© LAV27. Ministerratssitzung am Dienstag, den 13.5.1947 1
- Ministerpräsident Dr. Boden
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- A. Schreiben des Ministerpräsidenten vom 3.12.1945 zur Aufnahme von Flüchtlingen aus den Ostgebieten
- B. Wahlpropaganda der Landesregierung betr. die Annahme der Verfassung
- C. Betriebsrätegesetz
- D. Erlaß von Landesverordnungen
A. Schreiben des Ministerpräsidenten vom 3.12.1945 zur Aufnahme von Flüchtlingen aus den Ostgebieten
Minister Röhle bezieht sich auf das Protokoll der Kabinettssitzung vom 30.4.47, letzter Absatz, den er zu berichtigen bittet 2. Er habe nicht gesagt, daß das Schreiben vom 3.12.45 nicht vorhanden sei. Er würde gegebenenfalls unter Eid aussagen, daß eine Kopie eines solchen Schreibens bei den Akten existiert habe. Der Ministerpräsident widerspricht Herrn Minister Röhle und weist darauf hin, daß er in der Sitzung vom 30.4. mit Bestimmtheit behauptet habe, wenn ein solches Schreiben herausgegangen wäre, dann müsse es ihm bekannt sein, da nach dem damaligen Geschäftsgang alle Vorlagen des Regierungsrats Schmitz nur durch seine – Röhles – Hand dem Regierungspräsidenten zugeleitet worden seien. In der letzten Sitzung des Ministerrats habe Minister Röhle ausdrücklich erklärt, er könne sich an dieses Schreiben nicht erinnern. Erst ein oder zwei Tage später sei Minister Röhle dann zu ihm – Ministerpräsident – gekommen, habe ihm erklärt, daß die Kopie eines solchen Schreibens existiert habe, und zwar sei es ihm von dem jetzigen Ministerialrat Gräfe etwa Anfang 1946 gezeigt worden.
B. Wahlpropaganda der Landesregierung betr. die Annahme der Verfassung
Auf Veranlassung des Innenministers nimmt der Ministerrat zu den seitens der Minister der SPD und der KPD vorgetragenen Einwendungen über die Wahlpropaganda der Landesregierung für die Annahme der Verfassung, angeordnet durch einen Erlaß des Ministerpräsidenten vom 9.5.47, 3 wie folgt Stellung:
Der Ministerpräsident vertritt seinen Standpunkt, daß er gemäß § 1 der Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung („Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik”) nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sei, für die Annahme der Verfassung und nur hierfür, nicht etwa auch für die Abstimmung über die Schulfrage 4, die Bevölkerung aufzufordern. An dieser auch von der Militärregierung gebilligten Auffassung müsse er grundsätzlich festhalten. Nach eingehender Beratung erklärt er sich jedoch bereit, um auch in dieser Frage eine Einmütigkeit des Ministerrats herbeizuführen, die weitere Verteilung dieses Propagandamaterials durch sofortige Anweisung an alle damit beauftragten Stellen einstellen zu lassen 5.
C. Betriebsrätegesetz 6
Minister Röhle bittet dringend, diese Landesverordnung noch zu verabschieden, da sie wiederholt zurückgestellt sei und schon gelegentlich der Maifeiern die Gewerkschaften die unmittelbar bevorstehende Verabschiedung bekannt gegeben hätten, im übrigen sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer der Vorlage zustimmten 7. Unter Zuziehung des Sachbearbeiters Regierungsdirektor Dr. Schmidt 8 wurden einzelne Zweifelsfragen geklärt, insbesondere eine Änderung im § 8 vorgenommen 9; nach eingehender Beratung wurde die Verordnung sodann vom Ministerrat beschlossen und verabschiedet 10.
D. Erlaß von Landesverordnungen
Grundsätzlich wurde beschlossen, vor der Neubildung der Regierung nur solche Landesverordnungen zu erlassen, die außerordentlich dringlich und zur Beseitigung eines akuten Notstandes erforderlich sind.