© LAV67. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 4.3.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Minister Stübinger erschien erst bei Beratung des Punktes 7 der Tagesordnung. Es fehlte: Minister Feller.
- 1. Geschäftsordnung der Landesregierung
- 2. Noten der Militärregierung betr. Verwaltung
- 3. Fall Hermans
- 4. Begnadigung
- 5. Landesverfügung über die Meldung der bewirtschafteten Waren durch Groß- und Einzelhandel
- 6. Dienstsiegel und Wappen
- 7. Schuhverteilung
- 8. Beschluß des Landtags vom 3.1.48 betr. Zuschuß eines Preisausgleichs für Saatkartoffeln
- 9. Benennung eines Stellvertreters für den Landeskommissar für die politische Säuberung
- 10. Ernennungen
- 11. Zerstörung jüdischer Friedhöfe
- 12. Lager Ramershoven
- 13. Verkehrsverband Koblenz
- 14. Spielbank Bad Neuenahr
- 15. Kreis Saarburg
- 16. Landesgesetz über die Straffreiheit
- 17. Neue Heimat
- 18. Polizei
1. Geschäftsordnung der Landesregierung 3
Die endgültige Beschlußfassung über den durch die Unterkommission vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung der Landesregierung wird auf die nächste Ministerratssitzung verschoben, da jeder der Minister den Wunsch hatte, den Entwurf einer gründlichen Überprü-fung zu unterziehen. 4
Der Ministerpräsident ist der Meinung, daß § 10 in Verbindung mit dieser Note der Militärregierung betr. Landesgesetz, Landesverordnung usw. beraten werden muß. 5 Diese Note soll allen Ministern zugeleitet werden, insbesondere wird das Justizministerium beauftragt, den § 10 in Verbindung mit dieser Note einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. 6
§ 12 kann in dieser Fassung nicht bestehen bleiben, da er eine Verschiebung der politischen Zusammensetzung des Ministerrates zur Folge hätte. Er ist in der Weise zu verändern, daß der erste Vertreter des Ministers bei der Beratung von Vorlagen des betreffenden Ministeriums den Minister vertreten kann ohne Stimmrecht. 7
2. Noten der Militärregierung betr. Verwaltung
Die Noten der Militärregierung vom 15.12.47 – Nr. 750/DAA/CA 8 und vom 14.2.48 – Nr. 915/DAA/CA 9 – betreffen Beamtenfragen, sind gelegentlich der Beratung des Beamtengesetzes zu berücksichtigen. 10 Der Ministerpräsident berichtet, daß der Ältestenrat in seiner letzten Sitzung eine informatorische Beratung des Beamtengesetzes, die gemäß einem früheren Ministerialbeschluß nahegelegt worden war, ablehnt und statt dessen eine offizielle Regierungsvorlage erbittet. 11
3. Fall Hermans 12
Nach eingehender Beratung des vom Justizminister vorgelegten Materials, das den Mitgliedern des Ministerrats zugestellt worden war, und zu einer objektiven Prüfung Gelegenheit bot, wird festgestellt und einstimmig beschlossen, daß Ministerialrat Hermans aus seiner früheren richterlichen Tätigkeit, insbesondere auch beim Sondergericht Koblenz, kein Vorwurf gemacht werden kann. 13
4. Begnadigung
a) Karl S[…] 14
Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung vom 3. Oktober 1947 durch Mehrheitsbeschluß das Gnadengesuch des Karl S[…] verworfen. Durch Entscheid vom 26.12.47 (Note der Militärregierung Nr. 536-48/JUST. vom 29.1.48) hat der Commandant en Chef Français en Allemagne, Armeegeneral Koenig angeordnet,
2. der Generaldirektor der Justiz wird mit der Durchführung dieser Entscheidung beauftragt.
Der Ministerrat beschließt: In Ausführung des Befehls der Militärregierung wird die über den Mörder Karl S[…] laut Urteil der Strafkammer Koblenz vom 7.5.46 wegen Mordes in Tateinheit mit Verbrechen gegen § 218 Abs. 3 STGB verhängte Todesstrafe in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt.
