© LAV71. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 29.4.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- A. Raumfrage
- 1. Besprechung über die Teilnahme der Staatssekretäre an den Sitzungen des Ministerrats
- B. Ernennung von Dr. Steinlein zum Staatssekretär
- 2. Ernährungslage
- C. Bewirtschaftung von Obst und Gemüse (2.b)
- D. Übersicht über die Versorgung mit Saatkartoffeln (2.d)
- 3. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit
- 4. Ministerialzulage
- 5. Lohnerhöhung bzw. Lohnangleichung
- 6. Landesverordnung über die Lieferbarkeit von Wertpapieren
- 7. Ausgleichsabgabe beim Schwerbeschädigteneinsatz
- 8. Landesverfügung über die Einführung einer Schuhpunktkarte
- 9. Wiederaufbaugemeinschaft Stadt Koblenz
- 10. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses für Fragen der Währungsreform und des Kriegslastenausgleichs
- 11. Benzinverteilung 3
- E. Interzonenamt
- F. Gehaltszahlung an den Treuhänder der ehemaligen Deutschen Bank in Neustadt
- G. Gebührenordnung bezüglich der Entnazifizierung
- H. Eisenbahnverkehrsrat
- I. Bezahlung des 1. Mai 1948
- J. Ernennung von Landräten
- K. Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Landeskommissar für die politische Säuberung
A. Raumfrage 4
Nach eingehender Aussprache wird beschlossen, die Verteilung der Räume zurückzustellen, bis die von den einzelnen Ministerien angeforderten Pläne vorliegen. Jedes Ministerium soll alsdann einen maß-gebenden Beamten bestimmen. Dieses Gremium soll unter dem Vorsitz eines Vertreters der Staatskanzlei einen endgültigen Vorschlag für den Ministerrat ausarbeiten. 5
1. Besprechung über die Teilnahme der Staatssekretäre an den Sitzungen des Ministerrats
Es wird beschlossen, daß die Staatssekretäre generell nicht an den Sitzungen des Ministerrats teilnehmen, es aber jedem Minister überlassen bleibt, seinen Staatssekretär bei Besprechungen entsprechender Punkte der Tagesordnung zuzuziehen. Die Tätigkeit des Staatssekretärs vollzieht sich alsdann beratend.
B. Ernennung von Dr. Steinlein zum Staatssekretär
Die Ernennung des Regierungspräsidenten Dr. Steinlein zum Staatssekretär im Wirtschafts- und Verkehrsministerium wird einstimmig gebilligt, nachdem die Zustimmung entsprechend der Verabredung in der Sitzung des Ministerrats vom 14.4.48 bereits vorher durch den Ministerpräsidenten telefonisch bei den Ministern Steffan und Dr. Hoffmann eingeholt war.
Es wird bei dieser Gelegenheit der Einspruch der SPD besprochen, der sich nicht gegen die Person Dr. Steinlein richtet, sondern lediglich das Verfahren bemängelt, indem die Fraktion vorher nicht gefragt worden war. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß er in der Befragung um Zustimmung der Minister Steffan und Dr. Hoffmann eine entsprechende Zustimmung der SPD erblickt habe.
Mit der vorläufigen Nichtbesetzung des Postens des Regierungspräsidenten von Trier ist der Ministerrat einverstanden. Es soll nach entsprechender Zeit, nachdem sich Dr. Steinlein in sein Amt eingearbeitet hat, eine endgültige Klärung erfolgen.
2. Ernährungslage 7
Minister Stübinger berichtet über die allgemeine Ernährungslage, über die Verhandlungen bezüglich der Viehumlage in Baden-Baden 8, laut welchen die Fleischration von 540 g auf 400 g gekürzt werden soll, wogegen erhöhte Fischzuteilungen erfolgen würden, und zwar Prioritätsstädte statt bisher 750 g, zukünftig 1250 g, Mehl statt bisher 20 g zukünftig 50 g, Hülsenfrüchte: Erhöhung um 50% 9.
Nach eingehender Besprechung faßt der Ministerrat folgenden Beschluß:
Der von der französischen Militärregierung in Baden-Baden ausgearbeitete und auferlegte Fleischplan H 10 wird abgelehnt, da seine Durchführung eine völlige Vernichtung unseres Viehbestandes bedeuten würde. Kein Minister kann bei der Durchführung dieses Planes mitwirken.
