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58. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 17.12.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung: 2
  • A. Tagesordnung der Landtagssitzung (3)
  • B. Selbstverwaltungsgesetz (Bezirke) (1)
  • C. Beschaffung von Volkswagen
  • D. Weihnachtszuwendungen
  • E. Eigener Benzintank mit Garagen

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9604 und in Best. 700,169 Nr. 136, S. 75-81. Anlagen: 1. TO für die 16. Sitzung des LT am 18.12.1947; 2. TO (Best. 860 Nr. 9604; Best. 700,169 Nr. 136, S. 83-85); 3. Zwei Rechtsgutachten zur Frage der Immunitätsrechte im Fall des LT-Abg. Diel mit Schreiben des MinPräs vom 16.12.1947 (nur in Best. 860 Nr. 8187; vgl. dazu 55. MRS am 2.12.1947, TOP C).
2Der in der vorgegebenen TO an 2. Stelle gesetzte TOP „Verabschiedung des Haushalts im Landtag“ wurde bei der Erörterung der LT-TO (TOP 12) mit behandelt.

A. Tagesordnung der Landtagssitzung

Zunächst wird Punkt 3 der Tagesordnung: Tagesordnung der Landtagssitzung 3 behandelt, wobei die verschiedenen Punkte zur Besprechung gelangen.

Zu den Punkten 1-5 sind besondere Bemerkungen nicht zu machen. 4

Bei Punkt 6 – Urantrag der Fraktion der CDU betreffend Gesetz über die Organisation der Polizei in Rheinland-Pfalz (Drucksache II/99) sowie dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Landespolizeiverwaltungsgesetzes (Drucksache II/183) 5 – weist der Ministerpräsident darauf hin, daß bekanntlich die Militärregierung seinerzeit der Behandlung dieses Punktes in der vorletzten Sitzung des Landtags widersprochen hatte, weil es sich hierbei um Fragen der öffentlichen Sicherheit handele, die vorher der Militärregierung vorgelegt werden müßten. Die in der Ordonnanz 95 enthaltene Vorschrift 6 besage aber lediglich, daß entsprechende Gesetzesentwürfe, bevor sie auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt werden, der Militärregierung mitzuteilen seien. Die Militärregierung habe der diesmaligen Behandlung zugestimmt. Im übrigen ist man der Auffassung, daß beide Anträge durch das Haus dem zuständigen Ausschuß überwiesen werden.

3Am 18.12.1947. Vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 255-285.
4Bezug: 1. Dritte Beratung des Gesetzes über die Verwaltung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 42 und Nr. 198); 2. Erste, zweite und dritte Beratung des Gesetzes über den Schutz des Papiers für Lebensmittelkarten (ebd., Nr. 197), 3. Erste Beratung des Gesetzes über deutsche Schifffahrtsgerichte, das Verfahren in Schifffahrtssachen und die Führung des Schiffsregisters (ebd., Nr. 193), 4. Antrag der Fraktion der SPD, betreffend Änderung der LVO des Pachtschutzrechtes vom 18.5.1947 (ebd. Nr. 176) und 5. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vergütung an Tierbesitzer gem. § 9 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes vom 1.2. 1939 (ebd., Nr. 177).
5Ebd., Nr. 99 und Nr. 183. Zuletzt 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/24.
6Vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP G.

Bei den Punkten 7 und 8 sind keine besonderen Bemerkungen zu machen. 7

Zu Punkt 9 – Antrag der Fraktion der CDU betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildschweinplage (Drucksache II/189) 8 – wird beschlossen, daß Minister Stübinger im Landtag eingehend über die bisher durchgeführten bzw. vorgeschlagenen Maßnahmen berichtet. 9

Zu Punkt 10 – Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Bestellung eines Landesgesundheitsrates (Drucksache II/190) 10 – weist Minister Junglas darauf hin, daß dieser bereits seit längerer Zeit bestehe und seine Tätigkeit aufgenommen habe. Minister Junglas wird im Landtag entsprechend berichten 11 und dabei auch die Mitteilungen verwenden, die die Universität Mainz vor wenigen Tagen mündlich und schriftlich bezüglich der angebotenen Mitarbeit auf dem Gebiete der Ernährungswissenschaft gemacht hat.

