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36. Ministerratssitzung am Dienstag, den 5.8.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef des Staatsministeriums Dr. Haberer

Es fehlten entschuldigt die Minister Bökenkrüger und Feller.

Tagesordnung 2
  • A. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der deutschen Regierung und der französischen Militärregierung (1.)
  • B. Landesverordnung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 (2.)
  • C. Rückgliederungsvereinbarungen mit dem Saarland (3.)
  • D. Wohnungsgeld (4.)
  • E. Kabinettsvorlagen (6.); Geschäftsordnung der Landesregierung
  • F. Einladung an Regierungspräsidenten
  • G. Ausschussitzungen des Landtags
  • H. Gesetz über die Verwaltung von Aktiengesellschaften (7.)
  • I. Teilnahme an den Kabinettssitzungen
  • J. Materialbeschaffung
  • K. öffentliche Unterstützung der Angehörigen gefangener oder vermisster deutscher Soldaten
  • L. Abkommen zur Errichtung einer Betriebsvereinigung der süddeutschen Eisenbahnen
  • M. Wagenzuteilung an Minister
  • N. Benzinverteilung an die Parteien

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9602, teils Ausfertigung, teils Durchschlag (korr.) in Best. 700,169, Nr. 135, S. 401-407; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Vorschläge zur Abgrenzung der Befugnisse zwischen der französischen Militärregierung und den verfassungsmäßigen Organen des Landes Rheinland-Pfalz; 2. Lvfg. zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947; 3. LVO zur Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947; 4. Gesetz über die Verwaltung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Begründung; 5. Gesetz über die Aufhebung der Verpflichtung zur Rückerstattung öffentlicher Unterstützung, die den Angehörigen gefangener oder vermisster deutscher Soldaten gewährt worden ist (Best. 860 Nr. 9602 und Nr. 8187; Best. 700,169 Nr. 135, S. 409-453). TO in Best. 860 Nr. 9602 (Anlagen zur 35. MRS vom 1.8.1947).
2Die ursprüngliche TO (siehe vorige Anm. # ) enthielt noch TOP 8: Mitteilungen.

A. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der deutschen Regierung und der französischen Militärregierung 3

Der Ministerpräsident berichtet. Zu dem Thema hat Minister Dr. Süsterhenn einen Vorschlag ausgearbeitet, der einstimmig angenommen wird. Diese Denkschrift (Anlage 1) 4 soll von allen Ministern unterzeichnet und möglichst umgehend der Militärregierung zugeleitet werden. 5

B. Landesverordnung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 6

Die von Minister Bökenkrüger vorgelegte Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs (Anlage 2) 7 dient als Grundlage der Besprechung. In der Diskussion ist der Ministerrat einstimmig der Auffassung, daß die bis jetzt ausgestellten Ausweise an die Opfer des Faschismus einzuziehen und zu überprüfen sind. Die Fragen der Opfer des Faschismus werden durch eine besondere Verordnung geregelt 8. Die Landesverordnung wird in abgeänderter Form (s. Anlage 3) 9 verabschiedet (vorbehaltlich der Zustimmung des Ministers Bökenkrüger). 10

3Zuletzt 35. MRS am 1.8.1947, TOP G.
4Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1.
5Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP A.
6Zuletzt 35. MRS am 1.8.1947, TOP K.
7Vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 2.
8Zur Urlaubsregelung für „Opfer des Faschismus“ siehe Best. 930 Nr. 6278 und (für die 60er Jahre) Nr. 3864. Vgl. allgemein Best. 920 Nr. 911 und Best. 930 Nr. 7191. Zu den Richtlinien über die Anerkennung als „Opfer des Faschismus“ in den Jahren 1947-1950 sowie die Erteilung der entsprechenden Ausweise vgl. Best. 540,1 Nr. 981 und Nr. 985.
9Vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
10Fortgang 42. MRS am 12.9.1947, TOP A.

