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49. Ministerratssitzung am Freitag, den 24.10.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Es fehlte Minister Dr. Hoffmann .

Tagesordnung: 2
  • A. Ministerpräsidentenkonferenz in Baden-Baden
  • B. Reformationsfest
  • C. Kartoffelversorgung
  • D. Landwirtschaftskammer
    • 1. Landeswirtschaftspolizei
    • 2. Zuständigkeitsabgrenzung des Ministeriums für Wiederaufbau
    • 3. Frage der Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst
    • 4. Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Landesarbeitsverwaltung Rheinland-Pfalz
    • 5. Gesetz über die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
    • 6. Gesetz über Wohnraumbeschaffung
    • 7. Statistik der Kriegsgefangenen, Internierten und Flüchtlinge
    • 8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtags
    • 9. Gesetz über Änderung der Säuberungsordnung
  • E. Nachtsperre
  • F. Bauprogramm der Stadt Koblenz
  • G. Stadt Mainz
  • H. Kartoffelversorgung
  • I. Schwierigkeiten in der Lohngestaltung

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9603 und in Best. 700,169 Nr. 135, S. 1-15; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Lvfg. betreffend Ehrung für langjährigen öffentlichen Dienst; 2. Gesetz zur Ergänzung der Säuberungsverordnung; 3. Gesetz über die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten mit Begründung; 4. LVO über die Wohnraumbewirtschaftung mit Begründung; 5. Schreiben des Justizministers vom 2.10.1947 an den MinPräs betr. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen; 6. Kabinettsvorlage des Ministers für Wiederaufbau betr. Bauprogramm in Koblenz; 7. TO; 8. Niederschrift vom 11.9.1947 über eine Besprechung leitender Beamter beim Minister für Gesundheit und Wohlfahrt zur Abstimmung laufender Gesetzgebungsarbeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Siedlung und Stadtkernneugestaltung (Best. 860 Nr. 9603; 700,169 Nr. 135, S. 17- 86, ohne Nr. 5; TO mit Notizen S. 31-33; in Best. 860 Nr. 8187: nur Anlagen 1, 2 und 7).
2Die in Best. 860 Nr. 8187 überlieferte Fassung der TO (Durchschlag, unterschrieben „Dr. Haberer“) war laut Überschrift ursprünglich auf die Sitzung vom 16.10.1947 bezogen, dann maschinenschr. korr. in „Montag, den 20. Oktober 1947“.

A. Ministerpräsidentenkonferenz in Baden-Baden

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Ministerpräsident über die gemeinsame Sitzung der Ministerpräsidenten der französischen Zone mit Generaladministrateur Laffon in Baden-Baden am vergangenen Dienstag in gleichzeitiger Anwesenheit des Generalgouverneurs. 3 Die hierbei durch den Generaladministrateur Laffon gemachten Mitteilungen, Anordnungen etc. werden schriftlich den Ministern zugestellt. Bezüglich der Ernährung berichtet der Ministerpräsident über seine Verhandlungen mit Laffon, um eine Herabsetzung der Auflage im Hinblick auf die besonders schlechten Ernteergebnisse von Rheinland-Pfalz zu erreichen. 4 In Verbindung damit sei die gesamte Ernährungslage besprochen und auf die verschiedenen außerordentlichen Schwierigkeiten angesichts der Trockenheit des vergangenen Sommers hingewiesen worden. 5

Soweit die einzelnen Minister zu den Erläuterungen des Generaladministrateurs Laffon Stellung zu nehmen haben, sollen diese dieselbe wie üblich in 12-facher Ausfertigung bei der Staatskanzlei einreichen.

