1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9602 sowie (korr.) in Best. 700,169 Nr. 135, S. 271-283. Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. LVO über Beschlagnahme und Beseitigung von Gebäudetrümmern; 2. LVO über die Zulassung zum Verkehrsgewerbe mit Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die Genehmigung des Verkehrsgewerbes mit Begründung; 3. Bericht des Verbindungsamts der Deutschen Eisenbahnen in Speyer vom 16.7.1947 („gez. Dr. Acker“) mit Begleitschreiben; 4. Vermerk vom 18.8.1947 an den Minister des Innern mit Vorschlägen zur TO für die am 19.8.1947 geplante Kabinettssitzung; 5. Schreiben des Ministers des Innern vom 29.8.1947 an den MinPräs zur Abberufung des kommissarischen LR Rossmann in Prüm, mit Niederschrift einer in Bleialf, Kreis Prüm, am 14.8.1947 durchgeführten Zeugenvernehmung in Bleialf; 6. TO (Best. 860 Nr. 9602; Best. 700,169 Nr. 135, S. 285-312 ohne Anlage Nr. 3).
2TOP 8 der vorgegebenen TO: Verschiedenes und Mitteilungen.
Der Finanzminister legte folgende Haushaltspläne vor: 3
Arbeitsministerium – Landesarbeitsamt –
Landtag
Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt
Gemeinsamer Dienst mehrerer Länder
Justizministerium.
Auf Vorschlag des Herrn Dr. Hoffmann unterbleibt eine Einzelberatung und es wird beschlossen, die einzelnen Haushaltspläne als Vorschläge der Ministerien dem Haushalts- und Finanzausschuß zu überweisen. Nach Abschluß der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuß wird das Kabinett eingehend Stellung nehmen und beschließen. 4
2. Geschäftsordnung der Landesregierung 5
Zufolge Vorschlag des Ministerpräsidenten wird beschlossen, daß Staatsministerium und Innenministerium durch Fachbeamte eine Überprüfung vornehmen und geeignete Vorschläge unterbreiten. 6
3Vgl. für die Jahre 1947-1949 Best. 920 Nr. 2972-2974. Zur Gesamtproblematik: Küppers, Staatsaufbau, S. 154-160, sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 146.
4Das Haushaltsfeststellungsgesetz wurde nach den Haushaltsberatungen – am 18.12.1947 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 257-267 und S. 274-285), am 14.1.1948 (ebd., S. 290-326), am 15.1.1948 (ebd., S. 328-356), am 21.1.1948 (ebd., S. 361-413), am 22.1.1948 (ebd., S. 416-466) und am 23.1.1948 (ebd., S. 468-475) – vom LT am 23.1.1948 angenommen (ebd., S. 475 f.). Wegen fehlender Zustimmung der Militärregierung (Best. 860 Nr. 958, S. 33-153) wurde das Gesetz jedoch nicht in Kraft gesetzt. Vgl. dazu die Haushaltsberatung für das zweite Halbjahr 1948 in der LT-Sitzung am 16.12.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1152) sowie 100. MRS am 12.10.1948, TOP 6.d). – Fortgang 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/12.
5Zuletzt 38. MRS am 20.8.1947, TOP 2.
6Fortgang 67. MRS am 4.3.1948, TOP 1.
3. Gesetz zum Schutz der Volksernährung 7
Mit Schreiben vom 28. Juli 1947 hat die Militärregierung dem Gesetz zugestimmt unter der Voraussetzung, daß in den §§ 1, 5 und 6 Änderungen vorgenommen werden. 8
Mit Schnellbrief vom 16.8.1947 hat der Justizminister dazu Stellung genommen und Ergänzungsvorschläge unterbreitet (Anlage 1). 9 Der Ministerrat beschließt den Wortlaut der Abänderungen bzw. Ergänzungen wie folgt:
§ 1
Absatz a) bis einschließlich h) bleibt unverändert.
