1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9602; Durchschläge in Nr. 8187 und in Best. 700,169 Nr. 135, S. 327-335. Anlagen: 1. „Chronologischer Ablauf des Falles Ramershoven“ (Best. 860 Nr. 9602 und Nr. 8187; Best. 700,169 Nr. 135, S. 337-341); 2. LVO zur Änderung der Preisstrafrechtsverordnung vom 26.10.1944 (Best. 860 Nr. 9602; Best. 700,169 Nr. 135, S. 343-351); 3. Gesetz über die Aufnahme von Anleihen (LT-Drucks., korr. in Best. 860 Nr. 9602; korr. in Best. 700,169 Nr. 135, S. 353-354); 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheiten (kürzere Version in Best. 860 Nr. 9602; längere Version in zwei Exemplaren in Best. 700,169 Nr. 135, S. 355-359 und (mit Vermerk: „Drucksache 47“) S. 365-369); 5. Ergänzungsvorschlag zum Gesetz zur Änderung der Preisstrafrechtsverordnung vom 26. Oktober 1944 (Best. 700,169 Nr. 135, S. 361-363); 6. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtrechts mit Begründung (Best. 860 Nr. 9602); 7. TO (mit ursprünglicher Datierung der Sitzung auf Dienstag, den 19.8.1947, 9.30 Uhr in Best. 860 Nr. 9602 und Best. 700,169 Nr. 135, S. 371; korr. auf Mittwoch den 20.8.1947 in Best. 860 Nr. 9187).
2Minister Feller befand sich dem Protokoll zufolge im Urlaub.
3Vorschläge zur ursprünglich wohl für den 19.8.1947 geplanten Kabinettssitzung enthält ein an das Staatsministerium gerichtetes Schreiben vom 18.8.1947, welches sich als Anlage Nr. 4 unter den Anlagen der 40. MRS am 3.9.1947 befindet (vgl. dort Anm. 1).
Außerhalb der Tagesordnung wirft der Ministerpräsident den Fall Ramershoven auf. Er gibt die chronologische Darstellung des Wirtschaftsministeriums (Anlage 1) 4 bekannt, aus welcher sich ergibt, daß die Initiative in dieser Angelegenheit bei der Landesregierung lag und bereits am 6.8.47 zur Sicherung und Versiegelung der Lager bzw. am 9.8.47 zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führte. Die in der „Rhein-Zeitung“ aufgestellte Behauptung, die „Rhein-Zeitung“ habe durch ihr Telefongespräch vom 12.8. mit Innenminister Steffan die Initiative in dieser Angelegenheit ergriffen, ist dadurch hinfällig. 5 Dem Vorschlag des Ministerpräsidenten, die „Rhein-Zeitung“ zu einer entsprechenden Klarstellung zu veranlassen, stimmt der Ministerrat zu. 6
B. Berichterstattung über die Kabinettsbesprechungen
Der Ministerrat beschließt, daß der Presse jeweils über solche Besprechungen bzw. Beschlüsse, die für die Öffentlichkeit geeignet sind, ein kurzer Bericht durch die Pressestelle zugeleitet wird. Im Falle Ramershoven ist der Ministerrat einstimmig der Meinung, daß der Presse eine entsprechende Notiz, die die Initiative der Landesregierung herausstellt und im übrigen darauf hinweist, daß eine abschließende Stellungnahme erst nach Abschluß der gerichtlichen Untersuchung erfolgt, zugeleitet wird.
Was die Verquickung der Person des Herrn Diel 7 mit der Sache Ramershoven anbetrifft, 8 so ist der Ministerrat einstimmig der Meinung, daß das zunächst eine persönliche Angelegenheit des Herrn Diel und darüber hinaus des Landtags ist.
