Aufgrund des Beschlusses des Ministerrats vom 25. Mai 2 wurde der § 164 des Beamtengesetzes teilweise unter Hinzuziehung des Senatspräsidenten Dr. Krüger vom Justizministerium und des Regierungsrates Klein vom Innenministerium erneut behandelt. 3 Nach eingehender Besprechung wurde die endgültige Beschlußfassung wiederum vertagt. Es ist vorher zu ermitteln:
welche Personen nach dem 8. Mai 1945
a) zu Beamten auf Lebenszeit (mit Urkunden)
b) zu Beamten auf Widerruf (mit Urkunden)
c) in Beamtenstellungen (ohne Urkunden)
d) in Beamtenstellungen (mit Urkunden, worin es heißt, daß kein beamtenrechtliches Verhältnis durch diese Berufung begründet wird)
berufen worden sind.
Es wird beschlossen, daß eine erneute Besprechung des § 164 am kommenden Dienstag, den 8. Juni 1948 vormittag 10.00 Uhr stattfindet. 4
2Zuletzt 74. MRS am 25.5.1948, TOP 2
3Vgl. die Zusammenfassungen dieser Beratungen nach Schreiben des Justizministers vom 1.6.1948 (Best. 860 Nr. 4047, S. 139-141) und des Innenministers vom 2.6.1948 (ebd., S. 143-149).
4Fortgang 80. MRS am 22.6.1948, TOP 7.
2. Gesetz zur Vereinfachung des Grundbuchverfahrens 5
Dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der Verordnung zur Vereinfachung des Grundbuchverfahrens, 6 vorgelegt durch den Justizminister mit Schreiben vom 5.2.48, wird einstimmig zugestimmt. 7
5Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3 (zugleich Best. 860 Nr. 4063, S. 3-7).
6Die Verordnung stammte noch aus der NS-Zeit (5.10.1942). Sie war erlassen worden, um die massenhafte Umschreibung von enteignetem Grundbesitz deportierter Juden zu vereinfachen, da viele Schriftstücke, deren Vorlage von der Grundbuchordnung zwingend vorgeschrieben war, nach der Deportation nicht mehr aufgefunden werden konnten (Rummel, Enteignung, S. 166). Die hier beschlossene Änderung war dagegen, wie die Begründung zeigt, durch den allgemeinen kriegsbedingten Verlust an Dokumenten motiviert. (Best. 700,169, Nr. 138, S. 331-333).
7Das Gesetz zur Änderung der Verordnung zur Vereinfachung des Grundbuchverfahrens wurde am 18.8.1948 im LT verabschiedet und am 8.10.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 735 und S. 908; GVBl. I 1948, S. 369).
3. Landesgesetz zur Ergänzung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen 8
Dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Ergänzung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen – vorgelegt durch den Minister der Justiz mit Schreiben vom 4. März 1948 – wird einstimmig zugestimmt. 9
4. Gesetz über die Sozialversicherung der Internierten 10
Das Landesgesetz über die Sozialversicherung der Internierten – vorgelegt durch den Arbeitsminister mit Schreiben vom 14. Mai 1948 11 – wird mit folgenden Abänderungen zugestimmt.
§ 1 soll lauten:
„Internierte – die sich aufgrund einer Anordnung der Militärregierung in Verwahrung befinden – unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.”
Es ist ein neuer § 8 einzufügen, der lautet:
„Der Arbeitsminister wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Landesgesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.”
Der jetzige § 8 wird § 9. 12
8Zuletzt 14. MRS am 11.21.1947. Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4; zugleich Best. 860 Nr. 4062, S. 3-11.
9Das Gesetz wurde am 17.6.1948 vom LT beschlossen und am 12.8.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 724 f.; GVBl. I 1948, S. 315).
10Vorlagen und Ausfertigung in Best. 860 Nr. 4064.
11Best. 860 Nr. 4064, S. 19-21.
12Das Gesetz wurde am 15.7.1948 vom LT beschlossen und am 21.9.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 719 und S. 782 f.; GVBl. I 1948, S. 333).
5. Besprechung über den Marshallplan (Entgegennahme eines Berichtes, Organisationsfragen) 13
Der vorgesehene Bericht des Sachverständigen Professor Dr. Armbruster konnte nicht erstellt werden, weil sich Professor Dr. Armbruster in Paris befindet.
