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54. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.11.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9604, weitere Ausfertigung (korr.) in Best. 700,169 Nr. 136, S. 185-193; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Gesetz über Kurzarbeiterunterstützung und Ergänzungsarbeiten für das Land Rheinland-Pfalz; 2. Gesetz über den Schutz des Papiers für Lebensmittelkarten (mit Lvfg. zur Ausführung, Schreiben des Justizministers vom 6.8.1947 und vom 29.10.1947 sowie des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 1.10.1947); 3. Lvfg. betr. Wiedergutmachung politischer Schäden; hier: Soforthilfe für die Opfer des Nationalsozialismus; 4. Antrag des Innenministers vom 29.10.1947 auf Aufnahme einer Anordnung zur Einschränkung des Publikumsverkehrs bei Behörden in die TO; 5. Gesetz zur Wiedereinführung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege mit Begründung und Aktenvermerk zum Problem der ‚Schöffen‘-Gerichtsbarkeit nach der VO Nr. 102; 6. TO (Best. 860 Nr. 9604; Best. 700,169 Nr. 136 S. 195-261; Best. 860 Nr. 8187: nur TO).
2Über den Schluss der Sitzung liegen keine Angaben vor.
Tagesordnung
  • A. Razzien, vorwiegend in Hessen und der Pfalz
  • B. Dr. von Hartrott
  • C. Raumfragen
  • D. Golfplatz in Bad Ems
  • 1. Angliederung von Gemeinden der Kreise Birkenfeld und Kusel an das Saargebiet
  • 2. Gesetz betr. Kurzarbeiterunterstützung
  • 3. Landesverordnung über den Schutz des Papiers für Lebensmittelkarten
  • 4. Die Papierversorgung
  • 5. Soforthilfe für die Opfer des Nazismus
  • 6. Landesverordnung betr. die höhere Verwaltungsakademie in Speyer
  • 7. Schaffung einer Rettungsmedaille oder eines sonstigen Ehrenzeichens für die Rettung aus Todesnot
  • 8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtages
  • 9. Das Bauprogramm in Koblenz
  • 10. Die Versorgung mit Treibstoff
  • 11. Die Holzversorgung für die Stadt Mainz
  • 12. Ausweise zur Benutzung von Dienstzügen
  • 13. Staatszuschuss für die freireligiöse Gemeinde der Pfalz
  • 14. Parteienverkehr bei den Regierungsstellen
  • E. Landesgesetz zur Wiedereinsetzung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege
  • F. Demontage
  • G. Personalien
  • H. Ramershoven

A. Razzien 3, vorwiegend in Hessen 4 und der Pfalz

Aufgrund eingegangener Berichte sind bei den Durchsuchungen der Gemeinden nach Kartoffeln seitens der Polizeiorgane Übergriffe zu verzeichnen, in denen nicht nur die Saat- und Selbstversorgerkartoffeln rücksichtslos weggenommen werden, sondern auch andere Gegenstände, wie Geld, Spirituosen etc. 5 Auch werden dabei persönliche Übergriffe gemeldet, so daß aus den verschiedenen Teilen des Landes, insbesondere aus Hessen und der Pfalz, telegraphische Proteste eingegangen sind. 6 Der hinzugezogene Landespolizeipräsident Zörgiebel bestätigt, daß auch bei ihm über derartige Übergriffe Berichte eingegangen sind.

Der Ministerrat beschließt, daß sofort eine strenge Untersuchung eingeleitet und gegen Schuldige mit aller Strenge vorgegangen wird. 7 Die Überprüfungen müssen sich in gesetzmäßigen und verfassungsmäßigen Bahnen bewegen, d.h. die Überprüfungen werden durch die Beauftragten des Ernährungsministeriums in Verbindung mit den ortsansässigen Behörden und Dorfausschüssen durchgeführt, soweit Polizeibeamte zum Schutze mitgegeben werden, haben sie nur aufgrund von Weisungen einzuschreiten. 8 Bei den Landräten ist zu monieren, daß sie bisher keinerlei Berichte über derartige Ausschreitungen nach Koblenz gegeben haben. Sie sind aufzufordern, diesbezügliche Feststellungen sofort zu treffen und außerdem zu melden, ob und in welchem Umfange Saatkartoffeln und Selbstversorgermengen weggenommen worden sind. 9

