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55. Ministerratssitzung am Dienstag, den 2.12.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Oberregierungspräsident Bögler, (zeitweise)

Minister Junglas war nur bis zur Beratung der Tagesordnung des Landtags anwesend.

Tagesordnung
  • 1. Die Frage der Demontage
  • A. Initiativrecht der Militärregierung auf dem Gebiete der Erziehung
  • B. Gehalts- und Aufwandsentschädigung des Landesarbeitspräsidenten Röhle
  • C. Kleine Anfrage des Abgeordneten Diel Nr. 56 betr. Immunitätsverletzung
  • D. Ernährung
  • 2. Die Tagesordnung der Landtagssitzung
  • E. Dr. Dorten
  • F. Pfalzfragen

1Ausfertigung (korr.), unterschrieben „Altmeier“, in Best. 860 Nr. 9604, weitere Ausfertigung in Best. 700,169 Nr. 136, S. 161-167; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Schreiben des MinPräs vom 4.12.1947 an den GenGouv betr. Initiativrecht der Militärregierung auf dem Gebiet der Erziehung; 2. LT-Beschluss vom 30.9.1947 wegen der von der Militärregierung erlassenen Aufnahmesperre für die drei unteren Klassen der höheren Schulen; 3. Schreiben des GenGouv an den MinPräs vom 17.11.1947 betr. Entschädigung von Dorten; 4. TO für die LT-Sitzung am 3.12.1947; 5. TO (Best. 860 Nr. 9604; Best. 700,169 Nr. 136, 169-183; Best. 860 Nr. 8187, ohne Anlage 4).

1. Die Frage der Demontage 2

Der Ministerpräsident berichtet über die mit dem Generalgouverneur gehabte Besprechung. 3 Aufgrund dieser wird auf Vorschlag des Ministerpräsidenten festgelegt, daß er in der nächsten Sitzung des Landtags eine Erklärung der Regierung zur Demontage abgibt. Mit den Parteien soll durch die Fraktionsführer verhandelt werden, um festzustellen, ob diese zur Erklärung Stellung nehmen oder es bei der Erklärung der Regierung bewenden lassen. 4

A. Initiativrecht der Militärregierung auf dem Gebiete der Erziehung 5

Minister Dr. Süsterhenn kommt in Verbindung mit der Ordonnanz 95 auf eine an den Ministerpräsidenten gerichteten Note vom 30.10.1947 betr. Initiativrecht der Militärregierung auf dem Gebiete der Erziehung zu sprechen. 6 Er verweist darauf, daß der Text der Ordonnanz 95 durch die französische Militärregierung sehr wesentlich eingeschränkt würde. Das als Anlage 1 beigefügte Antwortschreiben an die Militärregierung wird einstimmig beschlossen. 7

2Zuletzt 54. MRS am 25.11.1947, TOP F.
3Altmeier bezieht sich hier auf die am 21.11.1947 stattgefundene Besprechung mit dem GenGouv (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 115-118; Brommer, Quellen, S. 543-546), über die er bereits in der 54. MRS am 25.11.1947, TOP F, berichtet hatte.
4In der LT-Sitzung am 4.12.1947 nahm der MinPräs nur zu der Situation der Grenzkreise Saarburg und Prüm sowie zum Gesetz zur Errichtung der Landeszentralbank Stellung (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I., S. 243 und S. 253; zur Erklärung vor dem LT am 18.8.1948 vgl. Anm. 9 zur 90. MRS am 18.8.1948, TOP 1). Laut Niederschrift des MinPräs über seine Besprechung mit dem GenGouv am 11.12.1947 sei „die Frage der Demontage […] in der letzten Landtagssitzung auf Wunsch des Gouverneurs nicht behandelt“ worden (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 113). Vgl. die vom Wirtschaftsministerium erstellte umfangreiche Denkschrift zum Demontage-Katalog der französischen Militärregierung vom 17.11.1947 (Best. 860 Nr. 76, Bl. 190-218; Entwurf: ebd., Bl. 219-231). – Fortgang 57. MRS am 12.12.1947, TOP B.
5Zur grundsätzlichen Frage der Verteilung von Zuständigkeiten vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP G, und den entsprechenden Fortgang.
6Best. 860 Nr. 1951, S. 945-947. Zur Ordonnanz Nr. 95 vgl. Anm. # zur 35. MRS am 1.8.1947, TOP G. Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 159 f.
7Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1; dabei der LT-Beschluss vom 4.10.1947 (weitere Fassung in Best. 860 Nr. 1007, S. 113-117 und S. 119).

