© LAV68. Ministerratssitzung am Freitag, den 19.3.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- A. Ernennung von Referendaren
- 1. Ernährungslage
- 2. Geschäftsordnung der Landesregierung
- 3. Beamtengesetz
- 4. Landessiegel und Wappen
- 5. Landesgesetz über die Wiedereröffnung der Entschuldungsämter
- 6. Landesgesetz über die Bestellung von Verteidigern vor den Militärgerichten
- 7. Gesetz über die Stiftung und Verleihung einer Medaille für Rettung aus Gefahr
- 8. Bauprogramm 1948 und Wiederaufbauprogramm Mainz
- 9. Notstandsgebiet Saarburg
- 10. Gnadensachen 2
- 11. Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst
- 12. Einstellung und Wiedereinstellung politisch bereinigter Personen
- 13. Strafmaßnahmen gegen Beamte der Stadt Mainz
- 14. Schuhverteilung
- 15. Gründung eines kommunalen Spitzenverbandes für die Landkreise von Rheinland-Pfalz
- 16. Antrag der SPD-Fraktion vom 3.1.1948 betr. Preisausgleich bei Saatkartoffeln
- B. Landesverordnung zum Gesetz über die Versorgung der Schwerbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen
- C. Titelverleihung an Regierungspräsidenten a.D. Happ
- D. Gemeinschaftsverpflegung
- E. Benzinverteilung
- F. Raumverteilung
- G. Dienstregelung während der Osterfeiertage
A. Ernennung von Referendaren 3
Vor Eintritt in die Tagesordnung behandelt der Ministerpräsident die Ernennung der Referendare. Er ist der Auffassung, daß diese durch die Fachminister ernannt werden sollen. In dem Schreiben der Militärregierung vom 12.1.1948 4 hatte diese für die Ernennung der Referendare das stillschweigende Verfahren akzeptiert. In diesem Schreiben war allerdings gesagt, diese Beamten (gemeint sind die Referendare) werden übrigens wie bisher durch den Ministerpräsidenten ernannt. Der Ministerrat beschließt daraufhin nach kurzer Aussprache:
Die Ernennung der Regierungsreferendare (für sämtliche Verwaltungszweige) wird durch den Innenminister vorgenommen. Die Ernennung der Gerichtsreferendare erfolgt durch den Justizminister. Bei der Berufung der Referendare in das Beamtenverhältnis wird in der Ernennungsurkunde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß durch die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ein Anspruch auf demnächstige Beschäftigung im höheren Verwaltungsdienst nicht begründet wird. Soweit es sich bei den Regierungsreferendaren (Besucher der Verwaltungsakademie Speyer) um solche handelt, die bereits im mittleren oder gehobenen Verwaltungsdienst befähigt sind, kann die Ernennung zum Regierungsreferendar erst erfolgen, wenn eine positive Beurteilung der Qualitäten seitens des Fachministers vorliegt. 5
Die jetzt vorliegenden Anträge auf Ernennungen von Referendaren aus Speyer sind nach dieser Richtung hin durch den Innenminister zu überprüfen. Insbesondere ist bei der Ernennung von Referendaren auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß die vorhandenen Stellen nicht durch Auswärtige zum Nachteil der in Rheinland-Pfalz Ansässigen blockiert werden.
Unter Bezugnahme auf die Note der Militärregierung vom 12.1.1948 ist dieser mitzuteilen, daß die Referendare nicht durch den Ministerpräsidenten, sondern durch den Innenminister bzw. den Justizminister ernannt werden.
1. Ernährungslage 6
Minister Stübinger berichtet über die Verhandlungen des Zentral-Ernährungsausschusses, der am 17. und 18. März 1948 in Koblenz tagte. 7
Der Ministerpräsident ergänzt die Ausführungen durch einen Bericht über die diesbezüglichen Verhandlungen in der Sitzung der Ministerpräsidenten in Baden-Baden am 17.3.48. 8
Beschlossen wird eine Eingabe an die Militärregierung, worin die verschiedenen Gesichtspunkte zu erörtern sind, insbesondere
1.) die Grenzen der Verantwortlichkeit der Landesregierung im Hinblick auf die Ordonnanz 95 9, laut welcher die Militärregierung die Verantwortung für die Ernährung trägt.