Absatz i) soll nunmehr lauten:
„wer in Ausübung oder gelegentlich der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes ohne Genehmigung der zuständigen Behörden 1. für die Bevorzugung … usw.”.
§ 5
Absatz 1 bleibt bestehen.
Ein neuer Absatz 2 soll lauten:
„Als durch die strafbare Handlung erlangt gilt auch, was mit den durch die Tat erlangten Mitteln beschafft worden ist.”
§ 6
Im § 6 Absatz 1 wird die einschränkende Bestimmung gestrichen. 10 Er lautet alsdann:
„(1) Hat der Täter als Inhaber oder Leiter eines Geschäftsbetriebes gehandelt oder wird er nach § 4 in Strafe genommen, so kann die gänzliche oder teilweise Schließung des Betriebes auf die Höchstdauer von 5 Jahren oder das Verbot der Berufsausübung bis zur gleichen Höchstdauer ausgesprochen werden. § 42 1. Absatz 2 und 3 des Strafgesetzbuches sind anwendbar.“
Absatz 2 bleibt unverändert bestehen.
Trotz dieser Änderungen ist der Ministerrat bereit, die Verordnung ohne jede Verzögerung zu verkünden und zwar mit einem vor der Inkrafttretung der Verfassung liegenden Datum, sobald die dortige Zustimmung zu den vorstehend geänderten §§ erteilt wird. Diese beschleunigte Verkündung des Gesetzes läßt eine nochmalige Befragung des Landtages wegen der dadurch eintretenden Verzögerung nicht zu. Die derzeitigen Ernährungsverhältnisse machen vielmehr die sofortige Verkündigung ohne jeden Aufschub zur Pflicht. Der Landtag soll, nachdem die Militärregierung zugestimmt hat, nachträglich von den vorgenommenen Veränderungen des Ministerrates verständigt werden.
In Anlehnung an den § 8 dieses Gesetzes 11 regt der Ministerpräsident an, die von den Gerichten erlassenen Urteile doch wieder wie früher in der Presse zu veröffentlichen, damit das Volk sieht, daß Urteile ergehen. Minister Dr. Süsterhenn sagt zu, sich dieserhalb mit der Justizpressestelle in Verbindung zu setzen. Minister Neumayer wünscht festgehalten zu haben, daß er sich ursprünglich gegen das Gesetz zum Schutz der Volksernährung ausgesprochen habe, in Anbetracht der gegenwärtigen Notlage dem Gesetz nun nicht mehr so ablehnend gegenüberstehe. 12
7Zuletzt betr. Ernährungslage allgemein 38. MRS am 20.8.1947, TOP E. Zuletzt betr. LVO 30. MRS am 11.6.1947 TOP 3. Am 3.6.1947 hatte die KPD-Fraktion eine Kleine Anfrage nach dem Grund für das Nichtinkrafttreten der seinerzeit als LVO beschlossenen Maßnahme gestellt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 25).
8Best. 860 Nr. 3556, S. 37-39.
9Ebd., S. 43-47 (das Schreiben befindet sich nicht unter den Anlagen zum Protokoll).
10In der ursprünglichen, von der BLV genehmigten Fassung war die hier betroffene Stelle als § 5 (1) gezählt worden; die Zählung hatte sich durch zwischenzeitlich notwendig gewordene Einfügung eines neuen § 2 entsprechend verändert (Best. 860 Nr. 3556, S. 25). Die einschränkende Bestimmung der ursprünglichen Fassung lautete, dass die völlige oder teilweise Schließung des Betriebes bis zur Höchstdauer von fünf Jahren und das Verbot der Berufsausübung bis zur gleichen Dauer nur ausgesprochen werden könne, „wenn dem Täter eine erhebliche Beeinträchtigung der Volksernährung zur Last fällt und ohne diese Maßnahme eine weitere ernstliche Gefährdung der Volksernährung zu besorgen ist.“ (Ebd., S. 9-11, S. 37 und S. 43-47, hier: S. 46).
