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51. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 30.10.19471

Anwesend: 2
    Tagesordnung:
    • 1. Mitteilungen des Ministerpräsidenten (Kartoffelversorgung; Nürburgring-Rennen; Saatweizen; Dr. Dorten; Entnazifizierung; Reifenverteilung in Neustadt; Herbstmanöver; Ernennung der Beamten, die aus den ehemaligen Verwaltungen des Reiches und der Länder stammen)
    • 2. Personalien
    • 3. Tagesordnung des Landtags
    • 4. Fragen der Pfalz
    • 5. Festsetzung des Modus der Etatberatung im Kabinett
    • 6. Verschiedenes (Wiederaufbaugemeinschaft Mainz)

    1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9603 und in Best. 700,169 Nr. 136, S. 297-315; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Schreiben des MinPräs vom 31.10.¬1947 an den GenGouv betr. Bildung der Wiederaufbaugemeinschaft in Mainz; 2. TO (Best. 860 Nr. 9603 und Nr. 8187; Best. 700,169 Nr. 136, S. 317-321, korr.); 3. Vorläufige TO für die LT-Sitzung am 5.11.1947 (ebd., S. 323-325, korr.).
    2Das Protokoll nennt im Eingang keinen der Teilnehmer. Im Text werden genannt außer dem MinPräs noch die Minister Bökenkrüger, Hoffmann, Junglas und Süsterhenn.

    1. Mitteilungen des Ministerpräsidenten

    Der Ministerpräsident berichtet über seine Besprechung mit dem Generalgouverneur am 24. Oktober 1947: 3

      [1.] Kartoffelversorgung 4

      Als weitere Herabsetzung der Kartoffelauflage sei aufgrund der Verhandlungen, die der Gouverneur mit dem Ministerpräsidenten in Baden-Baden geführt habe, 5 seitens des Generaladministrateurs Laffon eine Zusage von 10.000 t Lieferung aus Württemberg erteilt worden. 6

      [2.] Nürburgring-Rennen 7

      Der Ministerpräsident berichtet von der Übergabe eines Schecks in Höhe von RM 40.000,– durch den Generalgouverneur. Dieser Betrag stamme aus dem von der französischen Militärregierung durchgeführten Nürburgring-Rennen und sei nach den Wünschen des Generalgouverneurs zu caritativen Zwecken zu verwenden. 8

      Minister Bökenkrüger macht den Vorschlag, einen Teil des Geldes für Zwecke der Kriegsblinden-Ausbildung zu gewähren. Der Ministerpräsident ersucht um eine entsprechende Vorlage, um alsdann dazu Stellung nehmen zu können.

      Zunächst soll der Scheck auf einem Sonderkonto der Landesregierung deponiert werden. 9

      [3.] Saatweizen

      Der Generalgouverneur berichtete, daß Frankreich aus Rheinland-Pfalz 2.000 t Saatweizen erhalte. Die Anlieferung von 2.000 t Brotweizen sei bereits im Gange. 10 Er lege zur Klarstellung anderslautender Gerüchte Wert darauf, diesen Tatbestand festzuhalten.

      [4.] Dr. Dorten 11

      Der Ministerpräsident berichtet über den Stand der Besprechungen. 12 Der Gouverneur erklärte:

    1. 1. er habe Verständnis dafür, daß diese Vorlage nicht an den Landtag gelangen könne,
    2. 2. er verstehe auch, daß ich bzw. die Landesregierung den Betrag nicht ohne weiteres anweisen könnte,
    3. 3. es bliebe dann nur der Ausweg, den Betrag über Besatzungskosten 13 zu verausgaben in der Weise, daß die Zahlung durch die Militärregierung „aufoktroyiert” würde.