2.) die Unmöglichkeit der Landesregierung bei dem derzeitigen Kompensationsverfahren aktiv mitzuwirken, obwohl die Möglichkeit der Kompensation und damit die Möglichkeit der Einfuhr wichtigster Ernährungsgüter aus den benachbarten Ländern gegeben seien, 10
3.) Hinweis auf die zu Ende gegangenen Kartoffelvorräte,
4.) Versagen des Landes Württemberg hinsichtlich der Lieferung der noch rückständigen 11.000 t Kartoffeln, 11
5.) Feststellung, daß den Normalverbrauchern, die die ihnen zustehenden zwei Zentner Kartoffeln nicht erhielten, ein Ersatz in Brot gewährt werden muß, ähnlich wie dies in der englischen Zone geschehen ist.
6.) Notwendigkeit einer Broterhöhung,
7.) Einfuhr von Hülsenfrüchten etc.
Der Ernährungsminister wird beauftragt, für dieses Schreiben dem Ministerpräsidenten sofort die notwendigen zahlenmäßigen Unterlagen und Vorschläge zu unterbreiten. 12
2. Geschäftsordnung der Landesregierung 13
Zu dem mittlerweile durch die einzelnen Ressortminister überprüften Entwurf einer Geschäftsordnung für die Landesregierung sind eine ganze Reihe Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge eingereicht worden. Aus diesem Grunde wird beschlossen, einen ministeriellen Ausschuß, bestehend aus den Herren Dr. Hoffmann, Dr. Süsterhenn, Steffan und Dr. Haberer zu bilden, der den vorliegenden Entwurf anhand des erwähnten Materials überarbeitet. Die Sitzung soll in der Woche nach Ostern stattfinden und das Ergebnis der nächsten Sitzung des Ministerrats zur endgültigen Beschlußfassung vorgelegt werden. 14
3. Beamtengesetz 15
Die im Ministerrat seinerzeit beschlossene informatorische Beratung des Entwurfs durch den Hauptausschuß des Landtages ist von diesem mit Schreiben vom 9.3.48, lautend:
„Der Hauptausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 1.3.48 mit dem ihm zugeleiteten Gesetzentwurf befaßt. Ohne der notwendig werdenden künftigen Beratung vorzugreifen und auf Einzelheiten einzugehen, sieht der Ausschuß in dem Entwurf, der an alte und bewährte Grundsätze des deutschen Beamtenrechts anknüpft, eine brauchbare Grundlage für ein neuzeitliches, demokratischen Auffassungen Rechnung tragendes Beamtengesetz.
Ich bitte um Zuleitung des Entwurfs an den Landtag, damit dieser ihn nach der ersten Lesung ordnungsgemäß dem Hauptausschuß zur eingehenden Beratung überweisen kann. Gez.: Dr. Ritterspacher”, abgelehnt worden. 16
Der Ministerrat bildet eine aus den Ministern Steffan, Dr. Hoffmann, Dr. Süsterhenn und Neumayer bestehende Kommission, die den Entwurf schnellstens überarbeitet und darüber dem Ministerrat berichtet.
Dabei sollen die Noten der Militärregierung Nr. 750/DAA/CA vom 15.12.47 und Nr. 913/DAA/CA vom 14.2.48 17 sowie die weiter vorliegenden Anregungen verwertet werden.
Der Ministerpräsident verweist darauf, daß in der Presse im Augenblick wiederum Falschmeldungen des Inhalts verbreitet werden, daß die Landesregierung das Beamtengesetz bereits verabschiedet habe. 18 Wenn den verschiedenen Körperschaften, wie Landwirtschaftskammern, Landgemeindetag, Städtetag etc. Referentenentwürfe zur gutachterlichen Stellungnahme zugeleitet werden, so sind diese darauf aufmerksam zu machen, daß diese Entwürfe in keiner Weise in der öffentlichen Diskussion als Regierungsentwürfe behandelt werden dürfen.
