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67. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 4.3.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Minister Stübinger erschien erst bei Beratung des Punktes 7 der Tagesordnung. Es fehlte: Minister Feller.

Tagesordnung: 2
  • 1. Geschäftsordnung der Landesregierung
  • 2. Noten der Militärregierung betr. Verwaltung
  • 3. Fall Hermans
  • 4. Begnadigung
  • 5. Landesverfügung über die Meldung der bewirtschafteten Waren durch Groß- und Einzelhandel
  • 6. Dienstsiegel und Wappen
  • 7. Schuhverteilung
  • 8. Beschluß des Landtags vom 3.1.48 betr. Zuschuß eines Preisausgleichs für Saatkartoffeln
  • 9. Benennung eines Stellvertreters für den Landeskommissar für die politische Säuberung
  • 10. Ernennungen
  • 11. Zerstörung jüdischer Friedhöfe
  • 12. Lager Ramershoven
  • 13. Verkehrsverband Koblenz
  • 14. Spielbank Bad Neuenahr
  • 15. Kreis Saarburg
  • 16. Landesgesetz über die Straffreiheit
  • 17. Neue Heimat
  • 18. Polizei

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 345-359 (mit Notizen des MinPräs, S. 379); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. TO; 2. Lvg. über die Meldung der bewirtschafteten Waren durch Groß- und Einzelhandel mit Begründung und Begleitschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 18.2.1948; 3. Richtlinien über das Verhältnis von Umsatz und Lagerhaltung im Groß- und Einzelhandel mit Begründung; 4. Schreiben des Innenministers vom 20.12.1947 an die Staatskanzlei betr. Gnadenrecht (Best. 700,169 Nr. 137, S. 361-377 und 381; in Best. 860 Nr. 9605: nur Nr. 1 und Nr. 2, letzteres ohne Begleitschreiben; in Best. 860 Nr. 8188: nur Nr. 1).
2Die vorgegebene TO umfasste nur die TOP 1-8 (Best. 700,169 Nr. 137, S. 361; Best. 860 Nr. 9605 und Nr. 8188).

1. Geschäftsordnung der Landesregierung 3

Die endgültige Beschlußfassung über den durch die Unterkommission vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung der Landesregierung wird auf die nächste Ministerratssitzung verschoben, da jeder der Minister den Wunsch hatte, den Entwurf einer gründlichen Überprü-fung zu unterziehen. 4

Der Ministerpräsident ist der Meinung, daß § 10 in Verbindung mit dieser Note der Militärregierung betr. Landesgesetz, Landesverordnung usw. beraten werden muß. 5 Diese Note soll allen Ministern zugeleitet werden, insbesondere wird das Justizministerium beauftragt, den § 10 in Verbindung mit dieser Note einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. 6

§ 12 kann in dieser Fassung nicht bestehen bleiben, da er eine Verschiebung der politischen Zusammensetzung des Ministerrates zur Folge hätte. Er ist in der Weise zu verändern, daß der erste Vertreter des Ministers bei der Beratung von Vorlagen des betreffenden Ministeriums den Minister vertreten kann ohne Stimmrecht. 7

3Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP 2. Speziell zur Bezeichnung der verschiedenen Verwaltungs- bzw. Regierungsakte siehe zuletzt 66. MRS am 27.2.1948, TOP 3. Zu den weiteren Beratungen vom März bis Juni 1948 vgl. Best. 930 Nr. 2061.
4Das Ministerium der Justiz hatte Anfang Dezember 1947 einen neuen Entwurf vorgelegt, der den bisherigen Änderungswünschen Rechnung tragen sollte; außerdem gab es mittlerweile einen „Gegenentwurf“ des Innenministeriums. Mit Schreiben vom 19.12.1947 übersandte der Justizminister einen weiteren Entwurf, der auch die Vorschläge des Gegenentwurfs berücksichtigte (Best. 860 Nr. 6959). Am 27.1.1948 befasste sich eine Referentenkonferenz aus Teilnehmern der Staatskanzlei, des Justiz- und des Innenministeriums mit dem Entwurf (Protokoll mit dem danach vorliegenden, 84 §§ umfassenden Entwurf in Nr. 6960). Nach weiteren Änderungen leitete der MinPräs mit Schreiben vom 4.3.1948 den vorliegenden Entwurf an die Minister mit der Anweisung zur Stellungnahme bis zum 10.3.1948 (ebd.).
5Bezug: Die in der 66. MRS am 27.2.1948, TOP 3, erwähnte Note der Militärregierung vom 20.2.1948, welche die begriffliche Kennzeichnung von Vorschriften und die dem jeweils zugrundeliegenden Befugnisse feststellte. Die Note wurde mit Schreiben des MinPräs vom 4.3.1948 den Ministern zugeleitet (Best. 860 Nr. 1951, S. 401-403).
6§ 10 regelte den „Erlaß von Vorschriften“ bzw. die jeweilige Befugnis zum Erlass von Landesgesetzen, Landesverordnungen und Landesverfügungen
7Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 2.

2. Noten der Militärregierung betr. Verwaltung

Die Noten der Militärregierung vom 15.12.47 – Nr. 750/DAA/CA 8 und vom 14.2.48 – Nr. 915/DAA/CA 9 – betreffen Beamtenfragen, sind gelegentlich der Beratung des Beamtengesetzes zu berücksichtigen. 10 Der Ministerpräsident berichtet, daß der Ältestenrat in seiner letzten Sitzung eine informatorische Beratung des Beamtengesetzes, die gemäß einem früheren Ministerialbeschluß nahegelegt worden war, ablehnt und statt dessen eine offizielle Regierungsvorlage erbittet. 11

8Das Originalschreiben datiert vom 10.12.1947, mit Eingangsstempel vom 11.12.1947 (Best. 860 Nr. 1632, S. 3); davon existieren zwei von einander abweichende Übersetzungen, von denen die eine das richtige Datum (ebd., S. 1) trägt, während die andere (Nr. 1951, S. 727) den 15.12.1947 angibt. Vgl. das sich darauf beziehende Schreiben des GenGouv vom 14.2.1948 (Nr. 1632, S. 7) sowie den weiteren Schriftverkehr (ebd., S. 17).
9Best. 860 Nr. 1632, S. 7-9 bzw. 11-13; Durchschlag in Nr. 1951, S. 409.
10Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 6. Vgl. das Antwortschreiben des MinPräs vom 21.2.1948 (Best. 860 Nr. 1008, S. 347). In dem Schreiben vom 10.12.1947 (bzw. „15.10.1947“; siehe vorige Anm.) hatte der GenGouv die Leistungen der öffentlichen Verwaltungen kritisiert und die Meinung geäußert, dass man bei Ernennungen „zu sehr auf die Anhänger der politischen Parteien zurückgegriffen hat, ohne die moralische und berufliche Eignung zu berücksichtigen“ (Best. 860 Nr.1632, S. 1). Vgl. ebd. S. 3 die französische Vorlage: „en faisant appel trop large à la clientèle des partis politiques sans tenir suffisament compte de la qualification morale et professionelle des postulants appelés“, und die davon abweichende Übersetzung (Nr. 1951, S. 727): dass man „zu stark auf die treuen [!] Anhänger der politischen Parteien“ zurückgegriffen habe, „ohne dabei die sittliche und fachliche Qualifikation der berufenen Bewerber zu berücksichtigen“. Mit Bezug auf dieses Schreiben hatte der GenGouv in dem Schreiben vom 14.2.1948 Kriterien aufgestellt, welche die Vereinbarkeit von politischem Mandat und der Tätigkeit im öffentlichen Dienst erheblich einschränkten und dabei erneut seine Einschätzung wiederholt, wonach Misstände in der öffentlichen Verwaltung „von der Tatsache herrühren, daß zivile Beamte, die sich augenblicklich im Amt befinden, ihre Ernennung oder ihre Beförderung ihrer politischen Tätigkeit verdanken […].“(Ebd., S. 409). Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 163. – Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP 3.
11Fortgang 68. MRS am 19.3. 1948, TOP 3.