Staatssekretär Dr. Steinlein erörterte eingehend die mit dem Marshallplan zusammenhängenden Probleme hinsichtlich
a) der Stellung des Sachverständigen,
b) der Koordinierung der Zonenarbeit in Baden-Baden,
c) der Koordinierung mit der Bizone durch ein gemeinsames Büro in Paris. 14
Es wurde beschlossen, den gesamten Fragenkomplex erneut in Anwesenheit des Sachverständigen Dr. Armbruster am kommenden Donnerstag, den 10. Juni 1948 zu erörtern. 15
Schon jetzt besteht Übereinstimmung dahin, daß der Sachverständige an die Weisungen der Landesregierung gebunden ist, periodisch schriftliche Berichte zu erteilen und entsprechende Weisungen einzuholen hat.
Mit der Koordinierung durch Dr. Albrecht 16 in Baden-Baden ist die Landesregierung einverstanden, wenn mit gleichen Rechten Dr. Winschuh 17 tätig wird. Eine diesbezügliche Zusage des Herrn Dr. Winschuh wird durch Herrn Minister Dr. Hoffmann herbeigeführt. 18
Für das ständige Büro in Baden-Baden wird als Vertreter von Rheinland-Pfalz Dr. Ciersdorf 19, Mainz, vorgeschlagen. Staatssekretär Dr. Steinlein wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen mit Dr. Ciersdorf zu führen. 20
Für das Pariser Büro werden die Herren Gustav Adolf Schmidt 21, Hermann 22 und Landrat Hummelsheim 23 genannt. Staatssekretär Dr. Steinlein soll mit den genannten drei Personen verhandeln, um festzustellen, wer zur Übernahme dieser Tätigkeit in Paris bereit ist.
Das im Wirtschaftsministerium bestehende Marshallbüro ist durch Herrn Axenfeld besetzt, der zusammen mit dem statistischen Landesamt (Professor Zwick) 24 das jeweils benötigte Material für die Sachverständigen zusammenstellt. Die den Ministern ausgehändigten Plä-ne für das dritte Quartal und für das Wirtschaftsjahr 1948 werden durch die Minister überprüft und in der Sitzung am kommenden Donnerstag abschließend behandelt. 25
13Zuletzt 70. MRS am 14.4.1948, TOP 3. Vgl. auch das Protokoll der am 9.6.1948 in Baden-Baden stattfgefundenen Marshall-Plan-Konferenz für die Länder der französischen Zone mit Prof. Dr. Armbruster als Beauftragtem der gesamten französischen Zone für das ERP und Theodor Axenfeld als Vertreter des rheinlandpfälzischen Wirtschaftsministeriums (Brommer, Quellen, S. 620-629).
14Best. 950 Nr. 15439 und Nr. 15167. Ein weiteres Verbindungsbüro der Länder der französischen Zone war für Washington geplant, wurde aber durch die Übernahme dieser Aufgabe durch das Bundesministerium für den Marshallplan überflüssig (Nr. 15441).
15Fortgang 77. MRS am 11.6.1948, TOP 7.
16Dr. Karl Albrecht, Forschungsstelle für Wirtschaftsaufbau Tübingen, in den 1950er Jahren Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung des Bundesministeriums für den Marshall-Plan (Personalunterlagen konnten im BArch nicht ermittelt werden; vgl. Brommer, Quellen, S. 620 und S. 622-628; Albrecht, Probleme). Zu Albrechts Berichten für die Landesregierung Rheinland-Pfalz vgl. Best. 860 Nr. 1077, Nr. 3629 sowie Nr. 1073, S. 263-265.
17Vorlage hier und im folgenden: „Windschuh“.
18Zur Tätigkeit des Koordinierungsausschusses vgl. Best. 860 Nr. 1073, S. 263-265 und 305 (Statut) sowie allgemein Best. 950 Nr. 15167.