„Die Rheinpfalz” habe z.B. unter der Überschrift „Die Pfalz lehnt den Regierungsentwurf zur Gemeindeordnung ab” 19 diesen Referentenentwurf als Regierungsentwurf herausgestellt, weil der Landgemeindetag in öffentlicher Versammlung diesen Entwurf als Regierungsentwurf behandelt habe. 20
Beschlossen wird bei dieser Gelegenheit, über die jeweiligen Sitzungen des Ministerrats am Schluß der Sitzung ein Kommuniqué zu verfassen, welches Staatsminister Dr. Haberer vorbereitet. 21
4. Landessiegel und Wappen 22
Es ist zu unterscheiden zwischen Dienstsiegel und Wappen:
a) Dienstsiegel
Es wird beschlossen, daß das bisherige Dienstsiegel einheitlich von allen Staatsbehörden (also auch von den Regierungspräsidien und Landratsämtern) zu verwenden ist. Das aus dem Mainzer Rad, dem kurtrierischen Kreuz und dem Pfälzer Löwen bestehende Wappen soll bestehen bleiben. Ein Heraldiker soll überprüfen, ob die Krone gegebenenfalls durch eine Zinne ersetzt werden kann.
b) Landeswappen
Die Landesfarben sind schwarzrotgold. In der linken oberen Ecke wird das unter a) erwähnte Landessiegel aufgrund der Vorlage angebracht (Gösch.) Ein entsprechendes Gesetz ist zu formulieren und dem Landtag einzubringen. 23
5. Landesgesetz über die Wiedereröffnung der Entschuldungsämter 24
Der vom Justizminister vorgelegte Entwurf 25 wird einstimmig angenommen und ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 26
6. Landesgesetz über die Bestellung von Verteidigern vor den Militärgerichten 27
Der vom Justizminister vorgelegte Entwurf 28 wird einstimmig beschlossen und ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 29
7. Gesetz über die Stiftung und Verleihung einer Medaille für Rettung aus Gefahr 30
Der vorliegende Entwurf des Innenministeriums 31 wird einstimmig beschlossen und ist dem Landtag zuzuleiten. Auch der vorliegende Entwurf der Medaille (Vorderseite Aufschrift: „Für Rettung aus Gefahr”, Rückseite: „Das Landeswappen”) wird beschlossen und ist ebenfalls dem Landtag vorzulegen.
Der Ministerrat ist der Auffassung, daß der Einführung einer Rettungsmedaille Kontrollratsbestimmungen nicht entgegenstehen können. Trotz Art. 109 der Weimarer Verfassung (Ablehnung von Orden und Ehrenzeichen) war die Rettungsmedaille vor 1933 eingeführt, weil es sich dabei um ein „Erinnerungszeichen” handelte. Es dürfte nach der Beschlußfassung durch das Kabinett Sache der Militärregierung sein, darüber zu befinden, ob die Verleihung der Rettungsmedaille gegen das Gesetz Nr. 8 verstößt oder nicht. 32
8. Bauprogramm 1948 und Wiederaufbauprogramm Mainz
a) Wiederaufbauprogramm für 1948 33
Minister Feller erörtert im einzelnen das für 1948 aufgestellte Wiederaufbauprogramm, welches unter Zugrundelegung des Zerstö-rungsgrades die Erstellung von 10.000 Wohnungen wie folgt vorsieht:
Oberregierungspräsidium der Pfalz 5.300
Regierungsbezirk Koblenz 2.900
Regierungsbezirk Trier 1.000
Regierungsbezirk Mainz (ohne Stadt) 600
Regierungsbezirk Montabaur 200
10.000
Hierfür werden benötigt:
Zement 32.000 t
Kalk 50.000 t
Gips 22.500 t
Backsteine 20 Mill. Stück
Bimsprodukte 120.000 t
Dachziegel 16 Mill. Stück
Schiefer 7.000 t
Dachpappe 340.000 m2
Glas 135.000 m2
Holz 80.000 m2
Eisen 15.000 t
Die Militärregierung hat durch Note vom 3.2.48 34 darauf hingewiesen, daß gegenüber 1947 mit einer Verdoppelung der Rohstoffzuteilungen zu rechnen und dementsprechend das Wiederaufbauprogramm zu erstellen sei. Das vom Wiederaufbauminister vorgelegte Programm wird akzeptiert. Es ist dem Generalgouverneur mit Schreiben vom 27.2.48 bereits eine entsprechende Mitteilung gemacht worden. 35
b) Wiederaufbau der Stadt Koblenz 36
Die Militärregierung hat in der Note vom 3.2.48 die Errichtung einer Wiederaufbaugemeinschaft verlangt, ähnlich wie in Mainz. 37 Es haben daraufhin mit den beteiligten Stellen einschließlich der Militärregierung gemeinsame Verhandlungen stattgefunden, die zu dem Entwurf einer Vereinbarung führten. 38 Diese Vereinbarung soll zufolge Ministerratsbeschluß einige Änderungen erfahren
Im Art. 3 heißt es:
„Vorsitzender des Arbeitsausschusses ist der Oberbürgermeister.”
