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41. Ministerratssitzung am Freitag, den 5.9.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef des Staatsministeriums Dr. Haberer

Es fehlte Minister Junglas.

Tagesordnung
  • 1. Winterkartoffelversorgung
  • 2. Änderung des Gesetzes der Landeszentralbank
  • 3. Restbenzinverteilung
  • 4. I.G.-Farben
    • A. Genehmigung zum Stiftungsgeschäft der „Frau Mathilde- und Alfred-Knauer-Stiftung“ Mainz

1Ausfertigung in Best. 700,169 Nr. 135, S. 265-267 und in Best. 860 Nr. 9602; Durchschlag in Nr. 8187. Anlagen: 1. Schreiben (Entwurf) des MinPräs Altmeier vom 5.9.1947 zur Ernährungslage an GenGouv Hettier de Boislambert; 2. abgeänderter Entwurf zum Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz mit Anlage; 3. Stellungnahme von Finanzminister Dr. Hoffmann vom 5.9.1947 zum Entwurf betr. Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Landeszentralbank; 4. Schreiben von Innenminister Steffan vom 2.9.1947 an das Staatsministerium betr. Antrag um Erteilung der Genehmigung zum Stiftungsgeschäft der „Frau Mathilde und Alfred-Knauer-Stiftung“ in Mainz mit einer Anlage; 5. TO (Best. 860 Nr. 9602; in Best. 700,169 Nr. 135, S. 269 nur Nr. 5).

1. Winterkartoffelversorgung

Die vorgelegte Eingabe an den Generalgouverneur bezüglich Streichung der Auflage in Höhe von 54.000 t wurde nach Vornahme redaktioneller Änderungen einstimmig beschlossen. 2

Eingehend wurden die technischen Maßnahmen hinsichtlich der Erfassung und Verteilung besprochen. Nach Berichten von Minister Stübinger und Ministerialdirektor Schmidt sowie dem hinzugezogenen Sachbearbeiter Kriebs 3 wurde beschlossen:

1) eine Anordnung, die in verschärfter Form die Tatsache der totalen Kartoffelbeschlagnahmung noch einmal herausstellt und insbesondere den Landwirt, der trotzdem Kartoffeln abgibt, unter schwere Strafe stellt. Das Landwirtschaftsministerium soll diese Anordnung ausarbeiten und vorlegen. 4

2) Ausarbeitung eines Verteilungsplanes durch das Landwirtschaftsministerium, wobei die verschiedenen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die sich im Verlaufe der längeren Diskussion ergaben (Einkellerungsscheine, Sperrung einzelner Kreise für die Versorgung der Prioritätsstädte, Verkehrsmöglichkeiten etc.). 5

2Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP A. Schreiben des MinPräs an den GenGouv vom 3.9.1947 (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1; Brommer, Quellen, 491-493). Vgl. Aktenvermerke zur Besprechung des Landesernährungsamtes mit Vertretern der Militärregierung am 1.9.1947 (Best. 940 Nr. 112, S. 299-302; Best. 940 Nr. 445, S. 481-483).
3Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden.
4Fortgang 42. MRS am 12.9.1947, TOP B.
5Vgl. Best. 860 Nr. 1111, S. 145. Fortgang 42. MRS am 12.9.1947, TOP B.

2. Änderung des Gesetzes der Landeszentralbank 6

Finanzminister Dr. Hoffmann widerlegt die schriftlich niedergelegten Einwendungen gegen die zufolge eines Berichtes unter Mitwirken Dr. Bodens von Baden-Baden verlangten Änderungen des Gesetzes (schriftliche Bemerkung des Finanzministers anhängend). 7

Der Ministerpräsident ergänzt die Ausführungen unter Hinweis auf die am 18.7.1947 ausgesprochene Ernennung des Herrn Dr. Boden zum Generaldirektor aufgrund der schriftlichen Genehmigung des Gouverneurs vom 17.7.1947. 8 Der Ministerrat beschließt im Sinne der Stellungnahme des Finanzministers, der zufolge der Militärregierung vorgeschlagen werden soll:

    a) Dr. Boden zum 1. Vorstandsbeamten mit dem Titel eines Präsidenten, 9

    b) Herrn Dr. Wilz zum 2. Vorstandsbeamten mit dem Titel eines Generaldirektors

zu ernennen. Voraussetzung für die Ernennung des Herrn Dr. Wilz ist dessen politische Überprüfung. 10

3. Restbenzinverteilung

Es wurde die Restbenzinverteilung für September für die Ministerien abschließend behandelt und zahlenmäßig festgelegt. 11

4. I.G.-Farben

Punkt 4 der Tagesordnung wurde abgesetzt. 12

A. Genehmigung zum Stiftungsgeschäft der „Frau Mathilde- und Alfred-Knauer-Stiftung“ Mainz 13

Dem Antrag, welcher an Herrn Innenminister Steffan vorher zugestellt worden war, wurde einstimmig zugestimmt.

6Zuletzt 17. MRS am 21.2.1947, TOP 1. Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 528.
7Siehe oben Anm. 1 (Anlage Nr. 3).
8Zuletzt 32. MRS am 15.7.1947, TOP Q. Der MinPräs hatte den GenGouv erst mit Schreiben vom 17.7.1947 um Genehmigung seines Vorschlags gebeten (Best. 860 Nr. 1007, S. 525, und Nr. 5909; Best. 860P Nr. 10746).
9Fortgang 48. MRS am 16.10.1947, TOP 3.
10Entsprechende Unterlagen konnten nicht nachgewiesen werden. – Fortgang betr. Bankgesetz 55. MRS am 2.12.1947, TOP 2/22.
11Zuletzt 40. MRS am 3.9.1947, TOP B. Das Thema war auch Gegenstand einer Besprechung zwischen Vertretern des Wirtschaftsministeriums und der Militärregierung am 10.9.1947. Von deutscher Seite wurde dabei geltend gemacht, „dass das den öffentlichen Verwaltungen […] zugeteilte Brennstoffkontingent von 300.000 Litern Sprit ganz unzureichend“ sei; die französische Seite warf den deutschen Vertretern unzureichendes Vorgehen und die Verwendung von Benzin „zu allen anderen Zwecken als zu Verwaltungszwecken“ vor (Schreiben der Militärregierung vom 9.10.1947 an das Ministerium für Wirtschaft, in Best. 860 Nr. 1951, S. 1067). – Fortgang 45. MRS am 29.9.1947, TOP A.
12Fortgang 73. MRS am 11.5.1948, TOP 4d.
13Siehe oben Anm. 1 (Anlage Nr. 4).