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12. Ministerratssitzung am Freitag, den 31.1.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Ministerialdirektor Dr. Rick
  • Ministerialdirektor Dr. Becker 2
  • unbekannt LG-Direktor Rotberg
Tagesordnung:
  • A. Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz
    • 1. Beschlußfassung über ein Gesetz zur Sicherung der Ernährung
    • 2. Stellungnahme zu der Einsetzung von Treuhändern in den Fällen der Anordnung 52
    • 3. Stellungnahme zur Verfügung Nr. 194 über Errichtung einer höheren Verwaltungsakademie
    • 4. Bericht über die Universität Mainz
    • 5. Beamtenfragen
    • 6. Erlaß von Landesverordnungen

A. Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz 3
1. Beschlußfassung über ein Gesetz zur Sicherung der Ernährung 5

Zu Beginn der Sitzung wurde dem Ministerrat Kenntnis gegeben von der Entscheidung des Herrn Gouverneurs hinsichtlich der vorläufigen Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz. 4 Alsdann wurden die einzelnen Punkte der Tagesordnung besprochen:

1Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 87-93 in Nr. 9601, in Nr. 8186, in Nr. 4535, (korr.) sowie in Best. 700,177 Nr. 654, S. 71-74. Anlage: LVO zum Schutze der Volksernährung (Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186, Nr. 4535; Best. 700,155 Nr. 62, S. 59-81; Best. 700,177 Nr. 654, S. 75-86).
2Dr. Rotberg und Dr. Becker werden in der Einleitung als Teilnehmer der Sitzung nicht erwähnt
3Zuletzt 5. MRS am 3.1.1947, TOP A.
4Anlage zur 9. MRS am 13.1.1947 (vgl. dort Anm. 1). Am 1.2.1947 informierte MinPräs Boden ORPräs Eichenlaub von der Genehmigung durch die Militärregierung (LASp Best. H 13 Nr. 2, S. 215). – Fortgang 19. MRS am 12.3.1947, TOP A.

Minister Dr. Süsterhenn legte aufgrund der Besprechungen der letzten Ministerratssitzung den anliegenden Entwurf einer Landesverordnung zum Schutz der Volksernährung vor, die sich nicht auf strafrechtlicher, sondern ernährungspolitischer Grundlage aufbaut. 6 Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg 7 gab in einem längeren Referat Erläuterungen zu dieser Verordnung, die als eine Zusammenstellung aller Vorschriften, die bisher auf diesem Gebiete herausgegeben wurden, angesehen werden kann. Diese Verordnung enthält insbesondere Strafbestimmungen für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die bewußt die getroffenen Maßnahmen sabotieren und damit eine ausreichende Ernährung der Bevölkerung in Frage stellen. Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg beschäftigte sich eingehend mit der Bestellung eines Sonderkommissars und dessen Aufgaben, seine [!] Machtbefugnis und die [!] Art der Bestrafung.

Über die Einführung der Todesstrafe im § 2 8 entspann sich eine längere Erörterung. Der Ministerrat vertrat einmütig den Standpunkt, daß man in schärfstem Gegensatz zur nationalsozialistischen Auffassung auf die Rechtsnorm vor 1933 zurückgehen müsse, die die Todesstrafe nur als Sühne für den Mord und bei Hochverrat vorsah. Dem seien aber verbrecherische Eingriffe in die Ernährungswirtschaft – gleichgültig, aus welchen Gründen sie geschehen – gleich zu achten, wenn sie so schwerwiegend seien, daß Gesundheit und Leben weiter Bevölkerungskreise dadurch bedroht würden. Das Gesetz wurde einstimmig vom Ministerrat angenommen. Es wurde beschlossen, dieses Gesetz durch Anschlag in allen Gemeinden zu verkünden und später dem Landtag zur Kenntnis bzw. zur Billigung vorzulegen. 9

2. Stellungnahme zu der Einsetzung von Treuhändern in den Fällen der Anordnung 52

Zu diesem Punkt 10 wurde einstimmig beschlossen, den Wirtschaftsminister Dr. Haberer zu beauftragen, die Angelegenheit durch mündliche Rücksprache mit dem Kommandanten Stoebner 11 zu erledigen, insbesondere soll erreicht werden, daß die deutschen Stellen rechtzeitig informiert werden und daß diese Stellen die Bestellung bzw. Benennung des Treuhänders vornehmen 12.

