© LAV

45. Ministerratssitzung am Montag, den 29.9.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Es fehlten entschuldigt Minister Bökenkrüger und der Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer.

Tagesordnung:
  • 1. Besprechung der Tagesordnung der Landtagssitzung vom 30.9.1947
  • 2. Aufhebung der Oberversicherungsämter durch den Arbeitsminister
  • 3. Landeswirtschaftspolizei
  • 4. Mitteilungen und Verschiedenes: Besetzung des Generaldirektors der südwestdeutschen Eisenbahnen
    • A. Benzinverteilung

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9603 und in Best. 700,169 Nr. 135, S. 169-181; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. TO; 2. TO für die LT-Sitzung am 30.9.1947; 3. Auszug aus dem Protokoll des Haushalts- und Finanzausschusses vom 11.9.1947 (Haushaltsplan der Oberversicherungsämter); 4. Gesetz über die Ausgabe von Kleingeldscheinen mit Begründung (Best. 860 Nr. 9603, mit handschr. Zusätzen auf der TO (vgl. untern Anm. 54); Best. 700,169 Nr. 135, S. 183-193; Best. 860 Nr. 8187: nur Nr. 1.)
2Keine Angabe zum Schluss der Sitzung in Best. 860 Nr. 9603.

1. Besprechung der Tagesordnung der Landtagssitzung vom 30.9.1947 3

Erklärung des Ministerpräsidenten:

Der Ministerpräsident erläutert den Inhalt der von ihm beabsichtigten Erklärung über die Ernährungslage. 4 Insbesondere will er innerhalb dieser Erklärung herausstellen

    a) die mit der Militärregierung geführten Verhandlungen einschließ-lich der letzten Verhandlung in Anwesenheit eines Vertreters von Baden-Baden bezüglich Herabsetzung der Kartoffelauflage, 5

    b) die bereits zugesicherte Herabsetzung um 1/5,

    c) die Zusage, daß wegen weiterer Herabsetzung mit Baden-Baden verhandelt wird.

Der Ministerpräsident beabsichtigt weiterhin in der Erklärung herauszustellen, daß sich unser Land – ob mit oder ohne Auflage – nicht selbst ernähren kann, sondern auf die Hilfe der Militärregierung angewiesen ist.

Die Zusage des Generalgouverneurs wegen der Freigabe von Waren zur Kompensation mit dem Auslande und die aufgrund dieser Zusage erfolgte Beauftragung eines Sonderbeauftragten werden eingehend herausgestellt; 6 weiterhin, daß die Ernährungsfrage zu einer Frage des Gesamtkabinetts gemacht worden sei. 7 In Verbindung damit ist auf die Anordnung Nr. 95 und [Verfügung Nr.] 218 zu verweisen, laut welchen die Verantwortung für die Ernährung bei der Militärregierung liegt. 8 Der Inhalt dieser vom Ministerpräsidenten skizzierten Erklärung über die Ernährungslage wird einstimmig gebilligt. 9

3Vgl. LT RLP, Drucks. Abt. I, S. 87-109.
4Ebd., S. 88-90.
5Zuletzt 44. MRS am 19.9.1947, TOP 3
6Bezug: Ernennung eines Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr (Dr. Lichter) zum 1.10.1947 (vgl. 46. MRS am 3.10.1947, TOP 5, ferner Best. 860 Nr. 1237, Nr. 1240, S. 3 und S. 17, und Nr. 1241 sowie Best. 950 Nr. 15218).
7Vgl. Schreiben des MinPräs vom 8.10.1947 an den GenGouv. Darin beklagt Altmeier die seitens der Militärregierung angeordnete Auflage zur Bereitstellung von 8.000-12.000 Tonnen Malz, weil damit die Möglichkeit eines Kompensationsgeschäftes von Malz gegen Weizen mit der Schweiz unmöglich gemacht würde (Best. 860 Nr. 1007, S. 357-359). In einem weiteren Schreiben vom 18.12.1947 beklagte der MinPräs, dass die zuständigen Behörden der Militärregierung die 8 Millionen Liter Qualitätswein, die man zur Kompensation von Lebensmittelbestellungen in der Schweiz benötigte, nicht freigeben würden (ebd., S. 73-75). Zu den Lebensmittellieferungen aus der Schweiz vgl. Best. 860 Nr. 1237.
8„Ordonnance No 95“ vom 9.6.1947 (Brommer, Quellen, S. 456-459); „Arrête No 218 de l’Administrateur Général relativ aux matières réservées par le Commandement en Chef Francais en Allemagne, en vertu de l’article 3 de l’Ordonnance No 95 du 9.6.1947“ (Journal Officiel 1947, S. 796). Die deutsche Übersetzung im Journal Officiel gibt den Begriff „Arrête“ nicht als „Verordnung“ wieder, sondern als „Verfügung (Best. 860 Nr. 3771, S. 205 f.); der Begriff „matières réservées“ wird als „vorbehaltene Gebiete“ übersetzt. Unter den Bereichen, für welche sich die Militärregierung demnach die Gesetzgebungsgewalt vorbehält, wird auch die Ernährungswirtschaft genannt. Vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP G.
9Vgl. auch die Erklärung des MinPräs zum Abschluß der LT-Sitzung (LT RLP, Drucks. Abt. I, S. 123 f). – Fortgang 49. MRS am 24.10.1947, TOP A.