Der Beschluß erfolgte einstimmig.
b) Todesurteil gegen Heinrich G[…].
Durch Urteil des Sondergerichts Saarbrücken vom 16.2.45 ist der Forstfacharbeiter Heinrich G[…], geb. 12.12.1912, wohnhaft Kaiserslautern […], wegen Diebstahls von ca. 150 Feldpostpäckchen zum Tode verurteilt worden. 15 Er war vom 23.11.1944 bis zum Einmarsch der Amerikaner 1945 in Haft. Seit seiner Entlassung aus der Haft wohnt er wieder in Kaiserslautern. Die Landeskriminalpolizeiabteilung befürwortet das ergangene Gnadengesuch. Die Strafkammer Kaiserslautern schlägt Umwandlung der Todesstrafe in 1 Jahr Gefängnis unter Bewilligung einer Bewährungsfrist vor. Der Oberstaatsanwalt in Kaiserslautern schlägt Umwandlung in eine Gefängnisstrafe von 1½ bis 2 Jahren vor, mit dem Hinzufügen, daß für die neu festgesetzte Strafe eine Bewährungsfrist zu bewilligen ist. Der Oberlandesgerichtspräsident Dr. Ritterspacher, Neustadt, hält eine Gefängnisstrafe in Höhe von 2 Jahren für ausreichend. Entsprechend dem Vorschlag des Justizministers vom 2.12.47 – 425 E 351 – beschließt der Ministerrat einstimmig:
„Die gegen den am 12. Dezember 1912 in Kaiserslautern geborenen Postfacharbeiter Heinrich G[…] durch Urteil des Sondergerichts Saarbrücken vom 27. Februar 1945 – 15 S KÖs 203/44 ausgesprochene Todesstrafe und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit werden im Gnadenwege umgewandelt in eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren, auf die 5 Monate der erlittenen Untersuchungs- und Strafhaft angerechnet werden. Für den Rest der Strafe wird dem Verurteilten bedingte Strafaussetzung bewilligt und ihm eine Bewährungsfrist bis 1. Januar 1951 gewährt. Nur bei einwandfreier und strafloser Führung während dieser Bewährungsfrist wird die Strafe endgültig erlassen werden können.”
c) Gnadenrecht 16
Minister Steffan hat der Staatskanzlei am 20.12.47 eine Eingabe des Regierungspräsidenten von Rhein-Hessen bezüglich Klärung der Zuständigkeit in Gnadensachen zugeleitet. 17 Dem ist durch das Landesgesetz über die Neuordnung des Gnadenrechts, das der Landtag in seiner Sitzung vom 5.11.47 beschlossen hat, entsprochen. 18
Dieses Gesetz hat bis jetzt die Zustimmung der Militärregierung noch nicht gefunden. Diese hat vielmehr durch Note vom 2.12.47 – Nr. 1670/SG 19 – diverse Einwendungen erhoben, wegen derer zur Zeit mit der Militärregierung noch verhandelt wird.
5. Landesverfügung über die Meldung der bewirtschafteten Waren durch Groß- und Einzelhandel
Der von Wirtschaftsminister vorgelegte Entwurf einer Landesverfü-gung über die Meldung bewirtschafteter Waren durch Groß- und Einzelhandel 20 wird einer eingehenden Aussprache unterzogen. Er befriedigt nicht, weil nicht deutlich zum Ausdruck kommt, daß für die Lagerhaltung von bewirtschafteten Gegenständen in keinem Falle die Richtlinien über das Verhältnis von Umsatz und Lagerhaltung herangezogen werden könne, denn bewirtschaftete Gegenstände, über die Bezugsscheine gezogen werden, sind in jedem Falle sofort abzugeben und zwar auch dann, wenn dadurch das gesamte Lager geräumt wird. Es ist nicht angängig, beispielsweise Düngemittel unter Hinweis auf eine zugesagte Lagerhaltung einzubehalten, während die Aussaat im Gange ist und die Düngemittel fehlen.
