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70. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 14.4.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer2
1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9606, in Best. 700,169 Nr. 137, S. 193-205, und in Best. 860 Nr. 8188. Anlage: TO (Best. 860 Nr. 9606 und Nr. 8188; Best. 700,169 Nr. 137, S. 207, mit Notizen).
2Die Minister Feller (KPD) und Neumayer (DP) hatten Anfang April 1947 ihre Ämter abgegeben (siehe oben Einleitung, S. #).
Tagesordnung:
  • 1. Personalien
  • 2. Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz
  • 3. Marshallplan
  • 4. Vorgänge im Interzonenamt
  • 5. Gesetz über Wirtschaftstreuhänder-Kammern
  • 6. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses
  • 7. Rechtsstellung der Professoren der Staatlichen Akademie für Verwaltungswissenschaften in Speyer
  • 8. Verschiedenes

1. Personalien

Es wird für diejenigen Ministerien, die in Personalunion von einem Minister verwaltet werden, die Berufung von Staatssekretären beschlossen, die über die Planstellen der betreffenden Ministerien aufgrund des Gesetzes „zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz vom 3.12.1947” zu besolden sind. 3

Der Ministerialrat beschließt einstimmig zu benennen:

    a) zum Staatssekretär im Wiederaufbauministerium den bisherigen Ministerialdirektor im Landwirtschaftsministerium Otto Schmidt,

    b) zum Staatssekretär im Kultusministerium die bisherige Oberstudiendirektorin im Kultusministerium Dr. Mathilde Gantenberg. 4

Für den zu ernennenden Staatssekretär im Wirtschafts- und Verkehrsministerium liegt ein Vorschlag noch nicht vor. Der Ministerprä-sident bittet um die Genehmigung und erhält sie auch, die Zustimmung zu einem eventuellen Vorschlag durch Rückfrage bei den einzelnen Ministern herbeizuführen, da mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Besetzung im Wirtschaftsministerium die nächste Sitzung des Ministerrats nicht abgewartet werden soll.

Wegen einer eventuellen Wiederbesetzung der durch die Berufung des Herrn Otto Schmidt freigewordenen Ministerialdirektorenstelle im Landwirtschaftsministerium soll später ein Beschluß gefaßt werden. Es ergibt sich hieraus die Notwendigkeit grundsätzlicher Erörterungen hinsichtlich der zweiten Stellen in den einzelnen Ministerien, worüber sich die Fraktionen zunächst zu äußern haben.

3Das Gesetz war am 3.12.1947 vom LT beschlossen worden, seine Ausfertigung erfolgte rückwirkend zum 1.10.1947 am 14.7.1948 (vgl. 44. MRS am 19.9.1948, TOP A).
4Dr. Mathilde Gantenberg (1889-1975), 1913 Abitur, 1914-1918 Studium an den Universitäten Bonn und Münster mit Promotion, 1921 Lehramtsprüfung, Lehrtätigkeit in Koblenz, Xanten und Bad Kreuznach, 1928-1933 Stadtverordnete der Zentrums-Partei in Bad Kreuznach, 1933 Entlassung, anschließend Arbeit in der Landwirtschaft, 1936/1937 Lehrerin in der Schweiz, 1940-1945 Buchhandelsangestellte in Trier, 1945-1948 OSt-Dir`in an der Auguste-Viktoria-Schule Trier; 1948-1951 Staatssekretärin im Ministerium für Unterricht und Kultus, 1951 Wartestand, 1954 Pensionierung, Mitbegründerin der CDP in Trier, 1945-1948 Stadtrat Trier, MdBLV, 1-2. WP und 3. WP bis 1.10.1957 MdL, 2. und 3. WP MdB (am 8.10.1956 nachgerückt), 1965 Verleihung des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern (Best. 860P Nr. 10779; Mehl-Lippert/ Peckhaus, Abgeordnete, S. 186; Simon, Die Abgeordneten, S. 151 f.).

2. Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz 5

Die Militärregierung hat mit Note Nr. 1966/SG vom 1. April 1948 6 dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Dienstbezüge der leitenden Beamten der Zentral- und Mittelbehörden und von Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz vom 3. Dezember 1947 7 zugestimmt unter der Voraussetzung, daß der zweite Abschnitt des § 1 bezüglich der Provinzialdirektoren gestrichen wird. Dieser Abschnitt lautet:

„Die Provinzialdirektoren der Pfalz kommen in Wegfall. Die im Amt befindlichen Provinzialdirektoren erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe A 1 a (Endstufe). Sie behalten ihre Dienstbezeichnung.”

Grundsätzlich besteht die Auffassung, daß auf diesen Absatz verzichtet werden kann

    a) indem praktisch keine Provinzialdirektoren mehr ernannt werden,

    b) die jetzt noch im Amt befindlichen Provinzialdirektoren der Pfalz eine Herabsetzung der Bezüge in die Besoldungsgruppe A 1 a (Endstufe) erfahren, was gegebenenfalls durch Einreihung dieser Gruppe in die Liste der im § 1 genannten Beamten zum Ausdruck kommen kann.

Der Finanzminister wird beauftragt, eine diesbezügliche Überprüfung vorzunehmen und die Unterlagen für die eventuelle Änderung des Gesetzestextes zur Beantwortung der Note beizubringen. 8

5Zuletzt 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/21.
6Vgl. Best. 860 Nr. 1952, S. 747.
7Vgl. 44. MRS am 19.9.1947, TOP A.
8Die endgültige Fassung wurde dementsprechend gefasst (vgl. GVBl. 1948, S. 275).

3. Marshallplan 9

Der Ministerpräsident berichtet über den Verlauf der bisherigen Verhandlungen bezüglich der Ernennung von Sachverständigen. 10 Vorgeschlagen wurden seitens der Landesregierung auf der Sitzung der Ministerpräsidenten in Baden-Baden am 17.3.48 11

Prof. Dr. Armbruster, Mainz, 12

Industrieller Dr. Winschuh, Lambrecht/Pfalz. 13

Eine Ernennung ist bisher noch nicht erfolgt. Je nach dem Umfang der aus der Bizone zur ernennenden Sachverständigen ergibt sich die Zahl der Sachverständigen für die französische Zone. Nach den bisher vorliegenden inoffiziellen Mitteilungen ist für die französische Zone nur mit zwei Sachverständigen zu rechnen und zwar

Prof. Dr. Armbruster für Rheinland-Pfalz,

Eugen Dörtenbach von der Industrie- und Handelskammer Südbaden, 14 letzterer zugleich auch für Südwürttemberg.

Zur Besprechung des Marshallplanes und der sich für unser Land hieraus ergebenden Notwendigkeiten und Vorschlägen 15 hat der Ministerpräsident die vorgesehenen Sachverständigen Dr. Armbruster und Dr. Winschuh zur Teilnahme an der Sitzung des Ministerrates eingeladen. Prof. Dr. Armbruster war aber am gleichen Tage in Baden-Baden beansprucht, während Dr. Winschuh anwesend war und dem Ministerrat eingehend über die bisher in Baden-Baden geführten Verhandlungen mit den beteiligten Vertretern der drei französisch besetzten Länder berichtete. Für das II. Vierteljahr 1948 seien 15 Millionen Dollar vorgesehen. Für das Rechnungsjahr – das Ende Juni 1948 beginne und bis Anfang Juli 1949 laufe, stünden bisher 93 Millionen Dollar für Einkäufe fest. Im wesentlichen sollten Getreide, Mehl, Öl, Fette, Hülsenfrüchte, Kaffee, Textilien wie Baumwolle, Wolle, dann Eisen, Metalle und auch Kohle eingeführt werden.