4Siehe oben Anm. 1, Anlage 1. Am 4.8.1947 hatte ein Kaufmann aus Mayen gegenüber Leiter des Landwirtschaftsamtes Dr. Nowack erklärt, daß die Firma Ramershoven „bevorzugt würde, obwohl sie Waren horte.” Aufgrund dieser Anzeige kam es zu Ermittlungen und Beschlagnahme der Warenlager; Ramershoven selbst wurde persönlich am 11.8.1947 durch Minister Steffan verhaftet (Bericht vom 22.8.1947, in Best. 880 Nr. 3226, Bl. 20). Der Fall erregte beträchtliches und anhaltendes Aufsehen durch die vermuteten politischen Hintergründe (vgl. ebd., Bl. 1-46, sowie die Darstellung in der RZ vom 13.8.1947: „500 Tonnen Haushaltsware entdeckt. Der Hauptbeteiligte durch Minister Steffan in Haft genommen.”). Noch im politischen Lagebericht des Trierer Regierungspräsidenten Steinlein vom 25.5.1948 heißt es: „Der Fall Ramershoven – Diel war auch im hiesigen Gebiet allgemeiner Gesprächsstoff“ (Brommer, Quellen, S. 580-605, hier: S. 585; vgl. auch Best. 860 Nr. 1104). Laut Urteil der 2. Strafkammer des LG Koblenz vom 22.12.1947 (rechtskräftig seit dem 28.2.1950) wurde der Angeklagte vom Vorwurf des fortgesetzten Wirtschaftsverbrechens, begangen durch Warenhortung nach § 1 Kriegswirtschaftsordnung und der Bestechung freigesprochen, dagegen schuldig gesprochen des fortgesetzten verbotenen Tauschhandels nach § 1a der Kriegswirtschaftsordnung (Durchschlag des Urteils in Best. 880 Nr. 3225, nach Bl. 99; vgl. ebd. die Berichte des Treuhänders und der Sachverständigen). Die dafür verhängte Strafe wurde durch die Untersuchungshaft des Beklagten als abgegolten betrachtet. Ramershoven, der das Vorgehen gegen ihn rein politisch und in erster Linie durch die Gegnerschaft von Innenminister Steffan zum LT-Präsidenten Diel (siehe unten Anm. #) motiviert sah, klagte daraufhin gegen das Land Rheinland-Pfalz auf Schadensersatz (Best. 880 Nr. 3223-3226, darin auch wesentliche Teile des Verfahrens 1947/1948). Der Streit wurde am 2.7.1957 vor dem LG Koblenz durch Vergleich beigelegt (Nr. 3225, Bl. 337-341). Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 157.
5Unter der Überschrift „Der Skandal” hatte die RZ 16.8.1947 geschrieben: „Der Fall Ramershoven ist nicht auf Veranlassung der zuständigen Amtsstellen ins Rollen gekommen, sondern unser Blatt hat die Initiative ergriffen und Minister Steffan über die aktuellen Vorgänge ins Bild gesetzt, worauf dann die Verhaftung des Schuldigen erfolgte.” In einem Artikel unter der Überschrift „Presse und Korruption“ hatte „Die Neue Zeitung“ vom 19.9.1947 die Rolle der RZ gewürdigt (Abschrift in Best. 880 Nr. 3226, „Bl. 34“). Die weitere Berichterstattung der RZ, insbes. die darin erhobenen Vorwürfe gegen den LT-Präsidenten Diel (siehe unten Anm. #) führte dann jedoch dazu, dass die Militärregierung dem Herausgeber der RZ, Peter-Josef Stein, die Lizenz entzog und sie am 28.4.1948 an drei neue Herausgeber übergab; Stein wurde am 1.2.1951 wegen fortgesetzter übler Nachrede zu sechs Monaten Haft verurteilt (Heyen, Entwicklung, S. 369; Kampmann, Zeitung, S. 307-309).
6Fortgang 39. MRS am 28.8.1947, TOP A
7Jacob Diel (1886-1969), Höhere Schule in Hannover, landwirtschaftliche Ausbildung, Übernahme des Schloßgutes Diel (Wein- und Ackerbau, Familienbesitz), 1921-1933 Mitglied des Preußischen Landtags, nach 1933 dreimal verhaftet, Gutsbesitzer, Ökonomierat, Mitglied der BLV, MdL 1. bis 2. WP, 3. WP bis 9.10.1957, 4.6.1947- 12.5.1948 Präsident des LT (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 172 f.; Simon, Die Abgeordneten, S. 147; Wagner, Edgar, Jacob Diel (1947-1948). Der NL Diel befindet sich im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung (Nr. 01-139).
