© LAV36. Ministerratssitzung am Dienstag, den 5.8.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef des Staatsministeriums Dr. Haberer
Es fehlten entschuldigt die Minister Bökenkrüger und Feller.
- A. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der deutschen Regierung und der französischen Militärregierung (1.)
- B. Landesverordnung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 (2.)
- C. Rückgliederungsvereinbarungen mit dem Saarland (3.)
- D. Wohnungsgeld (4.)
- E. Kabinettsvorlagen (6.); Geschäftsordnung der Landesregierung
- F. Einladung an Regierungspräsidenten
- G. Ausschussitzungen des Landtags
- H. Gesetz über die Verwaltung von Aktiengesellschaften (7.)
- I. Teilnahme an den Kabinettssitzungen
- J. Materialbeschaffung
- K. öffentliche Unterstützung der Angehörigen gefangener oder vermisster deutscher Soldaten
- L. Abkommen zur Errichtung einer Betriebsvereinigung der süddeutschen Eisenbahnen
- M. Wagenzuteilung an Minister
- N. Benzinverteilung an die Parteien
A. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der deutschen Regierung und der französischen Militärregierung 3
Der Ministerpräsident berichtet. Zu dem Thema hat Minister Dr. Süsterhenn einen Vorschlag ausgearbeitet, der einstimmig angenommen wird. Diese Denkschrift (Anlage 1) 4 soll von allen Ministern unterzeichnet und möglichst umgehend der Militärregierung zugeleitet werden. 5
B. Landesverordnung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 6
Die von Minister Bökenkrüger vorgelegte Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs (Anlage 2) 7 dient als Grundlage der Besprechung. In der Diskussion ist der Ministerrat einstimmig der Auffassung, daß die bis jetzt ausgestellten Ausweise an die Opfer des Faschismus einzuziehen und zu überprüfen sind. Die Fragen der Opfer des Faschismus werden durch eine besondere Verordnung geregelt 8. Die Landesverordnung wird in abgeänderter Form (s. Anlage 3) 9 verabschiedet (vorbehaltlich der Zustimmung des Ministers Bökenkrüger). 10
C. Rückgliederungsvereinbarungen mit dem Saarland 11
Der Ministerpräsident verliest zwei an ihn gerichtete Telegramme; im ersteren ersuchen die Gemeinden des Ostertales um Wahrnehmung eines Termins zu Abmachungen, im anderen wird gefragt, ob die Rückgliederungsvereinbarungen über den Kreis Saarburg ratifiziert würden 12. Der Ministerpräsident führt aus, daß wegen der Rückgebung des Kreises Saarburg am 12.6. Verhandlungen mit der dortigen Kreisversammlung geführt worden seien, an denen Dr. Jansen 13 und Dr. Schneider 14 teilgenommen hätten. Von Minister Dr. Süsterhenn und Minister Steffan wird angeregt, mit dieser Sache den Landtag zu befassen 15. Jedem Kabinettsmitglied soll zunächst ein Exemplar der damals gefaßten Niederschrift zugehen. Das Telegramm soll dahin beantwortet werden, daß nach Prüfung auf die beiden Angelegenheiten zurückgekommen wird, da im Augenblick besonders hinsichtlich des Ostertales jede Unterlage fehlt 16.
D. Wohnungsgeld
Finanzminister Dr. Hoffmann hat lt. Antrag durch den letzten Ministerrat 17 die Frage des Wohnungsgeldes nachgeprüft und festgestellt, daß es sich bei den im Besoldungsvorschlag genannten Beträge um Durchschnittszahlen handele, da das Wohnungsgeld nach der Kinderzahl gestaffelt sei.
E. Kabinettsvorlagen
Die seit längerer Zeit vorliegenden Kabinettsvorlagen werden zur Überprüfung an die einzelnen Minister zurückgegeben 18. Die Beratung der Geschäftsordnung der Landesregierung wird auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung gesetzt. 19
F. Einladung an Regierungspräsidenten
In dieser Sache wird folgender von Minister Steffan angeregter Beschluß gefaßt: Einladungen an die Regierungspräsidenten zu Gelegenheiten, bei denen diese persönlich erscheinen sollen, können nur durch das Staatsministerium vorgenommen werden unter vorheriger Fühlungnahme mit den übrigen Ministern. Dieser Beschluß wurde hervorgerufen durch eine Einladung der Regierungspräsidenten durch den Wirtschaftsminister wegen der Bezirkswirtschaftsämter. 20
G. Ausschussitzungen des Landtags
Minister Neumayer kommt darauf zu sprechen, daß die Fachminister doch zu den einzelnen Ausschußsitzungen des Landtags einzuladen sind.