19Vorlage im gesamten Protokolltext: „Ziersdorf“ (Schreibweise im Protokoll der 80. MRS vom 22.6.1948: „Sierstorf“). Armin Ciersdorf (*1891) (ein akademischer Titel konnte nicht nachgewiesen werden), 1908-1911 Ausbildung bei verschiedenen Dienststellen im Regierungsbezirk Mainz, 1914-1928 verschiedene Funktionen in der preußischen Verwaltung, 1926 Amtsrat, 1928 RR im preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 1933 Entlassung, 1933-1936 Geschäftsführer, 1936-1938 stellenlos, 1938-1944/1945 Wirtschaftssachverständiger, am 23.4.1945 Landratsamt Mainz, am 18.8.1945 Regierungspräsidium Rheinhessen, am 8.5.1948 RR, 1950 ORR, 1956 Pensionierung (Best. 860P Nr. 42). Eine Tätigkeit für die ERP-Geschäftsstelle Baden-Baden ist in diesen Unterlagen nicht nachweisbar (vgl. auch Best. 880 Nr. 1376), sie hat aber ausweislich der Organisationsunterlagen in der o. g. Funktion eines stellvertretenden Geschäftsstellenleiters bis mindestens September 1948 stattgefunden (vgl. Schreiben des Badischen Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit vom 23.9.1948 in Best. 950 Nr. 15440).
20Bei ihrer Sitzung am 11.6.1948 legten die Wirtschaftsminister der drei Länder der französischen Zone die Aufgaben der Geschäftsstelle fest (Best. 860 Nr. 1073, S. 405-411; vgl. Protokoll der Marshallplan-Konferenz am 9.6.1948 in ebd., S. 357-379, hier: S. 377-379; Brommer, Quellen, S. 620-629). Mit Schreiben vom 12.6.1948 forderte der GenGouv den MinPräs zur Einrichtung „eines zentralen Sekretariats für den Marshall-Plan“ auf (Best. 860 Nr. 1952, S. 271). Bei einer Sitzung am 2.7.1948 verabschiedeten die Wirtschaftsminister der französischen Zone ein Statut für die neue Einrichtung (ebd., S. 299 und S. 305). Offizieller Name für das Verbindungsbüro bzw. Sekretariat war „Deutsche Geschäftsstelle des E.R.P. für die französische Besatzungszone Deutschlands in Baden-Baden“. Die Aufgabe der „Geschäftsstelle“ bestand in der Unterstützung des Koordinierungsausschusses und der ständigen Verbindung mit den Wirtschaftsministern der Länder der französischen Zone einerseits und den Wirtschaftsbehörden der französischen Militärregierung andererseits (Best. 860 Nr. 1073, S. 305). Leiter war Dr. Sachs, als stellvertretender Leiter war ORR Ciersdorf vorgesehen, Geschäftsstellenbeamter bis 16.9.1948 war Oberzollinspektor Hermann Frietsch, ab 17.9.1948 Zollinspektor Franz Heitz (Best. 950 Nr. 15440 sowie StAF Best. C30/1 Nr. 235). Die Einrichtung wurde zum 31.12.1949 aufgelöst und in die Bundesverwaltung überführt. Vgl. Vogel, Westdeutschland, Teil II, S. 291-294. Die Überlieferung befindet sich im BArch Best. Z 19. Vgl. Best. 860 Nr. 1073 (z. B. über finanzielle Schwierigkeiten ebd., S. 295) sowie Best. 950 Nr. 15440. Zusätzlich zu dieser Einrichtung drängte die Militärregierung im August 1948 auf Einrichtung eines „Generalsekretariats“ der Regierungen ihrer Zone zur Koordinierung der Verhandlungen zwischen den Einzelregierungen und den Frankfurter Stellen (vgl. 94. MRS am 3.9.1948, TOP 1.e). – Fortgang 76. MRS am 8.6.1948, TOP 4.
21Eine Personalakte konnte nicht nachgewiesen werden.
22Eine eindeutige Identifikation war mangels weiterer Erwähnungen nicht möglich.
