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63. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 12.2.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 439-445; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. Gesetz zur Neuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Besitzverhältnisse im Lande Rheinland-Pfalz (Bodenreformgesetz) in 24 §§; 2. Aufstellung der „Änderungen am Bodenreform-Gesetz, beschlossen in der Kabinettssitzung am Donnerstag, den 12.2.1948“ sowie undatierter, korr. Entwurf des Bodenreformgesetzes in 25 §§, Neufassung des § 9 und Entwurf des Bodenreformgesetzes in der Fassung vom 14.11.1947; 3. Schreiben des GenGouv vom 10.2.1948 an den MinPräs betr. Dr. Dorten; 4. desgl. vom 10.2.1948 betr. Überweisung von Geld an die Militärregierung; 5. Schreiben des MinPräs vom 16.2.1948 an den GenGouv betr. Dr. Dorten (Best. 860 Nr. 9605, mit drei bearbeiteten Versionen von Nr. 1; Best. 700,169 Nr. 137, S. 447-515, ohne Nr. 2, mit zweifacher Ausfertigung von Nr. 5 und Notizen des MinPräs zum Fall Dorten); Best. 860, Nr. 8188 (ohne Nr. 2).
Tagesordnung:
  • 1. Bodenreform
  • 2. Führung von dringenden Staatsgesprächen
  • 3. Besprechung mit der Militärregierung
  • 4. Wiederaufbau der Paulskirche
  • 5. Raumverteilung im Oberpräsidium
  • 6. Einstellung des Prof. Offerberg beim Wiederaufbauministerium
  • 7. Kauf von Baracken zur Unterbringung von Dienststellen der Landesregierung
  • 8. Gesetz über die Aufhebung des nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

1. Bodenreform 2

Der zufolge des letzten Ministerratsbeschlusses vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Gesetzesentwurf wurde eingehend durchberaten und angenommen. Es stimmten für den Entwurf: alle Minister außer Minister Feller, dagegen: niemand, Stimmenthaltung: Minister Feller.

Der so verabschiedete Entwurf hängt an (Anlage 1). 3

Es wurde vereinbart, daß das Landwirtschaftsministerium allerschnellstens eine Aufstellung der in Frage kommenden Güter mit den notwendigen Angaben (Größe, Einheitswert etc.) allen Ministern zustellt. 4

2Zuletzt 62. MRS am 5.2.1948, TOP 1.
3Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1.
4Abweichende Formulierung „den einzelnen Ministern“ in der Version im Best. 700,169 Nr. 137, S. 439 handschr. eingefügt. – Fortgang 65. MRS am 24.2.1948, TOP 1.a).

2. Führung von dringenden Staatsgesprächen 5

Der Ministerrat schließt sich dem Vorschlag des Innenministers, den dieser in einem Schreiben vom 12.2.48 – Tageb.Nr. 58/48 6 – an die Staatskanzlei unterbreitet hat, an. 7

5Es ging hierbei um dringliche Ferngespräche. Vgl. Best. 860 Nr. 5506.
6Im Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188 handschr. korr. in: „52/48“. Das Schreiben selbst konnte nicht nachgewiesen werden.
7Vgl. Schreiben der Oberpostdirektion an den Innenminister vom 10.2.1948, in dem es heißt: „Mit Rücksicht auf die starke Belastung der Fernämter und den Mangel an Fernleitungen mußte ich mit Zustimmung der Militärregierung vorübergehend die Gesprächsdauer für Ferngespräche in der verkehrsstarken Zeit von 8 bis 19 Uhr wie folgt beschränken: für gewöhnliche und dringende Gespräche auf 6 Minuten, für dringende Staatsgespräche auf 12 Minuten.” (Best. 860 Nr. 5506). – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP I.

