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39. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 28.8.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef des Staatsministeriums Dr. Haberer

Es fehlten die Minister Felller, Neumayer und Stübinger.

Tagesordnung 2
  • 1. Besprechung der Tagesordnung für die Landtagssitzung von heute
    • A. Angelegenheit Diel/Ramershoven

1Ausfertigung (korr.) in Best. 700,169 Nr. 135, S. 313-319 sowie in Best. 860 Nr. 9602; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187 (korr.). Anlagen: 1. TO (Best. 860 Nr. 9602 und Nr. 8187; Best. 700,169 Nr. 135, S. 325); 2. TO der LT-Sitzung am 28.8.1947 (Best. 860 Nr. 9602; mit Notizen von MinPräs Altmeier in Best. 700,169 Nr. 135, S. 321-323).
2Die vorgegebene TO (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1) enthielt außer TOP 1 noch den TOP 2: Personalien.

1. Besprechung der Tagesordnung für die Landtagssitzung von heute 3

Zu Punkt 2: Gesetz über die Bildung vorläufiger Amtsvertretungen und die vorläufige Bestellung von Amtsvertretungen und Amtsbeigeordneten in den Regierungsbezirk Koblenz und Trier (Drucks. II/50) 4. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß in der Drucksache Nr. 50 im § 13 Bezug genommen wird auf eine Beschlußbehörde, die aber überhaupt noch nicht da ist. Auch die Militärregierung habe auf diesen Widerspruch hingewiesen. Es handele sich anscheinend um das Abschreiben eines Paragraphen aus einem alten Gesetz. Man könne annehmen, daß die Fraktionen in einer Besprechung heute vormittag eine Vereinbarung zustande brächten. 5

Zu Punkt 8: Gesetz über die Gewährung von Straffreiheiten (Drucksache II/47) 6. Der Ministerpräsident berichtet, daß die Militärregierung gleichfalls eine Amnestie plane. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit Baden-Baden bzw. mit dem Kontrollrat seien aber noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grunde erwarte die Militärregierung, daß auch unser Amnestiegesetz noch einmal zurückgestellt würde, damit beide zusammen zur Verkündung gelangten. Es wurde dementsprechend beschlossen, die Vorlage zurückzustellen und auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung setzen zu lassen. 7

Zu Punkt 18: Antrag der Fraktion der CDU betreffend Umgestaltung des Schulwesens (Drucksache II/53) 8. Minister Dr. Süsterhenn weist darauf hin, daß in Süd-Württemberg Aufnahmeprüfungen für die höheren Schulen (Sexta) durchgeführt würden. Es sei doch nicht angängig, daß in der französisch besetzten Zone hinsichtlich dieser Frage verschiedene Anordnungen beständen. Auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gebe es keine Anordnung, wonach die unteren Klassen der höheren Schulen wegfallen sollen. Dadurch, daß es hier der Mittelschule gestattet sei, Aufnahmen für die unteren Klassen zu tätigen, sei der Zustrom an dieser Schule z.Zt. außerordentlich groß. Da es sich hier um eine rein pädagogische Fachfrage handele, möchte er anregen, Ministerialdirektor Becker zu dieser Frage im Plenum sprechen zu lassen und zwar in dem Sinne, daß auf alle Fälle nochmals die Aufnahme gestattet wird. Der Ministerrat beschließt demgemäß. 9

3Siehe oben Anm. 1 (Anlage Nr. 2) sowie das Protokoll der LT-Sitzung vom 28.8.1947 (LT RLP, Drucks. Abt. I, S. 43-64).
4LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 50. Vgl. ebd. Nr. 81. – Fortgang 34. MRS am 29.7.1947, TOP E.
5Fortgang 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/15.
6LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 47. Zuletzt 38. MRS am 20.8.1947, TOP C.
7Das Gesetz musste aufgrund Einspruchs der französischen Militärregierung zurückgezogen werden. Fortgang und Vorlage eines neuen Entwurfs 67. MRS am 4.3.1948, TOP 16, und LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 387 (31.5.1948).
8LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 53. Hintergrund der Anfrage war die Direktive 54 des Alliierten Kontrollrats bezüglich einer Aufnahmesperre für die drei unteren Klassen der höheren Schulen (Ruge-Schatz, Umerziehung, S. 86 f.). Die Anordnung kam der erziehungspolitischen Konzeption der Militärregierung nach Reduzierung des Zugangs zu den Gymnasien und Universitäten zum Zweck der Elitenförderung entgegen (ebd., S. 86 f.). Auf deutscher Seite herrschten durchaus ähnliche Vorstellungen, allerdings wollte man keine Umgestaltung des Gymnasiums nach französischen Vorstellungen, sondern das humanistische Gymnasium Humboldt’scher Prägung wiederherstellen (ebd., S. 80-86). Formal wurde mit dem Vorgehen der Militärregierung die Frage aufgeworfen, ob diese sich auf ihre in der Verordnung Nr. 95 vorbehaltenen Hoheitsrechte berufen konnte oder ob die Regierung, wie in der gleichen Verordnung zugestanden, auch hier ihre verfassungsmäßigen Rechte in Anspruch nehmen dürfte. Vgl. zum Kompetenzproblem 37. MRS am 12.8.1947, TOP A.
9Zur Erklärung von MinDir Becker in der LT-Sitzung am 29.8.1947 sowie zum Antrag der CDU-Fraktion auf Umgestaltung des Schulwesens vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 83- 86. – Fortgang 44. MRS am 19.9.1947, TOP E.