5Zuletzt 11. MRS am 27.1.1947, TOP 2. Vgl. Best. 860 Nr. 3556 und Best. 930 Nr. 2740 sowie Brommer, Landesregierung, S. 522 f.
6Entwurf in der Anlage zum Protokoll (siehe oben Anm. 1) in Best. 860 Nr. 9601 in zwei Versionen (Durchschlag), die ältere mit Korrekturen. Weitere ältere Versionen (korr.) in Nr. 8186 und Nr. 3556, S. 3-23, Best. 700,177 Nr. 654, S. 75-86, sowie Best. 700,155 Nr. 62, S. 59-81. Zu den Vorarbeiten und Diskussionen aus der Sicht des Ministeriums der Justiz Best. 900 Nr. 252-253, aus der Sicht des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Best. 940 Nr. 1076, zu den Änderungswünschen der Militärregierung Best. 860 Nr. 3556, S. 25-75, sowie Best. 930 Nr. 2740. Zur Anwendung vgl. Best. 860 Nr. 41 und Nr. 44 und sowie Best. 900 Nr. 252-254, zur DVO Best. 860 Nr. 3556, S. 77-150, sowie Best. 900 Nr. 253. Die LVO zum Schutz der Volksernährung wurde am 28.2.1947 von der BLV angenommen. Sie wurde mit Datum vom 16.5.1947 ausgefertigt, doch aufgrund nachträglicher Änderungswünsche der Militärregierung erst am 30.9.1947 veröffentlicht (Brommer, Landesversammlung, S. 92-94; ders., Allparteienregierung, S. 150 f.; Best. 860 Nr. 21, S. 883-885, Nr. 3556, S. 23; BLV, Drucks. Nr. 9, S. 3-16; ebd., Nr. 10, S. 1-8 und S. 10-13; Vorlage ebd., Anlage I; GVBl. I 1947, S. 337-340). Die dazugehörige DVO wurde am 13.5.1948 erlassen (GVBl. I 1948, S. 301).
7Dr. Hans Eberhard Rotberg (1903-1995), 1928-1932 Hilfsarbeiter im preußischen Justizministerium, 1932-1943 Amtsgerichts- und LG-Rat in Koblenz, 1943-1945 LG-Direktor in Bonn, 1948 Ernennung zum Senatspräsidenten am OLG Koblenz, 1950-1952 MinDirig im Bundesjustizministerium, seit 1952 in Karlsruhe Bundesrichter, seit 1953 Senatspräsident beim Bundesverfassungsgericht. (Neue Juristische Wochenschrift 48 (1995), H. 20, S. 1337; Best. 860P Nr. 1872). Zu seiner Rolle bei der Ausarbeitung der rheinlandpfälzischen Wiedergutmachungsbestimmungen vgl. Rath, Rückerstattung, S. 240-243.
8§ 2 (5): „Hat die Tat die Ernährung weiter Bevölkerungskreise erheblich verkürzt und dadurch Gesundheit und Leben von Menschen ernstlich bedroht, so kann auf die Todesstrafe erkannt werden.” (wie oben Anm. 5).
9Die der BLV am 13.2.1947 vorgelegte Fassung (BLV, Drucks. Nr. 5) in Best. 860 Nr. 21, S. 681-684 und S. 555; die zur Vorlage bei der französischen Militärregierung bestimmte Fassung in mehreren deutschen und französischen Ausfertigungen in Best. 860 Nr. 1084, S. 481- 679. Bereits am 12.2.1947 unterrichtete der Justizminister in einer Rdvfg. die Generalstaatsanwälte, Oberstaatsanwälte und Leiter der Amtsanwaltschaften von Rheinland-Pfalz über das Vorhaben und forderte zur strengen Handhabung der VO auf (Best. 860 Nr. 21, S. 695-700). – Fortgang 16. MRS am 19.2.1947, TOP 3.
10Bezug: Beamte, welche die im Kontrollratsgesetz Nr. 52 bestimmte Vermögenskontrolle auszuüben hatte (das Gesetz wurde öfters nur als „52“ oder als „§ 52“ bezeichnet). Das Gesetz bezweckte die Beschlagnahme von Vermögen, das sich im Besitz von NS-Institutionen und belasteten Personen befand, sowie die Sicherung und treuhänderische Verwaltung von während der NS-Zeit geraubtem Vermögen, insbes. von Juden. Es wurde bereits am 18.9.1944 vom Alliierten Oberkommando erlassen. In der französischen Zone galt es ab 25.3.1945. Zusammen mit der VO Nr. 81 wurde es am 3.3.1947 vom französischen Oberfehlshaber erneut veröffentlicht (Journal Officiel 1947, S. 586-595; vgl. ebd., S. 585). Ausführende Organe auf deutscher Seite waren die Ämter für kontrollierte Vermögen. Vgl. Best. 540,1 und 540,2, Best. 860 Nr. 986 sowie Rath, Rückerstattung, S. 256-261.
11Unterlagen zur Identifikation dieser Person konnten nicht ermittelt werden. Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 545. – Fortgang 13. MRS am 7.2.1947, TOP A.
12Fortgang 13. MRS am 7.2.1947, TOP A.

