Minister Stübinger berichtete über die von der französischen Militärregierung ergangene Viehauflage für die Monate Juli, August und September 3, der Ministerpräsident anschließend über die am Tage vorher mit dem Gouverneur geführte Debatte sowohl hinsichtlich der Viehauflage als auch der übrigen Ernährungslage. Das Ergebnis der Aussprache ist in einem Schreiben an den Gouverneur vom 18.6.1948 zusammengefaßt. 4
Bezüglich der Zuteilungen für den Monat Juli ist mit der Militärregierung, gegebenenfalls mit General Koenig, zu verhandeln mit dem Ziele, die Kalorienzahl von 1750 bis 1800 zu erreichen, was nur möglich ist, wenn einerseits die Mehrzuteilungen an Prioritätsstädte entfallen, andererseits die Zuteilungen an Fett, Zucker, Hülsenfrüchte und Teigwaren verdoppelt werden. In Verbindung damit wurde die Frage der Kalorienerhöhung durch deutsche Produkte, insbesondere durch Frühkartoffeln, im Monat Juli, eingehend erörtert. Minister Stübinger erklärte, zur Verteilung in der zweiten Hälfte des Monats Juli Frühkartoffeln einbringen zu können, so daß jeder Normalverbraucher ca. 15 kg Frühkartoffeln erhalten würde. In den Gesamtkalorienplan, welcher der Militärregierung vorzuschlagen ist, sind diese entsprechend einzugliedern. 5
2Zuletzt 78. MRS am 15.6.1948, TOP C.
3Zuletzt wie vorige Anm., TOP 13. Vgl. Best. 860 Nr. 46, S. 93-95 sowie Best. 630,8 Nr. 1092.
4Ein Protokoll dieser Unterredung ist offenbar nicht vorhanden (vgl. Best. 860 Nr. 9586), weil das Gespräch anlässlich der Einweihung der neuen Moselbrücke in Traben-Trarbach durch den GenGouv stattgefunden hatte, worauf sich der MinPräs in seinem Schreiben einleitend bezog (Best. 860 Nr. 1009, S. 277-281). Altmeier wiederholte darin seine Überzeugung, dass er „eine wesentliche Heraufsetzung der Kalorien ab Juli für unerläßlich halte”; er verwies in diesem Zusammenhang auf die Streiks in Ludwigshafen, deren Beendigung nur dadurch möglich geworden sei, weil man sich, auch in der Aussprache im Landtag, dafür ausgesprochen habe, bei der Militärregierung eine fühlbare Erhöhung der Kalorienzahl zu erreichen. Unter Hinweis auf Meldungen, denen zufolge in der Bizone 700 g Fett zur Ausgabe gelangen sollten, drängte der MinPräs gegenüber der Militärregierung auf eine Erhöhung der Ration in Rheinland-Pfalz um 250 auf 500 g. Außerdem bat er um eine Erhöhung der Zuteilungen an Hülsenfrüchten, Teigwaren und Zucker. Vor dem Hintergrund der durch die Fleischauflage verursachten Verringerung der Rationen für die deutsche Bevölkerung erstellte man im Landwirtschaftsministerium Ende Juni/Anfang Juli 1948 eine Zusammenstellung der von 1945-1948 für die Besatzung bereitgestellten Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Brommer, Quellen, S. 634 f.).
5Fortgang 83. MRS am 30.6.1948, TOP G: Vgl. auch Ernährungsfragen im Zusammenhang mit dem Marshallplan 80. MRS am 22.6.1948, TOP 1 und TOP C.