Hier soll es heißen:
„Vorsitzender des Arbeitsausschusses ist ein Vertreter der Landesregierung, der vom Ministerrat später bestimmt wird.”
Sollten bei den kommenden Verhandlungen seitens der Militärregierung dieserhalb Schwierigkeiten gemacht werden, so ist der Wiederaufbauminister berechtigt, den Art. 3 gegebenenfalls in der alten Fassung zu belassen.
Art. 6 lautet:
„Der Oberbürgermeister vertritt das Wiederaufbauamt gerichtlich und außergerichtlich. Er ist zur Vornahme aller Handlungen und Verträge bevollmächtigt, welche zur Durchführung der Aufgaben erforderlich sind.”
Dieser Artikel soll gestrichen werden, da er Selbstverständlichkeiten enthält.
Art. 13 lautet:
„Die persönlichen und sachlichen Verwaltungskosten einschließlich der Kosten der Unterbringung und Verpflegung der im Stadtgebiet für den Wiederaufbau eingesetzten Arbeitskräfte tragen die Stadt und das Land je zur Hälfte.”
Nach dem Ministerratsbeschluß soll er lauten:
„Die persönlichen und sachlichen Verwaltungskosten tragen die Stadt und das Land je zur Hälfte.”
Der Ministerrat steht auf dem Standpunkt, daß die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der eingesetzten Arbeitskräfte nichts mit den Verwaltungskosten zu tun haben, sondern Kosten darstellen, die der Bauherr in der üblichen Weise zu übernehmen hat. Der Wiederaufbauminister wird aufgrund dieser vom Ministerrat beschlossenen Änderungen die begonnenen Verhandlungen fortsetzen und demnächst Bericht erstatten. 39
c) Wiederaufbaugemeinschaft Mainz 40
Die während der Sitzung eintreffende Note der Militärregierung vom 16.3.48 41 wurde eingehend besprochen. Der Ministerrat vertritt den Standpunkt, daß der von der Militärregierung vorgenommene Eingriff mit der Ordonnanz 95 42 nicht zu vereinbaren ist.
In einer Eingabe an die Militärregierung sollen die rechtlichen und sachlichen Gesichtspunkte zusammengefaßt, um eine persönliche Unterredung nachgesucht und darum gebeten werden, die von der Militärregierung verfügte Auflösung des derzeitigen Zweckverbandes bzw. seine Umwandlung in eine Wiederaufbaugemeinschaft zu verhindern. 43
9. Notstandsgebiet Saarburg 44
Es wird beschlossen, den in Aussicht gestellten Bericht des Landrates von Saarburg abzuwarten, in welchem dieser praktische Vorschläge für die erbetene finanzielle und sachliche Hilfe machen wird. 45 Grundsätzlich wird festgestellt, daß während der vergangenen Monate zugunsten des Kreises Saarburg sehr viel geschehen ist,
a) in der erhöhten Zuweisung von Wirtschafts- und Baugütern,
b) in der Bevorzugung hinsichtlich der Viehabgabe sowie der Zuweisung von Zuchtvieh. 46
10. Gnadensachen
a) Gnadengesuch des Werner E[…] aus Landau […], welcher durch Urteil der Strafkammer beim Landgericht Landau vom 8.9.1947 wegen Mordes zum Tode und wegen schweren Diebstahls zu fünf Jahren Zuchthaus unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt worden ist. 47
Die Mitglieder der Strafkammer Landau haben das Gesuch befürwortet. Der Oberstaatsanwalt [von] Landau und der Generalstaatsanwalt von Neustadt stehen mit Rücksicht auf die Jugend des Verurteilten einem Gnadenerweis nicht entgegen. Der Justizminister hat sich aus den gleichen Gründen für eine gnadenweise Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe ausgesprochen. Der Ministerrat beschließt einstimmig, das Todesurteil trotz der Schwere der Tat unter besonderer Berücksichtigung der Jugend des Angeklagten, welcher zur Zeit der Begehung der Tat im 21. Lebensjahre stand, in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umzuwandeln.
b) Gnadengesuch der Witwe Irmgard K[…], wohnhaft Bad Neuenahr, […] 48
Die Genannte ist wegen der Ermordung ihrer Kinder durch die 2. Strafkammer des Landgerichts Koblenz am 14.7.1947 in zwei Fällen zum Tode verurteilt worden. Die Strafkammer Koblenz, der Vorstand des Frauengefängnisses in Diez und der katholische Anstaltsgeistliche haben sich für eine Begnadigung ausgesprochen, während der Bürgermeister der Heimatgemeinde und der Oberstaatsanwalt [von] Koblenz das Gnadengesuch nicht befürworteten.
