© LAV

62. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.2.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Entschuldigt fehlten: die Minister Bökenkrüger, Junglas und Stübinger.

1Die Sitzung war laut TO ursprünglich auf den 4.2.1948 anberaumt worden. Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 519-527 (mit Notizen des MinPräs ebd., S. 541-543); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. Niederschrift der Sitzung des vom Ministerrat zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfes zur Bodenreform eingesetzten Ausschusses vom 4.2.1948; 2. Schreiben des Gen-Gouv vom 3.2.1948 an den MinPräs betr. Bildung eines Zweckverbandes „Wiederaufbaugemeinschaft von Mainz“; 3. Erklärung von Minister Feller vom 4.2.1948 gegen die Versetzung von Dr. Bieroth vom Finanz- in das Wiederaufbauministerium; 4. Schreiben des Landeskommissars für die politische Säuberung in Rheinland-Pfalz vom 12.1.1948 an den MinPräs betr. Behandlung der im Säuberungsverfahren festgesetzten Gehaltskürzungen; 5. TO (Best. 860 Nr. 9605; in Best. 700,169 Nr. 137, S. 529-545: Nr. 3 doppelt, Nr. 5 fehlt; Best. 860 Nr. 8188: ohne Nr. 5).
Tagesordnung:
  • 1. Gesetz über die Bodenreform
  • A. Selbstverwaltungsgesetz
  • B. Koordinierung der Länderregierungen in der französischen Zone
  • C. Kartoffelversorgung
  • D. Parlamentsgebäude
  • E. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz
  • F. Rosenmontag
  • G. Schuhverteilung
  • H. Volkswagen
  • I. Versetzung Dr. Bussmann und Dr. Bieroth
  • J. Gehaltsabzüge im Entnazifizierungsverfahren

1. Gesetz über die Bodenreform 2

Minister Dr. Hoffmann berichtet über die Arbeiten des vom Ministerrat eingesetzten Ausschusses. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist protokollarisch festgehalten (Anlage Nr. 1) 3. Der Ministerrat beschließt den Auftrag an den Landwirtschaftsminister, einen neuen Gesetzentwurf aufgrund dieses Protokolls auszuarbeiten, worüber die nächste Sitzung des Ministerrats am kommenden Donnerstag, den 12. Februar 1948, vormittag 10.30 Uhr entscheidet. 4

2Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 1.
3Siehe oben Anm. 1 Anlage Nr. 1.
4Fortgang 63. MRS am 12.2.1948, TOP 1.

A. Selbstverwaltungsgesetz 5

Der Ministerpräsident berichtet über eine Unterredung mit dem Generalgouverneur 6 betr. die Gestaltung des Selbstverwaltungsgesetzes, welches der Ordonnanz 57 Rechnung tragen müsse 7. Nach der Auffassung des Generalgouverneurs sei der jetzt vorliegende Teil IV des Gesetzes allein nicht zu beurteilen, es bedürfe vielmehr der Vorlage des ganzen Gesetzes.

Unter diesen Umständen kann die vorgesehene Beratung des Selbstverwaltungsgesetzes in der nächsten Sitzung des Landtags noch nicht erfolgen.

Der Generalgouverneur erwähnte verschiedene Diskussionspunkte, so die Frage der Wälder und Forsten der Pfalz, des Unterrichtswesens, der Haushaltgestaltung usw. Die Militärregierung müsse darauf bestehen, daß die Selbstverwaltung entsprechend den in der Ordonnanz 57 des Generals Koenig festgelegten Grundsätzen geschaffen würde. 8 Zu diesem Zweck sei Oberst Magniez 9 einige Wochen nach Koblenz abkommandiert, um in Verhandlungen mit der Landesregierung den Standpunkt der Militärregierung klarzulegen.

