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72. Ministerratssitzung am Freitag, den 7.5.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Minister Dr. Süsterhenn fehlte entschuldigt. 2

Tagesordnung: 3
  • 1. Obst- und Gemüseplan
  • 2. Landesverordnung über die Ausgabe der Schuhkarte
  • 3. Bericht des Sachverständigen Professor Dr. Armbruster über die bisherigen Verhandlungen in Paris
  • 4. Landwirtschaftskammergesetz
  • 5. Bezahlung des 1. Mai
  • 6. Verschiedenes: a) Viehumlage; b) Kartoffeln und Saatkartoffeln; c) Ernennungen und Versetzungen
  • A. Baulenkungsgesetz
  • B. Beamtengesetz
  • C. Aufwandsentschädigung bzw. Leistungszulage für Beamte und Angestellte in der Abteilung Vermögensverwaltung (§ 52)
  • D. Antrag des Präsidenten des Rechnungshofes in die Besoldungsgruppe 2 eingruppiert zu werden
  • E. Wiederaufbauverband Mainz
  • F. Wiederaufbauverband Koblenz
  • G. Weinzuteilung am 1. Mai

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9606 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 109-124; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188; desgl. mit Korrekturen in Nr. 2975, S. 3-17. Anlagen: 1. TO; 2. Gesetz über die Errichtung von Landwirtschaftskammern in Rheinland-Pfalz (Best. 700,169 Nr. 137, S. 125-137; in Best. 860 Nr. 9606: nur Nr. 1).
2Zeitweise anwesend waren Armbruster und die Staatssekretäre (vgl. TOP 3).
3Die vorgegebene TO enthielt nur die Punkte 1-5.

1. Obst- und Gemüseplan 4

Nach eingehendem Vortrag des Landwirtschaftsministers wird beschlossen, mit der Frage der Einführung einer Obst- und Gemüsekarte und der damit zusammenhängenden Bewirtschaftung von Obst und Gemüse den Landtag bzw. den Ernährungs- und Versorgungsausschuß zu beschäftigen. 5

2. Landesverordnung über die Ausgabe der Schuhkarte 6

Die vom Wirtschaftsminister vorgelegte Landesverordnung wird eingehend besprochen. Sie bedarf einiger Ergänzungen bzw. Abänderungen, weil beschlossen wurde, die Landesverordnung lediglich auf die Jahre 1948/49 zu beschränken, so daß infolgedessen keine Schuhkarte erhalten

    a) Erwachsene für 1948/49, wenn sie ab 1.1.1948 bereits aufgrund eines Bezugsscheines ein Paar Schuhe bezogen haben,

    b) Kinder nur für 1949, wenn sie seit 1.1.1948 bis zur Ausgabe der Schuhkarte aufgrund eines Bezugsscheines ein Paar Schuhe erhalten haben.

Die Landesverordnung ist also weitgehend einzuengen. Viele der Bestimmungen, die jetzt in der Landesverordnung enthalten sind, gehören in die Ausführungsbestimmungen. Die Vorlage ist entsprechend umzuarbeiten und der nächsten Sitzung des Ministerrates vorzulegen. 7

4Zuletzt 71. MRS am 29.4.1948, TOP C.
5Für den infrage kommenden Zeitraum konnte nur das Protokoll der Sitzung des Ernährungsausschusses am 19.5.1948 ermittelt werden (V 6025). Dabei stand nicht der oben erwähnte Beschluss, sondern u. a. der Antrag der CDU-Fraktion, die Militärregierung um eine Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung von Obst und Gemüse zu bitten, auf der TO (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 366). – Fortgang betr. Ernährung allg. unten TOP 6.a)-b). Fortgang betr. Obst- und Gemüseversorgung 73. MRS am 11.5.1948, TOP 2/4.
6Zuletzt 71. MRS am 29.4.1948, TOP 8; vgl. Best. 860 Nr. 3532.
7Fortgang 73. MRS am 11.5.1948, TOP 1.

3. Bericht des Sachverständigen Professor Dr. Armbruster über die bisherigen Verhandlungen in Paris 8

Zu diesem Teil der Besprechungen sind die Staatssekretäre zugezogen worden.

