© LAV73. Ministerratssitzung am Dienstag, den 11.5.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Es fehlte: Minister Dr. Süsterhenn.
- 1. Einführung einer Schuhkarte
- 2. Tagesordnung des Landtags
- 3. Baulenkungsgesetz
- 4. Verschiedenes: a) Kartoffelkäferbekämpfung; b) Betriebsküche der Landesregierung; c) Fleischplan H; d) Aufsichtsrat bei der IG Ludwigshafen; e) Ernennungen
1. Einführung einer Schuhkarte 2
Die vom Wirtschaftsministerium in neuer Fassung vorgelegte verkürzte Landesverordnung wird nunmehr angenommen und soll sofort zur Ver¬öffentlichung gelangen.
Die vom Wirtschaftsministerium beigefügten Ausführungsbestimmungen bedurften keiner Besprechung im Ministerrat, weil sie in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen.
2. Tagesordnung des Landtags 3
Die verschiedenen Punkte der Tagesordnung werden eingehend beraten.
Bei dem Punkte 4. Antrag der CDU betr. Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung für Obst und Gemüse 4 (Drucks. 366) 5 soll der Landwirtschaftsminister die in den letzten Sitzungen des Ministerrats herausgestellte Auffassung bekunden, die eine Lockerung der Zwangsbewirtschaftung für Obst und Gemüse vorsieht, jedoch eine völlige Aufhebung für verfrüht erklärt.
Es ist der Wunsch der Regierung, daß das Parlament bzw. sein Ernährungs- und Versorgungsausschuß für die endgültige Gestaltung der diesjährigen Anordnung verantwortlich mitwirkt. 6
Zu den Punkten 11. Antrag der Fraktion der CDU betr. Sonderamnestierung der Schwerkriegsbeschädigten (Drucks. 384) 7 und 12. Antrag der Fraktion der SPD betr. Amnestie für alle ehemaligen Mitglieder der NSDAP (Drucks. 381) 8 soll der Landeskommissar für die politische Bereinigung auf die seit Wochen durch ihn bzw. durch die Landesregierung geführten Verhandlungen mit der Militärregierung hinweisen, die aufgrund der bis jetzt abgegebenen Erklärungen zu einer Amnestie durch die Militärregierung führen werden. Es sollen diese im Gang befindlichen, aber noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen, durch eine Debatte im Landtag nicht gestört werden. 9
Zu den übrigen Punkten der Tagesordnung werden die Ressortminister, je nach dem Verlauf der Debatte, zu sprechen haben, ohne daß es vorheriger Festlegungen durch den Ministerrat bedarf.
3. Baulenkungsgesetz 10
Das in der Sitzung vom 7.5.1948 grundsätzlich beschlossene Baulenkungsgesetz wird vom Finanzminister – Abteilung Wiederaufbau – erneut in der abgeänderten Fassung des § 6, der jetzt lautet:
„Dringlichkeitsfolge
(1) Bei Schäden an Bauten, die öffentlichen, Wohnzwecken und lebenswichtigen Wirtschaftsunternehmen dienen, werden die Baufreigaben in nachstehender Dringlichkeit erteilt:
Dringlichkeitsstufe 1: Wiederherstellungsvorhaben
Dringlichkeitsstufe 2: Unterhaltungs-, Ergänzungs- und Erweiterungsvorhaben
Dringlichkeitsstufe 3: Neuvorhaben
(2) Der Minister für Wiederaufbau kann auf Vorschlag den nachgeordneten Baubehörden die Einstufung bestimmter Bauvorhaben abweichend von den Bestimmungen des Absatzes 1 anordnen.”
vorgelegt und vom Ministerrat angenommen.
Die Bezeichnung „Der Staatssekretär für das Wiederaufbauwesen” ist im Gesetz zu streichen und zu ergänzen durch die Bezeichnung: „Der Finanzminister – Abteilung Wiederaufbau -”.
Das Gesetz soll dem Landtag sofort zugeleitet werden mit dem Ersuchen, die erste Beratung möglichst noch auf die Tagesordnung vom 12.5.48 zu setzen. 11
4. Verschiedenes:
a) Kartoffelkäferbekämpfung
Minister Junglas berichtet über große Vorkommen von Kartoffelkä-fern. Minister Stübinger weist darauf hin, daß eine großzügige Bekämpfung planmäßig durchgeführt werden müsse, wozu die notwendigen Mittel vorhanden seien. Der Ministerrat beschließt, den Landwirtschaftsminister zu beauftragen, diese Bekämpfung mit allen zur Verfügung stehenden Kräften einzuleiten.
b) Betriebsküche der Landesregierung 12
Es war durch die Betriebsversammlung des Innenministeriums bzw. durch eine Eingabe des Gesamtbetriebsrates mitgeteilt worden, daß der Küche neben den Marken der Teilnehmer Lebensmittel nicht mehr zur Verfügung stünden bzw. seitens des Ernährungsministeriums nicht mehr zur Verfügung gestellt würden, so daß am 12.5. die Küche ihren Betrieb einstellen müsse. Nach eingehender Debatte wird festgestellt, daß die Küche aufgrund der Vorschläge des Landwirtschafts- und Ernährungsministers ihre Ausgabe wie bisher fortsetzen wird. 13
c) Fleischplan H
Es wird auf den Beschluß des Ministerrates vom 7.5. verwiesen. 14 Minister Stübinger berichtet, daß Baden und Württemberg für den Monat Juni eine 40%ige Ermäßigung erhalten hätten. Der Ministerrat ist der Meinung, daß je nach Ausgang der Verhandlungen mit der Militärregierung im Landtag zu dem Fleischplan H Stellung genommen werden soll. 15
d) Aufsichtsrat bei der IG Ludwigshafen 16
Minister Dr. Hoffmann weist auf Bestrebungen hin, die durch die Bildung eines aus französischen und deutschen Personen zu bildenden Aufsichtsrates betrieben würden, wobei Dr. Bieroth als Kandidat der Militärregierung genannt worden sei. 17 Es wird festgestellt, daß eine Genehmigung zur Übernahme einer derartigen Position den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nicht eingeholt worden und angesichts der politischen und wirtschaftlichen Folgen auch nicht zu erteilen ist.
Der Innenminister soll generell in einem Runderlaß auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Dr. Bieroth ist durch den Ministerpräsidenten entsprechend zu bescheiden.
Durch Runderlaß des Innenministers ist weiter festzustellen, wer z.Z. bezahlte Nebenbeschäftigungen ausübt, ohne daß eine Genehmigung vorliegt, damit jeder Fall alsdann individuell überprüft und behandelt wird. 18
e) Ernennungen
Minister Steffan bringt das Telegramm der Kreisversammlung Bergzabern bezüglich des durch den Ministerrat abberufenen Landrats Gutting zur Sprache. 19 Der Ministerrat beschließt, daß es bei dieser Abberufung verbleibt, da es den rechtlichen Bestimmungen widerspricht, wenn der Landrat gleichzeitig im Hauptamt seinen Beruf als Rechtsanwalt ausübt bzw. ein Rechtsanwaltsbüro unterhält. Durch frühere Verhandlungen mit Landrat Gutting war festgestellt worden, daß er nicht bereit ist, Konsequenzen nach der einen oder anderen Seite zu ziehen, so daß in Übereinstimmung der Parteien und des Oberregierungspräsidenten der Pfalz die Abberufung des Landrats Gutting und die Berufung des Landrats Grass zum Landrat von Bergzabern vorgenommen wurde. Bei diesem Beschluß ist zu verbleiben. Die Stellungnahme des Kreistages in dieser Angelegenheit ist ungesetzlich 20.