Auf Vorschlag des Ministers Neumayer wird die Beschlußfassung auf die nächste Ministerratssitzung verschoben, weil zwischenzeitlich der parlamentarische Wirtschaftsausschuß die bereits begonnene Beratung fortsetzt. Betont wird die Dringlichkeit des Erlasses von Vorschriften, auf die das Volk allgemein wartet. 21
6. Dienstsiegel und Wappen 22
Die Beschlußfassung über das Dienstsiegel wird vertagt. In Verbindung mit der endgültigen Beschlußfassung soll auch die Frage eines Wappens behandelt werden. Zu diesem Zwecke sollen entsprechende Entwürfe angefordert werden.
Der Ministerrat schließt sich der von Minister Süsterhenn vorgetragenen Auffassung an, daß es begrüßenswert wäre, bis zum 18. Mai 1948, dem 100. Jahrestag des Zusammentritts der Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt, die schwarz-rot-goldene Fahne mit einer das Landeswappen zierenden Gösch geschaffen würde. 23
7. Schuhverteilung 24
Das Wirtschaftsministerium hatte gegen den früheren Beschluß des Ministerrates, das Bezugsscheinsystem bei der Verteilung von Schuhen durch ein Punktesystem zu ersetzen, verschiedene technische und materielle Bedenken geltend gemacht, die Oberregierungsrat Dr. Nowack, der zu der heutigen Beratung hinzugezogen worden war – im einzelnen erläuterte. Unter grundsätzlicher Beibehaltung des Ministerratsbeschlusses wird das Wirtschaftsministerium beauftragt
a) die verschiedenen Schwierigkeiten zum Zwecke von Verhandlungen mit der Militärregierung herauszustellen und der Staatskanzlei innerhalb der nächsten Tage zuzuleiten,
b) ein gestaffeltes Punktesystem aufgrund der geführten Gespräche (Kinder, Frauen und Männer) vorzubereiten.
Es bestand Übereinstimmung dahingehend, daß Bezugsscheine II unter dieses Punktesystem nicht fallen können.
c) die jetzt vorhandenen Schuhbestände getrennt nach Kinder-, Frauen- und Herrenschuhe zu ermitteln und diese Zahlen mit den vorbezeichneten Berichten einzureichen.
Der Ministerrat beschließt, die Behandlung der Frage der Schuhverteilung auf die nächste Ministerratssitzung zu setzen. Die notwendigen Unterlagen sind so rechtzeitig durch das Wirtschaftsministerium zu liefern, daß sie jedem Minister vorher noch zugestellt werden können. 25
8. Beschluß des Landtags vom 3.1.48 betr. Zuschuß eines Preisausgleichs für Saatkartoffeln 26
Der Landwirtschaftsminister wird aufgrund des Landtagsbeschlusses die Angelegenheit bearbeiten und dem Ministerrat beschleunigt die Unterlagen zuführen.
9. Benennung eines Stellvertreters für den Landeskommissar für die politische Säuberung 27
Auf Vorschlag der SPD beschließt der Ministerrat, Herrn Maxim Kuraner 28, Neustadt, zum Stellvertreter des Landeskommissars für die politische Bereinigung der Militärregierung vorzuschlagen und zwar mit Titel und Gehalt eines Ministerialdirigenten, jedoch in der rechtlichen Stellung des politischen Ministerialdirektors. 29
10. Ernennungen
Im Innenministerium ist Regierungspräsident a.D. Happ tätig. Minister Steffan stellt die Frage, ob man dem Genannten unter Belassung seiner bisherigen Bezüge den Titel eines Ministerialdirektors verleihen könnte.
Minister Steffan wird beauftragt, seinen Antrag gesetzlich zu untermauern und schriftlich einzubringen. 30
11. Zerstörung jüdischer Friedhöfe
Der Minister gibt Kenntnis von zwei Berichten des Regierungspräsidenten von Koblenz, in welchen u.a. zum Ausdruck gebracht ist, daß fünf Geiseln festgesetzt wurden, von denen zwischenzeitlich vier allerdings wieder entlassen seien, während man über den fünften noch nichts genaues wüßte.