3. Besprechung mit der Militärregierung 8

a) Verwaltung der Pfalz 9

Der Ministerpräsident bat die Minister, ihm eingegangene Forderungen der Militärregierung bzw. des Oberpräsidenten der Pfalz zugänglich zu machen, die darauf abzielen, die ministeriellen Befugnisse einzuengen, 10 damit er zusammenfassend zu diesen Dingen noch einmal schriftlich Stellung nehmen könne, insbesondere, um den unverändert gebliebenen Standpunkt der Landesregierung erneut zu unterstreichen. 11

8Die Besprechung fand am 9.2.1948 statt (Protokoll in Best. 860 Nr. 9586, Bl. 109-110).
9Bezug: Selbstverwaltungsgesetz (Bezirksordnung). Zuletzt 62. MRS am 5.2.1948, TOP A.
10Vgl. Schreiben des ORPräs an die Landesregierung vom 24.2.1948 betr. Landesverwaltungsgesetz und Selbstverwaltungsgesetz (LASp Best. H 13 Nr. 2, S. 315-319).
11Fortgang 64. MRS am 17.2.1948, TOP 1.

b) Beschlagnahmung der Wochenzeitschrift „Der Schlüssel” 12

Der Ministerpräsident gibt die Note der Militärregierung Nr. vom 2.2.48 (Anlage 2) 13 bekannt. Hinsichtlich der Frage, ob das Recht zur Beschlagnahmung der Zeitung lediglich der Militärregierung zusteht oder aber ob ihm Rahmen der früheren Gesetzgebung auch die Landesregierung das Recht hat, eine Beschlagnahmung durchzuführen, wird vereinbart, daß Innenminister und Justizminister gemeinsam die grundsätzliche und rechtliche Seite überprüfen. Die dem Justizminister übergebenen Unterlagen sind mit diesem Bericht schnellstens an den Herrn Ministerpräsidenten zurückzureichen. 14

12Es handelte sich um eine in Frankenthal verlegte Wochenzeitung (Pieroth, Parteien, S. 181). Die Beschlagnahmung – das Protokoll der Besprechung mit dem GenGouv spricht vom „Verbot der Wochenzeitschrift“ (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 110) – hatte am 22.1.1948 stattgefunden. Sie wurde begründet mit einem in der fraglichen Ausgabe erschienenen Artikel, der die deutsche Polizei angeblich verächtlich machte. Da der Gen-Gouv zunächst irrtümlich davon ausgegangen war, dass die Aktion von deutscher Seite – in Verantwortung des RPräs von Mainz – und ohne französische Beteiligung ausgegangen sei, richtete er am 2.2.1948 eine Beschwerde an den MinPräs. Dieser stellte den tatsächlichen Sachverhalt – die Aktion war von dem Generaldelegierten der Militärregierung in Alzey ausgegangen – in der Besprechung am 9.2.1948 klar (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 110; Brommer, Allparteienregierung, S. 155).
13Best. 860 Nr. 1009, S. 343. Die Note befindet sich nicht unter den Anlagen zum Protokoll, worauf sich der handschr. Vermerk („Wird nachgereicht.”) bezieht.
14Der RPräs von Rheinhessen legte bereits unterm 12.2.1948 einen Bericht zur Sache vor (unter Beifügung eines Exemplars der beschlagnahmten Ausgabe: ebd., S. 353-355), der Justizminister am 17.4.1948 (ebd., S. 339-341). Der MinPräs unterrichtete darüber den GenGouv mit Schreiben vom 8.6.1948 (ebd., S. 321-337, hier: S. 321 f.).

c) Dr. Dorten 15

Der Ministerpräsident berichtet unter Hinweis auf die früheren Verhandlungen über eine Unterredung mit dem Generalgouverneur am Montag, dem 9.2.48 16 sowie über eine weitere Besprechung gemeinsam mit dem Finanzminister Dr. Hoffmann am Dienstag, dem 10.2.48. 17 Der Befehl vom 17.11. – reklamiert am 15.12.47 18 – RM 1.400.000,– zu überweisen, ist mit Schreiben vom 10.2.48 (Anlage 3) 19 vorläufig zurückgenommen worden. Mit einem weiteren Schreiben vom 10.2.48 (Anlage 4) 20 ist aber ohne Bezugnahme auf den Fall Dorten die Überweisung von RM 62.500,– gefordert worden und zwar als Vorschuß. Dieser Vorschuß soll dazu dienen, einen Francbetrag, den die französische Regierung bereits für Dr. Dorten gezahlt hat, abzudecken. Der Ministerpräsident sowie Finanzminister Dr. Hoffmann haben in den verschiedenen Besprechungen die Sachlage eingehend erörtert und erneut darauf hingewiesen, daß

