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6. Ministerratssitzung am Dienstag, den 7.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick
Tagesordnung
  • A. Pfalzfrage

A. Pfalzfrage

Nach eingehender Erörterung der Pfalzfrage3 wurde einstimmig beschlossen:

„Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz betrachtet es als ihre oberste Pflicht, die auch von der Militärregierung gewünschte rechtliche und verwaltungsmäßige Einheit des neuen Landes zu begründen und mit allen Mitteln zu wahren. Der vom Oberregierungspräsidenten Dr. Eichenlaub gemachte Vorschlag einer Geschäftsordnung für die Arbeit der Provinzialregierung der Pfalz4 bis zum Inkrafttreten der Landesverfassung wird von der Landesregierung einmütig abgelehnt, da er einen Versuch darstellt, die Einheit des neuen Landes zu zerreißen. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit schärfster Mißbilligung davon Kenntnis genommen, daß das Oberregierungspräsidium Neustadt die Arbeit der Landesregierung sabotiert und insbesondere den pfälzischen Ministern bewußt Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung ihrer Arbeit in den Weg legt. Die Landesregierung wird gegen diese Machenschaften mit den schärfsten Maßnahmen vorgehen, die verantwortlichen Beamten abberufen und sie darüber hinaus disziplinarisch zur Rechenschaft ziehen. Der Minister Dr. Haberer wird ermächtigt, als Beauftragter des Ministerpräsidenten in Neustadt alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Durchführung der Anordnungen der Landesregierung erforderlich sind, insbesondere die notwendigen personellen Veränderungen zu veranlassen.”5 Der Herr Innenminister Steffan wurde beauftragt, als Vertreter der Landesregierung an der Gerichtsverhandlung gegen Tillessen am 8.1.1947 in Rastatt6 teilzunehmen.

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 25. Anlage: Beschluss des Ministerrates vom 7.1.1948 betr. Verwaltung der Pfalz (Best. 860 Nr. 9601 und Nr. 8186).
2Uhrzeit über den Schluss der Sitzung ist nicht angegeben.
3Zuletzt 5. MRS am 3.1.1947, TOP A.
4Ebd.
5Der Ministerratsbeschluss ist dem Protokoll als Anlage in einer redigierten Version zweimal (Ausfertigung und Durchschlag) angeheftet. Die Abweichungen von der dem Protokoll einverleibten Version übernehmen die mit Bleistift vorgenommenen Korrekturen in der von MinPräs Boden mit Bleistift paraphierten Durchschlag („B“) in Best. 860 Nr. 8186: Im letzten Absatz ist im Wort „Ministerpräsidenten” der Wortteil ”präsidenten” gestrichen und durch ”rates” ersetzt worden. Im letzten Satz ist der zweite Satzteil ”insbesondere die notwendigen personellen Veränderungen zu veranlassen” gestrichen. In der zur Unterrichtung des GenGouv bestimmten zweisprachigen Fassung (Best. 860 Nr. 1006, S. 359) fehlen diese Veränderungen. – Fortgang 7. MRS vom 8.1.1947, TOP A.
6Bezug: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Heinrich Tillessen wegen Ermordnung des Weimarer Zentrumsabgeordneten Matthias Erzberger vor dem Französischen Hohen Gericht in Rastatt. Vgl. Journal Officiel Nr. 61 (1947), S. 605-636; Brommer, Landesregierung, S. 549; Pendaries, procès, S. 80, 83-93 und S. 95.