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65. Ministerratssitzung am Dienstag, den 24.2.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Es fehlte: Minister Bökenkrüger.

Tagesordnung: 2
  • 1. Tagesordnung des Landtags vom 25.2.1948
  • 2. Selbstverwaltungsgesetz der Bezirke
  • A. Sonderbeauftragter für die Lebensmitteleinfuhr
  • B. Zuweisung von Straßenanzügen an Arbeitnehmer der Landesregierung
  • C. Landrat Schohl
  • D. Fall Hermans (3.)

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 413-419; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. Schreiben des MinPräs (handschr. datiert: 26.2.1948) an den GenGouv betr. Gesetzesvorhaben zur Selbstverwaltung der Bezirke, mit Auflistung derjenigen Anstalten und Einrichtungen, die Eigentum des Bezirksverbandes Pfalz sind; 2. TO (Best. 860 Nr. 9605; in Best. 700,169 Nr. 137, S. 421-423 nur Auflistung zur Anlage Nr. 1).
2Die vorgegebene TO (siehe vorige Anm. ) enthielt noch als TOP 4: Verschiedenes.

1. Tagesordnung des Landtags vom 25.2.1948

a) Bodenreformgesetz 3

Es soll durch Rücksprache mit dem Landtagspräsidenten erreicht werden, daß die auf der Tagesordnung stehende zweite und dritte Lesung des Gesetzes unter allen Umständen durchgeführt wird, gegebenenfalls wäre vorzusehen, den Donnerstag sitzungsfrei zu halten, damit an diesem Tage der Agrarpolitische Ausschuß die Beratungen weiterführen kann. Die Verabschiedung könnte dann gegebenenfalls am darauffolgenden Freitag in zweiter und dritter Lesung erfolgen. 4

b) Erste Beratung eines Gesetzes über die Verwaltungsakademie in Speyer 5

Der Ministerpräsident teilt mit, daß laut Mitteilung der Militärregierung an den Landtagspräsidenten dieses Gesetz von der Tagesordnung abgesetzt wurde. 6

c) Erste, zweiter und dritte Beratung eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucks. II/276) 7

3Zuletzt 63. MRS am 12.2.1948, TOP 1.
4In der LT-Sitzung am 25.2.1948 brachte die KPD ihren Entwurf ein (LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 257). Dieser und die Regierungsvorlage (ebd., Nr. 275) wurden zunächst dem Agrarpolitischen Ausschuss überwiesen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 494-507), der KPD-Antrag dann durch LT-Beschluss vom 2.3.1948 der Regierung „als Material“ überwiesen (Best. 860 Nr. 4046, S. 345). Grundlage der Zweiten Lesung in der 23. Sitzung am 2.3.1948 und der Dritten Lesung in der 24. Sitzung am 3.3.1948 war eine vom Ausschuss erarbeitete neue Vorlage (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 293), die am 3.3.1948 als Gesetz angenommen wurde (ebd., Drucks. Abt. I, S. 527-538 und S. 540-542).
5Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 3.
6Zum Hintergrund vgl. Best. 860 Nr. 4534, S. 145-159. Laut Schreiben des Referenten Dr. Schunck vom 13.2.1948 an den MinPräs war der letzte Entwurf inzwischen mit Vertretern der übrigen Länder der französischen Zone sowie zuletzt in Baden-Baden mit der Militärregierung beraten worden, ohne dass völlige Übereinstimmung gefunden werden konnte (ebd., S. 156 f.). – Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP 1.a).
7Zuletzt 63. MRS am 12.2.1948, TOP 8.

Der Landtag soll ersucht werden, das Gesetz in 1., 2. und 3. Beratung zu verabschieden, da es sich hierbei um die von der Beratenden Landesversammlung seinerzeit beschlossene Landesverordnung handelt, wofür die Zustimmung der Militärregierung erst heute erfolgte, während eine Landesverordnung der Provisorischen Regierung heute, sieben Monate nach Dienstantritt der derzeitigen Landesregierung, nicht mehr erlassen werden kann.

d) Punkt 16 – Antrag der Fraktion der KPD betreffend Unterstellung der Produktion und Verteilung der Baustoffe unter die Kontrolle des Ministeriums für Wiederaufbau (Drucks. 264) 8

Der Ministerpräsident äußert sachliche und technische Bedenken und weist darauf hin, daß man diese Frage in der nächsten Sitzung des Ministerrats gelegentlich der Beratung des Bauprogramms für 1948 zu besprechen habe. 9

e) Punkt 17 – erste Beratung eines Antrags der Fraktion der DP betreffend Gesetz zur Änderung der Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz 10