7Punkt 7: Antrag der Fraktion der CDU betreffend Tuberkulosetilgungsverfahren bei Rindvieh (LT RLP Drucks. 1. WP, Abt. II, Nr. 184); Punkt 8: Antrag der SPD betreffend Milchversorgung (ebd. Nr. 185).
8Ebd. Nr. 189. Vgl. 13. MRS am 7.2.1947, TOP 4.
9Anstelle des Ministers referierte Oberlandforstmeister Gussone (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 271 f.). Vgl. auch dessen umfangreichen Vermerk vom 24.11.1947 (Best. 860 Nr. 1102, S. 293-305). Zur Person siehe Anm. # zur 89. MRS am 11.8.1948, TOP 13
10Vgl. Best. 860 Nr. 4107.
11LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 273.

Punkt 11: Antrag der Fraktion der SPD betreffend Landesbeauftragter zum Schutz der Volksernährung und Durchführungsverordnung zur Landesverordnung zum Schutze der Volksernährung (Drucksache II/196). 12

Über diesen Punkt entspinnt sich eine längere Debatte. Man ist der Auffassung, daß, nachdem die Erfassung der Lebensmittel in der Verordnung zum Schutze der Volksernährung verankert sei, nunmehr auch eine straffe Erfassung der Wirtschaftsgüter zu erfolgen habe, wobei in einer entsprechenden Verordnung nicht nur eine Zusammenfassung der bestehenden Bestimmungen und eine Anpassung an die gegenwärtige Zeit erfolgen müsse, sondern daß es auch notwendig sei, die offensichtlichen Mißstände des derzeitigen Erfassungs- und Verteilungssystems zu bereinigen. Insbesondere wurde betont, daß man bei Schuhen 13 und Textilien etc. von dem derzeitigen Bezugsschein-System abkommen müsse, um statt dessen ein Punktesystem zu schaffen, welches im Rahmen der vorhandenen Vorräte innerhalb einer bestimmten Zeit die Möglichkeit einer gleichmäßigen Zuteilung für alle schaffe. Die Schwierigkeiten auf diesem Gebiet sind groß und bedürfen ernster Überlegungen mit den maßgebenden Stellen.

Der Ministerrat beschließt, daß das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf zur planmäßigen Kontrolle und gerechten Verteilung der Wirtschaftsgüter ausarbeitet und dem Ministerrat bis spätestens 1. Februar 1948 zuleitet. 14 In der Landtagssitzung wird Minister Neumayer zu dem Punkt 11 der Tagesordnung Stellung nehmen und den vorstehenden Beschluß des Ministerrats bekanntgeben. 15

12Zuletzt betr. Lebensmittelversorgung 57. MRS am 12.12.1947. Zuletzt betr. Landesgesetz zum Schutz der Volksernährung 42. MRS am 12.9.1947, TOP C. Vgl. Best. 940 Nr. 1076. Die DVO zur LVO zum Schutze der Volksernährung erging am 13.5.1948 (GVBl. I 1948, S. 301 f.).
13Zur Zuteilung von Schuhwerk an in der Landwirtschaft tätige Personen vgl. das Schreiben des MinPräs vom 9.12.1947 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1007, S. 105 f.), ferner ebd. Nr. 3803, S. 413-430, sowie Best. 950 Nr. 11371. Vgl. die unter dem 13.10.1947 vom Minister für Wirtschaft und Verkehr erstellte Zusammenstellung der in den ersten drei Quartalen erfolgten Freigaben für Schuhe (Deblocage-Scheine) (Best. 860 Nr. 3803, S. 415-430). – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP B.
14Vgl. Best. 860 Nr. 957, darin Nr. 202. – Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP H.
15Eine Stellungnahme Neumayers auf der LT-Sitzung am 18.12.1947 ist laut Protokoll nicht erfolgt. (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 273 f.). – Fortgang betr. Wirtschaftsfragen u.a. Gesetz zum Schutz der Volksernährung 59. MRS am 30.12.1947, TOP H. Fortgang betr. Landesbeauftragter zum Schutz der Volksernährung 126. MRS am 2.5.1949, TOP 8 (Best. 860 Nr. 9611).