Der Ministerpräsident berichtet weiterhin über die bisherige Tätigkeit des Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr 6 (Verhandlungen wegen Kreditgewährung in der Schweiz und Schweden, Fahrt Dr. Lichters in der nächsten Woche nach Schweden usw.). 7

Es wird beschlossen, daß Dr. Lichter nach seiner Rückkehr dem Ministerrat berichtet. 8

3Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1. Die Konfererenz der Ministerpräsidenten fand am 21.10.1947 statt; vgl. dazu die Handakte des MinPräs (Best. 860 Nr. 9598, Bl. 170-223). Die Rede des Generalverwalters Laffon sprach Ernährungslage, Industrieproduktion, Lage der Eisenbahnen, Entwicklung des zonalen Außenhandels, Preise und Löhne, Bodenreform, Demontage, Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen, Nichtigkeit widerrechtlicher Vermögensentziehungen, Besatzungskosten sowie Maß-nahmen zur Reform des Gerichtswesens an (Brommer, Quellen, S. 501-517).
4Vgl. 44. MRS am 19.9.1947, TOP 3, sowie unten zum TOP C. Hintergrund war die Missernte des laufenden Jahres (Rohtenberger, Hungerjahre, S. 179-189). Generalverwalter Laffon hatte die schwierige Ernährungslage gleich an den Anfang seiner Ausführungen gestellt (Brommer, Quellen, S. 501-503). Das Protokoll der Besprechung des MinPräs mit dem GenGouv am 24.10.1947 bezieht sich eingangs auf die Baden-Badener Konferenz (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 122-127). Vorausgegangen war eine Sitzung des Zentralernährungsausschusses in Baden-Baden am 1.10.1947. Dabei wurde der Vertreter des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung davon unterrichtet, dass Rheinland-Pfalz für Exportzwecke 8-12.000 t Malz (für 12.000 t Malz würden 16.000 t Gerste benötigt) bereitzustellen habe; der Hauptabnehmer der Malzlieferung, die Schweiz, würde für jede Tonne Malz 21/2 t Weizen zurückliefern (Schreiben des MinPräs vom 8.10.1947 an den GenGouv, in Best. 860 Nr. 1007, S. 357-359).
5Vgl. Best. 860 Nr. 3803, S. 443-453, S. 455 f., S. 457-461 und S. 473-479, sowie Brommer, Quellen, S. 521-527.
6Zuletzt 48. MRS am 16.10.1947, TOP 1. Der am 25.10.1947 vom Sonderbeauftragten vorgelegte Bericht zur „Lage und Aussicht für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln“ erörterte auch die Möglichkeiten zur Finanzierung von Einfuhren (Brommer, Quellen, S. 521-527).
7Zuletzt betr. Ernährung allgemein 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/1. Zum Einkauf von Lebensmitteln gegen Wein in der Schweiz vgl. Schreiben des MinPräs vom 18.12.1947 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1007, S. 73-75).
8Eine Berichterstattung Lichters ist in den Protokollen nicht nachweisbar. – Fortgang betr. Sonderbeauftragter für Lebensmitteleinfuhr 65. MRS am 24.2.1948, TOP A. – Fortgang betr. Kartoffelversorgung unten TOP C

B. Reformationsfest

Innenminister Steffan fragt wegen des Reformationsfestes als gesetzlicher Feiertag an. Dabei wird festgestellt, daß das Reformationsfest aufgrund der Feiertagsverordnung 9 nicht als gesetzlicher Feiertag gilt, es sei denn, daß die einzelnen Regierungspräsidenten von der ihnen seinerzeit innerhalb der Feiertagsverordnung übertragenen Möglichkeit, weitere, höchstens drei Feiertage, festzusetzen, Gebrauch gemacht und das Reformationsfest zum gesetzlichen Feiertag erklärt haben. Wie festzustellen war, ist dies in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier und Montabaur nicht der Fall. Wie es in der Pfalz und in Hessen ist, konnte im Augenblick nicht festgestellt werden. Der Ministerpräsident verweist darauf, daß nach einem früheren Schreiben die Evangelische Kirchenleitung das Reformationsfest nicht als gesetzlichen Feiertag wünscht und daß auch vor 1933 im Rheinland das Reformationsfest kein gesetzlicher Feiertag gewesen sei. Seines Wissens sei seitens der einzelnen Regierungspräsidenten entsprechend dem früheren Brauch angeordnet, daß die evangelischen Schulkinder am 31.10. vom Schulbesuch befreit wären. Es besteht Übereinstimmung, daß dementsprechend zu verfahren ist. 10