Sachlich ist zu bemerken, daß eine Änderung des § 58 nicht in Frage kommt, sondern im Sinne der Antragsteller höchstens der § 41 eine Änderung erfahren muß. 11

Bei dieser Gelegenheit berichten der Ministerpräsident und Wohlfahrtsminister Junglas über eine Besprechung mit der Militärregierung bezüglich der Bereinigung. Es wurden dabei seitens der Militärregierung technische Mängel und personelle Unzufriedenheiten geäußert, insbesondere [in Bezug] auf Dr. Hülsmann, bei dem eine von ihm gehaltene Rede in Montabaur beanstandet wurde. Es wird beschlossen, dem vorliegenden Antrag des Dr. Hülsmann auf Abberufung von dem Posten eines Stellvertreters des Landeskommissars zu entsprechen und die Abordnung vom Justizministerium in das Landeskommissariat aufzuheben. 12

Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß der frühere Bereinigungskommissar der Pfalz, Dr. Koch, zur Zeit an der Universität Mainz tätig sei. Er beziehe Gehalt, trete aber nicht auf. Es wird beschlossen, daß der Kultusminister diese Angelegenheit sofort überprüft. 13

8LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 264; vgl. Best. 920 Nr. 515.
9Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 8.
10Zuletzt 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1. Der Antrag zielte auf Erlass eines Gesetzes zur Änderung der LVO zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz vom 17.4.1947 mit der Begründung, die Betroffenen von Bereinigungsbescheiden, die vor Erlass der LVO ergangen waren, müßten dagegen erweiterte Revisionsmöglichkeiten erhalten. (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 268).
11§ 58 der Säuberungsverordnung bestimmte, dass Bereinigungsentscheidungen, die vor Erlass dieser LVO vom 17.4.1947 ergangen waren, Rechtskraft erlangen sollten, wenn die Betroffenen innerhalb einer Frist keinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellten; § 41 regelte das Widerspruchsverfahren im Allgemeinen
12Vgl. 61. MRS am 28.1.1948, TOP 9, sowie Möhler, Entnazifizierung, S. 334. Mit Schreiben vom 23.2.1948 entsprach der MinPräs dem Ablösungsgesuch Hülsmanns (Best. 860 Nr. 5613). Zu der an ihm von deutscher Seite geäußerten Kritik nimmt ein Schreiben von Hülsmann vom 18.1.1948 an den Landeskommissar für politische Bereinigung Stellung (ebd.). – Fortgang 67. MRS am 18.3.1948, TOP 9.
13Zu Koch vgl. 15. MRS am 12.2.1947, TOP 3.

f) Punkt 18 – Antrag der Fraktion der DP betreffend Währungsreform und Kriegslastenausgleich 14

Es wird festgestellt, daß der Antrag in dieser Form unerfüllbar ist, da die Volksvertretungen der Länder der benachbarten Zonen in Studien- bzw. Beratungsausschüssen wegen der Währungsreform nicht vertreten seien. Es handele sich vielmehr um Ausschüsse bestehend aus beamteten Personen. 15

g) Finanzausgleich 16

Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß dieser Punkt gemäß Anordnung der französischen Militärregierung nicht auf die Tagesordnung kommen kann. Die Militärregierung sei grundsätzlich gegen eine Schlüsselzuweisung. Dr. Hoffmann wird zwischenzeitlich die Angelegenheit in Baden-Baden besprechen. 17

Zu den übrigen Punkten der Tagesordnung wurden keine besonderen Bemerkungen gemacht.

