© LAV61. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 28.1.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Es fehlte entschuldigt: Minister Dr. Neumayer, der dienstlich unterwegs ist. Minister Bökenkrüger verließ um 12.00 Uhr die Sitzung wegen Wahrnehmung eines auswärtigen Termins. In der Nachmittagssitzung fehlte Minister Dr. Süsterhenn entschuldigt.
- 1. Gesetz zur Bodenreform
- 2. Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
- 3. Gesetz über die Verwaltungsakademie in Speyer
- 4. Statut der Landeszentralbank
- 5. Gesetz über die Selbstverwaltung der Bezirke
- 6. Beamtengesetz
- 7. Gesetz zur Erfassung und Verteilung der Wirtschaftsgüter
- 8. Personalien
- 9. Verschiedenes ( Anforderungen des Landeskommissars für die Politische Säuberung)
- A. Ernennungen und Entlassungen des deutschen Personals unter französischer Kontrolle
- B. Arbeitsschuhe für die Landwirtschaft
- c. Artikel „Ausgleich der Gerechtigkeit” in der Rhein-Zeitung vom 31.12.47
- D. Inserate im Verordnungsblatt der Landesregierung
- E. Kosten der Festvorstellung anläßlich der Eröffnung des Landtags am 7.1.1947
- F. Theaterbesuch der Abgeordneten am 18.2.48
- G. Beamtenernennungen
- H. Volkswagen
- I. Benzinreserve
- J. Garagenbau der Landesregierung
- K. Gästehaus der Landesregierung
- L. Interzonenamt der Landesregierung
- M. Wiederaufbau der Paulskirche in Frankfurt/M
- N. Eisenbahnkatastrophe am 22.12.47 in Irlich
- O. Antrag des Verkehrsverbandes bezüglich eines Zuschusses
- P. Autos, die im Dienst der Landesregierung stehen
- Q. Auto für den Finanzminister
1. Gesetz zur Bodenreform 3
Der Bericht des eingesetzten Ministerratsausschusses liegt noch nicht vor. Der Ministerpräsident verweist auf die unbedingte Notwendigkeit, den Entwurf dem Landtag vor seiner Sitzung am 18. Februar rechtzeitig zuzuleiten, da der Landtag im Laufe dieser Sitzung die erste Lesung unbedingt vornehmen müsse.
Es wird beschlossen:
a) der Ausschuß des Ministerrats tagt am Mittwoch, den 4. Februar vormittags 9.00 Uhr,
b) der Ministerrat wird in seiner Sitzung am gleichen Tage vormittag 11.00 Uhr endgültig über den vorgelegten Entwurf beschließen. 4
2. Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit 5
Der Innenminister weist darauf hin, daß festgestellt werden müsse, welches Ministerium federführend sei. Nach eingehenden Erläuterungen der Minister Dr. Süsterhenn und Dr. Hoffmann wird festgelegt, daß die Bezirksverwaltungsgerichte dem Innenministerium unterstehen und bei jeweiligen Sitzungen Beamte aus den einzelnen Verwaltungen herangezogen werden, während die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit unabhängig sein muß und infolgedessen unmittelbar dem Ministerpräsidenten unterstellt wird. 6
Da der von den Referenten des Innen- und Justizministeriums sowie der Staatskanzlei neu auszuarbeitende Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt, sondern lediglich der alte Entwurf der provisorischen Landesregierung 7, in dem Minister Dr. Hoffmann den § 7, wonach vor der Ernennung eines Mitgliedes des Verwaltungsgerichts die Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichts zu hören ist, beanstandet, wird beschlossen, diesen Punkt der Tagesordnung abzusetzen mit dem Hinzufügen, daß der fertige Entwurf dem nächsten Ministerrat zur Beschlußfassung unbedingt vorliegen muß. 8
3. Gesetz über die Verwaltungsakademie in Speyer 9
Zur Beratung dieses Gesetzes wird der Sachbearbeiter Dr. Schunck 10 zugezogen. Der Ministerrat nimmt in eingehender Beratung organisatorische und verwaltungsrechtliche Änderungen vor, die eine Neufassung des Entwurfs notwendig machen, der sofort gefertigt wird (den einzelnen Ministern bereits zugestellt) 11. Dieser neue Gesetzentwurf ist sofort dem Landtag zuzuleiten. 12
4. Statut der Landeszentralbank 13
Der vorliegende Entwurf wird 14 vom Ministerrat beschlossen und ist dem Landtag sofort zuzuleiten.
