© LAV16. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 19.2.19471
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
MinPräs. Dr. Boden fehlte infolge Erkrankung.
- 1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank
- 2. Abänderungsvorschläge zum Entnazifizierungsgesetz
- 3. Verschiedenes (Ernennungsurkunden für die Minister; Erlaß von Landesverordnungen; Ernährungsausschuss)
1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank
Zu Punkt 1. 2 sprach Minister Dr. Haberer einleitende Worte. Die nä-heren Erläuterungen gab Ministerialdirigent Dr. Bieroth. Er ging von dem Gedanken aus, daß auf dem Sektor der Privatbanken bereits seit einem Jahre die Zentralisierung betrieben worden sei. Zum Zwecke einer besseren regionalen Kreditverteilung sollten daher auch die Reichsbankanstalten dezentralisiert und in eine Landeszentralbank zusammengefaßt werden. Die Militärregierung habe sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, daß die Reichsbank eine eigene Behörde sei, also nicht dem Finanzministerium zu unterstellen sei. Hiergegen habe man sich aber gewehrt und erklärt, daß in Anbetracht der schwierigen Finanzprobleme die Finanzministerien der einzelnen Länder engstens zusammenarbeiten müßten. Der neue Gesetzesentwurf sei praktisch das alte Reichsbankgesetz mit einigen Abänderungen. Der Sitz der neuen Landeszentralbank müsse am Sitz der Regierung sein, vorläufig aber in Kaiserslautern, weil Kaiserslautern die Hauptstelle war und dort auch die Übernahme der Aktiva und Passiva erfolgen würde. Zum Generaldirektor der Landeszentralbank für Rheinland-Pfalz ist der derzeitige Referent bei der Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone in Speyer, Reichsbankdirektor Wilz 3, vorgeschlagen, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sein soll, zum stellvertretenden Generaldirektor der derzeitige Leiter der Reichsbanknebenstelle in Koblenz, Reichsbankdirektor Scheuerl 4. Es wird beantragt, die Amtsdauer auf den 30.6.47 festzusetzen. Der Verwaltungsrat 5 setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft, der Arbeiter und Angestellten, der Privatbanken, der öffentlichrechtlichen Banken und der Kreditgenossenschaften. Sämtliche Herren müssen von den zuständigen Ministern noch vorgeschlagen werden. Als Vertreter der Privatbanken wurde Direktor Schwedler von der Dresdner Bank in Ludwigshafen vorgeschlagen. Der Name seines Vertreters, eines Herrn aus Mainz, wurde noch offen gelassen.
Das Kapital beträgt 20 Millionen RM, wovon die Landeshauptkassen in Koblenz und Neustadt je 10 Millionen RM aufbringen müssen. Die Aufgaben und der Geschäftskreis sind dieselben wie bei der Reichsbank, nur wird neuerdings die Beschränkung eingeführt, daß die Reichsbahn und die Reichspost keinen Kredit erlangen können ohne Zustimmung des Finanzministers. Es wird außerdem der Monatsausweis, d.h. die Veröffentlichung des Aktiva- und Passivastandes, wieder eingeführt. Der Ministerrat bat um Zustellung der Vorlage. Es soll dann noch im Laufe dieser Woche endgültig Stellung genommen werden und das Gesetz verabschiedet werden. Die organisatorischen Vorschriften sollen in der Zwischenzeit weiter bearbeitet werden 6.
2. Abänderungsvorschläge zum Entnazifizierungsgesetz
Zu Punkt 2. gab Minister Dr. Süsterhenn nähere Erläuterungen 7. Es sei in der Zwischenzeit ein neuer Entwurf von Baden-Baden eingelaufen 8. Die Grundsätze sind die folgenden: In den Kreisen sollen öffentliche Kläger und Untersuchungsausschüsse bestellt werden. Ihre Aufgaben und die Aufgaben der Spruchkammern werden durch Gesetz geregelt. Die Unterausschüsse haben die Unterlagen zu prüfen und Vorschläge für die Einstufung des Betreffenden zu machen. Sie sollen aber nicht befugt sein, eine endgültige Entscheidung zu treffen. In einer längeren Aussprache wurde dann die Frage der Öffentlichkeit des Verfahrens besprochen. Minister Feller sprach sich für die Öffentlichkeit aus. Minister Junglas stimmte der Öffentlichkeit nur in den Spruchkammern, aber nicht in den Unterausschüssen zu. Mit 6 Stimmen und 2 Stimmenthaltungen 9 (Minister Dr. Süsterhenn und Dr. Haberer) wurde dann beschlossen, den Justizminister zu beauftragen, in seiner Einleitungsrede im Landtag bekannt zu geben, daß der Ministerrat sich nach erneuter Beratung für die Öffentlichkeit der Verhandlungen der Spruchkammern entschieden habe 10. Im übrigen behielt sich der Ministerrat vor, zu den Abänderungsvorschlägen noch einmal Stellung zu nehmen 11.
3. Verschiedenes (Ernennungsurkunden für die Minister; Erlaß von Landesverordnungen; Ernährungsausschuss)
Ministerialdirektor Dr. Rick verteilte im Laufe der Sitzung die einzelnen Ernennungsurkunden an die Herren Minister. Nach eingehenden Beratungen wurden folgende Landesverordnungen beschlossen:
- 1. Landesverordnung über die Durchführung der Sozialversicherung bei Bezug von Lohnausfallunterstützung 12,
- 2. Landesverordnung über Errichtung eines Oberbergamtes in Koblenz 13. Im Anschluß daran berichtete Minister Stübinger noch über die Sitzung des Ernährungsausschusses 14. Die neue Verordnung 15 würde vielleicht zu einseitig aufgefaßt. Man erwarte, daß diese Verordnung nicht nur für die Ernährungswirtschaft, sondern auch für die allgemeine Wirtschaft in Betracht käme.