8Diel war am 7.8.1947 bei Nowack erschienen, wo sich Ramershoven gerade über die ihm zuteil gewordene Behandlung beschwerte, und hatte erklärt, dass ihm dieser als seri-öser Kaufmann bekannt sei (Best. 700,169 Nr. 135 Best. 700,169 Nr. 135, S. 337). Die Berichterstattung in der RZ vom 13.8.1947 nährte den Verdacht, Diel würde Ramershoven gezielt decken (Heyen, Entwicklung, S. 369; Kampmann, Zeitung, S. 308 f.). Aufgrund der Presseberichterstattung (Best. 700,145, Nr. 536,11) ließ Diel daraufhin in der LT-Sitzung am 28.8.1947 eine Erklärung abgeben, worin er einen Untersuchungsausschuss gegen sich beantragte und für die Dauer des Verfahrens seine Beurlaubung vom Präsidentenamt beantragte (LPtR I. WP, Abt. I, S. 44 f.). Vgl. die von Diel eingebrachten parlamentarischen Anfragen gegen die ihn betreffenden polizeilichen Maßnahmen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 51, Nr. 52 und Nr. 56) und den Bericht über die polizeilichen Ermittlungen gegen Diel vom 18.8.1947 (Best. 880 Nr. 3226, Bl. „7“). Am 12.5.1948 trat Diel von seinem Amt zurück (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 615). Wegen „verleumderischer Beleidigung (in anderen Zusammenhängen) erhob Steffan 1950 Klage gegen Diel (Best. 900 Nr. 107).
1. Besuch des Ministerpräsidenten im Kreise Saarburg 9
Der Ministerpräsident gibt einen Bericht über seinen Besuch am vergangenen Samstag im Kreise Saarburg. Vor den Amtsbürgermeistern und Bürgermeistern der Gemeinden habe er in Anwesenheit des Regierungspräsidenten von Trier Ausführungen hinsichtlich der politischen und wirtschaftlichen Lage gemacht und dabei darauf hingewiesen, daß es eine Ehre für die Landesregierung sei, den besonderen Erfordernissen des Kreises Saarburg Rechnung zu tragen. Unter Verkürzung der Zuteilungen an andere weniger geschädigte Kreise sei man in der Lage, die Zuteilungen an Textilien, Schuhwaren und Aufbaumaterial entsprechend zu erhöhen. Die Besprechungen fanden in positivem Sinne statt und wurden durch eine besondere Besichtigung der schwer beschädigten Stadt Konz abgeschlossen. 10
Der Tag für die Wahlen zum Landund Kreistag wird auf den 21. September 1947 festgesetzt. 11 Minister Steffan berichtet, daß dieser Termin auch seitens der Militärregierung vorgeschlagen worden ist. Der Regierungspräsident in Trier ist sofort anzuweisen, alle Wahlvorbereitungen – Offenlegen der Listen – unverzüglich in die Wege zu leiten. 12
9Vgl. 37. MRS am 12.8.1947, TOP D
10Fortgang (betr. Grenzkorrekturen nach dem Saarland) 54. MRS am 25.11.1947, TOP 1.
11Vgl. 31. MRS am 12.6.1947, TOP A sowie Müller, Hauch, S. 178 f.
12Vgl. 67. MRS am 4.3.1948, TOP 15.
2. Geschäftsordnung der Landesregierung 13
Auf Wunsch wird die Beratung über die Geschäftsordnung weitere 14 Tage zur Überprüfung zurückgestellt. Vorweg wird anhand von Beispielen die Behandlung der Dienstnoten von der Militärregierung besprochen. 14 Dabei kommt der Ministerrat zu dem Beschluß, daß die Militärregierung gebeten werden soll, von sämtlichen Dienstnoten zwei Ausfertigungen zu erstellen. Die Eingänge sollen im Staatsministerium eingetragen, registriert und dann die Abschriften sofort den zuständigen Ressortministern zugeleitet, während die Originale dem Ministerpräsidenten zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 15 Zur weiteren Information sollen dem Ministerpräsidenten von sämtlichen wichtigen Rücksprachen mit der Militärregierung kurze Berichte zugehen. 16
3. Gesetz über die Errichtung der Arbeitsgerichte und das Verfahren in Arbeitsstreitigkeiten 17
Dieses Gesetz wird einstimmig vom Ministerrat verabschiedet und dem Landtag zugeleitet. 18
13Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP E.
