A. Organisatorisches (Unterbringung der Ministerien; Bereitstellung von Volkswagen und Benzin für das Kabinett durch die Militärregierung)
Es wurden zunächst geschäftliche Dinge besprochen. Die vorläufige Unterbringung der Herren Minister in Koblenz oder Bad Ems kann als geregelt angesehen werden, nachdem der Herr Innenminister seine Wohnung in Bad Ems dem Herrn Verkehrsminister zur Verfügung gestellt hat. Die Zuteilung geeigneter Büroräume für die Herren Minister kann erst vorgenommen werden, wenn die Regierung von Koblenz in das für sie vorgesehene Gebäude umzieht.3 Bis dahin werden die Herren sich behelfen, so gut es geht. Der Herr Kultusminister nimmt solange in dem Sitzungssaal Platz, während für den Herrn Wohlfahrtsminister vorerst ein Zimmer freigemacht wird.FN4
Die Militärregierung hat zugesagt, für die Landesregierung die erforderliche Anzahl neuer Volkswagen bereitzustellen.5 Bis diese eintreffen, wird der Herr Verkehrsminister es sich angelegen sein lassen, von sich aus Kraftwagen für die Herren Minister zu besorgen und auch die Frage der Benzinzuteilung zu klären. Die bisherige Benzinzuteilung von 280 Liter im Monat wurde als unzureichend angesehen. Es soll unterschieden werden zwischen den in Koblenz, in Hessen und in der Pfalz ansässigen Kabinettsmitgliedern. Dementsprechend sollen 500, 600 und 650 Liter Benzin im Monat angewiesen werden.6
1Das Protokoll wurde am 18.12.1946 aufgesetzt. Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601, in Nr. 8186 und in Best. 700,155 Nr. 62, S. 11-13. Anlagen: 1. Vorlage der Abt. V, Dez. „Verkehr/Mineralöl“ (maschinenschr. „gez. Forstmeier“) vom 10.12.1946 an den MinPräs zur Treibstofflage; 2. Vorlage vom 11.12.1946 betr. „Kraftfahrzeuge, Treibstoff und Reifen für die Herren Minister“ (maschinenschr. „gez. Forstmeier“); 3. Zwei Beschlüsse des Ministerrates vom 17.12.1946 betr. Geschäftspause und Unterstellung des Oberpräsidiums der Pfalz unter die neue Landesregierung; 4. Ministerratsbeschluss betr. den Fall Boudriot an der Universität Mainz (Best. 860 Nr. 9601; Nr. 8186, darin Nr. 1 und 2 handschr. paraphiert (?), Nr. 2 mit Vermerk „Herrn Präsidialdirektor Dr. Rick zur nächsten MRS, F[orstmeier] 13.12.“); in Best. 700,155 Nr. 62, S. 9 nur Nr. 3).
2Uhrzeitangabe über den Schluss der Sitzung fehlt.
3Gemeint ist vermutlich die Zuteilung von Zimmern im Gebäude des ehemaligen Oberpräsidiums (vgl. dazu 19. MRS am 12.3.1947, TOP 2). Darin war die Bezirksregierung Koblenz untergebracht worden, nachdem sie ihr eigentliches Dienstgebäude am Rhein für die Militärregierung hatte räumen müssen. Mitte Januar wurde dann seitens der französischen Militärregierung das erste von zwei Gebäuden für die Unterbringung der Koblenzer Bezirksregierung in der Simrockstraße in Koblenz freigegeben (Best. 860 Nr. 1426, S. 381). Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 503.
4Zur Unterbringung der Ministerien vgl. generell Best. 860 Nr. 1426. – Fortgang 19. MRS am 12.3.1947, TOP 2.
5Trotz dieser Zusage änderte sich die Lage nicht, so dass der MinPräs am 4.1.1947 die beschleunigte Bereitstellung von acht neuen, fahrtüchtigen Volkswagen anmahnte, da noch nicht einmal jeder Minister mit einem geeigneten Fahrzeug versehen sei (Best. 860 Nr. 1006, S. 369). Zur Beschaffung von Wagen vgl. Best. 880 Nr. 5457 sowie Brommer, Landesregierung, S. 501 f. – Fortgang 18. MRS am 25.2.1947, TOP 4.
6Allgemein zur Benzinversorgung 1946/1947: Best. 880 Nr. 5453 und Nr. 5455-Nr. 5456 sowie Best. 950 Nr. 15155. – Fortgang 32. MRS am 15.7.1947, TOP H.
Die beiden Vorlagen Abteilung Verkehr/Mineralöl vom 10. und 11. Dezember 19467 wurden bekanntgegeben. Ebenso wurde ein Schreiben des Verbindungsamts der deutschen Eisenbahn in der französischen Zone in Speyer über die bedrohliche Verkehrslage mitgeteilt.8 Das Schreiben wurde den Ministern für Verkehr und Wirtschaft zur weiteren Veranlassung übermittelt.