Punkt 17: Antrag der Fraktion der KPD betreffend Zulassung zur Wiederholung des Abiturs (Drucksache II/34) [und] Antrag der Fraktion der CDU betreffend Nachprüfung des Ergebnisses der Reifeprü-fung (Drucksache II/55) 10. Zu diesen Fragen wünscht Minister Dr. Süsterhenn persönlich Stellung zu nehmen. Er möchte klar herausstellen, daß die Prüfungsbestimmungen nicht eine Anordnung der deutschen Verwaltung, sondern eine Anordnung der französischen Militärregierung seien. 11 Da die Durchführung der Anordnung zweifellos eine Reihe von Schwierigkeiten und Mängel gezeigt habe – die Anordnung sei zu plötzlich gekommen, die technischen Vorbereitungen hätten infolgedessen nicht alle erledigt werden können – müßte für diese Zeit – etwa Oktober/November – eine Nachprüfung der Fälle vorgesehen werden, in denen besondere Härten vorlägen. In diesen Fällen seien von den Schülern Anträge an die Schulen zu stellen, die vom Lehrerkollegium mit entsprechender Stellungnahme dem 12 Ministerium zugeleitet würden. Der Ministerpräsident berichtet, daß die Militärregierung ihm gegen-über gleiche Gedanken hinsichtlich einer Revisions- bzw. Beschwerdemöglichkeit entwickelt habe. Demnach würde wohl begründete Aussicht bestehen, auf dieser Basis zu einer Einigung zu gelangen.

Zu Punkt 15: Antrag der Fraktion der KPD betreffend Besteuerung von Sportveranstaltungen (Drucksache II/33) 13. Die Militärregierung ist gegen die Steuerstreichung. Es wird beschlossen, zu dem Antrag im Finanzausschuß Stellung zu nehmen. 14

Punkt 16: Antrag der Fraktion der DP betreffend Bestellung von Regierungs- und Gewerbeschulräten (Drucksache II/24) 15. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß bei einzelnen Regierungen Gewerbeschulräte bereits tätig sind, während bei den kleineren Regierungsbezirken die Fragen der Berufsschulen vom Regierungsschulrat bearbeitet werden. Bei einer Überweisung in den Schulausschuß ist die finanzielle Auswirkung zu überprüfen. 16

Zu Punkt 7: Gesetz über die Aufnahme von Anleihen durch das Land Rheinland-Pfalz (Drucksache II/37) 17 erläutert Finanzminister Dr. Hoffmann noch einmal die Modalitäten und beantragt, die in der Drucksache Nr. 37 zuerst vermerkte, dann aber aufgrund eines früheren Ministerratsbeschlusses gestrichene Bürgschaft 18 wieder aufzunehmen, jedoch nicht in Höhe von 100 Millionen RM, sondern von 75 Millionen RM. Es wird demgemäß beschlossen.

Zu Punkt 14: Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung der Verfügung der Landesregierung vom 14.5.1947 betreffend Unfall- und Haftpflichtversicherung im Interesse der Jugend- und Sportpflege (Drucksache II/44) 19. Minister Junglas weist darauf hin, daß die seinerzeit ausgesprochene Verpflichtung bei der Aachener und Münchener Versicherung diese Versicherung abzuschließen, aufgrund der Verfassungsbestimmungen nicht aufrecht erhalten werden könne, sondern es jedem Verein überlassen werden müßte, [sich] so oder so zu versichern. Man könne wohl eine Empfehlung aussprechen, den Vertrag der Regierung mit der Aachener und Münchener Versicherungsgesellschaft zu benutzen.

10LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 34 und Nr. 55.
11„seien“: handschr. eingefügt in Best. 700,169 Nr. 135, nicht in Best. 860 Nr. 9602.
12„dem“: handschr. eingefügt in Best. 860 Nr. 9602 anstelle „mit“ und übernommen in Best. 700,169 Nr. 135, S. 315
13Die KPD hatte beantragt, der LT möge beschließen: „Die im Präsidial-Erlaß vom 1. Februar 1947 über Kommunal-Steuern vorgesehene Besteuerung aller sportlichen Veranstaltungen kommt in Wegfall“, wobei dies nicht für „berufssportliche Veranstaltungen“ gelten sollte (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 33). Der Erlass konnte nicht nachgewiesen werden. Die Steuerpflichtigkeit von Sportveranstaltungen war durch Präsidialerlass vom 2.10.1946 betr. die Vergnügungssteuer eingeführt worden (Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau und für die Regierungen in Koblenz und Montabaur 1946, S. 270-274 (§ 1, Abs. 1, Nr. 6).
14Fortgang 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/16.
15LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 24.
16Zu den Berufsschulen vgl. Best. 910 Nr. 5219-5221; zu den Handelsschulen Nr. 5464.
17LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 37. Zuletzt 38. MRS am 20.8.1947, TOP 5.
18Ebd.
19LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 44.

A. Angelegenheit Diel/Ramershoven

Zu der Angelegenheit Diel/Ramershoven 20 berichtet der Ministerprä-sident

a) dass Diel im Landtag einen parlamentarischen Ausschuß beantragen werde, 21

b) dass Dr. Bieroth, veranlaßt durch die Angriffe in der “Rhein-Zeitung“, durch Schreiben vom 27.8., Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt und um seine Beurlaubung nachgesucht habe. 22

Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß die amtliche Verlautbarung des Landespolizeipräsidenten vom 27.8. zu beanstanden sei, weil innerhalb dieser Verlautbarung Kritik an den Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums geübt werde, was im Interesse der Einheit der Landesregierung in einer öffentlichen Erklärung nicht vorkommen dürfe. 23 Weiterhin beanstandet der Ministerpräsident die Beantwortung der kleinen Anfragen betr. Kontrolle der Abgeordnetenfahrzeuge (Nr. 51) [und] Vorwurf der Verfassungsverletzung (Nr. 52) durch den Landespolizeipräsidenten. 24 Es handele sich hierbei um zwei kleine Anfragen, die der Abgeordnete Diel im Landtag eingebracht habe, 25 die an den Ministerpräsidenten gerichtet seien und aufgrund des § 40 der Geschäftsordnung des Landtags infolgedessen auch nur durch den Ministerpräsidenten beantwortet werden könnten. Die Beantwortung dieser Anfragen durch Präsident Zörgiebel sei unter allen Umständen zu beanstanden. 26 Minister Steffan gibt eine Darstellung, wie es zu der öffentlichen Verlautbarung sowie zu der Beantwortung der beiden Anfragen gekommen sei und weist darauf hin, daß er Anweisungen erteilt habe, die eine Wiederholung für die Zukunft unmöglich mache.

Erörtert wurde weiterhin die Frage einer eventuellen Verletzung der Immunität des Abgeordneten Diel durch die von Polizeipräsident Zörgiebel auf Anordnung des Herrn Innenministers in der Wohnung Diel vorgenommene Untersuchung. 27 Es wird beschlossen, daß Minister Steffan dem Ministerpräsidenten über den Verlauf einen Bericht erstattet und anschließend von diesem ein juristisches Gutachten dar-über eingeholt wird, ob eine Verletzung der Immunität aufgrund der Verfassung vorliegt oder nicht. 28

Minister Dr. Hoffmann berichtet über eine im Finanzministerium eingegangene Anzeige, laut welcher der Verdacht einer Steuerhinterziehung durch Herrn Diel gegeben und daher eine steuerliche Buch- und Betriebsprüfung im Falle Diel erforderlich sei, die durch das zuständige Finanzamt nach den Richtlinien der regelmäßig alle vier Jahre erfolgenden Buch- und Betriebsprüfungen, dieses Mal aber als Sonderprüfung, durchgeführt werde. 29

