1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9604 und in Best. 700,169 Nr. 136, S. 31-43; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Schreiben des MinPräs vom 30.12.1947 an den GenGouv betr. in Arbeit befindlicher Gesetze (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Beamtengesetz, Selbstverwaltungsgesetz, Bodenreform); 2. Gesetz betr. die Provinzialverbände; 3. Rechtsordnung über die Neuregelung der Versorgung der Opfer des Krieges und ihrer Hinterbliebenen; 4. Schreiben des GenGouv vom 15.12.1947 an den MinPräs betr. Entschädigung des Dr. Dorten; 5. Schreiben des Finanzministers vom 3.12.1947 an den Justizminister betr. Entschädigung des Dr. Dorten; 6. Schreiben des Justizministers (ohne Tagesdatum) im Dezember 1947 an den MinPräs betr. Enschädigung des Dr. Dorten; 7. TO; 8. namentliche Auflistung einzelner Landräte mit handschr. Notizen (860 Nr. 9604; Best. 700,169 Nr. 136, S. 45-73, ohne Nr. 8; in Best. 860 Nr. 8187: nur Nr. 8).
2Die vorgegebene TO (siehe vorige Anm., Anlage Nr. 7) enthält als dritten und letzten TOP noch „Verschiedenes“.
A. Neujahrsempfang beim Gouverneur
Die Landesregierung wird am 1. Januar 1948 um 10.00 Uhr vom Generalgouverneur empfangen, wozu der Ministerpräsident alle Minister einlädt, außerdem die Regierungspräsidenten von Koblenz und Montabaur sowie den Präsidenten des Landtags Röhle.
B. Verabschiedung verschiedener Gesetze:
Die Militärregierung hatte die Verabschiedung folgender Gesetze bis 31. Dezember 1947 erwartet: Gesetz über die Bodenreform, Selbstverwaltungsgesetz, Beamtengesetz, Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da die Verabschiedung nicht möglich war, wird ein Schreiben an den Generalgouverneur gemäß Anlage (Nr. 1) beschlossen. 3 Im einzelnen wird festgelegt:
a) das Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt vor, kann aber in der heutigen Sitzung noch nicht verabschiedet werden, da der Innenminister, wie er berichtet, an der Ausarbeitung nicht beteiligt war. 4 Es wird beschlossen, wegen der Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs die Sachbearbeiter des Innenministeriums und des Justizministeriums entsprechend zu beauftragen, damit der Entwurf der nächsten Ministerratssitzung endgültig vorliegt. [[undefined note5]]
3Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1 (auch in: Best. 860 Nr. 1007, S. 1-3).
4Zuletzt 57. MRS am 12.12.1947, TOP 7. Dem Schreiben des MinPräs an den GenGouv zufolge (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1) hatte letzterer am 23.10.1947 seine Zustimmung zu dem Referentenentwurf gegeben, der noch unter der Regierung Boden erarbeitet worden war.
6Der Minister der Justiz hatte am 23.12.1947 eine umfangreiche Erörterung des vorliegenden Entwurfs beim MinPräs eingereicht (Best. 860 Nr. 4065, S. 45-63). – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP 2.
b) Selbstverwaltungsgesetz 5
Der erste Teil betreffend die Selbstverwaltung der Bezirke wird beschlossen (s. später). Der zweite Teil, betreffend Gemeindeordnung 7, Kreisverwaltung 8 und Wahlordnung 9 ist – wie Minister Steffan berichtet – wegen des Umfangs der Materie noch nicht fertiggestellt, zumal zwischenzeitlich sowohl der gebildete Städtetag als auch der Landgemeindetag noch zu hören waren. Das Innenministerium wird nichts unversucht lassen, um den Entwurf schnellstens dem Ministerrat zuzuleiten. 10
6Zuletzt 58. MRS am 17.12.1947, TOP B. Zu den Arbeiten an allen vier Teilen vgl. Best. 860 Nr. 160, Nr. 1010, S. 477, Nr. 4051, Nr. 4052, Nr. 4277 und Nr. 4278 sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 160-162.