3. Fall Hermans 12

Nach eingehender Beratung des vom Justizminister vorgelegten Materials, das den Mitgliedern des Ministerrats zugestellt worden war, und zu einer objektiven Prüfung Gelegenheit bot, wird festgestellt und einstimmig beschlossen, daß Ministerialrat Hermans aus seiner früheren richterlichen Tätigkeit, insbesondere auch beim Sondergericht Koblenz, kein Vorwurf gemacht werden kann. 13

12Zuletzt 66. MRS am 27.2.1948, TOP 2.
131960 wurde Hermans über einen Leserbrief an die „Deutsche Volkszeitung“ (Düsseldorf) erneut wegen seiner Tätigkeit am Sondergericht beschuldigt, doch hatte sich an den bekannten Sachverhalten und ihrer Einschätzung durch die Landesregierung nichts geändert (Best. 860 Nr. 5087).

4. Begnadigung

a) Karl S[…] 14

Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung vom 3. Oktober 1947 durch Mehrheitsbeschluß das Gnadengesuch des Karl S[…] verworfen. Durch Entscheid vom 26.12.47 (Note der Militärregierung Nr. 536-48/JUST. vom 29.1.48) hat der Commandant en Chef Français en Allemagne, Armeegeneral Koenig angeordnet,

    2. der Generaldirektor der Justiz wird mit der Durchführung dieser Entscheidung beauftragt.

Der Ministerrat beschließt: In Ausführung des Befehls der Militärregierung wird die über den Mörder Karl S[…] laut Urteil der Strafkammer Koblenz vom 7.5.46 wegen Mordes in Tateinheit mit Verbrechen gegen § 218 Abs. 3 STGB verhängte Todesstrafe in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt.

Der Beschluß erfolgte einstimmig.

b) Todesurteil gegen Heinrich G[…].

Durch Urteil des Sondergerichts Saarbrücken vom 16.2.45 ist der Forstfacharbeiter Heinrich G[…], geb. 12.12.1912, wohnhaft Kaiserslautern […], wegen Diebstahls von ca. 150 Feldpostpäckchen zum Tode verurteilt worden. 15 Er war vom 23.11.1944 bis zum Einmarsch der Amerikaner 1945 in Haft. Seit seiner Entlassung aus der Haft wohnt er wieder in Kaiserslautern. Die Landeskriminalpolizeiabteilung befürwortet das ergangene Gnadengesuch. Die Strafkammer Kaiserslautern schlägt Umwandlung der Todesstrafe in 1 Jahr Gefängnis unter Bewilligung einer Bewährungsfrist vor. Der Oberstaatsanwalt in Kaiserslautern schlägt Umwandlung in eine Gefängnisstrafe von 1½ bis 2 Jahren vor, mit dem Hinzufügen, daß für die neu festgesetzte Strafe eine Bewährungsfrist zu bewilligen ist. Der Oberlandesgerichtspräsident Dr. Ritterspacher, Neustadt, hält eine Gefängnisstrafe in Höhe von 2 Jahren für ausreichend. Entsprechend dem Vorschlag des Justizministers vom 2.12.47 – 425 E 351 – beschließt der Ministerrat einstimmig:

„Die gegen den am 12. Dezember 1912 in Kaiserslautern geborenen Postfacharbeiter Heinrich G[…] durch Urteil des Sondergerichts Saarbrücken vom 27. Februar 1945 – 15 S KÖs 203/44 ausgesprochene Todesstrafe und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit werden im Gnadenwege umgewandelt in eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren, auf die 5 Monate der erlittenen Untersuchungs- und Strafhaft angerechnet werden. Für den Rest der Strafe wird dem Verurteilten bedingte Strafaussetzung bewilligt und ihm eine Bewährungsfrist bis 1. Januar 1951 gewährt. Nur bei einwandfreier und strafloser Führung während dieser Bewährungsfrist wird die Strafe endgültig erlassen werden können.”