3Zuletzt 53. MRS am 12.11.1947, TOP C.
4Bezug: Regierungsbezirk Rheinhessen.
5In der Unterredung mit dem GenGouv am 21.11.1947 kritisierte der MinPräs „daß bei vielen polizeilichen Aktionen die Saatkartoffeln rücksichtslos weggenommen würden und man in einigen Fällen die Selbstversorgermenge auch nicht beließe. Ich [sic!] wies auf einige Telegramme aus dem Lande hin, wo wegen der polizeilichen Übergriffe protestiert wird, andererseits auf die Telegramme, die wegen der Erfassung ein noch schärferes Vorgehen erwarteten.“ (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 116; Brommer, Quellen, S. 544 f.). In der darauf folgenden Besprechung am 11.12.1947 kritisierte der MinPräs erneut die „gelegentlich der Dorfuntersuchungen“ erfolgten Eingriffe in die Saatgutreserve, die der GenGouv zur Linderung der unmittelbaren Engpässe für unverzichtbar hielt (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 112; vgl. ebd., Bl. 115). Altmeier verlangte, dass „die Dorfuntersuchungen, die leider zu falschen Methoden, zu Übergriffen und zu Verärgerungen der Dorfeinwohner geführt“ hätten, „unbedingt eingestellt werden“ müssten, was der Gen-Gouv zusagte (ebd., Bl. 112). Vgl. die Beschwerde des landwirtschaftlichen Ortsausschusses der Gemeinde Mannweiler vom 16.11.1947 (Best. 860 Nr. 1111, S. 291 f.) sowie die an die Landwirtschaftskammer Rheinhessen gerichteten Beschwerden der Bürgermeister von Westhofen, Monzernheim und Abenheim vom 20.11.1947 (ebd., S. 643-649). Zu weiteren Razzien vgl. LASp Best. V 52 Nr. 1 (LK Zweibrücken), Nr. 15 (Landau), Nr.16 (Neustadt), Nr. 17 (Pirmasens), Nr. 18 (Rockenhausen), Nr. 19 (Speyer), Nr. 20 (Kusel), Nr. 21 (Ludwigshafen), Nr. 22 (Kirchheimbolanden), Nr. 23 (Kaiserslautern), Nr. 24 (Germersheim) und Nr. 122 (Frankenthal). Vgl. auch das Protokoll über die Dienstbesprechung des ORPräs der Pfalz mit den Leitern der pfälzischen Gendarmerie und Polizei, auf der Bögler die Notwendigkeit der Hofbegehungen unterstrich, die von allen Parteien getragen werde. Dabei verurteilte er die vorgekommenen Übergriffe ebenso wie die im Lande dagegen entfachte Propaganda (LASp Best. H 13 Nr. 97, S. 222-247). Zur Kritik am Vorgehen der deutschen Gendarmerie vgl. Schreiben des Gendarmeriechefs für den Kreis Bitburg vom 1.9.1947 in Best. 880 Nr. 1324. Vgl. Rothenberger, Hungerjahre, S. 183-186, sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 151.
6Vgl. das Protokoll über die Sitzung des Ernährungsausschusses der Provinzialregierung Pfalz am 1.9.1947 (LASp Best. H 13 Nr. 97, S. 76-93, sowie Nr. 159, S. 134-151 und S. 152-169).
7Bedingt durch diese und andere Vorfälle setzte der LT am 4.12.1947 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, der in der LT-Sitzung vom 24.11.1948 seinen Bericht vorlegte (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1049-1054). Vgl. auch den Bericht über die Debatte in der LT-Sitzung am 3.12.1947 (ebd., S. 197-209) sowie das Protokoll einer Sitzung des Ausschusses in Neustadt am 5.1.1948 (LASp Best. H 13 Nr. 97, S. 1-4).
8Eine Stellungnahme der Abteilung III (Ernährung) des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung vom 22.12.1948 stellte für das Jahr 1948 eine erheblich verringerte Ablieferungsbereitschaft der Landwirte fest, der man aber nicht mit polizeilichen „Hofkontrollen“ begegnen wollte, sondern mit verstärkten Überprüfungen der Gemeinden durch die Bezirksernährungsämter (Best. 940 Nr. 120, S. 587-591).
9Auf den Hinweis des MinPräs, dass die der Militärregierung festgesetzten Kartoffelauflagen etwa für die Stadt Ludwigshafen nur durch die Weggabe von Saatgut vollständig erfüllt worden seien, so dass dieses wiederum für die Aussaat fehlen würde, erwiderte der GenGouv im Gespräch am 21.11.1947, „das würde sich schon finden, die Hauptsache wäre, dass die Kartoffeln in die Stadt Ludwigshafen geliefert seien.“ (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 115; Brommer, Quellen, S. 544). In der nachfolgenden Besprechung am 11.12.1947 trug Altmeier seine diesbezüglichen Bedenken erneut vor (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 112).