Herr Winschuh betonte die Notwendigkeit einer Sicherung dafür, daß die nach dem Marshallplan vorgesehenen Einfuhren auch tatsächlich dem Lande zugute kämen. Wenn der Marshallplan eine tatsächliche Ankurbelung des Wirtschaftslebens zur Folge haben könne, sei es notwendig, mit der Militärregierung die Frage der Herabsetzung der Besatzungskosten 16 zu vereinbaren und weiterhin den Umfang der laufenden Produktion sicherzustellen, über den das Land frei verfü-gen könne. Weiterhin sei die Erstellung eines Besatzungsstatutes erforderlich.

Weiterhin wurde die politische Seite des Marshallplanes erörtert.

Hinsichtlich eines guten Zusammenarbeitens ist die Errichtung eines Büros notwendig, das alles notwendige Zahlenmaterial zusammenzutragen hat, damit die Sachverständigen jederzeit auf schnellstem Wege mit allen Unterlagen versorgt werden können. Dabei ist vor allem zu beachten, daß sich aus den kommenden Pariser Verhandlungen laufend die Notwendigkeit weiterer Materialforderungen ergibt. Dieses Büro muß den Sachverständigen also jederzeit zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist für diese Bürotätigkeit zunächst Herr Axenfeld 17 vom Wirtschaftsministerium, weiterhin ein Mitarbeiter vom statistischen Landesamt.

Herr Dr. Winschuh erklärte seine Bereitschaft, in jedem Falle der Landesregierung beratend zur Verfügung zustehen, egal, ob er als Sachverständiger nach Paris gehe oder als Sachverständiger für die deutsche Landesregierung tätig sei. 18