7Best. 860 Nr. 160, Nr. 4052 und Nr. 4277 sowie Best. 930 Nr. 2054.
8Gemeint ist die Kreisordnung als Teil III des Selbstverwaltungsgesetzes (vgl. 58. MRS am 17.12.1947, TOP B und 64. MRS am 17.2.1948, TOP 1).
9Bezug: Gemeindewahlgesetz vom 27.9.1948 (GVBl. I 1948, S. 348-353). Statt einer Wahlordnung erhielt das Selbstverwaltungsgesetz im Fortgang als Teil II eine insbes. auf die rheinischen Verhältnisse bezogene Amtsordnung zur Regelung des Verhältnisses zwischen Ortsgemeinden und Kreisbehörden. – Fortgang betr. Wahlgesetz 80. MRS am 22.6.1948, TOP 6.
10Fortgang betr. die Teile I-III des Selbstverwaltungsgesetzes 64. MRS am 17.2.1948, TOP 1.
c) Beamtengesetz
Dieses Gesetz liegt im Entwurf vor. 11 Es wird z. Z. im Innenministerium nochmals überprüft und ist der nächsten Sitzung des Ministerrats vorzulegen. 12
d) Gesetz über die Bodenreform 13
Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammern liegt mittlerweile vor. Die bisherigen Besprechungen im Kabinett haben ergeben, daß der derzeitige Entwurf allgemein nicht befriedigt. Ein engerer Ausschuß des Ministerrats – bestehend aus den Ministern Stübinger, Dr. Süsterhenn, Dr. Hoffmann, Neumayer und Feller hat sofort die Arbeiten für die Erstellung eines neuen Entwurfs einzuleiten. Der Ausschuß wird in den ersten Tagen des Monats Januar zusammentreten. Der Entwurf ist allerschnellstens dem Ministerrat zuzuleiten, damit er noch im Monat Januar dem Landtag zugesandt wird. 14
11Zuletzt 51. MRS am 30.10.1947, unter TOP 1. Vgl. Best. 860 Nr. 4047, S. S. 41, S. 53 und S. 175-234.
12Mit Schreiben vom 29.12.1947 hatte der Innenminister Berichtigungen zum ersten Entwurf (Best. 860 Nr. 4047, S. 41 und S. 53) nachgereicht (ebd., S. 59). – Fortgang 62. MRS am 28.1.1948, TOP 6.
13Zuletzt 57. MRS am 12.12.1947, TOP 8.
14Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP 1.
C. Selbstverwaltungsgesetz betreffend die Bezirke 15
Beschlossen wird der vorliegende Entwurf des Finanzministeriums (Anlage 2) 16 mit einigen Ergänzungen:
a) Im § 1 ist einzufügen, daß die erstmals zusammentretenden Provinziallandtage das Recht haben, darüber zu beschließen, ob und mit welchen anderen Regierungsbezirken sie sich zu einem Provinzialverband zusammenschließen wollen oder nicht.
b) Im § 5 ist festzulegen, daß der Stellvertreter des Vorsitzenden (Regierungspräsident) durch die Mitglieder des Provinzialtages analog den Bestimmungen bei den Kreistagen zu wählen ist.
c) Im § 7 ist die Möglichkeit von geheimen Sitzungen – ähnlich wie bei den Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen – zu verankern.
d) Im § 8 sind hinsichtlich der Zusammensetzung die Wahlvorschriften der Verfassung entsprechend zu berücksichtigen.