B. Dr. von Hartrott

Gelegentlich der Besprechung der Kohlen- und Benzinverteilung wird beschlossen, daß die vorgesehene Versetzung des bisherigen Leiters der Kohlenstelle in der Pfalz, Dr. von Hartrott, 10 nach Koblenz unterbleibt. Sobald die Kohlenstelle der Pfalz aufgelöst und der Genannte dadurch überflüssig wird, ist ihm im Rahmen seines Vertrages zu kündigen.

C. Raumfragen 11

Es werden Raumfragen (Hochhaus, Rheinau 1) 12 betreffend Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsministerium und Landeskommissar für die politische Bereinigung besprochen. 13

D. Golfplatz in Bad Ems

Minister Dr. Hoffmann bringt die Frage der Einziehung des Golfplatzes von Bad Ems zur Sprache und verweist auf ein Protesttelegramm aller Parteien, die sich gegen die Auflösung des Golfplatzes wenden.

Beschlossen wird im Prinzip, daß der landwirtschaftlich wertvolle Teil des Golfplatzes sofort Zwecken der Ernährung zugänglich gemacht wird, während ein anderer Teil als Golfplatz verbleiben kann. Die Einzelheiten werden gelegentlich einer Besichtigung durch Minister Dr. Hoffmann, Minister Stübinger und Ministerialdirektor Schmidt 14 besprochen.

10Personalunterlagen konnten weder im Best. 860P noch im Best. 950 noch im LASp Best. H 14 nachgewiesen werden. Zur Kohlenförderung: Best. 950 Nr. 11347 sowie LASp Best. H 13 Nr. 42 und Nr. 2707.
11Zuletzt 32. MRS am 15.7.1947, TOP N. Vgl. auch 49. MRS am 24.10.1947, TOP F.
12Vgl. Anm. 1 zur 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1, sowie Best. 860 Nr. 1426. – Fortgang betr. Rheinau 1 61. MRS am 28.1.1948, TOP 9.
13Fortgang 63. MRS am 12.2.1948, TOP 5.
14Vorlage: „Schmitt“.

1. Angliederung von Gemeinden der Kreise Birkenfeld und Kusel an das Saargebiet 15

Wird abgesetzt. 16

2. Gesetz betr. Kurzarbeiterunterstützung 17

Der vorgelegte Entwurf wird dahin ergänzt, daß im § 10 Abs. 2 festgelegt wird, daß für die verstärkte Förderung der Arbeitsminister mit dem Finanzminister zuständig ist. Im übrigen wird die Vorlage einstimmig beschlossen. Sie ist dem Landtag zur Beratung sofort zuzuleiten. 18

15Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP C.
16Auf Anfrage der Verwaltungskommission des Saarlandes zur noch ausstehenden Ratifizierung der Vereinbarung durch den LT RLP hatte die Staatskanzlei am 31.10.1947 mitgeteilt, dass der Punkt auf der TO der nächsten Ministerratssitzung stehen würde und mit einer Behandlung durch den LT in etwa 4-5 Wochen zu rechnen sei (Best. 860 Nr. 2068, S. 37). Auf eine weitere Anfrage des Ministeriums des Innern nach dem Sachstand teilte die Staatskanzlei am 8.12.1947 mit, dass der Ministerrat eine „Wiedervorlage nach der Londoner Konferenz“ beschlossen habe (ebd., S. 41). – Fortgang 77. MRS am 11.6.1948, TOP 4.
17Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1, sowie 47. MRS am 10.10.1947, TOP 7.
18Siehe oben Anm. 1 zur 47. MRS am 10.10.1947, TOP 7. Das Gesetz wurde vom LT am 18.12.1947 angenommen und am 17.1.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 268; GVBl. I 1948, S. 3). – Fortgang 98. MRS am 22.9.1948, TOP 4

3. Landesverordnung über den Schutz des Papiers für Lebensmittelkarten 19

Die §§ 1 und 2 werden akzeptiert. Bei § 3 soll die Bezugnahme auf das Nazigesetz – Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 20 – unterbleiben, indem

    a) die Vorlage als Landesgesetz dem Landtag zugeleitet wird,

    b) die Strafbestimmungen in dem § 3 festzulegen sind.

