© LAV

19. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 12.3.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

Es fehlte Minister Röhle.

Tagesordnung
  • A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz
  • B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei
  • 1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten
  • 2. Bürobeschaffung für die Ministerien
  • 3. Landesverordnung zur Sicherung der Ernährung
  • 4. Landesverordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts im Strafrecht
  • 5. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
  • 6. Landesverordnung über die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz
  • 7. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes für Rheinland-Pfalz
  • 8. Verschiedenes

1Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 193-201, in Best. 860 Nr. 9601 (fast unleserlich), in Nr. 8186, in Nr. 4535, S. 105-113 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 42-46. Anlage: TO (Best. 860 Nr. 8186 sowie in Best. 700,155 Nr. 62, S. 177).

A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz 2

Ministerpräsident Dr. Boden eröffnete die Sitzung und unterrichtete das Kabinett von seiner bevorstehenden Reise in die Pfalz, die er angesichts der ständig vorgetragenen Wünsche der Pfälzer möglichst schnell unternehmen wolle 3.

B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei

Minister Steffan berichtete alsdann über ein bevorstehendes Gesetz über die Verstaatlichung der Polizei, das er aufgrund von Vorschlä-gen seitens der Sûreté ausgearbeitet habe 4. Es wurde alsdann in die Tagesordnung eingetreten.

2Zuletzt 12. MRS am 31.1.1947, TOP A.
3Fortgang 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1.
4Noch 1946 hatte die Militärregierung angeordnet, dass die Polizei im Rahmen ihrer Neuauflage dezentralisiert und in kommunaler Verantwortung geführt werden sollte (Best. 860 Nr. 1230, S. 13 f.; vgl. ebd., S. 15-33); eine dezentrale Struktur wurde noch 1950 von ihr gefordert (ebd., S. 191). Die LVO wurde am 14.5.1947 ausgefertigt (GVBl. I 1947, S. 142). Vgl. Best. 860 Nr. 1230 sowie Best. 880 Nr. 1706, Nr. 1772-1776 und Nr. 7503, sowie Brommer, Landesregierung, S. 533 f. Zu sich daraus ergebenden Problemen vgl. Best. 880 Nr. 1772 (Ablehnung der Verstaatlichung der Polizei durch die Stadt Oppenheim). Auf Antrag der CDU vom 10.10.1947 (LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 99) wurde im LT-Hauptausschuss (Sitzung vom 19.1.1948) beschlossen, dass in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern die Polizei als Auftragsverwaltung den Lokalbehörden rückübertragen werden sollte (Best. 880 Nr. 2528). Zu den damit zusammenhängenden Arbeiten an einem Landespolizeiverwaltungsgesetz vgl. 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/6. – Fortgang 24. MRS am 18.4.1947, TOP 2.

1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten 5

Hier liegen drei Anträge vor, und zwar für die Wiederherstellung der Brücken von Neuwied 6, Traben-Trarbach 7 und Worms 8. Der Ministerpräsident ist der Auffassung, daß die Landesregierung sich diesen Anträgen nicht entziehen kann, schlägt aber vor, zunächst die Anträ-ge, die unterstützt werden sollen, von dem zuständigen Ministerium vorbearbeiten zu lassen, damit zunächst einmal die Notwendigkeit der Wiederherstellung, ferner der Kostenaufwand geprüft werden soll. Dies sei insbesondere notwendig, weil gerade jetzt die Absicht bestehe, die alte Neuwieder Brücke binnen Jahresfrist wieder herzustellen, was erhebliche Kosten verursachen würde. In Traben-Trarbach seien ebenfalls Vorkehrungen getroffen, um die Brücke in Eisenkonstruktion anzufertigen. Hierfür sei ein Zuschuß von RM 100-200.000.– erforderlich. Worms wünsche ebenfalls die Durchführung des kürzlich unterbrochenen Rheinbrückenbaues. Es brauche aber bei den Nöten der Zeit nicht jede Brücke sofort wieder aufgebaut werden. Auf jeden Fall müsse zunächst die Dringlichkeit von der Staatsregierung geprüft werden. Der Ministerpräsident wies ferner darauf hin, daß der Aufbau allmählich vor sich gehen müsse. Es müsse davon ausgegangen werden, daß die Einrichtungen, die in den 1½ Jahren während der bisherigen Aufbautätigkeit geschaffen oder gelassen worden seien, vorläufig auch gelassen bleiben müssen. In vielen Punkten könne überhaupt nicht eingegriffen werden, bis die endgültige Regierung gebildet sei.