Eingehend besprochen werden diverse Fragen der bevorstehenden Währungsreform. 6
6Zuletzt 78. MRS am 15.6.1948, TOP B. Vgl. Best. 860 Nr. 1073, Nr. 1103, Nr. 2361, Nr. 5919 und Nr. 6124, sowie Best. 950 Nr. 15138 und Nr. 15159. Einen Überblick geben AVGBRD, Bd. 4, S. 20-25, Benz, Art. „Währungsreform“, sowie Kleßmann, Staatsgründung, S. 185-193. Obwohl die Vorbereitungen zur Währungsumstellung bereits seit Monaten im Gange waren (vgl. Best. 860 Nr. 2361, S. 53-67) erhielt MinPräs Altmeier erst an diesem Tag in der Besprechung mit dem GenGouv offiziell die Mitteilung, wonach die Währungsreform am 20.6.1948 erfolgen solle und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen am 19.6.1948 verkündet würden (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 58): Verordnung Nr. 158 bzw. Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens („Währungsgesetz“) vom 18.6.1948, (Journal Officiel 1948, S. 1506-1512); Verordnung Nr. 159 bzw. Zweites Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens („Emissionsgesetz“) vom 18.6.1948 (ebd., S. 1531-1534); Verordnung Nr. 160 bzw. Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens („Umstellungsgesetz“) vom 26.6.1948 (ebd., S. 1537-1543; Separatdruck in einem Sonderheft des „Rheinischen Merkur“ Nr. 25; in: Best. 860 Nr. 2361, S. 121-147); Verordnung Nr. 161 vom 21.6.1948 über eine vorläufige Reform der Steuergesetzgebung („Steuergesetz“) (Journal Officiel 1948, S. 1527 f.; Best. 860 Nr. 2361, S. 91 und S. 101). Der GenGouv unterstrich in diesem Gespräch (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 58) seine Bereitschaft zur einvernehmlichen Lösung aller mit dieser Maßnahme in Zusammenhang stehenden Probleme. Am Tage der Durchführung der Währungsreform selbst, dem 20.6.1948, wurde der MinPräs von der Militärregierung zu einer Besprechung gebeten, da in der Bizone die Frist zur Austeilung des Kopfgeldes bis zum nächsten Tag, Montag, dem 21.6.1948, verlängert worden war und man dazu die Meinung des rheinland-pfälzischen Finanzministers Hoffmann einnehmen wollte, der jedoch zum Ärger des GenGouv nicht zu erreichen war: „Man müsse über diese Gleichgültigkeit an einem Tag wie dem heutigen großes Befremden zum Ausdruck bringen […]“ (Protokoll der Besprechung vom 20.6.1948, in: ebd., Bl. 54). Mit Schreiben vom 22.6.1948 bekundete der GenGouv dem MinPräs gegenüber zwar seine Genugtuung über „die gute Haltung der Bevölkerung” an jenem Tage; auch anerkannte er die Verdienste der ausführenden Dienststellen, die ihre Aufgaben ordnungsgemäß erledigten. Deshalb hätten die französischen Dienststellen schon in der vorigen Woche Anweisungen erteilt, „daß den Angestellten, die infolge der Währungsreform durcharbeiten müßten und infolgedessen besonders stark beansprucht würden, Zulagen zu erteilen wä-ren“ (Lebensmittel, Zigaretten und Wein) (ebd., Bl. 55). Er brachte jedoch noch einmal zum Ausdruck, dass er auf das „lebhafteste überrascht” sei über die völlige Abwesenheit der Beamten der Zentralverwaltung des Finanzministeriums an diesem bedeutsamen Tage. Weder der Finanzminister noch MinR Dahlgrün und MinR Giesen (vgl. 87. MRS am 27.7.1948, TOP A) hätten sich auf ihren Posten befunden, trotz förmlicher Zusagen der beiden letzteren. Der GenGouv wiederholte daher nochmals, was er schon über seinen Kabinettsdirektor hatte ausrichten lassen, dass nämlich den Betreffenden eine strenge Rüge zu erteilen sei (Best. 860 Nr. 1952, S. 211; ähnlich der Vermerk von MinR Dahlgrün über ein Zusammentreffen mit Oberst Noury von der Finanzabteilung der Militärregierung am 21.6.1948, in: Best. 860 Nr. 1103, S. 83). Der MinPräs wies diesen Vorwurf mit Schreiben vom 30.6.1948 nachdrücklich zurück; die Beamten seien auf Posten gewesen (Best. 860 Nr. 2361, Bl. 107-109). Zusätzliche Dramatik hatte die Unterredung von GenGouv und MinPräs am 20.6.1948 dadurch erhalten, dass während des Gesprä-ches eine Meldung einging, der zufolge die Bankangestellten in Ludwigshafen in den Streik treten wollten, wenn ihnen nicht ab dem kommenden Tag die Schwerarbeiterkarte Nr. 3 bewilligt würde (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 55). Um Mitternacht erhielt der MinPräs telephonische Mitteilung von Administrateur Foucry, die Drohung der Ludwigshafener Bankbeamten rühre daher, dass die Landeszentralbank es versäumt habe, die Anordnung der Militärregierung zur Gewährung der Zulagen an die mit Vorbereitung der Währungsreform beauftragten Angestellten weiterzugeben (ebd., Bl. 56 und 57; vgl. Schreiben der Landeszentralbank vom 21.6.1948, in Best. 860 Nr. 2377, S. 309-311). – Fortgang 80. MRS am 22.6.1948, TOP 8.