Zu Punkt 2: Zweite und dritte Lesung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucks. II/48) 10 werden besondere Bemerkungen nicht gemacht. 11

Punkt 3: Zweite und dritte Lesung des Besoldungsgesetzes (Drucks. II/74) 12

Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß der Haushalts- und Finanzausschuß den in der letzten Kabinettssitzung gefaßten Beschlüssen wegen des Staatssekretärs in der Staatskanzlei und des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes nicht zugestimmt habe. Nach längerer Debatte beschließt das Kabinett, an seinen Beschlüssen festzuhalten und mit den Parteien dieserhalb zu verhandeln, laut welchen der Staatssekretär in der Staatskanzlei in Gruppe B 4, der Präsident des Landesverwaltungsgerichtshofes, zugleich als Präsident des Verfassungsgerichtshofes, in Gruppe B 5 verbleibt. 13

Punkt 4: Antrag der DP betr. Selbstverwaltungsgesetz (Drucks. II/59) 14

Minister Steffan wird in der Sitzung des Landtages darauf hinweisen, daß das Kabinett in einer seiner ersten Sitzungen das Innenministerium mit der Ausarbeitung eines Selbstverwaltungsgesetzentwurfes beauftragt hat und dieser Entwurf demnächst zur Vorlage gelangt. 15

Punkt 5: Bericht des Kulturausschusses 16

10LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 48. Zuletzt 38. MRS am 20.8.1947, TOP 3.
11Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3.
12LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 74. Zuletzt 44. MRS am 19.9.1947, TOP A.
13Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/21.
14LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 59. Vgl. Best. 860 Nr. 160 und ( ab 1948) Nr. 4051, Nr. 4052, Nr. 4277 und Nr. 4278.
15Die Vorlage der DP beantragte das Gesetz mit Bezug auf LV Art. 50, der in allen Gemeindeverbänden die Bestellung von Vertreterungskörperschaften durch Wahlen vorsah. Die Militärregierung verband mit diesem Gesetz vor allem die Hoffnung auf Klärung des rechlichen Status der Pfalz; bereits in der zweiten Besprechung von MinPräs Altmeier mit der französischen Militärregierung am 22.7.1947 kam dies zur Sprache wurde das Vorhaben kurz erwähnt (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 134). – Vgl. 51. MRS am 30.10.1947, TOP 4.
16Zuletzt 44. MRS am 19.9.1947, TOP E. Es ging dabei um die von der Militärregierung erlassene Aufnahmesperre für die Sexta an Gymnasien. Vgl. 39. MRS am 28.8.1947, TOP 1/18, sowie den Bericht, den die Abgeordnete Dr. Gantenberg für den kulturpolitischen Ausschuss in der LT-Sitzung am 30.9.1947 dazu abgab und die anschließend gegen die Maßnahme der Militärregierung gefasste Entschließung (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 96 f.).

Minister Dr. Süsterhenn wird über die Bemühungen der Landesregierung berichten, insbesondere über die letzte schriftliche Eingabe des Ministerrates, die aufgrund des Beschlusses des Kulturpolitischen Ausschusses erfolgt.