Es wird beschlossen, daß diese Besprechungen jeweils unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten oder eines von ihm Beauftragten unter Hinzuziehung zweier ständiger Vertreter aus der Pfalz (Dr. Hoffmann und Dr. Neumayer) erfolgen, wobei je nach der Materie die zuständigen Ressortminister hinzugezogen werden. 10

5Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 5. Es handelt sich hierbei um den Teil IV des Gesetzes, der speziell die Selbstverwaltung der Bezirke bzw. die Stellung der Pfalz regeln sollte. Daher auch der im folgenden referierte Hinweis auf die Verordnung Nr. 57 der Militärregierung zur Gründung des Landes Rheinland-Pfalz (siehe die Einleitung, S. #), worin der Oberkommandierende General Koenig ein Bekenntnis zu „Beachtung der heimischen Überlieferungen und Bestrebungen, z. B. in der Pfalz“ abgegeben hatte. Zur Aufteilung des Gesetzes in vier Teile (neben diesem Teil noch: Gemeindeordnung, Kreisordnung und Wahlordnung) vgl. 59. MRS am 30.12.1947, TOP B/b.) und 66. MRS am 27.2.1948, TOP 10.
6Über diese Unterredung konnte zeitnah zu oben stehenden Bemerkung keine Niederschrift nachgewiesen werden (vgl. Best. 860 Nr. 9586, Bl. 111) Vgl. aber die Niederschrift des Gesprächs am 11.12.1947, worin der GenGouv auf den von der Verordnung Nr. 57 gezogenen Rahmen für die Bestimmung des Status der Pfalz im kommenden Selbstverwaltungsgesetz hingewiesen hatte (ebd., Bl. 113-114).
7Verordnung Nr. 57 des Oberkommandierenden der französischen Truppen in Deutschland vom 30.8.1946 zur Gründung des Landes Rheinland-Pfalz (vgl. die Einleitung, S. #). Mit Schreiben vom 25.2.1948 an den GenGouv versuchte der MinPräs u. a. diese Passage im Sinne einer Gleichbehandlung aller Landesteile zu interpretieren und dementsprechend in den Rahmen des in Arbeit befindlichen Selbstverwaltungsgesetzes zu stellen. Vgl. dazu 66. MRS am 27.2.1948, TOP 10 (Teil IV).
8Diese von Altmeier referierten Äußerungen des GenGouv sind in der erwähnten Niederschrift des Gesprächs vom 11.12.1947 nicht nachweisbar, würden also ggf. eine Ergänzung dazu darstellen (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 113 f.).
9Vorlage: „Manier“. Roger-Ernest Magniez (*1891), Jurist, Politikund Wirtschaftswissenschaftler, 1919-1925 Mitglied der französischen Besatzungstruppen in der Pfalz, 1945-1948 Militärregierung der Pfalz, 1948-1952 Militärregierung Württemberg-Hohenzollern (Pieroth, Parteien, S. 865). Vgl. Springorum, Verwaltung, S. 114; Brommer, Quellen, S. 139, S. 150, S. 200, Anm. 1, sowie S. 202, S. 255, S. 286 und S. 541.
10Fortgang 64. MRS am 17.2.1948, TOP 1.b).

B. Koordinierung der Länderregierungen in der französischen Zone

Der Ministerpräsident berichtet von der Auffassung des Generalgouverneurs, die bisherigen Zusammenkünfte der Wirtschafts- bzw. Finanzminister zu einer ständigen Einrichtung zu machen und zwar in der Weise, daß die einzelnen Ressortminister sich regelmäßig zur Behandlung gemeinsamer Fragen treffen und daß für jede einzelne Sparte (Ministerium) ein ständiges Sekretariat errichtet werde. Als Tagungsort für diese Zusammenkünfte soll gemäß Beschluß des Ministerrats möglichst ein Ort innerhalb von Rheinland-Pfalz – gegebenenfalls Kreuznach – in Vorschlag gebracht werden. 11

C. Kartoffelversorgung 12

Es wird in eine Aussprache über den derzeitigen Stand eingetreten. Es besteht absolute Übereinstimmung dahingehend, daß das Landwirtschaftsministerium alles tun muß, um jeden Normalverbraucher in den Besitz des zweiten Zentners Kartoffeln zu setzen. Das bedingt, daß die noch fehlenden 11.000 t Württemberger Kartoffeln sofort umdisponiert werden und zwar in solche Kreise, wo der zweite Zentner noch fehlt bzw. nur teilweise ausgegeben ist. 13

