© LAV44. Ministerratssitzung am Freitag, den 19.9.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Es fehlten die Minister Bökenkrüger und Feller.
- 1. Etatberatung (Festsetzung des Beratungsverfahrens)
- 2. Finanzausgleich
- A. Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten
- B. Umbenennung des „Chefs des Staatsministeriums“ in „Chef der Staatskanzlei“
- 3. Kartoffelversorgung
- C. Landesverordnung zur Regelung des Urlaubs für 1947 (5.)
- D. Verschiebung der Tagesordnungspunkte 4, 6 und 7
- E. Aufnahmesperre für die Unterklassen der höheren Schulen
- F. Jugendfürsorge
1. Etatberatung (Festsetzung des Beratungsverfahrens) 3
Es wurde folgendes festgestellt:
a) die jetzigen Beratungen der Einzeletats in den Ausschüssen haben informatorischen Charakter. Sie ermöglichen die Feststellung der Auffassungen in den Ausschüssen;
b) die Einzeletats werden anschließend im Ministerrat beraten und beschlossen.
Daraus ergibt sich, daß die in der Presse hier und da gemachten Mitteilungen, wonach der Landtag bereits in der Sitzung vom 30.9.1947 in die Etatberatungen eintreten würde, falsch sind. 4
2. Finanzausgleich 5
Unter Bezugnahme auf den gemeinsamen Erlaß des Finanzministers und des Innenministers vom 19. August 6 wird festgestellt, daß es sich hierbei nicht um einen Beschluß des Ministerrats handelt. Der Finanzminister weist vielmehr darauf hin, daß man die jetzige Regelung nur als ein Provisorium betrachten könne. Er macht anschließend ergänzende Mitteilungen und weist insbesondere darauf hin, daß der letzte Schlüssel vom Jahre 1944 infolge vieler Wandlungen nicht mehr angewandt werden könne, man vielmehr einen neuen Schlüssel finden müsse, um den besonders geschädigten Gemeinden wie Mainz, Koblenz, Trier etc. gerecht zu werden. 7
A. Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten 8
Bei dieser Gelegenheit berichtet der Finanzminister weiterhin über die Ausschußberatungen bezüglich des Gesetzes zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten (Drucksache II/36 des Landtags) 9
Abweichend von der Auffassung des Ausschusses beschließt der Ministerrat
a) der Präsident des Rechnungshofes soll aus der jetzigen Gruppe B 3 b in die Gruppe B 4 kommen (der Ausschuß hatte B 5 vorgeschlagen).
b) Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts, der gleichzeitig Prä-sident des Verfassungsgerichtshofes ist, soll unter Berücksichtigung seiner hohen Stellung von Gruppe B 8 nach Gruppe B 5 kommen.
Hierfür stimmten: Ministerpräsident Altmeier, Minister Dr. Süsterhenn, Minister Stübinger, dagegen: Minister Steffan, Minister Dr. Hoffmann, Stimmenthaltung: Minister Junglas.
Der Vizepräsident der Pfalz soll von B 9 in Gruppe B 8 eingestuft werden.
Der Ministerrat beschließt, den Ministerialdirektoren unter Berücksichtigung ihrer politischen Stellung als Vertreter der Minister Aufwandsentschädigung zu gewähren, während die Ministerialdirigenten keine Aufwandsentschädigung erhalten sollen.
Die Provinzialdirektoren in der Pfalz kommen in Wegfall. Die im Amt befindlichen Herren behalten ihre Dienstbezeichnung und sind nach Gruppe A 1 a – Endstufe – zu besolden. 10
B. Umbenennung des „Chefs des Staatsministeriums“ in „Chef der Staatskanzlei“
Nach Auffassung von Mitgliedern des Ministerrats ist die Bezeichnung „Chef des Staatsministeriums insofern irreführend, als man unter der Bezeichnung „Staatsministerium“ die Zusammenfassung des Ministerrats zu verstehen habe. Deshalb wird beschlossen, die Bezeichnung zu ändern und zwar in „Chef der Staatskanzlei”. 11
Der Auffassung des Ausschusses, dem Chef der Staatskanzlei zwar den Titel „Staatssekretär“, jedoch nur die Bezüge eines Ministerialdirektors zu gewähren, schließt sich der Ministerrat nicht an. Bei der überragenden Stellung des Chefs der Staatskanzlei, die man durch die Berufung eines Staatssekretärs herausgestellt hat, kommt dementsprechend auch nur die Besoldung als Staatssekretär in Frage, also aufgrund der früheren Beschlüsse B 4, mit einer Aufwandsentschä-digung von RM 2400,–. 12
3. Kartoffelversorgung 13
Der Ministerpräsident berichtet über die Verhandlungen, die er mit den Ministern Steffan, Dr. Süsterhenn, Stübinger, Feller und Staatssekretär Haberer am Mittwoch, den 17. September 1947 mit dem Generalgouverneur gehabt hat, 14 wobei der Generalgouverneur zusagte:
a) weitere Verhandlungen mit dem anwesenden General Koenig zu führen, um eine Herabsetzung von 54.000 t zu erreichen,
b) die offizielle Zusicherung an die Landesregierung, mit Freigaben in Wein und sonstigen Produkten des Landes Kompensationsgeschäfte zu tätigen, um Kartoffeln, Fett, Getreide einzuführen. 15
Aufforderung an die Landesregierung, die Initiative auf diesem Gebiet zu ergreifen. 16
Nach der Auffassung der Militärregierung sollen die Normalverbraucher unter allen Umständen drei Zentner Kartoffeln erhalten, wobei diese Verteilung neben der Auflagenerfüllung in erster Linie zu betreiben sei. Die Ausgabe habe sukzessive 17 in drei Raten à ein Zentner zu erfolgen.