Punkt 6: Antrag der KPD betr. Mitgliedschaft von Schülern in Sportvereinen (Drucks. II/62) 17

Die Dienstnote der Militärregierung ist durch das Kultusministerium anscheinend falsch ausgelegt worden. 18 Es ist nicht verboten die individuelle Mitgliedschaft des Schülers zu irgend einem Sportverein, sondern es ist lediglich verboten, daß sportliche Schülervereinigungen korporativ einem Sportverband angeschlossen werden können. Gegebenenfalls wird der Kultusminister die Aufhebung der Anordnung im Landtag bekanntgeben. 19

Punkt 7: Antrag der CDU betr. Selbstverwaltung der Sozialversicherung (Drucks. II/73) 20

Dazu ist durch den Arbeitsminister zu erklären, daß ein Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung dem Kabinett zwischenzeitlich zugeleitet worden sei. Der Ministerrat wird sich in seiner nächsten Sitzung damit beschäftigen und den Entwurf dem Landtag alsdann sofort zuleiten. 21

Bei dieser Gelegenheit wendet sich der Ministerpräsident gegen die vom Arbeitsminister unter dem 17.9.1947 herausgegebene Anordnung, 22 wonach

17LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 62.
18Erlass Nr. 5812 des Kultusministeriums vom 13.6.1947 (Best. 910 Nr. 1197).
19Am 1.10.1947 erteilte Kultusminister Süsterhenn die Anweisung, einen neuen Erlass vorzubereiten (ebd.).
20Zuletzt 11. MRS am 27.1.1947, TOP 5/3, sowie LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 73.
21Zu den Arbeiten am Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung siehe 46. MRS am 3.10.1947, TOP 4.
22Die Anordnung datiert vom 12.9.1947 (Entwurf und Mitteilung an die Militärregierung vom 15.9.1947 in Best. 930, Nr. 14655).

    1.) die bei den Regierungspräsidenten von Trier, Montabaur, Mainz bestehenden Oberversicherungsämter aufgelöst und den alsdann noch bestehenden Oberversicherungsämtern Koblenz und Speyer angegliedert,

    2.) diese aber nicht mehr der Weisungsbefugnis der Regierungspräsidenten, sondern der alleinigen Befugnis des Arbeitsministers unterstellt werden sollen.

Er stellt klar, daß eine derartige Anordnung unbedingt der vorherigen Besprechung im Ministerrat bedurft hätte und daß der Erlaß in diesem Augenblick, wo die Öffentlichkeit allgemein eine Dezentralisation anstrebt, zudem nicht zeitgemäß sei. Insbesondere verweist der Ministerpräsident auf die Ausführungen in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, wo der Ausschuß ausdrücklich auf diesem Gebiet eine abwartende Stellung eingenommen bzw. klar zum Ausdruck gebracht hat, daß die Errichtung von Sonderämtern zukünftig nicht mehr gewünscht wird. 23

Der Innenminister weist ergänzend darauf hin, daß er im März diesen Jahres zwar der Herabsetzung der fünf Oberversicherungsämter auf zwei zugestimmt habe 24, keineswegs aber einer Strukturänderung, die dadurch eintritt, daß 25 die Weisungsbefugnis von den Regierungsprä-sidenten auf den Arbeitsminister übergeht. Mit Schreiben vom 24.9.47 hat der Innenminister diesen Standpunkt dem Arbeitsminister zur Kenntnis gebracht. 26 Es wird daraufhin einstimmig beschlossen, daß die Anordnung des Arbeitsministers bis auf weiteres nicht durchzuführen ist und eine entsprechende Mitteilung an die Behördenstellen zu ergehen hat. 27

Punkt 8: Erste Lesung des Gesetzes über das Gnadenrecht (Drucks. II/75) 28

Der Vorlage hat das Kabinett bereits früher zugestimmt. Besondere Bemerkungen dazu sind nicht erfolgt. 29

Punkt 9: Antrag der DP betr. Schutz der Waldungen (Drucks. II/60) 30

Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung wird im einzelnen dazu Stellung nehmen, gegebenenfalls durch Heranziehung eines Forstsachverständigen.

Punkt 10: Erste Lesung des Gesetzes über das Verkehrsgewerbe (Drucks. II/69) 31

Besondere Bemerkungen dazu werden nicht gemacht.

23Vgl. die Debatte im LT zu diesem TOP (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 98-100) sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 145.
24Vgl. hierzu auch das Protokoll der 11. MRS am 27.1.1947
25Vorlage: „als“.
26Best. 930 Nr. 14655.
27Vgl. unten TOP 2. – Fortgang siehe Best. 930 Nr. 14655 und 46. MRS am 3.10.1947, TOP 3.
28LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 75. Zuletzt 42. MRS am 12.9.1947, TOP D.
29Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/8.
30Der Antrag zielte auf Schutz der Wälder vor Raubbau, unwirtschaftlicher Verwendung von Holz, illegaler Entnahme von Holz und Verursachung von Waldbränden; vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 60
31LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 69. Vgl. Best. 860 Nr. 954, S. 11-17 (mit Begründung). Zuletzt 42. MRS am 12.9.1947, TOP G.