11§ 7 der ursprünglichen bzw. § 8 der nachträglich redigierten Fassung (siehe vorige Anm.) bestimmte, dass „Strafen und sichernde Maßnahmen auf Grund dieser Landesverordnung […] auf Kosten der Verurteilten bekanntgemacht werden“ können (Best. 860 Nr. 3556, S. 31).
12Fortgang betr. Ernährungslage allgemein unten TOP A. Fortgang betr. Landesgesetz zum Schutz der Volksernährung 42. MRS am 12.9.1947, TOP C.
A. Ernährungslage 13
Der Ministerpräsident und Minister Stübinger berichten über eine eingehende Besprechung mit dem Generalgouverneur am 2.9.47. 14 Gegenstand der Besprechung war die Ernährungslage, insbesondere die Kartoffelversorgung. Ausgehend von einem Ertrag von 9 t in Rheinland-Hessen-Nassau bzw. 7 t in Hessen-Pfalz 15 käme man bei der Aufrechterhaltung der vorjährigen Sätze von 150 kg für den Normalverbraucher und 225 kg für den Selbstversorger auf ein minus von 300.000 t. Aus diesem Grunde wurde der Militärregierung die Unmöglichkeit der Auflage von 50.000 t für die Armee, Berlin und Saar nachgewiesen. Der Gouverneur habe sich eingehend mit den Zahlen und der durch die Mißernte zu erwartenden Situation für die kommenden Monate auseinandergesetzt und seine Unterstützung hinsichtlich einer Streichung der Auflage in Baden-Baden zugesagt. 16
Dem gegenüber stünde die zwischenzeitlich ergangene Auflage durch Oberst Vincent, derzufolge
18.500 t für die Armee
12.500 t für Berlin
20.500 t für die Saar
aufzuerlegen seien.
Der Ministerrat beschließt einstimmig, sich dem Standpunkt des Ministers Stübinger anzuschließen, laut welchem die Auflage von 50.000 t angesichts der Mißernte eine Unmöglichkeit bedeutet. In einem zusammenfassenden Schreiben an den Gouverneur soll der Standpunkt des Ministerrats noch einmal eingehend dargelegt werden. 17
Die von der Militärregierung vertretene Auffassung, die Winterkartoffeln nur über den Handel auszugeben, wird als falsch empfunden. Es müsse vielmehr, wie im Vorjahr, dahin kommen, daß – insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verkehrslage – der Verbraucher entweder beim Händler oder beim Erzeuger einkellern könne. 18
Angesichts der großen Felddiebstähle wurde bei der Militärregierung [um] eine Nachtsperre von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr nachgesucht. Die Militärregierung ist damit einverstanden. Das Notwendige soll Innenminister Steffan einleiten. 19
Der Ministerpräsident berichtet zusammenfassend noch einmal über die Unterhaltung mit dem Gouverneur, bei welcher viel Verständnis und Unterstützung für die kommenden Maßnahmen angesichts der Mißernte festzustellen war. 20 Auf seinen Vorschlag wird eine weitere Sondersitzung des Ministerrates für den kommenden Freitagvormittag vorgeschlagen, in welcher alle technischen Einzelheiten wie Ausgabe der Winterkartoffeln, unter Hinzuziehung der Fachleute zu beraten und zu beschließen seien. 21
13Zuletzt betr. Gesetz zum Schutz der Volksernährung oben TOP 3. Zuletzt betr. Ernährungslage 38. MRS am 20.8.1947, TOP E. Zur Situation im September vgl. die für den Monatsbericht an die Militärregierung vom Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zusammengestellten Unterlagen (Best. 940 Nr. 435, S. 317-461).
14Ein Protokoll über diese Unterredung konnte nicht nachgewiesen werden. Mit Bezug darauf und auf die sich abzeichnende Missernte bei Kartoffeln wandte sich der MinPräs in einem Schreiben vom 5.9.1947 erneut an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1111, S. 495-499; desgl. in Nr. 1007, S. 423-427). Eine Auflistung der im September 1947 stattfindenden Besprechungen mit der Militärregierung zu dieser Thematik ist in Best. 860 Nr. 1111, S. 229 überliefert.