Professor Armbruster berichtet eingehend

    a) über Inhalt und Verlauf der bisher in Paris stattgefundenen Verhandlungen,

    b) über die Aufgaben, Ziele und Forderungen, die er als Sachverständiger hinsichtlich der weiteren Sachverständigentätigkeit zu entfalten beabsichtige.

Aus den Reihen der Teilnehmer des Ministerrats wurden diverse Fragen gestellt und der ganze Komplex eingehend behandelt. 9

8Zuletzt 70. MRS am 14.4.1948, TOP 3.
9Fortgang 75. MRS am 3.6.1948, TOP 5

4. Landwirtschaftskammergesetz 10

Der Entwurf 11 wird im § 1 abgeändert, indem nicht drei, sondern nur zwei Landwirtschaftskammern vorgesehen werden und zwar

eine Kammer für die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Montabaur,

eine Kammer für den Oberregierungsbezirk Pfalz und Rheinhessen.

Diese Abänderung wurde gegen die Stimme des Ministers Steffan beschlossen.

Im § 5 Aufgaben: fällt die Ziffer: e) „die Einrichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten“ fort. Sollte sich im Verlauf der Kammertä-tigkeit die Notwendigkeit zur Eingliederung in die Kammer herausstellen, so kann dies aufgrund des letzten Satzes des § 5: „Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt dem Minister für Landwirtschaft und Ernährung vorbehalten” geschehen.

Der § 8 „Zusammensetzung (Mitgliederzahl)” erhält nach eingehender Beratung folgende Neufassung:

(1) Gewählt werden:

1) in jedem Kreis von den haupt- und nebenberuflich tätigen Landwirten, und zwar von den Eigentümern, Nutznießern oder Pächtern land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter. Ein Mitglied und ein Stellvertreter müssen der Betriebsgrößengruppe bis zu 10 ha angehören.

Der Grundbesitz des Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz muß mindestens ½ Hektar, bei wein-, obst- und gartenbaulich genutzten Flä-chen mindestens ¼ Hektar umfassen. Die Stadtkreise bilden mit dem zugehörigen Landkreis einen Wahlkreis.

2) in je zwei Kreisen ein Mitglied und ein Stellvertreter von den ständig beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeitnehmern;

3) in jeder Kammer durch Zuwahl der Volksversammlung je ein weiteres Mitglied nebst Stellvertreter

    a) aus Vorschlägen der landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände,

    b) aus der Zahl der im Kammerbezirk tätigen Landfrauen aus Vorschlägen der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsorganisation,

    c) aus Vorschlägen der landwirtschaftlichen Fachverbände.

(2) Die Vollversammlung kann außerdem bis zu drei Mitglieder aus den Reihen der um die Landwirtschaft besonders verdienten Persönlichkeiten des Kammerbezirks wählen.

(3) Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Erstmalig werden die Ausscheidenden durch das Los bestimmt. Hierbei sind alle Personenkreise gleichmäßig zu berücksichtigen. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitgliedes rückt für den Rest der Wahlzeit dessen Stellvertreter auf.

§ 19 wird gestrichen 12

Die so veränderte einstimmig beschlossene Vorlage ist dem Landtag sofort zuzuleiten, damit die erste Beratung noch auf die Tagesordnung der Sitzung des 12. Mai gesetzt werden kann. 13

10Vgl. 56. MRS am 9.12.1947, TOP 19.
11Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2; zu den verschiedenen Entwürfen vgl. Best. 860 Nr. 3797, S. S. 45-79 und S. 89-101, ferner Nr. 4058, S. 3-83. Vgl. auch Nr. 3668, S. 1-11.
12§ 19 betraf die Rechtsstellung der Beamten und Angestellten (Best. 860 Nr. 4058, S. 11)
13Der Gesetzentwurf wurde als LT-Drucks. Nr. 388 eingebracht und in der LT-Sitzung am 13.5.1948 dem Rechtsausschuss und dem Agrarpolitischen Ausschuss überwiesen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 672; vgl. Best. 860 Nr. 4058, S. 71-85). Die nach den dort beschlossenen Änderungen erstellte Vorlage wurde als Drucks. Nr. 435 dem LT erneut vorgelegt, nochmals sowohl im Agrarpolitischen Ausschuss als auch im Rechtsausschuss beraten (vgl. ebd., S. 91-118) und schließlich als Drucks. Nr. 496 erneut eingebracht (ebd., S. 119-129, mit weiteren Änderungsanträgen ebd., S. 131-140). Das Gesetz wurde am 16.7.1948 verabschiedet und am 6.9.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 841 f.; GVBl. I 1948, S. 325 f.).