5. Gesetz über die Selbstverwaltung der Bezirke 15
Der Ministerrat hatte den vorliegenden Entwurf 16 grundsätzlich bereits in seiner Sitzung vom 30.12.47 beschlossen mit dem Hinzufügen, daß noch einige redaktionelle Änderungen vorzunehmen seien (Protokoll Nr. 28 Seite 2 u. 3). Der vorliegende Entwurf wird nunmehr einstimmig beschlossen, wobei jedoch der § 3 folgende Änderung erfährt:
„Die Bezirksverbände können darüber hinaus freiwillige Leistungen für solche Anstalten, Unternehmungen und Einrichtungen aufwenden, deren Unterhaltung über die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Kreise hinausgeht, oder deren Übernahme auf den Bezirksverband durch besondere Verhältnisse geboten ist.”
Der so geänderte Entwurf ist dem Landtag zur Beratung in der nächsten Landtagssitzung zuzuleiten. 17
6. Beamtengesetz 18
Der vom Innenministerium vorgelegte Entwurf wird zunächst nur besprochen. Es wird beschlossen, diesen Entwurf zur informatorischen Behandlung dem Landtag zuzuleiten mit dem Ersuchen, den Hauptausschuß und den Finanzausschuß damit zu beschäftigen und diese Ausschüsse zu einem Gutachten aufzufordern. Der Ministerrat wird nach Eingang des Gutachtens alsdann endgültig über den Gesetzentwurf beschließen. Schon jetzt wird beschlossen, im § 28 des Entwurfs die Ziffer 2 des Absatzes (2) wie folgt zu ändern:
„den für das Amt vorgeschriebenen oder üblichen Vorbereitungs- oder Probedienst abgeleistet und die vorgeschriebenen oder üblichen Prüfungen bestanden und das ihm übertragene Amt fünf Jahre lang mit Erfolg geführt hat.” 19
7. Gesetz zur Erfassung und Verteilung der Wirtschaftsgüter 20
Infolge Abwesenheit des Wirtschaftsministers wird dieser Punkt abgesetzt mit dem Hinzufügen, daß das Wirtschaftsministerium das vorgesehene Gesetz rechtzeitig zur nächsten Sitzung des Ministerrats vorlegt. 21
8. Personalien
a) Der Ministerrat beschließt die Berufung des Diplom-Kaufmanns Dr. Friedrich M. Grass 22, Landau, geb. 9.1.02 zum kommissarischen Landrat von Bergzabern. (Der in der Sitzung vom 30.12.47 beschlossene Dr. Brenner hat nicht angenommen). 23
b) Der Ministerrat schlägt vor,
1) den bisherigen Ministerialdirigenten Dr. Bieroth vom Finanzministerium in gleicher Eigenschaft in das Wiederaufbauministerium zu versetzen,
2) den bisherigen Generalsekretär des Beratenden Finanzausschusses der französischen Zone in Speyer 24, Ministerialrat Bussmann 25, in das Finanzministerium zu versetzen mit dem Ziele, ihn später zum Ministerialdirigenten zu befördern.
Zur Begründung dieser beiden Versetzungen weisen Ministerpräsident und Finanzminister darauf hin, daß die Vorbereitungen für die bevorstehende Währungsreform 26 einen ausgesprochenen Fachmann auf diesem Gebiet erfordern. Bussmann war seit vielen Jahren im Reichsfinanzministerium tätig und kann als eine solche erste Fachkraft bezeichnet werden. Dagegen erfordere die Tätigkeit des Wiederaufbauministeriums immer mehr neben der fachlichen auch eine finanztechnische Bearbeitung, für die vermöge seiner besonderen Kenntnis auf dem Gebiete der Finanzierungen Dr. Bieroth besonders geeignet sei.
Auf Einwendungen des Wiederaufbauministers wegen angeblicher politischer Belastungen des Dr. Bieroth 27 wird darauf verwiesen, daß Bieroth ordnungsmäßig bereinigt sei und zwar mit dem Urteil: „Beibehaltung im Amt” und konkretes, belastendes Material über diese angeblichen politischen Belastungen bisher bei keiner amtlichen Stelle vorläge.
