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34. Ministerratssitzung am Dienstag, den 29.7.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef des Staatsministeriums a.D. Dr. Haberer
Tagesordnung
  • A. Tagesordnung des Landtags
  • B. Demontage
  • C. Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 97 der Verfassung
  • D. Geschäftsordnung des Landtages
  • E. Gesetz zur Bildung vorläufiger Amtsvertretungen und die vorläufige Bestellung von Amtsbürgermeistern und Amtsbeigeordneten in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier
  • F. Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der Bestimmungen über das Nachrücken von Kandidaten in den Kreisversammlungen
  • G. Bericht des Flüchtlingsausschusses
  • H. Gesetz zur Vereinheitlichung und Versorgung der Kriegsopfer
  • I. Erlaß eines Amnestiegesetzes
  • J. Gesetz über die Aufnahme von Anleihen und Krediten und die Übernahme von Bürgschaften für das Land Rheinland-Pfalz
  • K. Ferien des Landtags

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9602 und in Best. 700,169 Nr. 135, S. 475-481; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlage: TO für die LT-Sitzung am 29. Juli 1947 (Best. 860 Nr. 9602; Best. 700,169 Nr. 135, S. 483).

A. Tagesordnung des Landtags

Der Ministerpräsident eröffnet die Sitzung. Es sollen die auf der Tagesordnung des Landtags stehenden Gesetzesentwürfe und die Art ihrer Erledigung besprochen werden. 2 Der Ministerpräsident weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Landesverordnung zur Vereinheitlichung der Versorgung der Kriegsopfer seitens des Arbeitsministers als Regierungsvorlage, ohne daß sie vorher im Ministerrat besprochen worden sei, dem Landtag zugewiesen worden war 3. Desgleichen beanstandet er die Weiterleitung des Gesetzesentwurfes über die Aufnahme von Anleihen und Krediten und die Übernahme von Bürgschaften für das Land Rheinland-Pfalz durch den Finanzminister an den Landtag ohne vorherige Fühlungnahme mit dem Ministerrat 4. Der Ministerpräsident weist mit allem Nachdruck darauf hin, daß für die Zukunft derartige Vorlagen zunächst im Ministerrat besprochen und dann durch das Staatsministerium dem Landtag zugeleitet werden. Minister Dr. Hoffmann führt aus, er habe die Vorlage über die Aufnahme von Anleihen und Bürgschaften nur aus dem Grunde unmittelbar dem Landtag übergeben, weil die Militärregierung eine sofortige Erledigung dieses Gesetzes gefordert [hatte] und das Gerücht im Umlauf war, der Landtag gehe in Ferien. Minister Bökenkrüger erklärt sein Vorgehen damit, daß nach seiner Information die Angelegenheit der Versorgung der Kriegsopfer zu wiederholten Malen im Kabinett besprochen worden sei. Deshalb sei er der Auffassung gewesen, die Sache könne unmittelbar dem Landtag zugewiesen werden 5.

2Vgl. dazu die Behandlung dieser Punkte in der Besprechung des MinPräs mit der Militärregierung am 26.7.1947 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 129-130).
3Bezug: LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 35. Vgl. 28. MRS am 29.5.1947, TOP 2.
4Vgl. 30. MRS am 11.6.1947, TOP 4.
5Vgl. unten TOP H

B. Demontage 6

Minister Neumayer schlägt vor, in der Landtagssitzung einen Antrag sämtlicher Parteien über die Demontage der Pulverfabrik Hamm, die niedergerissen werden soll, einzubringen. Mit Rücksicht darauf, daß das Ergebnis der Verhandlungen mit der Militärregierung bezüglich der Demontage der Neuwieder Zementwerke abgewartet werden soll, ist der Ministerrat einhellig der Auffassung, von einem solchen Antrag abzusehen 7. Minister Neumayer soll vielmehr wegen dieser erneuten Demontage in Verhandlungen mit der Militärregierung eintreten 8.

C. Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 97 der Verfassung 9

Einem Vorschlag des Ministers Dr. Hoffmann, den Vizepräsidenten des Landtags eine Aufwandsentschädigung zu bewilligen, da sie mit Fachbeamten in keiner Weise zu vergleichen seien, wird nach längerer Debatte stattgegeben. Dieser Passus, der zunächst auf Vorschlag der Fraktionen aus dem Gesetz herausgenommen worden ist, soll wieder aufgenommen werden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Landtagspräsidenten wird auf RM 7.200,– festgesetzt; es soll jedoch eine Erwähnung der Angleichung an die Aufwandsentschädigung der Minister unterbleiben. Über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Vizepräsidenten sollen sich die Fraktionen einig werden 10.

6Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP C.
7Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 164 f.
8Fortgang 53. MRS am 12.11.1947, TOP F.
9Art. 97 regelt die „Freie Benutzung der Verkehrs- und Nachrichtenmittel” durch die LT-Mitglieder sowie die Aufwandsentschädigung für die Parlamentsarbeit (Best. 860 Nr. 4023).
10Das Gesetz zur Ausführung des Art. 97, Abs. 1 Satz 1 der Verfassung wurde in LT-Sitzung am 29.7.1947 beschlossen und am 30.7.1947 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 38; GVBl. I 1948, S. 2). – Fortgang 35. MRS am 1.8.1947, TOP C.

D. Geschäftsordnung des Landtages 11

In der Geschäftsordnung soll in § 19 „Aufzählung der Ausschüsse” an die 2. Stelle eingesetzt werden „Haushalts- und Finanzausschuß”. Der von Minister Feller gestellte Antrag, die in der Geschäftsordnung vorgesehene Fraktionsstärke auf vier bis sechs zu verringern, wird abgelehnt 12.

E. Gesetz zur Bildung vorläufiger Amtsvertretungen und die vorläufige Bestellung von Amtsbürgermeistern und Amtsbeigeordneten in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier 13

Minister Steffan und Minister Hoffmann sind der Auffassung, daß hinsichtlich der Frist der im Koalitionsprogramm niedergelegten Abmachungen Unklarheiten bestehen. Beide sind der Meinung, daß die vorläufige Regelung der Amtsvertretungen bestehen bleiben kann bis zu den Wahlen im kommenden Herbst. Aus diesem Grunde habe die Verabschiedung dieses Gesetzes keine Eile. Die Parteien möchten sich noch einmal damit befassen. Der Ministerpräsident verweist auf Artikel 50 der Verfassung 14. Er macht den Vorschlag, dieses Gesetz zur nochmaligen Überprüfung, insbesondere des Artikels 2, in den Hauptausschuß zurückzuverweisen. Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu. 15

11Vgl. Best. 860 Nr. 989.
12Vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 38. Zu Einwänden der Militärregierung siehe das Protokoll der Besprechung mit dem MinPräs am 26.7.1947 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 129).
13Vgl. Best. 860 Nr. 4022.
14Art. 50: Wahl der kommunalen Gebietskörperschaften.
15Die Militärregierung teilte dem MinPräs in der Besprechung am 26.7.1947 mit, dass sie dieses Gesetz für überflüssig halte; viel wichtiger erschiene ihr das Selbstverwaltungsgesetz (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 129; vgl. 55. MRS am 2.12.1947, TOP F). Der LT beschloss das o. g. Gesetz in seiner Sitzung am 1.10.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 39 f., S. 46 und S. 128 f.), es wurde jedoch nicht in Kraft gesetzt. – Fortgang 39. MRS am 28.8.1947, TOP 1/2.

F. Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der Bestimmungen über das Nachrücken von Kandidaten in den Kreisversammlungen 16

Mit diesem Gesetz ist der Ministerrat einverstanden. Es soll dem Landtag zugeleitet werden 17.

G. Bericht des Flüchtlingsausschusses 18

Der Ministerrat regt an, der Sprecher im Landtag möchte die Arbeit und die Aufgaben des Flüchtlingsausschusses herausstellen und dabei zum Ausdruck bringen, daß die Kontingentierung der Flüchtlinge nicht zum Aufgabenbereich des Flüchtlingsausschusses gehöre 19. Das gesammelte Material soll zur Überprüfung und Überarbeitung der Landesregierung zugeleitet werden.

