© LAV49. Ministerratssitzung am Freitag, den 24.10.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Es fehlte Minister Dr. Hoffmann .
- A. Ministerpräsidentenkonferenz in Baden-Baden
- B. Reformationsfest
- C. Kartoffelversorgung
- D. Landwirtschaftskammer
- 1. Landeswirtschaftspolizei
- 2. Zuständigkeitsabgrenzung des Ministeriums für Wiederaufbau
- 3. Frage der Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst
- 4. Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Landesarbeitsverwaltung Rheinland-Pfalz
- 5. Gesetz über die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- 6. Gesetz über Wohnraumbeschaffung
- 7. Statistik der Kriegsgefangenen, Internierten und Flüchtlinge
- 8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtags
- 9. Gesetz über Änderung der Säuberungsordnung
- E. Nachtsperre
- F. Bauprogramm der Stadt Koblenz
- G. Stadt Mainz
- H. Kartoffelversorgung
- I. Schwierigkeiten in der Lohngestaltung
A. Ministerpräsidentenkonferenz in Baden-Baden
Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Ministerpräsident über die gemeinsame Sitzung der Ministerpräsidenten der französischen Zone mit Generaladministrateur Laffon in Baden-Baden am vergangenen Dienstag in gleichzeitiger Anwesenheit des Generalgouverneurs. 3 Die hierbei durch den Generaladministrateur Laffon gemachten Mitteilungen, Anordnungen etc. werden schriftlich den Ministern zugestellt. Bezüglich der Ernährung berichtet der Ministerpräsident über seine Verhandlungen mit Laffon, um eine Herabsetzung der Auflage im Hinblick auf die besonders schlechten Ernteergebnisse von Rheinland-Pfalz zu erreichen. 4 In Verbindung damit sei die gesamte Ernährungslage besprochen und auf die verschiedenen außerordentlichen Schwierigkeiten angesichts der Trockenheit des vergangenen Sommers hingewiesen worden. 5
Soweit die einzelnen Minister zu den Erläuterungen des Generaladministrateurs Laffon Stellung zu nehmen haben, sollen diese dieselbe wie üblich in 12-facher Ausfertigung bei der Staatskanzlei einreichen.
Der Ministerpräsident berichtet weiterhin über die bisherige Tätigkeit des Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr 6 (Verhandlungen wegen Kreditgewährung in der Schweiz und Schweden, Fahrt Dr. Lichters in der nächsten Woche nach Schweden usw.). 7
Es wird beschlossen, daß Dr. Lichter nach seiner Rückkehr dem Ministerrat berichtet. 8
B. Reformationsfest
Innenminister Steffan fragt wegen des Reformationsfestes als gesetzlicher Feiertag an. Dabei wird festgestellt, daß das Reformationsfest aufgrund der Feiertagsverordnung 9 nicht als gesetzlicher Feiertag gilt, es sei denn, daß die einzelnen Regierungspräsidenten von der ihnen seinerzeit innerhalb der Feiertagsverordnung übertragenen Möglichkeit, weitere, höchstens drei Feiertage, festzusetzen, Gebrauch gemacht und das Reformationsfest zum gesetzlichen Feiertag erklärt haben. Wie festzustellen war, ist dies in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier und Montabaur nicht der Fall. Wie es in der Pfalz und in Hessen ist, konnte im Augenblick nicht festgestellt werden. Der Ministerpräsident verweist darauf, daß nach einem früheren Schreiben die Evangelische Kirchenleitung das Reformationsfest nicht als gesetzlichen Feiertag wünscht und daß auch vor 1933 im Rheinland das Reformationsfest kein gesetzlicher Feiertag gewesen sei. Seines Wissens sei seitens der einzelnen Regierungspräsidenten entsprechend dem früheren Brauch angeordnet, daß die evangelischen Schulkinder am 31.10. vom Schulbesuch befreit wären. Es besteht Übereinstimmung, daß dementsprechend zu verfahren ist. 10
C. Kartoffelversorgung 11
Minister Stübinger berichtet über den Verlauf der am Tage vorher stattgefundenen Dienstbesprechung mit den Regierungspräsidenten und Landräten. 12 Der Ministerrat beschloß, sofort anzuordnen:
a) daß die Versorgung der Normalverbraucher mit dem ersten Zentner Kartoffeln mit dem 1. November abgeschlossen sein muß,
b) wenn die Kartoffeln bis zu diesem Termin mangels Waggons nicht in den Besitz des Verbrauchers gebracht werden konnten, sind sie auf jeden Fall durch die Landräte an Ort und Stelle sicherzustellen.
c) die Regierungspräsidenten berichten dem Landwirtschaftsministerium bis spätestens 3.11. den Abschluß der Aktion, damit anschlie-ßend sofort die zweite Aktion wegen der weiteren Ausgabe starten kann.