Der Ministerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf die Auffassung der Militärregierung in Koblenz, die keineswegs von der Auflage des Viehplanes H überzeugt wäre. 11
Minister Stübinger wird beauftragt, eine Aufstellung zu fertigen, aus der im einzelnen die gesamte Viehauflage im 1. Vierteljahr 1948 hervorgeht, wieviel % hiervon Berlin, die Saar, die Besatzung und die Zivilbevölkerung erhalten hat. 12
Weiterhin ist eine Aufstellung zu erstellen, aus welcher die Kalorienzahl für die tatsächlichen Lebensmittellieferungen während der ersten drei Monate des Jahres 1948 ersichtlich ist.
Der Ministerpräsident soll aufgrund dieser Basis weitere Verhandlungen mit der Militärregierung führen. 13
C. Bewirtschaftung von Obst und Gemüse 14
Nach eingehender Aussprache wird Landwirtschaftsminister Stübinger beauftragt, der nächsten Ministerratssitzung einen Plan vorzulegen, enthaltend
a) diejenigen Obstsorten, die auch weiterhin zu bewirtschaften sind,
b) die Gemüsesorten, die auflagenmäßig zu erfassen sind.
Man vertritt den Standpunkt, daß die Erzeuger mit einem tragbaren Teil ihrer Obsternte im Wege der Auflage zu erfassen sind. Bei solcher Handhabung verbleibt dem Erzeuger ein größerer Teil seiner Ernte zur freien Verwertung, wodurch er sich um so eher bereit finden wird, die Auflage zu erfüllen.
Bei Gemüse ist ebenfalls im einzelnen festzulegen, welche Sorten der Bewirtschaftung unterliegen. Im einzelnen ist dabei nur an Feldgemü-se, nicht aber an Feingemüse wie Spargel, Küchenkräuter etc. gedacht.
Minister Stübinger weist darauf hin, daß die vorjährigen Gemüseerträge keinen Maßstab für die diesjährige Bewirtschaftung abgeben könnten. Es wäre ausgeschlossen, Konsumgemüse, z.B. Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut, völlig aus der Bewirtschaftung herauszulassen. Man müßte diese Gemüsesorten, die zum Teil in außerordentlich großen Mengen angepflanzt würden, ebenso wie die Kartoffeln, in die Bewirtschaftung einbeziehen. 15
D. Übersicht über die Versorgung mit Saatkartoffeln
Bei Saatkartoffeln berichtet Minister Stübinger, daß bisher 48.000 t ausländische Saatkartoffeln geliefert und noch weitere ca. 6.000 t zu erwarten seien. Diese Menge sei so gut wie es irgendwie ging in die bedürftigen Kreise geschleust worden. Über weitere Lieferungen von Saatkartoffeln zu verhandeln sei zwecklos, nachdem in wenigen Tagen der Termin für die Auslegung von Saatkartoffeln beendet sei.
Es besteht Übereinstimmung darüber, daß das Landwirtschaftsministerium allerschnellstens nach Beendigung der Auslegung feststellen muß, welche Hektarfläche Saatkartoffeln tatsächlich angebaut worden ist. Hierbei muß sehr genau verfahren werden, damit für die weiteren Verhandlungen mit der Militärregierung von vornherein Klarheit besteht und Auseinandersetzungen über die tatsächlich angebaute Hektarfläche ausgeschlossen bleiben. 16
3. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit 17
Dem vorgelegten Entwurf des Justizministeriums wird zugestimmt 18. Es ist dem Landtag sofort zuzuleiten, damit er noch in der Sitzung vom 12. Mai in erster, zweiter und dritter Lesung verabschiedet wird. Dadurch soll erreicht werden, daß die Amnestie noch zum 18. Mai 1948 verkündet wird. Sollte die formelle Zustimmung der Militärregierung, die mit der Justizabteilung bereits herbeigeführt wird, bis zum genannten Termin nicht mehr zu erlangen sein, so wären Landesregierung und Landtag wenigstens in der Lage, der Bevölkerung die Tatsache der Annahme dieses Gesetzes durch den Landtag zu proklamieren. Aus diesem Grunde soll bei der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag die Anregung gegeben werden, eventuell schon vor Beginn der Landtagssitzung oder aber sofort während der Tagung den Rechtsausschuß mit der Vorlage zu beschäftigen. 19
4. Ministerialzulage 20
Finanzminister Dr. Hoffmann teilt mit, daß die Ministerialzulage keinen sozialen Ausgleich, sondern eine Leistungszulage für qualifizierte Arbeiten darstelle. Aus diesem Grunde sei auch ihre Differenzierung und zwar aufgrund eines Beschlusses des Finanzausschusses erfolgt.