23Walter Hummelsheim (1904-1984), nach Abitur Lehre im Verlagsbuchhandel, 1925-1926 Abteilungsleiter im Verlag Fratelli Treves in Rom, 1926-1927 Beschäftigung bei der Fa. Weyhe in New-York, 1927-1928 Kustos der Universitätsbibliothek Princeton N.Y./USA, 1928-1932 Direktor bei Pantheon Casas Editrice S.A. in München und Paris, 1932 Studium an der Ecole des Sciences Politiques, 1933 Anstellung in der Vizekanzlei Franz von Papen als Referent für die Auslandspresse, 1934 Verhaftung und KZ Lichtenburg, im selben Jahr entlassen und Emigration nach Paris und London, 1935 Rückkehr nach Deutschland, 1935-1937 Angestellter in der freien Wirtschaft, 1939 in Frankreich kurzzeitig in Haft, nach der Besetzung Auslandsvertreter der Fa. Schering in Paris, 1941 Verhaftung durch die Gestapo, 1942-1945 KZ Buchenwald, 1945-1946 wegen humanitärer Verdienste um im KZ Buchenwald inhaftierte französische Gefangene Einladung nach Paris, zum 1.8.1946 Ernennung zum LR von Bernkastel, 1952 stellv. Generalsekretär der Gemeinsamen Versammlung der EGKS in Luxemburg, 1953 Entlassung aus dem Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. (Best. 860P Nr. 10710; Best. 860Z Nr. 408; Best. 880 Nr. 1329 mit Lebenslauf; Schaaf, Epochen, S. 210 f.). Vgl. weiterhin Best. 700,155, Nr. 57, S. 37-45 (Rede von Hummelsheim aus Anlass seiner Einsetzung als LR von Bernkastel) und ebd. Nr. 53, S. 77-110. Hummelsheim war in eine langjährige dienstrechtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit seinem Vorgänger im Landratsamt zu Bernkastel, dem Trierer RVPräs Kremmler, verwickelt, die ausgesprochen persönliche Vorwürfe involvierte (vgl. 107. MRS am 7.12.1948; Best. 860P Nr. 10701; Best. 880 Nr. 1329; Best. 700,155 Nr. 53; Best. 700,225, Nr. 97). Zu seinen politischen Verhandlungen mit der französischen Militärregierung 1948/1949 vgl. Best. 860 Nr. 1076.
24Prof. Dr. Albert Zwick (1890-1958), Studium an den Universitäten München und Heidelberg, 1919-1927 Direktor des Statistischen Amtes der Stadt Ludwigshafen, 1927-1945 Direktor des Statistischen Amtes der Stadt Köln, ab 1939 zusätzlich Leiter des städtischen Kriegs-, Wirtschafts- und Ernährungsamtes, 1947-1956 Leiter des Statistischen Landesamtes Bad Ems, 1948 Berufung zum Landeswahlleiter, ab 1932 Honorarprofessur an der Universität Köln, ab 1939 desgl. an der Universität Bonn, im Januar 1958 zum Honorarprofessor an der Universität Mainz (Best. 860P Nr. 1920).
25Fortgang 76. MRS am 8.6.1948, TOP 4.
6. Übernahme des Defizits des Oficomex auf die Länder
Bezüglich der Übernahme des Defizits des Oficomex 26 auf die Länder in Höhe von RM 60.455.784,– bis 1. Dezember 1946 und in Höhe von ca. 120 Mill. RM für das Kalenderjahr 1947 beschließt der Ministerrat, daß zunächst der Saaranteil aus diesen Summen zu ermitteln und auszugliedern 27 ist und daß das Land sich an den alsdann verbleibenden Restsummen beteiligt nach dem Schlüssel, der für die allgemeinen Besatzungskosten 28 aufgestellt ist. 29
Voraussetzung dafür ist, daß vorher eine spezifizierte Begründung des Defizits ermittelt und der Landesregierung die Überprüfung ermöglicht ist. Alsdann ist die Landesregierung bereit, eine entsprechende Vorlage dem Landtag zuzuleiten, da im Haushalt Mittel dafür nicht vorgesehen sind.
26OFICOMEX: „Office du Commerce extérieur“. Damit kontrollierte die Besatzungsregierung den gesamten Außenhandel der Länder ihrer Zone (vgl. Best. 860 Nr. 9598, Bl. 203; Best. 950 Nr. 11779; Vogel, Westdeutschland, Teil II, S. 165-167; Ludmann-Obier, Kontrolle, S. 42). Zum hier verhandelten Sachverhalt vgl. das Schreiben des Finanzministers vom 28.4.1948 an den MinPräs und die Minister (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5). Auf der Marshall-Plan-Konferenz der Länder der französischen Zone am 9.6.1948 bezeichnete Prof. Armbruster die Kontrolle des Außenhandels durch die Militärregierung über das Oficomex als einen von drei zentralen Problembereichen, von deren Lösung der Erfolg des Marshall-Planes abhänge (Brommer, Quellen, S. 620-629, hier: S. 621); eine Entschließung der Wirtschaftsminister der drei Länder vom 2.7.1948 wiederholte diese Forderung (Protokoll in Best. 860 Nr. 1073, S. 299-303 und S. 307 f.). Vgl. auch die Denkschrift des Präsidenten der IHK Koblenz vom 30.4.1948 (Brommer, Quellen, S. 572-574, hier: S. 573), den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Baden-Baden vom 17.3.1948 (AVGBRD, Bd. 4, S. 403 f.) und Brommer, Konferenz, S. 368.
