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46. Ministerratssitzung am Freitag, den 3.10.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung:
  • 1. Besetzung des Landratsamts Saarburg
  • 2. Wirtschaftspolizei
    • A. Bildung einer vorläufigen Wirtschaftskammer
  • 3. Selbstverwaltung der Sozialversicherung
  • 4. Gnadensache S.
  • 5. Stellung des Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr
  • 6. Benzinverteilung an die Ministerien
  • 7. Verschiedenes und Mitteilungen: Note der Militärregierung vom 27.9. betr. Verwendung von Beamten der Gendarmerie und Polizei; Wohnungsgeld für Dr. Boden; Wahl des Generaldirektors der Südwestdeutschen Eisenbahnen

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9603 und Best. 700,169 Nr. 135, S. 149-159; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung; 2. Schreiben des Justizministers vom 8.8.1947 an die Landesregierung Rheinland-Pfalz betr. Gnadensache Karl S.; 3. TO (Best. 860 Nr. 9603; in Best. 700,169, S. 161-165 und S. 167 nur Anlagen 1. und 3).

1. Besetzung des Landratsamts Saarburg

Der Ministerpräsident schlägt den früheren Landrat von Prüm und jetzigen Regierungsrat Dr. Schaefgen 2 beim Landratsamt Koblenz-Land als Landrat von Saarburg vor. Der Innenminister unterstreicht diesen Vorschlag. Es wird demzufolge einstimmig beschlossen, Dr. Schaefgen zum Landrat von Saarburg zu ernennen und die hierzu notwendige Zustimmung der Militärregierung nachzusuchen.

2. Wirtschaftspolizei 3

Nach einer Aussprache wird beschlossen, daß Innenministerium, Justizministerium, Wirtschaftsministerium und Finanzministerium das Problem erörtern und beschleunigt eine neue zusammenfassende Anordnung vorlegen, wobei die Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien klar herauszustellen sind. 4

A. Bildung einer vorläufigen Wirtschaftskammer

Im Anschluß an die Aussprache wird aufgrund eines Vorschlages des Ministers Neumayer beschlossen, eine vorläufige Hauptwirtschaftskammer zu berufen und wegen der Personalvorschläge mit den in Frage kommenden Kammern und Gewerkschaften in Verbindung zu treten. 5

2Dr. Jakob Schaefgen (1898-1967), 1919-1923. Studium in Bonn und München, 1923 Promotion an der Universität Bonn, 1923-1924 wiss. Hilfsarbeiter im Bürgermeisteramt Dormagen, 1925-1926 stellv. Leiter des Kreiswohlfahrtsamtes Prüm, 1926-1945 Kreisinspektor bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Kues, Leiter des Wohlfahrts- und Jugendamtes, 1945-1946 ABgm von Konz, 1946-1947 LR von Prüm, 1947 RR beim Landratsamt Koblenz-Land, 1948 LR des Kreises Saarburg, 1958 Pensionierung (Müller, Hauch, S. 179; Christoffel, Landräte, S. 215; Best. 860P Nr. 1468). Ursprünglich war für die Saarburger Landratsstelle der LR von Zell, Dr. Janssen, vorgesehen (vgl. 40. MRS am 3.9.1947, TOP 7).
3Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 3.
4Bereits vom 11.8.1947 datiert eine Kabinettssvorlage zur Errichtung einer Landeswirtschaftspolizei (weitere Unterlagen dazu konnten nicht nachgewiesen werden), mit der sich der Minister der Justiz kritisch auseinandersetzte, weil er darin eine Konkurrenz des Innenministers zur Zuständigkeit des Ministers für Ernährung und Landwirtschaft sah (Best. 860 Nr. 44, S. 3 f.). Zu möglichen Zusammenhängen mit dem Drängen der Militärregierung auf Intensivierung der Wirtschaftskontrolle vgl. 35. MRS am 5.8.1947, TOP H, Anm. #. Zu den wirtschaftspolizeilichen Aufgaben der Landespolizei vgl. Best. 880 Nr. 1711, Nr. 1725 und Nr. 1752. – Fortgang 47. MRS am 10.10.1947, TOP 2
5Die konstituierende Sitzung der vorläufigen Hauptwirtschaftskammer sollte erst am 8.7.1948 im großen Saal des Rathauses zu Koblenz stattfinden (Best. 860 Nr. 1009, S. 231). Das entsprechende Gesetz über die Hauptwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wurde am 21.4.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 141 f.). Zu den Arbeiten daran siehe Best. 860 Nr. 967 (darin Nr. 489), Nr. 1953, S. 1253 und S. 1481, und Nr. 4118 sowie Best. 950 Nr. 11515. Zur Tätigkeit der Hauptwirtschaftskammer siehe ebd., Nr. 11353, Nr. 11520-11521 und Nr. 15185 sowie Best. 700,145 Nr. 532/3. Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 166 f. – Fortgang 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.d).

3. Selbstverwaltung der Sozialversicherung

Der Vorlage des Arbeitsministers wird zugestimmt. 6 Sie wird dem Landtag zur Beratung überwiesen. 7

4. Gnadensache S.

Der Artikel 103 der Verfassung wird dahingehend ausgelegt, daß das Gnadenrecht im allgemeinen dem Ministerpräsidenten zusteht, ausgenommen das Gnadenrecht bei Todesurteilen. Dieses ist dem Wortlaut des Artikels 103 entsprechend vielmehr vom gesamten Kabinett auszuüben. 8

Das Gnadengesuch S[…] wurde in der Abstimmung mit 5 gegen 4 Stimmen abgelehnt und die in Artikel 103 der Verfassung vorgesehene Bestätigung des Todesurteils erteilt. Die Minister Dr. Hoffmann, Steffan, Bökenkrüger und Feller wiesen darauf hin, daß die Rohheit der Tat eine Gnade an sich nicht verdiene und sie lediglich infolge ihrer grundsätzlichen Gegnerschaft zur Todesstrafe für eine Begnadigung gestimmt hätten. 9

5. Stellung des Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr

Der hierfür vorgesehene Dr. Lichter wird akzeptiert und dabei folgendes beschlossen: 10

    a) Unterstellung unter den Ministerpräsidenten (Sonderreferat)

    b) Besoldung erfolgt als Ministerialdirigent

    c) eine Aufwandsentschädigung wird in Höhe der den Ministerialdirektoren zugebilligten Aufwandsentschädigung gezahlt, jedoch nur für die Zeit der Ausübung dieses Sonderamtes

Der gewünschte Titel „Direktor“ wird abgelehnt. Die behördliche Bezeichnung lautet:

„Landesregierung Rheinland-Pfalz

Der Ministerpräsident

Sonderbeauftragter für Lebensmitteleinfuhr”.

Bei der Personalbesetzung sind möglichst Beamte und Angestellte aus den verschiedenen Ministerien heranzuziehen. Ein evtl. notwendiger nachträglicher Etat ist vorzulegen. 11

6Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/7. Vorlage in Anlage Nr. 1 (siehe oben Anm. 1) sowie in Best. 860 Nr. 4031, S. 5-9.
7Das Gesetz wurde am 3.12.1947 vom LT angenommen und am 27.1.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 98-100, S. 139 f. und S. 218-222; GVBl. I 1948, S. 63). – Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/16.
8Zuletzt 44. MRS am 19.9.1947, TOP D. Vgl. dazu das in der Anlage Nr. 2 (siehe oben Anm. 1) beiliegende Schreiben des Ministers der Justiz vom 8.8.1947 sowie Anm. 21 zur 19. MRS am 12.3.1947.
9Fortgang 67. MRS am 4.3.1948, TOP 4.a).
10Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/1). Vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP H.
11Fortgang 48. MRS am 16.10.1947, TOP 1.

6. Benzinverteilung an die Ministerien

Nach Bericht des Verkehrsministeriums betrug das festgesetzte Gesamtkontingent im III. Quartal 740.000 Liter, im IV. Quartal beträgt das Gesamtkontingent 556.000 Liter = Kürzung ca. 25%. 12

Im Rahmen dieser Gesamtmenge wurde dagegen das Verwaltungskontingent von 575.000 Liter im III. Quartal auf 330.000 Liter im IV. Quartal herabgesetzt = Kürzung 52%. 13

Diese anormale Kürzung ist umso unverständlicher, als die bisher bestehenden Verwaltungskontingente auf die beiden Oberpräsidien in Koblenz und Neustadt zu einem Zeitpunkt umgelegt wurden, wo die Landesregierung überhaupt noch nicht bestand. Infolgedessen ist der erhöhte Bedarf der Landesregierung bis jetzt unberücksichtigt geblieben, so daß erst recht nicht einer Kürzung von 52% gegenüber einer Gesamtkürzung von nur 25% zugestimmt werden kann. Es wird beschlossen, in einer Eingabe an die Militärregierung grundsätzlich eine wesentliche Heraufsetzung des Verwaltungskontingents zu beantragen.

12Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP A.
13Vgl. auch die Ansprache des ORPräs Bögler an die Abteilungsleiter und Referenten am 18.11.1947, LASp Best. H 13 Nr. 159, S. 170.

Das Verwaltungskontingent von 330.000 Liter wird wie folgt umgelegt:

Landesregierung 60.000 Liter

4 Regierungspräsidenten 15.000 Liter

Fahrbereitschaft 580 Liter

Polizei 34.240 Liter

Landesforstamt 28.000 Liter

Ärzte 13.500 Liter

Landesarbeitsamt 1.730 Liter

Landesfinanzamt 8.260 Liter

Hauptzollamt 8.260 Liter

Zollfahndungsstelle 8.260 Liter

Rechnungskammer 8.260 Liter

Bereinigungsausschüsse 8.260 Liter

Landtag 8.260 Liter

28 Kreise 63.690 Liter

225.000 Liter

Die vorstehenden 60.000 Liter für die Landesregierung werden wie folgt aufgeteilt:

Ministerpräsident 2.350 Liter

Staatskanzlei 2.550 Liter

Innenministerium 4.550 Liter

Justizministerium 2.400 Liter

Kultusministerium 1.600 Liter

Wirtschaftsministerium 7.400 Liter

Verkehr 1.900 Liter

Finanzministerium 2.150 Liter

Landwirtschafts- und Ernährungsministerium 24.100 Liter

Wiederaufbauministerium 3.300 Liter

Arbeitsministerium 4.900 Liter

Wohlfahrtsministerium 2.800 Liter

60.000 Liter

Außerdem wird die Übernahme einer Reserve von 25.000 Liter in die Verwaltung der Staatskanzlei beschlossen. Aus dieser Reserve werden Ausgleiche für die Minister beschlossen. Bei diesem Ausgleich ist Rücksicht zu nehmen auf die weitere Entfernung der pfälzischen und rheinhessischen Minister. Dementsprechend wird aus der Reserve von 25.000 Liter folgende Aufteilung beschlossen:

Ministerpräsident 1.200 Liter

Dr. Haberer 2.100 Liter

Minister Steffan 1.650 Liter

Minister Dr. Süsterhenn 1.200 Liter

Minister Neumayer 2.100 Liter

Minister Dr. Hoffmann 2.100 Liter

Minister Stübinger 2.100 Liter

Minister Feller 2.100 Liter

Minister Bökenkrüger 2.100 Liter

Minister Junglas 1.200 Liter

17.850 Liter

Die restlichen 7.150 Liter sollen für besondere Fahrten nach Baden-Baden etc. als Reserve dienen. 14

14Fortgang 47. MRS am 10.10.1947, TOP C.

7. Verschiedenes und Mitteilungen: Note der Militärregierung vom 27.9. betr. Verwendung von Beamten der Gendarmerie und Polizei; Wohnungsgeld für Dr. Boden; Wahl des Generaldirektors der Südwestdeutschen Eisenbahnen

[1.] Note der Militärregierung vom 27.9. betr. Verwendung von Beamten der Gendarmerie und Polizei 15

Der Ministerpräsident gibt die oben angeführte Note der Militärregierung bekannt und verweist auf die ergangenen Bereinigungsbescheide, laut welchen die betreffenden Beamten zwar weiterhin als Beamte in allen Verwaltungen beschäftigt werden könnten, jedoch nicht mehr in der Polizei oder Justiz. 16 Es wird beschlossen, daß Innen- und Justizminister gemeinsam die Rechtslage für diese Beamte

    a) hinsichtlich der weiteren Beschäftigung,

    b) hinsichtlich der Gehaltsansprüche ab Termin des Bereinigungsbescheides, egal ob eine weitere Beschäftigung seit diesem Termin erfolgt oder nicht,

    c) hinsichtlich der Pensionsansprüche

überprüfen. 17

[2.] Wohnungsgeld für Dr. Boden

Der Ministerpräsident gibt die monatlichen Aufwendungen für die Dienstwohnung des früheren Ministerpräsidenten Dr. Boden bekannt und wirft daher die Frage auf, bis zu welchem Zeitpunkt diese Aufwendungen noch zu entrichten sind. Der Ministerrat schließt sich den gesetzlichen Vorschriften an, wonach noch drei Monate nach dem Ausscheiden des betreffenden Beamten die Aufwendungen zu zahlen sind. Demzufolge sind bis 31.10. 1947 die Wohnungsaufwendungen für Dr. Boden noch zu zahlen. 18

[3.] Wahl des Generaldirektors der Südwestdeutschen Eisenbahnen

Der Ministerpräsident berichtet über die Besprechung bezüglich der Wahl des Generaldirektors der südwestdeutschen Eisenbahnen in Baden-Baden am 2. Oktober. 19 U.a. führt er aus, daß die Gewerkschaften zwar Dr. Boden aus sachlichen Gesichtspunkten – er sei kein Eisenbahnfachmann – ablehnen, erkennbar sei aber, daß sie politische Gesichtspunkte in die Wahl hineintragen würden. Von Direktor Lapez sei erklärt worden, nur die offiziellen Mitglieder des Eisenbahnverkehrsrates haben Stimmrecht, dagegen nicht die Vertreter. Auf seine Einwendungen, daß sei eine völlig neue Situation und sein Land sei demzufolge nur mit einer Stimme an der heutigen Wahl beteiligt – für Minister Dr. Hoffmann war Dr. Dahlgrün 20 als Vertreter anwesend – sei die Wahl des Generaldirektors von der Tagesordnung abgesetzt und auf die kommende Woche vertagt worden. 21 Es wurde festgestellt, daß von der hiesigen Militärregierung die offiziellen Mitglieder sowie auch die Stellvertreter für den Verkehrsrat genehmigt sind. Dem Präsidenten des Verkehrsrats sollen sofort die Mitglieder sowie die Stellvertreter unter Beifügung des Genehmigungsschreibens der Militärregierung mitgeteilt werden. 22

15Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP F.
16Die Note konnte nicht ermittelt werden. Zur Entnazifizierung von Polizeiangehörigen und Verwendung von ehemaligen Wehrmachtsangehörigen bei der Polizei vgl. Best. 880, Nr. 1678, Nr. 1680-1682, Nr. 1760, Nr. 1769-1771, Nr. 1808 und Nr. 2707.
17Fortgang 68. MRS am 19.3.1948, TOP 12.
18Fortgang 53. MRS am 12.11.1947, TOP H.
19Zuletzt 45. MRS am 29.9.1947, TOP 4.
20Dr. Hans-Georg Dahlgrün (1901-1974), 1920-1923 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Kiel, München und Leipzig mit Promotion, 1927 Eintritt in die Reichsfinanzverwaltung, 1931-1936 Tätigkeit in den Finanzämtern Detmold und Bremen, 1936-1945 Reichsfinanzministerium, 1943-1945 abgeordnet als Beauftragter des Reichsfinanzministeriums zum Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen, zuletzt MinR, Mai 1945 Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz, 1947 Ministerium der Finanzen, 1949 MinDirig ebd., Leiter des Amtes für Soforthilfe, 1952-1957 Präsident des Landesrechnungshofes, 1954-1957 Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, 1958 Staatssekretär im Ministerium für Finanz und Wiederaufbau Rheinland-Pfalz, November 1958 – Mai 1959 Minister der Finanzen, 1959-1967 Präsident der Landeszentralbank Rheinland-Pfalz und Mitglied des Zentralbankrates der Deutschen Bundesbank, 1967 erneut für zwei Jahre in dieses Amt berufen, 1962 Honorarprofessor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1967 Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband (Best. 860 Nr. 4329, Best. 860P Nr. 10748 sowie LASp Best. H 13 Nr. 398-400).
21Best. 860 Nr. 148, S. 1-17. Boden wurde bei der Abstimmung am 3.10.1947 zwar mit Mehrheit gewählt, doch scheiterte seine Ernennung laut Aktennotiz des MinPräs vom 3.10.1947 (Nr. 146, S. 263-267) an Einwänden der Gewerkschaften (die Einheitsgewerkschaft der Eisenbahner für den Bezirk Trier hatte sich jedoch für ihn ausgesprochen; ebd., S. 259 f.) und dem Beharren der Militärregierung auf der Kandidatur eines Eisenbahnfachmannes. Der an Bodens Stelle ernannte Generaldirektor Bauer (Bauer war zuvor Präsident der Oberbetriebsleitung der Eisenbahnen in der amerikanischen Zone in Frankfurt gewesen und aus politischen Gründen von der amerikanischen Militärregierung entlassen worden, in: Best. 860 Nr. 148, S. 5; Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden) wurde mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz gewählt (Nr. 146, S. 242, S. 251 und S. 255; Nr. 148, S. 101). Laut Protokoll der Sitzung der badischen Landesregierung vom 30.9.1947 (StAF C 15/1 Nr. 656) wollte diese trotz Bedenken gegenüber einer Ernennung von Boden zum Generalsekretär „keine unfreundliche Haltung gegenüber Rheinland-Pfalz“ einnehmen; man unterstütze daher den rheinlandpfälzischen Vorschlag. Vgl. auch Raberg, Protokolle I, S. 487 f. (Sitzung vom 24.6.1947; die Bearbeitung der Protokolle der späteren Sitzungen lag bei Drucklegung noch nicht vor).
22Vgl. Best. 860 Nr. 146, S. 269, S. 307, S. 309; für 1948 vgl. ebd. Nr. 148, S. 19-53 und S. 115.