© LAV35. Ministerratssitzung am Freitag, den 1.8.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef des Staatsministeriums a.D. Dr. Haberer
Es fehlte Minister Stübinger 2.
- A. Staatsministerien
- B. Amt für kontrollierte Vermögen
- C. Aufwandsentschädigung
- D. Wohnungsgelder der Minister
- E. Zweiter Posten im Wiederaufbauministerium
- F. Abgrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der personellen Besetzung
- G. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen deutscher Regierung und französischer Militärregierung
- H. Besprechungen mit der Militärregierung (Fall Lichter; Neubesetzung des Vizepräsidentenpostens von Montabaur)
- I. Ernennung des Dr. Eugen Klee zum Landrat von Alzey
- J. Ratifizierung des Eisenbahnabkommens
- K. Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für 1947
- L. Bezirkswirtschaftsämter
A. Staatsministerien
Ministerpräsident Altmeier eröffnet die Sitzung 3. Er schlägt vor, dem im Übergangskabinett zum Staatssekretär ernannten Dr. Wuermeling 4 in Anbetracht der Entwicklung der Dinge, Titel und Rang eines Staatssekretärs zu belassen, im übrigen im Ministerrat festzulegen, daß neben dem Chef des Staatsministeriums keine weiteren Staatssekretäre ernannt werden 5.
Es wird folgender Beschluß gefaßt: Die zweite Stelle im Innenministerium bleibt eine Ministerialdirektorenstelle. Dem jetzigen Inhaber Dr. Wuermeling ist es gestattet, Titel und Rang eines Staatssekretärs für seine Person weiterzuführen.
B. Amt für kontrollierte Vermögen 6
Auf Antrag des Finanzministers Dr. Hoffmann wird das Amt für Kontrollierte Vermögen in die Zuständigkeit des Finanzministeriums gelegt 7.
C. Aufwandsentschädigung 8
Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß den Ministerialdirektoren seines Erachtens eine Aufwandsentschädigung gewährt werden muß, weil sie die Stellvertreter der Minister sind. Finanzminister Dr. Hoffmann stimmt zu, daß man den Ministerialdirektoren, soweit sie politische Beamte und nicht Fachbeamte sind, eine Aufwandsentschädigung bewilligen kann. Es wird auf das Beispiel Dr. Becker im Kultusministerium verwiesen, der seinerzeit nicht durch die SPD, sondern auf Vorschlag der französischen Militärregierung die Stelle des Ministerialdirektors im Kultusministerium erhielt und auch nunmehr wieder innehat.
Um eine möglichst einheitliche Regelung in dieser Beziehung zu schaffen, wird Kultusminister Dr. Süsterhenn mit Ministerialdirektor Dr. Becker Rücksprache darüber nehmen, ob dieser sich als politischer Beamter oder als Fachbeamter betrachte. Im übrigen faßt der Ministerrat folgenden Beschluß:
Die politischen Ministerialdirektoren erhalten, wenn sie Stellvertreter der Minister sind, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von RM 2.400,– abzüglich 20%.
Minister Dr. Süsterhenn kommt in diesem Zusammenhang darauf zu sprechen, daß bei den in der letzten Kabinettssitzung durchgesprochenen Gehaltskürzungen der Mißstand sich ergeben habe, daß die Oberlandesgerichtspräsidenten gehaltlich den Präsidenten der Landgerichte gleichgestellt seien. Das sei an sich ein unmöglicher Zustand. Er könne sich nur dann mit der Kürzung einverstanden erklären, wenn eine generelle Kürzung der Beamtengehälter vorgenommen würde.
Finanzminister Hoffmann stellt den Antrag, die Angelegenheit bis zur Beratung im Ausschuß zu vertagen. 9
D. Wohnungsgelder der Minister
Die Höhe des Wohnungsgeldes für die Minister wird vom Finanzminister nachgeprüft werden 10.
E. Zweiter Posten im Wiederaufbauministerium
Minister Feller macht nochmals den Vorschlag, Ministerialrat Gräfe zum Ministerialdirektor zu ernennen 11. Der Ministerpräsident verweist auf das zwischen den großen Parteien abgeschlossene Koalitionsprogramm, wonach der zweite Posten im Wiederaufbauministerium der CDU zukomme. Dieser Platz müsse grundsätzlich offengehalten werden. Er führt weiter aus, daß seine Fraktion nicht geneigt sei, auf den Posten des zweiten Mannes zu verzichten. Das schließe aber nicht aus, daß Ministerialrat Gräfe bis zur Berufung des zweiten Mannes der Stellvertreter des Ministers sein könne 12.
F. Abgrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der personellen Besetzung
Der Ministerpräsident verweist zunächst auf den Beschluß der provisorischen Regierung vom 7.2.1947, wonach die Bearbeitung der Personalangelegenheiten bis zur Bildung der endgültigen Regierung beim Innenministerium verbleiben soll 13. Dieser Beschluß sei nunmehr, nachdem die neue Regierung gebildet sei, hinfällig geworden. Grundlage für ihn sei Artikel 102 der Verfassung, welcher bestimmt, daß der Ministerpräsident die Beamten ernennt und entläßt. Selbstverständlich sei der Ministerpräsident befugt, die ihm zustehenden Zuständigkeiten zu delegieren. Hinzu komme, daß im Zuge der Koalitionsverhandlungen hinsichtlich der höheren Beamten Abmachungen getroffen worden seien, die die Ernennungen, Beförderungen und Entlassungen in diesen Fällen in das Kabinett verlege. Unter Berücksichtigung dieser grundsätzlichen Erwägungen gab der Ministerpräsident bekannt, in welcher Weise er zukünftig die personellen Besetzungen vorzunehmen beabsichtige (s. Vorschlag Anlage Nr. I.) 14.
In der Debatte wurde durch Minister Bökenkrüger die Einbeziehung der Regierungs- und Oberregierungsräte in die Gruppe III vorgeschlagen. Minister Steffan sah in dem Vorschlag ein Mißtrauen gegen seine Amtsführung und verwies darauf, daß die im Wahlkampf ausgestreuten Behauptungen hinsichtlich dieser seiner Amtsführung falsch bzw. übertrieben seien. Der Ministerpräsident wies abschließend darauf hin, daß es sich hier nicht darum handele, den Ministern, insbesondere dem Innenminister zustehende oder gehabte Rechte abzunehmen, vielmehr würden durch seinen Vorschlag den Ministern Rechte, die dem Ministerpräsidenten zuständen, weitgehendst übertragen. Er sei bereit, Gruppe II einzuengen bzw. die Gruppe III zu erweitern, indem die Amtmänner aus der Gruppe II herausgenommen und in die Gruppe III überführt würden.
Auf Vorschlag von Minister Dr. Süsterhenn ist der Ministerpräsident weiterhin damit einverstanden, daß, wenn über Ernennungen etc. der Gruppe II zwischen ihm und den Ressortministern keine Einigung zustande komme, die Angelegenheit zur Beschlußfassung an das Kabinett verwiesen wird.
Bei der Gruppe III wird so verfahren, daß die Ressortminister die Personalakten nacheinander dem Finanzminister und Innenminister zuleiten, ersterem zur Überprüfung der in das Generalreferat Finanzen fallenden Fragen, letzterem zur Überprüfung der beamtenrechtlichen bzw. Besoldungsfragen (Eingruppierung etc.). Wird auf diesem Weg – Ressortminister, Finanzminister, Innenminister – keine Einigung erzielt, entscheidet der Ministerpräsident. Das Ergebnis dieser Beschlüsse ist in der Anlage 15 Nr. II zusammengefaßt 16.
Gegen die vorgeschlagene Behandlung der Kategorie I wurde kein Einwand erhoben.
Die in der Anlage beigefügte Anlage II ist dementsprechend vom Ministerrat einstimmig genehmigt. 17
Der Ministerrat ist einstimmig damit einverstanden, daß die noch vorliegenden Vorschläge an die einzelnen Ressortminister zur Überprü-fung zurückgegeben werden.
G. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen deutscher Regierung und französischer Militärregierung
Der Ministerpräsident berichtet, daß die französische Militärregierung Vorschläge ausarbeite hinsichtlich der Durchführung der Ordonnanz 95 des Generals Koenig, die eine Abgrenzung der beiderseitigen Zuständigkeiten zum Ziele haben 18. Der Ministerpräsident läßt dabei keinen Zweifel darüber aufkommen, daß ihn diese Vorschläge durchaus nicht befriedigen 19. Minister Dr. Süsterhenn hält es für richtig, den Eingang dieser Vorschläge nicht abzuwarten, sondern mit eigenen Vorschlägen an die Militärregierung heranzutreten. Dieser Meinung wird einstimmig beigepflichtet und Dr. Süsterhenn beauftragt, dem nächsten Ministerrat eine entsprechende Vorlage vorzulegen. Im übrigen wird dieser Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung verwiesen 20.