    Der Ministerpräsident erklärte, er habe den Generalgouverneur darauf hingewiesen, daß die Zahlungsverpflichtung für das Land Rheinland-Pfalz auch deshalb nicht anerkannt werden könnte, da Dr. Dorten weder im heutigen Lande Rheinland-Pfalz gewohnt habe, noch darin wohne. Der Gouverneur habe daraufhin erklärt, daß das französische Oberkommando diese Zahlung angeordnet habe, er die Angelegenheit erneut in Baden-Baden besprechen wolle und später darauf zurückkäme. 14

    [5.] Entnazifizierung

    Der Ministerpräsident berichtet über die Unzufriedenheit der franzö-sischen Militärregierung wegen des schleppenden Verlaufs der Entnazifizierung. 15 In einer späteren Besprechung zusammen mit dem Landeskommissar habe man sich auf einen Plan geeinigt, laut welchem die Bereinigung am 15.11.1948 spätestens abgeschlossen sein muß. 16 Bei dieser Gelegenheit gibt der Landeskommissar ein an ihn gerichtetes Telegramm aus der Pfalz bekannt, laut welchem der frühere Säuberungskommissar Koch Akten in verschiedenen Fällen einbehalten und die Herausgabe bisher verweigert hat.

    Der Ministerrat beschließt:

    „Der Innenminister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte sofort zu unternehmen, um die Herausgabe der Akten zu erwirken.Nach Klärung des Sachverhalts ist in einer späteren Sitzung des Ministerrats darüber zu beschließen, ob gegen Dr. Koch ein Strafverfahren wegen Aktenhinterziehung einzuleiten ist“. 17

    [6.] Reifenverteilung in Neustadt 18

    Der Ministerpräsident berichtet von einer Reifenzuteilung an das Oberregierungspräsidium in Neustadt. Die Militärregierung verlange Aufklärung über die Verteilung von 201 Reifen, von denen 100 auf Verwaltung und Partei und die restlichen 101 für den Wirtschaftsbedarf verteilt worden seien. Der Oberregierungspräsident sei durch das Verkehrsministerium zu einer aufklärenden Mitteilung aufgefordert worden. 19

    [7.] Herbstmanöver

    Die Militärregierung habe mitgeteilt, daß bei den Herbstmanövern in einzelnen Orten Auswüchse der Truppen und Sachbeschädigungen festgestellt worden seien. Die Militärregierung bedauere diese und habe gegen die betreffenden Soldaten Maßnahmen ergriffen. Man müsse berücksichtigen, daß es sich um junge Menschen handelt, die in ihrer Jugend das Naziregime am eigenen Leibe erfahren hätten. Soweit Sachschäden festgestellt seien, sollen diese nicht in Geldwerten, sondern in Waren ersetzt werden.

    Der Ministerrat ist der Auffassung, daß bei den Regierungspräsidenten nachgefragt werden soll, wo die Manöver stattgefunden haben und welche Beschädigungen entstanden sind. 20

    [8.] Ernennung der Beamten, die aus den ehemaligen Verwaltungen des Reiches und der Länder stammen

    Der Ministerpräsident berichtet über die Antwort der Militärregierung vom 15. Oktober wegen der Stellung der Beamten. Diese Antwort ist auf ein Schreiben des Innenministers vom 16. September 1947 erteilt worden. 21 Sie lautet:

    „In Beantwortung Ihres obigen Schreibens habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß, solange die schwebenden Fragen über die Rechte der Beamten aus den ehemaligen Verwaltungen des Reichs und der verschwundenen Länder (wie Preußen) nicht in ihrer Gesamtheit geregelt werden, ich mit Ihnen der Meinung bin, daß es nicht möglich ist, diese Beamten einfach in den Rahmen des Staates Rheinland-Pfalz einzugliedern, sondern daß es erforderlich ist, vorher ihre Unterlagen zu prüfen und, falls sie befriedigend beurteilt werden und ihre Einstellung wünschenswert erscheint, Ihnen eine neue Ernennung zu übergeben. 22 Übrigens gebe ich mein Einverständnis zu der Regelung der Stellung der Beamten in der Pfalz, die unter Bedingungen, welche den Beamtensatzungen nicht entsprechen, ernannt worden sind und zwar in dem Sinne, wie Sie mir mitgeteilt haben.”