16Vgl. Best. 860 Nr. 4037.
17Das Gesetz wurde zunächst am 29.7.1947 vom LT beschlossen. Aufgrund von Änderungswünschen der Militärregierung (vgl. Best. 860 Nr. 9586, Bl. 129) musste der LT am 5.11.1947 erneut abstimmen; am 10.11.1947 wurde es ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 40 und S. 138; GVBl. I 1947. S. 438.). – Fortgang 47. MRS am 10.10.1947, TOP A.
18Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP B.
19Die Einrichtung eines parlamentarischen Flüchtlingsausschusses wurde von der franzö-sischen Militärregierung zunächst als Beeinträchtigung der von ihr auf diesem Gebiet beanspruchten Alleinkompetenz betrachtet. Vgl. dazu das Protokoll der Besprechung von MinPräs Altmeier mit Capitaine Foucry am 22.7.1947 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 133). Vgl. auch den Bericht des LT-Flüchtlingsausschusses am 29.7.1947 über seine Sitzung vom 16.7.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, Nr. 6, S. 40). Zur Gesamtproblematik Stein, Vertriebene; Sommer, Flüchtlinge.

H. Gesetz zur Vereinheitlichung und Versorgung der Kriegsopfer 20

Minister Bökenkrüger berichtet, daß der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses Wolters 21 im Landtag über die Arbeit dieses Ausschusses sprechen werde 22. Im Ausschuß habe man vorgesehen, die Landesregierung zu beauftragen, die Pfälzer Regelung auf das ganze Land auszudehnen 23. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf 24 müsse noch einmal vom Ausschuß überprüft, dann dem Kabinett und schließlich dem Landtag vorgelegt werden. In der sich anschließenden Diskussion kommt vor allem zum Ausdruck, daß das vorgelegte Gesetz nicht zur Anwendung kommen kann, da es eine zu hohe finanzielle Belastung des Landes bringen würde. Auf der anderen Seite wird aber hervorgehoben, daß die Kriegsopferversorgung im ganzen Land eine einheitliche Regelung erfahren müsse. Der Ministerrat schließt sich dem Vorschlag des sozialpolitischen Ausschusses an, die Pfälzer Versorgungssätze einheitlich auf das ganze Land auszudehnen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf wird zur Überarbeitung dem Haushalts- und Finanzausschuß überwiesen 25.

20Zuletzt 28. MRS am 29.5.1947, TOP 2. Seitens der Militärregierung hatte man bei der Besprechung am 26.7.1947 mit Bezug auf die TO der nächsten LT-Sitzung (29.7.1947) den MinPräs darauf hingewiesen, dass der alliierte Kontrollrat sich derzeit „mit einer generellen Regelung“ befasse, „um innerhalb der deutschen Länder einheitliche Richtsätze festzulegen.“ Letztere müßten dann bei der Beratung eines Landesgesetzes berücksichtigt werden (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 130). Vgl. Hudemann, Sozialpolitik, S. 483-486.
21August Wolters (1903-1990), Schreinerlehre, Tätigkeit in verschiedenen Firmen, ab 1922 bei der Deutschen Reichsbahn, 1927-1928 Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung in Düsseldorf, danach Gewerkschaftssekretär bei der Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (Christliche Gewerkschaft) in Koblenz, ab 1930 in Trier, Zentrumspartei, 1933 Entlassung, anschließend kaufmännischer Angestellter, 1945-1947 ABgm von Konz, Mitbegründer der CDU in Rheinland-Pfalz, Aufbau der Sozialversicherung im Regierungsbezirk Trier, MdBLV, 1947-1971 MdL, Vorsitzender des Sozialpolitischen LT-Ausschusses bzw. ab 12.10.1950 des LT-Ausschusses für Sozialpolitik und Flüchtlingsfragen bis Ende der 1. WP, 1948-1959 LT-Präsident, 1948-1959 Geschäftsführer der AOK Trier, 1959-1971 Innenminister in den Kabinetten Altmeier und Kohl, 1959-1967 Sozialminister, 1959-1971 MdB (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 316 f.; Simon, Die Abgeordneten, S. 181; Storm, August Wolters; Best. 860P Nr. 10771).
22Vgl. 7. Sitzung am 29.7.1947 (LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. I, Nr. 6, S. 41).
23Rdvfg. des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz vom 12.12.1945 (Amtliche Mitteilungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz 1945/1946, S. 1; Best. 860 Nr. 4337, S. 3-7; Best. 930 Nr. 4736); vgl. Hudemann, Sozialpolitik, S. 483 f.
24LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 35. Der Entwurf war mit Schreiben des Arbeitsministers vom 26.7.1947 an den Minister für Kultus und Justiz geschickt worden (Best. 910 Nr. 6035).
25Mit Schreiben vom 13.8.1947 legte der MinPräs den Antrag zur Ausdehnung der Regelung für Hessen-Pfalz vom 12.12.1945 der Militärregierung zur Genehmigung vor (Best. 860 Nr. 4337, S. 23-37). Parallel dazu begannen die Arbeiten an der grundlegenden Neuregelung durch ein Landesversorgungsgesetz (vgl. 66. MRS am 27.2.1948, TOP 1). – Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP D.