    a) dieser Betrag durch die Landesregierung nicht angewiesen werden könnte, weil

    aa) Mittel hierfür im Etat nicht vorgesehen sind, so daß es einer vorherigen Beschlußfassung des Landtages bedürfe,

    bb) eine Forderung des Dr. Dorten gegen das Land Rheinland-Pfalz nicht zugestanden werden könne,

    cc) Regierung und Landtag eine Zahlung an einen Mann wie Dr. Dorten unter keinen Umständen anweisen könnten.

Die Besprechungen mit dem Generalgouverneur wurden abgebrochen mit Hinweis darauf, daß man einen erneuten Beschluß des Ministerrats in dieser Angelegenheit herbeiführen müsse 21. Der Ministerpräsident gibt einen Entwurf eines Antwortschreibens an die Militärregierung bekannt, welcher einstimmig gebilligt wird (Anlage 5). 22

15Fortgang 59. MRS am 30.12.1947, TOP I.
16Best. 860 Nr. 9586, Bl. 108. Vgl. dazu die Niederschriften weiterer Besprechungen am 13.1.1948 (ebd., Bl. 111) und am 24.10.1947 (ebd., Bl. 125).
17Ebd., Bl. 106-108.
18Best. 860 Nr. 979, S. 11 und S. 23.
19Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
20Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4.
21Best. 860 Nr. 9586, Bl. 107 f.
22Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5 (Durchschlag in Best. 860 Nr. 1008, S. 361-365; desgl. ebd. Nr. 979, S. 51-55). Die gegensätzlichen Haltungen führten vorübergehend zu einer deutlichen Verstimmung des GenGouv, die im Fortgang der Besprechung am 10.2.1948 das Gesprächsklima spürbar belastete, wie dem sich hieran anschließenden Protokolltext (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 108) zu entnehmen ist: „In Verbindung mit diesem Thema [!] hatte der GenGouv einleitend in scharfer Form darauf hingewiesen, daß die Freiheit, die die französische Militärregierung bisher gewährt habe, von der Landesregierung mißbraucht würde.“ Es folgte eine Aufzählung von sieben Punkten bzw. Themen. Um die Wogen zu glätten, bat Generalsekretär Landron den MinPräs für den 12.2.1948 zu einem persönlichen Gespräch, worin er „eingangs die Art der Verhandlungen mit dem GenGouv vom vergangenen Montag bedauerte, weil die Persönlichkeit des Dr. Dorten“ ihm, Landron, „vollständig gleichgültig sei, dagegen nicht gleichgültig das gute Einvernehmen zwischen Militärregierung und Landesregierung bleiben könnte“. Die Unterredung, bei der Altmeier noch einmal die Position der Landesregierung darlegte, schloss mit der Zusage Landrons, „seinerseits durch Rücksprache mit dem GenGouv dazu beizutragen, dass der Standpunkt der Landesregierung gebilligt werde. Er persönlich habe dafür volles Verständnis“ (ebd., Bl. 104-105). Die Entschädigung für Dr. Dorten war hiernach nach Auskunft sowohl der Ministerratsprotokolle als auch der Niederschriften der Gespräche zwischen dem GenGouv und dem MinPräs kein Thema mehr. Mit Schreiben vom 10.2.1948 hatte der GenGouv zwar noch mitgeteilt, dass die erste Forderung von 1.400.000 Reichsmark (vgl. 48. MRS am 16.10.1947, TOP 4) „Gegenstand einer neuen Prüfung durch die Militärregierung“ sei; mit einem weiteren Schreiben vom gleichen Tag forderte er von der Landesregierung jedoch kategorisch die Zahlung von 62.500 Reichsmark (Best. 860 Nr. 979, S. 41-47). Ihr Verwendungszweck wurde darin zwar nicht explizit gemacht, doch stand für den MinPräs außer Zweifel, dass der Betrag zur Deckung eines Vorschusses dienen sollte, den die französische Regierung an Dr. Dorten geleistet hatte. Altmeier blieb daher aus allen bereits genannten Gründen bei seiner grundsätzlichen Weigerung, irgendeine Forderung dieser Art zu akzeptieren und teilte dies dem GenGouv mit Schreiben vom 16.2.1948 mit, wobei er neben rechtlichen Argumenten besonders „die politische Seite“ der Angelegenheit hervorhob, die es unmöglich machen würde, ein Eingehen auf diese Forderung in der Öffentlichkeit zu vertreten (ebd., S. 51-55). Eine Antwort darauf konnte in den entsprechenden Akten nicht nachgewiesen werden.

