© LAV63. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 12.2.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- 1. Bodenreform
- 2. Führung von dringenden Staatsgesprächen
- 3. Besprechung mit der Militärregierung
- 4. Wiederaufbau der Paulskirche
- 5. Raumverteilung im Oberpräsidium
- 6. Einstellung des Prof. Offerberg beim Wiederaufbauministerium
- 7. Kauf von Baracken zur Unterbringung von Dienststellen der Landesregierung
- 8. Gesetz über die Aufhebung des nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
1. Bodenreform 2
Der zufolge des letzten Ministerratsbeschlusses vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Gesetzesentwurf wurde eingehend durchberaten und angenommen. Es stimmten für den Entwurf: alle Minister außer Minister Feller, dagegen: niemand, Stimmenthaltung: Minister Feller.
Der so verabschiedete Entwurf hängt an (Anlage 1). 3
Es wurde vereinbart, daß das Landwirtschaftsministerium allerschnellstens eine Aufstellung der in Frage kommenden Güter mit den notwendigen Angaben (Größe, Einheitswert etc.) allen Ministern zustellt. 4
2. Führung von dringenden Staatsgesprächen 5
Der Ministerrat schließt sich dem Vorschlag des Innenministers, den dieser in einem Schreiben vom 12.2.48 – Tageb.Nr. 58/48 6 – an die Staatskanzlei unterbreitet hat, an. 7
3. Besprechung mit der Militärregierung 8
a) Verwaltung der Pfalz 9
Der Ministerpräsident bat die Minister, ihm eingegangene Forderungen der Militärregierung bzw. des Oberpräsidenten der Pfalz zugänglich zu machen, die darauf abzielen, die ministeriellen Befugnisse einzuengen, 10 damit er zusammenfassend zu diesen Dingen noch einmal schriftlich Stellung nehmen könne, insbesondere, um den unverändert gebliebenen Standpunkt der Landesregierung erneut zu unterstreichen. 11
b) Beschlagnahmung der Wochenzeitschrift „Der Schlüssel” 12
Der Ministerpräsident gibt die Note der Militärregierung Nr. vom 2.2.48 (Anlage 2) 13 bekannt. Hinsichtlich der Frage, ob das Recht zur Beschlagnahmung der Zeitung lediglich der Militärregierung zusteht oder aber ob ihm Rahmen der früheren Gesetzgebung auch die Landesregierung das Recht hat, eine Beschlagnahmung durchzuführen, wird vereinbart, daß Innenminister und Justizminister gemeinsam die grundsätzliche und rechtliche Seite überprüfen. Die dem Justizminister übergebenen Unterlagen sind mit diesem Bericht schnellstens an den Herrn Ministerpräsidenten zurückzureichen. 14
c) Dr. Dorten 15
Der Ministerpräsident berichtet unter Hinweis auf die früheren Verhandlungen über eine Unterredung mit dem Generalgouverneur am Montag, dem 9.2.48 16 sowie über eine weitere Besprechung gemeinsam mit dem Finanzminister Dr. Hoffmann am Dienstag, dem 10.2.48. 17 Der Befehl vom 17.11. – reklamiert am 15.12.47 18 – RM 1.400.000,– zu überweisen, ist mit Schreiben vom 10.2.48 (Anlage 3) 19 vorläufig zurückgenommen worden. Mit einem weiteren Schreiben vom 10.2.48 (Anlage 4) 20 ist aber ohne Bezugnahme auf den Fall Dorten die Überweisung von RM 62.500,– gefordert worden und zwar als Vorschuß. Dieser Vorschuß soll dazu dienen, einen Francbetrag, den die französische Regierung bereits für Dr. Dorten gezahlt hat, abzudecken. Der Ministerpräsident sowie Finanzminister Dr. Hoffmann haben in den verschiedenen Besprechungen die Sachlage eingehend erörtert und erneut darauf hingewiesen, daß
a) dieser Betrag durch die Landesregierung nicht angewiesen werden könnte, weil
aa) Mittel hierfür im Etat nicht vorgesehen sind, so daß es einer vorherigen Beschlußfassung des Landtages bedürfe,
bb) eine Forderung des Dr. Dorten gegen das Land Rheinland-Pfalz nicht zugestanden werden könne,
cc) Regierung und Landtag eine Zahlung an einen Mann wie Dr. Dorten unter keinen Umständen anweisen könnten.