C. Kartoffelversorgung 11

Minister Stübinger berichtet über den Verlauf der am Tage vorher stattgefundenen Dienstbesprechung mit den Regierungspräsidenten und Landräten. 12 Der Ministerrat beschloß, sofort anzuordnen:

    a) daß die Versorgung der Normalverbraucher mit dem ersten Zentner Kartoffeln mit dem 1. November abgeschlossen sein muß,

    b) wenn die Kartoffeln bis zu diesem Termin mangels Waggons nicht in den Besitz des Verbrauchers gebracht werden konnten, sind sie auf jeden Fall durch die Landräte an Ort und Stelle sicherzustellen.

    c) die Regierungspräsidenten berichten dem Landwirtschaftsministerium bis spätestens 3.11. den Abschluß der Aktion, damit anschlie-ßend sofort die zweite Aktion wegen der weiteren Ausgabe starten kann.

Der Ministerrat war sich darüber einig, daß mit aller Entschiedenheit gegen Landräte und Bürgermeister eingeschritten werden muß, wenn erkennbar ist, daß sie die ergangenen Anordnungen nicht befolgen, lässig handhaben oder aber bei ihrer Durchführung versagen. 13

9Vgl. 47. MRS am 10.10.1947, TOP B.
10Vgl. 56. MRS am 9.12.1947, TOP 4.
11Zuletzt oben TOP A. Dieser außerordentliche TOP kam am Ende des Protokolls dieser Sitzung noch einmal zur Sprache. Zum gleichen Thema hatte der MinPräs die Regierungspräsidenten und Landräte bzw. Oberbürgermeister zum 23.10.1947 im Rathaussaal zu Koblenz zu einer Konferenz einbestellt: „Persönliches Erscheinen ist Pflicht!“ (Best. 860 Nr. 1003, S. 35). Bezeichnend für die Lage Anfang Oktober ist ein Aktenvermerk aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung vom 1.10.1947. Dem zufolge waren im Kreis Birkenfeld durch einen Temperatureinbruch bis sechs Grad unter Null Kartoffeln, die mangels Transportmöglichkeiten noch bei den Landwirten lagerten, erfroren. Im gleichen Kreis hatten „die Diebstähle ein ungeheures Ausmaß angenommen. So wurden in der Gemeinde Hennweiler bei Kirn Kartoffeläcker von 70 Arbeitern aus Lederfarbriken in Kirn, die mit Hacken, Knüppeln und Eisenstangen bewaffnet waren, am hellen Tage regelrecht überflutet. Die Arbeiter ließen sich von den herbeieilenden Bauern nicht im geringsten beeinflussen, sondern leisteten tätlichen Widerstand. Die Bauern griffen zu Sensen, Dreschflegeln, Mistgabeln usw. Es kam zu einer großen Keilerei, […] einer regelrechten Schlacht. Zirka 15 Mann mußten in’s Krankenhaus eingeliefert werden.“ (Best. 940 Nr. 96, S. 229; vgl. ebd., S. 233 sowie Nr. 691, S. 137.). Vgl. auch Best. 860 Nr. 1003, S. 251-253 und ebd. S. 37, ferner die für den MinPräs erstellten Berichte „Der Stand der Ernährungslage“ vom 23.10.1947 (Nr. 3803, S. 473-479) und speziell zur Kartoffelablieferung der einzelnen Regierungsbezirke vom 22.10.1947 (ebd. S. 463-469), den Bericht, den Minister Stübinger mit Schreiben vom 23.10.1947 dem MinPräs vorlegte (ebd., S. 457-461), die für die Militärregierung für den Monatsbericht zum Oktober 1947 zusammengestellten Unterlagen (Best. 940 Nr. 435, S. 247-316) und die Denkschrift des Sonderbeauftragten für die Lebensmitteleinfuhr Lichter zur Versorgung der Bevölkerung vom 25.10.1947 (Brommer, Quellen, S. 521-527).
12Vgl. vorige Anm.
13Dies war möglicherweise eine Anspielung auf den Fall des LR Roth von Montabaur (vgl. 51. MRS am 30.10.1947, TOP 2). – Fortgang unten TOP H.