Der Ministerrat beschließt also grundsätzlich, den vorliegenden Entwurf mit einer entsprechenden Begründung dem Landtag zuzuleiten. Die vorstehenden Ergänzungen sind durch die Sachbearbeiter sofort vorzunehmen und der Entwurf in zwölffacher Ausfertigung sofort dem Staatsministerium zu überreichen, welches für die rechtzeitige Weitergabe an den Landtag zu sorgen hat, damit die nächste Sitzung des Landtags bereits damit befaßt wird. 17
15Zuletzt 58. MRS am 17.12.1947, TOP B.
16Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2.
17Das Vorhaben sollte in der zweiten LT-Sitzung im neuen Jahr bzw. am 23.1.1948 behandelt werden, wurde aber auf Antrag des MinPräs abgesetzt, weil die Vorlage noch nicht gedr. vorlag und die Abstimmung mit der Militärregierung noch nicht erfolgt war (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 469). Die Erste Lesung des alle vier Teile umfassenden Entwurfs (ebd., Drucks. Abt. II, Nr. 290) erfolgte in der LT-Sitzung am 7.4.1948 (ebd., Drucks. Abt. I, S. 571-576). – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP 5.
D. Rechtsordnung über die Neuregelung der Versorgung der Opfer des Krieges und ihrer Hinterbliebenen 18
Der vom Arbeitsminister vorgelegte Entwurf (Anlage 3) 19 wird beschlossen. 20
18Zuletzt 34. MRS am 29.7.1947, TOP H. Der Titel ist missverständlich, da es sich dabei nicht um eine Neuregelung handelt, wie sie erst das Landesversorgungsgesetz verwirklichte (vgl. 66. MRS am 27.2.1948, TOP 1), sondern nur um die Ausweitung einer für die Provinz Hessen-Pfalz bereits im Dezember 1945 erlassenen Vorschrift (vgl. 28. MRS am 29.5.1947, TOP 2).
19Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
20Vgl. die Entwürfe und Stellungnahmen des Finanzministers, des Arbeitsministers und des Justizministers vom Dezember 1947 (Best. 930 Nr. 4738). – Fortgang 60. MRS am 13.1.1948, TOP 3.
Der Ministerrat beschließt die Ernennung folgender Herren zu kommissarischen Landräten:
Oberregierungsbezirk Pfalz:
Rockenhausen Dr. Franz Meister 21
Pirmasens Dr. Franz Theato 22
Kusel Amtsbürgermeister Simon 23, Gemünden
Ludwigshafen Regierungsrat Hammer 24, Neustadt
Neustadt Dr. Walter Unckrich 25
Bergzabern Dr. Brenner 26
Zweibrücken Dr. Kling 27
Der bisherige Landrat Schohl, Pirmasens, wird dementsprechend abberufen. 28
21Dr. Franz Meister (*1888), Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten München und Würzburg, seit 1912 Verwaltungsdienst für den höheren bayerischen Staatsdienst, Rechtspraktikant am Amtsgericht Winnweiler, am LG und am Landratsamt Kaiserslautern sowie bei Rechtsanwälten tätig, Teilnahme am Ersten Weltkrieg, 1917 Promotion in Würzburg, ab 1919 Regierungsaccessist im bayerischen Staatsdienst, 1920-1928 Bezirksamtsassessor in Kaiserslautern, 1928-1933 RR am Oberverwaltungsamt Speyer, anschließend Leitung des Arbeitsamtes Kaiserslautern, 1933 Strafversetzung an das Arbeitsamt Würzburg, 1934 Versetzung an das Arbeitsamt Ludwigshafen, 1936 wegen Widerstand gegen das NS-Regime verhaftet, anschließend Versetzung an das Arbeitsamt Mitteldeutschland nach Erfurt, 1945 Beurlaubung, 1946 Übersiedlung in die Pfalz, 1947 bis zur Pensionierung 1950 LR in Rockenhausen (Best. 860P Nr. 10715).
