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48. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 16.10.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan

Es fehlten die Minister Stübinger und Dr. Süsterhenn sowie der Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer.

Tagesordnung: 2
  • 1. Der Sonderbeauftragte für Lebensmitteleinfuhr
  • 2. Schriftwechsel wegen Beamtenernennungen in der Pfalz
  • 3. Dr. Boden; Zentralbank
  • 4. Dr. Dorten
  • 5. Personalien
  • 6. Uniform für die Fahrer der Minister
  • 7. Hausverwaltung des Ministeriums Oberwerth
  • 8. Ramershoven
  • 9. Öffentlicher Ankläger in Bad Kreuznach

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9603 und in Best. 700,169 Nr. 135, S. 87-93; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Schreiben des MinPräs vom 15.10.1947 an den GenGouv betr. Verwaltung der Pfalz und Rechte des MinPräs bei Personalien; 2. Schreiben des MinPräs vom 15.10.1947 an den GenGouv betr. Personalien bei der Landeszentralbank; 3. Schreiben des MinPräs vom 17.10.1947 an den Landeskommissar für das Bereinigungswesen betr. Abberufung des öffentlichen Anklägers Jean Eiden in Bad Kreuznach (Best. 860 Nr. 9602 und Nr. 8187; Best. 700,169 Nr. 135, S. 95-101); 4. TO (nur in Best. 860 Nr. 8187). Laut derselben handelte es sich um eine außerordentliche Ministerratssitzung.
2Die vorgegebene TO (siehe vorige Anm.) enthielt nur TOP 1. – TOP 5.

1. Der Sonderbeauftragte für Lebensmitteleinfuhr 3

Es wird auf Vorschlag des Finanzministers beschlossen, daß dem Staatsministerium für den Sonderbeauftragten für die Lebensmitteleinfuhr RM 150.000,– zur Verfügung gestellt werden.

Soweit Beamte aus anderen Ministerien für die Tätigkeit beim Sonderbeauftragten abgeordnet werden, erfolgt deren Bezahlung über die betreffenden Ministerien.

Die Einstellung von Beamten bzw. Angestellten erfolgt durch den Ministerpräsidenten auf Vorschlag des Sonderbeauftragten im Zusammenwirken mit dem Finanzminister soweit es sich um Bezahlungen nach TOA ab Gruppe III aufwärts handelt. 4

2. Schriftwechsel wegen Beamtenernennungen in der Pfalz 5

Der Ministerpräsident gibt das Schreiben des Generalgouverneurs bekannt. 6 Es wird die Beantwortung dieses Schreibens aufgrund der Anlage 1 beschlossen. 7

3Zuletzt 46. MRS am 3.10.1947, TOP 5.
4Fortgang 49. MRS am 24.10. 1947, TOP A.
5Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP 1. Zur Kontroverse mit dem GenGouv über die Rechtsstellung der Pfalz vgl. Best. 860 Nr. 5434.
6Schreiben vom 8.10.1947 (Best. 860 Nr. 5434).
7Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1. Es ging dabei um das in Art. 102 der LV formulierte Recht des MinPräs zur Ernennung aller höherer Beamten. Mit Schreiben vom 15.9.1947 hatte ORPräs Bögler diesem Anspruch, der nun aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 12.8.1947 konkretisiert worden sein soll (der Beschluss ist im Protokoll der 37. MRS am 12.8.1947 nicht nachweisbar), widersprochen. Bögler berief sich auf die französische Militärregierung, welche „mit ausdrücklicher Zustimmung“ des für die Pfalz zuständigen Gouverneurs Brozen-Favereau festgestellt habe, dem Beschluss fehle jede Rechtswirksamkeit, da er nicht zuvor dem Generalgouverneur Hettier de Boislambert zur Genehmigung vorgelegt worden sei. Demnach gelte nach wie vor der § 12 der am 31.1.1947 von der Landesregierung für die Provinzialregierung der Pfalz erlassenen Geschäftsordnung, demzufolge die Ernennung und Versetzung von Beamten unterhalb der Besoldungsgruppe A2c2 dem ORPräs vorbehalten sei, die der höheren Beamten ab Besoldungsgruppe A2c2 aufwärts zwar durch den MinPräs bestimmt werde, aber auf Vorschlag des ORPräs (Best. 860 Nr. 1003, S. 283). Der GenGouv bekräftigte im oben erwähnten Schreiben vom 8.10.1947 (Best. 860 Nr. 5434) diese Rechtsauffassung mit dem Argument, dass die Verfassung des Landes die endgültige Regelung der Frage der Verwaltung der Pfalz einem Gesetz vorbehalte, welches noch nicht erlassen sei Der MinPräs erwiderte darauf mit Schreiben vom 15.10.1947: „Wenn Sie schreiben, daß das Protokoll vom Januar 1947 als noch in Kraft befindlich angesehen werden muß, so gestatte ich mir, ergebenst darauf hinzuweisen, daß dieses Protokoll folgende Präambel enthält: ,Die Rechtsstellung der Pfalz innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz wird durch die Verfassung bestimmt. Bis zur Annahme der Verfassung gilt folgende Geschäftsordnung.’ Daraus geht hervor, daß das Protokoll lediglich eine provisorische Regelung für die Amtszeit der provisorischen Regierung bis zum Inkrafttreten der Verfassung darstellte. Gemäß Art. 102 der Verfassung ernennt und entläßt der MinPräs die Beamten. Da die Verfassung für das gesamte Land gilt, gilt diese Bestimmung selbstverständlich auch für die Pfalz.” Altmeier war durchaus bereit, dem ORPräs sein Vorschlagsrecht zu belassen, „ohne dass dieses jedoch für die Entscheidung des MinPräs bzw. des Ministerrates bindend“ sein könne (Best. 700,169 Nr. 135, S. 95-97; desgl. in Best. 860 Nr. 1007, S. 315-317). – Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 4.