27Korr. aus „auszugleichen“ in Best. 860 Nr. 9606 und Nr. 8188 sowie Best. 700,169 Nr. 138, S. 305. Nicht korr. in Best. 860 Nr. 2975, S. 57.
28Vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP F.
29Vgl. Best. 860 Nr. 3551, Best. 700,169 Nr. 138, S. 343, sowie Best. 930 Nr. 2546.
a) Rückständige Forderungen gegen das Reich
Der vom Arbeitsminister mit Schreiben vom 20.5.1948 erstellte Bericht über rückständige Forderungen gegen das Reich in Höhe von 12.251.997,98 RM 30 ist Gegenstand einer eingehenden Besprechung. Finanzminister Dr. Hoffmann gibt zur Kenntnis, daß es verboten ist, irgendwelche Forderungen, die an das Reich gestellt werden, zu begleichen. Der Arbeitsminister wird demgemäß beauftragt, den einzelnen Firmen dies mitzuteilen.
30Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 6. Vgl. auch Best. 860 Nr. 3545, S. 1-3, sowie zu vorliegenden Einzelansprüchen Best. 922 Nr. 7626.
b) Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in der letzten Fassung – vorgelegt vom Innenminister mit Schreiben vom 3.5.1948 – zugestimmt; es ist dem Landtag nunmehr zuzuleiten. 31
31Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP 4. Vgl. Best. 860 Nr. 4065, S. 131 und S. 133-176. Mit Schreiben der Staatskanzlei vom 19.5.1948 wurden die Minister zur nochmaligen Stellungnahme aufgefordert (ebd., S. 163, S. 165 und S. 169); mit Schreiben des Min-Präs vom 4.6.1948 erfolgte die Überleitung an den LT (ebd., S. 167), der das Vorhaben dem Rechts- und Hauptausschuss zuwies (ebd., S. 215; die Protokolle ebd., S. 179-211). Gegen die dabei vorgenommenen Änderungen (vgl. ebd., S. 221 f.) machten die Minister des Innern mit Schreiben vom 17.5.1949 (ebd., S. 217-219) und der Justiz mit Schreiben vom 9.6.1949 (ebd., S. 225-227) Bedenken geltend, so dass sich der Ministerrat damit in der Sitzung am 14.7.1949 erneut befassen musste (ebd., S. 231; Best. 860 Nr. 9612).
c) Wiederaufbauverband Mainz
Der Minister für Wiederaufbau hat mit Schreiben vom 2.6.1948 eine Landesverordnung über die Errichtung des Zweckverbandes Mainz vorgelegt 32 und zum Ausdruck gebracht, daß es sich hierbei um einen Vorschlag der Militärregierung handelt. Die Besprechung und abschließende Behandlung der Landesverordnung wurde vertagt. Schon jetzt wird aber festgestellt, daß eine Beteiligung an den Verwaltungskosten durch das Land in Höhe von 85% nicht in Frage kommt. Angestrebt ist eine Regelung ähnlich derjenigen, die bei der Errichtung des Wiederaufbauverbandes der Stadt Koblenz getroffen wurde, laut welcher die Kosten mit je 50% vom Land und von der Stadt zu tragen sind. Im übrigen ist die Landesverordnung zu überarbeiten und erneut vorzulegen. 33
32Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP 7. Vgl. Best. 860 Nr. 1148, S. 319-323, sowie Best. 930 Nr. 2827. Eine Umsetzung des Vorhabens konnte nicht nachgewiesen werden.