5. Bezahlung des 1. Mai

Es wurde folgendes festgestellt: 14

Artikel 57 der Verfassung hat den 8-Stundentag als gesetzliche Regel erklärt und festgelegt, daß Sonntage und gesetzliche Feiertage arbeitsfrei sind. Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag für alle arbeitenden Menschen. Das Arbeitsentgeld für die in die Arbeitszeit fallenden gesetzlichen Feiertage ist zu zahlen. Dementsprechend wird klargestellt, daß es sich bei dem Schreiben des Arbeitsministers vom 23.4.48 nicht um eine gesetzliche Anordnung, sondern um eine Empfehlung handelt.

Es besteht Übereinstimmung darüber, daß eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitsentgeltes dann besteht, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tage einen nachweislichen Ausfall an Arbeitsentgelt erleidet.

14Zuletzt 71. MRS am 29.4.1948, TOP I.

6. Verschiedenes

a) Viehumlage 15

Staatsminister Stübinger berichtet, daß die maßgebenden Stellen der Militärregierung für den Monat Mai eine Auflage von 400 t zur Versorgung der Truppe erlassen und mit den Entnahmen zwischenzeitlich im Kreis Kreuznach begonnen hätten, nachdem durch das Ausbleiben der Maiauflage seitens des Landwirtschaftsministeriums (in Erfüllung des jüngst gefaßten Ministerratsbeschlusses) 16 die Schlachthöfe für die Versorgung der Truppe über keine Vorräte mehr verfügten.

Der Ministerpräsident berichtet eingehend über die gelegentlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Mai in Baden-Baden geführten Verhandlungen 17, bei denen er die Unmöglichkeit der bisherigen Erfüllung der Auflagen eingehend dargetan und wobei sowohl der Generalgouverneur als auch General Koenig weitgehende Zusagen hinsichtlich einer Überprüfung der derzeitigen Auflagen gemacht hätten mit dem Ziele, die Auflagen für die Truppe und Berlin herabzusetzen, um in Verbindung mit einer Auflagenherabsetzung für die Zivilbevölkerung eine Schonung der Viehbestände für die nächsten Monate herbeizuführen 18. Das Ziel weiterer Verhandlungen muß sein:

    a) Streichung aller Auflagenrückstände per 30. April 1948,

    b) Herabsetzung der Auflagen für die Truppe und Berlin,

    c) Herabsetzung der Fleischausgabe an die Bevölkerung bis auf einen Satz von 200 g pro Monat.

Weitere Verhandlungen über die Streichung der Verpflichtung, die Militärauflagen in A- und B-Tieren zu erfüllen, sollen unverzüglich mit der Militärregierung aufgenommen werden 19.

15Zuletzt betr. Ernährung allgemein 72. MRS am 7.5.1948, TOP 1. Zuletzt betr. Viehumlage 71. MRS am 29.4.1948, TOP 2.
16Vgl. 71. MRS am 29.4.1948, TOP I.
17Vgl. das Wortprotokoll der Konferenz vom 5.5.1948 (Best. 860 Nr. 9598, Bl. 146-151).
18In einer Besprechung am 13.5.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 75) unterstrich der Gen-Gouv dem MinPräs gegenüber die Unterstützung, die er der deutschen Seite bei diesen Verhandlungen gewährt habe.
19Insgesamt beinhaltete die Güteklassifikation des Viehs die Gruppen A-D (vgl. Best. 940 Nr. 523). – Fortgang betr. Ernährung allgemein unten TOP 6.b). – Fortgang betr. Fleischversorgung 73. MRS am 11.5.1948, TOP 4.c).

b) Kartoffeln und Saatkartoffeln 20

Minister Stübinger berichtet über die Zusage von weiteren 15.000 t Speisekartoffeln. Einschließlich der früheren Zusagen seien infolgedessen 33.700 t Speisekartoffeln zu liefern, von denen bis zur Stunde 14.000 t eingetroffen seien. Bei diesen Speisekartoffeln handelt es sich, wie Besichtigungen gezeigt haben, zum größten Teil um gutes Saatgut. Minister Stübinger schlägt infolgedessen vor, mit der Militärregierung zu verhandeln mit dem Ziele, 5.000 t hiervon nicht als Speisekartoffeln, sondern als Saatgut verwenden zu können 21.