Punkt 12: Erste Beratung des Haushaltsfeststellungsgesetzes für das Rechnungsjahr 1947 (Drucksache II/194) 16

Der § 3 Abs. 2 des vorgelegten Gesetzes ist gemäß Beschluß in der Weise abzuändern, daß erst „nach Besetzung von 90% der Planstellen” jede zweite freie Beamtenplanstelle und jede durch Versetzung oder Abgang frei werdende Beamtenplanstelle nur mit Zustimmung des Ministers der Finanzen besetzt bzw. wiederbesetzt werden könne.

Minister Dr. Hoffmann wird bei der Einbringung des Haushaltsplanes die Etatrede halten. 17 Bei der Überweisung an den Haushaltsausschuß ist darauf zu verweisen, daß die zweite und dritte Lesung des Haushaltsplanes vor dem 15. Januar 1948 zu erfolgen hat. 18

16Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP 1. Für die Überlieferung ab Januar 1948 vgl. Best. 860 Nr. 958.
17Vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 257-267.
18Vgl. Anm. # zur 40. MRS am 3.9.1947. – Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP J.

B. Selbstverwaltungsgesetz (Bezirke) 19

Da der Entwurf dieses Gesetzes mit den Vertretern der Pfalz noch nicht besprochen war, wurde er von der Tagesordnung des Ministerrats vom 12.12.1947 abgesetzt. In der heutigen Sitzung berichten Ministerialrat Walther und Regierungsrat Gumbel 20 über die mit den Pfälzer Stellen geführten Verhandlungen, aus denen sich ergab, daß weitgehende Meinungsverschiedenheiten bestehen, die eine sofortige Verabschiedung des Entwurfs bzw. eine Vorlage bei der diesmaligen Sitzung des Landtags unmöglich machen, über die vielmehr weiterhin verhandelt werden müssen. Das Innenministerium ist demgemäß aufgefordert worden, der Staatskanzlei die notwendigen Exemplare des ausgearbeiteten Gesetzentwurfs sofort zuzuleiten, damit die nächste Sitzung des Ministerrats sich damit weiter befaßt. 21

[Vortrag von Ministerialrat Dr. Walther, Innenministerium, über das Selbstverwaltungsgesetz] 22

19Zuletzt 57. MRS am 12.12.1947, TOP 2.
20Karl Gumbel (*1909), Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Berlin und Gießen, 1935 Gerichtsassessor, 1935-1940 Leiter der Rechtsabteilung der Lingner Werke in Dresden, 1940-1945 Militärdienst, 1946 Einstellung als Angestellter beim Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz in Neustadt, nach der Bereinigung Einstellung zum 1.8. 1946 als RR; seit 18.8.1947 beim Ministerium des Innern, ab 1.12.1947 Justitiar, zum 1.4.1948 ORR, zum 1.11.1949 Abordnung zum Bundeskanzleramt, zum 1.8.1950 MinR im Bundeskanzleramt (Best. 860P Nr. 2406).
21Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP B.
22Die Niederschriften der Vorträge von Walther und Gumbel sind separat überliefert (Best. 860, Nr. 4277, S. 105-111).