20Zuletzt 38. MRS am 20.8.1947, TOP A
21Wie vorige Anm. sowie LT RLP, I. WP, Abt. I, Nr. 7, S. 44 f.
22Die RZ hatte in ihrer Ausgabe am 27.8.1947 unter der Überschrift „Krise” auf Seite 1 geschrieben: „Der Landtag wird sich am Donnerstag mit einem weiteren Fall [neben dem Fall Ramershoven] zu befassen haben, der an Bedeutung ebenfalls erheblich über eine ordinäre kriminelle Angelegenheit hinausreicht. Es handelt sich um den Ministerialdirigenten im Finanzministerium, Dr. Bieroth. Dieser ist durch Heirat mit einem Brenner namens Kramer in Finthen bei Mainz verwandt, einem übelbeleumdeten, nicht weniger als vierzehnmal vorbestraften Individuum. Kramer hatte heimlich 6.000 Liter Wein verspritet und den Herrn Ministerialdirigenten an seiner Ausbeute beteiligt. Als die Sache in Mainz ruchbar wurde und die Behörden eingriffen, versuchte Dr. Bieroth – dessen Posten dem eines Staatssekretärs gleich kommt – den Präsidenten des Landesfinanzamtes, seinen Untergebenen, zu veranlassen, nicht gegen Kramer vorzugehen, wobei er betonte, daß er mit diesem verwandt sei. Dr. Bieroth, der sich während des Krieges in Holland auf ,Arisierungen’ spezialisiert hatte, wird ferner vorgeworfen, aus dieser Tätigkeit Gewinne gezogen zu haben, für die der Ausdruck unredlich sehr milde ist.” Zum Disziplinarverfahren gegen Bieroth vgl. Best. 860P Nr. 173, Bd. 1, sowie Best. 860 Nr. 1102 und Nr. 4300-4301. Zur Presseberichterstattung darüber: Best. 860Z Nr. 35,1. – Fortgang 61. MRS am 28.1.1948, TOP 8.
23Eine Verlautbarung des Landespolizeipräsidenten vom 27.8.1947 konnte nicht nachgewiesen werden, lediglich Stellungnahmen desselben vom 26.8.1947 zur parlamentarischen Anfrage Nr. 51 (Best. 860 Nr. 953, S. 201; vgl. ebd., S. 206 f.) und Nr. 52 (ebd., S. 223; vgl. ebd., S. 224).
24Karl Zörgiebel (1878-1961), gelernter Küfer, Dienst in der Kriegsmarine, ab 1900 Mitglied der SPD, 1907 Geschäftsführer, 1908 Bezirksleiter des Böttcherverbandes, 1910 Zweiter Parteisekretär für den Bezirk Oberrhein (Regierungsbezirke Koblenz und Trier) mit Sitz in Koblenz, 1912-1922 Erster Parteisekretär für den gesamten Bezirk (Regierungsbezirke Trier, Koblenz, Köln und Aachen) mit Sitz in Köln, 1922-1926 Polizeiprä-sident von Köln, 1926-1930 Polizeipräsident von Berlin, 1930-1933 Polizeipräsident von Dortmund. Am 15.2.1933 entlassen, verhaftet und vier Monate im Gefängnis, nach der Entlassung Übersiedlung nach Mainz. Unmittelbar nach Kriegsende Vorsitzender der SPD in Mainz, am 21.9.1945 Eintritt in das Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz in Neustadt als Polizeipräsident, am 1.2.1947 Ernennung zum Landespolizeipräsidenten, 1949 Pensionierung (Volmer, Karl Zörgiebel; Best. 860P Nr. 1664, Best. 880 Nr. 1307).
25LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 51 und Nr. 52. Vgl. dazu Best. 860 Nr. 953, S. 193-212 (zur Drucks. Nr. 51) und S. 213-326 (zur Drucks. Nr. 52). Diel hatte die Anfrage Nr. 51 mit Bezug auf alle LT-Abgeordneten gestellt, die zweite Anfrage im Hinblick auf seine Immunität, die er durch die Hausdurchsuchung, die in Zusammenhang mit der Affäre Ramershoven bei ihm durchgeführt wurde, für verletzt hielt.
26Der Modus der Beantwortung ist nicht klar, da Landespolizeipräsident Zörgiebel nicht als Redner in den fraglichen LT-Sitzungen nachgewiesen ist. Diel wiederholte die ihn persönlich betreffende Anfrage (ebd. Nr. 52) am 5.10.1948 mit der Begründung, seine vor über einem Jahr gestellte Anfrage „wegen Verletzung meiner Immunität“ sei unerledigt geblieben (ebd. Nr. 631).
27Vgl. den Bericht über die polizeilichen Ermittlungen gegen Diel vom 18.8.1947 (Best. 880 Nr. 3226, Bl. „7“).
28Das von Prof. Friesenhahn von der Universität Bonn erstellte Gutachten lag mitsamt einem weiteren, von Minister Steffan bei der Universität Mainz bestellten Gutachten, in der 55. MRS am 2.12.1947, TOP C, vor; beide Gutachten wurden vom MinPräs am 16.12.1947 den Ministern zugeleitet (Best. 860 Nr. 8187).
29Fortgang 48. MRS am 16.10.1947, TOP 8.