© LAV96. Ministerratssitzung am Freitag, den 10.9.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Schmidt
- 1. Verwaltungsrat der BASF
- 2. Landesverordnung zur Sicherstellung von Währungsgewinnen des Weinhandels für den Lastenausgleich
- 3. Sparmaßnahmen
- A. Dr. Junges
- B. Odenthal
- C. Hatlapa
- D. Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr
- 5. Verschiedenes:
- a) Restitutionen
- b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
- c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen
- d) Bau von Garagen
1. Verwaltungsrat der BASF2
Die in der Sitzung vom 9.9.48 begonnene Besprechung wurde fortgesetzt. Nach Fühlungnahme mit maßgebenden Ludwigshafener Persönlichkeiten hat der Ministerrat beschlossen:
a) Grundsätzlich wird der Entsendung von deutschen Personen in den beratenden Verwaltungsrat der BASF zugestimmt und zwar aus der Erwägung heraus, daß deutsche Interessen besser vertreten werden können, wenn maßgebende deutsche Persönlichkeiten dabei sind.
b) Eine Vertretung von nur drei deutschen Personen ist gegenüber 15 französischen (neuerdings handelt es sich sogar um 18 Personen) zu gering und infolgedessen abzulehnen. Davon ausgehend, daß die Beiräte anderer unter Sequester stehender deutscher Betriebe, wie z.B. die Deutsche Bank, die Dresdener Bank etc. ausschließlich aus deutschen Personen bestehen, ist eine paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates anzustreben. In den Verhandlungen mit der Militärregierung soll versucht werden, eine Zahl von wenigstens neun deutschen Personen durchzudrücken.
c) Die Rechtslage, wie sie im Eingang des französischen Memorandums3 niedergelegt ist, ist nicht mehr haltbar, nachdem die Freisprechung vom Anklagepunkt 1 im Nürnberger Prozeß erfolgt ist.4 In einem besonderen Schreiben an die Militärregierung wird die Landesregierung hierzu Stellung nehmen. 5
2. Landesverordnung zur Sicherstellung von Währungsgewinnen des Weinhandels für den Lastenausgleich6
Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. 7
3. Sparmaßnahmen8
Es wurde beschlossen, einen Ausschuß, bestehend aus den Vertretern der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des Innenministeriums zu bilden und zu beauftragen, einen Katalog solcher Beamten- und Angestelltengruppen aufzustellen, die aus der Sperrverordnung vom 30.6.48 (Protokoll Nr. 24/48)9 insofern ausgenommen werden, als den Ministern das Recht zugebilligt werden soll, ohne Befragung des Ministerrats Einstellungen etc. für diese Gruppen vorzunehmen.
Jedes Ministerium wird, soweit noch nicht geschehen, sofort der Staatskanzlei die schriftlichen Vorschläge für die Auswahl dieser Gruppen unterbreiten. Die Federführung liegt bei der Staatskanzlei.
Der Ministerrat wird nach Vorlage dieser Vorschläge über den Katalog endgültig entscheiden.
Ein zweiter Ausschuß, bestehend aus Vertretern des Ministerpräsidenten und des Finanzministeriums, jeweils ergänzt durch den betreffenden Ressortminister, soll die Aufgabe erhalten, die nicht unter den Katalog fallenden Fälle zu regeln. Darüber wird aber erst in der nächsten Sitzung des Ministerrats beschlossen.
Der Vorlage des Landesarbeitsamtes vom 30.8.48 – durch den Arbeitsminister überreicht – wegen der Einstellung von 20 Angestellten, in der Hauptsache Krankenkassenprüfer, Berufsberater etc., wurde mit der Maßgabe zugestimmt, daß das Landesarbeitsamt Koblenz 15 Personen nach seiner Wahl einstellen kann.10 Dieser einschränkende Beschluß wurde mit 4:3 Stimmen angenommen.
A. Dr. Junges11
Nach eingehender Überprüfung der Personalakte ist festgestellt worden, daß Dr. Junges Ruhestandsbeamter der Eisenbahn war. 1945 wurde er durch den damaligen Regierungspräsidenten von Koblenz eingestellt und nach der ihm übergebenden Urkunde zum Regierungsdirektor ernannt. Die Worte „Unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit” fehlen. Es handelt sich demgemäß also um einen Widerrufsbeamten.
Der Strafregisterauszug, der mittlerweile eingegangen ist, weist einige Gefängnisstrafen nach.
Der Justizminister wies darauf hin, daß noch nicht feststehe, ob die Dr. Junges zur Last gelegten Delikte wegen unerlaubter Warenentnahme im Flüchtlingslager Niederbreisig unter die Amnestie fallen oder von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden. All dies berücksichtigend beschloß der Ministerrat, Dr. Junges zum nächsten gesetzlichen Termin, frühestens zum 1. Oktober 1948, zu entlassen.
B. Odenthal12
Die vom Arbeitsminister vorgeschlagene Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsamtes in der Pfalz wurde auf Vorschlag des Wohlfahrtsministers zurückgestellt, da in der Zwischenzeit gelegentlich des Zusammentritts des Landtags Besprechungen mit den maßgebenden Mitgliedern der Regierungskoalitionspartei geführt werden sollen. 13
C. Hatlapa14
Der vom Arbeitsminister vorgeschlagenen Ernennung zum Oberregierungs- und Obergewerberat wurde nicht zugestimmt
a) unter Hinweis auf verschiedene Vorgänge, die auf eine kommunistische Einstellung schließen lassen,15
b) unter Hinweis auf die bestehende Sparverordnung.16
Da Hatlapa bis zum Jahre 1933 Beamter im Gewerbedienst war, er aber bisher noch keine Urkunde als Beamter von Rheinland-Pfalz hat, wurde beschlossen:
1.) Hatlapa erhält eine Urkunde als Regierungs- und Gewerberat unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,
2.) Hatlapa wird für seine Person unter Berücksichtigung der Tatsache, daß er bisher nach der TO. A. 2 bezahlt wurde und jetzt keine niedrigeren Bezüge haben soll, nach der Gruppe A 2 b besoldet.
Über eine etwaige Beförderung zum Oberregierungs- und Obergewerberat soll erst nach Aufhebung bzw. Ablauf der Sperrverordnung gesprochen werden. Dieser Beschluß wurde bei Stimmenthaltung des Justizministers gefaßt.
D. Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr17
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 18
5. Verschiedenes:19
a) Restitutionen, 20
b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof, 21
c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen.
Diese Punkte wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
d) Bau von Garagen22
Innenminister Steffan teilte mit, daß aufgrund eines früheren Beschlusses des Ministerrats der Garagenbau im Hofe des Dienstgebäudes (früheres Oberpräsidium) im Gange sei.
Finanzminister Dr. Hoffmann berichtete, daß Mittel bewilligt seien, um eine weitere Garage in der Nähe des Lehrerinnenseminars auf Oberwerth zu errichten.
Der Ministerpräsident hatte zuvor die Frage aufgeworfen, ob es auf die Dauer nicht billiger wäre, wenn die Autos in privaten Garagen untergestellt und gepflegt würden.