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64. Ministerratssitzung am Dienstag, den 17.2.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Es fehlten: die Minister Feller, Junglas und Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung:
  • 1. Selbstverwaltungsgesetz 2
  • A. Finanzausgleich für 1947
  • B. Kartoffelversorgung
  • C. Personalsache Odenthal
  • D. Initiativgesetze der Parteien
  • E. Benzin
  • F. Streichholz

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 425-431; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. Entwurf eines LT-Beschlusses betr. Finanzausgleich für das Rechnungsjahr 1947; 2. TO (Best. 860 Nr. 9605; Best. 700,169 Nr. 137, S. 433-437: Nr. 1 mit Anmerkungen).
2Die vorgegebene TO (siehe vorige Anm.) gliederte diesen TOP auf in: a) Selbstverwaltungsgesetz der Bezirke, b) Gemeindeordnung, c) Amtsvertretung, d) Kreisordnung.

1. Selbstverwaltungsgesetz

a) Gemeindeordnung, Amtsordnung, Kreisordnung 3

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, einen aus Minister Dr. Hoffmann, Minister Dr. Süsterhenn, Minister Steffan entsprechenden ministeriellen Ausschuß mit der Überprüfung der vorliegenden Entwürfe zu beauftragen. Die Hinzuziehung von Sachbearbeitern ist den Genannten freigestellt.

Es wird die Notwendigkeit der sofortigen Ausschußarbeit betont, da das Gesetz dem Landtag für seine März-Sitzung rechtzeitig zugeleitet werden muß. 4

3Zuletzt 59. MRS am 30.12.1947, TOP B.b). Zu den bis in das Frühjahr 1947 zurück reichenden Arbeiten an der Gemeindeordnung (Teil I des Selbstverwaltungsgesetzes) vgl. Best. 860 Nr. 160 und Nr. 4052. Mit Schreiben vom 4.2.1948 hatte der Innenminister dem MinPräs die Entwürfe einer Gemeindeordnung und einer Amtsordnung (Teil II des Selbstverwaltungsgesetzes) vorgelegt (Nr. 4051, S. 13; der Text des Entwurfes der Amtsordnung ebd., S. 15-17). Mit Schreiben vom 12.2.1948 folgte der Entwurf einer Kreisordnung (Teil III des Selbstverwaltungsgesetzes) (ebd., S. 23; Text mit Begründung ebd., S. 25-36).
4Das Selbstverwaltungsgesetz wurde mit den hier behandelten Teilen (unter der Bezeichnung „Teil A: Gemeindeordnung, Teil B: Amtsordnung, Teil C: Kreisordnung“) 15.7.1948 vom LT beschlossen und am 27.9.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 571-576, S. 652-669 und S. 767-770; GVBl. I 1948, S. 335-348). – Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 10.

b) Selbstverwaltungsgesetz betreffend die Bezirke 5

Der vom Ministerrat eingesetzte und aus dem Ministerpräsidenten, dem Finanzminister, Wirtschaftsminister, Landwirtschaftsminister und Chef der Staatskanzlei bestehende Ausschuß hat über seine Besprechung mit Oberst Magniez 6 einen schriftlichen Bericht erstattet. 7 Diesen Bericht ergänzt der Ministerpräsident aufgrund einer mit Oberst Magniez am 14.2.48 gehabten weiteren Besprechung. 8 Die hierbei von der Militärregierung aufgestellten Forderungen werden einzeln durchgesprochen. Dabei ergibt sich, daß die Militärregierung unter Bezugnahme auf die Ordonnanz 57 9 Forderungen an die Gestaltung des Selbstverwaltungsgesetzes stellt, die in der Ordonnanz 57 in keiner Weise enthalten sind. Nach längerer Debatte, in der alle strittigen Fragen eingehend erörtert wurden, faßte der Ministerrat folgenden Beschluß:

„Der Ministerrat, der in seiner Sitzung vom 28.1.48 das Gesetz betreffend die Bildung von Bezirksverbänden (Teil IV des Selbstverwaltungsgesetzes) beschlossen hatte, nimmt Kenntnis von dem Bericht, den der Verhandlungsausschuß (Ministerpräsident, Finanzminister, Wirtschaftsminister, Landwirtschaftsminister und Chef der Staatskanzlei) über die mit Oberst Magniez in der Sitzung vom 13.2.48 geführten Verhandlungen erstattet hat.