H. Besprechungen mit der Militärregierung
Ministerpräsident Altmeier gibt dann Bericht über seine Besprechungen mit der Militärregierung 21. Die Militärregierung habe insbesondere auf den Fall Dr. Lichter verwiesen 22. Sie sei der Auffassung, daß die Landesregierung Dr. Lichter nicht ohne weiteres entlassen könne. Er sei immerhin ein Fachbeamter. Zur Berichtigung habe er (Ministerpräsident) erklärt, Lichter sei seinerzeit als politischer Beamter in die Präsidialregierung Hessen-Nassau berufen worden und sei als politischer Beamter zu betrachten und zu behandeln. Es sei derselbe Fall wie bei Dr. Eichenlaub, der als politischer Beamter abberufen worden sei 23.
Ein weiterer Punkt der Besprechung war die Neubesetzung des Vizepräsidentenpostens von Montabaur 24. Die Militärregierung vertrete den Standpunkt, daß dieser Posten nur dann eine Umbesetzung erfahren könne, wenn der derzeitige Inhaber mit einer Umbesetzung einverstanden sei. Sein Hinweis auf das zwischen den Parteien abgeschlossene Koalitionsprogramm, das eine Besetzung des Vizepräsidentenpostens durch die SPD erfordere 25, sei mit der Erklärung beantwortet worden, daß das Koalitionsprogramm der Militärregierung nicht bekannt sei. Selbst die Erklärung, daß wir, unbeschadet der Person des Herrn Knieper, das Recht haben müßten, nicht nur in der Erfüllung unserer Koalitionsverpflichtungen, sondern auch in dem Willen der Volksabstimmung und der demokratischen Entscheidung im Bezirk Rechnung zu tragen, konnte den Standpunkt der Militärregierung nicht ändern. Sie ist nur dann geneigt, den Vorschlag, Knieper auf einen anderen Posten zu berufen, zu genehmigen, wenn Knieper von sich aus bereit sei, eine Versetzung anzunehmen. In der Debatte erklärt schließlich Minister Steffan, im Polizeipräsidium für das Referat Wirtschaftskontrolle Dr. Lichter vorzusehen 26. Der Vorschlag findet Billigung. Der Ministerpräsident gibt bekannt, daß eine persönliche Aussprache mit Herrn Knieper das gewünschte Ergebnis nicht gezeitigt habe. Knieper sei von sich aus nicht bereit, den Posten des Vizepräsidenten in Montabaur aufzugeben. Um nicht in unnötige Auseinandersetzungen mit der Militärregierung zu geraten, möchte er Herrn Minister Feller bitten, sich unter Darlegung dieser Angelegenheit, die rein deutscher Art sei, Herrn Knieper von der Partei aus zu veranlassen, sich dem Koalitionsprogramm anzupassen.
In der Aussprache, in der von allen Ministern der CDU, SPD und LP auf die sachliche Richtigkeit, daß Abgeordneter Rörig für diesen Posten vorgesehen ist, hingewiesen wird, verbleibt [sic!] Minister Feller darauf bestehen, daß die kommunistische Partei nichts mehr an dieser Sache ändern wolle, denn die KPD verlange diesen Posten, weil ihr eine solche Berücksichtigung aufgrund des Wahlergebnisses zukomme. Die Tatsache, daß Knieper lediglich durch die französische Militärregierung gehalten werde, könne die KPD nicht von ihrem Standpunkt abbringen. Demgegenüber beharrt die SPD auf ihrem Plan, Rörig zum Vizepräsidenten von Montabaur vorzuschlagen und wird entsprechende Verhandlungen einleiten. Die Abstimmung ergibt Einmütigkeit, nur Minister Feller stimmt dagegen 27.
I. Ernennung des Dr. Eugen Klee zum Landrat von Alzey
Sodann wird die Ernennung des Dr. Eugen Klee zum Landrat von Alzey besprochen 28. Es wird der Beschluß gefaßt, den Klee als Landrat zu berufen, vorbehaltlich einer von Minister Steffan einzuholenden Auskunft über die politische Bereinigung 29.
J. Ratifizierung des Eisenbahnabkommens 30
Minister Neumayer fordert die Einberufung des Landtags zwecks Ratifizierung des Eisenbahnabkommens. Die Angelegenheit wird verschoben 31.
K. Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für 1947 32
Der vom Arbeitsminister vorgelegte Entwurf einer Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 wird in der nächsten Kabinettssitzung besprochen werden 33.
L. Bezirkswirtschaftsämter 34
Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß das Wirtschaftsministerium vorsehe, die neu errichteten Bezirkswirtschaftsämter wieder rückgängig zu machen. Diese Absicht findet seine entschiedene Gegnerschaft. Minister Neumayer bittet, ihm Aufklärung zu geben, weshalb die Bezirkswirtschaftsämter notwendig seien, er sei dann bereit, ihre Bildung anzuerkennen.
Man einigt sich auf den Gedanken, diese Frage mit den Regierungspräsidenten zu besprechen 35.