Die Besprechungen mit dem Generalgouverneur wurden abgebrochen mit Hinweis darauf, daß man einen erneuten Beschluß des Ministerrats in dieser Angelegenheit herbeiführen müsse 21. Der Ministerpräsident gibt einen Entwurf eines Antwortschreibens an die Militärregierung bekannt, welcher einstimmig gebilligt wird (Anlage 5). 22
4. Wiederaufbau der Paulskirche 23
Der Ministerpräsident gibt das Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt vom 5.2.48 bekannt. Es soll versucht werden, die von Frankfurt erbetenen 500 Fahnenstangen zur Verfügung zu stellen. Minister Stübinger wird die Erledigung der Angelegenheit übernehmen. 24
5. Raumverteilung im Oberpräsidium 25
Da demnächst weitere Räume im Oberpräsidium fertiggestellt sind, wird die Verteilung der Räume eingehend besprochen. Wünsche wegen Berücksichtigung bei dieser Verteilung bringen Wiederaufbauminister Feller ein, der darauf hinweist, daß ihm keinerlei weitere Räume zur Verfügung stehen und er unbedingt mehrerer Räume bedürfe,
ferner der Justizminister, welcher unter Hinweis auf sein doppeltes Amt eine Entlastung darin sieht, daß Kultusministerium und Justizministerium in einem Hause zusammengelegt werden. Die bei einer Verlegung des Kultusministeriums in das Oberpräsidium freiwerdenden Räume auf Oberwerth stünden alsdann sofort weiteren Ministerien zur Verfügung.
Es wird vereinbart, daß der Ministerpräsident zusammen mit dem Innenminister an Ort und Stelle die Raumverteilung regelt. 26
6. Einstellung des Prof. Offerberg 27 beim Wiederaufbauministerium
Da Minister Feller bei Behandlung der Raumfrage auch fehlende Räume für den am 15.2.48 eintretenden Professor Offenberg erwähnt, weist der Ministerpräsident darauf hin,
1) daß das Wiederaufbauministerium ihm erst am 4.2.48 die Akte zur Einstellung des Professors Offenberg zugeleitet habe,
2) daß dagegen der Wiederaufbauminister bereits am 20.1. unter „Der Ministerpräsident” ein Schreiben an die Militärregierung gerichtet habe, unterzeichnet „in Vertretung Feller”, worin die Genehmigung zur Einstellung des Professors Offenberg nachgesucht wurde. 28
Dieses Schreiben ist zu beanstanden, weil es den Beschluß des Ministerrats vom 1.8.47 und der Vereinbarung mit der Militärregierung vom 15.9.47 widerspricht. 29
Minister Feller erklärt, daß es sich dabei um einen bedauerlichen Irrtum handele. 30
7. Kauf von Baracken zur Unterbringung von Dienststellen der Landesregierung 31
Wegen des Raummangels regt Minister Bökenkrüger die Anschaffung von Baracken, die zum Preise von RM 70.000,– zu beschaffen seien, an, wobei jedoch zum Bau der Fundamente Baumaterial wie Zement, Steine etc. notwendig sei. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den Wiederaufbauplan für das Jahr 1948 in Verbindung mit einer Note der Militärregierung in der nächsten Sitzung des Ministerrats zu behandeln. 32
8. Gesetz über die Aufhebung des nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege 33
Die bereits von der provisorischen Landesregierung beschlossene Landesverordnung 34 ist seinerzeit von der Militärregierung zunächst nicht genehmigt worden. Vielmehr wurden verschiedene Einwände erhoben, die mit Schreiben der Landesregierung vom 6.9.47 an die Militärregierung eingehend behandelt wurden 35. Aufgrund dieser Vorschläge hat die Militärregierung mit Note Nr. 1813/SG vom 6.2.48 der Landesverordnung nunmehr zugestimmt. 36
Der Ministerpräsident verweist darauf, daß es verfassungsmäßig nicht mehr möglich ist, diese Landesverordnung heute nach so langer Zeit mit der Unterschrift der provisorischen Landesregierung zu veröffentlichen. Seinem Vorschlag entsprechend wird beschlossen, die Landesverordnung als Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten, wobei versucht werden soll, die erste, zweite und dritte Lesung in einem Zuge zu erledigen. 37