Auf die weiteren Einwendungen des Wiederaufbauministers bezüglich einer notwendigen Vertagung des Punktes zum Zwecke der Befragung seiner Partei, weisen der Ministerpräsident und der Finanzminister darauf hin, daß die personellen Ernennungen bzw. Versetzungen ausschließlich eine Angelegenheit des Ministerrats sei, der die alleinige Verantwortung dafür zu tragen habe.
Auf Vorschlag des Ministers Dr. Süsterhenn und Stübinger wird die Beschlußfassung über die Versetzungen auf die nächste Ministerratssitzung vertagt. 28
9. Verschiedenes
Unter Punkt „Verschiedenes“ berichtet der Ministerpräsident über notwendige Anforderungen des Landeskommissars für die Politische Säuberung und zwar:
1) Zuweisung eines fahrbereiten Autos an das Landeskommissariat,
2) Freimachung des Hauses Rheinau 1, 29
3) Zuweisung eines Autos an den stellv. Landeskommissar der Pfalz in Neustadt,
4) sofortige Berufung eines stellv. Landeskommissars, der aus den Reihen der SPD gestellt werden soll 30
5) Anforderung weiterer zwei bis drei höherer Beamten zwecks Arbeitsleistung im Landeskommissariat,
6) beschleunigte Fertigstellung des Gallos-Hauses Ecke Hohenzollern-Rizzastr. 31, damit die Spruchkammer von Metternich nach Koblenz verlegt werden kann.
Zu 1) und 3) wird dementsprechend beschlossen mit dem Hinzufü-gen, daß das Auto zu 3) bei dem Oberregierungspräsidenten der Pfalz durch die Staatskanzlei sofort anzufordern ist.
Zu 2) ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Landwirtschaftsminister und dem Landeskommissar sofort getroffen worden.
Zu 4) wird der Herr Innenminister sofort eine Unterredung mit der Parteileitung der SPD herbeiführen und den eventuellen Vorschlag schnellstens unterbreiten.
Zu 5) weist der Landeskommissar darauf hin, daß zwischenzeitlich der frühere Mitarbeiter in der Bereinigung der ZSK Neustadt, Dr. Grün 32, eingestellt worden sei. Weitere Beamte werden bezeichnet, so der Beamte Volkheimer 33, z.Z. beschäftigt beim Landratsamt Oppenheim.
Zu 6) weist der Wiederaufbauminister darauf hin, daß die Fertigstellung öffentlicher Bauten zufolge eines früheren Ministerratsbeschlusses eingestellt sei. 34
A. Ernennungen und Entlassungen des deutschen Personals unter französischer Kontrolle
Der Ministerpräsident gibt Kenntnis von der Note des Generalgouverneurs vom 12.1.48 35,laut welcher
a) für die Ernennungen der Referendare und Assessoren das Verfahren des stillschweigenden Einverständnisses, wie es in der Note der Militärregierung Nr. 558 vom 15.9.47 36 für die mittlere und untere Laufbahn vorgesehen war, akzeptiert wird und daß diese Beamten im übrigen, wie bisher, durch den Ministerpräsidenten ernannt werden.
b) Weiterhin ist die Militärregierung damit einverstanden, daß für die Versetzungen (nicht Ernennungen) das stillschweigende Zustimmungsverfahren anzuwenden ist, wonach die Versetzung vorgenommen werden kann, wenn 14 Tage nach Eingang des Antrags durch den Ministerpräsidenten eine gegenteilige Nachricht seitens der Militärregierung nicht erteilt wird. (Die diesbezüglichen Anordnungen werden in einem besonderen Schreiben den Ministern zur Kenntnis gebracht).