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die Belieferung der Prioritätsstädte mit dem dritten Zentner solange zurückgestellt werden muß, bis die Versorgung mit dem zweiten Zentner überall restlos durchgeführt ist. 14

Bezüglich der Saatkartoffeln muß die endgültige Aufstellung über die tatsächlichen Bestände nunmehr sofort erstellt werden, damit gegebenenfalls ohne jede Verzögerung mit der Militärregierung in Verhandlungen wegen der fehlenden Saatkartoffeln eingetreten wird. 15

11Fortgang 75. MRS am 3.6.1948, TOP 5.
12Zuletzt betr. Gesetz zum Schutz der Volksernährung 59. MRS am 30.12.1947, TOP H. Zuletzt betr. Kartoffelversorgung 57. MRS am 12.12.1947, TOP A.a). Zur Lage vgl. Best. 940 Nr. 112, S. 571-585.
13Vgl. Best. 940 Nr. 96, S. 155-159, S. 179 und S. 211. Mit Schreiben vom 12.2.1948 teilte der württembergische Staatspräsident Bock MinPräs Altmeier mit, dass die vereinbarte Kartoffellieferung angesichts der eigenen Versorgungsengpässe nicht ausgeführt werden könne (Brommer, Quellen, S. 557-559). Vgl. Best. 860 Nr. 43, S. 17-23.
14Vgl. die Übersichten über die Bereitstellung der Kartoffeln (Best. 860 Nr. 43, S. 15 f., und Nr. 1111, S. 103-107) sowie den Bericht des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung (ebd., S. 19-23).
15Der MinPräs hatte sich in seiner Neujahrsansprache zum Erhalt der Saatgutreserven bekannt und es als Aufgabe der zuständigen Stellen bezeichnet, eventuell vorgekommene Eingriffe auszugleichen (Graß/Heyen, Peter Altmeier, S. 83). Vgl. die darauf Bezug nehmende Eingabe des Ortsbürgermeisters von Lonnig vom 2.1.1948 (Best. 940 Nr. 96, S. 139). Der ABgm von Kastellaun erklärte in seiner Eingabe vom 2.2.1948 an den MinPräs, dass „der Kartoffelkrieg […] wieder los gehen“ würde, indem er von der Militärregierung den Befehl erhalten habe, einen bestimmten Teil der Saatkartoffeln seines Bezirks für eine Verschickung nach Württemberg abliefern zu lassen (Best. 860 Nr. 1111, S. 87 f.; vgl. ebd., S. 91). – Fortgang 64. MRS am 17.2.1948, TOP B.

D. Parlamentsgebäude 16

Der Ministerpräsident verweist auf den letzten Beschluß des Landtags 17. Der Ministerrat tritt diesem Beschluß bei und beschließt jegliche Förderung des Ausbaues, damit der Landtag möglichst schnell dieses Haus beziehen kann. Das Wiederaufbauministerium ist demgemäß ersucht, die notwendigen Schritte sofort zu unternehmen. Dem Landtagsbüro ist aufzugeben, die gemäß den Erklärungen des Ministers Feller noch fehlenden Materialanforderungen sowie das offizielle Baugesuch sofort einzureichen.

E. Wiederaufbaugemeinschaft Mainz 18

Der Ministerpräsident gibt die Note der Militärregierung vom 3.2.48 (Anl. 2) 19 bekannt. Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, eine persönliche Unterredung der dem Vorstand des Wiederaufbauverbandes Mainz angehörenden Minister (Ministerpräsident Altmeier, Minister Dr. Hoffmann, Minister Steffan, Minister Feller) mit dem Generalgouverneur herbeizuführen. 20

16Zuletzt 11. MRS am 27.1.1947, TOP 6; vgl. Best. 860 Nr. 989.
17Vgl. die Debatte über den Landeshaushalt in der LT-Sitzung am 14.1.1948, insbes. zum Etat des Wiederaufbauministeriums (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 290-292 und S. 307-314, bes. S. 308 und S. 313 f.).
18Zuletzt 51. MRS am 30.10.1947, TOP 6.
19Siehe oben Anm. 1, Anlage 2.
20Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 4.