C. Ausweise und Pässe für die Minister
Das Kabinett ist sich darüber einig, daß sofort für die Herren Minister von der Militärregierung abgestempelte Personalausweise beschafft werden müssen. Bis dahin werden Interimsausweise mit dem Stempel des Oberpräsidenten ausgestellt. Auch sollen sofort Interzonenpässe für die Herren Minister beantragt werden.9 Die Antragsformulare wurden ausgefüllt und Fräulein Schmidt10 zur weiteren Veranlassung übergeben.
D. Gehalt und Dienstaufwandsentschädigung der Kabinettsmitglieder; Ernennung höherer Beamten
Auf Anweisung des Herrn Ministerpräsidenten wird den Herren Ministern sofort ein Vorschuß in Höhe von 1.500,– RM als Abschlag auf Gehalt und Dienstaufwand ausgezahlt. Diese Mitteilung gab Veranlassung zu einer allgemeinen Aussprache über die Ministergehälter und die Frage des Dienstaufwandes. Zum Schlusse wurde einstimmig beschlossen, folgende Sätze in Vorschlag zu bringen: Ministergehalt 18.000,– RM, Dienstaufwand 12.000,– RM, Gehalt des Ministerpräsidenten 24.000,– RM, Dienstaufwand 18.000,– RM11
E. Ernennung vom Ministerialdirektoren und -dirigenten
Zur Frage der Ernennung der Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten wurde mitgeteilt, daß die Angelegenheit noch zwischen dem Herrn Ministerpräsidenten und der Militärregierung schwebe.12
F. Finanzierung der arbeitsfreien Tage im Jahreswechsel
Der Herr Minister für Arbeit gab bekannt, daß eine Regelung über die durch die Lage notwendig gewordene Arbeitsruhe in der Zeit vom 24.12.46 bis 5.1.47 getroffen worden sei und es sich frage, wer die ausfallenden Arbeitstage bezahle. Hierzu faßte das Kabinett einstimmig folgenden Beschluß: „Ausgefallene Arbeitstage dürfen nicht aus dem Landesstock bezahlt werden. 13 Dieser Landesstock muß unter allen Umständen seinem Sonderzweck erhalten bleiben. Auswärtige Arbeiter, die infolge der Verkehrssperre ihre Arbeitsstätte nicht erreichen können, müssen vom Arbeitgeber entschädigt werden. Urlaub kann in Anrechnung gebracht werden. Arbeiter, die am Platze sind, können und dürfen arbeiten.”
7Siehe oben Anm. 1 (Anlagen Nr. 1 und 2). Die Vorlage vom 10.12.1946 (Anlage Nr. 1) schildert die desolate Treibstoffsituation. Der verfügbare Vorrat an Benzin würde den Bedarf bis Mitte Januar decken. Die Lage sei jedoch in Bezug auf Diesel äußerst ernst, hier sei lediglich das Novemberkontingent abgedeckt. Für Dezember sei kein Nachschub unterwegs. Die mit schweren Dieselfahrzeugen durchzuführenden Schneeräumungen seien daher in Frage gestellt. Die Vorlage berichtet ferner von einer Anordnung des französischen Oberkommandos in Baden-Baden, 150 fahrbereite Wehrmachtslastwagen aus dem zivilen Sektor herauszunehmen, wogegen die Militärregierungen und insbes. der Gouverneur, wenngleich bislang erfolglos, Schritte unternommen hätten. Die Vorlage vom 11.12.1946 (Anlage Nr. 2) wies u. a. darauf hin, dass eine Zuteilung von 500 Litern beim besten Willen nicht möglich sei. Vgl. die Anweisung des Ministeriums für Wiederaufbau und Verkehr vom 21.12.1946 (Best. 860 Nr. 2399, S. 399-401).
8Das Schreiben wie auch sonstige Unterlagen des Verbindungsamtes konnten nicht nachgewiesen werden. Vgl. Telegramm der Eisenbahndirektion Mainz an die Landesregierung vom 14.2.1947. Demnach hatte die französische Eisenbahnaufsicht „wegen katastrophaler Kohlenlage seit 10.2. weitere einschneidende Zugeinschränkungen“ verfügt (Best. 860 Nr. 1150, S. 143). Vgl. Wenzel, Eisenbahnen; Manz, Stagnation, S. 76-86, und Brommer, Landesregierung, S. 542.
9Interzonenpässe befinden sich im NL Süsterhenn (Best. 700,177 Nr. 639, Bl. 9 f.).
10Die genannte Person konnte nicht identifiziert werden.