Nach eingehender Besprechung beschließt der Ministerrat, daß eine Herabsetzung von bisher RM 40,– auf RM 30,– in jedem Falle eine nicht zu vertretende Härte darstellt. Der Finanzminister wird aus diesem Grunde beauftragt, nach Rücksprache mit dem Finanzausschuß eine Erhöhung der Beträge von RM 30,– auf RM 40,– durchzuführen. 21
5. Lohnerhöhung bzw. Lohnangleichung 22
Aufgrund der Vorlage des Arbeitsministers vom 28.4.48 23 nebst anhängender Aufstellung beschließt der Ministerrat, den Arbeitsminister zu bevollmächtigen,
1) mit der Beratenden Lohnkommission zu verhandeln,
2) möglichst nur zwei Ortsklassen festsetzen zu lassen.
Der Ministerratsbeschluß stellt also eine Verhandlungsgrundlage für den Arbeitsminister dar. 24
6. Landesverordnung über die Lieferbarkeit von Wertpapieren
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Landesverordnung vom 22.4.48 25 im Prinzip zuzustimmen unter der Voraussetzung, daß Finanzministerium und Justizministerium sich über die endgültige Fassung unter Berücksichtigung der Einlassungen im Schnellbrief des Justizministeriums vom 28.4.48 einigen. 26
7. Ausgleichsabgabe beim Schwerbeschädigteneinsatz 27
Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
8. Landesverfügung über die Einführung einer Schuhpunktkarte 28
Der Ministerpräsident berichtet, daß die vorgelegte Landesverfü-gung 29 noch auf Wirtschaftsminister Neumayer zurückgeht und von Dr. Nowack ausgearbeitet wurde. Sie entspreche hinsichtlich des Kreises der Bezugsberechtigten nicht den im Ministerrat früher stattgehabten Besprechungen. Außerdem hat der Justizminister verschiedene juristische und stilistische Bedenken laut Schnellbrief vom 29.4.48 30 angemeldet.
Der Ministerrat beschließt:
a) Es kommt nicht eine Landesverfügung, sondern eine Landesverordnung in Frage
b) § 2 Abs. 3 ist dahingehend abzuändern, daß die Schuhpunktkarte – wenn auch erst am 1. Mai 1948 zur Ausgabe kommend – mit dem 1. Januar 1948 beginnt, also für die Jahre 1948 und 1949 für Erwachsene bzw. für das Jahr 1948 für Kinder maßgebend ist.
Wer innerhalb dieser Dauer – praktisch also seit 1.1.1948 – aufgrund eines Bezugsscheines ein Paar Schuhe erhalten hat, erhält infolgedessen die Schuhpunktkarte für 1948/49 nicht. Eine weitergehende Einschränkung bis 1. Mai 1947 hält der Ministerrat für unzweckmäßig. 31
9. Wiederaufbaugemeinschaft Stadt Koblenz 32
Der Wiederaufbauminister Hoffmann weist darauf hin, daß die Vereinbarung hinsichtlich der Formulierung schlecht und zu überprüfen sei 33. Die grundsätzlichen Beschlüsse aufgrund der Ministerratssitzungen vom 19.3. und 2.4.48 sind dabei zu beachten 34.
Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, die Noten der Militärregierung wegen der Wiederaufbaugemeinschaft der Stadt Koblenz allerschnellstens zu beantworten 35, wird der Wiederaufbauminister beauftragt, die redaktionelle Überprüfung schnellstens durchzuführen und den Text der Vereinbarung alsdann der Staatskanzlei zuzuleiten. 36
10. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses für Fragen der Währungsreform und des Kriegslastenausgleichs 37
Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. 38
11. Benzinverteilung 39
Der Ministerrat ist der Auffassung, daß ausschließlich die Landesregierung die ihr als Verwaltungskontingent zugeteilte Menge Benzin innerhalb der Verwaltung aufzuteilen hat.