22Franz Theato (*1886), Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in München, Berlin und Würzburg, 1919 Anstellung im höheren Dienst der Stadtverwaltung im Bezirksamt Frankenthal, 1920-1927 Bezirksamtsassessor im Kirchheimbolanden, 1927-1929 Bezirksamtmann in Bezirksamt Ludwigshafen, 1929-1937 Leitung der Bezirksamtsau-ßenstelle Landstuhl, 1937 Beurlaubung aus politischen Gründen, 1937-1945 Beschäftigung im Oberversicherungsamt Speyer, 1945-1948 LR des Landkreises Ludwigshafen, 1948 kommissarischer LR in Pirmasens, 1949 RDir und Leiter des Oberversicherungsamtes in Speyer, 1951 Pensionierung (Best. 860P Nr. 3274).
23Erwin Simon (*1903), 1917 Eintritt als Anwärter in den Verwaltungsdienst, Ausbildung bei der staatlichen Kreis- und Forstkasse Marienberg, bis 1930 bei verschiedenen kommunalen und staatlichen Verwaltungsbehörden in Hessen-Nassau, Rheinland und Westfalen tätig, 1930-1933 Bgm der Stadt Gehrden (bei Hannover), 1933 Entlassung und Verhaftung, 1936 Steuerberater in Dortmund, 1940-1945 Militärdienst, 1945 nach Heimkehr aus der Kriegsgefangenschaft Bgm des Amtes Sobernheim, 1946 kommissarischer Verwalter des Amtes Gemünden, 1948-1954 LR des Kreises Kusel, 1955 Versetzung in den Wartestand, 1960 Pensionierung (Best. 860P Nr. 10736).
24Rudolf Hammer (1912-1991), 1931-1933 Studium an der Handelshochschule in Mannheim und dem Dolmetscher-Institut Mannheim sowie an der Universität Paris, 1933-1942 Tätigkeit in der Wirtschaft (ab 1935 als Verkaufsleiter in Bukarest), 1942-1945 Leutnant der Reserve, 1.9.1945-März 1948 als Dolmetscher beim Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz, 1.9.1945 RR, 18.3.1948 kommissarischer LR von Ludwigshafen, 1.9.1948-31.3.¬1953 LR dort, zusätzlich ab 24.9.1951 kommissarischer LR von Frankental, vom 1.4.1953 bis zum 6.6.1969 LR dort, Mitglied der SPD (LASp Best. H 14 Nr. 6228).
25Walter Unckrich (*1903), 1922-1926 Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft in Heidelberg und München, 1929 bayerische Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst, 1929-1932 bei der Regierung der Pfalz in Speyer als RAss tätig, 1932-1935 RR beim Bezirksamt Bergzabern, ab 1935 RR im Landratsamt St. Ingbert, ab 1938 stellv. Leitung der Landratsgeschäfte, 1942-1945 Wehrmacht, 1948-1968 LR des Kreises Neustadt/W., 1968 Pensionierung (Best. 860P Nr. 4858).
26Brenner nahm die Berufung nicht an (vgl. 61. MRS am 28.1.1948, TOP 8). Dr. Hans Brenner (*1898), Teilnahme am Ersten Weltkrieg, danach Studium der Rechtswissenschaft und der Volkwirtschaft in München und Köln, 1922 Promotion zum Dr. rer. pol. in Köln, 1922-1924 kaufmänn. Lehrzeit bei Fa. Sulzer in Ludwigshafen und Besuch der Handelshochschule in Mannheim, 1925-1938 und 1938-1939 Geschäftsführer in Unternehmen der Glas- und Keramik-Herstellung, 1939-1945 Militärdienst, 1946 stellv. Leiter des Landes- bzw. Provinzialamtes für kontrollierte Vermögen, 1948 RR beim Oberregierungspräsidium der Pfalz, 1949 Leiter des Landesamtes für kontrollierte Vermögen und Ernennung zum ORR, 1952 Ernennung zum RDir und 1952 zum Ltd. RDir, 1958 vorzeitige Pensionierung (Best. 860 Nr. 249).