9Vgl. oben die Einleitung, S. #.
10Vgl. Schreiben des MinPräs an den Chef der Staatskanzlei vom 21.4.1948 (Best. 860 Nr. 1073, S. 433).
11AVGBRD, Bd. 4, S. 400-404. Zur Konferenz siehe oben Anm. # zur 68. MRS am 19.3.1948.
12Hubert Franz Armbruster (1911-1995), 1931 rechtswissenschaftliches Studium in Berlin, Heidelberg und Freiburg, 1935 Referendar-Examen, 1937 Promotion, 1939 große juristische Staatsprüfung, 1939-1940 Militärdienst, 1940 Referent bei der Handelskammer Freiburg/Br., 1941 Bank für internationalen Zahlungsausgleich in der Schweiz, November 1941 Verhaftung in Lörrach, 18.2.1942 Verurteilung wegen Wehrkraftzersetzung zu drei Jahren Zuchthaus, Straflager, 9.12.1942 Einzug zum Militärdienst bis zur Gefangennahme durch russische Streitkräfte am 17.4.1945, 1946 Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft, am 25.2.1946 Einstellung als Referent beim Staatssekretariat für die französisch besetzte Zone Württembergs und Hohenzollerns in Tübingen, 1946 Berufung zum außerordentlichen Professor der Rechtswissenschaft an die Universität Mainz, 1950 Wahl zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den LT von Rheinland-Pfalz, 1954 persönlicher Ordinarius an der Universität Mainz, 1962 ordentlicher Professor, bis zur Emeritierung 1976 Richter am Internationalen Verwaltungsgericht Genf (Ruppert, Abschied; Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Hubert Armbruster; Best. 860P Nr. 8839).
13Vorlage im Protokoll stets: „Windschuh“. Dr. Josef Winschuh (*1897), Fabrikant in Lambrecht, Beirat bei der Industrie- und Handelskammer der Pfalz (Adressbuch der Stadt Neustadt, 1961; LASp Best. R 18, Kartei).
14Eugen Dörtenbach, Industrie- und Handelskammer Ravensburg (Brommer, Quellen, S. 567, S. 620 und S. 802).
15Zur Durchführung des Marshallplanes in der französischen Zone, insbes. in Rheinland-Pfalz, vgl. Best. 860 Nr. 1073-1077 und Nr. 3562-3564, in Nr. 3562 insbes. die Materialienzusammenstellung vom 24.5.1948 (S. 1-309) und den „Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufbau der 3 Länder der französischen Besatzungszone Deutschlands“ vom 29.5.1948 (S. 527-699), ferner Best. 940 Nr. 744 und Nr. 745, Best. 950 Nr. 10131, Nr. 15167 und Nr. 15168, sowie den amtlichen Bericht: Die Wirtschaft der französischen Besatzungszone im ersten Marshallplan-Jahr. Bericht des Koordinierungsausschusses für die deutschen Marshallplan-Arbeiten, (o. O.) 1949. Eine erste koordinierende Sitzung der Sachverständigen der Länder der französischen Zone hatte bereits am 6.4.1948 in Bühl/Baden stattgefunden (Best. 860 Nr. 1073, S. 511-521); am gleichen Tage waren in Baden-Baden die Wirtschaftsminister mit Vertretern der Militärregierung zu Beratungen über die Umsetzung des Marshallplanes zusammen getroffen (Protokoll von Dr. Nowak, in ebd., S. 501-507).
16Dazu 83. MRS am 30.6.1948, TOP F.
17Theodor Axenfeld (*1905), 1924 Abitur in Naumburg/Saale, Tätigkeit in der Wirtschaft, 1927 Auswanderung nach Sierra Leone, 1929 Gründung eines Export-Import-Unternehmens zusammen mit einem französischen Gesellschafter, 1939 interniert, im Lager vierjährige Tätigkeit als Sprachlehrer für Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch, 1944-1945 in Alberta (Kanada), 1945 Rückkehr nach Deutschland (sowjetische Zone), 1946 Gründung einer Zweigniederlassung einer Hamburger Exportfirma in der französischen Zone, 1947 Tätigkeit als selbständiger Exportkaufmann, Februar 1948 Einstellung als Referent beim Sonderbeauftragten für die Lebensmitteleinfuhr, zum 1.4.1948 Versetzung in das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Juni 1948 Ernennung zum Leiter des Büros zur Bearbeitung des Marshallplans, zum 1.2.1949 Abordnung zum Marshallplan-Büro nach Paris, zum 1.11.1949 Übernahme in das Bundesministerium für Angelegenheiten des Marshallplanes, Bundesvertretung bei der OEEC in Paris (Best. 860P Nr. 1542; vgl. Schreiben des Beauftragten der drei Länder der franzö-sischen Zone für die Einrichtung der deutschen Organisation in Paris, Dr. Paulssen, vom 15.11.1948 in Best. 950 Nr. 15167).
18Zur Tätigkeit der deutschen Marshall-Plan-Verbindungsbüros in Paris und Baden-Baden vgl. Best. 950 Nr. 15439 und Nr. 15440 sowie Barch Best. Z 19 – Fortgang 75. MRS am 3.6.1948, TOP 5.

4. Vorgänge im Interzonenamt

Der Justizminister gibt die Eingabe des Oberstaatsanwalts Koblenz vom 2.4.48 bekannt. Es wird anschließend die Frage der Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums erörtert. 19 Der Ministerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf seine Schreiben, die er dem Wirtschaftsminister am 2.1., 7.1. und 27.1. 20 zugehen ließ und gibt weiter den Inhalt seines Schreibens vom 5.4.48 an den Wirtschaftsminister bekannt, 21 worin die Frage der Verantwortlichkeit gestellt wurde. Der Ministerrat beschließt, diese Feststellung abzuwarten.

Gegen den in die Affäre verwickelten Oberregierungs- und Kulturrat Hahn 22 ist sofort ein Disziplinarverfahren einzuleiten. 23 Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat weiterhin, das Außenhandelsamt 24 mit dem Interzonenamt zusammenzulegen und gegebenenfalls Oberregierungsrat Kratt mit der Leitung zu betrauen. 25

