© LAV64. Ministerratssitzung am Dienstag, den 17.2.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Es fehlten: die Minister Feller, Junglas und Dr. Süsterhenn.
- 1. Selbstverwaltungsgesetz 2
- A. Finanzausgleich für 1947
- B. Kartoffelversorgung
- C. Personalsache Odenthal
- D. Initiativgesetze der Parteien
- E. Benzin
- F. Streichholz
1. Selbstverwaltungsgesetz
a) Gemeindeordnung, Amtsordnung, Kreisordnung 3
Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, einen aus Minister Dr. Hoffmann, Minister Dr. Süsterhenn, Minister Steffan entsprechenden ministeriellen Ausschuß mit der Überprüfung der vorliegenden Entwürfe zu beauftragen. Die Hinzuziehung von Sachbearbeitern ist den Genannten freigestellt.
Es wird die Notwendigkeit der sofortigen Ausschußarbeit betont, da das Gesetz dem Landtag für seine März-Sitzung rechtzeitig zugeleitet werden muß. 4
b) Selbstverwaltungsgesetz betreffend die Bezirke 5
Der vom Ministerrat eingesetzte und aus dem Ministerpräsidenten, dem Finanzminister, Wirtschaftsminister, Landwirtschaftsminister und Chef der Staatskanzlei bestehende Ausschuß hat über seine Besprechung mit Oberst Magniez 6 einen schriftlichen Bericht erstattet. 7 Diesen Bericht ergänzt der Ministerpräsident aufgrund einer mit Oberst Magniez am 14.2.48 gehabten weiteren Besprechung. 8 Die hierbei von der Militärregierung aufgestellten Forderungen werden einzeln durchgesprochen. Dabei ergibt sich, daß die Militärregierung unter Bezugnahme auf die Ordonnanz 57 9 Forderungen an die Gestaltung des Selbstverwaltungsgesetzes stellt, die in der Ordonnanz 57 in keiner Weise enthalten sind. Nach längerer Debatte, in der alle strittigen Fragen eingehend erörtert wurden, faßte der Ministerrat folgenden Beschluß:
„Der Ministerrat, der in seiner Sitzung vom 28.1.48 das Gesetz betreffend die Bildung von Bezirksverbänden (Teil IV des Selbstverwaltungsgesetzes) beschlossen hatte, nimmt Kenntnis von dem Bericht, den der Verhandlungsausschuß (Ministerpräsident, Finanzminister, Wirtschaftsminister, Landwirtschaftsminister und Chef der Staatskanzlei) über die mit Oberst Magniez in der Sitzung vom 13.2.48 geführten Verhandlungen erstattet hat.
Er beschließt, den einzelnen Ministerien aufzugeben, sich zu äußern:
a) ob und inwieweit der historisch gegebene Umfang der provinziellen Selbstverwaltung einer Erweiterung fähig ist,
b) in welchem Umfange eine Übertragung weiterer Zuständigkeiten an die Mittelinstanz veranlaßt ist.
Zu beiden Punkten ist zusätzliche Äußerung erwünscht darüber, ob die Verhältnisse eine besondere Ausgestaltung der Selbstverwaltung der Pfalz bzw. besondere Vollmachten für den Oberpräsidenten der Pfalz erwünscht erscheinen lassen. 10
Der Justizminister wird ersucht, sich darüber hinaus über die Frage der Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit der Verfassung zu äu-ßern.” 11
A. Finanzausgleich für 1947 12
Der Ministerrat stimmt der Vorlage des Finanzministers für den Landtag zu (in der Sitzung den einzelnen Ministern übergeben) 13. Nach den Erklärungen des Ministers Dr. Hoffmann handelt es sich lediglich darum, die Verfügung des Finanzministers vom 18.9.47 ergänzt endgültig in Kraft zu setzen, wobei im Absatz 5 die Ausschüttung der zweiten Hälfte nach einem Schlüssel festgelegt wird. 14
B. Kartoffelversorgung 15
Der Ministerpräsident weist auf die vielen Proteste aus dem Lande hin, wo der zweite Zentner immer noch nicht geliefert ist. 16 Er erachtet Verhandlungen mit der Militärregierung nach folgenden Gesichtspunkten für unerläßlich:
a) die Lieferung des dritten Zentners in den Prioritätsstädten muß sofort gestoppt werden, damit die allen Normalverbrauchern versprochenen zwei Zentner zunächst zur Ablieferung gelangen,
b) wegen der fehlenden Saatkartoffeln müßten die Verhandlungen (schriftlich und mündlich) mit der Militärregierung sofort aufgenommen werden. 17
Hierzu sind erforderlich:
Liste der Kreise, aus der die Fehlmenge des zweiten Zentners hervorgeht,
Liste der Prioritätsstädte, aus der die Fehlmenge des 3. Zentners hervorgeht, 18
Aufstellung über vorhandenes Saatgut und kreiseweise Berechnung der Fehlmenge. 19
C. Personalsache Odenthal 20
Minister Bökenkrüger schneidet den Fall des beurlaubten Regierungsdirektors Odenthal an. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß es sich bei Odenthal darum handelt, einwandfrei nachzuweisen, daß er – trotzdem er laut ermittelter Mitgliedsnummer Pg. war – er von dieser Tatsache nichts wußte und infolgedessen über die tatsächliche Mitgliedschaft im Fragebogen keine Bemerkungen machen konnte, eine Fragebogenfälschung also demgemäß nicht vorläge. Es wird vereinbart, daß der Arbeitsminister dem Ministerpräsidenten einen diesbezüglichen Bericht mit Unterlagen einreicht. 21
D. Initiativgesetze der Parteien
Auf Anregung des Finanzministers Dr. Hoffmann wird beschlossen, mit dem Landtag einen Verhandlungsmodus bei der Einbringung von Initiativgesetzen durch die Parteien zu beschließen, damit der Regierung rechtzeitig vor den Verhandlungen im Plenum Gelegenheit gegeben ist, zu solchen Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Dieses ist um so mehr erforderlich, als die Regierung nach der Annahme solcher Gesetze durch den Landtag ihre Annahme bei der Militärregierung durchzusetzen hat.
E. Benzin 22
Trotz des damaligen Beschlusses hat die Verkehrsabteilung die ausdrücklich vorgesehene und beschlossene Reserve von 5.000 Liter für Fahrten nach Baden-Baden etc. nicht einbehalten, sondern die Verteilung der gesamten Menge vorgenommen. Dies ist zu rügen. Es ist zu versuchen, die Reserve nachträglich für die Restzeit des ersten Quartals zu schaffen und jetzt schon Vorsorge zu treffen, daß diese Reserve für das zweite Quartal unter allen Umständen sichergestellt wird. 23
F. Streichholz
Minister Stübinger berichtet über Krankheitserscheinungen, die durch das Tragen von Zündholzschachteln zu verzeichnen sind und in gewissem Umfange die Hautärzte etc. laufend beschäftige. Es handele sich um die Zündholzfabrik Albersweiler Kreis Landau, die zufolge einer Anweisung des Oberregierungspräsidenten der Pfalz aus diesen Gründen ihre Fabrikation einstellen mußte. Es wird beschlossen:
a) eine eingehende Untersuchung durch einen Sachverständigen an Ort und Stelle einzuleiten,
b) die Öffentlichkeit entsprechend zu verständigen (Nichttragen der Zündholzschachteln in der Hosentasche),
c) die Fabrikation aber sofort wieder aufnehmen zu lassen, zumal es sich um die einzige Zündholzfabrik des Landes handelt. 24