c) Gnadenrecht 16

Minister Steffan hat der Staatskanzlei am 20.12.47 eine Eingabe des Regierungspräsidenten von Rhein-Hessen bezüglich Klärung der Zuständigkeit in Gnadensachen zugeleitet. 17 Dem ist durch das Landesgesetz über die Neuordnung des Gnadenrechts, das der Landtag in seiner Sitzung vom 5.11.47 beschlossen hat, entsprochen. 18

Dieses Gesetz hat bis jetzt die Zustimmung der Militärregierung noch nicht gefunden. Diese hat vielmehr durch Note vom 2.12.47 – Nr. 1670/SG 19 – diverse Einwendungen erhoben, wegen derer zur Zeit mit der Militärregierung noch verhandelt wird.

14Zuletzt 46. MRS am 3.10.1947, TOP 4.
15LASp Best. J72 Nr. 541.
16Zuletzt 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/8.
17Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4.
18Fortgang 67. MRS am 4.3.1948, TOP 4.c).
19Best. 860 Nr. 1951, S. 817.

5. Landesverfügung über die Meldung der bewirtschafteten Waren durch Groß- und Einzelhandel

Der von Wirtschaftsminister vorgelegte Entwurf einer Landesverfü-gung über die Meldung bewirtschafteter Waren durch Groß- und Einzelhandel 20 wird einer eingehenden Aussprache unterzogen. Er befriedigt nicht, weil nicht deutlich zum Ausdruck kommt, daß für die Lagerhaltung von bewirtschafteten Gegenständen in keinem Falle die Richtlinien über das Verhältnis von Umsatz und Lagerhaltung herangezogen werden könne, denn bewirtschaftete Gegenstände, über die Bezugsscheine gezogen werden, sind in jedem Falle sofort abzugeben und zwar auch dann, wenn dadurch das gesamte Lager geräumt wird. Es ist nicht angängig, beispielsweise Düngemittel unter Hinweis auf eine zugesagte Lagerhaltung einzubehalten, während die Aussaat im Gange ist und die Düngemittel fehlen.

Auf Vorschlag des Ministers Neumayer wird die Beschlußfassung auf die nächste Ministerratssitzung verschoben, weil zwischenzeitlich der parlamentarische Wirtschaftsausschuß die bereits begonnene Beratung fortsetzt. Betont wird die Dringlichkeit des Erlasses von Vorschriften, auf die das Volk allgemein wartet. 21

6. Dienstsiegel und Wappen 22

Die Beschlußfassung über das Dienstsiegel wird vertagt. In Verbindung mit der endgültigen Beschlußfassung soll auch die Frage eines Wappens behandelt werden. Zu diesem Zwecke sollen entsprechende Entwürfe angefordert werden.

Der Ministerrat schließt sich der von Minister Süsterhenn vorgetragenen Auffassung an, daß es begrüßenswert wäre, bis zum 18. Mai 1948, dem 100. Jahrestag des Zusammentritts der Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt, die schwarz-rot-goldene Fahne mit einer das Landeswappen zierenden Gösch geschaffen würde. 23

20Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. Vgl. Best. 860 Nr. 3538 S. 5-11.
21Vgl. Protokolle des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom 27.2.1948, 12.3.1948 und 28.7.1948 (Best. V 6031). Diese Beratungen führten zu der an den LT gerichteten und von diesem am 19.8.1948 angenommenen Empfehlung, das ursprüngliche Vorhaben infolge der inzwischen eingetretenen Veränderungen (insbes. aufgrund der Währungsreform) und erlassenen Anordnungen als erledigt zu betrachten. (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, Abt. I, S. 964).
22Vgl. Best. 860 Nr. 1101, S. 373, sowie Nr. 4537, Nr. 4538 und Nr. 7306-7308.
23Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 4.