C. Rückgliederungsvereinbarungen mit dem Saarland 11

Der Ministerpräsident verliest zwei an ihn gerichtete Telegramme; im ersteren ersuchen die Gemeinden des Ostertales um Wahrnehmung eines Termins zu Abmachungen, im anderen wird gefragt, ob die Rückgliederungsvereinbarungen über den Kreis Saarburg ratifiziert würden 12. Der Ministerpräsident führt aus, daß wegen der Rückgebung des Kreises Saarburg am 12.6. Verhandlungen mit der dortigen Kreisversammlung geführt worden seien, an denen Dr. Jansen 13 und Dr. Schneider 14 teilgenommen hätten. Von Minister Dr. Süsterhenn und Minister Steffan wird angeregt, mit dieser Sache den Landtag zu befassen 15. Jedem Kabinettsmitglied soll zunächst ein Exemplar der damals gefaßten Niederschrift zugehen. Das Telegramm soll dahin beantwortet werden, daß nach Prüfung auf die beiden Angelegenheiten zurückgekommen wird, da im Augenblick besonders hinsichtlich des Ostertales jede Unterlage fehlt 16.

11Zuletzt 30. MRS am 11.6.1947, TOP 2.
12Zur Angliederung der Kreise Saarburg und Wadern an das Saargebiet im Juli 1946 vgl. Brommer, Quellen, S. 258 f.; zur Rückgliederung des Kreises Saarburg ebd., S. 435 und S. 483 f. Vgl. die „Niederschrift über die am 24.6.1947 in Trier aus Anlaß der Rückgliederung des Kreises Saarburg an das Land Rheinland-Pfalz statt gefundenen Verhandlungen“ zwischen Vertretern der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (RPräs Steinlein, RDir Jansen und MinDirig Schneider) und der Verwaltungskommission des Saarlandes (Best. 860 Nr. 1295, S. 45-53; weitere Ausfertigungen in Nr. 4028 (S. 3-11 und S. 15-23) und in Nr. 2063 (S. 51-59). Die Vereinbarung wurde 28.8.1947 vom LT gebilligt (LT RLP, 1. WP, Durcks. Abt. I, S. 46; GVBl. I 1947, S. 481 f.). Die Übergabe der Ostertalgemeinden an das Saarland regelten Vertreter der Verwaltungskommission des Saarlandes und der Regierung von Rheinland-Pfalz in einer am 11.9.1947 in St. Wendel getroffenen Vereinbarung (Best. 860 Nr. 2068, S. 19-25; desgl. in Best. 930 Nr. 6015). Vgl. dazu Kirsch, „Von heute an seid ihr keine Saargänger mehr …“.
13Vorlage: „Janssen“. Dr. Josef Jansen (1909-1966), Studium der Geschichte und neueren Sprachen, 1933 Promotion zum Dr. phil., 1934 Staatsprüfung für das höhere Lehramt, bis zur Einberufung zur Wehrmacht in der Industrie tätig, 1946 LR in Zell, 1947 Landeskommissar für die Rückgliederung der Gemeinden des Kreises Saarburg und Trier-Land (Best. 860 Nr. 2063, S. 37), 1948 Abberufung und vorläufige Ernennung zum LR in Mayen, 1949 endgültige Ernennung, 1951 Eintritt in den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik als Generalkonsul in Luxemburg, diplomatische Missionen in Brüssel und Paris, 1964 Botschafter der Bundesrepublik beim Vatikan (Best. 860P Nr. 10711; Best. 880 Nr. 1330). Vgl. 40. MRS am 3.9.1947, TOP 7
14Unter den Personalakten des Bestandes 860P sind zwei Personen dieses Nachnamens als höhere Beamte des Ministeriums für Landwirtschaft nachweisbar: Dr. Karl C. Schneider (*1889), ernannt am 1.3.1947 (Nr. 3150) und Dr. Kurt Schneider (*1901) (Nr. 4769). Vgl. die Niederschrift über die am 12.6.1947 bei der Kreisverwaltung Saarburg statt gefundene Verhandlung (Best. 860 Nr. 2063, S. 15-31).
15LT-Sitzung am 28.8.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 46).
16Zur Übergabe der Ostertalgemeinden siehe Best. 860 Nr. 2068. – Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP C.