20Zuletzt betr. Ernährung allgemein oben TOP 6.a). Zuletzt betr. Saatkartoffeln 71. MRS am 29.4.1948, TOP D. Zur allgemeinen Ernährungssituation vgl. das Protokoll der Besprechung zwischen MinPräs und GenGouv am 13.5.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 74-75).
21Fortgang betr. Ernährung allgemein 73. MRS am 11.5.1948, TOP 2. – Fortgang betr. Kartoffelversorgung 79. MRS am 18.6.1948, TOP 1.

c) Ernennungen und Versetzungen

aa) Regierungsvizepräsident Knieper 22 soll abberufen und zunächst beurlaubt werden.

Finanzminister Dr. Hoffmann wird die weitere Beschäftigung im Finanzministerium (Amt für Wiedergutmachung) in der Zwischenzeit in die Wege leiten.

Zum Regierungspräsidenten wird ernannt der bisherige Amtsbürgermeister Rörig in Altenkirchen 23

bb) Landrat Bornheim 24 soll abberufen werden wegen diverser Meinungsverschiedenheiten sowohl mit den Parteien als auch mit der Militärregierung. Über seine weitere Beschäftigung an anderer Stelle (vielleicht Wirtschaftsministerium) sollen Verhandlungen geführt werden. Staatssekretär Dr. Steinlein wird Landrat Bornheim hinsichtlich seiner weiteren Beschäftigung überprüfen 25.

Als Nachfolger wird Landwirtschaftsrat Dr. Hanns Sinzig/Unkel 26 einstimmig aufgrund eines Vorschlages des Innenministers vom 7.5.48 zum Landrat von Altenkirchen ernannt.

cc) Als Nachfolger des verstorbenen Landrats Kastenholz/ Wittlich 27 wird auf Vorschlag des Innenministers vom 7. Mai 1948 Rechtsanwalt Dr. Hans Puhl 28 ernannt 29.

dd) Der derzeitige Leiter des Landesernährungsamtes Groß wird zum Oberregierungsrat auf Widerruf ernannt. Groß – der seit 1941 in der öffentlichen Verwaltung tätig ist – kann nach 10-jähriger Verwaltungstätigkeit als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden. Eine verbindliche Zusage hierüber ist nicht zu erteilen. Auch müssen selbstverständlich alle kommenden gesetzgeberischen Maßnahmen vorbehalten bleiben 30.

Bei dieser Gelegenheit wird erneut festgestellt, daß das Landesernährungsamt aufzulösen und in eine Abteilung des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums umzuwandeln ist 31.

ee) Der derzeitige Generalstaatsanwalt Doller soll einem einstimmigen Ministerratsbeschluß zufolge pensioniert werden. Seine weitere Tätigkeit ist im Hinblick auf sein Verhalten als Regierungsvizepräsident der Pfalz nicht erwünscht 32.

ff) Die Militärregierung hat mit Note Nr. 2050/SG vom 26.4.48 33 mitgeteilt, daß sie der Entlassung des Dr. Summerer, der zur Zeit beim Oberregierungspräsidium Pfalz beschäftigt ist, nicht zustimmt 34. Dem Vorschlag der Militärregierung folgend soll Dr. Summerer als Angestellter in der bisherigen Vergütungsgruppe probeweise in das Wirtschaftsministerium nach Koblenz berufen und dortselbst geprüft werden, ob er weiter verwendungsfähig ist. Die Beschäftigung wird voraussichtlich in der Rechtsabteilung erfolgen. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß diese Stelle dem Wirtschaftsministerium zusätzlich zu bewilligen ist 35.

