© LAV54. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.11.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- A. Razzien, vorwiegend in Hessen und der Pfalz
- B. Dr. von Hartrott
- C. Raumfragen
- D. Golfplatz in Bad Ems
- 1. Angliederung von Gemeinden der Kreise Birkenfeld und Kusel an das Saargebiet
- 2. Gesetz betr. Kurzarbeiterunterstützung
- 3. Landesverordnung über den Schutz des Papiers für Lebensmittelkarten
- 4. Die Papierversorgung
- 5. Soforthilfe für die Opfer des Nazismus
- 6. Landesverordnung betr. die höhere Verwaltungsakademie in Speyer
- 7. Schaffung einer Rettungsmedaille oder eines sonstigen Ehrenzeichens für die Rettung aus Todesnot
- 8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtages
- 9. Das Bauprogramm in Koblenz
- 10. Die Versorgung mit Treibstoff
- 11. Die Holzversorgung für die Stadt Mainz
- 12. Ausweise zur Benutzung von Dienstzügen
- 13. Staatszuschuss für die freireligiöse Gemeinde der Pfalz
- 14. Parteienverkehr bei den Regierungsstellen
- E. Landesgesetz zur Wiedereinsetzung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege
- F. Demontage
- G. Personalien
- H. Ramershoven
A. Razzien 3, vorwiegend in Hessen 4 und der Pfalz
Aufgrund eingegangener Berichte sind bei den Durchsuchungen der Gemeinden nach Kartoffeln seitens der Polizeiorgane Übergriffe zu verzeichnen, in denen nicht nur die Saat- und Selbstversorgerkartoffeln rücksichtslos weggenommen werden, sondern auch andere Gegenstände, wie Geld, Spirituosen etc. 5 Auch werden dabei persönliche Übergriffe gemeldet, so daß aus den verschiedenen Teilen des Landes, insbesondere aus Hessen und der Pfalz, telegraphische Proteste eingegangen sind. 6 Der hinzugezogene Landespolizeipräsident Zörgiebel bestätigt, daß auch bei ihm über derartige Übergriffe Berichte eingegangen sind.
Der Ministerrat beschließt, daß sofort eine strenge Untersuchung eingeleitet und gegen Schuldige mit aller Strenge vorgegangen wird. 7 Die Überprüfungen müssen sich in gesetzmäßigen und verfassungsmäßigen Bahnen bewegen, d.h. die Überprüfungen werden durch die Beauftragten des Ernährungsministeriums in Verbindung mit den ortsansässigen Behörden und Dorfausschüssen durchgeführt, soweit Polizeibeamte zum Schutze mitgegeben werden, haben sie nur aufgrund von Weisungen einzuschreiten. 8 Bei den Landräten ist zu monieren, daß sie bisher keinerlei Berichte über derartige Ausschreitungen nach Koblenz gegeben haben. Sie sind aufzufordern, diesbezügliche Feststellungen sofort zu treffen und außerdem zu melden, ob und in welchem Umfange Saatkartoffeln und Selbstversorgermengen weggenommen worden sind. 9
B. Dr. von Hartrott
Gelegentlich der Besprechung der Kohlen- und Benzinverteilung wird beschlossen, daß die vorgesehene Versetzung des bisherigen Leiters der Kohlenstelle in der Pfalz, Dr. von Hartrott, 10 nach Koblenz unterbleibt. Sobald die Kohlenstelle der Pfalz aufgelöst und der Genannte dadurch überflüssig wird, ist ihm im Rahmen seines Vertrages zu kündigen.
C. Raumfragen 11
Es werden Raumfragen (Hochhaus, Rheinau 1) 12 betreffend Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsministerium und Landeskommissar für die politische Bereinigung besprochen. 13
D. Golfplatz in Bad Ems
Minister Dr. Hoffmann bringt die Frage der Einziehung des Golfplatzes von Bad Ems zur Sprache und verweist auf ein Protesttelegramm aller Parteien, die sich gegen die Auflösung des Golfplatzes wenden.
Beschlossen wird im Prinzip, daß der landwirtschaftlich wertvolle Teil des Golfplatzes sofort Zwecken der Ernährung zugänglich gemacht wird, während ein anderer Teil als Golfplatz verbleiben kann. Die Einzelheiten werden gelegentlich einer Besichtigung durch Minister Dr. Hoffmann, Minister Stübinger und Ministerialdirektor Schmidt 14 besprochen.
1. Angliederung von Gemeinden der Kreise Birkenfeld und Kusel an das Saargebiet 15
Wird abgesetzt. 16
2. Gesetz betr. Kurzarbeiterunterstützung 17
Der vorgelegte Entwurf wird dahin ergänzt, daß im § 10 Abs. 2 festgelegt wird, daß für die verstärkte Förderung der Arbeitsminister mit dem Finanzminister zuständig ist. Im übrigen wird die Vorlage einstimmig beschlossen. Sie ist dem Landtag zur Beratung sofort zuzuleiten. 18
3. Landesverordnung über den Schutz des Papiers für Lebensmittelkarten 19
Die §§ 1 und 2 werden akzeptiert. Bei § 3 soll die Bezugnahme auf das Nazigesetz – Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 20 – unterbleiben, indem
a) die Vorlage als Landesgesetz dem Landtag zugeleitet wird,
b) die Strafbestimmungen in dem § 3 festzulegen sind.
Ernährungsministerium und Justizministerium werden den § 3 entsprechend erarbeiten. Das Gesetz ist alsdann erneut vorzulegen. 21
4. Die Papierversorgung
Ist erledigt.