Ernährungsministerium und Justizministerium werden den § 3 entsprechend erarbeiten. Das Gesetz ist alsdann erneut vorzulegen. 21

19Vorlage in der Anlage (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2); vgl. Best. 860 Nr. 4045.
20RGBl. I 1942, S. 686-688.
21Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP 8.

4. Die Papierversorgung

Ist erledigt.

5. Soforthilfe für die Opfer des Nazismus

Die bisher in der Pfalz maßgeblichen Bestimmungen sollen zufolge der von dem Finanzminister vorgelegten Vorlage über das ganze Land ausgedehnt werden. 22 Der Landesverfügung wird einstimmig zugestimmt. Sie ist praktisch nur für einen kurzen Übergang notwendig und zwar bis zum endgültigen Erlaß des Wiedergutmachungsgesetzes. 23

6. Landesverordnung betr. die höhere Verwaltungsakademie in Speyer 24

Die Vorlage wird abgesetzt. 25 Kultusminister Dr. Süsterhenn berichtet eingehend über die durch die Militärregierung verlangten Gesetzesbestimmungen, die mit den Auffassungen der Landesregierung hinsichtlich des akademischen Beamtennachwuchses nicht übereinstimmen. Es wird beschlossen, daß eine in Arbeit befindliche neue Vorlage demnächst dem Ministerrat vorgelegt wird. 26

22Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3, sowie 47. MRS am 10.10.1947, TOP 5. Die Regelung erging als „Landesverfügung betreffend Wiedergutmachung politischer Schäden – Soforthilfe für die Opfer des Nationalsozialismus vom 25.11.1947“; sie ist erwähnt in einer Lvfg. des Finanzministers vom 23.7.1948 betr. die Höhe der Rentenzahlungen für die Opfer des Nationalsozialismus (Best. 860 Nr. 979, S. 877); im § 90 des im April 1949 von den Fraktionen der CDU, SPD, KPD und DP eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus (LT RLP I. WP, Drucks., Abt. II Nr. 946, S. 1546) wurde sie außer Kraft gesetzt. Als Lvfg. unterlag sie nicht dem Zustimmungsvorbehalt des LT. Dies mag der Grund dafür gewesen sein, warum sie entgegen dem Beschluss der 47. MRS am 10.10.1947 (TOP 5) nicht in den LT-Sitzungen am 3./4.12. 1947 behandelt wurde. Das Register der LT-Drucksachen (LT RLP, 1. WP Drucks. Abt. I), weist dies zwar für die Nummern 13 und 14 unter Verwendung der von der DP-Fraktion verwendeten Begrifflichkeit aus („Landesverordnungsgesetz [!] für Opfer des Faschismus, Kriegsopfer und Hinterbliebene“; siehe vorige Anm.), doch enthalten weder die TO der betreffenden Sitzungen noch die Protokolle selbst einen Hinweis darauf. Auch ist diese Lvfg. nicht wie sonst im GVBl. nachweisbar, weder unter dem Beschlussdatum (25.11.1947) noch unter den einschlägigen Sachbegriffen („Soforthilfe für die Opfer des Nationalsozialismus“). Vgl. Hudemann, Anfänge, S. 189-191.
23Das Gesetz über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus erging am 22.5.1950 (GVBl. I 1950, S. 175-188). – Fortgang 127. MRS am 19.5.1949, TOP 15 (Best. 860 Nr. 9611), sowie Hudemann, Anfänge, S. 213.
24Zuletzt 47. MRS am 10.10.1947, TOP D.
25Best. 860 Nr. 4534, S. 79-91, mit handschr. Vermerk vom 25.11.1947 (Best. 860 Nr. 4534, S. 79): „In dieser Form nicht angenommen. Dr. Schunck soll einen anderen Entwurf ausarbeiten, der den deutschen Vorstellungen mehr gerecht wird.“ Im Schreiben der Staatskanzlei vom 25.11.1947 an Schunck heißt es: „[…] es wurde darauf hingewiesen, daß bestimmte, in der deutschen Verwaltung und Justiz verankerte Begriffe keine hinreichende Geltung erhalten würden und daß die Ansichten über Aufnahme und Ziel der Akademie den tatsächlichen Verhältnissen, wie sie aus der deutschen Vergangenheit hervorgewachsen sind, nicht gerecht werden.” (Ebd. S. 77).
26Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP 11.