14Vgl. 61. MRS am 28.1.1948, TOP 8. Der Antrag sollte die Landesregierung dazu verpflichten, für alle drei Westzonen eine einheitliche Regelung der genannten Maßnahmen und eine Beteiligung der Landtage an ihrer Vorbereitung herbeizuführen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 269). Zur Währungsreform vgl. Best. 860 Nr. 1073, Nr. 1981, Nr. 2361 und Nr. 2377. Zur Lage einzelner Wirtschaftszweige und Bereiche nach der Währungsreform vgl. Best. 860 Nr. 6124 (Landwirtschaft) sowie Best. 950 Nr. 15138 (Brauereigewerbe), Nr. 15152 (Verkehrssituation) und Nr. 15159. Zur Position der Landesregierung zgegenüber der von den drei Westalliierten verfügten Maßnahme vgl. Schreiben des MinPräs vom 31.5.1948 an General Koenig (Best. 860 Nr. 2377, S. 317-322). Zuvor – am 28.5.1948 – hatten sich die Ministerpräsidenten des Länderrats der Bizone und der französischen Zone unter Beteiligung von MinPräs Altmeier zu einer Besprechung in Frankfurt/M. getroffen und ihre Vorstellungen zur Durchführung der Währungsreform in einer an die drei Militärbefehlshaber gerichteten Note zum Ausdruck gebracht (Best. 860 Nr. 1981, S. 5-9; das Protokoll der Besprechung ebd., S. 17-21; Druck: AVGBRD, BD. 4, S. 530-533). In einer weiteren, an die Generäle Clay und Robertson gerichteten Note brachten die Konferenzteilnehmer zum Ausdruck, dass sie es angesichts der Nichteinbeziehung der Ostzone in die Währungsreform für selbstverständlich erachteten, wenigstens die drei Westsektoren von Berlin mit einzuschließen (Best. 860 Nr. 2361, S. 13).
15Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP 10.
16Zuletzt 64. MRS am 17.2.1948, TOP A.
17Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP 9.

2. Selbstverwaltungsgesetz der Bezirke 18

Der Ministerpräsident berichtet über weitere Besprechungen mit der Militärregierung, insbesondere mit Oberst Magniez. 19 Die strittigen Fragen

    a) wegen eines Landesverwaltungsgesetzes, 20

    b) des Selbstverwaltungsgesetzes 21

werden einzeln durchgesprochen und ein zusammenfassendes Schreiben an die Militärregierung beschlossen. 22

18Zuletzt 64. MRS am 17.2.1948, TOP 1; vgl. hierzu oben Anm. 1, Anlage Nr. 1.
19Anwesend bei dieser Besprechung am 17.2.1948 waren laut einer Aktennotiz auf deutscher Seite der MinPräs und der Chef der Staatskanzlei Haberer (Best. 860 Nr. 4277, S. 141, mit Verweis auf eine von Haberer angefertigte Niederschrift über den Verlauf des Treffens, die jedoch nicht nachgewiesen werden konnte).
20Vgl. den am 4.3.1948 an den MinPräs übersandten „Entwurf zu einem Grundriß für das Landesverwaltungsgesetz“ (Best. 860 Nr. 4052, S. 105-115). Im Februar 1948 wurden Landesverwaltungsgesetz und Selbstverwaltungsgesetz zusammen diskutiert (ebd. S. 71-101). – Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 10.
21Vgl. vorige Anm. sowie Schreiben von ORPräs Bögler an den Chef der Staatskanzlei vom 24.2.1948, worin nochmals der Standpunkt der pfälzischen Regierung dargelegt wurde (LASp Best. H 13 Nr. 2, S. 315-319; ebenso Best. 860 Nr. 4052, S. 71-79) sowie die im gleichen Zeitraum von den Ministern des Innern, der Finanzen, für Unterricht und Kultus, für Wirtschaft und Verkehr sowie für Gesundheit und Wohlfahrt erarbeiteten Stellungnahmen (ebd., S. 81-92 und 95-101; eine frühere Stellungnahme des Ministers für Unterricht und Kultus vom 16.9.1947 ebd. S. 93 f.).
22Schreiben mit Anlagen vom 25.2.1948 (Best. 860 Nr. 1008, S. 171-187, Anhang S. 189-191; Durchschlag, handschr. datiert „26.2.1948“ liegt als Anlage Nr. 1 (siehe obenAnm. #) dem Protokoll bei). Vgl. 66. MRS am 27.2.1948 mit Anm. #. – Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 10.

A. Sonderbeauftragter für die Lebensmitteleinfuhr 23

Der Ministerpräsident gibt bekannt, daß Ministerialdirigent Dr. Lichter ersucht habe, ihn von seinem Posten abzuberufen. Diesem Ersuchen wird entsprochen. 24 Oberregierungsrat Kratt wird mit der vorläufigen Weiterführung der Geschäfte beauftragt. Ministerialdirigent Dr. Lichter wird dem Landeskommissar für die politische Säuberung zur Dienstleistung zugewiesen.