7. Schuhverteilung 24

Das Wirtschaftsministerium hatte gegen den früheren Beschluß des Ministerrates, das Bezugsscheinsystem bei der Verteilung von Schuhen durch ein Punktesystem zu ersetzen, verschiedene technische und materielle Bedenken geltend gemacht, die Oberregierungsrat Dr. Nowack, der zu der heutigen Beratung hinzugezogen worden war – im einzelnen erläuterte. Unter grundsätzlicher Beibehaltung des Ministerratsbeschlusses wird das Wirtschaftsministerium beauftragt

    a) die verschiedenen Schwierigkeiten zum Zwecke von Verhandlungen mit der Militärregierung herauszustellen und der Staatskanzlei innerhalb der nächsten Tage zuzuleiten,

    b) ein gestaffeltes Punktesystem aufgrund der geführten Gespräche (Kinder, Frauen und Männer) vorzubereiten.

    Es bestand Übereinstimmung dahingehend, daß Bezugsscheine II unter dieses Punktesystem nicht fallen können.

    c) die jetzt vorhandenen Schuhbestände getrennt nach Kinder-, Frauen- und Herrenschuhe zu ermitteln und diese Zahlen mit den vorbezeichneten Berichten einzureichen.

Der Ministerrat beschließt, die Behandlung der Frage der Schuhverteilung auf die nächste Ministerratssitzung zu setzen. Die notwendigen Unterlagen sind so rechtzeitig durch das Wirtschaftsministerium zu liefern, daß sie jedem Minister vorher noch zugestellt werden können. 25

24Zuletzt 66. MRS am 27.2.1948, TOP 9.
25Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 14.

8. Beschluß des Landtags vom 3.1.48 betr. Zuschuß eines Preisausgleichs für Saatkartoffeln 26

Der Landwirtschaftsminister wird aufgrund des Landtagsbeschlusses die Angelegenheit bearbeiten und dem Ministerrat beschleunigt die Unterlagen zuführen.

9. Benennung eines Stellvertreters für den Landeskommissar für die politische Säuberung 27

Auf Vorschlag der SPD beschließt der Ministerrat, Herrn Maxim Kuraner 28, Neustadt, zum Stellvertreter des Landeskommissars für die politische Bereinigung der Militärregierung vorzuschlagen und zwar mit Titel und Gehalt eines Ministerialdirigenten, jedoch in der rechtlichen Stellung des politischen Ministerialdirektors. 29

26In einer abweichenden Version der TO (Best. 860 Nr. 8188) lautet dieser TOP: „Antrag der SPD-Fraktion vom 3.1.48 betr. Preisausgleich bei Saatkartoffeln“. In der entsprechenden LT-Sitzung am 23.1.1948 wurden dazu zwei Anträge von CDU und SPD behandelt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 207 und Nr. 211). Beide Anträge wurden dem Ernährungsausschuss überwiesen (ebd., Abt. I, S. 476).
27Vgl. 65. MRS am 24.2.1948, TOP 1.e), sowie Best. 860 Nr. 1101, S. 375.
28Maxim Kuraner (1901-1978), kaufmännische Lehre, Verlagsangestellter, 1919 KPD, 1924-27 Unterbezirkssekretär der KPD in Trier, bis 1933 in der KPD-Zentrale in Berlin, 1933 Emigration nach Paris, Kurier der KPD-Auslandsabteilung, 1936 Politoffizier der Internationalen Brigaden in Madrid, 1939 Trennung von der KPD in Paris, 1939-42 in Frankreich inhaftiert, Anschluss an die Résistance, 1946 Rückkehr nach Deutschland und Eintritt in die SPD, politischer Redakteur der „Rheinpfalz“, Bezirkssekretär der SPD Pfalz, 1950-1959 Bezirksvorsitzender, 1948-1950 stellv. Landeskommissar für die politische Säuberung in Rheinland-Pfalz, bis 1951 bei der Abwicklungsstelle des Landeskommissars im Innenministerium beschäftigt, dann ORR im Innen- bzw. Sozialministerium, ab 1952 wegen Annahme eines LT-Mandats im Wartestand, nach Ablauf des Mandats im einstweiligen Ruhestand, 1963 Versetzung in den endgültigen Ruhestand, MdL. 1. WP 13.1.1950-1951, 3.5.1952-1959. Teilnachlass im LASp (Best. V 62). Vgl. Anm. # zur 51. MRS am 30.10.1947, TOP 2, sowie Becker, KPD, S. 464; Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 229 f.; Simon, Die Abgeordneten, S. 162; Best. 860P Nr. 4892.
29Zur Bestätigung der Ernennung Kuraners vgl. Schreiben der Militärregierung vom 26.3.1948 (Best. 860 Nr. 1951, S. 9).

