© LAV46. Ministerratssitzung am Freitag, den 3.10.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- 1. Besetzung des Landratsamts Saarburg
- 2. Wirtschaftspolizei
- A. Bildung einer vorläufigen Wirtschaftskammer
- 3. Selbstverwaltung der Sozialversicherung
- 4. Gnadensache S.
- 5. Stellung des Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr
- 6. Benzinverteilung an die Ministerien
- 7. Verschiedenes und Mitteilungen: Note der Militärregierung vom 27.9. betr. Verwendung von Beamten der Gendarmerie und Polizei; Wohnungsgeld für Dr. Boden; Wahl des Generaldirektors der Südwestdeutschen Eisenbahnen
1. Besetzung des Landratsamts Saarburg
Der Ministerpräsident schlägt den früheren Landrat von Prüm und jetzigen Regierungsrat Dr. Schaefgen 2 beim Landratsamt Koblenz-Land als Landrat von Saarburg vor. Der Innenminister unterstreicht diesen Vorschlag. Es wird demzufolge einstimmig beschlossen, Dr. Schaefgen zum Landrat von Saarburg zu ernennen und die hierzu notwendige Zustimmung der Militärregierung nachzusuchen.
2. Wirtschaftspolizei 3
Nach einer Aussprache wird beschlossen, daß Innenministerium, Justizministerium, Wirtschaftsministerium und Finanzministerium das Problem erörtern und beschleunigt eine neue zusammenfassende Anordnung vorlegen, wobei die Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien klar herauszustellen sind. 4
A. Bildung einer vorläufigen Wirtschaftskammer
Im Anschluß an die Aussprache wird aufgrund eines Vorschlages des Ministers Neumayer beschlossen, eine vorläufige Hauptwirtschaftskammer zu berufen und wegen der Personalvorschläge mit den in Frage kommenden Kammern und Gewerkschaften in Verbindung zu treten. 5
3. Selbstverwaltung der Sozialversicherung
Der Vorlage des Arbeitsministers wird zugestimmt. 6 Sie wird dem Landtag zur Beratung überwiesen. 7
4. Gnadensache S.
Der Artikel 103 der Verfassung wird dahingehend ausgelegt, daß das Gnadenrecht im allgemeinen dem Ministerpräsidenten zusteht, ausgenommen das Gnadenrecht bei Todesurteilen. Dieses ist dem Wortlaut des Artikels 103 entsprechend vielmehr vom gesamten Kabinett auszuüben. 8
Das Gnadengesuch S[…] wurde in der Abstimmung mit 5 gegen 4 Stimmen abgelehnt und die in Artikel 103 der Verfassung vorgesehene Bestätigung des Todesurteils erteilt. Die Minister Dr. Hoffmann, Steffan, Bökenkrüger und Feller wiesen darauf hin, daß die Rohheit der Tat eine Gnade an sich nicht verdiene und sie lediglich infolge ihrer grundsätzlichen Gegnerschaft zur Todesstrafe für eine Begnadigung gestimmt hätten. 9
5. Stellung des Sonderbeauftragten für Lebensmitteleinfuhr
Der hierfür vorgesehene Dr. Lichter wird akzeptiert und dabei folgendes beschlossen: 10
a) Unterstellung unter den Ministerpräsidenten (Sonderreferat)
b) Besoldung erfolgt als Ministerialdirigent
c) eine Aufwandsentschädigung wird in Höhe der den Ministerialdirektoren zugebilligten Aufwandsentschädigung gezahlt, jedoch nur für die Zeit der Ausübung dieses Sonderamtes
Der gewünschte Titel „Direktor“ wird abgelehnt. Die behördliche Bezeichnung lautet:
„Landesregierung Rheinland-Pfalz
Der Ministerpräsident
Sonderbeauftragter für Lebensmitteleinfuhr”.
Bei der Personalbesetzung sind möglichst Beamte und Angestellte aus den verschiedenen Ministerien heranzuziehen. Ein evtl. notwendiger nachträglicher Etat ist vorzulegen. 11
6. Benzinverteilung an die Ministerien
Nach Bericht des Verkehrsministeriums betrug das festgesetzte Gesamtkontingent im III. Quartal 740.000 Liter, im IV. Quartal beträgt das Gesamtkontingent 556.000 Liter = Kürzung ca. 25%. 12
Im Rahmen dieser Gesamtmenge wurde dagegen das Verwaltungskontingent von 575.000 Liter im III. Quartal auf 330.000 Liter im IV. Quartal herabgesetzt = Kürzung 52%. 13
Diese anormale Kürzung ist umso unverständlicher, als die bisher bestehenden Verwaltungskontingente auf die beiden Oberpräsidien in Koblenz und Neustadt zu einem Zeitpunkt umgelegt wurden, wo die Landesregierung überhaupt noch nicht bestand. Infolgedessen ist der erhöhte Bedarf der Landesregierung bis jetzt unberücksichtigt geblieben, so daß erst recht nicht einer Kürzung von 52% gegenüber einer Gesamtkürzung von nur 25% zugestimmt werden kann. Es wird beschlossen, in einer Eingabe an die Militärregierung grundsätzlich eine wesentliche Heraufsetzung des Verwaltungskontingents zu beantragen.