Angesichts der Tatsache, daß die Straftat sich an Rohheit, Gefühlskälte, Mangel an Reue und dem natürlichen Empfinden einer Mutter zu den von ihr geborenen Kindern nicht mehr überbieten läßt, hat der Ministerrat mit Mehrheit das Gnadengesuch abgelehnt.
Für einen Gnadenerweis stimmten von den anwesenden neun Ministern nur die Minister Dr. Hoffmann und Bökenkrüger. 49
11. Ehrenurkunden für langjährigen öffentlichen Dienst
Das Schreiben der Militärregierung vom 8.1.1948 Nr. 767 DAA/CA 50 wurde zur Kenntnis des Ministerrats gebracht und festgestellt, 51 daß es einer besonderen Landesverfügung hierüber nicht bedarf. 52
Der in der Sitzung vom 24. Oktober 1947 beschlossene Text der Urkunde:
„Aus Anlaß Ihres …jährigen Dienstjubiläums am … spreche ich Ihnen namens der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung aus.”
ist bei 40-jährigem Dienstjubiläum in jedem Falle, bei 25-jährigem Dienstjubiläum für Beamte von der Besoldungsgruppe A 2 an aufwärts durch den Ministerpräsidenten, im übrigen durch den Behördenleiter, anzuwenden.
12. Einstellung und Wiedereinstellung politisch bereinigter Personen 53
Zunächst handelt es sich um die Klärung einer Rechtsfrage, ob die politisch Belasteten, die eine Sanktion über sich ergehen lassen muß-ten, einen Rechtsanspruch auf das Beamtenverhältnis, die Angestellten auf das Tarifverhältnis, haben. Unter Zugrundelegung der vom Landtag beschlossenen Landesverordnung zur politischen Säuberung 54 sollen die Minister Dr. Süsterhenn, Steffan und Junglas (Landeskommissar für die politische Bereinigung) ein Gutachten ausarbeiten und der nächsten Ministerratssitzung vorlegen. 55
13. Strafmaßnahmen gegen Beamte der Stadt Mainz
Mit Schreiben vom 13.10.1947 hatte die Militärregierung der franzö-sischen Besatzungszone Délégation Supérieure Hessen-Pfalz Delegation Bezirk Rheinhessen bei dem Herrn Regierungspräsidenten in Mainz die Verhängung verschiedener Sanktionen über Beamte und Angestellte des Besatzungsamtes der Stadt Mainz wegen Nichteinhaltung von Anweisungen der Militärregierung verlangt.
Da verschiedentlich Eingriffe der Militärregierung in die Personalverwaltung der Stadt Mainz vorgekommen sind, hat Minister Steffan die Eingabe des Regierungspräsidenten in Mainz dem Staatsministerium 56 zur grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit im Ministerrat eingereicht. In Anbetracht der inzwischen verstrichenen Zeit wird Minister Steffan beauftragt, sich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Mainz in Verbindung zu setzen, um zu erkunden, ob die Angelegenheit inzwischen erledigt ist. Minister Steffan wird alsdann Bericht erstatten.
14. Schuhverteilung 57
Unter Bezugnahme auf den früheren Ministerratsbeschluß 58 wird beschlossen, daß sofort ein Antrag an die Militärregierung zwecks Genehmigung der Einführung des Punktesystems für Schuhe ab 1. Mai 1948 mit rückwirkender Punkteausgabe ab 1.1.1948 gerichtet wird. Für Kinder soll die Punktekarte mit 12 Punkten, für Männer und Frauen mit je 24 Punkten ausgestellt werden. Der Wirtschaftsminister wird beauftragt, die notwendigen Unterlagen für diesen Antrag an die Militärregierung sofort zu erstellen.