D. Landwirtschaftskammer

Den berechtigten Ansprüchen, mit bestimmten Aufgaben betreut und mit den entsprechenden Finanzen versehen zu werden, die die Landwirtschaftskammer seit ihrer Errichtung im Jahre 1946 immer wieder erhoben hat, soll Rechnung getragen werden, indem bis zum Erlaß des betreffenden Gesetzes bestimmte Aufgabengebiete der Landwirtschaftskammer übertragen werden. 14

Über die Abgrenzung dieser Aufgaben und über alle damit zusammenhängenden Fragen soll der Landwirtschaftsminister in Verbindung mit dem Finanzminister Vorschläge ausarbeiten und der nächsten Ministerratssitzung vorlegen. 15

1. Landeswirtschaftspolizei 16

Wird auf Wunsch des Innenministers abgesetzt. 17

2. Zuständigkeitsabgrenzung des Ministeriums für Wiederaufbau 18

Nach eingehender Besprechung der Sachlage wird beschlossen, daß ein Unterausschuß der Landesregierung, bestehend aus Ministerialdirektor Calujek, Ministerialrat Dr. Houben vom Wirtschaftsministerium, Ministerialrat Gräfe und Angestellter Schneider vom Wiederaufbauministerium, die sachlichen Fragen zu klären und dem Ministerrat schriftlich abschließende Vorschläge zu unterbreiten hat.

Es wurde Übereinstimmung dahingehend herbeigeführt, daß die Landsiedlung dem Ministerium für Landwirtschaft, die Stadtrandsiedlung dem Wohlfahrtsministerium, der Wohnungsbau innerhalb der Stadt dem Wiederaufbauministerium unterliegen. 19