14Vgl. die Abschriften (Durchschläge) des Schriftverkehrs 1946-1949 mit der Militärregierung in Best. 860, Nr. 1005-1011, Nr. 1082-1085 sowie Nr. 1950-1953.
15Die Sammlung der Abschriften eingegangener Schreiben und Durchschlägen ausgehender Schreiben in den Unterlagen des MinPräs (ebd.) und das häufige Fehlen der Ausfertigungen darin läßt darauf schließen, dass in der Regel eher letztere an die Ministerien weitergeleitet wurden.
16Fortgang 40. MRS am 3.9.1947, TOP 2.
17Vgl. Best. 860 Nr. 4030 (Entwurf ebd. S. 113-135) und Best. 930 Nr. 5871). Zur Errichtung von Arbeitsgerichten und ihrer Finanzierung in den Jahren 1948/1949 vgl. dar-über hinaus Best. 930 Nr. 1399 (Betzdorf, Bad Kreuznach, Koblenz, Kaiserslautern, Ludwigshafen) sowie Nr. 1400 (Landau, Mainz, Neuwied, Pirmasens, Trier).
18Das Gesetz wurde am 6.11.1947 vom LT verabschiedet und am 15.3.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 72, S. 90-93, S. 139 und S. 164-173; GVBl. I 1948, S. 105-116). – Fortgang 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/2.
4. Gesetz zur Änderung der Preisstrafverordnung vom 26.10.1944 19
Der Ministerrat beschließt einstimmig, dieses Gesetz dem Landtag zur Verabschiedung vorzulegen. 20
5. Gesetz über eine Anleihe 21
Nach Bericht des Finanzministers Dr. Hoffmann ist der Ministerrat damit einverstanden, daß das Gesetz über die Anleihe unter Streichung des Bürgschaftsteils nunmehr dem Landtag erneut zugeleitet wird. 22
Nach nochmaliger Überprüfung dieses Gesetzes durch das Justizministerium wird dasselbe – nachdem die Steuerfragen ausgenommen sind – Änderung: § 6 Abs.: Dieses Gesetz gilt entsprechend für Ordnungsstrafen, „ausgenommen Steuerfragen” – dem Landtag zugeleitet. 24
19Vgl. RGBl. I 1944, S. 264- 272. Entwurf liegt bei (vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 2 und Anlage Nr. 5). Vgl. Best. 930 Nr. 2223.
20Das Gesetz wurde vom LT am 5.11.1947 angenommen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 72 und S. 145-148), von der Militärregierung jedoch abgelehnt. Nachdem mit ihrem Einvernehmen bis Mai 1949 ein neuer Entwurf erstellt worden war, erlaubte die Militärregierung mit Schreiben vom 6.5.1949, dass sich der LT erneut mit dem Vorhaben beschäftige (Best. 930 Nr. 2223; Best. 860 Nr. 1953, S. 669); Unterlagen dazu konnten nicht nachgewiesen werden. – Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/18.
21Zuletzt 34. MRS am 29.7.1947, TOP J. Entwurf liegt bei (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3).
22Fortgang 39. MRS am 28.8.1947, TOP 1 7.
23Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP G. Entwurf liegt bei (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4).
24Fortgang 39. MRS am 28.8.1947, TOP 1/8.