33Fortgang 84. MRS am 2.7.1948, TOP 2.
d) Oberregierungsrat Dr. Weil, Leiter der Preisbildungs- und Preis-überwachungsstelle im Wirtschaftsministerium 34
Es wird beschlossen, die Übernahme in das Beamtenverhältnis im Range eines Oberregierungsrates urkundlich zu bestätigen, nachdem der Bereinigungsbescheid Nr. 1245/E vom 25.6.1947 die Wiedereinsetzung in das frühere Beamtenverhältnis als Oberregierungsrat ausdrücklich ausgesprochen hat. Eine Beförderung zum Ministerialrat ist für die von Dr. Weil innehabende Position nicht vorgesehen.
34Dr. Gerhard Weil (*1888), 1922-1933 LR des Landkreises Koblenz, nach Versetzung in den einstweiligen Ruhestand von Dezember 1933-1945 Dezernent bei der Regierung Aachen, 1946 Dezernent für Preisbildung bei der Präsidialregierung Koblenz, 1947-1948 desgl. im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, im Juni 1948 Entlassung auf eigenen Wunsch (Best. 860P Nr. 3463; Best. 860Z Nr. 1101).
e) Vereidigung der Beamten
Der Innenminister hat mit Schreiben vom 25.5.48 – Abt. 2 a Tgb.-Nr. 982/48 – eine Entscheidung des Ministerrates darüber beantragt, ob der Diensteid schon jetzt entsprechend dem § 4 des vorliegenden Entwurfs des Beamtengesetzes zu erfolgen habe. Der Ministerrat beschließt demgemäß, daß von den Beamten von Rheinland-Pfalz folgender Eid zu leisten ist: 35
„Ich schwöre Treue meinem Volk, Achtung gegenüber dem Willen der Volksvertretung, Gehorsam der Verfassung, den Gesetzen und meinen Vorgesetzten, sowie gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.”
35Nur in Best. 860 Nr. 2975, S. 61: „daß alle Beamten in Rheinland-Pfalz folgenden Eid zu leisten haben […]“.
f) Ministerpräsidentenkonferenz in Frankfurt/M. – Besprechung mit der Militärregierung usw.
Der Ministerpräsident berichtet über die kurzfristige Einladung zu einer Besprechung der Ministerpräsidenten der französischen Zone zusammen mit den Ministerpräsidenten der Bizone in Frankfurt/M., die ohne Bekanntgabe der Tagesordnung für Samstag, den 29.5.48 ergangen war. 36 Gegenstand der Besprechung waren Währungsreform, Steuerreform und Lastenausgleich. Das Ergebnis wurde in einem Schreiben der Ministerpräsidenten an ihre Oberkommandierenden festgehalten. Der Ministerpräsident hat dementsprechend an General Koenig – laut Anlage 1 37– geschrieben.
Eine weitere lose Besprechung der Ministerpräsidenten ist für den kommenden Samstag in Düsseldorf vorgesehen mit dem Thema Kohlenförderung. Außer den Ministerpräsidenten werden die Staatssekretäre Dr. Steinlein und Schmidt an dieser Besprechung teilnehmen. 38
Anschließend berichtet der Ministerpräsident über die Verhandlungen mit der Militärregierung, die zu einer Erhöhung der Brotration auf 250 g rückwirkend ab 1. Juni 1948 führten, wobei außerdem eine Mehlausgabe von 40 – 50 g Brot bleibt, so daß die Brotration praktisch ab 1.6.1948 auf 300 g erhöht wurde 39. Entgegen der Baden-Badener Auflage, 400 g Fleisch an den Normalverbraucher auszugeben, ist die Militärregierung für Rheinland-Pfalz mit der Einschränkung auf 200 g für den Monat Juni einverstanden. Als Voraussetzung für diese Herabsetzung für den Monat Juni hatte die Landesregierung laut Beschluß des Ministerrats mit Schreiben vom 20. Mai 1948 40 verlangt, daß die Auflagen für Militär von 405 t auf 242 t, [für] Berlin von 460 t auf 156 t für den Monat Juni herabgesetzt würden. Diesem Verlangen wurde seitens der Militärregierung entsprochen. Dementsprechend ist der ursprüngliche Plan und zwar
Militärauflage 242 t
Berliner Auflage 460 t
Auflage für Bevölkerung 1.318 t
zusammen 2.020 t
nunmehr wie folgt für den Monat Juni festgesetzt:
Militärauflage 242 t
Berliner Auflage 156 t
Auflage Zivilbevölkerung
(einschließlich Schwerarbeiterzulagen 200 g) 855 t
zusammen 1.253 t
Die Rückstände per 30. Mai 1948, die laut Mitteilung des Landwirtschaftsministers 498 t betrugen, wurden um 2/3 auf 166 t herabgesetzt. Dem Verlangen, diese 166 t im Monat Juni aufzubringen, wurde seitens des Ministerrats nicht zugestimmt, vielmehr wurde aufgrund des Vorschlages des Landwirtschaftsministers beschlossen, auf völlige Streichung zu plädieren und, falls dies nicht möglich sein sollte, zu verlangen, daß diese 166 t auf die restlichen sieben Monate des Jahres umgelegt werden. 41
Besprochen wurde weiterhin die Frage Bundesstaat, Bundesverfassung, Abgrenzung der Länder. 42 Es besteht Übereinstimmung darüber, daß bei eventuell kommenden Verhandlungen der Standpunkt vertreten wird, daß eine Abgrenzung der Länder nicht eine Aufgabe der Ministerpräsidenten sein kann, sondern diese nur nach Schaffung einer deutschen Organisation aufgrund der Selbstbestimmung der Bevölkerung erfolgen kann.