15Vgl. das Protokoll über die Sitzung des Ernährungsausschusses der Provinzialregierung Pfalz am 1.9.1947 (LASp Best. H 13 Nr. 97, S. 76-112).
16Bereits bei Besprechungen, die vom 27.-29.8.1947 in Baden-Baden stattfanden, hatte Minister Stübinger Einspruch gegen die von der Militärregierung bestimmten Lieferauflagen für Kartoffeln erhoben, „da Erfüllung nach Lage der Verhältnisse unmöglich ist.“ (Aktennotiz vom 2.9.1947, in Best. 940 Nr. 96, S. 255.; vgl. die Protokolle der Beratung des Zentralausschusses für Ernährung am 27.-28.8.1947 und Besprechung bei der Militärregierung am 28.8.1947 in BArch Best. Z 7, Nr. 13).
17Schreiben des MinPräs vom 5.9.1947 an den GenGouv (Brommer, Quellen, S. 491-493). Die entscheidende Passage lautet (ebd. S. 492): „Angesichts dieser katastrophalen Lage sieht sich die Landesregierung vor schwerwiegende Aufgaben und Entscheidungen gestellt, die den Ministerrat unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Landtags veranlassen, die durch mich bzw. durch den Landwirtschaftsminister vorgetragene Bitte um Streichung der Auflage von 50.000 t zu wiederholen. Dabei spielt bei dem Vorbringen dieser Bitte nicht nur diese Zahl allein die entscheidende Rolle, sondern ebenso die psychologische Wirkung auf die Bevölkerung, wenn wie in der Getreideversorgung darauf hingewiesen werden kann, daß die Militärregierung angesichts dieser Notlage ihrerseits auf jede Auflage verzichtet. Wir sind Ihnen, Herr Generalgouverneur, deshalb außerordentlich dankbar, daß Sie uns zugesagt haben, sich in diesem Sinne in Baden-Baden einzusetzen, denn die Streichung der Auflage wäre geeignet, eine sonst wohl unvermeidliche und in ihren letzten Konsequenzen unabsehbare Vertrauenskrise zwischen Landesregierung und Volk zu verhindern.”
18Vgl. dagegen Schreiben des Bgm von Mayen-Land vom 23.8.1947, der darin gegen das mit Rundschreiben vom 21.8.1947 erlassene Verbot der Abgabe von Kartoffeln auf Normalverbraucherkarten protestierte: „Ich fühle mich verpflichtet, Sie auf die notwendigen Folgen hinzuweisen, wenn die Landbevölkerung, die selbst keine Kartoffeln erzeugt, nicht über den Handel beliefert werden kann. Die Felddiebstähle werden in erschreckendem Maße zunehmen und es wird niemand in der Lage sein, die Felder vor den hungernden Menschen zu schützen.“ (Best. 940 Nr. 96, S. 247; vgl. ebd., S. 237; der Hinweis auf das Rundschreiben ebd., S. 259).
19Fortgang 49. MRS am 24.10.1947, TOP E, sowie allgemein Best. 880 Nr. 1677.
20Vgl. Schreiben des MinPräs vom 5.9.1947 an den GenGouv (Brommer, Quellen, S. 491-493).
21Fortgang 41. MRS am 5.9.1947, TOP 1.
4. Landesverordnung über Beschlagnahme und Beseitigung von Gebäudetrümmern 22
Die ursprünglich als Landesverordnung vorgesehene Vorlage 23 soll gemäß einstimmigem Beschluß des Ministerrats dem Landtag zugeleitet werden. Eine Begründung zu diesem Gesetz wird nachgereicht. 24
5. Landesverordnung über die Zulassung zum Verkehrsgewerbe 25
Der Ministerrat ist einstimmig für die Überweisung dieses Gesetzes an den Landtag, vorbehaltlich einiger gesetztechnischer Änderungen, die vom Justizministerium in Verbindung mit dem Wirtschaftsministerium noch eingebracht werden. 26
22Zuletzt 18. MRS am 25.2.1947, TOP 3.
23Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1. Zu den Arbeiten an der LVO und der Umwandlung in ein Gesetzesvorhaben vgl. Best. 860 Nr. 4040 und Best. 920 Nr. 523.
24Das Gesetz wurde vom LT am 5.11.1947 beschlossen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 107-109 und S. 150-154), wegen Vorbehalten der Militärregierung jedoch erst am 24.2.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 67 f.; vgl. Best. 860 Nr. 4040, S. 55-83). Zu den Einwänden der Militärregierung vgl. Best. 920 Nr. 523 (darin z. B. Schreiben des GenGouv vom 23.1.1948) sowie Best. 860 Nr. 4040. Auch von Seiten der Kommunen wurden Einwände erhoben. Vgl. z. B. die ablehnende Stellungnahme durch den OBgm der Stadt Trier vom 12.5.1948 (Best. 950 Nr. 523). 1950 begannen Arbeiten an einem Gesetz zur Aufhebung des Landesgesetzes über Beschlagnahme und Beseitigung von Gebäudetrümmern (Best. 920 Nr. 524). Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 152 f. – Fortgang 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/13.
25Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2 (Best. 700,169 Nr. 135, S. 297-301, mit Richtlinien zur Durchführung der Verordnung ebd., S. 303-305 und Begründung ebd., S. 307-309). Vgl. ferner Best. 860 Nr. 954 (darin: Nr. 69) sowie Best. 950, Nr. 4952, Nr. 11379 und Nr. 15152.
26Die Vorlage wurde vom LT nur in Erster Lesung am 30.9.1947 behandelt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 104). 1950 wurde das Vorhaben vom Wirtschaftsministerium erneut aufgegriffen, dann aber wohl wegen der Zuständigkeit des Bundes nicht weiter verfolgt (vgl. Best. 950 Nr. 11379). Zur Situation im Verkehrsgewerbe und dessen Bedeutung für die Nahrungsmitteltransporte vgl. Best. 950 Nr. 4952 (darin bes. die undatierte Denkschrift „Aufgabenbereich der Abrechnungsstelle der Güterkraftverkehrs GmbH Koblenz“) sowie die Bekanntmachung betr. Landesverband für das Verkehrsgewerbe unter Bezugnahme auf einen Erlass vom 23.7.1948 (GVBl. I 1948, S. 416). – Fortgang 42. MRS am 12.9.1947, TOP G.
6. Herbst- und Winterverkehr
Minister Neumayer berichtet aus einem Schreiben der Eisenbahndirektion Speyer, 27 daß vorgesehen sei, einen sogenannten Verkehrsausschuß für das gesamte Land zu bilden, der mit Sofortmaßnahmen – Ausbesserung der Eisenbahnwaggons usw. – betreut werde. Er schlägt vor, daß außer Vertretern des Wirtschaftsministeriums auch Vertreter des Ernährungsministeriums daran beteiligt sein sollen.
B. Reifen- und Benzinzuteilung
Minister Dr. Süsterhenn weist auf den kürzlichen Beschluß hin, wonach jedem Minister fünf Reifen zur Verfügung zu stellen seien. 28 Die unteren Organe des Verkehrsministeriums gingen über solche Anweisungen zur Tagesordnung über. Es sei dies ein untragbarer Zustand. Wenn ein Beschluß des Ministerrats vorliege, müsse er auch durchgeführt werden. Minister Neumayer sagt eine sofortige Überprüfung zu und weist im übrigen auf die Schwierigkeiten der Reifenbeschaffung hin. 29
Im Zusammenhang damit wird die Benzinzuteilung für die Minister erneut besprochen. 30
C. Fahrzeuge
Innenminister Steffan wird zufolge eines Ministerratsbeschlusses von jedem Landrat bis zum 10. September 1947 ein Viersitzer-Auto anfordern (mit Ausnahme der Kreise Ahrweiler und Altenkirchen, die der früheren Aufforderung nachgekommen sind). 31
Der Regierungspräsident von Koblenz soll zufolge eines einstimmigen Beschlusses aufgefordert werden, den zweiten Wagen des Präsidiums der Landesregierung sofort zur Verfügung zu stellen.