    In diesem Zusammenhang wird in der Aussprache zum Ausdruck gebracht, daß möglichst bald das bereits in Arbeit befindliche Beamtengesetz 23 zur Verabschiedung kommen müsse, da in der Tat in vielen Fällen Beamtenverhältnisse begründet worden seien, die einer Überprüfung und Revision bedürfen. 24 Es soll möglichst in das Beamtengesetz eingebaut werden, daß Beamter ist, wer von der ersten parlamentarischen Regierung berufen oder bestätigt ist. 25

    Der Ministerpräsident berichtet, daß von verschiedenen Seiten der Angestellten des höheren Verwaltungsdienstes der Wunsch laut geworden sei, wenigstens den Titel „Regierungsrat“ oder „Oberregierungsrat“ führen zu dürfen, um bei Verhandlungen entsprechend auftreten zu können. Es wurde beschlossen, diese Angestellte als „Beamte auf Widerruf” zu ernennen.

    21Das Schreiben konnte nicht nachgewiesen werden. Zur Bereinigung und Einstellung von Beamten vgl. Best. 880 Nr. 257.
    22Das Misstrauen der französischen Seite gegen Beamte aus den östlichen Regionen geht bereits aus einem Schreiben des GenGouv vom 25.4.1946 an OPräs Boden hervor (Best. 880 Nr. 257). Unmißverständlich wandte sich Hettier de Boislambert darin gegen Gerüchte, dass freie Beamtenstellen im Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau für Beamte aus den östlichen Gebieten Deutschlands freigehalten würden. Wenn noch einmal „dieser oder jener Abteilungschef […] fortfahren sollte, die Bewerbung von Rheinländern alten Stammes für gewisse freigewordene Posten zurückzuweisen mit dem Vorwand, daß diese für Flüchtlinge aus dem Osten freigehalten werden müßten“, werde er ohne Ansehen der gegenwärtigen Stellung dieser Person Maßnahmen gegen sie ergreifen. Zur Übernahme von Forstbeamten unter den Flüchtlingen vgl. Best. 860 Nr. 82.
    23Vgl. Best. 860 Nr. 4047. Die Militärregierung hatte bereits mit Schreiben vom 20.2.1947 bei der Regierung Boden einen Entwurf für ein neues Beamtengesetz angefordert und diesen in Form einer „LVO über das Beamtengesetz“ wohl auch erhalten, wie eine eingehende Kommentierung ihrerseits zeigt (Schreiben vom 23.7.1947 in Best. 860 Nr. 4047, S. 33; der Entwurf konnte nicht nachgewiesen werden). Mit diesem Schreiben und weiteren vom 25.10.1947 und 18.11.1947 drängte die Militärregierung darauf, das Gesetz noch im laufenden Jahr dem LT vorzulegen (ebd., S. 35-43). Das unter dem 13.12.1949 erlassene Beamtengesetz (GVBl. I 1949, Nr. 80, S. 605-620) trat für Rheinland-Pfalz an die Stelle des Deutschen Beamtengesetzes vom 26.1.1937 (RGBl. I 1937, S. 39-70).
    24Auch die französische Seite sah diesbezüglich Revisionsbedarf. Einer der Kritikpunkte war laut Schreiben des GenGouv vom 10.12.1947 der Einfluss der Parteien auf die Auswahl der Beamten (Best. 860 Nr. 1632, S. 1f.; vgl. dazu 94. MRS am 3.9.1948, TOP L, Anm. #).
    25Fortgang der Diskussion über das Landesbeamtengesetz 59. MRS am 30.12.1947, TOP B.c).

    2. Personalien

    Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, den Landrat des Unterwesterwaldkreises Roth 26 zum Landrat des Kreises St. Goar zu ernennen. 27

    Besprochen wird die Frage der Wiederbesetzung des freigewordenen Polizeidirektorpostens in Mainz. Nach einer kurzen Debatte wird die Angelegenheit abgesetzt, da sie zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Ressortminister zu erledigen ist.