11Vgl. dazu Best. 700,155 Nr. 15 sowie Brommer, Landesregierung, S. 501. – Fortgang 10. MRS am 17.1.1947, TOP E.
12Fortgang 5. MRS am 3.1.1947, TOP B.
13Als „Landesstock“ wurden die Einlagen der Arbeitslosenversicherung bezeichnet. Zur Inanspruchnahme dieser Einlagen für die Finanzierung von beschäftigungspolitisch motivierten Krediten vgl. Best. 860 Nr. 2386, Nr. 2581 und Nr. 4337. Zur Abwehr von Forderungen der Militärregierung nach Bereitstellung von Mitteln aus dem Landesstock für den Landeshaushalt vgl. 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.b).
G. Beschlüsse (1. Arbeitspause der Behörden in der Zeit vom 24.12.46 bis 5.1.47; 2. Durchführung der Rechts- und Verwaltungseinheit in dem neuen Land Rheinland-Pfalz; 3. Vorgänge an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz)
Anschließend wurden nach eingehender Aussprache die in der Anlage protokollierten drei Beschlüsse gefaßt.14 Sie beziehen sich auf
1) die Arbeitspause der Behörden in der Zeit vom 24.12.46 bis 5.1.47,
2) die Durchführung der Rechts- und Verwaltungseinheit in dem neuen Land Rheinland-Pfalz,15
3) Vorgänge an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.16
Es wurde vereinbart, daß die nächste Ministerratssitzung am Dienstag, den 7.1.1947 um 9.30 Uhr stattfinden soll.17
Beschluß18
- 1. Der Ministerrat beschließt im Hinblick auf die Verkehrssperre und aus Gründen der Kohle- und Stromersparnis eine Geschäftspause vom 24.12.46 mittags 12 Uhr bis einschließlich 5.1.47 eintreten zu lassen. Diese Regelung gilt für die Behörden des gesamten Landes Rheinland-Pfalz. Während dieser Zeit gilt der übliche Sonntagsdienst.
- 2. Nach eingehender Aussprache beschließt der Ministerrat einstimmig: Nachdem das Land Rheinland-Pfalz gebildet ist, muß die Rechtseinheit und Verwaltungseinheit des neuen Landes gewährleistet sein. Daher wird festgestellt, daß das Oberpräsidium in Koblenz aufgehört hat zu bestehen. Der Oberregierungspräsident der Pfalz übt seine bisherigen Aufgaben nunmehr nach Anweisung der Landesregierung aus. Die endgültige Regelung der Sonderstellung der Pfalz gemäß der Proklamation des Generals König vom 30.8.4619 wird dadurch nicht berührt. Eine Abordnung des Ministerrats wird beauftragt, die Geschäftsübernahme in Neustadt durchzuführen.20
- (3.)21Der Ministerrat beschließt einmütig in der Frage der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz: Nach Vorlesung des im „Rheinischen Merkur” erschienenen Artikels „Prof. Wehrwolf” und der Originalschrift des Herrn Professor Dr. Boudriot durch Herrn Minister Dr. Lotz wird Herr Minister Dr. Lotz beauftragt, alle Maßnahmen zur Bereinigung des Falles Boudriot unverzüglich einzuleiten.22 Bis zur völligen Klärung der Angelegenheit wird Professor Dr. Boudriot von jeder Lehrtätigkeit an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit sofortiger Wirkung suspendiert. Nach Abschluß der Ermittlungen wird sich der Ministerrat über die weitere Behandlung des Falles Boudriot schlüssig werden. Der Ministerrat läßt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß er angesichts des bis jetzt bekannten Tatbestandes der Auffassung ist, daß ein akademischer Lehrer, der derartige Gedankengänge vertritt, in dem demokratischen Staat als Volkserzieher untragbar ist. Koblenz, den 17. Dezember 1946.23
14Siehe oben Anm. 1, Anlagen Nr. 3 (Beschlüsse 1 und 2) und Nr. 4 (Beschluss 3). Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 497 f.
15Zuletzt 3. MRS am 10.12.1946, TOP B.
16Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz war am 25.2.1946 von der Militärregierung gegründet worden (Brommer, Quellen, S. 151-160). Vgl. Best. 700,177 Nr. 701 sowie Armbruster, Wiedergründung; Mathy, Hochschulen, S. 365-381; ders., Wirklichkeit; Defrance, Entnazifizierung, S. 53; Kißener/Mathy, Ut omnes.
17Die nächste (5.) MRS fand am 3.1.1947 statt.
18Vgl. oben Anm. 14. Handschr. unterschrieben in der Ausfertigung in Best. 860 Nr. 8186 von den Ministern Steffan, Lotz, Süsterhenn, Röhle, Junglas, Feller, Stübinger und Haberer; maschinenschr. gezeichnet in der Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 mit irrtümlicher Wiedergabe der Unterschrift Röhles durch „Rittel“. Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 9 ist nicht unterzeichnet.
