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57. Ministerratssitzung am Freitag, den 12.12.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Minister Stübinger und Minister Dr. Süsterhenn fehlten entschuldigt.

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9604 und in Best. 700,169 Nr. 136, S. 87-91; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Schreiben des MinPräs vom 12.12.1947 an den GenGouv betr. Fleischversorgung der Zivilbevölkerung; 2. TO; 3 Schreiben des MinPräs vom 26.11.1947 an die Minister betr. Wiederverwendung entnazifizierter Beamte; 4. Gesetz über den Schutz des Papiers für Lebensmittelkarten; 5. Gesetz über deutsche Schifffahrtsgerichte, das Verfahren in Schifffahrtssachen und die Führung des Schiffsregisters mit Begründung; 6. Schreiben des Ministers für Unterricht und Kultus vom 4.12.1947 und des Finanzministers vom 1.10.1947 an die Staatskanzlei betr. Staatszuschuss für die Freireligiöse Landesgemeinde der Pfalz; 7. Schreiben des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung und des Finanzministers vom 28.11.1947 an die Landwirtschaftskammern in Koblenz, Alzey und Kaiserslautern, an die Tierzuchtämter sowie an die Landwirtschaftsschulen und Beratungsstellen betr. Übertragung von Aufgaben an die Landwirtschaftskammern mit Begründung durch den Minister für Landwirtschaft und Ernährung vom 21.11.1947 (Best. 860 Nr. 9604; in Best. 700,169 Nr. 136, S. 93 und 97: Anlagen Nr. 1 und Nr. 2; ebd., S. 123-157: Anlagen Nr. 3-7; in Best. 860 Nr. 8187: nur Anlage Nr. 1 und Nr. 2).
Tagesordnung:
  • A. Lebensmittelversorgung
  • B. Demontage
  • 1. Aufwandsentschädigungen
  • 2. Selbstverwaltungsgesetz
  • 3. Wiederverwendung entnazifizierter Beamten
  • 4. Gesetz über die Bestellung von Verteidigern vor den Militärgerichten
  • 5. Leistungen ausländischer Versicherungsträger
  • 6. Gesetz betr. die Höhere Verwaltungsakademie Speyer
  • 7. Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • 8. Gesetz über die Bodenreform
  • C. Empfang der Landesregierung durch General Koenig

A. Lebensmittelversorgung

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Ministerpräsident über die zusammen mit Minister Stübinger und Dr. Haberer gehabte Besprechung mit dem Generalgouverneur 2

    a) bezüglich der Kartoffelversorgung (Eingriffe in die Saatgutreserve, Dorfuntersuchungen, Versorgung der Prioritätsstädte mit dem dritten Zentner) 3

    b) wegen der Stockungen in der Fleischversorgung, insbesondere für Weihnachten.

Es wurde darauf hingewiesen, daß ohne Genehmigung zur Großvieh-Abschlachtung die Versorgung – vorwiegend der Städte – für Weihnachten im Rahmen der aufgerufenen Mengen nicht möglich sei. Der Gouverneur habe grundsätzlich Zusagen gemacht und um eine entsprechende Eingabe ersucht. 4

2Besprechung vom 11.12.1947 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 112-114).
3Zuletzt 56. MRS am 10.12.1948, TOP B.
4Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1. Fortgang betr. Landesbeauftragter zum Schutz der Volksernährung 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/11. – Fortgang betr. Kartoffelversorgung 62. MRS am 5.2.1948, TOP C.

B. Demontage 5

Der Ministerpräsident berichtet über die Besprechung mit dem Generalgouverneur bezüglich der Demontage. 6 In Auswirkung einer Unterredung, die der Generalgouverneur mit dem General Koenig geführt habe, sei eine Note der Militärregierung geplant, die in den nächsten Tagen zugestellt würde. 7

5Zuletzt 55. MRS am 2.12.1947, TOP 1.
6Besprechung vom 11.12.1947 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 113). Dem Protokoll zufolge hatte der MinPräs darauf hingewiesen, „daß die Frage der Demontage, die in der letzten Landtagssitzung auf Wunsch des Gouverneurs nicht behandelt wurde, nunmehr behandelt werden müsse, weil die Bevölkerung von ihrer Regierung eine Initiative erwarte.“ Der GenGouv verwies auf die Forderungen von insgesamt 16 Ländern: „Man wolle versuchen, Milderungen durchzusetzen und die Landesregierung habe zur gegebenen Zeit Vorschläge zu machen. Er – der Generalgouverneur – werde sich weitgehendst für die Erfüllung solcher Vorschläge einsetzen. Weiterhin widersetze er sich nicht der Erörterung der Demontage in politischen Versammlungen, wenn diese maßvoll, objektiv und sachgemäß geschehe. Hier läge die Sache anders als im Landtag, der bei seiner Geschäftsabwicklung die Vorschriften der Ordonnanz 95 zu beachten habe.” (Zur Ordonnanz Nr. 95 vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP G).
7Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP L.