    Beschlossen wird, den jetzigen Stellvertreter des Landeskommissars für die politische Bereinigung, Dr. Hülsmann, zum Ministerialrat zu ernennen und der Militärregierung vorzuschlagen. 28

    Dem Anspruch der SPD, den Stellvertreter des Landeskommissars zu benennen, wird entsprochen und die SPD aufgefordert, den Personalvorschlag schnellstens einzureichen. Der Ministerrat wird alsdann über die Person des Stellvertreters beschließen und der Militärregierung gegebenenfalls vorschlagen, Hülsmann als Stellvertreter abzuberufen. Es besteht jedoch Übereinstimmung darüber, daß das Landeskommissariat eines Juristen bedarf und daß Hülsmann als Ministerialrat (Planstelle im Justizministerium) im Landeskommissariat weiter beschäftigt wird.

    Die Stellung des Stellvertreters soll der eines Ministerialdirigenten entsprechen mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß sie, ebenso wie die Stellung des politischen Ministerialdirektors zu behandeln ist, also kein lebenslängliches Beamtenrecht begründet. 29

    26Heinrich Roth (*1889), 1926-1933 Bgm von Montabaur, 1946-1947 LR in Montabaur, 1947-1955 LR in St. Goar (Best. 860P Nr. 10725).
    27Der Fall Roth war auch Thema der Unterredung des MinPräs mit dem GenGouv am 24.10.1947 gewesen. Letzterer kritisierte dabei, dass Roth als LR des Unterwesterwaldkreises eigenmächtig zwei Zentner Kartoffeln pro Person an die Kreisbevölkerung freigegeben und damit eine Gefahr für die gesamte Verteilung heraufbeschworen habe. Der GenGouv anerkannte jedoch die bisherigen politischen Verdienste Roths (vgl. dagegen die Kritik von Kabinettschef de Vassoigne an Roth im Schreiben vom 9.11.1946 an MinPräs Boden in Best. 860 Nr. 1006, S. 561) wie auch die Motive seines Handelns (Bewahrung der vorrätigen Kartoffeln vor einer Verschiebung) und die freundschaftliche Beziehung, die zwischen dem MinPräs und dem LR bestand. Man einigte sich darauf, dass unter diesen Umständen eine Versetzung Roths nach St. Goar „beiderseitig als Ausweg angesehen“ würde (Best. 860 Nr. 9586 und ebd. Nr. 1003, S. 251-253; der förmliche Antrag auf Genehmigung der Versetzung durch die Militärregierung in Best. 860 Nr. 1007, S. 295).
    28Zuletzt 48. MRS am 16.10.1947, TOP 5. Die im Gefolge der Ernennung zum stellvertretenden Landeskommissar für das Bereinigungswesen beschlossene Beförderung Hülsmanns zum MinR war der Militärregierung zunächst nicht zur Genehmigung vorgelegt worden, wie der GenGouv mit Schreiben vom 24.9.1947 kritisiert hatte. Der MinPräs hatte den Vorwurf mit Schreiben vom 13.11.1947 mit dem Argument zurückgewiesen, dass die Ernennung nur als Absicht beschlossen, nicht aber bereits vollzogen worden sei (Best. 860P Nr. 5613).
    29Hülsmann blieb bis zum März 1948 Stellvertreter des Landeskommissars für die politische Bereinigung. Zu seinem Nachfolger nominierte die SPD Maxim Kuraner (vgl. 67. MRS am 4.3.1948, TOP 9). – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP 9.

    3. Tagesordnung des Landtags 30

    Die 24 Punkte der Tagesordnung werden im einzelnen durchgesprochen. Es wird ein Schreiben an den Landtag beschlossen, worin auf verschiedene Mißstände der Drucklegung etc. hingewiesen wird:

      1) Antrag der SPD betr. Gründung einer genossenschaftlichen Jugendsiedlung in Montroyal (Drucksache Nr. 76)

      Minister Junglas berichtet, daß geplant sei, die Festung Montroyal der Jugend zur Urbarmachung des Geländes und Erstellung von Siedlungsbauten freizugeben. 31 Das Projekt soll aus Geldern der Hitlerjugend finanziert werden.