22Zuletzt 59. MRS am 30.12.1947, TOP G. – Fortgang 107. MRS am 7.12.1948, TOP 1.b).
23Vorlage: „Röhrig“. Zuletzt 59. MRS am 30.12.1947, TOP G. – Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP H.
24Richard Bornheim (*1885), Studium an den Universitäten Köln, Bonn, Zürich und Paris, Diplom an der Hochschule für Kommunal- und Sozialverwaltung in Köln, Tätigkeit in der Stadtverwaltung Köln, beim Bürgermeisteramt Liblar und im Landratsamt Bergenheim, 1920-1933 Bgm in Kirchherten, 1933 entlassen, bis 1939 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Köln, nach Entzug der Zulassung durch das Landesfinanzamt Köln 1939 Wirtschaftsberater in Köln bis 1945, ab 20.6.1945 LR in Altenkirchen, 1948 Abberufung und Versetzung in den Wartestand, 1950 Pensionierung (Best. 880 Nr. 1308).
25Bornheim war im Februar 1947 vom Militärgericht Montabaur wegen angeblich verbotener Ausfuhr von Schlachtvieh (er hatte im Einvernehmen mit dem Kreisversammlungsausschuss junge Fahrochsen im Austausch gegen Schlachtvieh in das Kreisgebiet eingeführt) zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt, aber in der Revision vom obersten Militärgericht Bad Ems vollständig freigesprochen worden. Im Verlauf der Verfahrens hatten der Kreisversammlungsausschuss, 132 Mitarbeiter der Kreisverwaltung und die „Vereinigung der politisch Verfolgten des Naziregimes“ Solidarerklärungen abgegeben; auch war Bornheim von Innenminister Steffan unterstützt worden (Best. 860P Nr. 1308). – Fortgang 106. MRS am 2.12.1948, TOP A.
26Dr. Hanns Sinzig (*1901), 1920-1923 Studium der Landwirtschaft an der landwirtschaftlichen Hochschule Bonn-Poppelsdorf, 1928 Promotion, 1928-1929 Assistent am Tierzuchtamt Köln, 1930 psychologischer Eignungsprüfer am Arbeitsamt Köln, 1930-1931 Ausbildung zum Landwirtschaftslehrer, 1931-1933 Landwirtschaftslehrer bei der Landwirtschaftskammer Bonn, 1933 entlassen, anschließend arbeitslos bzw. Fabrikarbeiter und Angestellter, 1945 Einstellung im Oberpräsidium Bonn, 1946 Ernennung zum Landwirtschaftsrat, 1947 Referatsleiter Weinbau und Leiter der Außenstelle (Abt. Landwirtschaft für den Rheinisch-Bergischen Kreis), um 1947/48 Leiter des Landwirtschaftsamtes Bonn, 1948 LR des Kreises Altenkirchen, 1966 Pensionierung (Best. 860P Nr. 10737).
27Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden.
28Dr. Johann Hans Puhl (*1907), Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Bonn, Köln und Genf, nach der juristischen Staatsprüfung am OLG Köln als Gerichtsreferendar in Bonn-Bad Godesberg, Sinzig und am Kammergericht in Berlin tätig, bis 1933 Tätigkeit für die Zentrumspartei und katholische Jugendbewegung, 1934-1939 Tätigkeit für eine Versicherungsgesellschaft, 1939 Militärdienst (zuletzt Stabsintendant), 1946 Internierung in Bayern, 1946 stellv. Geschäftsführer der Zonenzentrale München des Suchdienstes, 1948 Nominierung zum LR in Wittlich zurückgezogen, dafür Ernennung zum LR des Kreises Zell, 1954 Wechsel ins Auswärtige Amt, zuletzt Generalkonsul, 1972 Pensionierung (Best. 860P Nr. 7385). – Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP G.