Die Frage soll gelegentlich mit dem Generalgouverneur besprochen werden. 40
E. Interzonenamt
In der letzten Ministerratssitzung war beschlossen worden, die Verantwortlichkeit für die Vorgänge im Interzonenamt zu überprüfen 41. Der Ministerpräsident hat festgestellt:
a) daß das Interzonenamt ressortmäßig dem Oberregierungsrat Dr. Nowack unterstellt war,
b) daß Dr. Nowack die Überprüfung der Vorgänge dem Leiter des Interzonenamtes, Weber 42, selbständig überlassen hat 43.
Die von dem Staatssekretär Dr. Steinlein für die Neuorganisation des Interzonenamtes vorgelegte Landesverfügung wird genehmigt. 44
F. Gehaltszahlung an den Treuhänder der ehemaligen Deutschen Bank in Neustadt
Minister Dr. Hoffmann berichtet, daß für Dr. Eichenlaub ein Gehalt in Höhe der Bezüge des Oberregierungspräsidenten der Pfalz vereinbart sei. Eichenlaub verlange aber Bezüge in der Höhe, wie er sie während seiner Tätigkeit als Oberregierungspräsident erhalten habe.
Dem gegenüber vertritt der Ministerrat die Meinung, daß ihm lediglich die jeweiligen Bezüge des Oberregierungspräsidenten der Pfalz zustehen. Diese sind bekanntlich aufgrund der jüngst erfolgten Gehaltsregelung der oberen Beamten ermäßigt worden.
G. Gebührenordnung bezüglich der Entnazifizierung
Minister Dr. Hoffmann verweist darauf, daß der Apparat der politischen Säuberung sehr hohe Kosten verursachen und die erhobenen Gebühren diese Kosten in keinster Weise decken würden.
Minister Junglas wird beauftragt, die Gebührenordnung einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls eine Staffelung vorzunehmen.
H. Eisenbahnverkehrsrat
Der Ministerpräsident schneidet die Nachfolgerschaft des Ministers Neumayer im Eisenbahnverkehrsrat an. Der Ministerrat beschließt:
1.) Minister Neumayer wird als Mitglied des Eisenbahnverkehrsrates abberufen.
2.) Staatssekretär Dr. Steinlein wird als Nachfolger ernannt. Der als Vertreter eingesetzte Präsidialdirektor Hüpper wird abberufen und an seiner Stelle Ministerialdirektor Calujeck ernannt.
3.) Der bisherige Vertreter des Verwaltungsrates der Gemeinschaft der Südwestdeutschen Eisenbahnen (Strohm) soll diese Vertretung entsprechend der Satzung sechs Monate lang ausüben. Er hat sie am 1.12.1947 übernommen und hat infolgedessen die Vertretung bis 31.5.48 auszuüben. Nach diesem Termin wird Rheinland-Pfalz den Vertreter für ein halbes Jahr bestimmen 45.
I. Bezahlung des 1. Mai 1948
Unter Bezugnahme auf den Erlaß des Arbeitsministers vom 23.4.48 teilt Minister Bökenkrüger mit, daß die Arbeitgeber im wesentlichen die Lohnzahlung für den 1. Mai durchführten. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß es nicht angängig sei, zu erklären, man stehe auf dem Standpunkt, daß für den 1. Mai eine Lohnzahlung durchzuführen wäre, sondern es sei notwendig, daß die Lohnzahlungsverpflichtung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen entweder ausgesprochen werde oder nicht.
Im übrigen vertritt der Ministerrat die Auffassung, daß die Lohnzahlung zu leisten sei 46.
J. Ernennung von Landräten
Aufgrund des Vorschlages von Minister Steffan wird Landrat Spiess/Frankenthal 47 abberufen und Roth 48 zum kommissarischen Landrat ernannt. Die hierzu notwendige Zustimmung der Militärregierung ist herbeizuführen 49.
K. Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Landeskommissar für die politische Säuberung 50
Minister Junglas berichtet, daß der stellvertretende Landeskommissar für die politische Säuberung Maxim Kuraner 51 bei ihm einen Antrag auf Zahlung der Aufwandsentschädigung als Ministerialdirektor verlangt habe. Die Besoldung des Herrn Kuraner erfolgt in der Höhe eines Ministerialdirigenten, während er die politische Stellung eines Ministerialdirektors erhalten hat. Die hierdurch entstehenden Nachteile rechtfertigen nach der Auffassung des Ministerrats umgekehrt auch die mit der politischen Stellung des Ministerialdirektors verbundenen Vorteile (Aufwandsentschädigung).