 283-314). Bereits am 21.10.1947 hatte die Fraktion der DP den Antrag gestellt, bestimmte an der Grenze gelegene Gemeinden des Kreises Saarburg zum Notstandsgebiet zu erklären; die Begründung verweist auf ein Schreiben der Bürgermeister dieser Gemeinden, welches durch den LR unterstützt würde (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 142). Der Antrag wurde vom LT am 4.12.1947 angenommen (ebd., Abt. I, S. 242-244; Best. 860 Nr. 952, S. 95). Vgl. allgemein Best. 860 Nr. 1295
46Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 10.

10. Gnadensachen

a) Gnadengesuch des Werner E[…] aus Landau […], welcher durch Urteil der Strafkammer beim Landgericht Landau vom 8.9.1947 wegen Mordes zum Tode und wegen schweren Diebstahls zu fünf Jahren Zuchthaus unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt worden ist. 47

Die Mitglieder der Strafkammer Landau haben das Gesuch befürwortet. Der Oberstaatsanwalt [von] Landau und der Generalstaatsanwalt von Neustadt stehen mit Rücksicht auf die Jugend des Verurteilten einem Gnadenerweis nicht entgegen. Der Justizminister hat sich aus den gleichen Gründen für eine gnadenweise Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe ausgesprochen. Der Ministerrat beschließt einstimmig, das Todesurteil trotz der Schwere der Tat unter besonderer Berücksichtigung der Jugend des Angeklagten, welcher zur Zeit der Begehung der Tat im 21. Lebensjahre stand, in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umzuwandeln.

b) Gnadengesuch der Witwe Irmgard K[…], wohnhaft Bad Neuenahr, […] 48

Die Genannte ist wegen der Ermordung ihrer Kinder durch die 2. Strafkammer des Landgerichts Koblenz am 14.7.1947 in zwei Fällen zum Tode verurteilt worden. Die Strafkammer Koblenz, der Vorstand des Frauengefängnisses in Diez und der katholische Anstaltsgeistliche haben sich für eine Begnadigung ausgesprochen, während der Bürgermeister der Heimatgemeinde und der Oberstaatsanwalt [von] Koblenz das Gnadengesuch nicht befürworteten.

Angesichts der Tatsache, daß die Straftat sich an Rohheit, Gefühlskälte, Mangel an Reue und dem natürlichen Empfinden einer Mutter zu den von ihr geborenen Kindern nicht mehr überbieten läßt, hat der Ministerrat mit Mehrheit das Gnadengesuch abgelehnt.

Für einen Gnadenerweis stimmten von den anwesenden neun Ministern nur die Minister Dr. Hoffmann und Bökenkrüger. 49

47Werner E. (*1926), hatte am 10.10.1946 seinen früheren Arbeitgeber ermordet (Best. 860 Nr. 7207; LASp Best. J 74 Nr. 5266-5272).
48Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5, ferner Best. 860 Nr. 7207 sowie Best. 584,1 Nr. 3218-3221.
49Die Mehrheit der Ministerratsmitglieder folgte mit dieser Argumentation der Urteilsbegründung, obwohl seitens des Justizministeriums noch im Dezember 1947 eine Begnadigung unter Hinweis auf eine mögliche Nichtzurechnungsfähigkeit der Verurteilten vorgeschlagen worden war. Diesem Votum wollte sich aber Minister Süsterhenn, auch sonst ein Befürworter der Todesstrafe, offenbar nicht anschließen (vgl. Dorfey, „… zum Tode verurteilt“, S. 456-458). Nach Verabschiedung des Grundgesetzes und der damit gegebenen Abschaffung der Todesstrafe wurde die Verurteilte zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe begnadigt (ebd., S. 454-466).

11. Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst

Das Schreiben der Militärregierung vom 8.1.1948 Nr. 767 DAA/CA 50 wurde zur Kenntnis des Ministerrats gebracht und festgestellt, 51 daß es einer besonderen Landesverfügung hierüber nicht bedarf. 52

Der in der Sitzung vom 24. Oktober 1947 beschlossene Text der Urkunde:

„Aus Anlaß Ihres …jährigen Dienstjubiläums am … spreche ich Ihnen namens der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung aus.”

ist bei 40-jährigem Dienstjubiläum in jedem Falle, bei 25-jährigem Dienstjubiläum für Beamte von der Besoldungsgruppe A 2 an aufwärts durch den Ministerpräsidenten, im übrigen durch den Behördenleiter, anzuwenden.