19Bezug: VO Nr. 57 mit Erklärung von General Koenig vom 30.8.1946 (siehe historische Einleitung zu diesem Jahrgang), bzw. der letzte Abschnitt der Erklärung. Darin bekundete Koenig die Absicht der Militärregierung, „dieses Land auf demokratischer Grundlage unter Beachtung der heimischen Überlieferungen und Bestrebungen, z. B. in der Pfalz, zu organisieren.“ Dies war ein zentraler Bezugspunkt für die Diskussionen über die Sonderstellung der Pfalz (ebd. sowie Brommer, Quellen, S. 194, Anm. 2).
20Die im NL Boden überlieferte Durchschlag des Beschlusses (Best. 700,155, Nr. 62, S. 9) enthält zum letzten Satz den handschr. Randvermerk: „Dem entgegen Gem[ischte] Kom[ission] vom 7.12.46“. Vgl. das Protokoll der Sitzung der GK von diesem Tage (Brommer, Quellen, S. 316-319). Fundamentale Opposition des Ministers Stübinger gegen jeglichen Sonderstatus der Pfalz dokumentiert die „Niederschrift“ einer Stellungnahme, die dieser bei einer Dienstbesprechung am 14.12.1946 abgegeben hatte (Druck: ebd., S. 325). Demzufolge hatte Minister Stübinger bereits in der ersten Ministerratssitzung (d. h. am 3.12.1946) zum Ausdruck gebracht, dass er sein Ministeramt nur übernehme, wenn die Pfalz Teil eines einheitlich der Landesregierung unterstehenden Gebietes sein würde. Zur Geschäftsübernahme der Landesregierung gegenüber dem Oberregierungspräsidium Neustadt vgl. die Ankündigung eines Besuchs von Wohlfahrtsminister Junglas am 20.12.1946 durch ORPräs Eichenlaub bei der Militärregierung mit Schreiben vom 17.12.1946 (LASp Best. H 13 Nr. 1, S. 253). – Fortgang 5. MRS am 3.1.1947, TOP A.
21Nur in Best. 860 Nr. 9601 (Durchschlag) und Nr. 8186 (Ausfertigung und Durchschlag) überliefert, jeweils handschr. unterzeichnet von den Ministern Steffan, Süsterhenn, Lotz, Haberer, Feller und Stübinger (es fehlen die Unterschriften der Minister Röhle und Junglas).
22Vgl. den Zeitungsartikel von Gustav Zerres im „Rheinischen Merkur“ vom 13.12.1946, S. 1 f. Zerres kritisierte darin Wilhelm Boudriot, Professor für reformierte Kirchengeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, in seinen Vorlesungen eine Aufwertung von Persönlichkeiten wie Friedrich der Große, Bismarck, Wilhelm II., Hindenburg und Hugenberg zu betreiben. Die schärfsten Vorwürfe galten allerdings Boudriots Kommentaren zur nationalsozialistischen Herrschaft. In seinen Vorlesungen soll er geäußert haben: „So antichristlich die Machthaber des Dritten Reiches im Laufe der Zeit geworden sind, so bedenklich sie als politische Gestalten von Anfang an waren – sie haben trotzdem weitgehend die Aufgaben einer echten Obrigkeit erfüllt. Sind Hitler und Genossen […] nicht nur ,Gangster’ gewesen und wenigstens nicht eine Zeitlang noch etwas anderes? Hat das Dritte Reich sich nur zerstörend ausgewirkt oder nicht zugleich eine Unzahl echter staatlicher Aufgaben erfüllt? Hat das ordinäre Verbrechertum sich auch nur regen dürfen, wie wir es heute erleben?” Vgl. die Stellungnahme von Justizminister Süsterhenn (”Berserkergeist?”) zu den Themen ‚Vergangenheitsbewältigung‘ und ‚Verhältnis zum Preußentum‘ im „Rheinischen Merkur“ vom 11.1.1947, S. 1, und den Beitrag von Hellmuth Holthaus: „Das nationale Selbstbewusstsein” im „Rheinischen Merkur“ vom 25.1.1947, S. 1. Zu Boudriot vgl. Dienst, Fall; ders., „… Fakultät“, S. 148 ff.; Martin, Entstehung, S. 112-114. Zum Hintergrund: Heinemann (Hg.), Hochschuloffiziere, Teil 3; Baginski, Universitätspolitik; Mathy, Landesuniversität; ders., Josef Schmid, S. 69-76; Defrance, Raymond Schmittlein; Kißener, Kontinuität, S. 104.
23Fortgang 10. MRS am 17.1.1947, TOP M.