Punkt 11: Antrag der KPD betr. Ausgebombte (Drucks. II/61) 32

Minister Junglas regt an, den Ausgebombten eine Bedarfsbeihilfe bei Nachweisbarkeit einer Anschaffung aus den ihm für Flüchtlingsprobleme zur Verfügung stehenden Mitteln von RM 6.500.000,– freizustellen. Im übrigen läßt sich zu diesen Fragen eine grundsätzliche Stellung noch nicht einnehmen. Es ist angesichts der noch zu klärenden Fragen, insbesondere in welcher Weise Land- und Fürsorgeverbände am Auszahlungsbetrag beteiligt werden sollen, welche Auszahlungen überhaupt notwendig sind, usw., erforderlich, diesen Antrag dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen. 33

Punkt 12: Antrag der DP betr. Einstellung der Requisitionen (Drucks. II/63) 34

Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß auf dem Gebiet der Requisition ein Systemwechsel erwünscht sei und daß insbesondere versucht werden soll, aus der bisherigen äußerst primitiven Art der Bedarfsdeckung zu einem System zu kommen, das die Bedürfnisse der Militärregierung über die normalen Formen des regulären Warenverkehrs vorsehe. Im übrigen sei das Finanzministerium dabei, für den Dienstgebrauch der deutschen Verwaltung die von der französischen Militärregierung herausgegebenen Richtlinien zusammenzufassen. 35

Es wird beschlossen, daß Minister Dr. Hoffmann mit diesen Ausführungen den Antrag auf Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuß, sowie in den Wirtschaftsausschuß einbringen soll. 36

Punkt 13: Erste Lesung des Gesetzes über Beschlagnahme und Beseitigung von Gebäudetrümmern (Drucks. II/70) 37

Die Landesregierung ist für Überweisung in den Wiederaufbauausschuß. 38

32LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 61. Vgl. Best. 930 Nr. 7182 und auf lokaler Ebene Best. 655,8 Nr. 1227.
33Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/13.
34LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 63. Zu den Requisitionen der jeweiligen Besatzung sind zahlreiche Akten in verschiedenen Beständen überliefert, insbesonder in Best. 920. Vgl. allgemein Best. 860 Nr. 72-73 und Nr. 3558 sowie Best. 920 Nr. 2884-2885 und Nr. 2978, Nr. 11241 und Nr. 11561 und speziell zu den Requisitionen in Privathaushalten die Übersicht für die Zeit vom 1.10.1947 bis zum 31.3.1948 in Best. 860 Nr. 73 und Nr. 3558. Vgl. als Beispiel Brommer, Quellen, S. 618 f. Weitere Hinweise bei ders., Aspekte, S. 137 ff.
35Vgl. die von der Militärregierung veröffentlichte Sammlung: Vorschriften für die deutschen Behörden über die Anwendung des Rundschreibens bezüglich der Regelung des Requisitionsrechtes in der französischen Besatzungszone, Koblenz 1947, ferner: Bathiany, Recht.
36Fortgang 77. MRS am 11.6.1948, TOP 8.b).
37LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 70. Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP 4.
38Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/22.

Punkt 14: Antrag der KPD betr. 40-Stundenwoche (Drucks. II/65) 39

An diesen Antrag sowie an die vorliegenden Angaben betr. Einführung der 40-Stundenwoche für die Verwaltung schließen sich lebhafte Erörterungen. Der Ministerrat ist der Meinung, daß in Anbetracht der vielen sich ergebenden Fragen wie Lohnausgleich, Behandlung der Angestellten und Arbeiter in Anstalten und Krankenhäusern, Genehmigung durch den Kontrollrat, noch keine Erklärung abgegeben werden könne, daß der Antrag vielmehr zur Überprüfung in den Sozial-, Wirtschafts- und Finanzausschuß eingebracht werden müsse. 40

Der Ministerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf die in der Landesregierung bestehenden unhaltbaren Zustände bezüglich Einhaltung der Dienststunden. Er kritisiert insbesondere den verspäteten Dienstbeginn und das vorzeitige Beenden des Dienstes. Minister Steffan wird eine Vorlage ausarbeiten und den Ministerien zur weiteren Benutzung zuleiten. 41

Punkt 15: Dritte Lesung des Gesetzes über die Amtsvertretungen 42

Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen die Parteien zwischenzeitlich beschlossen haben.