50Vgl. Best. 860 Nr. 1951, S. 631.
51In Best. 860 Nr. 9605 mit grünem Stift korr. aus: „beschlossen“ (so noch in Best. 860 Nr. 8188).
52Anlass für diese Herabstufung mag eine kritische Bemerkung des GenGouv am Ende seines o. g. Schreibens vom 8.1.1948 zu dem ihm vorgelegten Entwurf gewesen sein: „Schließlich und obschon das Interesse des obengenannten Textes mir nicht entgeht, würde ich doch wünschen, daß die Tätigkeit Ihrer Dienststellen lieber auf die Ausarbeitung von Gesetzestexten mit erstrangiger Bedeutung wie z. B. die Entwürfe betreffend das Statut der Gemeindeverbände und die Gesetze betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Beamten ausgerichtet würde“

12. Einstellung und Wiedereinstellung politisch bereinigter Personen 53

Zunächst handelt es sich um die Klärung einer Rechtsfrage, ob die politisch Belasteten, die eine Sanktion über sich ergehen lassen muß-ten, einen Rechtsanspruch auf das Beamtenverhältnis, die Angestellten auf das Tarifverhältnis, haben. Unter Zugrundelegung der vom Landtag beschlossenen Landesverordnung zur politischen Säuberung 54 sollen die Minister Dr. Süsterhenn, Steffan und Junglas (Landeskommissar für die politische Bereinigung) ein Gutachten ausarbeiten und der nächsten Ministerratssitzung vorlegen. 55

53Zuletzt 46. MRS am 3.10.1947, TOP 7.
54Vgl. 26. MRS am 30.4.1947, TOP 4, und Möhler, Entnazifizierung, S. 270-282, bes. S. 279 f.
55Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 8.

13. Strafmaßnahmen gegen Beamte der Stadt Mainz

Mit Schreiben vom 13.10.1947 hatte die Militärregierung der franzö-sischen Besatzungszone Délégation Supérieure Hessen-Pfalz Delegation Bezirk Rheinhessen bei dem Herrn Regierungspräsidenten in Mainz die Verhängung verschiedener Sanktionen über Beamte und Angestellte des Besatzungsamtes der Stadt Mainz wegen Nichteinhaltung von Anweisungen der Militärregierung verlangt.

Da verschiedentlich Eingriffe der Militärregierung in die Personalverwaltung der Stadt Mainz vorgekommen sind, hat Minister Steffan die Eingabe des Regierungspräsidenten in Mainz dem Staatsministerium 56 zur grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit im Ministerrat eingereicht. In Anbetracht der inzwischen verstrichenen Zeit wird Minister Steffan beauftragt, sich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Mainz in Verbindung zu setzen, um zu erkunden, ob die Angelegenheit inzwischen erledigt ist. Minister Steffan wird alsdann Bericht erstatten.

14. Schuhverteilung 57

Unter Bezugnahme auf den früheren Ministerratsbeschluß 58 wird beschlossen, daß sofort ein Antrag an die Militärregierung zwecks Genehmigung der Einführung des Punktesystems für Schuhe ab 1. Mai 1948 mit rückwirkender Punkteausgabe ab 1.1.1948 gerichtet wird. Für Kinder soll die Punktekarte mit 12 Punkten, für Männer und Frauen mit je 24 Punkten ausgestellt werden. Der Wirtschaftsminister wird beauftragt, die notwendigen Unterlagen für diesen Antrag an die Militärregierung sofort zu erstellen.

Zur Einführung des Punktesystems für Textilien sind die Vorarbeiten schnellstens durchzuführen und bei der Militärregierung hierfür die Genehmigung rechtzeitig nachzusuchen. 59

56Bezeichnung laut 44. MRS am 19.9.1947, TOP B: „Staatskanzlei“.
57Zuletzt 67. MRS am 4.3.1948, TOP 7.
58Vgl. 61. MRS am 28.1.1948, TOP B.
59Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP 8.

15. Gründung eines kommunalen Spitzenverbandes für die Landkreise von Rheinland-Pfalz

Der Ministerpräsident bringt das Schreiben des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Ahrweiler vom 14.1.1948 zur Kenntnis. 60 Die Einrichtung des Verbandes wird einstimmig begrüßt. 61

16. Antrag der SPD-Fraktion vom 3.1.1948 betr. Preisausgleich bei Saatkartoffeln 62

Minister Stübinger berichtet, daß seinerzeit holländische Saatkartoffeln zum Preis von RM 7,85 eingeführt wurden. Durch Schwund, Transportkosten usw. erhöht sich nun der Preis durchschnittlich auf RM 11,25. Der Landwirtschaftsminister ist der Meinung, daß die Saatkartoffeln auf RM 10,– pro Zentner verbilligt werden sollen und daß das Finanzministerium einen Stützungszuschuß von RM 1,25 bewilligt.