10. Ernennungen

Im Innenministerium ist Regierungspräsident a.D. Happ tätig. Minister Steffan stellt die Frage, ob man dem Genannten unter Belassung seiner bisherigen Bezüge den Titel eines Ministerialdirektors verleihen könnte.

Minister Steffan wird beauftragt, seinen Antrag gesetzlich zu untermauern und schriftlich einzubringen. 30

11. Zerstörung jüdischer Friedhöfe

Der Minister gibt Kenntnis von zwei Berichten des Regierungspräsidenten von Koblenz, in welchen u.a. zum Ausdruck gebracht ist, daß fünf Geiseln festgesetzt wurden, von denen zwischenzeitlich vier allerdings wieder entlassen seien, während man über den fünften noch nichts genaues wüßte.

Es besteht Übereinstimmung dahingehend, daß alles getan werden muß, um die Schändung jüdischer Friedhöfe zu verhindern und die Täter der Schändungen in Waldbreitbach und Bendorf-Sayn zu ermitteln. 31

Der Ministerrat kann aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht anerkennen, daß heute noch – drei Jahre nach dem Krieg – Geiseln in solchen Fällen festgesetzt werden, da nur nach Vergehen und Schuld gehandelt werden kann. Der Justizminister soll eine diesbezügliche Note an die Militärregierung vorbereiten. 32

30Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP C.
31Neben der Zerstörung der jüdischen Friedhöfe in Waldbreitbach und Bendorf waren Beschädigungen auf den jüdischen Friedhöfen in Vallendar, Kobern, Remagen, Mandel (Kreis Bad Kreuznach) und Neumerl (Kreis Zell) vorgefallen, wobei im letzteren Fall auch christliche Gräber beschädigt worden waren. Weitere Vorfälle ereigneten sich in angrenzenden Gebieten des Regierungsbezirks Trier (Best. 860 Nr. 3550, S. 1-49, Nr. 3777, S. 158 f., und Nr. 1003, S. 45), wobei ein Vorfall in Schweich auf spielende Kinder, ein Vorfall in Leiwen dagegen auf die Absicht zur Provokation der Behörden zurückgeführt werden konnte, wie der Trierer RPräs am 25.5.1948 berichtete (Brommer, Quellen, S. 580-605, hier: S. 588 f.). Der Koberner Vorfall wurde dem Bgm von einem Wachmann am 26.3.1948 gemeldet. Der Kreisdelegierte der Militärregierung verhängte daraufhin bis auf weiteres ein Verbot sämtlicher Festveranstaltungen in Kobern und ein 30tägiges Ausgehverbot, das zwischen 21.00 und 5.00 morgens gelten sollte. Außerdem musste die Bewachung des Friedhofes von nun an von zwei Männern übernommen werden, die sich alle zwei Stunden ablösen sollten (Best. 860 Nr. 1003, S. 45 f.).
32Schreiben des Justizministers vom 20.3.1948 (Best. 860 Nr. 3550, S. 9), desgl. des MinPräs vom 15.4.1948 an den GenGouv (ebd., S. 19-21; Durchschlag in Best. 860 Nr. 1009, S. 537-539). Der MinPräs bedauerte die Vorfälle und sagte strengste Untersuchung zu; leider sei es „bisher in keinem Fall gelungen, die Täter zu ermitteln.“ Gleichzeitig bemühte er sich um Aufhebung der verhängten Sanktionen: „Die Zerstörung des jüdischen Friedhofes wird von der ganzen Bevölkerung verabscheut, nur ein sehr kleiner Kreis kann sich an diesem Verbrechen beteiligt haben. Es dürfte daher nicht angängig sein, die ganze Stadtbevölkerung an der Sühne für diese Tat teilnehmen zu lassen, zumal eine Sühne den treffen soll und nur den, der schuldig geworden ist. Nach Inkrafttreten der Verfassung für das Land Rheinland-Pfalz darf niemand in Haft gehalten werden, wenn er nicht unverzüglich seinem Richter vorgeführt wurde und von diesem in Haft genommen worden ist. Der Entzug der Freiheit durch Festsetzung als Geisel widerspricht der Verfassung und setzt das Ansehen des Lands in der Bevölkerung herab. Da sich die Straftat auch nicht gegen die Sicherheit der Besatzungstruppe und deren Einrichtungen richtet, vielmehr gegen Anordnungen der deutschen Regierung, lassen sich die Maßnahmen auch wohl kaum aus der durch die Tatsache der Besetzung des Landes geschaffenen Rechtslage entwickeln. Ich bitte daher den Herrn Gouverneur die Aufhebung der getroffenen Geiselstellung anordnen zu wollen.” Bei der Besprechung zwischen dem MinPräs und Vertretern der Militärregierung am 29.4.1948 wurde der deutschen Seite mitgeteilt, es habe des Protestschreibens vom 15.4.1948 nicht bedurft, weil die Geiseln schon vor dessen Eingang freigelassen worden seien (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 80). Auch in anderen Fällen ordneten Stellen der Militärregierung die Festsetzung von Geiseln zur Ermittlung vermeintlich Schuldiger unter der deutschen Bevölkerung an; vgl. Brommer, Aspekte, S. 135.