7. Schaffung einer Rettungsmedaille oder eines sonstigen Ehrenzeichens für die Rettung aus Todesnot

Grundsätzlich wird der Absicht, eine Rettungsmedaille zu schaffen, zugestimmt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist dem Ministerrat vorzulegen. 27

8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtages 28

Wird abgesetzt, da die am 23. Oktober an den Herrn Abgeordneten Wagner (Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Diel) 29 gerichtete Anfrage durch diesen noch keine Beantwortung erfahren hat. Es ist zu reklamieren.

9. Das Bauprogramm in Koblenz

Der Punkt wird abgesetzt, da bereits in einer früheren Ministerratssitzung die Angelegenheit erledigt wurde. 30

27Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 7
28Zuletzt 49. MRS am 24.10.1947, TOP 8.
29Zur Affäre Diel/Ramershoven vgl. 38. MRS am 20.8.1947, TOP A.
30Zuletzt 49. MRS am 24.10.1947, TOP F – Fortgang betr. Unterbringung der Ministerien 63. MRS am 12.2.1948, TOP 5.

10. Die Versorgung mit Treibstoff 31

In eingehender Debatte wird beschlossen, die Verhandlungen wegen eines Sonderkontingents für den Bedarf der Landesregierung beschleunigt fortzusetzen. 32

11. Die Holzversorgung für die Stadt Mainz

Wird abgesetzt. Sie soll auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung gesetzt werden, nachdem vorher der Wirtschaftsminister entsprechende Feststellungen getroffen hat. 33

31Zuletzt 47. MRS am 10.10.1947, TOP C.
32Vgl. 58. MRS am 17.12.1947, TOP E. Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP L.
33Vgl. hierzu Best. 537,14 Nr. 217 sowie die Antwort der Landesregierung im September 1947 auf einen Antrag der SPD-Fraktion zur Brennstoffversorgung (Best. 860 Nr. 1102, S. 329-336).

12. Ausweise zur Benutzung von Dienstzügen

Statt vier persönlichen und sechs unpersönlichen Karten sind zehn unpersönliche Karten anzufordern und je eine Karte den einzelnen Ministerien zuzuleiten. Soweit aus den einzelnen Ministerien mehr Beamte zu einer Verhandlung fahren, haben sie sich vorher bei den anderen Ministerien wegen der vorübergehenden Ausgabe der Karten zu verständigen.

13. Staatszuschuss für die freireligiöse Gemeinde der Pfalz 34

Wird abgesetzt, da der Kultusminister zunächst zu überprüfen hat,

    a) welche Mittel in seinem Etat vorgesehen sind,

    b) welche Mittel zwischenzeitlich bereits ausgeschüttet wurden. 35

14. Parteienverkehr bei den Regierungsstellen 36

Die übergroße Beanspruchung aller Regierungsstellen durch Besuche zwingt dazu, Sprechtage auf Dienstag, Mittwoch und Donnerstag festzusetzen und zwar von 9 bis 17 Uhr. Montag, Freitag und Samstag sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

34Vgl. Schreiben des Finanzministers an den Chef der Staatskanzlei vom 1.10.1947 (Best. 860 Nr. 1102, S. 47 f.); Bahn, Deutschkatholiken, S. 194 ff. und S. 241-254.
35Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP 18.
36Vgl. das oben Anm. 1, Anlage Nr. 4.