Der Ministerrat ist sich dahingehend einig, daß der derzeitige Zustand, wonach für die Ernennungen ab Regierungsrat immer noch die vorherige Zustimmung der Militärregierung erforderlich ist, unbefriedigend bleibt und daß die Bemühungen, eine Veränderung herbeizuführen, fortzusetzen sind. 37
B. Arbeitsschuhe für die Landwirtschaft 38
Der Ministerpräsident verweist auf ein Schreiben der Militärregierung vom 13.1.48 39, aus dem hervorgeht, daß für die Landwirtschaft Sonderkontingente an Arbeitsschuhen nicht zur Verfügung gestellt werden, daß die Landwirtschaft vielmehr die Zuteilung von Arbeitsschuhen nur im Wege der allgemeinen zivilen Verteilung erlangen kann – ein Zustand, der als äußerst unbefriedigend zur Kenntnis genommen wird.
Bei dieser Gelegenheit beschließt der Ministerrat zufolge eines Vorschlags des Ministerpräsidenten, daß das Wirtschaftsministerium sofort die grundsätzliche Änderung des bisherigen Verteilungssystems für Schuhe durchführt, indem mit sofortiger Wirkung vom Bezugsscheinsystem auf das Punkteverfahren überzugehen ist. Demzufolge wäre die Verteilung von Bezugsscheinen für Schuhe mit sofortiger Wirkung einzustellen und die Zwischenzeit bis zur Ausgabe der Punkte für die Auffüllung der Läger bis zu den vorhandenen Ladengeschäften zu verwenden, damit sofort nach Ausgabe der ersten Punkte die Ausgabe von Schuhen beginnen kann. Die diesbezüglichen Vorschläge sind sofort auszuarbeiten und in der nächsten Sitzung des Ministerrats vorzulegen. 40
c. Artikel „Ausgleich der Gerechtigkeit” in der Rhein-Zeitung vom 31.12.47 41
Der Ministerpräsident verweist auf den Artikel „Ausgleich der Gerechtigkeit” in der Nr. 108 der Rhein-Zeitung vom 31.12.47, worin der Satz „Insubordination gegen die auf Pressekonferenzen, durch Pressestellen und in amtlichen Kommuniqués vorgekaute Volksberuhigungspillen – das nimmt die Amts- und Parteibürokratie übel.” unbedingt zu beanstanden sei. Die darin erwähnten Pressekonferenzen während der letzten Monate sind nacheinander durch den Ministerpräsidenten, die Herren Finanzminister, Wirtschaftsminister, Wohlfahrtsminister über die Belange, Aufgaben und Ziele der einzelnen Ministerien unterrichtet worden, so daß die Bezeichnung „vorgekaute Volksberuhigungspillen“ eine Diffamierung der Regierung bzw. ihrer Mitglieder darstelle. Es wird beschlossen, die Rhein-Zeitung in einem Schreiben aufzufordern, die darin enthaltene Beleidigung zurückzunehmen und dadurch die Voraussetzung für die Teilnahme des Vertreters der Rhein-Zeitung an den weiteren Pressekonferenzen zu schaffen. 42
D. Inserate im Verordnungsblatt der Landesregierung
Der Ministerpräsident berichtet, daß er aufgrund von kritischen Bemerkungen in einer der letzten Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses festgestellt habe, daß die Regierung Dr. Boden am 1. Mai 1947 mit der Rheinischen Werbeagentur Koblenz einen Vertrag abgeschlossen habe, laut welchem dieser Firma die alleinige Verwaltung des Anzeigenteils des Verordnungsblattes übertragen wurde. 43
Der Ministerpräsident bedauert den Abschluß eines derartigen Vertrages, da nicht einmal das Papier zur Verfügung stünde, um die dringend notwendige schnelle Veröffentlichung der Gesetze durchzuführen.
Es wird beschlossen, mit der Rheinischen Werbeagentur zu verhandeln, mit dem Ziele, bis zur Überbrückung der Papierknappheit auf Annoncen zu verzichten, wohingegen der Vertrag um diese Zeit gegebenenfalls zu verlängern ist.
E. Kosten der Festvorstellung anläßlich der Eröffnung des Landtags am 7.1.1947
Der Betrag von RM 2.500,–, der seinerzeit durch die provisorische Landesregierung mit der Stadt Koblenz vereinbart wurde, ist bisher noch nicht gezahlt. Es ist auch nicht mehr festzustellen, was seinerzeit bezüglich der Kostenübernahme vereinbart bzw. festgelegt worden ist.