12. Lager Ramershoven 33

Auf die Frage des Ministerpräsidenten an den Wirtschaftsminister, ob entsprechend seinen verschiedenen Eingaben – die letzte vom 21.2. 34 – die Ausgabe der beschlagnahmten Ramershoven’schen Lagerbestände angeordnet sei, erwiderte der Wirtschaftsminister mit „ja”. 35

33Zuletzt 60. MRS am 13.1.1948, TOP 5.
34Vgl. Anm. # zur 60. MRS am 13.1.1948, TOP 5.
35Fortgang 83. MRS am 30.6.1948, TOP I.

13. Verkehrsverband Koblenz

Aufgrund der neuerlichen Eingabe des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz 36 wird grundsätzlich beschlossen, daß dem neu gegründeten Verkehrsverband Rheinland-Pfalz Mittel im Haushaltsplan 1948 zur Verfügung zu stellen sind, worüber gelegentlich der Haushaltsberatungen für 1948 zu verhandeln sein wird. 37 Ein besonderes Dezernat “Fremdenverkehr” im Wirtschaftsministerium ist durch die aktive Mitarbeit des Fremdenverkehrsverbandes Rheinland-Pfalz überflüssig. 38

14. Spielbank Bad Neuenahr

Mit der Ablehnung durch die Militärregierung gibt sich der Ministerrat nicht zufrieden. Unter Vorlage der gesamten Unterlagen wird der Finanzminister beauftragt, eine entsprechende Eingabe an den Generalgouverneur vorzubereiten. 39

36Das Schreiben konnte nicht nachgewiesen werden
37Vgl. 61. MRS am 28.1.1948, TOP O.
38Zum Fremdenverkehrsverband Rheinland-Pfalz vgl. Best. 860 Nr. 1255 und Nr. 8547. Vgl. allgemein Becker, Entwicklung.
39Vgl. Best. 860 Nr. 1255, Nr. 1756, Nr. 1492 und Nr. 3413. – Fortgang 92. MRS am 25.8.1948, TOP F.

15. Kreis Saarburg 40

Der Ministerpräsident berichtet über den Verlauf des sogenannten „Befreiungsrummels”. 41 Von einigen Kräften des separatistischen Heimatbundes sei die vorübergehende Hissung der französischen Flagge auf der Saarburg und der Anschlag von Schreibmaschinenplakaten vollführt worden.