E. Landesgesetz zur Wiedereinsetzung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege 37

Außerhalb der Tagesordnung wurde dieses Gesetz vom Justizminister vorgelegt und einstimmig beschlossen. Es ist dem Landtag zur Beratung in der nächsten Landtagssitzung sofort zuzuleiten. 38

F. Demontage 39

Der Ministerpräsident berichtet über seine Besprechung mit dem Generalgouverneur. 40 In einer Sondersitzung wird der Ministerrat am kommenden Montagnachmittag die Frage der Demontage eingehend besprechen und gegebenenfalls anschließend die Fraktionsvorsitzenden empfangen. 41

37Zur Vorlage siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5. Vgl. 38. MRS am 20.8.1947, TOP I, Best. 860 Nr. 4042 sowie Schreiben des MinPräs vom 4.11.1947 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1007, S. 229-237)
38Das Vorhaben wurde am 15.7.1948 vom LT beschlossen und am 2.9.1949 als Gesetz zur Wiedereinführung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege und zur Änderung der Strafprozessordnung ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 214-218 und S. 783-792; GVBl. I 1949, S. 374-376).
39Zuletzt 53. MRS am 12.11.1947, TOP F.
40Die Besprechung hatte am 21.11.1947 stattgefunden (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 115-118; Brommer, Quellen, S. 543-546). Der GenGouv vertrat darin zunächst die Ansicht, dass die Demontage nach der VO Nr. 95 zu den der Militärregierung reservierten Angelegenheiten gehöre, wogegen der MinPräs einwendete, dass der LT „nach dem Beispiel der Landtage der übrigen Länder zu dieser so überaus wichtigen wirtschaftlichen Frage unbedingt etwas sagen wolle“. Der GenGouv vertrat daraufhin die „Auffassung, die Regierung könne in der nächsten Landtagssitzung die Frage selbst aufgreifen, ehe sie von den Parteien aufgegriffen würde“. Sie solle dort erklären, dass es einer Aufforderungen der Parteien, mit maßgebenden Stellen wegen der Demontage zu verhandeln, keineswegs bedürfe, die Landesregierung vielmehr Verhandlungen mit der Militärregierung längst aufgenommen habe, „mit den und den Ergebnissen.” (ebd., S. 546). Vgl. Schreiben des MinPräs vom 11.11.1947 an den LT-Präsidenten (Best. 860 Nr. 76, Bl. 240).
41Fortgang 55. MRS am 2.12.1947, TOP 1.

G. Personalien

Auf Vorschlag des Arbeitsministers ersucht der Ministerpräsident um eine Beschlußfassung über die Ernennung des im Arbeitsministerium tätigen bisherigen Referenten und Abteilungsleiters, des Angestellten Hermann Heinemann, zum Ministerialrat. 42 Heinemann war von 1928 bis 1933 Geschäftsführer des Hauptverbandes der Krankenkassen in Frankfurt/M. und Dortmund, von 1933 bis 1941 ohne Beschäftigung, von 1941 bis 1944 Geschäftsführer der Sozialversicherung bei der Landesstelle Westmark in Saarbrücken, von 1944 bis 1945 interniert, 1946 kommissarischer Direktor des Verbandes der Krankenkassen Hessenpfalz und später Referent für Sozialversicherung im Allgemeinen Gewerkschaftsbund. Seit 18.8.47 ist Heinemann als Leiter der Abteilung Sozialversicherung im Arbeitsministerium tätig.

Die beantragte Ernennung zum Ministerialrat widerspricht dem § 12 der Reichsgrundsätze, der eine Mindestdienstzeit von sechs Jahren in den Besoldungsgruppen A 2 c bis A 2 b für die Ernennung zur Voraussetzung macht. Unter Hinweis auf die außergewöhnlichen Umstände, die Unterbrechung in der Tätigkeit durch die Nazis im Jahre 1933 und die jetzige Tätigkeit stimmen Finanzminister und Innenminister der Ernennung (17 a.a.O.) zu.

Die Ernennung zum Ministerialrat ist demgemäß bei der französischen Militärregierung zu beantragen.

H. Ramershoven 43

In der Frage der Verteilung des Lagers Ramershoven liegen widersprechende Anordnungen des Wirtschafts- und Justizministeriums vor. Beschlossen wird eine Eingabe an den Generalgouverneur durch den Ministerpräsidenten mit dem Ersuchen, der vollen sofortigen Verteilung die Zustimmung zu erteilen. 44

42Vgl. 30. MRS am 11.6.1947, TOP 5.
43Zuletzt 49. MRS am 24.10.10.1947, TOP 8.
44Vgl. Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 17.11.1947 auf Anforderung des MinPräs (Schreiben vom 8.11.1947) in Best. 880 Nr. 3226). – Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP H