© LAV47. Ministerratssitzung am Freitag, den 10.10.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Es fehlte entschuldigt Minister Junglas.
- A. Gesetz zur Änderung über die Bestimmungen über das Nachrücken von Kandidaten in der Kreisversammlung
- B. Gültigkeit von Landesverordnungen, die erst nach dem 18. Mai ver-öffentlicht wurden
- C. Benzinverteilung
- 1. Landesverfügung betr. die höhere Verwaltungsakademie in Speyer
- 2. Landeswirtschaftspolizei
- 3. Zweckverband Mainz
- 4. Zuständigkeitsabgrenzung des Ministeriums für Wiederaufbau
- 5. Landesverordnung für die Versorgung der Opfer des Nationalsozialismus
- 6. Zuständigkeit in Familien- und Nachlaßsachen
- 7. Kurzarbeiterunterstützung und Ergänzungsarbeiten für das Land Rheinland-Pfalz
- 8. Errichtung eines Justiz-Prüfungsamtes und juristische Ausbildung
- 9. Personalien
- D. Dolmetscherschule Germersheim und Verwaltungsakademie Speyer
- E. Vizepräsident Knieper
- F. Kompetenzabgrenzung zwischen der Landesregierung und der französischen Militärregierung
- G. Regierungswerkküche
A. Gesetz zur Änderung über die Bestimmungen über das Nachrücken von Kandidaten in der Kreisversammlung 3
Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Ministerpräsident, daß die Militärregierung dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung der Bestimmungen über das Nachrücken von Kandidaten in der Kreisversammlung vom 30.7.1947 zugestimmt habe unter folgenden Voraussetzungen: 4
a) im § 1 sind in der ersten Reihe die Worte „die Wahl abgelehnt oder” zu streichen,
b) der § 2 ist ganz zu streichen, 5
c) der § 3 bleibt bestehen. 6
Dazu bemerkt der Ministerpräsident
zu a) mit den Worten „die Wahl ablehnt oder” kann man einverstanden sein, denn es kann ja jetzt – ein Jahr nach der Wahl – niemand mehr die Wahl ablehnen. Diese Worte waren also tatsächlich überflüssig.
zu b) Der Inhalt dieses § ist nicht ganz verständlich. Wer Kreisausschußmitglied geworden ist, kann nicht aus der Kreisversammlung ausscheiden; denn mit dem Ausscheiden aus der Kreisversammlung hätte er auch wieder aus dem Kreisausschuß auszuscheiden. Mitglied des Kreisausschusses kann nur ein Mitglied der Kreisversammlung werden.
Nach kurzer Debatte wurde beschlossen:
a) das Gesetz in der veränderten Fassung sofort zu veröffentlichen,
b) bezüglich des gestrichenen Absatzes 2 wird eine entsprechende Vorlage an den Landtag weitergeleitet.
B. Gültigkeit von Landesverordnungen, die erst nach dem 18. Mai ver-öffentlicht wurden
Ebenfalls außerhalb der Tagesordnung wird die Frage der Gültigkeit von Landesverordnungen besprochen, die zwar noch mit Gesetzeskraft durch die provisorische Landesregierung beschlossen wurden, aber erst nach dem 18. Mai zur Veröffentlichung gelangten.
Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die Gültigkeit dieser Landesverordnungen nicht bestritten werden kann, denn es sei nicht der Tag der Veröffentlichung, sondern der Tag des Erlasses der betreffenden Landesverordnung durch die provisorische Landesregierung maßgebend.
Da die Demokratische Partei in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofes die Gültigkeit der Feiertagsverordnung der provisorischen Landesregierung vom 15.5.1947 (verkündet am 15.7.47 Nr. 16 des Verordnungsblattes) 7 angezweifelt hat, wird unter Bezugnahme auf das vorher Gesagte ausdrücklich klargestellt, daß die gesetzliche Gültigkeit dieser Verordnung durch die spätere Veröffentlichung nicht in Zweifel gezogen werden kann. Bezüglich der Feiertagsfrage selbst beschließt die Landesregierung, von sich aus nichts zu unternehmen, sondern gegebenenfalls die Initiative des Landtags abzuwarten. 8
C. Benzinverteilung
Schließlich wird außerhalb der Tagesordnung die Benzinverteilung 9 noch einmal im einzelnen besprochen unter zeitweiliger Hinzuziehung des Ministerialrats Dr. Houben 10 und des Angestellten Bergfeld. Es ergeht Anweisung an die Verteilungsstelle, den Ministerien die in der letzten Sitzung des Ministerrats festgesetzten Mengen in Scheinen (Gesamtsumme 60.000 Liter) sofort auszuhändigen. Die Minister tragen selbst Sorge dafür, daß die Ausgabe der angespannten Benzinlage entsprechend nur sukzessive an die nachgeordneten Stellen erfolgt, um einen Run auf die Tankstellen zu verhindern.
Weiterhin wird die Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit dahingehend abgeändert, daß nicht Regierungsrat Forstmeier die persönliche Verantwortung für die Benzinverteilung trägt, sondern in Vertretung des Wirtschaftsministers dessen Stellvertreter, Ministerialdirektor Calujeck der Militärregierung als die verantwortliche Person genannt wird.
Bezüglich der in der letzten Ministerratssitzung beschlossenen Reserve von 25.000 Liter, die zur Verfügung des Staatsministeriums zu halten ist, wird beschlossen:
Nach Vortrag des Ministerialrats Dr. Houben soll alsbald, spätestens in der kommenden Woche, eine Unterredung mit der zuständigen Militärdienststelle – an der als Vertreter der Landesregierung Staatssekretär Dr. Haberer und Ministerialdirektor Calujek teilnehmen sollen – erfolgen, mit dem Ziel, das Verwaltungskontingent um diese 25.000 Liter zu erhöhen. Diese 25.000 Liter sollen, wie im Ministerrat beschlossen, als Reserve in einem besonderen Tank eingelagert und zur Verteilung durch das Staatsministerium bereitgehalten werden. 11
2. Landeswirtschaftspolizei 14
Wird abgesetzt. Festgelegt wird zunächst eine Referentenbesprechung der beteiligten Ministerien auf Mittwoch, den 15. Oktober 1947 nachmittags 14.00 Uhr. Anschließend werden, wie im Ministerrat vom 3. Oktober 1947 vereinbart, die Minister Steffan, Dr. Süsterhenn, Neumayer und Dr. Hoffmann die Vorlage durchsprechen und das Ergebnis dieser Besprechung dem Kabinett vorlegen. 15
3. Zweckverband Mainz 16
Dr. Haberer berichtet über die Sitzung des Zweckverbandes für den Wiederaufbau der Stadt Mainz vom 29. September 1947. Gegenstand der Besprechung war u.a. die Eingabe des Ministers für Wiederaufbau vom 22.9. an den Minister des Innern. 17 Die Sitzung des Zweckverbandes hat beschlossen, es bei dem bisherigen Vorsitz des Ministerpräsidenten zu belassen, die Vorstandsmitgliedschaft des Innenministeriums dagegen zu streichen und statt dessen den Wiederaufbauminister in den Vorstand aufzunehmen. Demgegenüber beschließt das Kabinett:
a) neben dem Ministerpräsidenten haben Innenministerium, Finanzministerium und Wiederaufbauministerium Sitz und Stimme im Vorstand.
b) Der Abänderung der Satzungen 18 des § 10 wird zugestimmt mit der Maßgabe, daß es heißen muß: „Der Verbandsvorstand bestimmt nach Anhören des Generalbaudirektors.” 19
4. Zuständigkeitsabgrenzung des Ministeriums für Wiederaufbau 20
wird auf Wunsch des Wirtschaftsministers auf die nächste Kabinettssitzung vertagt. 21
5. Landesverordnung für die Versorgung der Opfer des Nationalsozialismus 22
Der Vorlage 23 wird grundsätzlich zugestimmt mit dem Hinzufügen, daß gewisse redaktionelle Änderungen, die der Finanzminister für notwendig hält, in Zusammenarbeit mit dem Justizminister vorgenommen werden. Der Finanzminister hat alsdann die Vorlage dem Staatsministerium zur Weitergabe an den Landtag zuzuleiten. 24
6. Zuständigkeit in Familien- und Nachlaßsachen 25
Die Vorlage wird einstimmig beschlossen und ist dem Landtag zuzuleiten. 26
7. Kurzarbeiterunterstützung und Ergänzungsarbeiten für das Land Rheinland-Pfalz
Die Vorlage 27 wird abgesetzt, da sich eine vorherige Fühlungnahme des Arbeitsministeriums mit dem Justizministerium, welches juristische Einwände erhoben hat, als notwendig erweist. 28
8. Errichtung eines Justiz-Prüfungsamtes und juristische Ausbildung
Die Vorlage des Justizministeriums 29 wird einstimmig beschlossen und dem Landtag zugeleitet. 30
9. Personalien
a) Oberregierungsrat Schönrich zum Ministerialrat im Justizministerium. 31 Der vom Justizminister vorgeschlagenen Ernennung zum Ministerialrat wird zugestimmt.
b) Dr. Hülsmann zum Ministerialrat für das Bereinigungswesen. 32
Der Ernennung zum Ministerialrat, die vom Justizministerium vorgeschlagen war, wird zunächst nicht zugestimmt, vielmehr Vertagung beschlossen. Es ist zunächst noch festzustellen, auf wessen Vorschlag Dr. Hülsmann zum Vertreter des Landeskommissars für die politische Bereinigung der Militärregierung vorgeschlagen und entsprechend ernannt wurde. Innenminister Steffan vertritt die Auffassung, daß der SPD bei diesen Positionen ein entsprechender Einfluß einzuräumen ist. 33
Anschließend entspinnt sich eine längere Debatte über die Grundsätze, die bei Beförderungen von Beamten möglichst angewandt werden sollen.
Der Ministerrat beschließt, daß Baurat Franz-Josef Scheid 34(Wirtschafts- und Verkehrsministerium) zum Oberbaurat befördert wird. Diese an sich zwischen dem Ministerpräsidenten und Ressortminister zu regelnde Beförderung war deshalb Gegenstand der Besprechung im Ministerrat, weil Scheid im 67. Lebensjahr steht, so daß für seine Beförderung zum Oberbaurat besondere Gründe vorhanden sein müssen. Diese werden erblickt
- 1. in der Tatsache, daß Scheid während der 12-jährigen Nazizeit wegen seiner aufrechten antifaschistischen Haltung keine Beförderung erfahren hat,
- 2. er trotz seines Alters noch außerordentlich rüstig und tätig ist und auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft nur schwer zu ersetzen ist.
D. Dolmetscherschule Germersheim und Verwaltungsakademie Speyer 35
Mitglieder des Verwaltungsrates waren bisher Dr. Biesten und Ministerialdirektor Dr. Rick.
Statt dessen werden unter Abberufung der Genannten nunmehr beschlossen:
a) für Dolmetscherschule Germersheim: Ministerialdirektor Dr. Becker
Kultusminister Dr. Süsterhenn
b) für die Verwaltungsakademie Speyer: Innenminister Steffan
Kultusminister Dr. Süsterhenn
E. Vizepräsident Knieper 36
Die am 24.7.1947 beantragte Versetzung des Vizepräsidenten Knieper nach Neustadt und die an seine Stelle zu erfolgende Berufung des Amtsbürgermeisters Rörig zum Vizepräsidenten von Montabaur haben bisher seitens der Militärregierung noch keine Beantwortung erfahren.
Innenminister Steffan wird in den nächsten Tagen eine Besprechung mit dem Vizepräsidenten Knieper herbeiführen. 37
F. Kompetenzabgrenzung zwischen der Landesregierung und der französischen Militärregierung 38
Nachdem die Eingabe des Kabinetts vom 14.8. nur eine Beantwortung hinsichtlich der Personalfragen, nicht aber hinsichtlich der gesetzgeberischen Fragen erfahren hat, 39 wobei die personellen Dinge nur teilweise unseren Anfragen entsprechend erledigt wurden, wird eine erneute Eingabe an die Militärregierung besprochen und entsprechend dem vom Ministerpräsidenten vorgelegten Entwurf (mit einigen redaktionellen Änderungen) beschlossen. 40
G. Regierungswerkküche
Besprochen wurde die weitere Versorgung der Regierungswerkkü-che. 41 Aufgrund einer Mitteilung der Militärregierung können die Werksküchen im wesentlichen nur noch aufrecht erhalten werden, indem die Beteiligten die notwendigen Lebensmittelmarken abgeben. Zusätzliche Lieferungen von Kartoffeln, Hülsenfrüchten etc. sind laut Anordnung der Militärregierung nur erlaubt, soweit es sich um Zuweisungen aus beschlagnahmten Beständen handelt. Der Ministerrat ist der Meinung, daß sich die Küche daraus allein nicht versorgen lasse, zumal die Belieferung mit beschlagnahmten Lebensmitteln bei der Bevölkerung kein Verständnis erfahren würde. Minister Stübinger wird beauftragt, die Angelegenheit noch einmal eingehend zu überprüfen und in der nächsten Ministerratssitzung zu berichten. 42