19Zusätzlich zur Frage nach der Verantwortung des Amtes beim Scheitern eines Kompensationsgeschäftes (vgl. 61. MRS am 28.1.1948, TOP L) kam nun der Vorwurf von Schiebungen (vgl. „Rhein-Zeitung“ vom 21.2.1948) hinzu (Best. 860 Nr. 3572, S. 21-86); drei Mitarbeiter, darunter der bisherige Leiter, wurden in Untersuchungshaft genommen (ebd. Nr. 1283, S. 497). Vgl. die entsprechende Anfrage der Militärregierung vom 18.2.1948 (ebd., Nr. 1951, S. 377), sowie den Bericht, den der MinPräs dazu am 6.3.1948 vorlegte (ebd., Nr. 1008, S. 149).
20Vgl. Best. 860 Nr. 3572, S. 5.
21Best. 860 Nr. 3572, S. 31-33.
22Theodor Josef Hahn (*1891), 1915-1916 Ausbildung in der Landwirtschaftsverwaltung, 1916-1918 Referent im Kriegsausschuss für Ersatzfutter in Berlin, 1918-1920 Leiter des Versuchsgutes Römerhof der Landwirtschaftskammer Bonn, 1920-1921, Landwirtschaftslehrer in Fulda, 1921-1922 Pädagogisches Seminar an der Höheren Landwirtschaftschule in Weilburg, 1922-1930 Direktor der Landwirtschaftsschule in Bebra, 1930-1932 probeweise Abordnung als Hilfsarbeiter im Preußischen Ministerium für Landwirtschaft sowie als Direktor der Staatlichen Domäne Denzerheide bei Bad Ems, 1932-1934 Direktor ebd., 1934-1939 Tätigkeit in den Kulturämtern Koblenz, Euskirchen und Waldbröl, 1939-1942 Provinzialernährungsamt Essen, 1943-1955 Kulturamt Koblenz bzw. Abt. IV Landeskultur des Ministeriums für Landwirtschaft, Leiter der Abteilung Landeskultur im Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung im Range eines Oberregierungs- und Kulturrats, 1951 RDir, 1952 MinR, 1956 Pensionierung (Best. 860P Nr. 673).
23Parallel zum Disziplinarverfahren (Verdacht auf Vorteilsnahme) wurde eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung durchgeführt, die sich aber in erster Linie gegen die angeblich von Hahn begünstigte Person wegen Wirtschaftsverbrechens richtete. Das gegen Hahn gerichtete Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, desgleichen das Disziplinarverfahren (Best. 860P Nr. 673).
24Vgl. dazu Best. 860 Nr. 6530 und Nr. 1952, S.441.
25Auf Antrag des MinPräs vom 14.5.1948 genehmigte die Militärregierung mit Schreiben vom 15.5.1948 die Ernennung von Kratt zum Leiter des Interzonenamtes (Best. 860 Nr. 1952, S. 437). – Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP E.

Die Punkte

5. Gesetz über Wirtschaftstreuhänder-Kammern 26

6. Bildung eines interministeriellen Fachreferentenausschusses 27

7. Rechtsstellung der Professoren der Staatlichen Akademie für Verwaltungswissenschaften in Speyer 28

werden abgesetzt und sollen später behandelt werden.

26Die Vorlage für dieses Gesetz beruhte auf einem Antrag der DP-Fraktion (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 263); nach Bearbeitung im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr und Beratungen im LT-Rechtsausschuss sowie mit den berufsständischen Vertretern wurde die Vorlage 1951 als erledigt betrachtet (Best. 860 Nr. 958, S. 321-439).
27Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP 10.
28Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP 1.b).

8. Verschiedenes

a) Fleischversorgungsplan für das Jahr 1948 29

Minister Stübinger berichtet, daß der französische Plan für die Fleischauflage für das Jahr 1948 32.000 t vorsehe. Demgegenüber sehe der deutsche Plan für Rheinland-Pfalz nur 18.000 t vor. Den französischen Plan könne er unter keinen Umständen anerkennen, da er die Dezimierung der gesamten Viehbestände zur Folge habe. Die Regierungen in Südbaden und Württemberg hätten dieselben Beschlüsse gefaßt und er bitte das Kabinett, sich seiner Auffassung anzuschließen. Nach längerer Aussprache beschließt der Ministerrat, Minister Stübinger die Vollmacht zu erteilen, bei der nächsten Zusammenkunft des Zentralernährungsausschusses den französischen Plan für die Fleischauflage 1948 abzulehnen. Insbesondere wird auch darauf verwiesen, daß bei einer Anerkennung der Auflage von 32.000 t diese im Marshallplan entsprechend verrechnet werden, während aus der eigenen Produktion höchstens 18.000 t geliefert werden können. 30

b) Präsidialerlaß über die Pflichtabrechnung im Güterkraftverkehr vom 20.11.46 31