23Zuletzt 49. MRS am 24.10.1947, TOP A.
24Vgl. 46. MRS am 3.10.1947. Lichter hatte sein Amt als Sonderbeauftragter für die Lebensmitteleinfuhr mit Schreiben vom 18.2.1947 an den MinPräs niedergelegt und um Zuweisung einer anderen Aufgabe gebeten (Best. 860P Nr. 1094). Gegen die Zuweisung zum Landeskommissar für politische Säuberung erhob er mit Schreiben vom 1.3.1948 an den MinPräs Bedenken (ebd.).

B. Zuweisung von Straßenanzügen an Arbeitnehmer der Landesregierung

Minister Neumayer berichtet, daß es möglich sei, 50 bis 60 Straßenanzüge an bedürftige Beamte, Angestellte und Arbeiter der Landesregierung auszugeben. Es wird beschlossen, daß unter Hinzuziehung des Betriebsrates diese Anzüge prozentual an bedürftige Mitarbeiter der einzelnen Ministerien ausgegeben werden. Uniformträger und Angehörige der Ämter, die die Ministerialzulage nicht erhalten, sollen hierbei nicht berücksichtigt werden.

C. Landrat Schohl

Der Ministerpräsident gibt die Berufung des Landrats Theato nach Pirmasens gemäß des Ministerratsbeschlusses vom 30.12.47 bekannt, woraus sich die Abberufung des bisherigen Landrats von Pirmasens Schohl ergibt. 25 Angesichts der ungeklärten beamtenrechtlichen Stellung des Schohl beschließt der Ministerrat, daß Schohl als Beamter auf Lebenszeit zu betrachten und demgemäß auf Wartegeld zu setzen ist. Der Innenminister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen und die anderweitige Verwendung des Schohl zu regeln.

D. Fall Hermans (3.)

Minister Dr. Süsterhenn gibt eine eingehende Sachdarstellung bezüglich der Tätigkeit des Ministerialrats Hermans als Sonderrichter (Mitwirkung bei den Urteilen Gruber, Groß und Momm, 26 Räumung eines Siedlungshauses). 27

Die Angelegenheit wird eingehend besprochen. Zu einem Beschluß kommt es indes nicht, da das Material den einzelnen Ministern erst jetzt zugestellt werden konnte. Die Beschlußfassung soll in der nächsten Sitzung des Ministerrats erfolgen. 28

25Zuletzt 59. MRS am 30.12.1947, TOP E.
26In den dazu Stellung nehmenden Unterlagen: „Mumm“. (Best. 860 Nr. 5087).
27Hermans war 1932 der Zentraumspartei beigetreten und hatte ihr bis zu ihrer Auflösung angehört. Er war kein Mitglied der NSDAP geworden, weshalb er in seiner juristischen Laufbahn in der NS-Zeit benachteiligt wurde. Aufgrund des kriegsbedingt zunehmenden Personalmangels hatte der OLG-Präsident von Köln in einem Erlass vom 1.9.1944 im LG-Bezirk Trier und einem weiteren Erlass auch im LG-Bezirk Koblenz bestimmt, dass alle verfügbaren Richter hilfsweise zu Beisitzern der Sondergerichte gezogen werden konnten. Hermans war in dieser Eigenschaft beteiligt an Sondergerichtsverfahren wegen Anklage auf Plünderung, auf die nach NS-Recht (sog. „Volksschädlingsverordnung“) die Todesstrafe stand. Gegen zwei Angeklagte – darunter der Gauhauptstellenleiter der NSDAP im Gau Moselland, Gruber –, verhing das Sondergericht die Todesstrafe, die jedoch in beiden Fällen infolge der allgemeinen Auflösungserscheinungen im Frühjahr 1945 nicht vollstreckt wurde. In einem anderen Fall verhängte das Sondergericht in Abweichung von der Auffassung des Reichsjustizministers wegen Geringfüigkeit des Wertes der gestohlenen Sachen keine Todesstrafe. In dem Verfahren wegen Zwangsvollstreckung zur Räumung eines Siedlungshauses war Hermans nicht als Mitglied eines Sondergerichts, sondern schon 1941 im Revisionsverfahren vor dem LG Koblenz beteiligt gewesen. Vgl. Schreiben des Justizministers an den MinPräs vom 18.2.1947 und den dazugehörigen Bericht (Best. 860 Nr. 5087) sowie die Erklärung Hermans‘ in der LT-Sitzung am 14.1.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 288-290), ferner NL Hermans (Best. 700,225, Nr. 84 und Nr. 109) und Küppers, Hubert Hermans, S. 526-528.
28Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 2.