Minister Feller berichtet, daß sein Ministerium sich mit der Neuwieder Brücke schon länger beschäftigt habe 9. Er habe bereits mit dem Neuwieder Bürgermeister Fühlung genommen. Es sei vorgeschlagen worden, die Neuwieder Brückengesellschaft zu liquidieren, damit das Land das Projekt übernehmen kann. Bezüglich der Wormser Brücke war er der Ansicht, daß dieser Fall an Ort und Stelle zunächst geprüft werden müsse, ehe hierzu endgültig Stellung genommen werden könne 10.

Minister Dr. Haberer gibt einen Kostenvoranschlag für die Wiederherstellung der Neuwieder Brücke. Wegen der Finanzierung habe er sich bereits mit den an der Wiederherstellung interessierten Kreisen in Verbindung gesetzt und Finanzvorschläge unterbreitet 11.

Der Ministerpräsident spricht Minister Dr. Haberer für diesen Plan seine Anerkennung aus. Er ist der Überzeugung, daß es intern berechtigt ist, die beteiligten Städte und Landkreise neben der Provinz zur Mitfinanzierung heranzuziehen. Das allgemeine Interesse müsse aber mit in Anschlag gebracht werden. Wenn ein solches anerkannt werde, würde das Land sich an den Brückenbauten beteiligen. Zur Finanzierung der Brückenbauten schlägt Minister Steffan dem Finanzminister vor, die Frage zu prüfen, ob nicht in Form einer Lotterie wesentliche Einnahmen geschaffen werden könnten. Minister Dr. Haberer hat sich mit diesem Problem bereits befaßt 12.

5Zuletzt 18. MRS am 25.2.1947, TOP 2, sowie Brommer, Landesregierung, S. 542 f.
6Zur Wiederherstellung der Brücke in Neuwied vgl. Best. 950 Nr. 4869.
7Vgl. die Fotodokumentation im Best. 710 Nr. 166 und Nr. 170-172, sowie Wardelmann, Stadt, S. 149 mit Bild Nr. 74-76 und Nr. 78.
8Best. 860 Nr. 1104, S. 85. Fotodokumentation der Einweihung durch den GenGouv und MinPräs Altmeier 1948 in Best. 710 Nr. 992-994
9Best. 950 Nr. 4869
10Vgl. LASp Best. H 13 Nr. 565 und Nr. 3368
11Entsprechende Unterlagen konnten in der Überlieferung des Finanzministeriums (Best. 920) nicht nachgewiesen werden
12Fortgang 20. MRS am 18.3.1947, TOP 5.

2. Bürobeschaffung für die Ministerien 13

Der Ministerpräsident wies darauf hin, daß der Ministerrat sich mit diesem Punkt befassen müsse, da die Frage immer unerquicklicher werde. Er gab zunächst einen kurzen Überblick über den Stand der Aufbauarbeiten. Als sicher könne er aber nur den Ausbau des Oberpräsidiums am Rhein bezeichnen 14. In 2 bis 2½ Monaten könne damit gerechnet werden, daß 64 Zimmer im alten Oberpräsidium bezugsfertig seien. Außerhalb des Hauses könnten untergebracht werden 1. das Justizministerium (im Gallusbau) 15, 2. das Arbeitsministerium (in der Ortskrankenkasse) 16 und 3. die Wasserstraßendirektion in einem bereits vorgesehenen Hause am Rhein. Einstweilen müßten die 64 Räume im Oberpräsidium nach der Notwendigkeit der einzelnen Ministerien verteilt werden, und zwar unter dem Gesichtspunkt, daß möglichst geschlossene Ministerien dort untergebracht werden sollen. Es sei notwendig, daß die Herren Minister in kürzester Frist, und zwar bis zum 19.3.47, eine genaue Liste über die Anzahl der benötigten Räume dem Ministerpräsidenten vorlegen, da nur aufgrund dieser Aufstellung eine gleichmäßige Verteilung bei der Aufteilung der 64 Räume gewährleistet sei. Alsdann müsse bei dem Generalgouverneur beantragt werden, daß dieser Bau hinsichtlich der Materialienbeschaffung, Arbeitergestellung usw. in die dringlichste Stufe eingereiht, d.h. mit den Bauten der Militärregierung gleichgeschaltet werde.