      Der Antrag wird dem dafür zuständigen Ausschuß überwiesen. 32

      2) Antrag der Fraktion der KPD betr. Durchführungsverordnung zur Verordnung betreffend die Vereinheitlichung des Forstwesens (Drucksache 80). Dazu: Antrag der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Forstverwaltung (Drucksache 104) 33

      Der Ministerpräsident berichtet, daß zunächst in der Verordnung der Präsidialregierung vorgesehen war, eine Vereinheitlichung dadurch zu schaffen, daß die Oberlandesforstverwaltung in Koblenz eingerichtet und die Regierungsforstämter aufgelöst werden sollten. Diese Verordnung sei aber später geändert worden. Übrig geblieben sei lediglich die Errichtung der einheitlichen Forstämter, indem für die Gemeinden und den Gemeindewald ein einheitliches Forstamt errichtet worden sei. Diese Forstämter bestanden zum Teil schon früher (Hessen-Nassau, Pfalz). Die Errichtung von Einheitsforstämtern habe bestimmt sehr viel Gutes an sich. Es müßten jedoch die Gebiete abgegrenzt werden, z.B. die Selbstverwaltungsrechte usw. Das mache natürlich eine eingehende Besprechung notwendig und deshalb sei es angebracht, die Anträge dem dafür zuständigen Ausschuß zu überweisen. Bei dieser Gelegenheit stellt Minister Dr. Hoffmann den Antrag, die Verwaltung der Forsten aus dem Landwirtschaftsministerium herauszunehmen und sie dem Finanzministerium einzugliedern. 34

      Beschlossen wird, diesen Antrag bis zur Beauftragung der Regierung mit den vorgenannten Eingaben zurückzustellen. 35

      3) Bericht des Hauptausschusses, Sozialpolitischen Ausschusses, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses und Haushalts- und Finanzausschusses zum Antrag der KPD betr. Einführung der 40-Stundenwoche (Drucksache 65). 36 Keine besonderen Bemerkungen.

      4) Dritte Beratung des Gesetzes über die Errichtung der Arbeitsgerichte und des Verfahrens in Arbeitsstreitigkeiten (Drucksache 48). 37 Keine besonderen Bemerkungen. 38

      5) Große Anfrage der Fraktion der CDU betr. Senkung der Getreidepreise (Drucksache 82). Zu dieser Frage soll der Landwirtschaftsminister Stellung nehmen. 39

      6) Antrag der Fraktion der DP betr. Strafregisterauszüge für öffentliche Bedienstete (Drucksache 92). 40 Der Innenminister wird prüfen, ob zu dieser Frage etwas zu sagen ist. 41

      7) Erste Beratung des Gesetzes über die Errichtung eines Justizprü-fungsamtes und über die juristische Ausbildung (Drucksache 102). 42 Hierzu werden keine besonderen Bemerkungen gemacht.

      8) Zweite Beratung des Gesetzes über die Neuregelung des Gnadenrechts (Drucksache 75). 43 Hierzu werden keine besonderen Bemerkungen gemacht. 44

      9) Antrag der Fraktion der DP betr. Einstellung der Strafvollstreckung (Drucksache 90). 45 Minister Dr. Süsterhenn wird über den Stand der Angelegenheit berichten. 46

      10) Antrag der Fraktion der CDU betr. einmalige Beihilfe an Fürsorgeunterstützungsempfänger (Drucksache 93) 47 und 11) Antrag der Fraktion der KPD betr. erste Hilfe für zurückkehrende Kriegsgefangene (Drucksache 89). 48 Hier wird unter Hinweis auf das Koalitionsabkommen die Angabe der Dekkungsvorschläge vermißt.

      Zu 12) Antrag der Fraktion der CDU betr. Fahrpreisermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte und Unfallbeschädigte (Drucksache 112) 49 und

      13) Antrag der Fraktion der KPD betr. Gewährung von Beschaffungsbeihilfen an Ausgebombte und Flüchtlinge (Drucksache 61), 50 Berichterstattung: Sozialpolitischer Ausschuß, Ausschuß für zugewanderte Personen, Haushalts- und Finanzausschuß [und] Hauptausschuß, werden keine besonderen Bemerkungen gemacht.

