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27. Ministerratssitzung am Dienstag, den 13.5.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
Tagesordnung:
  • A. Schreiben des Ministerpräsidenten vom 3.12.1945 zur Aufnahme von Flüchtlingen aus den Ostgebieten
  • B. Wahlpropaganda der Landesregierung betr. die Annahme der Verfassung
  • C. Betriebsrätegesetz
  • D. Erlaß von Landesverordnungen

A. Schreiben des Ministerpräsidenten vom 3.12.1945 zur Aufnahme von Flüchtlingen aus den Ostgebieten

Minister Röhle bezieht sich auf das Protokoll der Kabinettssitzung vom 30.4.47, letzter Absatz, den er zu berichtigen bittet 2. Er habe nicht gesagt, daß das Schreiben vom 3.12.45 nicht vorhanden sei. Er würde gegebenenfalls unter Eid aussagen, daß eine Kopie eines solchen Schreibens bei den Akten existiert habe. Der Ministerpräsident widerspricht Herrn Minister Röhle und weist darauf hin, daß er in der Sitzung vom 30.4. mit Bestimmtheit behauptet habe, wenn ein solches Schreiben herausgegangen wäre, dann müsse es ihm bekannt sein, da nach dem damaligen Geschäftsgang alle Vorlagen des Regierungsrats Schmitz nur durch seine – Röhles – Hand dem Regierungspräsidenten zugeleitet worden seien. In der letzten Sitzung des Ministerrats habe Minister Röhle ausdrücklich erklärt, er könne sich an dieses Schreiben nicht erinnern. Erst ein oder zwei Tage später sei Minister Röhle dann zu ihm – Ministerpräsident – gekommen, habe ihm erklärt, daß die Kopie eines solchen Schreibens existiert habe, und zwar sei es ihm von dem jetzigen Ministerialrat Gräfe etwa Anfang 1946 gezeigt worden.

1Durchschlag (maschinenschr. „gezeichnet Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186, Nr. 4535, S. 193-195 und in Best. 700,155 Nr. 62, S. 271-273.
2Zuletzt 26. MRS am 30.4.1947, TOP 5

B. Wahlpropaganda der Landesregierung betr. die Annahme der Verfassung

Auf Veranlassung des Innenministers nimmt der Ministerrat zu den seitens der Minister der SPD und der KPD vorgetragenen Einwendungen über die Wahlpropaganda der Landesregierung für die Annahme der Verfassung, angeordnet durch einen Erlaß des Ministerpräsidenten vom 9.5.47, 3 wie folgt Stellung:

Der Ministerpräsident vertritt seinen Standpunkt, daß er gemäß § 1 der Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung („Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik”) nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sei, für die Annahme der Verfassung und nur hierfür, nicht etwa auch für die Abstimmung über die Schulfrage 4, die Bevölkerung aufzufordern. An dieser auch von der Militärregierung gebilligten Auffassung müsse er grundsätzlich festhalten. Nach eingehender Beratung erklärt er sich jedoch bereit, um auch in dieser Frage eine Einmütigkeit des Ministerrats herbeizuführen, die weitere Verteilung dieses Propagandamaterials durch sofortige Anweisung an alle damit beauftragten Stellen einstellen zu lassen 5.

3Auch der Erlass selbst bezeichnet das zur Verteilung bestimmte Material (Handzettel) ausdrücklich als „Propaganda-Material“ (Best. 700,155 Nr. 32, S. 115).
4Vgl. 25. MRS am 25.4.1947, TOP A.
5Der MinPräs widerrief per Erlass vom gleichen Tag an die Regierungspräsidenten von Koblenz, Montabaur, Rheinhessen und Trier sowie an den ORPräs von Neustadt die strittige Anweisung : „Die in meiner Verfügung vom 9.5.47 angeordnete Verteilung des Propagandamaterials für die Annahme der Verfassung ist sofort einzustellen. Ich ersuche die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Oberregierungspräsidenten, hiervon sofort die Herren Landräte und Bürgermeister telefonisch oder auf sonst schnellstem Wege zu verständigen.” (Best. 700,155 Nr. 32, S. 113).

C. Betriebsrätegesetz 6

Minister Röhle bittet dringend, diese Landesverordnung noch zu verabschieden, da sie wiederholt zurückgestellt sei und schon gelegentlich der Maifeiern die Gewerkschaften die unmittelbar bevorstehende Verabschiedung bekannt gegeben hätten, im übrigen sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer der Vorlage zustimmten 7. Unter Zuziehung des Sachbearbeiters Regierungsdirektor Dr. Schmidt 8 wurden einzelne Zweifelsfragen geklärt, insbesondere eine Änderung im § 8 vorgenommen 9; nach eingehender Beratung wurde die Verordnung sodann vom Ministerrat beschlossen und verabschiedet 10.

6Entwurf in Best. 910 Nr. 6035. Zur Entstehungsgeschichte vgl. Lattard, Gewerkschaften, S. 185-198; vgl. Brommer, Landesregierung, S. 534 f.
7Über kontroverse Verhandlungen des vom Justizministerium überarbeiteten Entwurfs zwischen Vertretern des Ministeriums für Arbeit und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Arbeitsamt Mainz berichtet ein Vermerk für den Arbeitsminister vom 9.4.1947. Zugleich wird auf ministerieller Seite als ein Motiv zur Stärkung der Rechte der Betriebsräte die Erfahrung mit der Infiltration von Belegschaften durch die Nationalsozialisten nach Antritt der Regierung Hitler betont (Best. 930 Nr. 5769).
8Otto Schmidt (1899-1969), 1913-1917 Steinbrucharbeiter, 1917 Militärdienst, 1919-1920 Bergmann, 1920-1930 Gewerkschaftssekretär beim Bergbau-Industrie-Arbeiter-Verband, 1930-1933 Schriftleiter des Oberschlesischen Volksblatts, SPD, 1933 inhaftiert und Berufsverbot, 1935-1941 freiberufliche Tätigkeit und Versicherungsangestellter, 1941-1945 Luftschutzpolizei, 1945-1947 stellv. Vorsitzender des Arbeitsamtes Hachenburg, Vorsitzender des Arbeitsamtes Montabaur, 1.4.1947 RDir im Arbeitsministerium, 1.8. 1947 MinDir im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, 1948 Staatssekretär im Wiederaufbauministerium, 1949-1951 Staatssekretär im Innen- und Wirtschaftsministerium, 1951 Wartestand, 1962 Pensionierung, 1946-1969 Mitglied des Kreistages des Oberwesterwaldkreises und des Stadtrates Hachenburg (SPD), MdBLV, MdL 1.-5. WP, 6. WP bis zum 11.12.1969, 1949-1959 stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender, 1959-1967 Fraktionsvorsitzender, 1947-1963 Bezirksvorsitzender der SPD Rheinland-Hessen-Nassau (Best. 860 Nr. 10788; Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 277; Simon, Die Abgeordneten, S. 173).
9§ 8 betrifft: „Ausnahmen für Beamte”.
10Die LVO über die Errichtung und die Tätigkeit von Betriebsräten wurde am 15.5.1947 ausgefertigt (GVBl. I 1947, S. 258-266). – Fortgang 31. MRS am 12.6.1947, TOP C.

D. Erlaß von Landesverordnungen

Grundsätzlich wurde beschlossen, vor der Neubildung der Regierung nur solche Landesverordnungen zu erlassen, die außerordentlich dringlich und zur Beseitigung eines akuten Notstandes erforderlich sind.