© LAV62. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.2.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Entschuldigt fehlten: die Minister Bökenkrüger, Junglas und Stübinger.
- 1. Gesetz über die Bodenreform
- A. Selbstverwaltungsgesetz
- B. Koordinierung der Länderregierungen in der französischen Zone
- C. Kartoffelversorgung
- D. Parlamentsgebäude
- E. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz
- F. Rosenmontag
- G. Schuhverteilung
- H. Volkswagen
- I. Versetzung Dr. Bussmann und Dr. Bieroth
- J. Gehaltsabzüge im Entnazifizierungsverfahren
1. Gesetz über die Bodenreform 2
Minister Dr. Hoffmann berichtet über die Arbeiten des vom Ministerrat eingesetzten Ausschusses. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist protokollarisch festgehalten (Anlage Nr. 1) 3. Der Ministerrat beschließt den Auftrag an den Landwirtschaftsminister, einen neuen Gesetzentwurf aufgrund dieses Protokolls auszuarbeiten, worüber die nächste Sitzung des Ministerrats am kommenden Donnerstag, den 12. Februar 1948, vormittag 10.30 Uhr entscheidet. 4
A. Selbstverwaltungsgesetz 5
Der Ministerpräsident berichtet über eine Unterredung mit dem Generalgouverneur 6 betr. die Gestaltung des Selbstverwaltungsgesetzes, welches der Ordonnanz 57 Rechnung tragen müsse 7. Nach der Auffassung des Generalgouverneurs sei der jetzt vorliegende Teil IV des Gesetzes allein nicht zu beurteilen, es bedürfe vielmehr der Vorlage des ganzen Gesetzes.
Unter diesen Umständen kann die vorgesehene Beratung des Selbstverwaltungsgesetzes in der nächsten Sitzung des Landtags noch nicht erfolgen.
Der Generalgouverneur erwähnte verschiedene Diskussionspunkte, so die Frage der Wälder und Forsten der Pfalz, des Unterrichtswesens, der Haushaltgestaltung usw. Die Militärregierung müsse darauf bestehen, daß die Selbstverwaltung entsprechend den in der Ordonnanz 57 des Generals Koenig festgelegten Grundsätzen geschaffen würde. 8 Zu diesem Zweck sei Oberst Magniez 9 einige Wochen nach Koblenz abkommandiert, um in Verhandlungen mit der Landesregierung den Standpunkt der Militärregierung klarzulegen.
Es wird beschlossen, daß diese Besprechungen jeweils unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten oder eines von ihm Beauftragten unter Hinzuziehung zweier ständiger Vertreter aus der Pfalz (Dr. Hoffmann und Dr. Neumayer) erfolgen, wobei je nach der Materie die zuständigen Ressortminister hinzugezogen werden. 10
B. Koordinierung der Länderregierungen in der französischen Zone
Der Ministerpräsident berichtet von der Auffassung des Generalgouverneurs, die bisherigen Zusammenkünfte der Wirtschafts- bzw. Finanzminister zu einer ständigen Einrichtung zu machen und zwar in der Weise, daß die einzelnen Ressortminister sich regelmäßig zur Behandlung gemeinsamer Fragen treffen und daß für jede einzelne Sparte (Ministerium) ein ständiges Sekretariat errichtet werde. Als Tagungsort für diese Zusammenkünfte soll gemäß Beschluß des Ministerrats möglichst ein Ort innerhalb von Rheinland-Pfalz – gegebenenfalls Kreuznach – in Vorschlag gebracht werden. 11
C. Kartoffelversorgung 12
Es wird in eine Aussprache über den derzeitigen Stand eingetreten. Es besteht absolute Übereinstimmung dahingehend, daß das Landwirtschaftsministerium alles tun muß, um jeden Normalverbraucher in den Besitz des zweiten Zentners Kartoffeln zu setzen. Das bedingt, daß die noch fehlenden 11.000 t Württemberger Kartoffeln sofort umdisponiert werden und zwar in solche Kreise, wo der zweite Zentner noch fehlt bzw. nur teilweise ausgegeben ist. 13
Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die Belieferung der Prioritätsstädte mit dem dritten Zentner solange zurückgestellt werden muß, bis die Versorgung mit dem zweiten Zentner überall restlos durchgeführt ist. 14
Bezüglich der Saatkartoffeln muß die endgültige Aufstellung über die tatsächlichen Bestände nunmehr sofort erstellt werden, damit gegebenenfalls ohne jede Verzögerung mit der Militärregierung in Verhandlungen wegen der fehlenden Saatkartoffeln eingetreten wird. 15
D. Parlamentsgebäude 16
Der Ministerpräsident verweist auf den letzten Beschluß des Landtags 17. Der Ministerrat tritt diesem Beschluß bei und beschließt jegliche Förderung des Ausbaues, damit der Landtag möglichst schnell dieses Haus beziehen kann. Das Wiederaufbauministerium ist demgemäß ersucht, die notwendigen Schritte sofort zu unternehmen. Dem Landtagsbüro ist aufzugeben, die gemäß den Erklärungen des Ministers Feller noch fehlenden Materialanforderungen sowie das offizielle Baugesuch sofort einzureichen.
E. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz 18
Der Ministerpräsident gibt die Note der Militärregierung vom 3.2.48 (Anl. 2) 19 bekannt. Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, eine persönliche Unterredung der dem Vorstand des Wiederaufbauverbandes Mainz angehörenden Minister (Ministerpräsident Altmeier, Minister Dr. Hoffmann, Minister Steffan, Minister Feller) mit dem Generalgouverneur herbeizuführen. 20
F. Rosenmontag
Auf Vorschlag des Ministers Steffan wird beschlossen, den Dienst am Rosenmontag, dem 9.2.48, vormittags nur beschränkt aufrecht zu erhalten und zwar in der Weise, daß die auswärtigen Beamten, Angestellten und Arbeiter dienstfrei haben, während die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die in Koblenz und Umgebung wohnen, den Dienst bis 13.00 Uhr versehen. Das Mittagessen ist an die Diensttuenden auszugeben. Am Dienstag wird der Dienst in vollem Umfange ausgeübt.
G. Schuhverteilung 21
Der Ministerpräsident verweist auf die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums (Dr. Nowack) 22 bezüglich der Umstellung der Schuhverteilung vom Bezugsscheinsystem auf das Punktesystem. Trotz der darin erwähnten technischen Schwierigkeiten verharrt der Ministerrat auf seinem früheren Beschluß, wonach mit sofortiger Wirkung das Bezugsscheinverfahren für Schuhe einzustellen und auf das Punkteverfahren umzustellen ist. Minister Neumayer wird ersucht, die notwendigen Maßnahmen sofort in die Wege zu leiten und das neue Punkteverfahren vorzubereiten. 23 Minister Neumayer wird darüber möglichst umgehend dem Ministerrat berichten. 24
H. Volkswagen 25
Minister Steffan berichtet, daß nunmehr die von der Militärregierung zugesagten 30 Volkswagen für das Land Rheinland-Pfalz eingetroffen seien und daß auf Anordnung der Militärregierung die Verteilung so zu erfolgen habe, wie sie vorgeschlagen habe. 26
Der Ministerrat ist der Meinung, daß die Verteilung eine reine deutsche Angelegenheit sei und beschließt, daß der früher gefaßte Beschluß, wonach elf Wagen für die Verwaltung, davon vier den Ministerien, neun Wagen dem Wohlfahrtsminister (Ärzte usw.) 27 zehn Wagen für Industrie und Handel zur Verfügung gestellt werden sollen.
Von den vier den Ministerien zugeteilten Autos sollen drei die Fahrbereitschaft, eines das Finanzministerium erhalten. 28
I. Versetzung Dr. Bussmann und Dr. Bieroth 29
Gemäß Beschluß in der Sitzung des Ministerrats vom 28.1.48 hat heute die Abstimmung hierüber zu erfolgen. Minister Feller gibt eine Erklärung (Anlage 3) 30 ab. Der Ministerpräsident und Minister Dr. Hoffmann stellen ausdrücklich fest, daß die Versetzung des Dr. Bieroth in das Wiederaufbauministerium lediglich Zweckmäßigkeitsgründen entspreche und daß die Angelegenheit nicht politisch, sondern rein beamtenrechtlich zu beurteilen sei.
Die in der Presse gemachten, bisher in keiner Weise bewiesenen und im übrigen amtlich an die Landesregierung nicht herangetragenen politischen Vorwürfe, die Dr. Bieroth wegen seines früheren Aufenthalts in Holland gemacht werden, sind in keiner Weise bewiesen. 31 Die politische Bereinigung ist abgeschlossen. Eine Untersuchung durch die Landesregierung ist rechtlich unmöglich, da die Bieroth gemachten politischen Vorwürfe lange vor seiner Ernennung zum Beamten liegen.
Der Ministerrat beschließt durch förmliche Abstimmung mit vier Stimmen gegen die Stimme des Wiederaufbauministers Feller,
a) Ministerialrat Dr. Bussmann vom Rechnungshof in das Finanzministerium zu versetzen und zwar in gleicher Eigenschaft mit der Maß-gabe der späteren Beförderung zum Ministerialdirigenten,
b) Ministerialdirigent Dr. Bieroth in gleicher Eigenschaft vom Finanzministerium in das Wiederaufbauministerium zu versetzen.
(Dafür: Ministerpräsident Altmeier, die Minister Dr. Süsterhenn, Neumayer, Dr. Hoffmann. Minister Steffan hatte sich an der Aussprache beteiligt, mußte aber vor der Abstimmung die Sitzung verlassen).
Ministerialdirigent Dr. Bieroth wird beauftragt, sich mit Minister Feller in Verbindung zu setzen, um die politischen Streitfragen zu besprechen.
Eine Abgrenzung der Aufgabengebiete des Ministerialdirigenten Dr. Bieroth wird zwischen dem Ministerpräsidenten und Minister Feller erfolgen. 32
J. Gehaltsabzüge im Entnazifizierungsverfahren
Minister Dr. Hoffmann gibt die Verfügung des Landeskommissars für das Bereinigungswesen vom 12.1. betr. Behandlung der im Säuberungsverfahren als Sühnemaßnahmen festgesetzten Gehaltskürzungen bekannt. 33 Der Ministerrat beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landeskommissars – daß der Landeskommissar diese Verfügung wieder zurücknimmt. Minister Dr. Hoffmann wird beauftragt, die Angelegenheit im einzelnen mit Minister Junglas zu besprechen.