Zur Einführung des Punktesystems für Textilien sind die Vorarbeiten schnellstens durchzuführen und bei der Militärregierung hierfür die Genehmigung rechtzeitig nachzusuchen. 59
15. Gründung eines kommunalen Spitzenverbandes für die Landkreise von Rheinland-Pfalz
Der Ministerpräsident bringt das Schreiben des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Ahrweiler vom 14.1.1948 zur Kenntnis. 60 Die Einrichtung des Verbandes wird einstimmig begrüßt. 61
16. Antrag der SPD-Fraktion vom 3.1.1948 betr. Preisausgleich bei Saatkartoffeln 62
Minister Stübinger berichtet, daß seinerzeit holländische Saatkartoffeln zum Preis von RM 7,85 eingeführt wurden. Durch Schwund, Transportkosten usw. erhöht sich nun der Preis durchschnittlich auf RM 11,25. Der Landwirtschaftsminister ist der Meinung, daß die Saatkartoffeln auf RM 10,– pro Zentner verbilligt werden sollen und daß das Finanzministerium einen Stützungszuschuß von RM 1,25 bewilligt.
Minister Dr. Hoffmann erklärt sich bereit, die Mittel für eine Ermäßigung auf RM 10,– pro Zentner bei einem Maximalzuschuß von RM 1,25 pro Zentner haushaltsmäßig bereitzustellen. Der Ministerrat beschließt entsprechend.
B. Landesverordnung zum Gesetz über die Versorgung der Schwerbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen 63
Die Beratung dieser Landesverordnung wird von Minister Bökenkrü-ger gewünscht und begründet. Der Ministerrat beschließt die Vertagung auf die nächste Sitzung, da den Mitgliedern des Ministerrats die Vorlage erst während der Sitzung zugeleitet wurde. 64
C. Titelverleihung an Regierungspräsidenten a.D. Happ 65
Auf Vorschlag des Innenministers wird beschlossen, dem im Innenministerium tätigen Regierungspräsidenten a.D. Happ ehrenhalber die Bezeichnung „Ministerialdirektor” zu verleihen mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß hierdurch weder jetzt noch für die spätere Pensionierung irgendwelche finanziellen Erhöhungen in Frage kommen dürfen.
Hierfür stimmen sieben Minister (Minister Bökenkrüger hatte vorzeitig die Sitzung verlassen), Minister Dr. Hoffmann stimmte dagegen, weil er die Rechtmäßigkeit bestritt, indem nach seiner Meinung nach dem noch geltenden Beamtenrecht eine ehrenamtliche Titelverleihung an im Amt befindliche Beamte rechtlich unzulässig ist.
D. Gemeinschaftsverpflegung
Minister Stübinger wird beauftragt, das Essen bei der Stadt und auch bei der Landesregierung auf die Kalorienzahl überprüfen zu lassen.
In einer gemeinsamen Besprechung mit dem Betriebsrat sollen entsprechende Vereinbarungen bezüglich einer eventuellen Markenangleichung getroffen werden.
E. Benzinverteilung 66
Dr. Haberer teilt mit, daß für das II. Quartal 48 nur 72.000 Liter Benzin für die Landesregierung, das sind ca. 50% der Zuweisung des I. Quartals 48, zur Verfügung gestellt worden sind. 67 Es wird beschlossen:
a) eine Reserve von 3.000 Litern in jedem Falle für die Reisen der Minister nach Baden-Baden sicherzustellen,
b) die früher beschlossenen Sätze für den persönlichen Bedarf der Minister sind unbedingt zuzuweisen,
c) die alsdann noch verbleibende Restmenge ist entsprechend der Kürzung auf die einzelnen Ministerien aufzuteilen. 68
F. Raumverteilung 69
Die unhaltbaren Zustände in den einzelnen Ministerien bedingen die Überprüfung der derzeitigen Raumverteilung. Diese ist durch eine Kommission (Minister Steffan und Dr. Haberer oder deren Beauftragte) sofort durchzuführen. Die Überprüfung hat außerdem sofort zu erfolgen hinsichtlich der Diensträume, die der Landeskonservator innehat.
Am Mittwochmorgen sollen die Herren Minister Steffan, Dr. Haberer und Minister Feller eine Besichtigung des Oberpräsidiums vornehmen bezüglich einer Zuteilung von einigen Räumen an Minister Feller. 70
G. Dienstregelung während der Osterfeiertage
Es wird beschlossen, daß der Karsamstag dienstfrei ist mit der Maß-gabe, daß verstärkter Bereitschaftsdienst, insbesondere die Posteingangsstelle tätig ist.
Der Dienst endet am Gründonnerstag um 17.00 Uhr und beginnt Dienstag nach Ostern um 8.00 Uhr.