36Die Konferenz fand bereits am 28. Mai statt (AVGBRD, Bd. 4., S. 530-533). Vgl. Best. 860 Nr. 1981.
37Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. In Übereinstimmung mit den übrigen Ministerpräsidenten der Westzonen äußerte Altmeier Bedenken gegen das Konzept einer Währungsreform, die „von den Besatzungsmächten ohne Beteiligung und Verantwortung deutscher Stellen verfügt” werde: Erstens setze ein Erfolg der Währungsreform eine „mit voller Verantwortlichkeit und Handlungsfreiheit ausgestattete deutsche staatsrechtliche Organisation voraus”, die noch nicht vorhanden sei, zweitens könne eine Währungsreform nur gelingen, wenn die „notwendigen Voraussetzungen für sie auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Ernährung, der Brennstoffe und des Transports sofort geschaffen” würden. Die Voraussetzung für eine dauerhafte Stabilisierung der neuen Währung sei der Ausgleich der öffentlichen Haushalte. Der mit der Einführung der neuen Währung, die ebenso wie die Steuerreform als monetäre Regelung durch die Militärregierung verfügt werden soll, verbundene Aufschub des Lastenausgleichs bedeute für viele Bürger, die nicht über Sachbesitz verfügen, eine außerordentliche politische und psychologische Belastung, insbes. für Flüchtlinge und Bombengeschädigte. Wenigstens die Grundsätze des Lastenausgleichs seien daher in die Proklamation der Militärregierung aufzunehmen. Erst damit „wäre die gesetzgeberische Verknüpfung zwischen Währungsreform, Steuerreform und Lastenausgleich im Prinzip gewährleistet.” Darüber hinaus wies der MinPräs darauf hin, dass der Stichtag für die Währungsreform „frühestens in drei Wochen von heute ab liegen kann”, um Improvisationen und willkürliche Handlungen der einzelnen Verwaltungen aufgrund unklarer Weisungen zu vermeiden. Abschließend stellte der MinPräs fest, dass die genannten zwei Voraussetzungen zum besagten Termin nicht gegeben seien und unterstrich nochmals die Notwendigkeit einer deutschen Mitverantwortung.
38Protokoll der Konferenz der MinPräs der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszonen vom 5.-6.6.1948, in AVGBRD, Bd. 4, S. 566-581. Vgl. Best. 860 Nr. 1263, S. 13-41. – Fortgang 76. MRS am 11.6.1948, TOP 7.
39Zuletzt betr. Ernährung allgemein 74. MRS am 25.5.1948, TOP 8. Zuletzt betr. Brotversorgung ebd., TOP A. Vgl. die Besprechung des MinPräs mit der Militärregierung am 2.6.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 65-67).
40Brommer, Quellen, S. 577-580.
41Fortgang 76. MRS am 8.6.1948, TOP 8.
42Dies waren auch Themen der Besprechung zwischen dem MinPräs und Kabinettsdirektor Julitte am 7.6.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 61-64; vgl. Brommer, Quellen, S. 615-617, hier: S. 617). Vgl. in diesem Zusammenhang die von Minister Süsterhenn an den GenGouv gerichtete Denkschrift zur föderalistischen Verfassung eines neuen deutschen Staates (ebd., S. 611-615).