3. Stellungnahme zur Verfügung Nr. 194 über Errichtung einer höheren Verwaltungsakademie 13

Der Ministerrat verständigte sich dahin, eine Note an den Herrn Gouverneur zu richten. Der Text dieser Note wurde vom Ministerpräsidenten verlesen und einstimmig angenommen 14.

4. Bericht über die Universität Mainz

Kultusminister Dr. Lotz erstattete zunächst einen kurzen allgemeinen Bericht über seinen Besuch bei der Universität Mainz 15. Er wies auf die vielen Mängel hin, die einstweilen den Betrieb noch sehr erschweren würden. Trotzdem seien die Leiter der Universität eifrigst bestrebt, den Betrieb möglichst reibungslos aufrecht zu erhalten. Er würde aber durch den Mangel an Einrichtungsgegenständen, Instrumenten, Geräten für die chirurgische Klinik der Universität sowie an Lehr- und Gesetzbüchern stark erschwert. Im Ganzen gesehen habe er einen guten Eindruck gewonnen. Nach der politischen Einstellung der Studenten befragt, habe der Rektor der Universität 16 erklärt, daß keinerlei nationalsozialistische Tendenzen in Erscheinung treten würden. Minister Dr. Lotz berichtete sodann über die Ungewißheit der Rechtsgrundlage sowie über die Mängel in der Verwaltung der Universität Mainz, worauf der Ministerpräsident erwiderte, er halte es für selbstverständlich, daß die Landesregierung die Forderung erheben müsse, bei der Verwaltung der Universität beteiligt zu werden. Als erstes müsse auf jeden Fall der Kultus- und der Finanzminister in dem Verwaltungsausschuß vertreten sein.

Minister Dr. Süsterhenn war der Ansicht, daß noch weiter gehende Ansprüche gestellt werden müssen, und zwar dahingehend, daß die Landesregierung auch bei der Berufung der Professoren beteiligt werde. Die Berufungen erfolgten bisher durch Baden-Baden und wurden nur durch Oberregierungspräsident Dr. Eichenlaub unterschrieben. Es müsse ein Beschluß gefaßt werden, der der Militärregierung zuzuleiten wäre 17.