27Dr. Richard Kling (*1905), Studium der Philosophie, Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität München, 1929 Diplomprüfung für Volkswirte, 1932 Promotion, 1934 Praktikantentätigkeit in der Geschäftsstelle der Handwerksinnung und des Landesverbandes des pfälzischen Schneidergewerbes in Kaiserslautern und als Sekretär beim Hoheneck-Verlag, 1935-1945 in der Warenüberwachungsstelle in Berlin, später in der Glas-, Keranik- und Holzverarbeitung in verschiedenen Funktionen tätig, seit 1946 im Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz in der Abteilung Ernährung und Landwirtschaft, 1947 stellv. Dienststellenleiter der Außenstelle Kaiserslautern des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung in Rheinland-Pfalz, ab1948 LR des Kreises Zweibrücken, 1971 Pensionierung; 1946 Mitglied der Kreisversammlung für den Stadt- und Landkreis Kaiserslautern (CDU), als Vertreter des Kreises Mitglied des Finanzgerichts in Speyer (Best. 860P Nr. 5706).
28Herbert Schohl (*1891), Schuhfabrikant, ab 1945 LR des Kreises Pirmasens, 1948 wegen Amtspflichtverletzung abgesetzt (Best. 860P Nr. 10733). –Fortgang 65. MRS am 24.2.1948, TOP C.
Für Frankenthal liegt ein Vorschlag des Oberregierungspräsidenten noch nicht vor. Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich dem sofort einzureichenden Vorschlag stattzugeben. Dementsprechend ist Landrat Spiess 29, Frankenthal, abzuberufen. Beide Herren sind, da die Abberufung nicht aus persönlichen Gründen erfolgt, sondern lediglich im Zuge der politischen Besetzung liegt, auf Wunsch anderweitig in der Verwaltung zu beschäftigen. 30
Regierungsbezirk Montabaur:
Unterwesterwaldkreis Amtsbürgermeister Feid, 31 Weiskirchen/Saar
Regierungsbezirk Trier:
Prüm: Amtsbürgermeister Firsching, 32 Remagen
Wittlich: Ministerialrat Barzen, 33 Koblenz
Regierungsbezirk Koblenz
Cochem: Amtsbürgermeister Dr. Walter Stein, 34 Kirchen
29Werner Spiess (1893-1957), 1910-1914 Fremdsprachenstudien in Paris und London, 1914-1918 Militärdienst, 1918 Teilhaber in der familieneigenen Fabrik für Schädlingsmittelbekämpfung, 1924 ehrenamtlicher Erster Bgm in Kleinkarlbach, 1934 Amtsenthebung wegen Logenzugehörigkeit, 1945-1948 LR des Kreises Frankenthal, 1948 Regierung in Trier, ab 1950 LR von Kaiserslautern (Best. 860P Nr. 3041).
30Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP J.
31Alfons Feid (1906-1961), seit 1927 in der öffentlichen Verwaltung tätig, seit 1946 ABgm in Weiskirchen, seit 1948 LR des Kreises Montabaur/Unterwesterwaldkreis (Best. 860P Nr. 10669).
32Personalunterlagen zu Firsching konnten nicht nachgewiesen werden. Zum LR des Kreises Prüm wurde 1948 Hans Rüdel ernannt (siehe Anm. # zur 81. MRS am 25.6.1948, TOP 6.b).
33Robert Michael Barzen (*1888), 1920 Eintritt als RAss in den Verwaltungsdienst, seit 1921 RR bei der Regierung in Trier, seit 1929 MinR im preußischen Landwirtschaftsministerium, später Referent für Reichs- und Staatsweingüter im Reichsernährungsministerium, 1945-1946 Leiter der Abteilung Landwirtschaft und Forsten bei der Provinzialverwaltung der Mark Brandenburg in Potsdam, 1946-1947 Leiter der Zentralstelle Wein beim Landesverband der Ernährungswirtschaft in Koblenz, 1947 Angestellter im Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung in Koblenz, 1950 MinR, 1951 Pensionierung (Best. 860P Nr. 105). – Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP 6.cc).