14Vgl. Präsidialerlass zur Einführung einer Landwirtschaftskammer für Rheinland-Hessen-Nassau vom 1.8.1946 (Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau und für die Regierungen in Koblenz und Montabaur 1946, S. 129 sowie Best. 940 Nr. 486, S. 1, S. 109 und S. 683 ff.). Am 9.7.1947 soll internem Schriftverkehr zufolge der Militärregierung ein Gesetz zur Errichtung der Landwirtschaftskammer vorgelegt worden sein (Best. 940 Nr. 485, S. 371). In den Kabinettssprotokollen ist dies nicht nachweisbar, auch nicht in den Unterlagen, welche die Erarbeitung des Landwirtschaftskammergesetzes dokumentieren (Best. 860 Nr. Nr. 3797 und Nr. 4058). Vermutlich waren die Satzungen für die neu eingerichten Kammern gemeint. Laut Protokoll einer Besprechung im Ernährungsministerium am 4.6.1947 (Best. 940 Nr. 486, S. 105 f.) soll bei einer Tagung in Bad Kreuznach eine „Satzung zur Bildung von Landwirtschaftskammern“ festgelegt, von der französischen Regierung aber noch nicht genehmigt worden sein. Vgl. ein Schreiben des GenGouv vom 4.3.1947, demzufolge die Militärregierung von sich aus eine Mustersatzung entworfen habe, um den neu zu bildenden Kammern eine gewisse Einheitlichkeit zu geben (ebd., S. 119). Eine Vorlage des Landwirtschaftsministeriums gibt als Datum für den hier getroffenen Kabinettssbeschluss irrtümlich den „28.10.1947“ an (940 Nr. 485, S. 337). Die Arbeiten an einem Landwirtschaftskammergesetz begannen mit diesem Beschluss; vgl. Schreiben des MinPräs vom 22.11.1947 an den Minister für Ernährung und Landwirtschaft (Best. 860 Nr. 3797, S. 105) und die Entwürfe (ebd., S. 45-79 und S. 89-101, desgl. Nr. 4058, S. 3-83). Das Gesetz wurde vom LT am 16.7.1948 angenommen und am 6.9.1948 ausgefertigt (Best. 860 Nr. 4058, S. 170-177; LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S.770-772 und S. 841 f.; GVBl. I 1948, S. 325 f.); zu den DVO vgl. Best. 860 Nr. 3668 und Nr. 6119.
15Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP 19.
16Vgl. die Protokolle der 46. und 47. MRS am 3.10. und 10.10.1947, jeweils TOP 2.
17Fortgang 77. MRS am 11.6.1948 TOP, 1.d).
18Zuletzt 47. MRS am 10.10.1947, TOP 4. Vgl. allgemein Best. 930 Nr. 2768 und Nr. 4956 sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 144. Mit Schreiben vom 26.9.1947 an den MinPräs hatte Minister Feller den Zustand der Bauorganisation kritisiert und eine Aussprache darüber im Ministerrat erbeten. (Best. 930 Nr. 2768; Durchschlag in Best. 950 Nr. 515). Dabei hatte Feller insbes. die Zuständigkeit für die Straßenbau- und Wasserstraßenverwaltung beansprucht. Vgl. dazu die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums vom 13.10.1947 (Best. 930 Nr. 2768).
19Zum weiteren Bemühen speziell der KPD-Fraktion um Ausweitung der Zuständigkeit des Ministeriums für Wiederaufbau siehe 65. MRS am 24.2.1948, TOP 1.d). – Fortgang Best. 930 Nr. 4956 sowie 77. MRS am 11.6.1948, TOP 2.

3. Frage der Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst

Der Ministerrat beschließt, daß künftig einem alten Brauch folgend den Beamten, Angestellten und Arbeitern bei 25- bzw. 40- und 50-jähriger Tätigkeit eine künstlerisch ausgestaltete Ehrenurkunde überreicht wird. Diese soll lauten:

„Aus Anlaß Ihres …jährigen Dienstjubiläums am … spreche ich Ihnen namens der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung aus.”

Die hierfür vorgesehene Landesverfügung wird genehmigt (Anlage 1). 20

4. Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Landesarbeitsverwaltung Rheinland-Pfalz 21

Wird abgesetzt, da der neue Text durch das Arbeitsministerium noch vorgelegt wird. 22

5. Gesetz über die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten 23

Das Gesetz wird beschlossen und dem Landtag überwiesen. 24

20Vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 1.
21Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 7.
22Zu den Arbeiten an dem entsprechenden Gesetz 1948/1949 vgl. Best. 930 Nr. 6553; zu den internen Beratungen und Besprechungen mit den Gewerkschaften ebd. Nr. 4638. Mit Gründung der Bundesrepublik ging das Vorhaben in die Zuständigkeit des Bundesarbeitsministers über. Vgl. Schulz, Denk- und Handlungsfelder, S. 119 f.
23Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3, sowie Best. 860 Nr. 4039.
24Das Gesetz beinhaltete nur die Änderung einer Bestimmung im Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18.2.1927 (RGBl. I 1927, S. 61); es wurde vom LT am 5.11.1947 beschlossen und am 13.12.1947 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 138 f.; GVBl. I 1948, S. 63 f.).