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9.4.48 vorstehenden Erlaß aufgehoben. 32 Nach längerer Aussprache wird festgestellt, daß der Erlaß bis zur Genehmigung durch die Militärregierung noch in Kraft bleibt, ein rechtloser Zustand also im Augenblick nicht besteht. Die Vorlagen sollen dem Finanzminister zur Prüfung und Erledigung zugeleitet werden.

c) Landesverfügung über die Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Lande Rheinland-Pfalz vom 3.10.47 33

Die von Minister Neumayer aufgehobene Landesverfügung bleibt nach Auffassung des Ministerrates bis zur endgültigen Genehmigung der Militärregierung bestehen, so daß ein rechtloser Zustand im Augenblick nicht besteht.

Die Neuregelung der Angelegenheit wird bis zur Stellungnahme durch die Militärregierung zurückgestellt. 34

d) Standarten

Die in der letzten Ministerratssitzung beschlossenen Standarten für die Autos der Minister werden im Entwurf vorgelegt. 35 Es wird beschlossen, sofort für jeden Minister zwei Standarten in Auftrag zu geben. Die Standarte für den Ministerpräsidenten soll mit goldgestickter Umrandung hergestellt werden.

Ferner wird beschlossen, für die fünf Regierungspräsidenten Wimpel anfertigen zu lassen.

Daneben wird beschlossen, daß das Landeswappen als Plakette zur Anbringung an die Autos der Minister angefertigt werden soll.

e) Zuteilung von Wein an die Angehörigen der Landesregierung zum 1. Mai 1948

Die Eingabe des Betriebsrates an den Ministerpräsidenten, die gleiche Zuteilung, die zum 1. Mai 1947 an die Betriebsangehörigen der Landesregierung gewährt worden ist, auch am 1. Mai 1948 zu gewähren, wird zur Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit der Gewerkschaft wird festgestellt, daß sämtlichen Beamten, Angestellten und Arbeitern eine Flasche Wein zugeteilt wird. Demgemäß wird diese Eingabe als erledigt betrachtet.

f) Raumfrage

Es besteht völlige Übereinstimmung darüber, daß die Raumverhältnisse der verschiedenen Ministerien aufeinander abgestimmt werden müssen. Zu diesem Zwecke wird eine Besprechung und Besichtigung im Innenministerium für Freitag, den 16. April 1948 vorgesehen.

29Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP A. Vgl. Brommer, Quellen, S. 560-565, Best. 860 Nr. 41, S. 31-43, Nr. 46 und Nr. 1111, S. 85, sowie Best. 940 Nr. 90, Nr. 93 und Nr. 523.
30Dieser Punkt war auch Thema bei der Besprechung zwischen dem MinPräs und dem GenGouv am 5.4.1948: „Die katastrophale Lage auf dem Viehmarkt ist auch nach der Auffassung des GenGouv nicht dazu angetan, weiterhin in größerem Ausmaß Großvieh abzuschlachten“ (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 84). – Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP 2.
31Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau und für die Regierungen in Koblenz und Montabaur 1946, S. 43.
32Der entsprechende LT-Beschluss erfolgte am 8.4.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks Abt. I, S. 598 f.).
33Vgl. Best. 930 Nr. 5833, Best. 900 Nr. 12, Best. 950 Nr. 11371 sowie GVBl. I 1947, S. 438. Vgl. auch Brommer, Allparteienregierung, S. 167.
34Fortgang 74. MRS am 25.5.1948, TOP 7.
35Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP 6.