Der Ministerrat willigt darin ein, daß der Betrag von RM 2.500,– im vorliegenden Falle notgedrungen aus den im Einzelplan O des Staatsministeriums bei Kapitel I Titel 70 aufgeführten RM 20.000,– gedeckt wird. Die Zahlung über diesen Titel ist nunmehr schnellstens auszuführen.
F. Theaterbesuch der Abgeordneten am 18.2.48
Der Ministerpräsident regt bei dieser Gelegenheit an, den Abgeordneten während der nächsten Landtagssession den Besuch des Theaters wiederum zu ermöglichen, was aber billiger geschehen kann, indem die Stadtverwaltung gebeten werden soll, die entsprechende Anzahl von Plätzen für die Abgeordneten zur Verfügung zu stellen, da das ganze Theater für die 101 Abgeordneten ja nicht benötigt wird. Dementsprechendes ist zu veranlassen.
G. Beamtenernennungen
Innenminister Steffan trägt anhand eines Briefes der Staatskanzlei die Fälle Brückel 44, Himmler 45 und Kehr 46, Mainz, vor, die seinerzeit von ihm zu Regierungsräten ernannt worden sind. Der Ministerpräsident weist auf einen Widerspruch in der Eingabe des Innenministeriums hin, der darin besteht, daß die Genannten seinerzeit zu Regierungsrä-ten ernannt wurden, während jetzt vorgeschlagen wird, sie aus der TOA Gruppe IV in die TOA Gruppe III einzuweisen. Die Angelegenheit soll nachgeprüft werden.
H. Volkswagen 47
Der hinzugerufene Sachbearbeiter gibt die Verteilung der Volkswagen durch die Militärregierung laut anliegender Liste (Anlage 1) 48 bekannt.
Es wird festgestellt, daß diese Verteilung in keiner Weise die Vorschläge der Landesregierung berücksichtigt hat und daß es einen unwürdigen Zustand darstellt, daß man in dieser Frage die Landesregierung ausschaltet. Eine diesbezügliche Eingabe an den Herrn Generalgouverneur durch den Ministerpräsidenten wird beschlossen. 49
Es wurde bei dieser Gelegenheit berichtet, daß einzelne Behördenstellen unter voller Außerachtlassung des Dienstweges selbst zu französischen Dienststellen gegangen sind, um eine Zuteilung zu erlangen (z.B. Justiz- und Gefängnisverwaltung, für die nach dem Verteilungsplan der französischen Militärregierung daraufhin zwei Wagen vorgemerkt wurden). 50
I. Benzinreserve 51
Die seinerzeit festgelegte Benzinreserve von 5.000 Litern für Fahrten der Minister nach Baden-Baden sind in Benzinmarken sicherzustellen. 52
J. Garagenbau der Landesregierung 53
Der Innenminister hat mit Schreiben vom 13.1.48 die Forcierung des Baues von einer Reparaturwerkstätte mit Garagen in eigener Regie beantragt, wodurch auch die Gelegenheit geschaffen würde, die Kraftwagenführer in der freien Zeit entsprechend zu beschäftigen.
Es ist zunächst klarzustellen, ob es sich bei dem nebenher laufenden Bauunternehmen Geissen ebenfalls um eine Staatsaktion oder um die Privatinitiative des Herrn Geissen handelt, insbesondere deswegen, da das Unternehmen Geissen auf staatlichem Grund errichtet werde. 54
K. Gästehaus der Landesregierung 55
Es ist eine sofortige Besichtigung des Hauses, Koblenz, Eichendorffstr. 28 vereinbart, damit ein Plan für die Verwendung des Hauses erstellt werden kann, wenn Dr. Boden – wie mitgeteilt wird – in den nächsten Wochen das Haus räumt. 56
L. Interzonenamt der Landesregierung 57
Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß die Aktion wegen der Beschaffung von Autos in der amerikanischen Zone, wofür 10.000 Liter Wein zur Verfügung gestellt waren, ergebnislos verlaufen sei. Der Wein sei bereits freigegeben gewesen, da habe sich das Interzonenamt (Kling) 58 eingeschaltet und bei der Militärregierung nachgefragt, ob die Freigabe aufrechterhalten werde. Die Militärregierung lehnte dann ab.