Der Ministerpräsident trägt in dieser Sache vor, daß er bereits wegen Verlegung der Ausschußtagungen nach Koblenz mit dem Landtagspräsidenten verhandelt habe. Sofern eine geeignete Unterkunft in Koblenz gegeben ist, müssen diese Tagungen in Koblenz stattfinden. Er habe wegen Freigabe des Hotels „Rittersturz” 21 zu diesem Zweck bereits mit der Militärregierung Rücksprache genommen. Der Ministerrat einigt sich wie folgt: Der mündliche Antrag, das Hotel „Rittersturz” für Ausschußsitzungen des Landtages bereitzustellen, soll, sofern eine Antwort nicht in nächster Zeit eingeht, schriftlich bei der Militärregierung eingebracht werden.
H. Gesetz über die Verwaltung von Aktiengesellschaften 22
Diese vom Justizministerium eingebrachte Vorlage 23 soll unverzüglich dem Landtag zugeleitet werden. 24
I. Teilnahme an den Kabinettssitzungen
Der Ministerpräsident berichtet, daß Ministerialrat Gräfe 25 an der heutigen Kabinettssitzung anstelle des Ministers Feller – der sich in Urlaub befindet – habe teilnehmen wollen. Er habe diese Teilnahme nicht gestattet, da er die Auffassung vertrete, daß durch die Teilnahme der zweiten Männer unter Umständen das Abstimmungsergebnis ein völlig schiefes werden könne, da die zweiten Männer einer anderen Partei angehörten als die Minister. 26 Der Auffassung schließt sich der Ministerrat einstimmig an.
J. Materialbeschaffung
Dr. Haberer regt an, Anträge über Anforderung von Büromöbel etc. in den einzelnen Ministerien an einer Stelle zu sammeln, dieselben zunächst zu überprüfen und dann dem Staatsministerium zuzuleiten.
K. öffentliche Unterstützung der Angehörigen gefangener oder vermisster deutscher Soldaten
Minister Junglas legt einen Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Verpflichtung zur Rückerstattung öffentlicher Unterstützung, die den Angehörigen gefangener oder vermißter deutscher Soldaten gewährt worden ist, vor. (Anlage 5). 27 Der Minister gibt hierzu eine kurze Begründung. In der Beratung ergibt sich die Frage, zu welchen Lasten die bisher gezahlten Unterstützungssätze gehen und wer, ob das Land oder die Gemeinden Verzicht auf die gezahlten Beträge leisten sollten. Minister Dr. Hoffmann macht den Vorschlag, diese Verordnung als Ausführungsvorschrift zur Fürsorgepflichtverordnung herauszugeben, dann brauche kein besonderes Gesetz erlassen zu werden. Der Ministerrat beschließt einstimmig, daß Minister Junglas die Angelegenheit dahin überprüft, ob ein Gesetz überhaupt notwendig sei, um denselben Zweck zu erreichen 28.
L. Abkommen zur Errichtung einer Betriebsvereinigung der süddeutschen Eisenbahnen 29
Minister Neumayer bringt, wie in der letzten Sitzung besprochen, einen Antrag bezüglich Ratifizierung dieser Vereinbarung ein. Es handelt sich um einen Vertrag, der zwischen den französisch besetzten Ländern abgeschlossen und vom Landtag ratifiziert werden soll. Man erhoffe dadurch für die Herbsttransporte eine erhebliche Mehrstellung von Wagen etc. Der oberste Träger dieser Gewalt solle ein Eisenbahnverkehrsrat 30 sein, der sich aus je drei Ländervertretern (zwei Regierungsvertreter und ein Eisenbahngewerkschaftler) zusammensetzen soll. Der Ministerpräsident ist der Meinung, daß, bevor der Landtag mit diesem Abkommen befaßt werden kann, der Ministerrat den Inhalt desselben kennen müsse. Er beantragt, das Abkommen mit entsprechender Begründung und den Satzungen jedem Mitglied des Ministerrats zuzustellen und die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung zu setzen. Der Ministerrat beschließt demgemäß 31.
M. Wagenzuteilung an Minister 32
Dr. Haberer erklärt zu dieser Frage, daß er einen Beauftragten in die Kreise Birkenfeld und Ahrweiler gesandt habe, um die von der Militärregierung zugesagten zehn Autos auf ihre Brauchbarkeit hin überprüfen zu lassen 33.
N. Benzinverteilung an die Parteien 34
Es entspinnt sich eine Diskussion über die Grundsätze, die für die Benzinverteilung ausschlaggebend sein müßten: der Stand der Organisation oder die Zahl der Mitglieder. Der Ministerrat neigt der Ansicht zu, daß die Mitglieder- bzw. Wählerzahl für die Benzinzuteilung an die Parteien maßgebend sein müßte 35.