Innenminister Steffan wird beauftragt, die Entlassung [des] an diesem Treiben beteiligten und überführten Kreisangestellten 42 J[…] sofort durch den Regierungspräsidenten von Trier zu veranlassen. 43

40Vgl. 38. MRS am 20.8.1947, TOP 1.
41Vgl. hierzu den politischen Lagebericht des Trierer RPräs vom 25.5.1948 (Brommer, Quellen, S. 580-603, insbes. S. 583).
42Korr. aus: „Kreisinspektor“.
43Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 9.

16. Landesgesetz über die Straffreiheit 44

Nachdem die gelegentlich des Inkrafttretens der Verfassung vorgesehene deutsche Amnestie bisher nicht durchgeführt wurde, soll der Justizminister sofort eine Eingabe an den Generalgouverneur vorbereiten mit dem Ziel, nunmehr eine entsprechende Amnestie aus Anlaß des 18. Mai 1948 – 100. Wiederkehr 45 des Zusammentritts der Frankfurter Nationalversammlung – zu ermöglichen. 46

17. Neue Heimat 47

Minister Junglas berichtet, daß die Siedlungsgesellschaft „Neue Heimat” an ihn wegen der käuflichen Erwerbung des Landes auf der Karthause herangetreten sei. 48 Minister Steffan wird beauftragt, die Angelegenheit insoweit zu überprüfen, ob auch Privatpersonen oder nur Körperschaften des öffentlichen Rechts an dem Kauf beteiligt seien.

44Zuletzt 39. MRS am 28.8.1947, TOP 1/8.
45Das Folgende. korr. aus: „der Revolution in Deutschland“.
46Vgl. Best. 860 Nr. 4029, S. 43. – Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP 3.
47Vgl. Best. 930 Nr. 3308-3310 sowie allgemein (ab 1950) Nr. 3281.
48Es handelte sich dabei um ein zur Stadt Koblenz gehörendes Areal, auf dem sich während der NS-Zeit ein Militärflugplatz befand, heute Stadtteil Koblenz-Karthause.

18. Polizei

Der Innenminister bringt ein Schreiben des Oberregierungspräsidenten der Pfalz vom 28. Februar 1948 zur Kenntnis, worin die Sûreté die Einstellung des früheren Oberstleutnant Düll zum Polizeidirektor von Neustadt in acht Tagen verlangt. 49 Ohne auf die personelle Seite der Angelegenheit einzugehen (diese ist zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister als Ressortminister zu erledigen) wird festgestellt, daß dieses Verfahren bei der Militärregierung als den personellen Abmachungen widersprechend zu beanstanden ist. 50

49Kurt Düll (*1905), Polizeirat in Neustadt, Innenministerium, 1964 Pensionierung (Best. 880 Nr. 325).
50Hintergrund des Problems war vermutlich mangelnde Abstimmung zwischen den französischen Stellen. Nach einer Aktennotiz über die Besprechung zwischen dem MinPräs und Kabinettsdirektor Julitte am 12.3.1948 räumte die französische Seite ein, dass „der durch die Sûreté in der Pfalz eingeschlagene Instanzenweg falsch“ gewesen sei (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 91). ORPräs Bögler hatte die Ernennung Dülls bereits am 17.1.1948 beantragt; mit Schreiben vom 10.3.1948 hatte der MinPräs die Genehmigung der Militärregierung erbeten, die aber noch im September 1948 auf sich warten ließ, so dass die Ernennung erst im Dezember 1948 erfolgen konnte (Best. 880 Nr. 325, bes. Bl. S. 3-5). Auf Wunsch der Sûreté wurde Düll dann jedoch zunächst zum Verwalter der Stelle des Leiters der Polizeidirektion von Kaiserslautern ernannt (ebd., Bl. 7-9). 1951 erfolgte seine Berufung zum festen Leiter dieser Behörde (ebd, Bl. 20), 1964 seine Versetzung zur Polizeidirektion Neustadt (ebd., Bl. 23-26).