Es wird beschlossen, diesen Fall sofort zu untersuchen und den Schuldigen festzustellen.
Weiterhin wird eine Eingabe an den Generalgouverneur zwecks nochmaliger Freigabe dieser 10.000 Liter Wein beschlossen. 59
M. Wiederaufbau der Paulskirche in Frankfurt/M 60
Der Ministerpräsident berichtet von einem Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt vom 5.11.47, worin um eine Materialspende oder um einen Geldbetrag zum Wiederaufbau der Paulskirche gebeten wird. Der Ministerrat ist einstimmig der Auffassung, zum Wiederaufbau der Paulskirche beizutragen. Vorgeschlagen wird eine Materialspende (Fenster oder sonstige Einrichtung), um der Spende individuellen Charakter zu verleihen. Zuvor soll aber bei dem Oberbürgermeister rückgefragt werden, welche Materialien benötigt werden. Gegebenenfalls soll der Landeskonservator dieserhalb mit dem Oberbürgermeister von Frankfurt Rücksprache nehmen. 61
N. Eisenbahnkatastrophe am 22.12.47 in Irlich 62
Der Ministerpräsident gibt Kenntnis von einem Schreiben des Amtsbürgermeisters [von] Heddesdorf bezüglich der Eisenbahnkatastrophe am 22.12.47, worin gleichzeitig gebeten wird, der Bevölkerung – insbesondere der Gemeinde Irlich – für die damals geleistete tatkräftige Hilfe öffentlichen Dank auszusprechen.
Der Ministerpräsident berichtet, daß er bereits den Landrat von Neuwied 63 beauftragt habe, den beteiligten Stellen den Dank der Landesregierung auszusprechen. Der Ministerrat ist der Meinung, in einem Antwortschreiben an den Amtsbürgermeister von Heddesdorf nochmals allen Beteiligten, insbesondere aber der Bevölkerung von Irlich, Dank und Anerkennung für die tatkräftig geleistete Hilfe auszusprechen.
O. Antrag des Verkehrsverbandes bezüglich eines Zuschusses 64
Bezüglich des Antrages des Verkehrsverbandes um einen Zuschuß verweist der Finanzminister darauf, daß im laufenden Rechnungsjahr 1947 Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen, daß man aber mit der Bedeutung der Frage bei den Etatberatungen für 1948 darüber sprechen werde. Das Schreiben des Verkehrsverbandes ist zu diesem Zwecke dem Finanzministerium zu überweisen.
P. Autos, die im Dienst der Landesregierung stehen
Der Innenminister hat mit Schreiben vom 24. Januar 1948 eine Liste vorgelegt, aus welcher sich die Verteilung der Dienstwagen, beamteneigenen Wagen und Privatwagen ergibt. 65 Jeder Minister wird diese Liste daraufhin überprüfen, welche Dienststellen bzw. welche Beamten über ein ständiges Auto verfügen, ohne daß sie es benötigen. Bei den beamteneigenen Wagen ist zu überprüfen, wer Benzin zur Verfügung stellt und ob es sich bei der Benutzung ausschließlich um Dienstfahrten handelt.
Bei den privaten Fahrzeugen ist zu überprüfen, in welcher Weise das Eigentum entstanden ist. Es wird als untragbar bezeichnet, daß Beamte heute über Privatwagen verfügen, die sie etwa durch Beschlagnahmungen nach dem Leistungsgesetz während ihrer Amtstätigkeit erlangt haben. Jeder Minister wird diesbezügliche Feststellungen sofort treffen. Die Liste für jedes Ministerium steht in der Staatskanzlei zur Abschreibung zur Verfügung.
Q. Auto für den Finanzminister
Finanzminister Dr. Hoffmann hat die Möglichkeit der Beschaffung eines Autos gegen Lieferung von 1.500 Liter Wein. Es wird beschlossen, daß das Landwirtschaftsministerium diese Menge zur Verfügung stellt.
Ein weiterer Antrag Dr. Hoffmanns geht dahin, ihm den vom Sonderbeauftragten Dr. Lichter benutzten Wagen zur Verfügung zu stellen. Mit Rücksicht darauf, daß der Finanzminister die meisten großen Reisen nach Baden-Baden zu machen hat 66, genehmigt der Ministerrat diesen Antrag.