4. Wiederaufbau der Paulskirche 23

Der Ministerpräsident gibt das Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt vom 5.2.48 bekannt. Es soll versucht werden, die von Frankfurt erbetenen 500 Fahnenstangen zur Verfügung zu stellen. Minister Stübinger wird die Erledigung der Angelegenheit übernehmen. 24

5. Raumverteilung im Oberpräsidium 25

Da demnächst weitere Räume im Oberpräsidium fertiggestellt sind, wird die Verteilung der Räume eingehend besprochen. Wünsche wegen Berücksichtigung bei dieser Verteilung bringen Wiederaufbauminister Feller ein, der darauf hinweist, daß ihm keinerlei weitere Räume zur Verfügung stehen und er unbedingt mehrerer Räume bedürfe,

ferner der Justizminister, welcher unter Hinweis auf sein doppeltes Amt eine Entlastung darin sieht, daß Kultusministerium und Justizministerium in einem Hause zusammengelegt werden. Die bei einer Verlegung des Kultusministeriums in das Oberpräsidium freiwerdenden Räume auf Oberwerth stünden alsdann sofort weiteren Ministerien zur Verfügung.

Es wird vereinbart, daß der Ministerpräsident zusammen mit dem Innenminister an Ort und Stelle die Raumverteilung regelt. 26

23Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP M.
24Vgl. Schreiben des MinPräs an Minister Stübinger vom 14.2.1948 (Best. 860 Nr. 1102, S. 239).
25Zuletzt 54. MRS am 24.10.1947, TOP C.
26Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 6.

6. Einstellung des Prof. Offerberg 27 beim Wiederaufbauministerium

Da Minister Feller bei Behandlung der Raumfrage auch fehlende Räume für den am 15.2.48 eintretenden Professor Offenberg erwähnt, weist der Ministerpräsident darauf hin,

    1) daß das Wiederaufbauministerium ihm erst am 4.2.48 die Akte zur Einstellung des Professors Offenberg zugeleitet habe,

    2) daß dagegen der Wiederaufbauminister bereits am 20.1. unter „Der Ministerpräsident” ein Schreiben an die Militärregierung gerichtet habe, unterzeichnet „in Vertretung Feller”, worin die Genehmigung zur Einstellung des Professors Offenberg nachgesucht wurde. 28

Dieses Schreiben ist zu beanstanden, weil es den Beschluß des Ministerrats vom 1.8.47 und der Vereinbarung mit der Militärregierung vom 15.9.47 widerspricht. 29

Minister Feller erklärt, daß es sich dabei um einen bedauerlichen Irrtum handele. 30