3. Dr. Boden; Zentralbank

Der Ministerpräsident berichtet über die zusammen mit dem Finanzminister gehabte Besprechung bei der Militärregierung, laut welcher der Generaldirektor der Landeszentralbank den Titel ”Präsident der Landeszentralbank”, der stellvertretende Generaldirektor den Titel ”Generaldirektor” erhält. 8

Es wird beschlossen, daß das Gehalt des Präsidenten der Landeszentralbank dasjenige des Ministerpräsidenten in keinem Falle überschreitet, während die Aufwandsentschädigung zur gegebenen Zeit neu festzusetzen ist. Das Schreiben an die Militärregierung, welches die Titelvorschläge aufgrund der Absprache förmlich behandelt, wird textlich beschlossen (Anlage 2). 9

4. Dr. Dorten

Der Finanzminister berichtet von der Forderung der Militärregierung, daß dem früheren Staatsanwalt Dr. Dorten 10 für Forderungen, die dieser gegen das Reich hat, 1,4 Millionen RM zur Verfügung gestellt werden sollen, die auf einem besonderen Konto zu deponieren wä-ren 11. Er weist darauf hin, daß

  1. 1. keine Position für eine derartige Forderung in unserem Etat vorgesehen ist, so daß gegebenenfalls der Landtag mit der Vorlage zu beschäftigen wäre;
  2. 2. Dorten nie in unserem Lande gewohnt hat;
  3. 3. das Land Rheinland-Pfalz kein Nachfolger des Reiches ist.

Der Militärregierung soll in diesem Sinne berichtet und gegebenenfalls um eine Unterredung des Ministerpräsidenten mit dem Generalgouverneur nachgesucht werden. Bei dieser Besprechung wären die politischen Gesichtspunkte geltend zu machen, die es weder dem Ministerrat, noch dem Landtag ermöglichen, hinsichtlich der politischen Vergangenheit Dorten aus freiem Antrieb irgendwelche Beträ-ge zur Verfügung zu stellen. 12