D. Landesgesetz über die Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtrechts
Bezüglich des Landesgesetzes über die Massnahmen auf dem Gebiete des Pachtrechts 25 wird folgendes beschlossen: Der Entwurf des in der Sitzung vom 12.8.1947 beschlossenen Landesgesetzes über die Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtrechts wird als hinfällig betrachtet und dementsprechend dem Landtag nicht mehr zugeleitet, weil die provisorische Landesregierung die Landesverordnung bereits erlassen hat und diese in der Nr. 19 des Verordnungsblattes vom 5.8.1947 bereits veröffentlicht ist. 26
Da Minister Stübinger zu anderweitigen Verhandlungen die Sitzung vorzeitig verlassen muß, schneidet der Ministerpräsident die ernste Lage auf dem Gebiete der Ernährung an 27, die sich insbesondere durch das vollständige Fehlen der Frühkartoffeln in den Städten bemerkbar macht und bereits zu Protesten, Resolutionen und Streiks geführt hat. 28 Minister Stübinger unterstreicht den Ernst der augenblicklichen Ernährungslage. Die von der Militärregierung zugesagten 1.000 t Kartoffeln seien bisher noch nicht eingetroffen. Heute sei allerdings eine Meldung aus Neustadt gekommen, wonach 290 t Kartoffeln für die Stadt Koblenz unterwegs seien. 29 Der Ministerpräsident hat zwischenzeitlich den Gouverneur um eine Unterredung mit Minister Stübinger nachgesucht, um den Ernst der ernährungspolitischen Lage mit ihm zu besprechen. Dabei soll darauf hingewiesen werden, daß bei der diesjährigen Kartoffelernte jegliche Auflage – Saargebiet, Berlin, Besatzungsmacht – ausgeschlossen wäre. Eventuell soll angeregt werden, die derzeitige Brotration vorübergehend für die Zeit des Fehlens der Kartoffeln zu erhöhen oder aber darüber zu verhandeln, daß zur Abwendung einer Hungersnot mit dem Roden der Mittelfrühkartoffeln begonnen werden kann. 30
25Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP F. Entwurf liegt bei (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 6).
26Vgl. GVBl. I 1947, S. 302 f.
27Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP L. Vgl. Best. 940 Nr. 96, S. 261 ff., und Protokoll der Sitzung des Ernährungsausschusses der Provinzialregierung Pfalz am 1.9.1947 (LASp Best. H 13 Nr. 159, S. 134-151), ferner Aktenvermerk über die Besprechung des Leiters des Landesernährungsamtes mit der Abt. Ernährung der Militärregierung am 18.8.1947 (Best. 940 Nr. 112, S. 307-308) sowie die Nachweise für Herbst 1947-Frühjahr 1948 (ebd., S. 571-627).
28Am 18.68.1947 war infolge Kürzung der Lebensmittelzulage der erste dieser Streiks in der Maschinenfabrik Pfaff in Kaiserslautern ausgebrochen; vgl. Nestler, „Getrieben von Entbehrung, Hunger und Not“, S. 469 f.
29Vgl. Best. 860 Nr. 1102, S. 339-341.
30Vgl. einen (undatierten) Aufruf Böglers an die Pfälzer Bauern: „Das Volk braucht Brot!“ (LASp Best. H 13 Nr. 97, S. 218) und die vom MinPräs in der LT-Sitzung am 28.8.1947 gehaltene Rede zur Ernährungssituation (Graß/Heyen, Peter Altmeier, S. 44-47). Ob die beabsichtigte Besprechung stattgefunden hat, konnte nicht nachgewiesen werden. Fortgang betr. Gesetz zum Schutz der Volksernährung 40. MRS am 13.9.1947, TOP 3. – Fortgang betr. Ernährungslage ebd., TOP A.
Auf Anregung des Ministers Dr. Hoffmann wird beschlossen: Sofern die Ressortminister die Möglichkeit haben, dringend benötigtes Material von sich zu beschaffen, kann die Beschaffungsstelle ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere für alle Drucksachen (Formulare etc.).
G. Aufwandsentschädigung für Regierungspräsident Happ
Minister Steffan trägt vor, daß Regierungspräsident Happ 31 nachgesucht habe, ihm eine Aufwandsentschädigung in Höhe der den Regierungspräsidenten zustehenden zu bewilligen. Minister Dr. Hoffmann weist darauf hin, daß nur einem tatsächlich amtierenden Regierungspräsidenten diese Aufwandsentschädigung zugebilligt werden könnte. Der Ministerrat beschließt dementsprechend.