Auf Vorschlag des Ministers Feller wird der Wirtschaftsminister beauftragt, mit der Militärregierung darüber zu verhandeln, daß die Mercedes-Autowerkstätte für Benutzung der Minister freigegeben wird. 32
27Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
28Zuletzt 38. MRS am 20.8.1947, TOP K
29Fortgang 51. MRS am 30.10.1947, TOP 1
30Zuletzt 37. MRS am 12.8.1947, TOP K. – Fortgang 41. MRS am 5.9.1947, TOP 3.
31Zuletzt 38. MRS am 20.8.1947, TOP J.
32Fortgang 58. MRS am 17.12.1947, TOP C.
Beschlossen werden einstimmig:
a) Versetzungen:
Landrat Jansen 33 von Zell nach Saarburg, 34
Landrat Schick 35 von Bingen nach Worms,
Landrat Güngerich 36 von Worms als Oberregierungsrat an die Regierung nach Mainz
b) Ernennungen:
Amtmann Trapp, 37 Bingen, als Landrat nach Bingen.
Als Stellvertreter des Landespolizeipräsidenten wird der bisherige Bürgermeister Alexander, 38 Mainz-Gonsenheim, vorgesehen. Da eine Ministerialratsstelle nicht vorhanden ist, soll Bürgermeister Alexander zum Oberregierungsrat ernannt werden. Dadurch scheidet diese Frage aus den Verhandlungen im Ministerrat aus.
Minister Steffan wird dem Ministerpräsidenten den Vorschlag, den Bürgermeister Alexander, Mainz-Gonsenheim, zum Oberregierungsrat und Stellvertreter des Landespolizeipräsidenten zu ernennen, einreichen.
33Vorlage: „Janssen“.
34Vgl. 36. MRS am 5.8.1947, TOP C. Die Versetzung wurde nicht ausgeführt; statt dessen wurde Jansen 1948 zum LR des Kreises Mayen ernannt (Best. 860P Nr. 10711; Best. 880 Nr. 1330). Zur Besetzung der Saarburger Landratsstelle vgl. 46. MRS am 3.10.1947, TOP 1.
35Georg Schick (*1898) Eintritt in den öffentlichen Verwaltungsdienst beim Kreisamt Mainz, 1921-1924 Verwaltungspraktikant im Kreisamt Erbach, 1924-1933 Verwaltungsinspektor bei der Kreisverwaltung in Erbach, 1933 Entlassung, 1933-1939 selbständiger Handelsvertreter, 1939-1945 Angestellter im Landratsamt Bingen, 15.4.1945 Ernennung zum Bgm von Ingelheim, 1945-1947 LR des Landkreises Bingen, 1947-1963 LR in Worms (Best. 860P Nr. 10730).
36Heinrich Adolf Güngerich (*1894), 1913-1917 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Gießen, München, Berlin und Frankfurt/M., 1918-1922 Referendar (Amtsgericht, LG, Rechtsanwalt und Landratsamt), 1922-1927 RAss beim Landratsamt Heppenheim a.d.B., 1927-1929 RAss beim Landratsamt Gießen, 1929-1945 RR an verschiedenen Landratsämtern, zuletzt in Heppenheim, 1945-1947 LR in Worms, 1947-1950 ORR bei der Bezirksregierung Rheinhessen in Mainz, 1950-1959 LR Simmern (Best. 860P Nr. 10707).