Minister Dr. Haberer erwog den Plan, sein Ministerium nach Kapellen-Stolzenfels zu verlegen, da dessen Verlegung nach Bad Ems nicht die Zustimmung der Militärregierung gefunden habe. Dies sei räumlich möglich, wenn das Wirtschaftsministerium außer dem Hotel „Krone“ noch das Gebäude des Landratsamtes bekommen könne 17.

13Zuletzt 4. MRS am 17.12.1946, TOP A.
14Der 1905-1907 errichtete Amtssitz des OPräs der ehemaligen preußischen Rheinprovinz lehnte sich stilistisch an das benachbarte kurfürstliche Schloss an. 1944 beschädigt, konnte ein Teil (Ostflügel) bereits 1946 wieder zur Unterbringung von Behörden, u. a. des Oberpräsidiums Rheinland-Hessen-Nassau, verwendet werden. Ein weiterer Teil (Westflügel) war erst im Laufe des Jahres 1947 soweit wiederhergestellt, dass er das Innenministerium und Teile des Staatsministeriums bzw. der Staatskanzlei – der MinPräs und der Chef des Staatsministeriums bzw. der Staatskanzlei verblieben allerdings noch weiterhin im Stadtteil Koblenz-Oberwerth (vgl. 32. MRS am 15.1947, TOP N) – aufnehmen konnte (Best. 860 Nr. 1426, S. 297, 307 f., 345 f., S. 369 f. und S. 387-389). Vermutlich fand hier in den Jahren 1946-1948 zumindest ein Teil der Sitzungen des Ministerrates statt (vgl. Einleitung, S. #). Nach Verlegung der Landesregierung von Koblenz nach Mainz wurde das Gebäude Sitz der Bezirksregierung Koblenz; seit deren Auflösung zum Ende des Jahres 1999 amtiert darin die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
15Es handelt sich um das in Koblenz, Ecke Hohenzollernstr. 6/Rizzastr. 34. 1924 für den Steinbruchbesitzer Johann Gallos (!) errichtete Gebäude (Dellwing/Liessem, Stadt Koblenz, S. 56 f.).
16Es handelt sich um das in Koblenz, Ecke Rizzastr. 9-11/Südallee 11 im Jahr 1924 als Verwaltungsgebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse Koblenz errichtete Gebäude (ebd., S. 96 f.).
17Bezug: Hotel „Cron“ (Best. 860 Nr. 1426, S. 283 f.). Noch im Herbst 1947 mußten Mitarbeiter des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr auf Anweisung des MinPräs weiterhin in Baracken arbeiten, da die für ihre Unterbringung anvisierten Räume in diesem Hotel vorrangig für den Entnazifizierungs-Untersuchungsausschuss freigehalten werden mußten, dessen Tätigkeit von der Militärregierung als vorrangig angesehen wurde (ebd., S. 383). – Fortgang 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1.a).

3. Landesverordnung zur Sicherung der Ernährung 18

Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg: In der Landesversammlung ist bei der ersten Lesung 19 der Wunsch zum Ausdruck gebracht worden, einen Zusatzantrag zu der ursprünglichen Fassung der Regierungsvorlage vorzulegen, der zum Ausdruck bringt, daß auch die Bedarfsgüter der Landwirtschaft, insbesondere Maschinen und sonstiger landwirtschaftlicher Bedarf, unter den besonderen Schutz der Landesverordnung gestellt werden. Diese Änderung hat der Landtag gebilligt. Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg betont, daß es allerdings notwendig sei, diese ergänzende Maßnahme auf das spezielle Bedürfnis der Landwirtschaft zu beschränken.