F. Rosenmontag

Auf Vorschlag des Ministers Steffan wird beschlossen, den Dienst am Rosenmontag, dem 9.2.48, vormittags nur beschränkt aufrecht zu erhalten und zwar in der Weise, daß die auswärtigen Beamten, Angestellten und Arbeiter dienstfrei haben, während die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die in Koblenz und Umgebung wohnen, den Dienst bis 13.00 Uhr versehen. Das Mittagessen ist an die Diensttuenden auszugeben. Am Dienstag wird der Dienst in vollem Umfange ausgeübt.

G. Schuhverteilung 21

Der Ministerpräsident verweist auf die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums (Dr. Nowack) 22 bezüglich der Umstellung der Schuhverteilung vom Bezugsscheinsystem auf das Punktesystem. Trotz der darin erwähnten technischen Schwierigkeiten verharrt der Ministerrat auf seinem früheren Beschluß, wonach mit sofortiger Wirkung das Bezugsscheinverfahren für Schuhe einzustellen und auf das Punkteverfahren umzustellen ist. Minister Neumayer wird ersucht, die notwendigen Maßnahmen sofort in die Wege zu leiten und das neue Punkteverfahren vorzubereiten. 23 Minister Neumayer wird darüber möglichst umgehend dem Ministerrat berichten. 24

21Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP B. Vgl. auch 19. MRS am 12.3.1947, TOP 3.
22Dr. Wilhelm Nowack (1897-1990), Militärdienst im Ersten Weltkrieg, anschließend Studium in Berlin und Innsbruck, 1920-1922 Organisationsleiter der Technische Nothilfe im Ruhrgebiet, bis 1923 Verlagsleiter für „Die Hilfe“ Berlin, 1924-1929 Schriftleiter für die „Republikanische Illustrierte“, dann Mitarbeiter des Bundesführers beim „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“, dort 1932 Leiter der Pressestelle, 1933 mehrfache Verhaftung und Polizeiaufsicht, journalistische Tätigkeit für verschiedene große Illustrierte und die Berliner Ausgabe der „Frankfurter Zeitung“, 1939 Berliner Korrespondent für das „Morgenblatt“ in Zagreb, 1940-1945 beim Reichsrundfunk, 1945-1947 Leiter der Abteilung Wirtschaft beim Oberregierungspräsidium Rheinland-Hessen-Nassau und Leiter des Landeswirtschaftsamtes, 1947 ORR im Wirtschaftsministerium; DP/FDP, MdL 1. WP und 2. MP bis 25.9.1951 sowie 7.10.1953-25.3.1954, 3. WP bis 19.12.1958; 1948-1951 Fraktionsvorsitzender und 1953-1958 Landesvorsitzender der FDP, 1951-1958 Minister für Finanzen und Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz; 1949-1952 MdB (Graß, Politiker-Porträts, S. 283-285; Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 255; Simon, Die Abgeordneten, S. 166 f.; Best. 860P Nr. 10760).
23Vgl. Best. 860 Nr. 3532, S. 5.
24Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 9.

H. Volkswagen 25

Minister Steffan berichtet, daß nunmehr die von der Militärregierung zugesagten 30 Volkswagen für das Land Rheinland-Pfalz eingetroffen seien und daß auf Anordnung der Militärregierung die Verteilung so zu erfolgen habe, wie sie vorgeschlagen habe. 26

Der Ministerrat ist der Meinung, daß die Verteilung eine reine deutsche Angelegenheit sei und beschließt, daß der früher gefaßte Beschluß, wonach elf Wagen für die Verwaltung, davon vier den Ministerien, neun Wagen dem Wohlfahrtsminister (Ärzte usw.) 27 zehn Wagen für Industrie und Handel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Von den vier den Ministerien zugeteilten Autos sollen drei die Fahrbereitschaft, eines das Finanzministerium erhalten. 28

25Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 8.
26Wie vorige Anm.
27Zur Ausstattung von Ärzten mit Kraftwagen vgl. Best. 880 Nr. 5457.
28Fortgang 66. MRS am 27.2.1948, TOP 7.