I. Erlaß eines Amnestiegesetzes 26

Der Ministerrat billigt einstimmig die Annahme dieses Gesetzes 27.

J. Gesetz über die Aufnahme von Anleihen und Krediten und die Übernahme von Bürgschaften für das Land Rheinland-Pfalz 28

Der Ministerpräsident trägt vor, daß die CDU-Fraktion der Meinung sei, daß es sich hierbei um zweierlei Dinge handele. Im übrigen wünsche sie einen genauen Überblick über die finanzielle Lage des Landes, damit sie zu diesem Gesetz endgültig Stellung nehmen könne.

Minister Dr. Hoffmann trägt vor, daß die französische Militärregierung die sofortige Verabschiedung dieses Gesetzes verlange. Im September habe er die rückständigen Anleihen zu zahlen, bis zu diesem Zeitpunkt müsse er neue Anleihen bereits aufgenommen haben. Der Ministerpräsident macht den Vorschlag, den Antrag auf Übernahme von Bürgschaften gesondert zu behandeln und die Angelegenheit nochmals dem Haushalts- und Finanzausschuß zu überweisen 29.

K. Ferien des Landtags

Es wird die Frage angeschnitten, ob der Landtag in Ferien gehe. Der Ministerpräsident ist der Meinung, daß der Landtag in der zweiten Augusthälfte wieder zusammentreten müsse 30.

26Best. 860 Nr. 4029.
27Ebd., S. 17-29. Das Vorhaben ging auf einen Antrag des LT-Hauptausschusses zurück, die Regierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes aufzufordern. Der LT stimmte dem in seiner Sitzung am 29.7.1947 zu (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 28 und S. 41; ebd., Drucks. Abt. II, Nr. 30). Die aufgrund der Vorlage (ebd., Nr. 47) für die Sitzung am 28.8.1948 geplante Beratung wurde jedoch auf Antrag des Justizministers verschoben, um nötige Abstimmungen mit der Militärregierung vorzunehmen, die gleichzeitig eine Amnestie für unter die Militärgerichtsbarkeit fallende Delikte plante (ebd. S. 64; Best. 860 Nr. 9586, Bl. 130); vgl. dazu die erneute Stellungnahme des Justizministers vor dem LT am 5.11.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 155-157) und die durch den GenGouv vom mit Schreiben vom 2.12.1947 vorgebrachten Einwände (Best. 860 Nr. 31). Laut Begründung für den 1948 vorgelegten neuen Entwurf (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 387) hatte die Militärregierung dem von der Regierung früher ausgearbeiteten Entwurf in erster Linie deswegen nicht zugestimmt, weil er eine ihr zu weit gehende Amnestierung von Delikten, die aus wirtschaftlicher Not begangen wurden, enthielt. Das Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit wurde am 13.5.1948 vom LT beschlossen und am 18.6.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 671 f.; GVBl. I 1948, S. 283 f.). – Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP G.
28Zu den Arbeiten am Gesetz vgl. Best. 860 Nr. 4025; zu Krediten und Bürgschaften des Landes in den Jahren 1946-1949 vgl. Best. 920, Nr. 1769, Nr. 1773 und Nr. 1776. Zur 1948 gegründeten Finanzierungsgesellschaft (Finag) vgl. ebd. Nr. 2320-2321. Vgl. 30. MRS am 11.6.1947, TOP 4.
29Das Gesetz wurde vom LT am 28.8.1947 unter dem selben Titel beschlossen und am 28.8.1947 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, Nr. S. 41 und S. 63 f.; GVBl. I, S. 438). – Fortgang 38. MRS am 20.8.1947, TOP 5.
30Die nächste LT-Sitzung fand am 28.8.1948 statt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 43-64).