Minister Dr. Süsterhenn und Minister Dr. Haberer sind der Ansicht, daß es zweckmäßig sei, für jedes Ressort besondere Verordnungen zu schaffen, also ein Gesetz für die Sicherstellung von Hausbrand, ferner ein Gesetz für die Textil- und Schuhbeschaffung usw. 20 Von besonderer Bedeutung war die Neuformulierung der Strafvorschriften. Die Todesstrafe ist vom Landtag abgelehnt, dafür ist die Zuchthausstrafe vorgeschrieben worden 21. Bemerkenswert ist ferner, daß die Vermögenseinziehung nur bei schwersten Vergehen erfolgen soll. Von Interesse war außerdem eine Änderung, die sich auf das Verfahren bezieht. Die Kompetenz des Ernährungsamtes soll auf den Landrat übertragen werden, allerdings nicht auf ihn persönlich, sondern auf eine von ihm einzurichtende Spruchstelle.

Minister Stübinger erhebt Einspruch dagegen, daß der Landwirtschaftsminister gleichzeitig der Landeskommissar für die Ernährung 22 sein soll. Dagegen schlägt Minister Dr. Süsterhenn vor, doch grundsätzlich an den Vorlagen des Landtags festzuhalten, wenn es sich nicht um ganz wesentliche Dinge handele. Er hält es für richtig, daß es bei der beschlossenen Regelung bleibt.

Der Ministerrat beschließt, in dem vom Landtag vorgesehenen Wortlaut die Vorlage zu der seinigen zu machen und hierfür die Genehmigung des Generalgouverneurs einzuholen 23.

18Bezug: LVO zum Schutz der Volksernährung. Zuletzt 16. MRS am 19.2.1947, TOP 3.
194. Sitzung der BLV am 20.2.1947 (BLV, Drucks. Nr. 9, S. 8-17); vgl. das Protokoll der Sitzung des Ernährungsausschusses vom 18.2.1947 bei Brommer, Landesversammlung, S. 90-92, sowie den Bericht des MinPräs dazu vom 24.2.1947 (Best. 860 Nr. 21, S. 883-885). Die Zweite Lesung fand am 27.2.1947 statt (BLV, Drucks. Nr. 10, S. 1-8), die dritte am 28.2.1947 (ebd., S. 10-13).
20Entsprechende Maßnahmen der Landesregierung konnten nicht nachgewiesen werden. Zur Bewirtschaftung von Textilien und Schuhen vgl. 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/11 und 62. MRS am 5.2.1948, TOP G
21Neben Hessen war Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland, das die Todesstrafe in seiner Verfassung verankert hatte (LV Art. 3 in Verb. mit Art. 103), doch kam es infolge des Vorranges des Grundgesetzes nicht zu deren Anwendung. Siehe Wittreck, Todesstrafe; Dorfey, „… zum Tode verurteilt“, bes. S. 472-480.
22Vgl. Best. 940 Nr. 1108 und Nr. 2592.
23Die der französischen Militärregierung vorgelegte Fassung wurde vom MinPräs wegen nachträglicher Änderungswünsche mit Schreiben vom 22.4.1947 zurückerbeten; die Rücksendung erfolgte am 19.5.1947 (Best. 860 Nr. 104, S. 481). – Zur weiteren Diskussion über die Ernährungslage vgl. die vom LR des Kreises Mainz vorgelegte Entschließung des Kreisversammlungsausschusses Oppenheim vom 17.3.1947 (Best. 880 Nr. 257). – Fortgang betr. Ernährungslage 28. MRS am 29.5.1947, TOP 3. Fortgang betr. LVO zum Schutz der Volksernährung 30. MRS am 11.6.1947, TOP 3.

4. Landesverordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts [[undefined note24]]

Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg: Die endgültige Landtagsfassung ist im wesentlichen unverändert 25. An dem sachlichen Inhalt hat sich nichts geändert. Der gleiche Beschluß wird wie bei Punkt 3 gefaßt. 26

5. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz 27

Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg berichtet über die Besprechung mit Herrn Kabinettschef de Vassoigne, in der mitgeteilt wurde, daß die Militärregierung Wert darauf lege, für die gesamte französische Zone eine einheitliche Regelung des Säuberungsrechts herbeizuführen 28. Sie habe die besten Gedanken der südbadischen Vorschläge und auch des hiesigen Entwurfs zu einem französischen Einheitsentwurf verwandt 29. Dieser Einheitsentwurf solle nach Möglichkeit auch für die französische Zone Gesetz werden. Der Entwurf sei dann mit der Landtagsverfassung verglichen worden, wobei einige bemerkenswerte Abweichungen hinsichtlich des Verfahrens und im materiellen Recht hervorgetreten seien. Die Militärregierung erwartet eine Erklä-rung seitens der Landesregierung, ob dieser Vorschlag angenommen oder abgelehnt wird. Ministerpräsident: Diese neuen Vorschläge können m. E. vom Ministerrat ohne nochmalige Befragung der Landesversammlung nicht angenommen werden. Sie sind sachlich eine Verschlechterung gerade der Punkte, die die Landesversammlung als Hauptzweck der Landesverordnung einmütig herausgestellt hat: Schaffung einer Rechtsbasis und Revisionsmöglichkeit in jedem Falle. Der Ministerpräsident vertrat den Standpunkt, der Ministerrat müsse grundsätzlich eine wesentliche Abänderung der einmal angenommenen Vorlagen erst der Landesversammlung wieder vorlegen. Angesichts der wesentlichen Abänderungen sieht sich der Ministerrat nicht in der Lage, seine Zustimmung zu geben. Sollte die Militärregierung trotzdem eine Änderung verlangen, dann erachtet der Ministerrat es für notwendig, die Landesversammlung noch einmal damit zu befassen. Der Ministerrat kann hierfür die Verantwortung nicht übernehmen.

Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg: Selbst die Parteien haben ihre Mitwirkung verweigert, wenn die Beschlüsse, die auch vom Landtag genehmigt worden sind, nicht durchkommen.

Minister Dr. Haberer berichtet über die Vorgänge in der Pfalz, wo man ebenfalls mit dem Gang der Dinge nicht zufrieden sei. Auch er macht den Vorschlag, dem Gouverneur mitzuteilen, daß der Ministerrat einstimmig diese Änderungen ablehne, da die Landesregierung die Verantwortung vor dem Volk nicht übernehmen könne.

Ministerpräsident: Es ist unser Entschluß, wenn die Militärregierung mit der Ablehnung nicht einverstanden ist, die Entscheidung des Landtages herbeizuführen. Wir müssen darauf hinweisen, daß eine Anordnung des Generals Koenig ergangen ist, wonach der Erlaß über die politische Säuberung ausdrücklich als deutsche Angelegenheit bezeichnet worden ist.

Minister Steffan: Wir müssen dem Generalgouverneur erklären, daß von uns aus eine Nachprüfung und Änderung der Beschlüsse des Landtags nicht möglich ist.

Der Ministerrat ist mit diesem Vorschlag einmütig einverstanden. Der Justizminister wird beauftragt, die wesentlichen Abweichungen in dem neuen Vorschlag der Militärregierung von der Landesverordnung zusammenzustellen und die Vorlage an den Herrn Generalgouverneur mit dem Ministerpräsidenten auszuarbeiten 30.