8Zuletzt 41. MRS am 5.9.1947, TOP 2.
9Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2, sowie Best. 860 Nr. 5909.
10Dr. Hans Adam Dorten (*1880), studierte in Heidelberg, München und Bonn Jura und promovierte in Leipzig. Nach der üblichen Vorbereitungslaufbahn wurde er am 1.10.1914 zum Staatsanwalt in Berlin ernannt, trat diesen Dienst aber nie an, weil er am 3.8.1914 zum Militärdienst einberufen wurde, den er 1918 als Hauptmann mit Auszeichnungen beendete. Aufgrund einer ebenso frankophilen wie antimarxistischen Einstellung setzte er sich nach dem Krieg im Rheinland dafür ein, „die Gesundung Deutschlands durch Schaffung eines Friedensstaates am Rhein herbeizuführen und zur Erreichung dieses Zieles bis zur äußersten Grenze des Formalbegriffs‚ ‚strafbarer Landesverrat‘ zu gehen … „ (Bischof, Separatismus, S. 42; Kermann/Krüger, 1923/23, S. 38-40; Golecki, Koblenz, S. 83 f.). Die politische Bewegung des Separatismus, welche damals auch die Pfalz und Rheinhessen erfasste, scheiterte an mangelnder Unterstützung durch Bevölkerung, an der Loyalität der Verwaltung zum Reich und an ihrer Verbindung zum französischen Besatzungsregime. Ihre führenden Köpfe und viele Aktivisten mußten nach Frankreich fliehen. Während die meisten die Verfolgungen durch die Nationalsozialisten nicht überlebten, konnte Dorten während der deutschen Besetzung Frankreichs untertauchen. 1945 veröffentlichte er in Paris seine Erinnerungen an die Separatistenzeit unter dem Titel „La Tragédie Rhénane“ (dt.: Die Rheinische Tragödie, Bad Kreuznach 1979). Zur Person wie überhaupt zum Separatismus im nördlichen Rheinland: Kermann/Krüger, 1923/24; Theine, Bewegungen; Süss, Rheinhessen; Gräber/Spindler, Revolverrepublik; dies., „Wer dabei mitmacht, muss damit rechnen, den Kopf zu verlieren“
11Schreiben des GenGouv vom 29.8.1947 an den MinPräs: „Der Herr General Commandant en Chef en Allemagne hat befohlen, dass Herr Dr. Dorten, der durch das Reich große materielle und moralische Schäden erlitten und endlich ins Exil geschickt worden war, als Genugtuung eine Entschädigung erhält, die auf RM 1.400.000 festgesetzt worden ist.“ (Best. 860 Nr. 979, S. 1). Vgl. ebd., S. 1-69, sowie Brommer, Aspekte, S. 129-132.
12Vgl. Schreiben des MinPräs vom 17.10.1947 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 979, S. 7). Schon während der Weimarer Republik war die Bezeichnung „Separatist“ in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht äußerst diskriminierend und bedrohlich. Erst recht galt dies ab 1933, als die führenden Separatisten als „Vaterlandsverräter“ vom NS-Staat verfolgt, zum Tode verurteilt oder im KZ ermordet wurden. Das negative Bild von den Separatisten und ihren Motiven blieb bis weit in die Epoche der Bundesrepublik hinein gültig (vgl. Kermann/Krüger, 1923/24, S. 262-271); insbes. trug es in den ersten Jahren nach der Landesgründung eine stark emotionale Komponente in die Diskussion um den Status der Pfalz (vgl. 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1 sowie die Erklärung von Minister Feller nach seiner heftig kritisierten Rundfunkrede in der 24. MRS am 18.4.1947 (TOP 5); vgl. Wünschel, Neoseparatismus; ders., „Noch drei Tage, dann ist die Pfalz weg vom Reich…“. Bezüglich Dorten verwies der MinPräs im o. g. Schreiben vom 17.10.1947 zunächst auf haushaltsrechtliche Probleme und bat um eine persönliche Unterredung, die am 24.10.1947 stattfand (Best. 860 Nr. 9586; auszugsweise in Best. 860 Nr. 979, S. 9). Im weiteren Verlauf der Verhandlungen mit der Militärregierung machte der MinPräs jedoch klar, dass der Hauptgrund für die weiterhin ablehnende Haltung der Landesregierung politisch war, nämlich die Überzeugung, dass jegliche Entschädigung für Dr. Adam Dorten weder berechtigt noch politisch vermittelbar wäre (vgl. ebd., S. 51-55). – Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1; zu separatistischen Tendenzen in der Pfalz ebd., TOP 4.

5. Personalien

Der Ministerrat beschließt:

    a) Landrat Kratt 13 wird von Diez abberufen (er wird statt dessen zum Oberregierungsrat ins Wirtschaftsministerium berufen und bis auf weiteres zur Dienstleistung dem Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr zugewiesen). 14

    Als Nachfolger wird einstimmig der jetzige Landrat Hartung 15 von St. Goar ernannt.

    b) Oberamtmann Wawers 16 (früher Trier, jetzt Koblenz) ist seinerzeit durch die Militärregierung ohne Mitwirkung der deutschen Dienststellen mit der Führung der Geschäfte der Oberpostdirektion Koblenz und Trier beauftragt worden. Der Ernennung zum Oberpostdirektor kann der Ministerrat nicht zustimmen, da eine solche Ernennung

      1. den Beförderungsgrundsätzen widerspricht (Überspringen verschiedener Dienstgrade),