34Dr. Walter Stein (*1898), 1930-1937 Syndikus beim Handwerksamt Bonn, 1937-1938 Vertreter der Olympiawerke Erfurt, 1938-1945 Vertreter und Repräsentant der Rhein-Möbelindustrie Beuel, 1945-1948 ABgm in Kirchen/Sieg, 1948 Ernennung zum LR von Cochem, 1949 Widerruf der Ernennung, da die Kreisversammlung ihre Zustimmung verweigert hatte (Best. 860P Nr. 10739).
Es wird festgestellt, daß diese Ernennungen den Vorschlägen der jeweils stärksten Partei sowie des Oberregierungspräsidenten der Pfalz entsprechen.
Die vorstehenden Ernennungen erfolgen gegen die Stimme des Ministers Feller, der zuvor darauf hingewiesen hatte, daß die Kommunistische Partei eine ihrem Stimmenverhältnis entsprechende Berücksichtigung bei der Besetzung der Landratsposten verlangen müsse.
F. Landrat Schellhaaß, Kaiserslautern 35
Im Zuge der Ernennungen von Landräten kommt der Ministerpräsident auf den Landrat Schellhaaß 36 in Kaiserslautern zu sprechen, der am 13.11.47 im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsminister und dem Oberregierungspräsidenten der Pfalz als Landrat des Landkreises Kaiserslautern abberufen worden ist, nachdem festgestellt worden war, daß auf dem Gebiete der Ernährung, insbesondere der Kartoffelversorgung und -verteilung schwerwiegende Mißstände zu verzeichnen waren.
Nach eingehender Erörterung der Angelegenheit wurde die ausgesprochene Abberufung aufgehoben und folgendes beschlossen:
1) Landrat Schellhaaß, 37 Kaiserslautern, wird mit Wirkung vom 1.1.48 wieder in sein Amt eingesetzt,
2) er wird am 1.4.48 in den Justizdienst wieder übernommen.
Oberregierungspräsident Bögler soll in der Zwischenzeit einen neuen Vorschlag für den Landratsposten Kaiserslautern einreichen. Vorstehender Beschluß wird gegen die Stimme des Ministers Feller gefaßt. 38
35Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP C.
36Vorlage: „Schellhaas“.
37Desgl.
38Da die Militärregierung den vorgeschlagenen Nachfolger im Amt des LR von Kaiserslautern, Profit (SPD), ablehnte, verblieb Schellhaaß als kommissarischer LR im Amt. Am 6.12.1948 stimmte die Kreisversammlung seiner endgültigen Ernennung zu (Best. 860P Nr. 10729).
G. Regierungsvizepräsident Knieper 39
Minister Steffan macht bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, daß die Frage des Vizepräsidenten von Montabaur noch nicht geklärt sei. Regierungsvizepräsident Knieper habe zwischenzeitlich geklärt, daß er bereit sei, einer Berufung als Ministerialrat in das Verkehrs- oder Wiederaufbauministerium Folge zu leisten.
Minister Feller erklärt, daß seine Partei darüber noch keine Beschlüsse gefaßt habe.
Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß der seinerzeitige Beschluß des Ministerrats, zum Vizepräsidenten von Montabaur den Amtsbürgermeister Rörig von Altenkirchen zu ernennen, in Geltung sei. Auf die diesbezügliche schriftliche Beantragung habe die Militärregierung schriftlich noch nicht geantwortet, dagegen seinerzeit mündlich erklärt, daß sie in Übereinstimmung mit Vizepräsident Knieper mit dessen anderweitiger Verwendung nicht einverstanden sei. Die Angelegenheit soll weiter geklärt und in einem nächsten Ministerrat erneut behandelt werden. 40
39Zuletzt 47. MRS am 10.10.1947, TOP E.