      14) Antrag der Fraktion der CDU betr. Abteil für Mütter mit Kleinkindern in der Eisenbahn (Drucksache 110) 51 [und] 15) Antrag der Fraktion der CDU betr. Erleichterung der Versorgung der berufstätigen Frauen und hoffenden Mütter mit Gebrauchsgütern (Drucksache 111): 52 Verweisung an die in Frage kommenden Ausschüsse.

      16) Erste Beratung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache 96). 53 Keine besonderen Bemerkungen.

      17) Antrag der Fraktion der CDU betr. Wiedergutmachung des Unrechts im Feldbereinigungsverfahren (Drucksache 98). 54 Keine besonderen Bemerkungen.

      18) Zweite Beratung des Gesetzes zur Änderung der Preisstrafrechtsverordnung vom 26. Oktober 1944 (Drucksache 49). 55 Keine besonderen Bemerkungen.

      19) Erste Beratung des Gesetzes über die Zuständigkeit in Familien- und Nachlaßsachen (Drucksache 101). 56 Keine besonderen Bemerkungen.

      20) Erste Beratung Urantrag CDU: Gesetz zur Erfassung und Unterbringung heimatloser und gefährdeter Jugendlicher (Drucksache 103). 57 Keine besonderen Bemerkungen.

      Bei 21) Dritte Beratung des Gesetzes für die Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden des Landes Rheinland-Pfalz (Drucksache 74) 58 berichtet der Finanzminister Dr. Hoffmann, daß der Haushalts- und Finanzausschuß beschlossen habe, den Staatssekretär, den Präsidenten des Rechnungshofes und den Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtshofes in die Besoldungsgruppe B 5 einzustufen.

      Der Ministerrat ist nach wie vor der Meinung, daß die Position des Staatssekretärs in der Staatskanzlei in die Gruppe B 4 gehört. 59

      Beim Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtshofes ist der Finanzminister der Auffassung, daß die im Haushalts- und Finanzausschuß beabsichtigte Höhergruppierung nach B 5 einen zu hohen Sprung bedeutet (bisher Gruppe B 7 a). Man will die Verhandlungen der Fraktionen untereinander abwarten und gegebenenfalls eine Eingruppierung in B 7 bzw. B 6 in Betracht ziehen.

      Der Ministerrat ist der Auffassung, daß bei diesem Punkt der Tagesordnung unter allen Umständen eine Übereinstimmung aller Parteien herbeigeführt werden muß, weil die Regierung als solche in diese gehaltlichen Dinge im Landtag nicht einzugreifen beabsichtige. 60

      Zu 22) Zweite Beratung des Gesetzes über Beschlagnahme und Beseitigung von Gebäudetrümmern (Drucksache 70). 61 Berichterstattung: Wiederaufbauausschuß,

      23) Zweite Beratung des Gesetzes über die Verwaltung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Drucksache 42), 62 Berichterstattung: Rechtsausschuß und

      24) Erste Beratung Urantrag der CDU betr. Gesetz über die Organisation [der Polizei] 63 in Rheinland-Pfalz (Drucksache 99) 64 werden keine besonderen Bemerkungen gemacht.