Gestreift wurde das Verhalten der Landesregierung im Falle der Zurückziehung des Briefes Groß. 18 Der Ministerpräsident berichtet über seine diesbezüglichen Erklärungen und weiterhin über das Verlangen der Militärregierung, die Kartoffelverteilung nur über den Handel durchzuführen, weil hierin eine Gewähr für eine straffere Erfassung gegeben sei.
Dr. Hoffmann regt an, die Fraktionsführer von dem Stand der Dinge zu unterrichten. Nachdem dies am Nachmittag geschehen ist, wobei nach einem eingehenden Bericht des Ministerpräsidenten die Fraktionsführer ihre Auffassungen bekundeten, beschloß der Ministerrat anschließend die Absendung eines Schreibens an die Militärregierung, woraus sich zugleich eine Beschlußfassung in der Frage der Auflage ergibt (Anlage 1). 19
Maßgebend für diese Beschlußfassung war vor allem die Tatsache, daß ohne Auflage ein Anfang in der Kartoffelversorgung überhaupt nicht möglich ist, andererseits aber keine Minute mehr gezögert werden dürfte, weil mit jedem Tag Kartoffeln über den schwarzen Markt abwandern, die infolgedessen der geordneten Verteilung entzogen werden. 20
C. Landesverordnung zur Regelung des Urlaubs für 1947 (5.)
Nachdem diese Angelegenheit bereits in der letzten Sitzung des Ministerrats eingehend behandelt worden war, 21 wies der Justizminister unter Bezugnahme auf den Schnellbrief vom 10.9.1947 22 auf die juristischen Bedenken hin, die das Justizministerium nach Kenntnisnahme der Landesverordnung habe. In Vertretung des Arbeitsministers gab Ministerialdirektor Dr. Ingendaay eine Übersicht über den derzeitigen Stand. 23 Im Anschluß an eine längere Debatte wurde beschlossen:
Der Ministerrat ist bezüglich der Landesverordnung zur Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 folgender Auffassung:
- 1. Die Tarifbestimmungen bleiben in Kraft
- 2. Nur soweit nach den bestehenden Tarifforderungen ein Arbeitnehmer weniger als 12 Tage Urlaub bekommen würde, erhält er nunmehr 12 Tage aufgrund der Verfassungsbestimmungen.
- 3. Die Frage der weiteren Aufstockung des Urlaubs für längere Betriebszugehörigkeit soll schnellstens durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, oder aber, falls diese nicht zum Ziele führen, durch Gesetz geregelt werden. 24
D. Verschiebung der Tagesordnungspunkte 4, 6 und 7
Da die Beratungen wegen der Kartoffelversorgung durch die Heranziehung der Fraktionsführer längere Zeit beanspruchten, mußten die Punkte 4 25, 6 26 und 7 27der Tagesordnung abgesetzt werden.
E. Aufnahmesperre für die Unterklassen der höheren Schulen 28
Außerhalb der Tagesordnung wurde auf Vorschlag des Kultusministers ein Schreiben an den Herrn Gouverneur betreffend die von der Militärregierung angeordnete Aufnahmesperre für die Unterklassen der höheren Schulen (Anlage 2) 29 beschlossen. 30
F. Jugendfürsorge
Ferner beschloß der Ministerrat aufgrund der Vorlage des Wohlfahrtsministers Junglas, daß die Unterlagen der Jugendfürsorge wie bisher beim Wohlfahrtsministerium verbleiben sollen, wogegen die Militärregierung eine Überführung dieser Fragen in das Kultusministerium vorgesehen hatte (siehe Niederschrift vom 12.8.47, Anlage 3). 31