Das Verwaltungskontingent von 330.000 Liter wird wie folgt umgelegt:
Landesregierung 60.000 Liter
4 Regierungspräsidenten 15.000 Liter
Fahrbereitschaft 580 Liter
Polizei 34.240 Liter
Landesforstamt 28.000 Liter
Ärzte 13.500 Liter
Landesarbeitsamt 1.730 Liter
Landesfinanzamt 8.260 Liter
Hauptzollamt 8.260 Liter
Zollfahndungsstelle 8.260 Liter
Rechnungskammer 8.260 Liter
Bereinigungsausschüsse 8.260 Liter
Landtag 8.260 Liter
28 Kreise 63.690 Liter
225.000 Liter
Die vorstehenden 60.000 Liter für die Landesregierung werden wie folgt aufgeteilt:
Ministerpräsident 2.350 Liter
Staatskanzlei 2.550 Liter
Innenministerium 4.550 Liter
Justizministerium 2.400 Liter
Kultusministerium 1.600 Liter
Wirtschaftsministerium 7.400 Liter
Verkehr 1.900 Liter
Finanzministerium 2.150 Liter
Landwirtschafts- und Ernährungsministerium 24.100 Liter
Wiederaufbauministerium 3.300 Liter
Arbeitsministerium 4.900 Liter
Wohlfahrtsministerium 2.800 Liter
60.000 Liter
Außerdem wird die Übernahme einer Reserve von 25.000 Liter in die Verwaltung der Staatskanzlei beschlossen. Aus dieser Reserve werden Ausgleiche für die Minister beschlossen. Bei diesem Ausgleich ist Rücksicht zu nehmen auf die weitere Entfernung der pfälzischen und rheinhessischen Minister. Dementsprechend wird aus der Reserve von 25.000 Liter folgende Aufteilung beschlossen:
Ministerpräsident 1.200 Liter
Dr. Haberer 2.100 Liter
Minister Steffan 1.650 Liter
Minister Dr. Süsterhenn 1.200 Liter
Minister Neumayer 2.100 Liter
Minister Dr. Hoffmann 2.100 Liter
Minister Stübinger 2.100 Liter
Minister Feller 2.100 Liter
Minister Bökenkrüger 2.100 Liter
Minister Junglas 1.200 Liter
17.850 Liter
Die restlichen 7.150 Liter sollen für besondere Fahrten nach Baden-Baden etc. als Reserve dienen. 14
7. Verschiedenes und Mitteilungen: Note der Militärregierung vom 27.9. betr. Verwendung von Beamten der Gendarmerie und Polizei; Wohnungsgeld für Dr. Boden; Wahl des Generaldirektors der Südwestdeutschen Eisenbahnen
Der Ministerpräsident gibt die oben angeführte Note der Militärregierung bekannt und verweist auf die ergangenen Bereinigungsbescheide, laut welchen die betreffenden Beamten zwar weiterhin als Beamte in allen Verwaltungen beschäftigt werden könnten, jedoch nicht mehr in der Polizei oder Justiz. 16 Es wird beschlossen, daß Innen- und Justizminister gemeinsam die Rechtslage für diese Beamte
a) hinsichtlich der weiteren Beschäftigung,
b) hinsichtlich der Gehaltsansprüche ab Termin des Bereinigungsbescheides, egal ob eine weitere Beschäftigung seit diesem Termin erfolgt oder nicht,
c) hinsichtlich der Pensionsansprüche
überprüfen. 17
[2.] Wohnungsgeld für Dr. BodenDer Ministerpräsident gibt die monatlichen Aufwendungen für die Dienstwohnung des früheren Ministerpräsidenten Dr. Boden bekannt und wirft daher die Frage auf, bis zu welchem Zeitpunkt diese Aufwendungen noch zu entrichten sind. Der Ministerrat schließt sich den gesetzlichen Vorschriften an, wonach noch drei Monate nach dem Ausscheiden des betreffenden Beamten die Aufwendungen zu zahlen sind. Demzufolge sind bis 31.10. 1947 die Wohnungsaufwendungen für Dr. Boden noch zu zahlen. 18
[3.] Wahl des Generaldirektors der Südwestdeutschen EisenbahnenDer Ministerpräsident berichtet über die Besprechung bezüglich der Wahl des Generaldirektors der südwestdeutschen Eisenbahnen in Baden-Baden am 2. Oktober. 19 U.a. führt er aus, daß die Gewerkschaften zwar Dr. Boden aus sachlichen Gesichtspunkten – er sei kein Eisenbahnfachmann – ablehnen, erkennbar sei aber, daß sie politische Gesichtspunkte in die Wahl hineintragen würden. Von Direktor Lapez sei erklärt worden, nur die offiziellen Mitglieder des Eisenbahnverkehrsrates haben Stimmrecht, dagegen nicht die Vertreter. Auf seine Einwendungen, daß sei eine völlig neue Situation und sein Land sei demzufolge nur mit einer Stimme an der heutigen Wahl beteiligt – für Minister Dr. Hoffmann war Dr. Dahlgrün 20 als Vertreter anwesend – sei die Wahl des Generaldirektors von der Tagesordnung abgesetzt und auf die kommende Woche vertagt worden. 21 Es wurde festgestellt, daß von der hiesigen Militärregierung die offiziellen Mitglieder sowie auch die Stellvertreter für den Verkehrsrat genehmigt sind. Dem Präsidenten des Verkehrsrats sollen sofort die Mitglieder sowie die Stellvertreter unter Beifügung des Genehmigungsschreibens der Militärregierung mitgeteilt werden. 22