B. Gehalts- und Aufwandsentschädigung des Landesarbeitspräsidenten Röhle

Minister Steffan trägt die Bitte des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Röhle, seine Aufwandsentschädigung einer Prüfung zu unterziehen, vor. Röhle habe seit August keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten. Minister Hoffmann sagte eine Überprüfung der Angelegenheit und Bericht in der nächsten Ministerratssitzung zu. Im übrigen ist er der Meinung, daß bei der seinerzeitigen Reduzierung der Aufwandsentschädigungen an verschiedene Außenstellen nicht gedacht worden ist. Mit der Herausgabe des neuen Besoldungsgesetzes – rückwirkend ab 1.10. – sei der Kreis der Berechtigten klar umrissen. 8

C. Kleine Anfrage des Abgeordneten Diel Nr. 56 betr. Immunitätsverletzung 9

In der Sitzung des Ministerrats vom 28. August 1947 ist beschlossen worden, das Rechtsgutachten eines Rechtslehrers anzufordern, um festzustellen, ob eine Verfassungsverletzung vorliegt oder nicht. Der Ministerpräsident hat das zwischenzeitlich eingegangene Gutachten des Professors Dr. Friesenhahn, Bonn, Universität, 10 sowohl dem Innenminister als auch dem Landtag zugeleitet. 11 Innenminister Steffan ist der Auffassung, daß dies eine vorherige Besprechung im Ministerrat erforderlich gemacht hätte. Nach seiner Auffassung sei das Gutachten parteiisch abgefaßt. Er verfüge über ein von ihm eingeholtes Gutachten eines Mainzer Professors. 12

Es wird beschlossen:

    a) Minister Steffan wird dieses Gutachten sofort der Staatskanzlei zuleiten,

    b) Beide Gutachten werden dem Landtag zugesandt.

Nachdem der Ministerpräsident noch darauf hingewiesen hatte, daß die kleine Anfrage des Abgeordneten Diel an ihn gerichtet und von ihm infolgedessen zu beantworten sei, wobei er beabsichtige, die Frage der Immunitätsverletzung nicht selbst zu entscheiden, sondern dem Parlament zu überlassen, wurde entsprechend beschlossen.

8Das Landesbesoldungsgesetz wurde erst 1956 auf den Weg gebracht. Es wurde am 10.7.1957 vom LT verabschiedet und am 22.7.1957 ausgefertigt (Best. 860 Nr. 4603-4605; GVBl. I 1957, S. 121-148). Zu Arbeiten an einem Besoldungsgesetz für die Beamten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1949 vgl. Best. 860 Nr. 2645, S. 1-327.
9LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 56. Vgl. 39. MRS am 28.8.1947, TOP A, insbes. Anm. #.
10Dr. Ernst Friesenhahn, Prof. für Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht, 1932 Privatdozent, 1938 außerordentlicher Professor, 1946 ordentlicher Professor Universität Bonn (Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender 1950, S. 522).
11Vgl. Best. 930 Nr. 2195. Das undatierte Gutachten wurde allerdings, zusammen mit einem weiteren undatierten Gutachten (siehe folgende Anm.) erst mit Schreiben des Min-Präs vom 16.12.1947 an die Minister weitergeleitet (Anlage Nr. 3 zum Protokoll der 58. MRS am 17.12.1947, in Best. 860 Nr. 8187).
12Das Gutachten wurde laut Überschrift von den Mainzer Professoren Dr. Erich Berneker, Dr. Walter Schätzel und „Th. Wentenberger, Professor des Strafrechts“ erstellt (Best. 860 Nr. 8187; im dazugehörigen Vermerk vom 16.12.1947: „Wentenberg“). Eine Person mit dem zuletzt genannten Namen ist unter den Mitgliedern der juristischen Fakultät der Universität Mainz nicht nachweisbar. Es dürfte sich dabei um Prof. Dr. Thomas Württemberger handeln, der bis 1954 an der Universität Mainz Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie tätig war (frdl. Mitteilung von Prof. Dr. Michael Kißener, Universität Mainz).

D. Ernährung 13

Auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers wird beschlossen, daß dieser zu Beginn der Landtagssitzung zur Ernährungsfrage Stellung nimmt und insbesondere über den derzeitigen Stand der Kartoffelversorgung berichtet. Weiterhin wird er die durchgeführten polizeilichen Untersuchungen zum Gegenstand seiner Ausführungen machen und darauf hinweisen, daß Übergriffe gemäß früherem Ministerratsbeschluß untersucht und geahndet werden. 14

13Zuletzt 53. MRS am 12.11.194, TOP A.
14Bezug: LT-Sitzung am 3.12.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 197 f.). – Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP B

2. Die Tagesordnung der Landtagssitzung

Anschließend wird die Tagesordnung der Landtagssitzung 15 besprochen, wobei im wesentlichen entsprechend den Vorlagen der Regierung beschlossen wird, während zu den verschiedenen Parteianträgen die Ressortminister die notwendigen Erklärungen abgeben werden.