D. Wohnungsgeld

Finanzminister Dr. Hoffmann hat lt. Antrag durch den letzten Ministerrat 17 die Frage des Wohnungsgeldes nachgeprüft und festgestellt, daß es sich bei den im Besoldungsvorschlag genannten Beträge um Durchschnittszahlen handele, da das Wohnungsgeld nach der Kinderzahl gestaffelt sei.

E. Kabinettsvorlagen

Die seit längerer Zeit vorliegenden Kabinettsvorlagen werden zur Überprüfung an die einzelnen Minister zurückgegeben 18. Die Beratung der Geschäftsordnung der Landesregierung wird auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung gesetzt. 19

17Zuletzt 35. MRS am 1.8.1947, TOP D.
18Zuletzt 20. MRS am 18.3.1947, TOP 3.
19Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP E.

F. Einladung an Regierungspräsidenten

In dieser Sache wird folgender von Minister Steffan angeregter Beschluß gefaßt: Einladungen an die Regierungspräsidenten zu Gelegenheiten, bei denen diese persönlich erscheinen sollen, können nur durch das Staatsministerium vorgenommen werden unter vorheriger Fühlungnahme mit den übrigen Ministern. Dieser Beschluß wurde hervorgerufen durch eine Einladung der Regierungspräsidenten durch den Wirtschaftsminister wegen der Bezirkswirtschaftsämter. 20

G. Ausschussitzungen des Landtags

Minister Neumayer kommt darauf zu sprechen, daß die Fachminister doch zu den einzelnen Ausschußsitzungen des Landtags einzuladen sind.

Der Ministerpräsident trägt in dieser Sache vor, daß er bereits wegen Verlegung der Ausschußtagungen nach Koblenz mit dem Landtagspräsidenten verhandelt habe. Sofern eine geeignete Unterkunft in Koblenz gegeben ist, müssen diese Tagungen in Koblenz stattfinden. Er habe wegen Freigabe des Hotels „Rittersturz” 21 zu diesem Zweck bereits mit der Militärregierung Rücksprache genommen. Der Ministerrat einigt sich wie folgt: Der mündliche Antrag, das Hotel „Rittersturz” für Ausschußsitzungen des Landtages bereitzustellen, soll, sofern eine Antwort nicht in nächster Zeit eingeht, schriftlich bei der Militärregierung eingebracht werden.

20Vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP L.
21Das südlich von Koblenz über dem Rhein gelegene Hotel „Rittersturz“ war 1927/1928 errichtet worden; 1948 war es Ort des Treffens der Ministerpräsidenten der deutschen Länder, 1974 mußte es aus Sicherheitsgründen abgerissen werden. Vgl. Mötsch, Rittersturz-Konferenz, S. 18-20. Vgl. 87. MRS am 27.7.1948, TOP C.

H. Gesetz über die Verwaltung von Aktiengesellschaften 22

Diese vom Justizministerium eingebrachte Vorlage 23 soll unverzüglich dem Landtag zugeleitet werden. 24

I. Teilnahme an den Kabinettssitzungen

Der Ministerpräsident berichtet, daß Ministerialrat Gräfe 25 an der heutigen Kabinettssitzung anstelle des Ministers Feller – der sich in Urlaub befindet – habe teilnehmen wollen. Er habe diese Teilnahme nicht gestattet, da er die Auffassung vertrete, daß durch die Teilnahme der zweiten Männer unter Umständen das Abstimmungsergebnis ein völlig schiefes werden könne, da die zweiten Männer einer anderen Partei angehörten als die Minister. 26 Der Auffassung schließt sich der Ministerrat einstimmig an.

22Best. 860 Nr. 953, S. 29-97.
23Ebd., S. 30-37; siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4.
24Das Gesetz über die Verwaltung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften wurde vom LT am 18.12.1947 angenommen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 63, S. 148-151 und S. 267). Wegen Ablehnung durch die Militärregierung wurde es nicht in Kraft gesetzt. Vgl. LT RLP, 1. WP., Drucks. Abt. II, Nr. 1355. – Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/23.
25In der Vorlage in Best. 700,169, Nr. 135, S. 405 irrtümlich: „Ministerialdirektor Gräfe“.
26Gräfe gehörte wie Minister Feller der KPD an.