1. Aufwandsentschädigungen 8

Laut Ministerratsbeschluß vom 22.7.47 9 hatten die Minister, die auswärts ihren Wohnsitz haben, bei der Festsetzung der Aufwandsentschädigungen (RM 12.000,– Ministerpräsident, RM 7.200,– Minister) auf die Trennungsentschädigung verzichtet. Nachdem diese Trennungsentschädigung aber den nachgeordneten Beamten (Staatssekretär, Ministerialdirektoren etc.) zusteht, ergeben sich Unebenheiten. Der Ministerrat beschließt demgemäß:

  1. 1) den auswärtig wohnenden Ministern ist die Trennungsentschädigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen, 10
  2. 2)

    die Aufwandsentschädigung der Minister wird herabgesetzt auf

      a) Ministerpräsident RM 9.600,–

      b) Minister RM 4.800,–

    Minister, die ein zweites Ministeramt innehaben, wobei der Landeskommissar für das Bereinigungswesen einem zweiten Ministeramt gleichzustellen ist, erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von RM 2.400,–. Diese ist aber nicht zu zahlen, wenn Trennungsentschädigung gezahlt wird.

      c) Der Ministerpräsident erhält als Ausgleich für die nicht beanspruchte Dienstwohnung eine Jahresvergütung von RM 2.000,–.

  3. 3) Diese Regelung tritt ab 1.1.1948 in Kraft.
8Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 3.
9Vgl. 33. MRS am 22.7.1947, TOP 4.
10Vgl. 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1., sowie 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1.

2. Selbstverwaltungsgesetz 11

Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der neue, mit den Vertretern der Pfalz zu besprechende Entwurf, noch nicht vorliegt. 12

Der Ministerpräsident berichtet bei dieser Gelegenheit über die Auffassung des Generalgouverneurs, die dieser in der gestrigen Besprechung zum Ausdruck gebracht hat. 13

3. Wiederverwendung entnazifizierter Beamte 14

Es ergibt sich die Notwendigkeit weiterer Feststellungen durch den Innenminister, der eine entsprechende Verordnung für eine der nächsten Ministerratssitzungen einbringen wird. 15

11Bezug: Selbstverwaltungsgesetz für die Bezirke zur Schaffung von regionalen Selbstverwaltungskörperschaften (Bezirksverbände bzw. Provinzialverband der Pfalz). Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP A.
12Vgl. die verschiedenen Entwürfe in Best. 860 Nr. 4051, S. 115-119, Nr. 4277, S. 59-103, Nr. 4278, S. 5-7, Nr. 160, S. 7-11, S. 13-17 und S. 125-129, sowie LASp Best. V 52 Nr. 313. Ein Teil der Problematik wurde parallel dazu in den Arbeiten am Landesverwaltungsgesetz behandelt (vgl. oben Anm. 28 zur 55. MRS am 2.12.1947 sowie 65. MRS am 24.2.1948, TOP 2).
13In der Besprechung am 11.12.1947 monierte die französische Seite zunächst, dass sie erst am 11.12.1947 das Schreiben des MinPräs vom 18.11.1947 erhalten habe. In diesem Schreiben hatte Altmeier Einwände gegen die Anordnung der Militärregierung erhoben, dass das ehemalige Vermögen des bayerischen Staates in der Pfalz aus dem Landeshaushalt auszuscheiden und dem Haushalt des Bezirksverbandes Pfalz einzuordnen sei. Unter Hinweis auf die inzwischen ergangene LV und die damit gegebene Zuständigkeit der Landesregierung auf diesem Gebiet beharrte Altmeier darauf, dass die Aufgaben des Bezirksverbandes Pfalz nur von dem in Arbeit befindlichen Selbstverwaltungsgesetz (Bezirksordnung) geregelt werden könnten (Best. 860 Nr. 1007, S. 185-189). Demgegenüber bestand der GenGouv auf der konträren französischen Position, worüber sich eine längere Debatte entspann, ohne dass es zu einer Annäherung der Standpunkte gekommen wäre. Der GenGouv wies laut Protokoll darauf hin, „daß die damalige Ordonnanz 95 des General Koenig, wonach ‚z. B. der Pfalz‘ gewisse Sonderrechte einzuräumen wären, unter allen Umständen erfüllt werden müßte und daß er […] hier auch keinen Verzicht aussprechen könne“ (Best. 860 Nr. 9586). Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 160 f. – Fortgang 58. MRS am 17.12.1947, TOP B.
14Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 6, vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
15Fortgang 113. MRS am 27.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

4. Gesetz über die Bestellung von Verteidigern vor den Militärgerichten 16

Wird abgesetzt. 17

5. Leistungen ausländischer Versicherungsträger 18

Wird abgesetzt.

6. Gesetz betr. die Höhere Verwaltungsakademie Speyer 19

Wird abgesetzt. 20

16Zuletzt 56. MRS am 9.12.1948, TOP 17.
17Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 6.
18Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 15.
19Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 11.
20Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP 3.

7. Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit 21

Wird abgesetzt. 22

8. Gesetz über die Bodenreform 23

Es findet eine kurze Debatte und anschließende Vertagung statt. 24

C. Empfang der Landesregierung durch General Koenig

Anschließend gibt der Ministerpräsident bekannt, daß General Koenig die Mitglieder der Landesregierung am kommenden Montag, den 15. Dezember 1947 um 15.00 Uhr im Gebäude der Militärregierung Mainz, Fischtor, zu empfangen wünscht. 25

21Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 10.
22Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP B.
23Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 9.
24Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP B.d)
25Auf diese Zusammenkunft, an der auch der GenGouv teilnahm, bezog sich vermutlich der MinPräs in seiner Neujahrsansprache (vgl. Graß/Heyen, Peter Altmeier, S. 80-84, hier: S. 81 mit Anm. 2). Laut Altmeier hatte Koenig dabei der Landesregierung „die Verleihung weiterer Vollmachten und Freiheiten zugesagt“ (ebd.).