29Die Ernennung des vom MinPräs für diesen Posten zunächst vorgeschlagenen MinR Robert Michael Barzen war von der Militärregierung mit Schreiben vom 19.2.1948 als „nicht zweckmäßig“ abgelehnt worden (Best. 860 Nr. 1951, S. 367; vgl. 59. MRS am 30.12.1947, TOP E).
30Vgl. 42. MRS am 12.9.1947, TOP B, sowie Best. 860P Nr. 495.
31Anlass waren Sparzwänge und allgemein die Klage über zuviel Bürokratie (vgl. 107. MRS am 7.12.1948, TOP 5). Ein Artikel der RZ vom 20.3.1948 resümierte das Ergebnis einer Umfrage unter der Überschrift: „Alle Berufe verlangen Behördenabbau“. Unter den Behörden, deren Abschaffung eine nicht unbeträchtliche Quote von Befragten wünsche, erwähnte der Artikel auch die an Stelle des Landeswirtschaftsamtes neu gegründeten Bezirkswirtschaftsämter. Der MinPräs nahm dies am 21.2.1948 zum Anlass einer Rückfrage beim Wirtschaftsminister, der gereizt darauf hinwies, dass diese Behörde bereits seit 1.9.1947 aufgelöst sei (Best. 860 Nr. 1283, S. 483-487).
32Der Beschluss wurde nicht ausgeführt, Doller vielmehr 1949 zum Präsidenten des Landgerichts Mainz ernannt (vgl. 33. MRS am 22.7.1947, TOP 1). Gleichwohl hatte die Landesregierung zu diesem Zeitpunkt offenbar die gegen Doller nicht nur von der CDU der Pfalz vorgebrachte Kritik akzeptiert (ebd.). Als bekannt wurde, dass Doller in Zusammenhang mit seiner Abberufung als ORVPräs der Pfalz wieder in seine Stelle als Generalstaatsanwalt in Neustadt eingesetzt werden sollte, erhob „Eine Gruppe sozialdemokratischer Juristen“ in einem ohne persönliche Unterschrift an Justizminister Süsterhenn gerichteten Schreiben vom 28.2.1948 heftige Anklagen und Vorwürfe; sie drohte auch eine Veröffentlichung in der Presse an „in dem Augenblick, wo Herr Doller erneut die Behörde des Generalstaatsanwalts in Neustadt in amtlicher Eigenschaft betreten wird“ (Best. 860P Nr. 318). Doller selbst wehrte sich nach seiner Wiedereinsetzung mit Schreiben vom 24.5.1948 an den MinPräs gegen seine vorzeitige Pensionierung unter Hinweis auf seine politische Opposition während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft (ebd.).
33Vgl. Best. 860 Nr. 1952, S. 553.
34Dr. Lothar Summerer (*1903), 1922-1927 Studium an den Universitäten Mannheim, Heidelberg, Frankfurt/M. und Würzburg, 1932-1944 Syndikus in Düsseldorf, 1944 Re-ferent bei der Industrie- und Handelskammer in Heidelberg, Mai-August 1944 Militärdienst, ab Juni 1945 Angestellter beim Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz bzw. bei der Regierung der Pfalz. Summerer wurde vom ORPräs im November 1947 gekündigt; durch Einspruch des Betroffenen und der Militärregierung verzögerte sich die Ausführung der Kündigung bis zum 31.5.1949. Eine Verwendung im Sinne des obigen Ministerratsbeschlusses ist nicht nachweisbar (Best. 860P Nr. 1672).
35Vgl. Schreiben des GenGouv vom 6.2.1948 an den MinPräs (Best. 860 Nr. 1951, S. 453) und dessen Antwortschreiben vom 20.4.1948 (Nr. 1009, S. 525), ferner die Erwiderung des GenGouv vom 26.4.1948 (Nr. 1952, S. 553, und die Antwort des Min-Präs vom 10.5.1948 (Nr. 1009, S. 451).