Es besteht Übereinstimmung dahingehend, daß alles getan werden muß, um die Schändung jüdischer Friedhöfe zu verhindern und die Täter der Schändungen in Waldbreitbach und Bendorf-Sayn zu ermitteln. 31
Der Ministerrat kann aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht anerkennen, daß heute noch – drei Jahre nach dem Krieg – Geiseln in solchen Fällen festgesetzt werden, da nur nach Vergehen und Schuld gehandelt werden kann. Der Justizminister soll eine diesbezügliche Note an die Militärregierung vorbereiten. 32
12. Lager Ramershoven 33
Auf die Frage des Ministerpräsidenten an den Wirtschaftsminister, ob entsprechend seinen verschiedenen Eingaben – die letzte vom 21.2. 34 – die Ausgabe der beschlagnahmten Ramershoven’schen Lagerbestände angeordnet sei, erwiderte der Wirtschaftsminister mit „ja”. 35
13. Verkehrsverband Koblenz
Aufgrund der neuerlichen Eingabe des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz 36 wird grundsätzlich beschlossen, daß dem neu gegründeten Verkehrsverband Rheinland-Pfalz Mittel im Haushaltsplan 1948 zur Verfügung zu stellen sind, worüber gelegentlich der Haushaltsberatungen für 1948 zu verhandeln sein wird. 37 Ein besonderes Dezernat “Fremdenverkehr” im Wirtschaftsministerium ist durch die aktive Mitarbeit des Fremdenverkehrsverbandes Rheinland-Pfalz überflüssig. 38
14. Spielbank Bad Neuenahr
Mit der Ablehnung durch die Militärregierung gibt sich der Ministerrat nicht zufrieden. Unter Vorlage der gesamten Unterlagen wird der Finanzminister beauftragt, eine entsprechende Eingabe an den Generalgouverneur vorzubereiten. 39
15. Kreis Saarburg 40
Der Ministerpräsident berichtet über den Verlauf des sogenannten „Befreiungsrummels”. 41 Von einigen Kräften des separatistischen Heimatbundes sei die vorübergehende Hissung der französischen Flagge auf der Saarburg und der Anschlag von Schreibmaschinenplakaten vollführt worden.
Innenminister Steffan wird beauftragt, die Entlassung [des] an diesem Treiben beteiligten und überführten Kreisangestellten 42 J[…] sofort durch den Regierungspräsidenten von Trier zu veranlassen. 43
16. Landesgesetz über die Straffreiheit 44
Nachdem die gelegentlich des Inkrafttretens der Verfassung vorgesehene deutsche Amnestie bisher nicht durchgeführt wurde, soll der Justizminister sofort eine Eingabe an den Generalgouverneur vorbereiten mit dem Ziel, nunmehr eine entsprechende Amnestie aus Anlaß des 18. Mai 1948 – 100. Wiederkehr 45 des Zusammentritts der Frankfurter Nationalversammlung – zu ermöglichen. 46
17. Neue Heimat 47
Minister Junglas berichtet, daß die Siedlungsgesellschaft „Neue Heimat” an ihn wegen der käuflichen Erwerbung des Landes auf der Karthause herangetreten sei. 48 Minister Steffan wird beauftragt, die Angelegenheit insoweit zu überprüfen, ob auch Privatpersonen oder nur Körperschaften des öffentlichen Rechts an dem Kauf beteiligt seien.
18. Polizei
Der Innenminister bringt ein Schreiben des Oberregierungspräsidenten der Pfalz vom 28. Februar 1948 zur Kenntnis, worin die Sûreté die Einstellung des früheren Oberstleutnant Düll zum Polizeidirektor von Neustadt in acht Tagen verlangt. 49 Ohne auf die personelle Seite der Angelegenheit einzugehen (diese ist zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister als Ressortminister zu erledigen) wird festgestellt, daß dieses Verfahren bei der Militärregierung als den personellen Abmachungen widersprechend zu beanstanden ist. 50