37Anton Trapp (1893-1967), seit 1912 Anwärter für den gehobenen mittleren Verwaltungsdienst in Hessen, 1922-1931 Verwaltungsinspektor im Landratsamt Bingen, 1931-1933 Bürgermeister von Gau-Algesheim, 1933 aus politischen Gründen entlassen, 1933-1939 ohne Beschäftigung, 1939-1945 Tätigkeit in der Privatwirtschaft, seit 1945 Leitung der Bezirksfürsorgestelle und des Jugend- und Wirtschaftsamtes Bingen, Mitbegründer der CDU in Bingen, Mitglied des Stadtrates und des Kreistages (1. Vorsitzender der CDU in Stadt und Kreis Bingen), 1947-1951 MdL, 1947-1959 LR in Bingen (Best. 860P Nr. 10741, Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 299; Rösler, Erinnerung; Simon, Abgeordnete, S. 178).
38Franz Ludwig Alexander (*1881), 1900-1905 Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Berlin, München und Gießen, 1909 juristische Staatsprüfung in Darmstadt und Ernennung zum RAss am Kreisamt in Schotten bis 1911, 1913-1933 Bgm von Gonsenheim, 1922-1933 Vorsitzender des Hessischen Landgemeindetags, 1933 auf Verlangen des Gemeinderates beurlaubt bzw. in den Ruhestand versetzt, von November 1933 – März 1945 Rechtsanwalt in Mainz, am 26.3.1945 vom amerikanischen Stadtkommandanten wieder als Bgm eingesetzt (Best. 860P Nr. 2465).
D. Aufwandsentschädigung für die Ministerialdirektoren 39
In der Drucks. Sitzung des Ministerrats vom 1. August 1947 ist eine Aufwandsentschädigung von RM 2.400,– abzüglich 20% RM 1.920,– für die Ministerialdirektoren beschlossen worden. Entsprechend dem Vorschlag des Ministerpräsidenten wird der Finanzminister diesen Beschluß dem Finanzausschuß sofort zuleiten.
E. Landrätekonferenz in Prüm
Die Verpflegung der Teilnehmer dieser Konferenz des Regierungsbezirks Trier vom 2.7.47 40 wird beanstandet (s. Schreiben des Innenministers vom 29.8.47). 41 Eine Freigabe von 18,5 kg Fleisch, 3,5 kg Butter, 2 kg Zucker, ist in der derzeitigen Notlage, insbesondere im Kreis Prüm, unter keinen Umständen verantwortlich; erst recht nicht die Freigabe von beschlagnahmten Mengen Kaffee bzw. Cognac etc. Es wird beschlossen, dem derzeitigen mit der Wahrnehmung der Landratsgeschäfte beauftragten Kreisinspektor Rossmann eine ernstliche Rüge zu erteilen und darauf hinzuweisen, daß man von seiner sofortigen Abberufung lediglich deshalb Abstand nehme, weil die Landratsstelle in Prüm in der allernächsten Zeit sowieso neu besetzt würde. 42
Der Ministerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Erlaß bezüglich Einschränkung jeglicher Repräsentation auf das äu-ßerste und erwähnt verschiedene andere Veranstaltungen aus der letzten Zeit (Haushaltsausschuß in Birkenfeld, Sitzung der Arbeitsamtsvorsitzenden in Mainz etc.), die hinsichtlich des Gebotenen auch zu beanstanden seien.
F. Bereinigung
Minister Junglas wirft die Frage auf, ob es auch jetzt noch so gehandhabt würde, daß in die Ministerien keine belasteten Leute eingestellt werden sollen. 43 In der sich hieran anschließenden Aussprache wird festgelegt, daß jeder Fall individuell nachzuprüfen ist, ehe bei der Militärregierung jeweils [um] die Genehmigung nachgesucht wird. 44
39Zuletzt 35. MRS am 1.8.1947, TOP C.