Der Ministerrat war sich darüber einig, daß mit aller Entschiedenheit gegen Landräte und Bürgermeister eingeschritten werden muß, wenn erkennbar ist, daß sie die ergangenen Anordnungen nicht befolgen, lässig handhaben oder aber bei ihrer Durchführung versagen. 13
D. Landwirtschaftskammer
Den berechtigten Ansprüchen, mit bestimmten Aufgaben betreut und mit den entsprechenden Finanzen versehen zu werden, die die Landwirtschaftskammer seit ihrer Errichtung im Jahre 1946 immer wieder erhoben hat, soll Rechnung getragen werden, indem bis zum Erlaß des betreffenden Gesetzes bestimmte Aufgabengebiete der Landwirtschaftskammer übertragen werden. 14
Über die Abgrenzung dieser Aufgaben und über alle damit zusammenhängenden Fragen soll der Landwirtschaftsminister in Verbindung mit dem Finanzminister Vorschläge ausarbeiten und der nächsten Ministerratssitzung vorlegen. 15
2. Zuständigkeitsabgrenzung des Ministeriums für Wiederaufbau 18
Nach eingehender Besprechung der Sachlage wird beschlossen, daß ein Unterausschuß der Landesregierung, bestehend aus Ministerialdirektor Calujek, Ministerialrat Dr. Houben vom Wirtschaftsministerium, Ministerialrat Gräfe und Angestellter Schneider vom Wiederaufbauministerium, die sachlichen Fragen zu klären und dem Ministerrat schriftlich abschließende Vorschläge zu unterbreiten hat.
Es wurde Übereinstimmung dahingehend herbeigeführt, daß die Landsiedlung dem Ministerium für Landwirtschaft, die Stadtrandsiedlung dem Wohlfahrtsministerium, der Wohnungsbau innerhalb der Stadt dem Wiederaufbauministerium unterliegen. 19
3. Frage der Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst
Der Ministerrat beschließt, daß künftig einem alten Brauch folgend den Beamten, Angestellten und Arbeitern bei 25- bzw. 40- und 50-jähriger Tätigkeit eine künstlerisch ausgestaltete Ehrenurkunde überreicht wird. Diese soll lauten:
„Aus Anlaß Ihres …jährigen Dienstjubiläums am … spreche ich Ihnen namens der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung aus.”
Die hierfür vorgesehene Landesverfügung wird genehmigt (Anlage 1). 20
4. Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Landesarbeitsverwaltung Rheinland-Pfalz 21
Wird abgesetzt, da der neue Text durch das Arbeitsministerium noch vorgelegt wird. 22
5. Gesetz über die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten 23
Das Gesetz wird beschlossen und dem Landtag überwiesen. 24
6. Gesetz über Wohnraumbeschaffung 25
Es wird darauf hingewiesen, daß es sich nicht um ein Gesetz bzw. eine Landesverordnung handelt, die ja dem Landtag zu unterbreiten wäre, sondern lediglich um Durchführungsbestimmungen über die Wohnraumbeschaffung, die sich aus dem Art. 1 Abs. 3 des Kontrollratsgesetzes Nr. 18 (Wohnungsgesetz vom 8.3.46 Journal Officiel S. 138) als notwendig erweist. Es wird dem Inhalt der Durchführungsverordnung grundsätzlich zugestimmt, jedoch soll – auch unter Berücksichtigung des Schreibens des Justizministeriums vom 17.10. – noch einmal überprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Durchführungsverordnung handelt oder aber ob die Zuständigkeit des Landtages besteht. 26
7. Statistik der Kriegsgefangenen, Internierten und Flüchtlinge 27
Wird abgesetzt.
8. Befugnisse der Regierungsvertreter vor den Ausschüssen des Landtags
Ausgangspunkt bildet die Feststellung des Justizministers mit seinem Schreiben vom 2.10. 28, daß der Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Sachen Diel/Ramershoven 29 dem Vertreter des Justizministeriums bzw. dem Vertreter des Ministerpräsidenten das Wort nicht erteilt habe, obwohl nach der Geschäftsordnung des Landtags die Mitglieder der Regierung jederzeit das Recht der Wortergreifung in den parlamentarischen Ausschüssen haben. Minister Steffan ist der Auffassung, daß ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß mit richterlichen Funktionen nicht einem parlamentarischen Ausschuß gleichzustellen sei.
Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß dann eine Lücke in der Geschäftsordnung wäre, denn wenn schon ein Unterschied zwischen parlamentarischem Untersuchungsausschuß und parlamentarischem Ausschuß gemacht wird, dann auch über den parlamentarischen Untersuchungsausschuß in der Geschäftsordnung etwas gesagt werden müsse. Die Geschäftsordnung mache aber einen Unterschied nicht und aus diesem Grunde müsse der Landtag aufgefordert werden, gegebenenfalls die Geschäftsordnung zu überprüfen.