H. Staatssekretär Dr. Wuermeling
Minister Steffan weist darauf hin, daß Dr. Wuermeling nicht nur Titel und Rang, sondern auch die Bezüge eines Staatssekretärs verlange. 32 Der Ministerpräsident ersucht den Finanzminister, die Rechtslage zu prüfen. Dr. Wuermeling habe darauf hingewiesen, daß er im vorherigen Kabinett zum Staatssekretär ernannt wurde, infolge dessen auch bei anderweitiger Beschäftigung Anspruch auf die Bezüge eines Staatssekretärs habe. Der Ministerrat beschließt, daß der Finanzminister die Wartegeldfrage überprüft. Im übrigen wird festgestellt, daß aufgrund der Koalitionsverhandlungen die Vertreter der Minister als politische Beamte zu werten und dementsprechend hinsichtlich der Bezüge zu behandeln sind.
I. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Militärregierung und der deutschen Verwaltung 33
Minister Dr. Süsterhenn berichtet über eine Besprechung des Überwachungsoffiziers der Justiz in zeitweiser Anwesenheit des Gouverneurs wegen der Durchführung der Verordnung 102, Einrichtung der Schöffengerichte mit sogenannten Volksrichtern. 34 Nach dieser Verordnung sind in weitem Umfange Volksrichter – gegebenenfalls nach kurzer Schulung – einzusetzen,
a) um den Mangel an Richtern zu beheben,
b) um möglichst alle parteipolitisch belasteten Richter zu ersetzen.
Minister Dr. Süsterhenn übergibt ein Exposé hierzu und ersucht um Stellungnahme in der nächsten Sitzung des Ministerrats. 35
31RPräs a. D. Happ war seit Januar 1947 im Innenministerium tätig. Vgl. 5. MRS am 3.1.1947, TOP B.
32Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP Q.
33Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP A.
34Verordnung Nr. 102 vom 8.7.1947 (Journal Officiel 1947, S. 870).
35Das Exposé konnte nicht nachgewiesen werden. In der Stellungnahme des Ministerrats zur Abtrennung der Kompetenzen von Militärregierung und Landesregierung vom 5.8.1947 sowie im Begleitschreiben des MinPräs vom 14.8.1947 wurde dieser Punkt bereits angesprochen (siehe Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 zur 37. MRS am 12.8.1947). Zu den sich daraus ergebenden Arbeiten an dem Gesetz zur Wiedereinführung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege (LT RLP I. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 163) vgl. Best. 860 Nr. 4042 sowie 54. MRS am 25.11.1947, TOP E. – Fortgang 47. MRS am 10.10.1947, TOP F.
Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß demnächst 75 Volkswagen für das Land Rheinland-Pfalz zugeteilt würden. Es wurde beschlossen, daß jedem Ministerium hiervon mindestens ein Wagen zugewiesen wird.
Minister Steffan berichtet, daß die Wagenaktion, wonach jeder Landrat einen Viersitzer in tadellosem Zustand an die Landesregierung abzugeben habe, bereits eingeleitet sei. 37
Es wird beschlossen, eine Liste von sämtlichen beamteneigenen Wagen anzufertigen. Im übrigen soll das den einzelnen Ministerien zustehende Benzin nur vom Ressortminister verwaltet werden und nur bei Nachweis einer dienstlichen Fahrt bewilligt werden, um so die vielen Privatfahrten zu unterbinden. Die Schilder mit dem Aufdruck „Landesregierung” sollen eingezogen werden. 38
Minister Neumayer wird beauftragt, von dem nächsten der Landesregierung zugewiesenen Reifenkontingent zunächst für jeden Minister 5 Reifen = 10 x 5 = 50 Stück zu reservieren. 40
36Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP R.
37Auch höhere Behörden mußten Wagen abgeben, so etwa der ORPräs der Pfalz, den der MinPräs mit Schreiben vom 14.8.1947 förmlich dazu aufforderte (Best. 860 Nr. 1003, S. 285). Die französischen Stellen behalfen sich mit der Requisition von Privatwagen, wie aus einer Beschwerde an den MinPräs hervorgeht (vgl. Best. 860 Nr. 1003, S. 255-261).
38Fortgang 40. MRS am 3.9.1947, TOP C.
39Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP M.
40Vgl. die Beschwerde von MinR Dr. Houben an den Minister Neumayer vom 27.8.1947 gegen die beschlossene Reifenzuteilung für die Minister (Best. 950 Nr. 15155). – Fortgang 40. MRS am 3.9.1947, TOP B.