    57LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 103. Vgl. Best. 860 Nr. 4036, S. 3-5, und Best. 930 Nr. 2443. Das Gesetz wurde aufgrund einer neuen Vorlage vom Juli 1948 (vgl. Best. 930 Nr. 2443) am 13.10.1948 vom LT beschlossen und am 19.11.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 140-142 und S. 974 f.; GVBl. I 1948, S. 409).
    58Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/3. Vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 74.
    59Zuletzt 44. MRS am 19.9.1947, TOP B.
    60Fortgang 70. MRS am 14.4.1948, TOP 2.
    61LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 70. Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/13.
    62LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, N. 42. Zuletzt 36. MRS am 5.8.1947, TOP H.
    63Fehlt in der Vorlage.
    64LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 99. Der Gesetzantrag wurde in der LT-Sitzung am 5.11.1947 entgegen der TO aufgrund Einspruchs der Militärregierung nicht behandelt, sondern gemeinsam mit einem Antrag der SPD-Fraktion auf Vorlage eines Landespolizei-Verwaltungsgesetzes (ebd., Nr. 183) erst in der Sitzung am 18.12.1947 (ebd., Drucks. Abt. I, S. 268 f.). Beide Anträge wurden dem Hauptausschuss überwiesen, aber zunächst nicht weiter verfolgt. Mit der Situation der Polizei beschäftigte sich der LT in der Haushaltsdebatte am 22.1.1948 (ebd., S. 416-430). Zu den Arbeiten am Polizeiverwaltungsgesetz vgl. Best. 880 Nr. 2528. Wegen der Schwierigkeiten, ein für die Länder der französischen Zone einheitliches Polizeiverwaltungsgesetz zu erreichen (ebd.), kam es erst am 26.3.1954 zum Erlass eines rheinland-pfälzischen Polizeiverwaltungsgesetzes (Best. 880 Nr. 2201, Nr. 2526, Nr. 2530 und Nr. 2592). Zur vorausgegangenen VO über die Verstaatlichung der Polizei vgl. 19. MRS am 12.3.1947 und 24. MRS am 18.4.1947, TOP 2. – Fortgang 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/6.

    4. Fragen der Pfalz

    Der Ministerpräsident gibt die in der vorletzten Sitzung beschlossene Antwort wegen des Außerkraftsetzens der vorläufigen Geschäftsordnung vom 14.1.1947 bekannt. 65 Die Militärregierung vertritt die Auffassung, daß die Geschäftsordnung noch in Kraft sei. 66 Es hieße zwar in der Präambel „bis zur Annahme der Verfassung”, es hieße aber auch, daß die Rechtsstellung der Pfalz durch die Verfassung bestimmt würde. Die Verfassung bestimme aber diese Rechtsstellung nur teilweise, indem auf das später zu erlassene Selbstverwaltungsgesetz hingewiesen würde. 67 Aus diesem Grunde müsse nach der Auffassung des Generalgouverneurs die Geschäftsordnung bestehen bleiben, bis das Selbstverwaltungsgesetz geschaffen sei. 68

    65Gemeint ist das Schreiben vom 15.10.1947, welches nicht in der 49. MRS beschlossen worden war, sondern in der zuletzt damit befassten 48. MRS am 16.10.1947, TOP 2.
    66Der MinPräs bezog sich hier auf seine Unterredung mit dem GenGouv am 24.10.1947 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 123f.; Auszug in Nr. 5434).
    67§ 78 der LV: „Das Land Rheinland-Pfalz umfasst die Bezirke Koblenz, Montabaur, Rheinhessen und Trier und die Pfalz. Über Selbstverwaltungsrechte der einzelnen Landesteile, insbesondere der Pfalz, befindet das Selbstverwaltungsgesetz“. Zu den Arbeiten an der diesen Artikel ausführenden Bezirksordnung (Teil IV bzw. D des Selbstverwaltungsgesetzes) vgl. 55. MRS am 2.12.1947, TOP F.
    68Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/4. An diesem Standpunkt hatte der GenGouv trotz der von MinPräs Altmeier im Schreiben vom 15.10.1947 dargelegten Argumentation (siehe oben Anm. #) in der Besprechung am 24.10.1947 festgehalten (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 123 f.).

    Der Ministerpräsident berichtet, daß er die Absicht habe, eine Besprechung mit Oberpräsidenten Bögler, inwieweit die deutschen Staatsstellen in der Pfalz Wünsche nach einem Bestehenlassen der provisorischen Geschäftsführung haben, herbeizuführen. 69

    Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Militärregierung anscheinend eine falsche Auffassung von dem Inhalt des kommenden Verwaltungsgesetzes hat. Die hier zur Debatte stehenden Fragen der Ernennungen von Beamten haben z.B. mit dem kommenden Selbstverwaltungsgesetz nicht das geringste zu tun, weil es sich um Staatsbeamte des staatlichen Oberregierungspräsidiums handelt.