    13Willi Kratt (*1905), kaufmännische Lehre in einer Harmonikafabrik, 1923-1930 Tätigkeit im Ausland im Comptoir Général d’Agences de Fabriques Kairo-Istanbul-Algier, zuletzt Direktor des gesamten Verkaufs und zwischenstaatlichen Geschäftsverkehrs, 1931-1933 Beschäftigung in der Harmonikafabrik des Vaters, nach 1933 in Marokko Vertretung von Industriefirmen, unter Franco verhaftet, nach Deutschland ausgeliefert, KZ-Haft, Kriegsteilnahme im Strafbataillon, Kriegsgefangenschaft, 1946 Leiter des südwestdeutschen Nachrichtendienstes Tübingen, anschließend LR in Diez, 1947 Versetzung ins Wirtschaftsministerium, Ernennung zum ORR, 1948 Ernennung zum Sonderbeauftragten für die Lebensmitteleinfuhr (vgl. 65. MRS am 4.2.1948), 1949 Entlassung auf eigenem Wunsch aus dem Landesdienst, um einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nachzugehen (Best. 860P Nr. 930).
    14Siehe oben TOP 1.
    15Wilhelm Hartung (*1885), ab 1895 Lehrling, später Angestellter bei der Kreisverwaltung in Diez, 1934 aus politischen Gründen entlassen, 1945 von der Militärregierung als LR des Kreises Diez, dann des Kreises St. Goar eingesetzt, 1947 Rückversetzung zum Kreis Diez, 1950 Pensionierung, SPD (Best. 860P Nr. 691).
    16Josef Wawers (*1880), 1897-1934 im Postdienst, zuletzt als Oberpostdirektor, 1946 Oberpostdirektor in Trier, 1947 Leitung der Oberpostdirektion Koblenz, 1949 Pensionierung (Best. 860P Nr. 3220).
    17Vgl. Best. 860 Nr. 1006, S. 137 und S. 193, Nr. 1009, S. 201, Nr. 1951, S. 341 und S. 723 und Nr. 1952, S. 717 sowie 81. MRS am 25.6.1948 TOP 6.c).

    Minister Bökenkrüger berichtet über die Tätigkeit des früheren Landrats Dr. Sommer. 18 Die Ausführungen werden hinsichtlich der Persönlichkeit durch den Finanzminister ergänzt. Die Angelegenheit ist abschließend zwischen dem Ressortminister und dem Ministerpräsidenten zu besprechen und zu regeln. Dr. Hülsmann: 19 Der Ministerpräsident gibt von dem Schreiben des Landeskommissars für die politische Säuberung vom 15.10.1947 Kenntnis. Dasselbe lautet:

    „Betr.: Bestellung des Herrn Dr. Hülsmann zum Stellvertreter des Landeskommissars. Die Ernennung des Herrn Dr. Hülsmann zum Stellvertreter des Landeskommissars ist seinerzeit von mir der Militärregierung vorgeschlagen worden. Eine vorherige Fühlungnahme mit den Parteien hat nicht stattgefunden, nachdem feststand, daß der in Koblenz ansässige Vertreter des Landeskommissars ein Jurist und der in der Pfalz ansässige Vertreter ein Mitglied der SPD, also eine politische Persönlichkeit sein sollte.”

    Minister Steffan bittet um Vertagung, da er die Angelegenheit mit seinen Parteifreunden zu besprechen beabsichtige. 20

18Ein Amtsträger dieses Namens, Titels und Ranges konnte nicht nachgewiesen werden. Der Koblenzer RVPräs bzw. RPräs Dr. Wilhelm Sommer hat nie die Funktion eines LR bekleidet. Es könnte es sich um Arthur Sommer handeln, der vom 25.3.1945 bis zum 14.1.1946 als LR in Kusel amtierte (eine entsprechende Personalakte konnte allerdings nicht im LASp Best. H 14 nachgewiesen werden; vgl. Schlegel/Zink, 150 Jahre Landkreis Kusel. Albert, S. 90). Nachweisbar ist eine von der Gestapo Neustadt im Jahr 1940 angelegte Akte über Arthur Sommer in Kusel (LASp Best. H 91 Nr. 13843), geb. 11.8.1894 in Chemnitz, ehem. Rechtskonsulent, der als „ungeeignet für eine Vertrauensstellung“ galt, da er mit einer Jüdin verheiratet war. In LASp Best. R 18 (Entnazifizierungsakten) existiert eine Karteikarte über Arthur Sommer, die besagt, dass am 19.4.1947 seine Einstellung als Leiter des Versehrtenamtes (in Kusel?) genehmigt wurde.
19Zuletzt 47. MRS am 10.10.1947, TOP 9.b).
20Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 2.

6. Uniform für die Fahrer der Minister 21

Es wird beschlossen, daß den Fahrern der Minister (je Ministerium nur ein Fahrer) Uniform, Mantel und Mütze durch das Innenministerium gestellt werden.

7. Hausverwaltung des Ministeriums Oberwerth 22

Es wird beschlossen, diese vom Innenministerium auf das Staatsministerium zu übertragen. 23

8. Ramershoven 24

Der Ministerrat beschließt, den Justizminister zu ersuchen, die beschlagnahmten Gegenstände zur Verteilung an die Bevölkerung freizugeben, so weit es sich um bewirtschaftete und bezugsscheinpflichtige Haushaltgegenstände handelt. Der Erlös aus dem Verkauf des Lagers ist bis zur gerichtlichen Aburteilung auf einem besonderen Konto zu deponieren. Der Ministerrat ist der Auffassung, daß es nicht zu vertreten ist, daß die so dringend notwendigen Haushaltgegenstände der Bevölkerung weiterhin nur deshalb vorenthalten bleiben sollen, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ob in dem abschließenden Verfahren eine Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände erfolgt oder nicht: in jedem Fall handelt es sich um bewirtschaftete Gegenstände, über die die bewirtschafteten Stellen infolgedessen verfügen können. 25

21Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 148.
22Vgl. Best. 860 Nr. 1426 und Nr. 2116, S. 569-575.
23Hintergrund der Maßnahme war der Umzug des Innenministeriums vom Amtssitz Koblenz-Oberwerth (Rheinau 4) in den Westflügel des ehemaligen Oberpräsidiums Anfang August 1947 (Best. 860 Nr. 2116., S. 305-310).
24Zuletzt 39. MRS am 28.8.1947, TOP A.
25Vgl. Schreiben des MinPräs vom 8.11.1947 an den Wirtschaftsminister und dessen Antwort vom 17.11.1947 (Best. 880 Nr. 3226). – Fortgang 49. MRS am 24.10.1947, TOP 8.

9. Öffentlicher Ankläger in Bad Kreuznach

Der Ministerrat beschließt einstimmig bezüglich des zum öffentlichen Ankläger in Bad-Kreuznach berufenen Eiden, 26 die Abberufung zu fordern und den Landeskommissar zu ersuchen, diese Abberufung sofort der Militärregierung mitzuteilen. 27 Es steht fest, daß Eiden das für dieses Amt notwendige Vertrauen der Bevölkerungskreise nicht besitzt; daß er sich weiterhin in abfälliger Weise über die Minister geäußert hat und insbesondere von den Gewerkschaften restlos abgelehnt wird (Siehe Eingaben, die dem Landeskommissar mit Schreiben vom 17. Oktober 1947 zugeleitet wurden). 28

26Es handelt sich hierbei um Jean Eiden. Eiden (*1886) wurde am 1.8.1945 von der Besatzungsmacht als politischer Kreiskommissar in Bad Kreuznach eingesetzt und übte dieses Amt bis zum 16.2.1946 aus (die politische Polizei wurde durch Erlass des Oberpräsidenten vom 28.3.1946 aufgelöst, ihre Angehörigen wurden in die kommunale Polizei überführt). Anschließend war er bei der Schutzpolizei Bad Kreuznach und wurde zugleich vom dortigen Kommissariat der Sûreté verwendet. Mit Schreiben vom 4.9.1947 erhielt Eiden vom Landeskommissar für die politische Säuberung die Einberufung als öffentlicher Käger beim Untersuchungsausschuss Bad Kreuznach; diese Funktion übte er bis 1949 aus. Aufgrund seiner Entlassung kam es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dessen Verlauf Eiden auch politische Vorwürfe gegen den stellvertretenden Landeskommissar für politische Bereinigung Maxim Kuraner erhob (Best. 880 Nr. 8122; Personalunterlagen konnten für Eiden nicht nachgewiesen werden). Wegen „verleumderischer Beleidigung“ stellte Minister Steffan 1950 einen Strafantrag gegen Eiden (Best. 900 Nr. 107); diese Klage stand in engem Zusammenhang mit der gleichen Strafanzeige, die Steffan gegen den ehemaligen LT-Präsidenten Diel damals vorbrachte (vgl. S. #).
27Vgl. Schreiben des MinPräs vom 17.10.1947 an den Landeskommissar (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3)
28Abschriften (Schreiben vom 25.9.1947 und vom 27.9.1947) in Best. 860 Nr. 8122. – Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP D.