Das Innenministerium hat den Auftrag bekommen, den Art. 78 der Verfassung zu erfüllen. Der Artikel besagt:

„Das Land Rheinland-Pfalz umfasst die Bezirke Koblenz, Montabaur, Rheinhessen und Trier und die Pfalz. Über Selbstverwaltungsrechte der einzelnen Landesteile, insbesondere der Pfalz, befindet das Selbstverwaltungsgesetz.“

Wir sind z. Zt. mitten in den Vorarbeiten für ein Selbstverwaltungsgesetz, bestehend aus 3 Teilen, Gemeindeordnung, Kreisordnung und aus einem Wahlgesetz. 23 Es ist nicht beabsichtigt, auch auf der Ebene der Mittelinstanz Selbstverwaltungskörperschaften im Lande zu bilden, denn diese wären sehr klein und die Aufgaben, die man den Selbstverwaltungskörperschaften übertragen könnte, nicht sehr bedeutend. Es fehlt an dem nötigen Vermögen. Es muß genügen, die Aufgaben, die der Selbstverwaltung zuzuweisen sind, in 2 Instanzen erledigen zu können und zwar in der Instanz der Gemeinden und der Kreise. Soweit andere Aufgaben zu erfüllen sind, können sie von dem Land erfüllt werden.

Überwiegende Gründe sprechen dafür, dieses Selbstverwaltungsgesetz auf der Ebene der Mittelinstanz nicht aufzubauen. Es besteht eine derartige Selbstverwaltung in der Pfalz. In der Pfalz ist der Bezirksverband erhalten geblieben in seinem vollen Umfang. 24Dieser Bezirksverband arbeitet auch heute noch als Selbstverwaltungskörperschaft, unabhängig von der Staatsverwaltung. Mitverwaltet wird dieser Bezirksverband von dem Oberregierungspräsidenten der Pfalz. Dieser Bezirksverband der Pfalz besitzt ein großes Vermögen, ein nicht unerhebliches Vermögen, was bisher, unabhängig vom Staat, vom Selbstverwaltungsverband verwaltet wurde. Wenn dieses Vermögen nun in Staatsbesitz übergehen soll, wird das die Bevölkerung der Pfalz nicht verstehen können. Zweitens würden sie aber auch auf einen sehr erheblichen Widerstand der Militärregierung stoßen. Das kleinere Übel wäre in diesem Falle, eine Ausnahme auf dem Grundsatz, eine Selbstverwaltungskörperschaft zuzulassen. Wir haben auch in anderen Landesteilen Einrichtungen, die Ausnahmeeinrichtungen sind, die beibehalten werden sollen und müssen. Das sind die Amtsbezirke in Koblenz und Trier, das sind Gebietskörperschaften, die sich zwischen Gemeinde und Kreise einschieben. Diese Amtsbezirke werden wir, da sie seit über 100 Jahren bestehen und sich bewährt haben, beibehalten müssen.

23Mit Schreiben vom 17.10.1947 hatte der Referent Schunck dem MinPräs die Aufteilung des von der LV vorgesehenen Selbstverwaltungsgesetzes in diese drei Teile vorgeschlagen (Best. 860 Nr. 4052, S. 55-57). Das Wahlgesetz wurde später ersetzt durch eine Amtsordnung (zum Gemeindewahlgesetz vgl. 80. Kabinettssordnung am 22.6.1948). Zum Hintergrund vgl. Gabriel, Selbstverwaltung, sowie grundlegend Heil, „Gemeinden“, und ders., Integration (darin zu Rolle von MinR Dr. Walther bes. S.120 f.).
24Vgl. 150 Jahre Bezirksverband Pfalz.