27Vorlage im gesamten Abschnitt: „Offerberg“. Prof. Dr. Gerd Offenberg (1897-1987), 1914 Militärdienst, 1919-1925 Studium der Architektur in Darmstadt, Köln und Stuttgart, 1928-1932 Assistent an der TH Stuttgart, 1932: Zweites Staatsexamen, 1933-1934 Lehrstuhlvertretung an der TH Stuttgart, 1934-1942 Baudirektor der Stadt Bremen, 1942 bis Kriegsende Leiter der Hochschule für Baukunst und Bildende Künste Weimar, bis Dezember 1945 Lehrstuhlinhaber, anschließend selbständiger Architekt in Weimar und Bauberater der thüringischen Landesregierung, um 1946/1947 Rückkehr nach Westfalen, zum 1.3.1948 Ministerium für Wiederaufbau Rheinland-Pfalz, im Dezember 1948 Ernennung zum MinR (die Bestätigung der Militärregierung erfolgte erst am 10.7.1950 mit Wirkung zum 1.4.1950), 1960 Pensionierung, 1960-1967 Chefarchitekt der Bauabteilung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Best. 860P Nr. 1293).
28Vgl. Schreiben der Militärregierung vom 25.3.1948 an den MinPräs (Best. 860 Nr. 1951, S. 31).
29In der 35. MRS am 1.8.1947 (TOP H) hatte Minister Feller beantragt, MinR Gräfe zum MinDir zu ernennen. Die oben angesprochene Vereinbarung mit der Militärregierung konnte in den entsprechenden Korrespondenzakten nicht nachgewiesen werden.
30Fortgang 106. MRS am 12.2.1948, TOP B.

7. Kauf von Baracken zur Unterbringung von Dienststellen der Landesregierung 31

Wegen des Raummangels regt Minister Bökenkrüger die Anschaffung von Baracken, die zum Preise von RM 70.000,– zu beschaffen seien, an, wobei jedoch zum Bau der Fundamente Baumaterial wie Zement, Steine etc. notwendig sei. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den Wiederaufbauplan für das Jahr 1948 in Verbindung mit einer Note der Militärregierung in der nächsten Sitzung des Ministerrats zu behandeln. 32

8. Gesetz über die Aufhebung des nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege 33

Die bereits von der provisorischen Landesregierung beschlossene Landesverordnung 34 ist seinerzeit von der Militärregierung zunächst nicht genehmigt worden. Vielmehr wurden verschiedene Einwände erhoben, die mit Schreiben der Landesregierung vom 6.9.47 an die Militärregierung eingehend behandelt wurden 35. Aufgrund dieser Vorschläge hat die Militärregierung mit Note Nr. 1813/SG vom 6.2.48 der Landesverordnung nunmehr zugestimmt. 36

Der Ministerpräsident verweist darauf, daß es verfassungsmäßig nicht mehr möglich ist, diese Landesverordnung heute nach so langer Zeit mit der Unterschrift der provisorischen Landesregierung zu veröffentlichen. Seinem Vorschlag entsprechend wird beschlossen, die Landesverordnung als Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten, wobei versucht werden soll, die erste, zweite und dritte Lesung in einem Zuge zu erledigen. 37

31Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 147.
32Zur Verwendung von Dienstbaracken und Dienstwohnungen in Koblenz für die Zeit 1949-1954 vgl. Best. 930 Nr. 1427. – Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 5.
33Zuletzt 19. MRS am 12.3.1947, TOP 4.
34Vgl. 14. MRS am 11.2.1947, TOP 7.
35Best. 860 Nr. 1007, S. 413-417.
36Vgl. die Einwände des GenGouv in seinem Schreiben vom 28.7.1947, die Stellungnahme des Justizministers dagegen (Best. 860 Nr. 4049, S. 13-17), das Schreiben des Min-Präs vom 6.9.1947 an den GenGouv (ebd., S. 33-37 bzw. 39-41) und dessen Zustimmung mit o. g. Schreiben vom 6.2.1948 (ebd., S. 43 bzw. S. 45; desgl. in Nr. 1951, S. 447).
37Fortgang Besprechung der LT-TO in der 65. MRS am 24.2.1948, TOP 1.c).