5. Soforthilfe für die Opfer des Nazismus
Die bisher in der Pfalz maßgeblichen Bestimmungen sollen zufolge der von dem Finanzminister vorgelegten Vorlage über das ganze Land ausgedehnt werden. 22 Der Landesverfügung wird einstimmig zugestimmt. Sie ist praktisch nur für einen kurzen Übergang notwendig und zwar bis zum endgültigen Erlaß des Wiedergutmachungsgesetzes. 23
6. Landesverordnung betr. die höhere Verwaltungsakademie in Speyer 24
Die Vorlage wird abgesetzt. 25 Kultusminister Dr. Süsterhenn berichtet eingehend über die durch die Militärregierung verlangten Gesetzesbestimmungen, die mit den Auffassungen der Landesregierung hinsichtlich des akademischen Beamtennachwuchses nicht übereinstimmen. Es wird beschlossen, daß eine in Arbeit befindliche neue Vorlage demnächst dem Ministerrat vorgelegt wird. 26
7. Schaffung einer Rettungsmedaille oder eines sonstigen Ehrenzeichens für die Rettung aus Todesnot
Grundsätzlich wird der Absicht, eine Rettungsmedaille zu schaffen, zugestimmt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist dem Ministerrat vorzulegen. 27
8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtages 28
Wird abgesetzt, da die am 23. Oktober an den Herrn Abgeordneten Wagner (Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Diel) 29 gerichtete Anfrage durch diesen noch keine Beantwortung erfahren hat. Es ist zu reklamieren.
9. Das Bauprogramm in Koblenz
Der Punkt wird abgesetzt, da bereits in einer früheren Ministerratssitzung die Angelegenheit erledigt wurde. 30
10. Die Versorgung mit Treibstoff 31
In eingehender Debatte wird beschlossen, die Verhandlungen wegen eines Sonderkontingents für den Bedarf der Landesregierung beschleunigt fortzusetzen. 32
11. Die Holzversorgung für die Stadt Mainz
Wird abgesetzt. Sie soll auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung gesetzt werden, nachdem vorher der Wirtschaftsminister entsprechende Feststellungen getroffen hat. 33
12. Ausweise zur Benutzung von Dienstzügen
Statt vier persönlichen und sechs unpersönlichen Karten sind zehn unpersönliche Karten anzufordern und je eine Karte den einzelnen Ministerien zuzuleiten. Soweit aus den einzelnen Ministerien mehr Beamte zu einer Verhandlung fahren, haben sie sich vorher bei den anderen Ministerien wegen der vorübergehenden Ausgabe der Karten zu verständigen.
13. Staatszuschuss für die freireligiöse Gemeinde der Pfalz 34
Wird abgesetzt, da der Kultusminister zunächst zu überprüfen hat,
a) welche Mittel in seinem Etat vorgesehen sind,
b) welche Mittel zwischenzeitlich bereits ausgeschüttet wurden. 35
14. Parteienverkehr bei den Regierungsstellen 36
Die übergroße Beanspruchung aller Regierungsstellen durch Besuche zwingt dazu, Sprechtage auf Dienstag, Mittwoch und Donnerstag festzusetzen und zwar von 9 bis 17 Uhr. Montag, Freitag und Samstag sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
E. Landesgesetz zur Wiedereinsetzung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege 37
Außerhalb der Tagesordnung wurde dieses Gesetz vom Justizminister vorgelegt und einstimmig beschlossen. Es ist dem Landtag zur Beratung in der nächsten Landtagssitzung sofort zuzuleiten. 38
F. Demontage 39
Der Ministerpräsident berichtet über seine Besprechung mit dem Generalgouverneur. 40 In einer Sondersitzung wird der Ministerrat am kommenden Montagnachmittag die Frage der Demontage eingehend besprechen und gegebenenfalls anschließend die Fraktionsvorsitzenden empfangen. 41
G. Personalien
Auf Vorschlag des Arbeitsministers ersucht der Ministerpräsident um eine Beschlußfassung über die Ernennung des im Arbeitsministerium tätigen bisherigen Referenten und Abteilungsleiters, des Angestellten Hermann Heinemann, zum Ministerialrat. 42 Heinemann war von 1928 bis 1933 Geschäftsführer des Hauptverbandes der Krankenkassen in Frankfurt/M. und Dortmund, von 1933 bis 1941 ohne Beschäftigung, von 1941 bis 1944 Geschäftsführer der Sozialversicherung bei der Landesstelle Westmark in Saarbrücken, von 1944 bis 1945 interniert, 1946 kommissarischer Direktor des Verbandes der Krankenkassen Hessenpfalz und später Referent für Sozialversicherung im Allgemeinen Gewerkschaftsbund. Seit 18.8.47 ist Heinemann als Leiter der Abteilung Sozialversicherung im Arbeitsministerium tätig.
Die beantragte Ernennung zum Ministerialrat widerspricht dem § 12 der Reichsgrundsätze, der eine Mindestdienstzeit von sechs Jahren in den Besoldungsgruppen A 2 c bis A 2 b für die Ernennung zur Voraussetzung macht. Unter Hinweis auf die außergewöhnlichen Umstände, die Unterbrechung in der Tätigkeit durch die Nazis im Jahre 1933 und die jetzige Tätigkeit stimmen Finanzminister und Innenminister der Ernennung (17 a.a.O.) zu.
Die Ernennung zum Ministerialrat ist demgemäß bei der französischen Militärregierung zu beantragen.
H. Ramershoven 43
In der Frage der Verteilung des Lagers Ramershoven liegen widersprechende Anordnungen des Wirtschafts- und Justizministeriums vor. Beschlossen wird eine Eingabe an den Generalgouverneur durch den Ministerpräsidenten mit dem Ersuchen, der vollen sofortigen Verteilung die Zustimmung zu erteilen. 44