Minister Dr. Hoffmann erklärt sich bereit, die Mittel für eine Ermäßigung auf RM 10,– pro Zentner bei einem Maximalzuschuß von RM 1,25 pro Zentner haushaltsmäßig bereitzustellen. Der Ministerrat beschließt entsprechend.

60Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 6.
61Zum Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. vgl. Best. 880 Nr. 812 und Nr. 813 sowie Best. 930 Nr. 2457.
62Der Antrag (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 211) zielte darauf, die betroffenen Landwirte für die Abgabe der verhältnismäßig teueren Saatkartoffeln durch eine Ausgleichszahlung zu entschädigen

B. Landesverordnung zum Gesetz über die Versorgung der Schwerbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen 63

Die Beratung dieser Landesverordnung wird von Minister Bökenkrü-ger gewünscht und begründet. Der Ministerrat beschließt die Vertagung auf die nächste Sitzung, da den Mitgliedern des Ministerrats die Vorlage erst während der Sitzung zugeleitet wurde. 64

C. Titelverleihung an Regierungspräsidenten a.D. Happ 65

Auf Vorschlag des Innenministers wird beschlossen, dem im Innenministerium tätigen Regierungspräsidenten a.D. Happ ehrenhalber die Bezeichnung „Ministerialdirektor” zu verleihen mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß hierdurch weder jetzt noch für die spätere Pensionierung irgendwelche finanziellen Erhöhungen in Frage kommen dürfen.

Hierfür stimmen sieben Minister (Minister Bökenkrüger hatte vorzeitig die Sitzung verlassen), Minister Dr. Hoffmann stimmte dagegen, weil er die Rechtmäßigkeit bestritt, indem nach seiner Meinung nach dem noch geltenden Beamtenrecht eine ehrenamtliche Titelverleihung an im Amt befindliche Beamte rechtlich unzulässig ist.

63Die Verordnung bestimmte die für die Ausführung des Versorgungsgesetzes zuständigen Behörden (vgl. 28. MRS am 29.5.1947, TOP 2, sowie 66. MRS am 27.2.1948, TOP 1.
64Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 5.
65Zuletzt 67. MRS am 4.3.1948, TOP 10.

D. Gemeinschaftsverpflegung

Minister Stübinger wird beauftragt, das Essen bei der Stadt und auch bei der Landesregierung auf die Kalorienzahl überprüfen zu lassen.

In einer gemeinsamen Besprechung mit dem Betriebsrat sollen entsprechende Vereinbarungen bezüglich einer eventuellen Markenangleichung getroffen werden.

E. Benzinverteilung 66

Dr. Haberer teilt mit, daß für das II. Quartal 48 nur 72.000 Liter Benzin für die Landesregierung, das sind ca. 50% der Zuweisung des I. Quartals 48, zur Verfügung gestellt worden sind. 67 Es wird beschlossen:

    a) eine Reserve von 3.000 Litern in jedem Falle für die Reisen der Minister nach Baden-Baden sicherzustellen,

    b) die früher beschlossenen Sätze für den persönlichen Bedarf der Minister sind unbedingt zuzuweisen,

    c) die alsdann noch verbleibende Restmenge ist entsprechend der Kürzung auf die einzelnen Ministerien aufzuteilen. 68

66Zuletzt 64. MRS am 17.2.1948, TOP E.
67Vgl. Schreiben des MinPräs an den GenGouv vom [11.]3.1948, Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Verkehr an den Chef der Staatskanzlei vom 13.3.1948 sowie den Vorschlag für die Aufteilung des Verwaltungskontingents C 1 im II. Quartal 1948 (Best. 950 Nr. 15155).
68Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP J.

F. Raumverteilung 69

Die unhaltbaren Zustände in den einzelnen Ministerien bedingen die Überprüfung der derzeitigen Raumverteilung. Diese ist durch eine Kommission (Minister Steffan und Dr. Haberer oder deren Beauftragte) sofort durchzuführen. Die Überprüfung hat außerdem sofort zu erfolgen hinsichtlich der Diensträume, die der Landeskonservator innehat.

Am Mittwochmorgen sollen die Herren Minister Steffan, Dr. Haberer und Minister Feller eine Besichtigung des Oberpräsidiums vornehmen bezüglich einer Zuteilung von einigen Räumen an Minister Feller. 70

69Zuletzt 66. MRS am 27.2.1948, TOP 6.
70Fortgang 70. MRS am 14.4.1948, TOP 8.f).

G. Dienstregelung während der Osterfeiertage

Es wird beschlossen, daß der Karsamstag dienstfrei ist mit der Maß-gabe, daß verstärkter Bereitschaftsdienst, insbesondere die Posteingangsstelle tätig ist.

Der Dienst endet am Gründonnerstag um 17.00 Uhr und beginnt Dienstag nach Ostern um 8.00 Uhr.