6. Gesetz über Wohnraumbeschaffung 25

Es wird darauf hingewiesen, daß es sich nicht um ein Gesetz bzw. eine Landesverordnung handelt, die ja dem Landtag zu unterbreiten wäre, sondern lediglich um Durchführungsbestimmungen über die Wohnraumbeschaffung, die sich aus dem Art. 1 Abs. 3 des Kontrollratsgesetzes Nr. 18 (Wohnungsgesetz vom 8.3.46 Journal Officiel S. 138) als notwendig erweist. Es wird dem Inhalt der Durchführungsverordnung grundsätzlich zugestimmt, jedoch soll – auch unter Berücksichtigung des Schreibens des Justizministeriums vom 17.10. – noch einmal überprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Durchführungsverordnung handelt oder aber ob die Zuständigkeit des Landtages besteht. 26

7. Statistik der Kriegsgefangenen, Internierten und Flüchtlinge 27

Wird abgesetzt.

25Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4 sowie Best. 860 Nr. 3539. In der im NL Altmeier überlieferten Version (Best. 700,169 Nr. 135, S. 41-83) ist der Titel durch Streichung des Wortes „Landesverordnung“ in „Durchführungsordnung“ geändert.
26Best. 860 Nr. 3539, S. 123. – Fortgang 119. MRS am 16.3.1949, TOP 8 (Best. 860 Nr. 9610), sowie Best. 930 Nr. 2798; die LVO wurde am 15.5.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949 S. 275).
27Der einschlägige Aktenbestand des Ministeriums für Arbeit und Soziales (Best. 930) enthält zahlreiche Akten zum Flüchtlingsproblem, inbesondere des Landeskommissars für das Flüchtlingswesen, sowie zu Eingliederung von Kriegsgefangenen. Umfassende Statistiken konnten darin nicht ermittelt werden. Zur Flüchtlingsfrage vgl. 34. MRS am 29.7.1947, TOP G, ferner Best. 860 Nr. 10080 sowie Stein, Vertriebene; zur Frage der aus politischen Gründen Internierten vgl. 37. MRS am 12.8.1947, TOP I und Resmini, Lager; zu den Kriegsgefangenen vgl. 32. MRS am 15.7.1947, TOP U.

8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtags

Ausgangspunkt bildet die Feststellung des Justizministers mit seinem Schreiben vom 2.10. 28, daß der Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Sachen Diel/Ramershoven 29 dem Vertreter des Justizministeriums bzw. dem Vertreter des Ministerpräsidenten das Wort nicht erteilt habe, obwohl nach der Geschäftsordnung des Landtags die Mitglieder der Regierung jederzeit das Recht der Wortergreifung in den parlamentarischen Ausschüssen haben. Minister Steffan ist der Auffassung, daß ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß mit richterlichen Funktionen nicht einem parlamentarischen Ausschuß gleichzustellen sei.

Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß dann eine Lücke in der Geschäftsordnung wäre, denn wenn schon ein Unterschied zwischen parlamentarischem Untersuchungsausschuß und parlamentarischem Ausschuß gemacht wird, dann auch über den parlamentarischen Untersuchungsausschuß in der Geschäftsordnung etwas gesagt werden müsse. Die Geschäftsordnung mache aber einen Unterschied nicht und aus diesem Grunde müsse der Landtag aufgefordert werden, gegebenenfalls die Geschäftsordnung zu überprüfen.

Der vorliegende Fall wird im übrigen abgesetzt, weil die vom Ministerpräsidenten am 16.10. bei dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Abgeordneten Wagner, 30 angeforderte Stellungnahme zu den Ausführungen des Justizministers noch nicht eingetroffen ist. 31