Punkt 16: Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses betr. Antrag der KPD betr. Lustbarkeitssteuer (Drucks. II/33) 43

Minister Dr. Hoffmann, der an den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses teilgenommen hat, berichtet, daß die Einschränkung der Steuerfreiheit auf einer Anordnung der Militärregierung beruhe, daß man im Ausschuß zu einer Kompromißlösung dergestalt gekommen sei, daß bei entsprechender finanzieller Lage des Vereins die Steuer teilweise oder ganz niedergeschlagen werden soll. Die Genehmigung der Militärregierung sei hierzu nicht erforderlich. Dieser Antrag habe somit seine Erledigung gefunden.

Punkt 17: Antrag der SPD betr. Eierablieferungspflicht (Drucks. II/71) 44

Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß die diesjährige Eierablieferungspflicht, wonach der Normalverbraucher mit 15 Stück gegen-über vier Stück im Jahre 1946 beliefert werden konnte, zweifellos seine volkswirtschaftliche Berechtigung nachgewiesen hat. Bei einer Annahme des jetzigen Antrages wäre eine derartige Abgabe an die Normalverbraucherschaft unmöglich gewesen. Die Hühnerhaltung kann aber volkswirtschaftlich nur noch verantwortet werden, wenn nicht nur der kleine Prozentsatz der Hühnerhalter, sondern die Gesamtheit davon profitiert. 45

Nach einer längeren Debatte wird von einem Beschluß Abstand genommen und festgestellt, daß die Landtagsdebatte zunächst einmal abgewartet werden soll.

Punkt 18: Erste, zweite und dritte Lesung des Gesetzes betr. Ausgabe von Kleingeldscheinen (Drucks. II/83) 46

Dem vom Minister Dr. Hoffmann eingebrachten Gesetzentwurf wird zugestimmt. 47

39LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 65. Vgl. das Schreiben der KPD-Fraktion an Min-Präs Altmeier vom 29.8.1947 (Brommer, Quellen, S. 488 f.) sowie Best. 860 Nr. 953, S. 392-399.
40Mit Beschluss vom 6.11.1947 forderte der LT die Regierung auf, mit der Militärregierung Verhandlungen zur Einführung der 40-Stunden-Woche mit entsprechendem Lohnausgleich zu beginnen (ebd., S. 399). Das Vorhaben scheiterte jedoch an der Militärregierung, die mit Bezug auf die Kontrollratsdirektiven Nr. 26 und Nr. 14 ihre Zustimmung verweigerte. Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 152. – Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/3.
41Akten zur Regelung der Dienststunden konnten erst für die 50er Jahre nachgewiesen werden (Best. 860 Nr. 5488 und Best. 930 Nr. 2377).
42Bezug: Gesetz über die Bildung vorläufiger Amtsvertretungen und die Bestellung von Amtsbürgermeistern und Amtsbeigeordneten in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 50; vgl. ebd. Nr. 81). Zuletzt 39. MRS am 28.8.1947, TOP 1/2.
43LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 33. Zuletzt 39. MRS am 28.8.1947, TOP 1/15.
44LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 71. Vgl. Best. 940 Nr. 95.
45Vgl. den Bericht des Verbandes der Eier-, Butter-, Käse- und Fettwaren- und Honig-Großkaufleute Hessen-Pfalz vom 5.8.1947 an das zuständige Referat C2 des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Eiererfassung 1946/1947 und die Vorschläge für 1947/1948 (Best. 940 Nr. 95, S. 599-603) sowie den Bericht über die Besprechung vom 11.8.1947 beim Zentralausschuss für Ernährung in Baden-Baden (ebd. S. 587-589).
46LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 83. Vgl. Best. 860 Nr. 4033.
47Das Gesetz wurde vom LT am 30.9.1947 beschlossen und am gleichen Tage ausgefertigt (ebd., Drucks. Abt. I, S. 90; GVBl. I 1947, S. 438).