I. Versetzung Dr. Bussmann und Dr. Bieroth 29

Gemäß Beschluß in der Sitzung des Ministerrats vom 28.1.48 hat heute die Abstimmung hierüber zu erfolgen. Minister Feller gibt eine Erklärung (Anlage 3) 30 ab. Der Ministerpräsident und Minister Dr. Hoffmann stellen ausdrücklich fest, daß die Versetzung des Dr. Bieroth in das Wiederaufbauministerium lediglich Zweckmäßigkeitsgründen entspreche und daß die Angelegenheit nicht politisch, sondern rein beamtenrechtlich zu beurteilen sei.

Die in der Presse gemachten, bisher in keiner Weise bewiesenen und im übrigen amtlich an die Landesregierung nicht herangetragenen politischen Vorwürfe, die Dr. Bieroth wegen seines früheren Aufenthalts in Holland gemacht werden, sind in keiner Weise bewiesen. 31 Die politische Bereinigung ist abgeschlossen. Eine Untersuchung durch die Landesregierung ist rechtlich unmöglich, da die Bieroth gemachten politischen Vorwürfe lange vor seiner Ernennung zum Beamten liegen.

Der Ministerrat beschließt durch förmliche Abstimmung mit vier Stimmen gegen die Stimme des Wiederaufbauministers Feller,

    a) Ministerialrat Dr. Bussmann vom Rechnungshof in das Finanzministerium zu versetzen und zwar in gleicher Eigenschaft mit der Maß-gabe der späteren Beförderung zum Ministerialdirigenten,

    b) Ministerialdirigent Dr. Bieroth in gleicher Eigenschaft vom Finanzministerium in das Wiederaufbauministerium zu versetzen.

(Dafür: Ministerpräsident Altmeier, die Minister Dr. Süsterhenn, Neumayer, Dr. Hoffmann. Minister Steffan hatte sich an der Aussprache beteiligt, mußte aber vor der Abstimmung die Sitzung verlassen).

Ministerialdirigent Dr. Bieroth wird beauftragt, sich mit Minister Feller in Verbindung zu setzen, um die politischen Streitfragen zu besprechen.

Eine Abgrenzung der Aufgabengebiete des Ministerialdirigenten Dr. Bieroth wird zwischen dem Ministerpräsidenten und Minister Feller erfolgen. 32

29Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 8.
30Siehe oben Anm. 1, Anlage 3; Fotokopie im NL Ernst Buschmann (Best. 700,287 Nr. 67). Feller lehnte darin aus fachlichen Gründen – Bieroth sei kein Wiederaufbaufachmann –, vor allem aber „aus Gründen der Sauberkeit” die Versetzung Dr. Bieroths vom Finanz- in das Wiederaufbauministerium und die damit verbundene Übernahme in die Position eines MinDirig unter Verweis auf angebliche „Arisierungsgeschäfte” Bieroths während der deutschen Besatzungszeit in den Niederlanden ab.
31Vgl. dazu 39. MRS am 28.8.1947, TOP A/b.
32Ein diesen TOP umfassender Auszug aus dem Protokoll wurde vom Büro des MinPräs mit Schreiben vom 6.2.1948 an die Abteilung III der Staatskanzlei gegeben „mit der Bitte um weitere Veranlassung“, ohne dass der weitere Verlauf aus dieser Akte ersichtlich ist (Best. 860 Nr. 1101, S. 383 f.).

J. Gehaltsabzüge im Entnazifizierungsverfahren

Minister Dr. Hoffmann gibt die Verfügung des Landeskommissars für das Bereinigungswesen vom 12.1. betr. Behandlung der im Säuberungsverfahren als Sühnemaßnahmen festgesetzten Gehaltskürzungen bekannt. 33 Der Ministerrat beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landeskommissars – daß der Landeskommissar diese Verfügung wieder zurücknimmt. Minister Dr. Hoffmann wird beauftragt, die Angelegenheit im einzelnen mit Minister Junglas zu besprechen.

33Siehe oben Anm. 1, Anlage 4.