Der Provinziallandtag besteht aus den in der Pfalz gewählten Landtagsabgeordneten, um den Haushaltsplan des Selbstverwaltungsverbandes zu beraten. Aus diesem Grund wird ein Provinzialausschuß gebildet, der unter dem Vorsitz des Oberregierungspräsidenten steht, dem im wesentlichen die Verwaltung untersteht und [der] die Vorbereitung der Beschlüsse zu treffen hat. Die Verwaltung selbst soll nach dem Wunsche der Herren aus der Pfalz von Beamten des Oberregierungspräsidiums miterledigt werden, soweit es die Referenten und höheren Beamten betrifft. Man will keinen großen Apparat aufbauen. Die Verwaltung müßte in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen Verwaltung geführt werden.

Das ist die verwaltungsmäßige Seite der Angelegenheit. Die Sache hat aber noch eine politische Seite. Das ist allerdings eine Entscheidung, die der Ministerrat zu treffen hat. Ich möchte aber auf etwas hinweisen. Bei der Gründung des Landes hat General Koenig darauf hingewiesen, daß für die Pfalz ein gewisses Sonderrecht bestehen soll. In der Verfassung ist in vorsichtiger Form in Art. 78 insbesondere „und der Pfalz“ festgelegt. Wir müssen für die Wünsche der Militärregierung noch sehr viel weiter gehen. Um dieser politischen Cliqué der Militärregierung und auch gewissen Kreisen der Pfalz den Wind aus den Segeln zu nehmen, müssen wir etwas bieten. Den Entwurf, den wir aufgestellt haben, habe ich durch Herrn Regierungsrat Gumbel in Neustadt vortragen lassen. Regierungsrat Gumbel hat die Herrn Schneller und Pfeiffer 25 zugezogen. Er wird über das Ergebnis seiner Verhandlung berichten.

25Vermutlich: Dr. Franz Pfeiffer (1900-1979), 1920 bis 1924 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten München und Erlangen, 1924-1927 Referendar beim Amtsgericht und Bezirksamt Neustadt (Pfalz), 1928-1931 Assessor bei der Bayerischen Versicherungskammer in München und Regierung der Pfalz in Speyer, 1931-1933 RR beim Landratsamt Neustadt, 1933-1939 Versetzung als RR an die Bayerische Versicherungskammer, 1939-1945 Militärdienst, 1945-1947 RR bei der Bayerischen Versicherungskammer, später RPräs von Neustadt, am 1.5.1947 Ernennung zum RR bei der Provinzialregierung der Pfalz, am 1.7.1947 zum ORR, seit 9.3.1948 OR-VPräs für die Pfalz, nach Umwandlung in ein Regierungspräsidium 1949 RVPräs, Vertretung des ORPräs nach der Abberufung von Bögler am 13.10.1949, zum 1.7.1951 RPräs der Pfalz, 1966 Pensionierung (Best. 860P Nr. 5049; Schineller, Die Regierungspräsidenten, S. 85 f.).
[Vortrag] Gumbel:

Ich habe dem Herrn Oberregierungspräsidenten der Pfalz diesen Entwurf überbracht, kurz erläutert und gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Zunächst musste ich feststellen, daß Bögler offensichtlich etwas anderes erwartet hatte, als er glaubte, daß in diesem Gesetz auch die Frage geregelt werde, welche Aufgaben den Regierungsprä-sidenten als staatliche Mittelinstanz zugewiesen werden könnten. Vor allem hat der Oberregierungspräsident gegenüber dem Entwurf eingewandt, daß das Vermögen des ehemaligen bayrischen Staates nicht in die Selbstverwaltung der Pfalz übergehen soll. In den Besprechungen, die abschließend mit Schneller, Scheerer 26 und Dr. Pfeiffer stattgefunden haben, war eine Diskussion der Frage nicht möglich, weil diese Herren auf der Einweisung und Einbeziehung des Bayrischen Staatsvermögens einschließlich der Forsten in die Provinzialregierung der Pfalz bestehen.