9. Gesetz über Änderung der Säuberungsordnung (Anlage 2) 32

Dem Abänderungsvorschlag wird zugestimmt mit dem Hinzufügen, daß das Gesetz sofort dem Landtag zugeleitet und seine Behandlung in der nächsten Sitzung des Landtags mit Rücksicht auf die Dringlichkeit verlangt werden muß. Minister Junglas als Landeskommissar für das Bereinigungswesen erläutert die Notwendigkeit der Abänderung des Bereinigungsgesetzes mit der Tatsache, daß sich nicht so viele Juristen fänden, um die Spruchkammern bzw. die Untersuchungsausschüsse zu besetzen. Es kommt deshalb in dem Abänderungsvorschlag zum Ausdruck, daß bei den Untersuchungsausschüssen und bei den Spruchkammern erster Instanz dann Nichtjuristen als Vorsitzende berufen werden können, wenn richterliche Beamte nicht zur Verfügung stehen. Bei den Berufungskammern zweiter Instanz ist der Ministerrat der Auffassung, daß es sich bei dem Vorsitzenden in jedem Falle auch weiterhin um richterliche Beamte handeln muß. 33

28Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5.
29Zuletzt 48. MRS am 16.10.1947, TOP 8. Die Berichterstattung des Untersuchungsausschusses Diel/Ramershoven war für die LT-Sitzung am 5. und 6.11.1947 vorgesehen (TOP 22a) erfolgte aber erst in der LT-Sitzung am 23.1.1948 (vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 160, S. 178-180 und S. 477-490).
30Friedrich Wilhelm Wagner (1894-1971), Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen, München, Berlin und Heidelberg, ab 1922 Rechtsanwalt in Ludwigshafen, 1930-1933 MdR (SPD), 1933 „Schutzhaft“, 1933-1946 Emigration (Frankreich, später USA, 1939 Vorsitzender des Zentralvereins deutscher Emigranten), 1947 Rückkehr nach Ludwigshafen, Rechtsanwalt und Justizrat, 1. WP bis 29.11.1949 MdL, 1948-1949 MdPR, 1949-19.12.1961 MdB, ab Dezember 1961 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, 1948-1954 Präsident der pfälzischen Anwaltskammer (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 305 f.; Simon, Die Abgeordneten, S. 179).
31Fortgang 54. MRS am 25.11.1947, TOP 8.
32Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP N. Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 168 f.
33Es handelte sich hierbei um das sog. Ergänzungsgesetz (Möhler, Entnazifizierung, S. 334-337, hier: S. 335), das vom LT am 5.11.1947 angenommen wurde. Sowohl diese Maßnahme als auch die wichtige 1. DVO vom 2.12.1947 zur Entnazifizierungsverordnung vom 17.4.1947 (vgl. Best. 860 Nr. 977, S. 241-405) konnten wegen Papierknappheit (vgl. Best. 880 Nr. 1009, S. 531) erst Ende Mai 1948 veröffentlicht werden und damit in Kraft treten (GVBl. I 1948, S. 231-234); dagegen machte die Militärregierung die Arbeitsweise im Justizministerium für die Verzögerungen verantwortlich (Möhler, Entnazifizierung, S. 336 f.). – Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1.

E. Nachtsperre 34

Minister Steffan berichtet, daß ein Einspruch gegen die verhängte Nachtsperre eingegangen sei, weil diese gegen die Verfassung versto-ße. Der Ministerrat ist einstimmig der Auffassung, daß dies nicht der Fall ist.

F. Bauprogramm der Stadt Koblenz

Nach Vortrag von Wiederaufbauminister Feller 35 beschließt der Ministerrat, daß mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten die Bautätigkeit an den öffentlichen Bauten (Staatsbauten) sofort eingestellt werden soll, jedoch mit der Maßgabe, daß bestimmte Sicherungsarbeiten unter allen Umständen durchgeführt werden müssen. Die hierdurch freiwerdenden Kräfte müssen für den Wiederaufbau der Krankenhäuser Marienhof, Kemperhof sowie für die Wiederherstellung von Wohnraum herangezogen werden. Die Überdachungsarbeiten am Oberpräsidium sind fortzusetzen, wodurch noch ca. 25 bis 30 Räume zur Fertigstellung gelangen. Die Stadt Koblenz hat laut Bericht des Ministers Feller zugesagt, in gleichem Sinne Arbeiten an städtischen Bauten zu Gunsten des Wohnungsbaus einzustellen. Diese Maßnahmen erfolgen bis zum nächsten Frühjahr. 36

34Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP 3.
35Vgl. die dazugehörige Kabinettsvorlage (Anm. 1, Anlage Nr. 6).
36Fortgang 54. MRS am 25.11.1947, TOP 9.

