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60. Ministerratssitzung am Dienstag, den 13.1.19481

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung:
  • 1. Handhabung der Haushaltsberatungen im Landtag
  • 2. Sonderzuteilungen an die Abgeordneten
  • 3. Gesetz zur vorläufigen Versorgung der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen
  • 4. Haushaltsfeststellungsgesetz für das Rechnungsjahr 1947
  • 5. Lager Ramershoven
  • 6. Hochwasserkatastrophe

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9605 und in Best. 700,169 Nr. 137, S. 649-653; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8188. Anlagen: 1. Gesetz zur vorläufigen Versorgung der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen; 2. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1947 (Best. 700,169 Nr. 137, S. 655-663; in Best. 860 Nr. 9605: nur Anlage Nr. 1).
2Über Beginn und Ende der Sitzung liegen keine Angaben vor.

1. Handhabung der Haushaltsberatungen im Landtag 3

Es wird vereinbart, daß die Minister bei der Behandlung ihrer Etats zunächst der Aussprache freien Lauf lassen und gegebenenfalls zusammenfassend am Ende der Debatte sprechen. 4

2. Sonderzuteilungen an die Abgeordneten

Aufgrund des Antrags des Landtagspräsidiums vom 13.1.48 5 beschließt der Ministerrat bei der Militärregierung zu beantragen:

    a) für jeden Abgeordneten für 12 Tage im Monat Reisemarken.

    Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, daß die Abgeordneten die An- und Abfahrten zu Plenar- und Ausschußsitzungen zurückzulegen haben, daß sie außerdem zur Ausübung ihrer Abgeordnetentätigkeit sehr viel im Lande herumreisen müssen.

    b) monatlich 25 Zigarren

    c) jährlich 100 Flaschen Wein.

Die zu b) und c) genannten Zuteilungen sind weniger für den persönlichen Bedarf der Abgeordneten, sondern in erster Linie für ihnen obliegende Repräsentationsverpflichtungen erforderlich. 6

3Zuletzt 59. MRS am 30.12.1947, TOP J.
4Zu den entsprechenden LT-Sitzungen vgl. Anm. # zur 40. MRS am 3.9.1947, TOP 1. – Fortgang 100. MRS am 12.10.1948, TOP 6.d).
5Datum handschr. eingefügt.
6Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP A.

3. Gesetz zur vorläufigen Versorgung der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen

Arbeitsminister Bökenkrüger weist darauf hin, daß die von ihm erlassene Rechtsanordnung betreffend „Die Neuregelung der Versorgung der Opfer des Krieges und ihrer Hinterbliebenen“ 7 laut Mitteilung des Justizministers in dieser Form nicht rechtswirksam, vielmehr im Landtag als Gesetz zu verabschieden ist. 8 Der Ministerrat beschließt daraufhin, daß Arbeitsministerium und Justizministerium die frühere Rechtsordnung zu einem Gesetz umformen. Dieser Gesetzentwurf ist sodann umgehend dem Landtag zuzuleiten und möglichst noch in der jetzigen Session in erste, zweite und dritte Lesung zu verabschieden, damit die Rechtsgleichheit endlich auch für die frühere Provinz Rheinland-Hessen-Nassau hergestellt wird. 9

4. Haushaltsfeststellungsgesetz für das Rechnungsjahr 1947 10

Bei dem im Ministerrat vom 17. Dezember beschlossenen Haushaltsfeststellungsgesetz war festgelegt, daß erst „nach Besetzung von 90% der Planstellen” jede zweite freie Beamtenplanstelle und jede durch Versetzung oder Abgang frei werdende Beamtenplanstelle nur mit Zustimmung des Ministers der Finanzen besetzt bzw. wiederbesetzt werden könne.

Der Finanzminister schlägt eine Herabsetzung auf 75% vor, wobei aber die Ministerien, weil noch im Aufbau begriffen, nach wie vor mit 90% bestehen bleiben sollen. Die Herabsetzung auf 75% auf alle übrigen Verwaltungen sei notwendig, um nach außen wirksam werden zu lassen, daß es der Landesregierung auf eine Einsparung auf dem Gebiete der Verwaltung ankomme. Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten wird der Satz von 80% festgesetzt und einstimmig beschlossen. Der Finanzminister erklärt zu Protokoll, daß der Satz von 90% für die Ministerien unangetastet bleibt. 11

7Zuletzt 59. MRS am 30.12.1947, TOP D.
8Entwurf siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1. Zu der Kontroverse vgl. die Stellungnahmen des Ministers der Justiz vom 19.12.1947 und 8.1.1948 und des Arbeitsministers vom 13.1.1948 (Best. 930 Nr. 4738) sowie Hudemann, Sozialpolitik, S. 485.
9Zum Verlauf vgl. 28. MRS am 29.5.1947, TOP 2. Zu den Arbeiten am eigentlichen Kriegsopferversorgungsgesetz (Landesversorgungsgesetz) vgl. 66. MRS am 27.2.1948, TOP 1.
10Zuletzt 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/12; vgl. oben Anm. 1, Anlage 2.
11Fortgang 100. MRS am 12.10.1948, TOP 6.d).

5. Lager Ramershoven 12

Der Wirtschaftsminister weist darauf hin, daß die Lager Ramershoven durch die Militärregierung immer noch beschlagnahmt seien. Diese Mitteilung steht im Widerspruch zu der Mitteilung des Justizministeriums. Der Ministerpräsident wird wegen Klärung dieser Angelegenheit bei der Militärregierung vorstellig werden. 13

6. Hochwasserkatastrophe 14

Der Ministerpräsident kommt auf die Frage der Hochwasserkatastrophe zu sprechen, die eine sachliche und geldliche Hilfe der Geschä-digten erforderlich mache. Minister Dr. Hoffmann weist für erste notwendige Hilfe auf den bestehenden Katastrophenfonds hin. Es wird beschlossen:

    1) eine Eingabe an die Militärregierung zwecks Freigabe von 300 Küchen und Schlafzimmern für solche, deren Wohnungseinrichtungen abgetrieben sind, 15

    2) eine erste Hilfe in dringenden Fällen aus dem Katastrophenfonds.

    3) eine Errechnung der tatsächlichen Schäden, die gegebenenfalls eine Vorlage an den Landtag zwecks Nachbewilligung von Mitteln für die Hochwassergeschädigten erforderlich macht.

12Zuletzt 59. MRS am 30.12.1947, TOP H.
13Laut Vermerk von Dr. Nowak (Ministerium für Wirtschaft und Verkehr) vom 27.2.1948 für den Wirtschaftsminister – der MinPräs hatte ihn in einem Schreiben vom 21.2.1948 dringend um Aufklärung gebeten – verzögerte sich die Auslieferung der Waren „in erster Linie […], weil die Militärregierung bis vor etwa vier Wochen die Lager unter französische Siegel gelegt hatte, da erst der Abtransport der beschlagnahmten Waren französischen und ausländischen Ursprungs erfolgen sollte“. Aber auch rechtliche Schritte von Ramershoven hätten dazu beigetragen (Best. 880 Nr. 3226). – Fortgang 67. MRS am 4.3.1948, TOP 12.
14Vgl. Best. 860 Nr. 6206.
15Schreiben des MinPräs vom 19.1.1948 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1008, S. 465).