Zu Punkt 16 Antrag der Fraktion der DP betr. Ablieferungspflicht für Kleinpflanzertabak bis 50 Pflanzen wird freigestellt (Drucksache II/143) 16 wird die Formulierung „Der Landtag wolle beschließen” beanstandet. Es muß richtig heißen: „Der Landtag wolle beschließen, 17 die Regierung zu ersuchen, mit der Militärregierung zu verhandeln…”.

Punkt 22 – Erste, zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Errichtung der Landeszentralbank des Landes Rheinland-Pfalz (Drucksache II/167) 18 Minister Dr. Hoffmann bringt einen entsprechenden Gesetzesentwurf ein, der akzeptiert wird. 19

15LT-Sitzung am 3.12. und 4.12.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 195-254).
16Vollständige Formulierung des Beschlussantrags: „Die Ablieferungspflicht für Tabak entfällt. Der Umtausch in Tabak-Fertigfabrikate wird insoweit den Kleinpflanzern freigestellt“ (LT RLP I. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 143).
17Der folgende Satzteil handschr. eingefügt in Best. 860 Nr. 9604 und in Nr. 8187; die Korrektur übernommen in Best. 700,169 Nr. 136, S. 165.
18LT RLP I. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 167. Zuletzt 41. MRS am 5.9.1947, TOP 2.
19Zur Verabschiedung des Gesetzes vgl. 16. MRS am 19.2.1947, TOP 1.

E. Dr. Dorten 20

Der Ministerpräsident gibt in der Anlage (Nr. 2.) die beigefügte Note der Militärregierung bekannt. 21 Er berichtet, daß er, nachdem er am 24. Oktober 1947 dem Gouverneur die im Ministerrat beschlossene Ablehnung, Dr. Dorten RM 1.400.000,– als Entschädigung zu zahlen, begründet habe, aufgrund der Entgegnung des Gouverneurs der Meinung gewesen sei, die Angelegenheit sei erledigt.

Nach längerer Aussprache beschließt der Ministerrat einstimmig, jede Zahlung an Dr. Dorten aus rechtlichen und politischen Gründen abzulehnen. Die Forderung könne nicht gestellt werden im Rahmen der Besatzungsmacht, sie widerspreche der Ordonnanz 95. Rechtlicher Zwang zur Zahlung bestehe nicht.

Diese rechtliche Seite soll von Dr. Dahlgrün im Zusammenwirken mit Dr. Süsterhenn herausgearbeitet werden. 22

20Zuletzt 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1.
21Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3: Schreiben des GenGouv vom 17.11.1947 an den MinPräs (Abschrift auch in Best. 860 Nr. 979, S. 11). Darin heißt es u.a: „Mit Schreiben vom 17. Oktober haben Sie mir auf meine Mitteilung vom 29. August 1947 davon Kenntnis gegeben, daß die Zahlung der Wiedergutmachungsentschädigung von 1.400.000 RM, die dem Dr. Dorten zugesprochen wurde, nicht vorgenommen werden kann, ohne daß im augenblicklich sich in Vorbereitung befindenden Haushaltsplan ein besonderer Kredit vorgesehen wird, und Sie baten mich um diesbezgl. Anweisungen. Ich habe die Ehre Ihnen mitzuteilen, daß es sich hierbei nicht darum handelt, eine Beraubung wieder gut zu machen, sondern dem Betreffenden nachträglich ein Gehalt zu überweisen, das ihm infolge seiner Entlassung, die politischen Charakter hatte, vorenthalten worden ist. Dr. Dorten war Beamter des Justizministeriums des Staates Preußen. Es ist also Sache des Staates Rheinland-Pfalz, der in der französischen Zone der Erbe Preußens ist, solange bis die Erledigung der Passiva des preußischen Staates beendet sein wird, die Überweisung dieser Entschädigung vorzunehmen, die im Prinzip unumschränkt von der Besatzungsmacht genehmigt worden ist“.
22Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP I.

F. Pfalzfragen 23

Der Oberregierungspräsident der Pfalz, der anläßlich der Landtagssitzung in Koblenz anwesend ist und nunmehr zugezogen wird, berichtet über schriftliche und mündliche Verhandlungen mit der Militärregierung der Pfalz und deren Berufung auf die noch in Kraft befindliche Geschäftsordnung vom 14. Januar 1947. 24 Aufgrund dieser eingehenden Ausführungen beschließt der Ministerrat, daß schnellstens ein Teil des Selbstverwaltungsgesetzes, soweit es sich um bezirkliche Selbstverwaltung handelt, geschaffen werden müsse, um möglichst noch der nächsten Landtagssitzung zur erste, zweite und dritte Lesung vorgelegt zu werden. Regierungsdirektor Schneller 25, Pfalz, Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Schunck 26 und Ministerialrat Walther 27 werden in Verbindung mit dem Justizminister Dr. Süsterhenn bzw. seinem Vertreter sofort an die Ausarbeitung dieses Gesetzes herangehen. 28