    In diesem Zusammenhang berichtet Minister Dr. Hoffmann von separatistischen und autonomistischen Bestrebungen in der Pfalz. 70

    Des weiteren berichtet er, daß die Militärregierung beabsichtige, für die Pfalz einen besonderen Etat aufzustellen. Insbesondere seien Vereinheitlichungsmaßnahmen gedacht, wie z.B. die Beseitigung der Doppelinstanzen im Lande, z.B. Oberlandesgerichte, Landesarbeits-ämter, Landesfinanzämter usw. bis auf weiteres zu sistieren. Es sei auch daran gedacht, das ehemalige bayerische Staatsvermögen – in der Hauptsache Forsten – als Landesvermögen der Pfalz zu verwalten. 71

    Es wird beschlossen, daß der Ministerpräsident am Schluß der Tagesordnung des Landtags in kurzen Worten zur Ernährungsfrage und anschließend zu der Pfalzfrage Stellung nimmt. 72

    69Vgl. LASp Best. V 52 Nr. 382: Provinzialregierung Pfalz, 1947 und zur Besprechung der Regierungspräsidenten von Rheinland-Pfalz am 1.9.1947 ebd. Nr. 543.
    70Best. 860 Nr. 5434; LASp Best. H 13, Nr. 132. Aus Anlass der Erklärung des MinPräs vor dem LT am 6.11.1947 beschlossen die Abgeordneten eine „Gemeinsame Erklärung“ gegen die „Umtriebe[…] separatistischer Landesverräter in der Pfalz“ (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 189-192 und S. 193). Vgl. Wünschel, Neoseparatismus; ders., „Noch drei Tage, dann ist die Pfalz weg vom Reich…“. Eine Zeitungsausschnittsammlung zum Thema „Separatismus in der Pfalz 1947-1948“ befindet sich im NL Bögler (LASp Best. V 52 Nr. 544). – Fortgang 52. MRS am 5.11.1947, TOP 2.
    71Dieses Vorhaben rührte erneut an die unterschiedlichen Auffassungen in der Frage der Geltung der vorläufigen Geschäftsordnung der Pfalz, weil der MinPräs darauf bestand, dass das ehemalige bayerische Landesvermögen in der Pfalz nun auf das Land Rheinland-Pfalz übergegangen sei, mithin auch nicht aus dem Landeshaushalt herausgenommen werden könne. Vgl. Schreiben des MinPräs vom 18.11.1947 an den Gen-Gouv (Best. 860 Nr. 1007, S. 185-189).
    72Die Stellungnahme erfolgte in der LT-Sitzung am 6.11.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 188-190). – Fortgang 52. MRS am 5.11.1947, TOP 2.

    5. Festsetzung des Modus der Etatberatung im Kabinett

    Es wird beschlossen, daß der Ministerrat am Dienstag, den 11.11., Mittwoch, den 12.11. und Donnerstag, den 13.11. nachmittags 14.00 Uhr die Etatberatungen vornimmt. 73

    Der Finanzminister wird für die einzelnen Etats die in Frage kommenden Zeiten festlegen, damit jedes Ministerium seine Fachbeamten dazu bereithalten kann. 74

    6. Verschiedenes

    Beschlossen wird ein Schreiben an den Generalgouverneur in Sachen Zweckverband bzw. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz als Antwort auf seinen Brief vom 31.10.47 75 (s. Anlage 1). 76

    73Zuletzt 44. MRS am 19.9.1947, TOP 1
    74Vgl. Schreiben des Finanzministers vom 31.10.1947 (Anlage Nr. 1 zum Protokoll der 52. MRS am 5.11.1947). Niederschriften dieser Beratungen konnten nicht nachgewiesen werden. Vgl. Best. 860 Nr. 961 und Best. 860 Nr. 1240.
    75Datum handschr. eingefügt.
    76Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1. Zuletzt 49. MRS am 24.10.1947, TOP G. – Fortgang 62. MRS am 5.2.1948, TOP E.