40Fortgang 72. MRS am 7.5.1948, TOP 6.c).
H. Wirtschaftsfragen (Lager Ramershoven)
In Anlehnung an den Prozeß Ramershoven ergab sich eine längere Debatte 41
a) wegen Verwendung der Lager Ramershoven
b) wegen notwendiger gesetzlicher Bestimmungen, um die im Prozeß zu Tage getretene Lücke zu schließen.
Zu a) weist der Ministerpräsident darauf hin, daß sich im Prozeß Ramershoven seinerzeit ergeben habe, daß die maßgebenden Stellen (Kreiswirtschafts- und Landwirtschaftsamt) versagt hätten, in dem diese Stellen trotz der vorliegenden Lagermeldungen die rechtzeitige Verfügung über die Lager unterließen. So, wie jetzt die Verteilung zufolge Anweisung des Wirtschaftsministeriums und aufgrund des früheren Beschlusses des Ministerrats erfolge, wäre die Verteilung auch schon 1945 bzw. 1946 im Wege des Bezugsscheinverfahrens möglich gewesen. Minister Neumayer berichtet, daß die Wirtschaftsstellen über 50.000 t bereits verfügt haben. 42
Der Ministerrat beschließt erneut, daß die maßgebenden Wirtschaftsstellen unverzüglich für die ordnungsmäßige gesetzliche Verteilung der bewirtschafteten Güter zu sorgen haben. Im übrigen wird der frühere Beschluß, dem Gesetz zum Schutze der Volksernährung ein Gesetz zum Schutze der Erfassung und Verteilung der Wirtschaftsgü-ter an die Seite zu stellen, erneuert mit dem Hinweis, daß dieses Gesetz durch den Wirtschaftsminister dem Ministerrat unverzüglich zuzuleiten ist. 43
Im Falle Ramershoven wird der Wirtschaftsminister beauftragt, gegen die Verantwortlichen (Kreiswirtschaftsamt in Mayen) durch den Regierungspräsidenten sofort ein Disziplinarverfahren bzw. ein Untersuchungsverfahren zu eröffnen. 44
41Zuletzt 54. MRS am 25.11.1947, TOP H.
42Gegen den aus seiner Sicht darin liegenden Vorwurf der Unterlassung wehrte sich der zuständige Beamte Dr. Nowack mit der Aussage, das Landeswirtschaftsamt habe niemals vom Kreiswirtschaftsamt (Mayen) eine Meldung über das Warenlager Ramershoven erhalten (Aktennotiz für Wirtschaftsminister Neumayer vom 20.1.1948 in Best. 880 Nr. 3226).
43Zuletzt 58. MRS am 17.12.1947, TOP A. – Fortgang betr. Verwendung der Lagerbestände 60. MRS am 13.1.1948, TOP 5. Fortgang betr. Gesetz zur gerechteren Verteilung der Wirtschaftsgüter 61. MRS am 28.1.1948, TOP 7. Fortgang betr. Ernährung allgemein 62. MRS am 5.2.1948, TOP C.
44Vgl. Schreiben des MinPräs vom 21.2.1948, worin der MinPräs sich darauf bezog, dass im Prozeß gegen Ramershoven klargestellt worden sei, der Angeklagte wäre „deshalb freizusprechen […], weil den maßgebenden Dienststellen der Umfang des Lagers durch die seinerzeit erstatteten Lagermeldungen bekannt war, so daß ihn – Ramershoven – infolgedessen keine Schuld dafür treffe, daß die Verteilung bisher nicht erfolgte. Dieses Urteil veranlaßte den Ministerrat, gegen die Schuldigen des Kreiswirtschaftsamtes Mayen ein Disziplinarverfahren einzuleiten“ (Best. 880 Nr. 3226).