26Vorlage: Scherer. Robert Scheerer (1882-1956), bis 1906 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Erlangen, München und Berlin, 1909 Zweite Staatsprüfung, 1910 beim Bezirksamt Neustadt (Pfalz), 1911-1913 Regierung der Pfalz, 1913-1920 an verschiedenen pfälzischen Bezirksämtern sowie beim Bezirksamt Wunsiedel, 1920 Bezirksamt Landau, 1933-1938 Bezirksoberamtmann und Vorstand am Bezirksamt Kirchheimbolanden, 1938 Amtsenthebung und Versetzung zum Versicherungsamt Speyer, 1939 Schulreferat bei der Regierung der Pfalz bzw. dem Reichsstatthalter Westmark in Saarbrücken im Range eines RR bzw. ab 1942 ORR bis zum 21.3.1945, zum 18.7.1945 Eintritt beim Oberregierungspräsidium Mittelrhein-Saar in Neustadt (Pfalz), zum 30.6.1948 Pensionierung (LASp Best. H 4 Nr. 3926).

Ein zweiter Einwand war, daß unsere Verband-Organisation des Provinzialverbandes, die wir vorgeschlagen haben, eine reine Schiebung der Staatsverwaltung und Selbstverwaltung sei und nur eine verbindende Spitze in dem Oberregierungspräsidenten bestehe. In der gestrigen Besprechung haben die Herren sich allerdings bereit erklärt, den Wünschen der Regierung Rechnung zu tragen. Der Entwurf wurde nochmals von den Herren Schneller und Dr. Pfeiffer und Dr. Dahlgrün überarbeitet. Aus der Pfalz habe ich jedenfalls kein Einverständnis dafür mitgebracht, daß das bayrische Staatsvermögen aus dem Provinzialverband Pfalz bleiben soll.

Es ist noch etwas anderes zur Sprache gekommen. Zur Zeit finden in Neustadt zwischen der Militärregierung und der Provinzialregierung Besprechungen über die Organisation und den Stellenplan der Pfalz statt. In diesen Besprechungen besteht die Militärregierung darauf, daß die Geschäftsordnung der Pfalz aufrecht erhalten bleiben soll, daß also alle Aufgabengebiete, die nach der Bildung des neuen Landes der Landesregierung zukommen und von der Pfalz abgezogen worden sind, alle Stellen, die aufgehoben worden sind, wieder errichtet werden müssen. Die Pfalz hat ihre eigene Produktion. Ich betone, daß die Pfalz die Preisbildung selbst bestimmt und zwar alles im Rahmen der Provinzialregierung Pfalz. Das Bestreben der Militärregierung geht dahin die Pfalz wieder auf den Stand zu bekommen, auf dem sie als Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz gewesen ist.

Ich habe das entgegengenommen und nur erklärt, daß nach meiner Auffassung das ein Staat im Staate bedeuten würde. Der Oberregierungspräsident hat seinen Wunsch, das ehemalige bayrische Staatsvermögen nicht in die Selbstverwaltung der Pfalz einzubeziehen, damit begründet, daß die Zukunft des Landes ungewiss sei, es sei nicht sicher, ob die zur Zeit bestehenden deutschen Ländern im derzeitigen Umfange bestehen blieben. Für den Fall, einem anderen Lande zugewiesen zu werden, müsste die Pfalz stark und kräftig sein. Das ist das Ergebnis der Besprechungen. 27

Noch eine Darstellung über die Verhandlungen, die gestern nachmittag mit Schneller, Dr. Pfeiffer und Dr. Dahlgrün stattgefunden haben. Wir haben noch einmal den Wortlaut des Gesetzentwurfes über die Provinzialverbände durchgesprochen. Eine Einigung, ob nur ein Provinzialverband Pfalz gebildet oder ob einer oder mehr ins Leben gerufen werden sollen, konnte eine Übereinstimmung nicht erzielt werden [sic!].

Dr. Dahlgrün vertrat den Standpunkt, er habe die Weisung, der Pfalz keine Sonderrecht zuzugestehen, die gleichen Rechte hätten die übrigen Regierungspräsidenten.