Anschließend berichtete Ministerialdirektor Dr. Becker über seine Eindrücke vom Besuch der Universität Mainz 18. Die wichtigste Frage sei die des Universitätsstatuts, eines Vertrages, der seinerzeit abgeschlossen worden sei zwischen dem Oberregierungspräsidium in Neustadt und der Universität Mainz. Es müsse unbedingt ein Beschluß herbeigeführt werden, ob das Land Rheinland-Pfalz als Rechtsnachfolgerin in den Vertrag eintrete. Eine Abschrift des Statuts soll sofort angefordert werden, um es von juristischer Seite her zu überprüfen 19. – Zur Frage des Universitätsfonds erklärte Dr. Becker, daß dieser benötigt werde zum Erwerb von Grundstücken, die um die Universität herum lägen 20. Das Grundstück der Universität selbst sei Eigentum der Militärregierung. – Die Zahl der Studenten beträgt heute 4.130, davon 55% Protestanten und 45% Katholiken. Die Studentenschaft stamme zu 23,5% aus Arbeiter-, Angestellten- und kleinen Beamtenkreisen. Der Lehrkörper bestände aus 135 Dozenten einschl. Medizinern, darunter befänden sich 23% Parteigenossen, während diese Ziffer in Tübingen 40% und in Freiburg 33% betrage. Die Berufung erfolge durchweg von Baden-Baden, das auch über die politische Tragbarkeit entscheide. Eine sogenannte Immatrikulationskommission nehme bei der Zulassung der Studenten genaue Überprüfungen vor 21. Die Zahl der aktiven Offiziere betrug ursprünglich zwei, jetzt 25. Auch hier übten Baden-Baden und andere französische Dienststellen einen starken Einfluß aus. Besonderen Wert legte Dr. Becker auf die Unterstützung der minderbemittelten Studenten. Er bat, aus dem Etat der Landesregierung eine Summe hierfür zur Verfügung zu stellen. Seiner Ansicht nach könnten hierfür auch die Einnahmen aus den Sanktionen der Bereinigung verwandt werden.

Von Minister Röhle nach der Einrichtung einer Akademie für Arbeit befragt, antwortete Dr. Becker, es sei nicht nötig, eine Akademie für Arbeit einzurichten, sondern lediglich Kurse, die in Koblenz, Neustadt und Mainz während zwei oder drei Monaten für die über dem Durchschnitt begabten Arbeiter stattfinden sollen. Für weniger Begabte soll eine Berufsschule für Gewerkschaften eingerichtet werden. Abschließend beauftragte der Ministerrat Herrn Ministerialdirektor Dr. Becker, eine kurze Zusammenstellung der Wünsche und Forderungen, die die Landesregierung zu stellen habe, bis zur nächsten Ministerratssitzung vorzulegen, während gleichzeitig das Justizministerium eine Überprüfung der Rechtsstellung der Universität Mainz vornehmen soll.

5. Beamtenfragen

Der Ministerpräsident stellte fest, daß ihm abgesehen von dem Ministerium für Wiederaufbau 22 und Verkehr noch keine Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung der Ministerien gemacht worden seien 23. Die Minister wurden gebeten, möglichst schnell die diesbezüglichen Unterlagen vorzulegen.

6. Erlaß von Landesverordnungen

Nach eingehender Beratung wurde eine Landesverordnung über die Vereinheitlichung der Verwaltungsgerichtsbarkeit genehmigt und verabschiedet 24. Um einer ähnlichen Katastrophe wie in diesem Winter vorzubeugen, wurden auf Anregung des Wirtschaftsministers die Minister Dr. Haberer und Dr. Süsterhenn beauftragt, den Entwurf einer Landesverordnung über die Sicherstellung von Brennmaterial im kommenden Winter 25 baldmöglichst dem Ministerrat vorzulegen