G. Stadt Mainz 37

Innenminister Steffan berichtet, daß die Stadt Mainz aus der Prioritätsklasse 1 herausgehoben und in die Prioritätsklasse 3 eingereiht sei.

Es wird beschlossen, in der nächsten Sitzung des Zweckverbandes Mainz darüber Beschluß zu fassen, daß Mainz wieder in die Prioritätsklasse 1 eingegliedert wird. 38

H. Kartoffelversorgung 39

Minister Stübinger berichtet über die Auflage der Militärregierung, laut welcher sich höhere Proberodungsergebnisse in den einzelnen Kreisen ergeben und dementsprechend eine höhere Kartoffelbilanz. Laut dieser Bilanz ergebe sich bei der Belieferung der Normalverbraucher in Höhe von 150 kg ein Plus von 21.092 t, während nach der damaligen Bilanz des Landwirtschaftsministeriums eine Fehlmenge von 203.000 t errechnet wurde. Minister Stübinger weist darauf hin, daß zwischenzeitlich teils bessere Ernteergebnisse in einzelnen Kreisen zu verzeichnen seien, während andererseits die Ernteergebnisse in der Pfalz und Hessen noch schlechter als seinerzeit angenommen, ausfielen. Alles in allem ergibt sich nach der vom Landwirtschaftsministerium aufgestellten Kartoffelbilanz bei 150 kg pro Normalverbraucher und Selbstversorger eine Fehlmenge von 154.664 t.

Durch weitere Verhandlungen mit der Militärregierung soll auf diesen gewaltigen Unterschied in der Beurteilung hingewiesen werden. 40 Der Ministerrat ist aber der Auffassung, daß eine Anordnung, aufgrund dieser französischen Bilanz 150 kg pro Normalverbraucher auszugeben, nicht ergehen darf, weil sonst die große Gefahr besteht, daß ein Teil der Bevölkerung diese 150 kg erhält (insbesondere dann, wenn sie den Kartoffelgebieten am nächsten liegen), während andere Teile der Bevölkerung unter solchen Umständen nicht einmal in den Besitz des ersten Zentners gelangen würden. Das Versprechen der Landesregierung, eine gleichmäßige Versorgung über das ganze Land durchzuführen, kann nur erfüllt werden, wenn die begonnene sukzessive Ausgabe fortgesetzt wird, d.h. wenn nach Abschluß der Ausgabe des ersten Zentners aufgrund der dann gewonnenen Übersicht über die tatsächliche Ernte eine weitere Menge für jeden Normalverbraucher aufgerufen wird. 41

I. Schwierigkeiten in der Lohngestaltung

Minister Bökenkrüger berichtet über Schwierigkeiten in der Lohngestaltung. Nach kurzer Debatte wird beschlossen, daß das Arbeitsministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium (Preiskontrolle) eine Vorlage ausarbeitet und der nächsten Ministerratssitzung vorlegt. 42

37Zuletzt 47. MRS am 10.10.1947, TOP 3.
38Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 6.
39Zuletzt oben TOP C.
40Vgl. den Bericht, den der MinPräs in der 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1, über seine Besprechung mit dem GenGouv am frühen Abend des 24.10.1947 abgab.
41Fortgang 50. MRS am 28.10.1947, TOP A.
42Vgl. 71. MRS am 29.4.1948, TOP 5.