2. Aufhebung der Oberversicherungsämter durch den Arbeitsminister

Punkt 2 der Tagesordnung: „Aufhebung der Oberversicherungsämter durch den Arbeitsminister” hat sich durch Punkt 7 der Tagesordnung des Landtags (s. Seite 3) erledigt. 48

3. Landeswirtschaftspolizei

Punkt 3 der Tagesordnung „Landeswirtschaftspolizei” wird auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung gesetzt. 49

4. Mitteilungen und Verschiedenes: Besetzung des Generaldirektors der südwestdeutschen Eisenbahnen

Außerhalb der Tagesordnung berichtet der Ministerpräsident über die Besetzung des Generaldirektors der südwestdeutschen Eisenbahnen 50

Aufgrund der früheren Besprechung im Ministerrat 51 hat die Landesregierung Dr. Boden hierzu vorgeschlagen. An Dr. Boden sind vorher Mitglieder der Eisenbahngesellschaft Trier sowie einige leitende Beamte der Eisenbahndirektion Trier und Speyer dieserhalb herangetreten. Die Gewerkschaften seien aber der Auffassung, daß nur ein Eisenbahnfachmann für diesen Posten in Frage käme. 52 Angesichts der Tatsache, daß das Land Rheinland-Pfalz ein Interesse daran hat, den Generaldirektor zu stellen, beschließt das Kabinett mit sieben Stimmen, die Kandidatur Dr. Bodens einzubringen. Minister Feller enthält sich der Stimme. 53

48Siehe oben TOP 1/7.
49Dieser TOP war laut TO schon für die 44. MRS am 19.9.1947 vorgesehen (vgl. oben Anm. #). – Fortgang 46. MRS am 3.10.1947, TOP 2.
50Best. 860 Nr. 148, S. 1-17. Vgl. auch Schreiben des MinPräs vom 13.9.1947 an den MinPräs des Landes Württemberg-Hohenzollern (Best. 860 Nr. 148 S. 1-3).
51Eine Besprechung unter diesem Gesichtspunkt ist in den Protokollen nicht nachweisbar. In der 41. MRS am 5.9.1947, TOP 2, wurde die Ernennung Bodens zum Generaldirektor der Landeszentralbank besprochen.
52Dieser Satz ist in der Vorlage in Best. 860 Nr. 9603 zunächst mit Bleistift gestrichen, dann die Streichung annuliert und am Rand vermerkt worden: „bleibt bestehen“.
53Das Abstimmungsergebnis ist unter namentlicher Nennung der sieben mit „dafür“ votierenden Minister handschr. auf der als Anlage zum Protokoll in Best. 860 Nr. 9603 überlieferten TO vermerkt. – Fortgang 46. MRS am 3.10.1947, TOP 7.

A. Benzinverteilung 54

Aufgrund der von der Abteilung Verkehr herausgegebenen Mitteilung über die Herabsetzung des gesamten Benzinkontingents tritt der Ministerrat in eine eingehende Erörterung der Benzinverteilung ein. 55 Dabei wird festgestellt, daß die persönliche Verantwortlichkeit des Herrn Forstmeier gegenüber der Militärregierung durch die Bildung der Landesregierung hinfällig geworden ist, 56 daß also praktisch der Wirtschafts- und Verkehrsminister und mit ihm die Landesregierung verantwortlich ist. Bezüglich der Verteilung wird folgender Beschluß gefaßt:

            5. Eine Kommission, bestehend aus den Herren Minister Dr. Hoffmann, Neumayer, Feller und Stübinger, wird beauftragt, für die Verteilung des Verwaltungskontingents Vorschläge für die nächste Sitzung des Ministerrats auszuarbeiten.

          Diese Kommission ist weiterhin beauftragt, eine Gesamtüberprüfung vorzunehmen und Verteilungsvorschläge auszuarbeiten. 57

54Zuletzt 41. MRS am 5.9.1947, TOP 3.
55Vgl. Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Verkehr (Landesstelle für Mineralöl) an die Oberbürgermeister und Landräte in Rheinland-Pfalz vom 11.9.1947, in dem es u.a. heißt: „Die Militärregierung Délégation Générale hat mit Telegramm vom 6.9.1947 den ,Notstand’ in der Treibstoffversorgung erklärt. Da die Ursachen in Kürze nicht [zu] beheben sein werden, sind die Kontingente für das IV. Quartal entsprechend herabgesetzt worden. Die Ausgabe von Vorzugs-Tankscheinen entfällt ab 1.10.1947” (Best. 950 Nr. 15155). Wie bei der Lebensmittelversorgung, übte die zuständige Stelle der Militärregierung auch in diesem Bereich heftige Kritik an der aus ihrer Sicht ungenügenden Arbeitsweise der deutschen Stellen, insbes. der Behörde des Ministers für Wirtschaft und Verkehr (vgl. Note der Militärregierung vom 10.9.1947 in Best. 860 Nr. 1951, S. 1067 f.).
56Vgl. 33. MRS am 22.7.1947, TOP 3.
57Fortgang 46. MRS am 3.10.1947, TOP 6.