A. Baulenkungsgesetz 36

Nach einleitenden Bemerkungen des Staatssekretärs Schmidt wird das Baulenkungsgesetz grundsätzlich beschlossen. Es ist aber mit Abänderungen des § 6 in die nächste Sitzung des Ministerrats erneut einzubringen, wobei in Anwesenheit des Justizministers auch die verfassungsrechtliche Frage eines selbständigen Staatssekretärs für das Bauwesen zu besprechen ist 37.

B. Beamtengesetz 38

Im Beamtengesetz, welches durch den ministeriellen Unterausschuß beraten wurde 39 und der nächsten Ministerratssitzung vorzulegen ist, soll die Revisionstätigkeit nicht auf die B-Stellen beschränkt bleiben, sondern auf alle Stellen A 4 b aufwärts ausgedehnt werden 40.

36Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP C.
37§ 6 regelte die „Dringlichkeitsfolge“ bei Wiederaufbaumaßnahmen (vgl. Best. 860 Nr. 4059, S. 71-85, hier: S. 75-77). – Fortgang 73. MRS am 11.5.1948, TOP 3.
38Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP 3.
39Auf Beschluss der Ministerratskommission vom 15.4.1948 wurde ein Abänderungsvorschlag erstellt (Best. 860 Nr. 4047, S. 129-131).
40Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP 2.

C. Aufwandsentschädigung bzw. Leistungszulage für Beamte und Angestellte in der Abteilung Vermögensverwaltung (§ 52) 41

Der Ministerrat beschließt, daß es bei der früheren Ablehnung betreffend Zuwendungen bzw. Leistungszulagen für Angestellte und Beamte aus grundsätzlichen Erwägungen verbleiben muß.

D. Antrag des Präsidenten des Rechnungshofes in die Besoldungsgruppe 2 eingruppiert zu werden

Der Präsident des Rechnungshofes hat mit Schreiben vom 27.4. unter Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgten Ernennungen von Staatssekretären beantragt, den Präsidenten des Rechnungshofes besoldungsmäßig mit den Staatssekretären gleichzustellen. Es wird festgestellt, daß laut Gesetz vom 3.12.47 über die Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten usw 42. Staatssekretäre ebenso wie der Präsident des Rechnungshofes nach der Besoldungsgruppe B 5 besoldet werden, wodurch die Gleichstellung praktisch durchgeführt ist. Eine Höhergruppierung wird abgelehnt.

41Bezug: Beamte, welche die im Kontrollratsgesetz Nr. 52 bestimmte Vermögenskontrolle auszuüben hatten (12. MRS am 31.1.1947, TOP 2). Hintergrund des TOP dürfte der Umstand gewesen sein, dass die Vermögenskontrolle den damit beauftragten Mitarbeitern der Ämter besondere Aufgaben auferlegte.
42Vgl. 70. MRS am 14.4.1948, TOP 2, sowie GVBl. I 1948, S. 275.

E. Wiederaufbauverband Mainz 43

Staatssekretär Schmidt teilt mit, daß der Wiederaufbauverband (Zweckverband) Mainz laut Mitteilung des Vertreters der Militärregierung seine Arbeiten auf der bisherigen Basis fortsetzen soll 44.

F. Wiederaufbauverband Koblenz 45

Bezüglich der Wiederaufbaugemeinschaft der Stadt Koblenz wird der Text der Vereinbarung 46 umgearbeitet und mit der Militärregierung abgestimmt. Die Vereinbarung ist alsdann mit der Stadt Koblenz abzuschließen 47.

G. Weinzuteilung am 1. Mai 48

Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß die Weinausgabe zum 1. Mai, die nur an die Arbeitnehmer erfolgt ist, Unzufriedenheit in den übrigen Kreisen der Bevölkerung ausgelöst hat, indem weder selbständige Gewerbetreibende noch Landwirte, noch Hausfrauen etc. in den Genuß einer Flasche Wein gekommen sind. Der Landwirtschaftsminister wird beauftragt, mit der Militärregierung zu verhandeln, um die Ausgabe einer Flasche Wein an alle Erwachsenen zu erreichen, soweit sie durch die Ausgabe zum 1. Mai nicht bereits berücksichtigt sind.

43Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP 7.
44Vgl. das Schreiben Schmidts an den MinPräs vom 5.5.1948 (Best. 860 Nr. 1148, S. 281). – Fortgang 75. MRS am 3.6.1948, TOP 7.c).
45Zuletzt 71. MRS am 29.4.1948, TOP 9.
46Vgl. 68. MRS am 19.3.1948 sowie Schreiben des MinPräs an den GenGouv vom 31.5.1948 (Best. 860 Nr. 1009, S. 403-407).
47Fortgang 84. MRS am 2.7.1948, TOP 2.
48Zuletzt 70. MRS am 14.4.1948, TOP 8.e).