40Vorlage: „14.8.47“. An diesem Tag fand (in Bleialf) jedoch die in der Anlage zum Protokoll dokumentierte Zeugenvernehmung zur hier behandelten Sache statt; das richtige Datum (2.7.1947) wird in dieser Niederschrift ebenfalls angegeben (vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 5, ferner Best. 860 Nr. 1290).
41Grund für die von Innenminister Steffan veranlasste Untersuchung und Behandlung der Angelegenheit im Ministerrat waren „allgemeine Empörung und Verärgerung“ in der „schwergeprüften Bevölkerung“ (Best. 860 Nr. 1290, S. 1) über die Landrätekonferenz, eine Beschwerde des Kreisverbandes Prüm der SPD vom 7.8.1947 (Best. 880 Nr. 738) sowie ein Artikel in der Zeitung „Die Freiheit“ vom 29.8.1947 (Best. 860 Nr. 1290, S. 17) über die reichhaltige Verpflegung der Konferenzteilnehmer durch den Veranstalter, den kommissarischen Prümer LR Rossmann. Daraufhin hatte sich auch der Trierer RPräs Steinlein, selbst Teilnehmer der Konferenz, in einer Erklärung vom 20.8.1947 (Best. 880 Nr. 738) von der dabei gereichten Verpflegung kritisch distanziert, wie der Innenminister in seinem Bericht vom 29.8.1947 (Best. 860 Nr. 1290, S. 1 und S. 11-14) unter Verwendung einer Aussage Steinleins hervorhob: „Die Erklärung gewinnt an Bedeutung angesichts der hungrigen Kinder, die von Trier barfuss kommend sich am Tagungsort Kartoffeln [er]bettelten“. Im Gegensatz dazu hat Steinlein in einer ausführlichen Gegendarstellung zur Berichterstattung der Zeitung „Die Freiheit“ die Verköstigung in Prüm als sogar unter dem Niveau anderer Konferenzen beschrieben; niemand habe daran „etwas gefunden“ (ebd., S. 13). Vgl. die Gegendarstellung von LR Rossmann (Best. 880 Nr. 738) sowie die Hinweise bei Brommer, Allparteienregierung, S. 155-157 (dort wird irrtümlich Bleialf als Ort der Konferenz angegeben).
42Minister Steffan forderte in seinem Schreiben vom 29.8.1947 die sofortige Abberufung von Rossmann (Best. 860 Nr. 1290, S. 1. Eine förmliche Personalakte zu dem am 5.10.1888 in Trier geborenen Peter Rossmann konnte nicht nachgewiesen werden; die vorhandenen Personalunterlagen (Best. 880 Nr. 738 und Best. 860P, Nr. 10723) enthalten nur Durchschläge des Schreiben des Innenministers vom 29.8.1947 und der Zeugenvernehmung vom 14.8.1947. Demnach wurde der damalige Regierungsinspektor Rossmann 1935 von der Geheimen Staatspolizei wegen Vergehen gegen § 90 der Reichsstrafgesetzbuches verhaftet; er befand sich vom 7.11.-23.11.1935 in Koblenz in Haft, bevor das Verfahren eingestellt wurde. Wegen Dienstvergehen (Verletzung der amtlichen Verschwiegenheitspflicht) wurde eine Geldstrafe verhängt und Rossmann zur Regierung Merseburg versetzt. Nach dem Krieg war er zunächst ABgm in Welschbillig. Seine Behauptung, er habe politisch in fundamentaler Opposition zum NS-Regime gestanden, wurde vom Trierer RPräs Steinlein als „zummindest stark übertrieben“ bewertet, Rossmann gleichzeitig bescheinigt, dass er ein tüchtiger Amtsbürgermeister sei (Schreiben vom 28.1.1947). Im Februar 1948 übte Rossmann mangels eines geeigneten Nachfolgers noch immer die Amtsgeschäfte eines LR im Kreis Prüm aus (Best. 880 Nr. 738).
43Zuletzt 32. MRS am 15.7.1947, TOP U.
44Fortgang 46. MRS am 3.10.1947, TOP 7.