23Zuletzt 53. MRS am 12.11.1947, TOP G.
24Vgl. 52. MRS am 5.11.1947. Zu den Verhandlungen selbst vgl. ein Schreiben von Gouverneur Brozen-Favereau vom 22.11.1947 an den ORPräs Neustadt (LASp Best. H 13 Nr. 2 S. 298 f.).
25Rudolf Schneller (1886-1952), 1917/1918 Große Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst, 1920 Eintritt in die bayerische Staatsverwaltung, Tätigkeit bei verschiedenen Bezirksämtern und als RR bei der Regierung Speyer, 1928 RR Erster Klasse, 1931-1940 RR bei der Regierung der Pfalz in Speyer, 1940-1945 RR (1944 ORR) beim Chef der Zivilverwaltung in Lothringen bzw. Reichsstatthalter in der Westmark, Juli 1945 Ltd. RDir bzw. PräsDir beim Oberregierungspräsidium Mittelrhein/Saar, 1948 Ltd. RegDir bei der Provinzialregierung der Pfalz, 1951 Pensionierung (Best. 860P Nr. 3156; Springorum, Entstehung, S. 96 und 118).
26Prof. Dr. Egon Schunck (*1890), Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg, Genf, München und Bonn, 1914 Gerichtsreferendar im Amtsgericht Boppard, Regierungsreferendar bei der Regierung Köln und im Landratsamt Koblenz, 1921 Regierungsassessorexamen, 1921/1922 beschäftigt bei der Regierung in Marienwerder, 1922-1926 Kommunalreferent am Oberpräsidium in Koblenz, 1926-1931 LR in Westerburg, seit 1931 Vizepräsident des Oberpräsidiums in Kassel, 1933 als Oberverwaltungsgerichtsrat am preußischen OVG in Berlin, ab 1940 Militärdienst (Heeresverwaltung), seit 1946 bei der Landesregierung in Rheinland-Pfalz beschäftigt, Juli 1947 Ernennung zum Ltd. RDir in der Staatskanzlei, 1948 Versetzung zum Landesverwaltungsgericht, 1951 Ernennung zum Senatspräsidenten, 1952–1963 Richter am Bundesverfassungsgericht, seit 1954 Honorarprofessor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer (Best. 860P Nr. 1994). Schunck war Verfasser bzw. Mitverfasser von Kommentaren zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland und zum Grundgesetz sowie zum rheinlandpfälzischen Selbstverwaltungsgesetz, Gemeindewahlgesetz und Verwaltungsrecht.
27Dr. Rudolf Walther (*1891), Studium der Rechtswissenschaft, 1920 Eintritt in den Staatsdienst bei der Provinzialdirektion Rheinhessen, März 1945 Ernennung zum OB von Mainz und LR des Kreises Mainz durch die amerikanische Militärverwaltung (vgl. Brommer, Quellen, S. 411), im August 1945 Entlassung durch die französische Militärregierung, im Mai 1946 Eintritt in den Dienst des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz, 1947 MinR im Ministerium des Innern von Rheinland-Pfalz, ab April 1952 ständiger Stellvertreter des Finanzministers, zuletzt MinDir, 1956 Pensionierung (Best. 708 Nr. 60 (LB)). Eine Personalakte konnte nicht nachgewiesen werden.
28Das Selbstverwaltungsgesetz für die Bezirke (Bezirksordnung) war Teil IV bzw. D eines umfassenden Gesetzes zur Regelung der Selbstverwaltung (vgl. 59. MRS am 30.12.1947, TOP B.b.). Zu den Arbeiten an allen vier Teilen vgl. Best. 860 Nr. 160, Nr. 1010, S. 477, Nr. 4051, Nr. 4052, Nr. 4277 und Nr. 4278 sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 160-162. Mit Schreiben vom 25.2.1948 gab der MinPräs dem Gen-Gouv eine ausführliche Erläuterung der Arbeiten speziell zu dem Teil, der die Bezirke betraf, dies auch im Hinblick auf dessen Beziehung zum gleichfalls in Arbeit befindlichen Landesverwaltungsgesetz (Best. 860 Nr. 1008, S. 171-189; vgl. unten Anm. # zur 57. MRS am 12.12.1947, TOP 2, sowie 65. MRS am 24.2.1948, TOP 2). Aufgrund ihres Zusammenhangs mit der schwierigen Frage einer möglichen Sonderstellung der Pfalz innerhalb des Landes (vgl. die Einleitung, S. #), wurde die Bezirksordnung (zuletzt „Teil D” des Selbstverwaltungsgesetzes) erst am 6.10.1949 vom LT angenommen und am 12.11.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1406, S. 1519, S. 1609 f. und S. 1834 f.; GVBl. I 1949, S. 569-570). – Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP 1.