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17. Ministerratssitzung am Freitag, den 21.2.19471

Anwesend:
  • Minister Steffan
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Ministerialdirektor Dr. Rick

Es fehlten der erkrankte MinPräs Dr. Boden und Minister Stübinger.

Tagesordnung
  • 1. Landeszentralbankgesetz
  • 2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
  • 3. Protokollberichtigung zur Ministerratssitzung am 19.2.47
  • 4. Politische Belastung leitender Beamter

1Das Stück fehlt in der Sammlung in Best. 860 Nr. 9601. Durchschläge in ebd. Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 95-97, Best. 700,177 Nr. 654, S. 50-51, und Best. 700,155 Nr. 62, S. 173-175.

1. Landeszentralbankgesetz

Minister Steffan eröffnete die Sitzung. Es handelte sich um die Fortsetzung der vorgestern abgebrochenen Besprechung über das Bankgesetz 2.

Minister Dr. Haberer: Da es sich lediglich um eine Formsache handelt und morgen der Verwaltungsrat bereits zusammentritt, soll das Gesetz heute verabschiedet werden.

Minister Feller schlägt vor, einige Gewerkschaften in den Vorstand zu beordern, da die Vertreter der Gewerkschaften doch die berufenen Leute wären, um die Rechtsverhältnisse der Bankbeamten und -angestellten zu klären.

Minister Dr. Haberer: Im Vorstand dürfen nur Fachleute vertreten sein, keine sonstigen Körperschaften.

Minister Steffan: Solange das Koalitionsrecht gewährleistet ist, solange hat der Arbeitnehmer als die für ihn zuständige Einrichtung die Gewerkschaft hinter sich.

Minister Feller: Die Gewerkschaften sollen nicht nur pro forma vertreten sein, sondern materiell mitbestimmend sein.

Minister Röhle ist ebenfalls der Auffassung, daß die Gewerkschaften in allen Körperschaften mit vertreten sein müssen. Er kann in diesem Falle Minister Feller aber nicht beipflichten, da nach seinen Informationen die Bankbeamten und -angestellten noch nicht organisiert sind und für Unorganisierte tritt er nicht ein. Sobald die Bankbeamten organisiert seien, könne man immer noch für das Mitbestimmungsrecht der Beamten eintreten.

Minister Feller: Es gibt zwar noch keine Gewerkschaft der Bankbeamten, aber ich weiß, daß sie doch zum Teil schon gewerkschaftlich erfaßt sind.

Minister Steffan: Wenn die Organisation der Bankbeamten erfolgt ist, ist der Ministerrat bereit, zu dieser Frage noch einmal Stellung zu nehmen. Eine vorzeitige Beorderung von Gewerkschaften in den Vorstand könne lediglich die Haltung der Beamten und Angestellten der Bank dahin beeinflussen, von einer gewerkschaftlichen Organisation überhaupt ganz abzusehen.

Die Gesetzesvorlage über die Errichtung einer Landeszentralbank wurde vom Ministerrat einstimmig genehmigt und verabschiedet 3.

2Zuletzt 16. MRS am 19.2.1947, TOP 1.
3Fortgang 41. MRS am 5.9.1947, TOP 2.

2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues

Minister Feller verlas die Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues im Lande Rheinland-Pfalz 4.

Minister Dr. Haberer: Als Wirtschafts- und Finanzminister muß ich mir unter allen Umständen eine Prüfung dieser Verordnung vorbehalten, ehe ich endgültig dazu Stellung nehme, da mir weitgehende Überschneidungen mit den Aufgabengebieten anderer Ministerien vorzuliegen scheinen. Ich stelle den Antrag auf Vertagung.

Der Ministerrat war mit der Vertagung einverstanden 5.

3. Protokollberichtigung zur Ministerratssitzung am 19.2.47

Protokollberichtigung vom 19.2.47, S. 2, Abs. 4: „Mit sechs Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen”. 6

4. Politische Belastung leitender Beamter

Zu der Rundverfügung des Ministerpräsidenten vom 19.2.47 7 empfiehlt Minister Steffan jedem der Herren Minister, eine Kontrolle seiner leitenden Beamten durchzuführen und die belasteten Beamten baldigst zu verabschieden. Auf jeden Fall müsse jeder Minister über die Entnazifizierung seiner Angestellten unterrichtet sein.

4Zuletzt 13. MRS am 7.2.1947, TOP 5. Vorlage in Best. 920 Nr. 522 und in Best. 900 Nr. 12 (mit Stellungnahme für den Justizminister und Abschrift der von ORPräs Eichenlaub für die Pfalz erlassenen Rechtsanordnung über den Wiederaufbau vom 1.11.1946). Im Best. 700,155 Nr. 62, S. 187 ist nur letzte Seite (S. 3) überliefert.
5Vgl. die darauf im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen erstellte kritische Prüfung des Entwurfs: „Bemerkungen zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaus im Landes Rheinland-Pfalz“ vom 24.2.1947 (Best. 950 Nr. 11367). – Fortgang 18. MRS am 25.2.1947, TOP 3.
6Bezug 16. MRS am 19.2.1947, TOP 2.
7Bezug: Rdvfg. des MinPräs zur 16. Kabinettssitzumg am 19.2.1947 betr. das Dienstverhältnis von Beamten, die aufgrund ihrer Entnazifizierungsbescheides nicht verwendet werden durften (Best. 860 Nr. 1150, S. 129). – Vgl. 16. MRS am 19.2.1947, TOP 2, Anm. 7