J. Materialbeschaffung

Dr. Haberer regt an, Anträge über Anforderung von Büromöbel etc. in den einzelnen Ministerien an einer Stelle zu sammeln, dieselben zunächst zu überprüfen und dann dem Staatsministerium zuzuleiten.

K. öffentliche Unterstützung der Angehörigen gefangener oder vermisster deutscher Soldaten

Minister Junglas legt einen Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Verpflichtung zur Rückerstattung öffentlicher Unterstützung, die den Angehörigen gefangener oder vermißter deutscher Soldaten gewährt worden ist, vor. (Anlage 5). 27 Der Minister gibt hierzu eine kurze Begründung. In der Beratung ergibt sich die Frage, zu welchen Lasten die bisher gezahlten Unterstützungssätze gehen und wer, ob das Land oder die Gemeinden Verzicht auf die gezahlten Beträge leisten sollten. Minister Dr. Hoffmann macht den Vorschlag, diese Verordnung als Ausführungsvorschrift zur Fürsorgepflichtverordnung herauszugeben, dann brauche kein besonderes Gesetz erlassen zu werden. Der Ministerrat beschließt einstimmig, daß Minister Junglas die Angelegenheit dahin überprüft, ob ein Gesetz überhaupt notwendig sei, um denselben Zweck zu erreichen 28.

L. Abkommen zur Errichtung einer Betriebsvereinigung der süddeutschen Eisenbahnen 29

Minister Neumayer bringt, wie in der letzten Sitzung besprochen, einen Antrag bezüglich Ratifizierung dieser Vereinbarung ein. Es handelt sich um einen Vertrag, der zwischen den französisch besetzten Ländern abgeschlossen und vom Landtag ratifiziert werden soll. Man erhoffe dadurch für die Herbsttransporte eine erhebliche Mehrstellung von Wagen etc. Der oberste Träger dieser Gewalt solle ein Eisenbahnverkehrsrat 30 sein, der sich aus je drei Ländervertretern (zwei Regierungsvertreter und ein Eisenbahngewerkschaftler) zusammensetzen soll. Der Ministerpräsident ist der Meinung, daß, bevor der Landtag mit diesem Abkommen befaßt werden kann, der Ministerrat den Inhalt desselben kennen müsse. Er beantragt, das Abkommen mit entsprechender Begründung und den Satzungen jedem Mitglied des Ministerrats zuzustellen und die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung zu setzen. Der Ministerrat beschließt demgemäß 31.

27Zuletzt 22. MRS am 3.4.1947, TOP 2, sowie oben Anm. 1, Anlage Nr. 5.
28Anstelle des Gesetzes blieb es bei der am 15.5.1947 erlassenen LVO (GVBl. I 1947 Nr. 17, S. 266). Vgl. Best. 930 Nr. 7192.
29Zuletzt 35. MRS am 1.8.1947, TOP J. Von den Schwierigkeiten des Neuaufbaus zeugt auch das einfache Bemühen um Wiederherstellung der Eisenbahnverwaltung im Regierungsbezirk Trier im Frühjahr 1947 (Best. 700,155 Nr. 53, S. 33-62).
30Zum Eisenbahnverkehrsrat der Länder der französischen Zone vgl. Best. 860 Nr. Nr. 146-151.
31Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP H.

M. Wagenzuteilung an Minister 32

Dr. Haberer erklärt zu dieser Frage, daß er einen Beauftragten in die Kreise Birkenfeld und Ahrweiler gesandt habe, um die von der Militärregierung zugesagten zehn Autos auf ihre Brauchbarkeit hin überprüfen zu lassen 33.

N. Benzinverteilung an die Parteien 34

Es entspinnt sich eine Diskussion über die Grundsätze, die für die Benzinverteilung ausschlaggebend sein müßten: der Stand der Organisation oder die Zahl der Mitglieder. Der Ministerrat neigt der Ansicht zu, daß die Mitglieder- bzw. Wählerzahl für die Benzinzuteilung an die Parteien maßgebend sein müßte 35.

32Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP 3.
33Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP R.
34Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP 3.
35Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP K.