5Zuletzt 63. MRS am 12.2.1948, TOP 3.a).
6Im gesamten Protokolltext: „Manier“.
7Niederschrift (Durchschlag) der Besprechung vom 13.2.1948 in Best. 860 Nr. 4277, S. 121-133.
8Aktennotiz vom 14.2.1948 (Best. 860 Nr. 4277, S. 135-137).
9Bezug: Verordnung Nr. 57 vom 30.8.1946 zur Gründung des Landes Rheinland-Pfalz. Siehe dazu oben die Einleitung, S. #.

Er beschließt, den einzelnen Ministerien aufzugeben, sich zu äußern:

    a) ob und inwieweit der historisch gegebene Umfang der provinziellen Selbstverwaltung einer Erweiterung fähig ist,

    b) in welchem Umfange eine Übertragung weiterer Zuständigkeiten an die Mittelinstanz veranlaßt ist.

Zu beiden Punkten ist zusätzliche Äußerung erwünscht darüber, ob die Verhältnisse eine besondere Ausgestaltung der Selbstverwaltung der Pfalz bzw. besondere Vollmachten für den Oberpräsidenten der Pfalz erwünscht erscheinen lassen. 10

Der Justizminister wird ersucht, sich darüber hinaus über die Frage der Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit der Verfassung zu äu-ßern.” 11

10Vgl. die Antworten des Finanzministers (Schreiben vom 26.2.1948), des Innenministers (Schreiben vom 27.2.1948), des Ministers für Unterricht und Kultus (Schreiben vom 27.2.1948, dabei in Abschrift Schreiben desselben vom 16.9.1947), des Ministers für Wirtschaft und Verkehr (Schreiben vom 27.2.1948) und des Ministers für Gesundheit und Wohlfahrt (Schreiben vom 28.2.1948) sowie des ORPräs der Pfalz (Schreiben vom 24.2.1948), die sich auf die vorliegenden Entwürfe sowohl des Landesverwaltungsgesetzes als auch des Selbstverwaltungsgesetzes bezogen (Best. 860 Nr. 4052, S. 71-79 und S. 83-101).
11Diese Stellungnahme konnte nicht nachgewiesen werden. – Fortgang 65. MRS am 24.2.1948, TOP 2.

A. Finanzausgleich für 1947 12

Der Ministerrat stimmt der Vorlage des Finanzministers für den Landtag zu (in der Sitzung den einzelnen Ministern übergeben) 13. Nach den Erklärungen des Ministers Dr. Hoffmann handelt es sich lediglich darum, die Verfügung des Finanzministers vom 18.9.47 ergänzt endgültig in Kraft zu setzen, wobei im Absatz 5 die Ausschüttung der zweiten Hälfte nach einem Schlüssel festgelegt wird. 14

12Bezug: Gesetz über den Finanzausgleich für das Rechnungsjahr 1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 277). Zuletzt 44. Ministerratssitzung am 19.9.1947, TOP 2.
13Siehe oben Anm. 1 (Anlage Nr. 1).
14Das Gesetz wurde vom LT am 17.6.1948 angenommen und am 28.8.2948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 723 f.; GVBl. I 1948, S. 315). Vgl. Best. 860 Nr. 4050. – Fortgang 65. MRS am 24.1.1948, TOP 1.g).