Der vorliegende Fall wird im übrigen abgesetzt, weil die vom Ministerpräsidenten am 16.10. bei dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Abgeordneten Wagner, 30 angeforderte Stellungnahme zu den Ausführungen des Justizministers noch nicht eingetroffen ist. 31
9. Gesetz über Änderung der Säuberungsordnung (Anlage 2) 32
Dem Abänderungsvorschlag wird zugestimmt mit dem Hinzufügen, daß das Gesetz sofort dem Landtag zugeleitet und seine Behandlung in der nächsten Sitzung des Landtags mit Rücksicht auf die Dringlichkeit verlangt werden muß. Minister Junglas als Landeskommissar für das Bereinigungswesen erläutert die Notwendigkeit der Abänderung des Bereinigungsgesetzes mit der Tatsache, daß sich nicht so viele Juristen fänden, um die Spruchkammern bzw. die Untersuchungsausschüsse zu besetzen. Es kommt deshalb in dem Abänderungsvorschlag zum Ausdruck, daß bei den Untersuchungsausschüssen und bei den Spruchkammern erster Instanz dann Nichtjuristen als Vorsitzende berufen werden können, wenn richterliche Beamte nicht zur Verfügung stehen. Bei den Berufungskammern zweiter Instanz ist der Ministerrat der Auffassung, daß es sich bei dem Vorsitzenden in jedem Falle auch weiterhin um richterliche Beamte handeln muß. 33
E. Nachtsperre 34
Minister Steffan berichtet, daß ein Einspruch gegen die verhängte Nachtsperre eingegangen sei, weil diese gegen die Verfassung versto-ße. Der Ministerrat ist einstimmig der Auffassung, daß dies nicht der Fall ist.
F. Bauprogramm der Stadt Koblenz
Nach Vortrag von Wiederaufbauminister Feller 35 beschließt der Ministerrat, daß mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten die Bautätigkeit an den öffentlichen Bauten (Staatsbauten) sofort eingestellt werden soll, jedoch mit der Maßgabe, daß bestimmte Sicherungsarbeiten unter allen Umständen durchgeführt werden müssen. Die hierdurch freiwerdenden Kräfte müssen für den Wiederaufbau der Krankenhäuser Marienhof, Kemperhof sowie für die Wiederherstellung von Wohnraum herangezogen werden. Die Überdachungsarbeiten am Oberpräsidium sind fortzusetzen, wodurch noch ca. 25 bis 30 Räume zur Fertigstellung gelangen. Die Stadt Koblenz hat laut Bericht des Ministers Feller zugesagt, in gleichem Sinne Arbeiten an städtischen Bauten zu Gunsten des Wohnungsbaus einzustellen. Diese Maßnahmen erfolgen bis zum nächsten Frühjahr. 36
G. Stadt Mainz 37
Innenminister Steffan berichtet, daß die Stadt Mainz aus der Prioritätsklasse 1 herausgehoben und in die Prioritätsklasse 3 eingereiht sei.
Es wird beschlossen, in der nächsten Sitzung des Zweckverbandes Mainz darüber Beschluß zu fassen, daß Mainz wieder in die Prioritätsklasse 1 eingegliedert wird. 38
H. Kartoffelversorgung 39
Minister Stübinger berichtet über die Auflage der Militärregierung, laut welcher sich höhere Proberodungsergebnisse in den einzelnen Kreisen ergeben und dementsprechend eine höhere Kartoffelbilanz. Laut dieser Bilanz ergebe sich bei der Belieferung der Normalverbraucher in Höhe von 150 kg ein Plus von 21.092 t, während nach der damaligen Bilanz des Landwirtschaftsministeriums eine Fehlmenge von 203.000 t errechnet wurde. Minister Stübinger weist darauf hin, daß zwischenzeitlich teils bessere Ernteergebnisse in einzelnen Kreisen zu verzeichnen seien, während andererseits die Ernteergebnisse in der Pfalz und Hessen noch schlechter als seinerzeit angenommen, ausfielen. Alles in allem ergibt sich nach der vom Landwirtschaftsministerium aufgestellten Kartoffelbilanz bei 150 kg pro Normalverbraucher und Selbstversorger eine Fehlmenge von 154.664 t.
Durch weitere Verhandlungen mit der Militärregierung soll auf diesen gewaltigen Unterschied in der Beurteilung hingewiesen werden. 40 Der Ministerrat ist aber der Auffassung, daß eine Anordnung, aufgrund dieser französischen Bilanz 150 kg pro Normalverbraucher auszugeben, nicht ergehen darf, weil sonst die große Gefahr besteht, daß ein Teil der Bevölkerung diese 150 kg erhält (insbesondere dann, wenn sie den Kartoffelgebieten am nächsten liegen), während andere Teile der Bevölkerung unter solchen Umständen nicht einmal in den Besitz des ersten Zentners gelangen würden. Das Versprechen der Landesregierung, eine gleichmäßige Versorgung über das ganze Land durchzuführen, kann nur erfüllt werden, wenn die begonnene sukzessive Ausgabe fortgesetzt wird, d.h. wenn nach Abschluß der Ausgabe des ersten Zentners aufgrund der dann gewonnenen Übersicht über die tatsächliche Ernte eine weitere Menge für jeden Normalverbraucher aufgerufen wird. 41
I. Schwierigkeiten in der Lohngestaltung
Minister Bökenkrüger berichtet über Schwierigkeiten in der Lohngestaltung. Nach kurzer Debatte wird beschlossen, daß das Arbeitsministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium (Preiskontrolle) eine Vorlage ausarbeitet und der nächsten Ministerratssitzung vorlegt. 42