24Da eine entsprechende Anlage fehlt, kann nur aus dem zeitlichen Zusammenhang (vgl. 14. MRS am 11.2.1947, TOP 7, und 15. MRS am 12.2.1947, TOP 1) geschlossen werden, dass es sich hierbei um eine Fortführung der Arbeiten an der LVO zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege und nicht um die allgemeine Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus handelte. Letzteres hatte zwar schon auf der TO der 13. MRS am 7.2.1947 (vgl. dort TOP 2) gestanden, wurde aber erst in der 47. MRS am 10.10.1947, TOP 5, mit der LVO über die Versorgung der Opfer des Nationalsozialismus wieder aufgegriffen.
25BLV, Drucks. Nr. 10, Anlage II.
26Siehe oben Anm. 21 zur 14. MRS am 11.2.1947, TOP 7. – Fortgang 63. MRS am 12.2.1948, TOP 8.
27Zuletzt 16. MRS am 19.2.1947, TOP 2. Das Protokoll zu diesem TOP ist auch als Auszug überliefert (Brommer, Quellen, S. 394-397, Anm. 1). Inzwischen hatte die BLV die Fassung des von ihr auf ihrer Sitzung am 28.2.1947 beschlossenen Entwurfs der LVO (BLV, Drucks. Nr. 10, S. 13-19; Vorlage mit Beschlussdatum vom 5.3.1947 in ebd., Anlage III) dem MinPräs zugesandt. Vgl. ebd., Drucks. Nr. 7 und Nr. 8, ferner Best. 860 Nr. 977 S. 423-481, sowie Brommer, Quellen, S. 395.
28Dazu und zum folgenden vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 276-279, sowie Brommer, Quellen, S. 396.
29Vgl. Grohnert, Entnazifizierung.
30Vgl. die Gegenüberstellung „der verfahrensrechtlichen Abweichungen des von der Militärregierung aufgestellten Entwurfs eines Säuberungsgesetzes von der Landtagsfassung der LVO zur politischen Säuberung“, die Minister Süsterhenn mit Schreiben vom 15.3.1947 (korr. aus „14.3.1947“) MinPräs Boden vorlegte (Brommer, Quellen, S. 394-400). – Fortgang 20. MRS am 18.3.1947, TOP 2

6. Landesverordnung über die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz 31

Es wurde eine Wahlordnung für die Landtagswahlen am 18.5. beraten unter Zugrundelegung eines Referentenentwurfs, der sich annä-hert an die in den Ländern der englischen Zone beschlossenen Wahlsysteme 32. Diese suchen die Vorzüge des Mehrheitswahlsystems mit den Grundsätzen der Verhältniswahl zu verbinden. In dem Entwurf sind vorgesehen 50 Wahlkreise, in denen ein Abgeordneter nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt wird. Weitere 50 Abgeordnete werden auf einer Landesliste nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Da von einigen Seiten Bedenken gegen das vorgesehene Wahlsystem vorgebracht wurden, beschloß der Ministerrat, neben diesem Entwurf einen zweiten Entwurf der Militärregierung und der Beratenden Landesversammlung vorzulegen. Dieser zweite Entwurf soll fünf Wahlkreise, und zwar die Regierungsbezirke, vorsehen, in denen jeweils von jeder Partei eine Liste eingereicht werden soll und die Verteilung der Sitze nach dem Verhältniswahlsystem erfolgt. Daneben sind noch Landeslisten einzureichen 33.

7. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes für Rheinland-Pfalz

8. Verschiedenes

Die Punkte 7. und 8. konnten wegen der Kürze der Zeit nicht mehr behandelt werden 34.

31Durchschlag in Best. 900 Nr. 12; die Entwürfe I und II mit einer undatierten Stellungnahme („Vermerk“) und die endgültige Fassung ebd. Nr. 13. Zu den Arbeiten am Landeswahlgesetz 1949-1950 ebd. Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 530 f.
32Vgl. Best. 663,3 Nr. 9. Die LVO wurde von der BVL am 25.3.1947 beraten und beschlossen und am 27.3.1947 ausgefertigt (BLV Drucks. Nr. 14 S. 1-6; GVBl. I 1947, S. 65 f.), die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen am 28.3.1947 (ebd. S. 66 f.). Zum Wahlverfahren in der britischen Zone vgl. Kanther, Kabinettsprotokolle, S. 260-263.
33Fortgang 21. MRS am 25.3.1947, TOP 1.
34Zu TOP 7 Fortgang 20. MRS am 18.3.1947, TOP 1.