B. Kartoffelversorgung 15

Der Ministerpräsident weist auf die vielen Proteste aus dem Lande hin, wo der zweite Zentner immer noch nicht geliefert ist. 16 Er erachtet Verhandlungen mit der Militärregierung nach folgenden Gesichtspunkten für unerläßlich:

    a) die Lieferung des dritten Zentners in den Prioritätsstädten muß sofort gestoppt werden, damit die allen Normalverbrauchern versprochenen zwei Zentner zunächst zur Ablieferung gelangen,

    b) wegen der fehlenden Saatkartoffeln müßten die Verhandlungen (schriftlich und mündlich) mit der Militärregierung sofort aufgenommen werden. 17

Hierzu sind erforderlich:

Liste der Kreise, aus der die Fehlmenge des zweiten Zentners hervorgeht,

Liste der Prioritätsstädte, aus der die Fehlmenge des 3. Zentners hervorgeht, 18

Aufstellung über vorhandenes Saatgut und kreiseweise Berechnung der Fehlmenge. 19

15Zuletzt 62. MRS am 5.2.1948, TOP C.
16Dies betraf insbes. den Kreis Neustadt in der Pfalz. Vgl. Schreiben des MinPräs an den Landwirtschaftsminister vom 3.2.1948 und dessen Antwort vom 11.2.1948 (Best. 860 Nr. 43, S. 11 und S. 17-23), ferner den Monatsbericht zur Kartoffelerfassung der Abt. III des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft an die Militärregierung vom 12.2.1948 (Best. 940 Nr. 691, S. 69). Auch im März 1948 hielten die Proteste aus Gemeinden an (Best. 860 Nr. 43, S. 41 und S. 53). Der Bgm von Brücken in der Pfalz berichtete, dass sich „in den jüngsten Tagen […] in erschreckendem Maße die Fälle“ mehrten, „wo Frauen und Kinder, dem Hungertod nahe, sich erschöpft auf Treppen und an Hauseingängen“ niederließen, um „um Lebensmitteln zu betteln“. Der Gemeinderat von Schweich warnte vor der zunehmend sich verschlechternden Stimmung in der Bevölkerung (ebd., S. 53-68).
17Laut Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 19.2.1948 war in der hier protokollierten Ministerratssitzung auch die Möglichkeit besprochen worden, Saatkartoffeln aus Holland gegen Bimslieferungen zu erhalten, was jedoch bislang stets am Einspruch der zuständigen französischen Behörde (Officomex) gescheitert sei (Best. 860 Nr. 43, S. 29).
18Vgl. eine entsprechende Aufstellung vom 2.2.1948 (Best. 860 Nr. 43, S. 15 f.).
19Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 1.

C. Personalsache Odenthal 20

Minister Bökenkrüger schneidet den Fall des beurlaubten Regierungsdirektors Odenthal an. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß es sich bei Odenthal darum handelt, einwandfrei nachzuweisen, daß er – trotzdem er laut ermittelter Mitgliedsnummer Pg. war – er von dieser Tatsache nichts wußte und infolgedessen über die tatsächliche Mitgliedschaft im Fragebogen keine Bemerkungen machen konnte, eine Fragebogenfälschung also demgemäß nicht vorläge. Es wird vereinbart, daß der Arbeitsminister dem Ministerpräsidenten einen diesbezüglichen Bericht mit Unterlagen einreicht. 21