13Zuletzt 11. MRS am 27.1.1947, TOP 3
14In dem auf den 30.1.1947 datierten Schreiben (Best. 860 Nr. 1006, S. 275-282) kritisierte der MinPräs, dass die VO eine rein theoretisch ausgerichtete Ausbildung vorsehe, auf die im Anschluss automatisch eine Einstellung in den höheren Dienst erfolgen solle. Der erfolgreiche Besuch der Akademie solle lt. VO Voraussetzung für jede Ernennung im höheren Verwaltungsdienst sein. Dagegen wendete das Kabinett ein, dass man vor 1933 mit der Übernahme von Juristen und bewährten Kräften aus anderen Berufsgruppen gute Erfahrungen gemacht habe. Auch wurde auf mögliche Konsequenzen für die Verwaltungsschule in Cochem hingewiesen, die zwar nur für den gehobenen Dienst ausbilde, jedoch für besonders begabte Anwärter die Aussicht auf eine Übernahme in den höheren Dienst eröffne. – Fortgang 47. MRS am 10.10.1947, TOP 1.
15Zuletzt 10. MRS am 17.1.1947, TOP M, sowie Brommer, Landesregierung, S. 545 f.
16Josef Schmid (1898-1978), Studium der Naturwissenschaften und der Medizin, Militärdienst, 1923-1924 Assistent und anschließend freier Mitarbeiter am Geographischen Institut der Universität Freiburg, Dozent an der Freiburger VHS, bis 1934 Hauptschriftleiter im Herder-Verlag, 1934-37 Ullstein-Verlag, mehrfach inhaftiert, Militärdienst, zuletzt im Auswärtigen Amt beschäftigt, 1944 zur deutschen Botschaft nach Bern versetzt, 1945 von General Schmittlein (Directeur d’Éducation Publique) mit Vorarbeiten zur Gründung einer Hochschule in Mainz beauftragt, 1946 Ernennung zum ordentlichen Professor für Geographie und zum Rektor der Universität Mainz, 1947 Absetzung als Rektor durch die Militärregierung, 1948 Suspendierung als Professor, 1952 Rehabilitierung durch Urteil des Bezirksverwaltungsgerichtes Neustadt und Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit, 1966 Pensionierung (Best. 860P Nr. 3092 und Best. 860 Nr. 5500, vgl. Mathy, Josef Schmid; Baginski, Universitätspolitik; Defrance, Raymond Schmittlein).
17Zur Berufung der Professoren durch die französische Militärregierung vgl. insbes. Morsay, Berufungspolitik.
18Ausführlichere Version des Berichtes bei den im NL Süsterhenn überlieferten Durchschlägen der Kabinettsprotokolle (Best. 700,177 Nr. 654, S. 87-91), mit Vermerk „Herrn Minister Dr. Süsterhenn von Dr. Becker 5.2.[1947]“.
19Vgl. Best. 910 Nr. 5818.
20Dazu ab Juni 1947 Best. 910 Nr. 5590.
21Danach erfolgte noch eine Überprüfung durch den Kontrolloffizier (Best. 700,177 Nr. 654, S. 88).
22So nur in der Fassung in Best. 700,155 Nr. 62, S. 91 handschr. nachgetragen nach Streichung von „Wirtschaft“, während es in den anderen Protokollüberlieferungen heißt „Ministerium für Wirtschaft und Verkehr“. Die Korrektur entspricht der aktuellen und bis zum Ende der Regierung Boden bestehenden Zuständigkeit des Ministers Feller für Wiederaufbau und Verkehr. Vgl. dazu Best. 860 Nr. 3769.
23Zuletzt 11. MRS am 27.1.1947, TOP 1, ferner Best. 860 Nr. 3758. Die etwas missverständliche Überschrift geht vermutlich auf den Zusammenhang von Organisations- und Personalfrage zurück. – Fortgang 13. MRS am 7.2.1947, TOP 5.
24Durchschlag in Best. 900 Nr. 12. Die VO basierte auf dem Entwurf eines Präsidialerlasses über die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit; vgl. Best. 860 Nr. 1084, S. 881 und 883. Sie wurde am 18.3.1947 ausgefertigt (GVBl. I 1947, S. 138). Zu den sich anschließenden Arbeiten an einem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der zweiten Hälfte 1947 vgl. Best. 860 Nr. 4065. – Fortgang 56. MRS am 9.12.1947, TOP 10.
25Unterlagen zu dieser LVO konnten nicht nachgewiesen werden, auch keine Veröffentlichung im GVBl. I.