Der Ministerpräsident berichtet im Anschluß an den Bericht des Ministerrats vom 2.12.47
a) über das eingegangene Schreiben des Generalgouverneurs vom 15.12. (Anlage 4) 46
b) über die Stellungnahme des Finanzministers (Anlage 5) 47
c) über die Stellungnahme des Justizministers (Anlage 6) 48
Entsprechend der hier geäußerten Rechtsauffassungen wird einstimmig beschlossen, dem Generalgouverneur das Schreiben vom 15.12. zu beantworten und die Unmöglichkeit der Zahlung erneut zu erklä-ren.
Neben diesen rechtlichen Gründen soll in mündlichen Verhandlungen auch auf die politische Unmöglichkeit der Regierung, dem Landtag ein derartiges Gesetz zuzuleiten – hingewiesen werden. 49
45Zuletzt 55. MRS am 2.12.1947, TOP E.
46Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4. Der GenGouv bestand darin auf der sofortigen Überweisung der Dr. Dorten aus Sicht der Militärregierung „zustehenden Entschädigung”.
47Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5.
48Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 6.
49Fortgang 63. MRS am 13.2.1948, TOP 3.c).
Finanzminister Dr. Hoffmann berichtet über ein Schreiben der Militärregierung. Seinen Vorschlägen entsprechend wird beschlossen, die Haushaltsberatungen für 1948 zu verbinden mit den Haushaltsberatungen des Haushaltsplans für 1947, d.h. für den Haushaltsplan 1948 im wesentlichen dieselben Zahlen zu erstellen. Die dadurch notwendige Abänderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1947 51 – dessen erste Lesung im Landtag bereits stattgefunden hat 52 – ist als Ergänzungsvorschlag dem Landtag zuzuleiten und wird vom Finanzminister in der nächsten Sitzung des Ministerrats vorgelegt. Außerdem ist die Erstellung eines Nachtragetats zum 1. Oktober 1948 vorgesehen. 53
50Zuletzt 58. MRS am 17.12.1947, TOP A.
51Vgl. 40. MRS am 3.9.1947, TOP 1.
52Sitzung vom 18.12.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I 1947, S. 274-285).
53Vgl. die entsprechenden LT-Beratungen am 14.-15. und 21.-23.1.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 290-475). – Fortgang 60. MRS am 13.1.1948, TOP 1.
K. Beamte im Amt für Kontrollierte Vermögen
Der Finanzminister gibt Kenntnis von dem Inhalt eines Schreibens der Militärregierung vom 15.11.47. 54 Die Beantwortung des Schreibens wird in der Weise beschlossen, daß die Landesregierung keine Möglichkeit sehe, die in den verschiedenen Wirtschaftsstellen der Ministerien tätigen Angestellten zu Beamten zu ernennen, da die Tä-tigkeit dieser Wirtschaftsstellen ja nur eine vorübergehende ist.
Eingehend besprochen wurden die Fragen der Bizone bzw. einer kommenden Trizone, der Demontage 55, der Benzinverteilung. 56
54Das Schreiben konnte nur in einer ungenauen Übersetzung nachgewiesen werden (Best. 860 Nr. 1951, S. 885). Der GenGouv bezieht sich darin auf Informationen, denen zufolge Beamte des Amtes für kontrollierte Vermögen zu anderen Stellen versetzt worden seien. Um die Funktion des Amtes zu gewährleisten, verlangte er, dass Personen, welche die Eignung zum Beamten besäßen, schon jetzt in entsprechende Planstellen bei den Ministerien einzuweisen seien, von wo aus sie dann zum Amt für kontrollierte Vermögen abgeordnet werden könnten. Zur Arbeitssituation dieser Behörde vgl. Schreiben des Finanzministers vom 27.11.1947 an den MinPräs (Best. 860 Nr. 1102, S. 27-33).
55Zuletzt 57. MRS am 12.12.1947, TOP B. – Fortgang 88. MRS am 5.8.1948, TOP 2.
56Zuletzt 58. MRS am 17.12.1947, TOP E. – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP I.