20Willy Odenthal (1896-1962), Handelsschule, 1910-1914 Ausbildung als Vermessungstechniker bei der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff AG Köln, 1919-1928 Stadtverwaltung Opladen, in dieser Zeit Verwaltungsschule und Studium der Volkswirtschaft, Sozialwissenschaft und des öffentlichen Rechts an der Universität Köln, 1928-1933 Arbeitsamtsdirektor in Horrem, Remscheid und Bad Kreuznach, 1933 Entlassung wegen Zugehörigkeit zur SPD, 1934-1943 Inhaber eines Sportgeschäfts in Mainz, 1939-1940 Militärdienst, 1940-1945 Heeresverwaltung (u. a. 1942 bis vermutlich Kriegsende Arbeitseinsatzleiter bei der Wehrkreisverwaltung XII Wiesbaden), 1945 amerikanische Kriegsgefangenschaft, Wiedereintritt in die SPD, 1946 RDir und Leiter des Arbeitsamtes Mainz, durch Erlass der Militärregierung vom 29.10.1946 bzw. Erlass vom 20.11.1946 Ernennung zum Vizepräsidenten des Arbeitsamtes Hessen-Pfalz, durch Erlass des Arbeitsministers vom 28.7.1947 Ernennung zum kommissarischen Präsidenten des Landesarbeitsamtes Pfalz vorbehaltlich der Genehmigung durch den Ministerrat, die zunächst nicht erfolgte, 1950 Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsamtes Pfalz in Neustadt, Mai-Okt. 1951 MdL, 14.9.1950-13.6.1951 Sozialminister von Rheinland-Pfalz. Die vom Ministerrat in seiner Sitzung am 23.5.1951 beschlossene Wiedereinweisung Odenthals in sein früheres Amt nach Ablauf der Legislaturperiode wurde nicht ausgeführt, da Odenthal an seinem LT-Mandat festhielt und sich als Nachfolger für den verstorbenen SPD-Bundestagsabgeordneten Ernst Roth für den Bundeswahlkreis 12 (Neustadt/Weinstraße) aufstellen ließ, 1951-1961 MdB (Mehl-Lippert/ Peckhaus, Abgeordnete, S. 255; Best. 860P Nr. 1210 und Nr. 10762).
21Mehr noch als die Frage der politischen Überprüfung führten beamtenrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Ernennung Odenthals zum Vizepräsidenten des Arbeitsamtes Hessen-Pfalz zu einer längeren Auseinandersetzung zwischen Arbeitsminister und Min-Präs (vgl. dessen Schreiben vom 31.12.1948 und Antwortschreiben des Arbeitsministers vom 25.1.1949 in Best. 860P Nr. 1210). – Fortgang 96. MRS am 10.9.1948, TOP B.

D. Initiativgesetze der Parteien

Auf Anregung des Finanzministers Dr. Hoffmann wird beschlossen, mit dem Landtag einen Verhandlungsmodus bei der Einbringung von Initiativgesetzen durch die Parteien zu beschließen, damit der Regierung rechtzeitig vor den Verhandlungen im Plenum Gelegenheit gegeben ist, zu solchen Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Dieses ist um so mehr erforderlich, als die Regierung nach der Annahme solcher Gesetze durch den Landtag ihre Annahme bei der Militärregierung durchzusetzen hat.

E. Benzin 22

Trotz des damaligen Beschlusses hat die Verkehrsabteilung die ausdrücklich vorgesehene und beschlossene Reserve von 5.000 Liter für Fahrten nach Baden-Baden etc. nicht einbehalten, sondern die Verteilung der gesamten Menge vorgenommen. Dies ist zu rügen. Es ist zu versuchen, die Reserve nachträglich für die Restzeit des ersten Quartals zu schaffen und jetzt schon Vorsorge zu treffen, daß diese Reserve für das zweite Quartal unter allen Umständen sichergestellt wird. 23

F. Streichholz

Minister Stübinger berichtet über Krankheitserscheinungen, die durch das Tragen von Zündholzschachteln zu verzeichnen sind und in gewissem Umfange die Hautärzte etc. laufend beschäftige. Es handele sich um die Zündholzfabrik Albersweiler Kreis Landau, die zufolge einer Anweisung des Oberregierungspräsidenten der Pfalz aus diesen Gründen ihre Fabrikation einstellen mußte. Es wird beschlossen:

    a) eine eingehende Untersuchung durch einen Sachverständigen an Ort und Stelle einzuleiten,

    b) die Öffentlichkeit entsprechend zu verständigen (Nichttragen der Zündholzschachteln in der Hosentasche),

    c) die Fabrikation aber sofort wieder aufnehmen zu lassen, zumal es sich um die einzige Zündholzfabrik des Landes handelt. 24

22Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP I.
23Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP E.
24Unterlagen zu dem oben angesprochenen Vorgang konnten nicht ermittelt werden. Zum Unternehmen selbst vgl. LASp Best. H 13, Nr. 510 (darin Nr. 109).