Außerhalb der Pfalz ist aber wesentliches Vermögen nicht da, das den Provinzialverbänden zugeführt werden können. Wir haben diese Frage offen gelassen. 28

27Vgl. auch den Aktenvermerk von RR Gumbel vom 17.12.1947 über das Zusammentreffen der Koblenzer Beamten am 12.12.1947 mit dem ORPräs der Pfalz und seinen Mitarbeitern. Auch darin spiegeln sich die gegensätzlichen Vorstellungen, wobei die pfälzische Seite auch Forderungen der französischen Militärregierung Neustadt für sich anführte. Gumbels Aktenvermerk schloss mit dem Hinweis, „daß im Falle der Durchführung dieser Absichten die Pfalz einen Staat im Staate mit eigener Landesregierung bilden werde.“ (Best. 860 Nr. 4277, S. 75 f.). Eine Besprechung des Ministerrates bzw. des MinPräs mit Oberst Magniez von der Militärregierung Neustadt am 13. und 14.2.1948 war von ähnlichen Kontroversen geprägt. Vgl. 64. MRS am 17.2.1948, TOP 1
28Zum Fortgang siehe 59. MRS am 30.12.1947, TOP B.

C. Beschaffung von Volkswagen 29

Minister Dr. Haberer berichtet, daß er ein Angebot erhalten habe, 80.000 Zigaretten gegen je einen Volkswagen einzutauschen. Es wird beschlossen, dieses Angebot anzunehmen. Die ersten drei Wagen können sofort geliefert werden, weitere sieben im Januar 1948. Die Volkswagen sollen an die einzelnen Ministerien verteilt werden. 30

29Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP C.
30Nachdem der Minister für Wirtschaft und Verkehr mit Schreiben vom 15.10.1947 der Militärregierung „über den außerordentlich dringenden Bedarf an Nutzfahrzeugen“ berichtet hatte, wandte sich der MinPräs mit Schreiben vom 23.12.1947 erneut an den GenGouv und drängte auf die Zuteilung der „bereits seit längerer Zeit von Ihnen in Aussicht“ gestellten Volkswagen (Best. 860 Nr. 1008, S. 497-505). Das Schreiben wurde allerdings nicht abgeschickt, weil es laut Vermerk „überholt“ war (ebd., S. 497). Nachgeordnete Behörden litten ebenfalls unter dem Fahrzeugmangel. Damit die Tätigkeit der Spruchkammer Koblenz dadurch nicht empfindlich gestört würde und um dem Vorwurf des GenGouv zu vermeiden, der jede diesbezügliche Störung als „Sabotage“ bezeichnet hatte, setzte sich der MinPräs persönlich in dieser Sache ein (Schreiben an den Koblenzer RPräs vom 10.12.1947, in Best. 860 Nr. 1003, S. 59). – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP H; zur Beschaffung von Autos mittels Wein vgl. 66. MRS am 27.2.1948, TOP 7.

D. Weihnachtszuwendungen

Es wird beschlossen, jedem Mitarbeiter der Landesregierung eine Flasche Wein zuzuteilen. Weihnachtsfeiern in einzelnen Ministerien sollen nicht stattfinden.

E. Eigener Benzintank mit Garagen 31

Minister Steffan hat angeregt, im Hofe des früheren Oberpräsidiums (im Gebäude des Oberpräsidiums befindet sich schon ein Teil der Landesregierung, bei Fertigstellung des Baues soll die gesamte Landesregierung dort untergebracht werden) eine regierungseigene Tankstelle mit Garagen anzulegen. Der Ministerrat ist hiermit einverstanden. Minister Feller wird die benötigten Baumaterialien anweisen. 32

31Zuletzt betr. Benzinversorgung 54. MRS am 25.11.1947, TOP 10.
32Vgl. 59. MRS am 30.12.1947, TOP L. – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP J.