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35. Ministerratssitzung am Freitag, den 1.8.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Neumayer
  • Minister Steffan
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef des Staatsministeriums a.D. Dr. Haberer

Es fehlte Minister Stübinger 2.

Tagesordnung
  • A. Staatsministerien
  • B. Amt für kontrollierte Vermögen
  • C. Aufwandsentschädigung
  • D. Wohnungsgelder der Minister
  • E. Zweiter Posten im Wiederaufbauministerium
  • F. Abgrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der personellen Besetzung
  • G. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen deutscher Regierung und französischer Militärregierung
  • H. Besprechungen mit der Militärregierung (Fall Lichter; Neubesetzung des Vizepräsidentenpostens von Montabaur)
  • I. Ernennung des Dr. Eugen Klee zum Landrat von Alzey
  • J. Ratifizierung des Eisenbahnabkommens
  • K. Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für 1947
  • L. Bezirkswirtschaftsämter

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9602 sowie in Best. 700,169 Nr. 135, S. 457-467; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8187. Anlagen: 1. und 2. betr. Ernennungen und Beförderungen (Best. 860 Nr. 9602 und Nr. 8617; Best. 700,169 Nr. 135, S. 469 und S. 471-473).
2Laut Protokoll weilte Stübinger aus dienstlichen Gründen in Baden-Baden.

A. Staatsministerien

Ministerpräsident Altmeier eröffnet die Sitzung 3. Er schlägt vor, dem im Übergangskabinett zum Staatssekretär ernannten Dr. Wuermeling 4 in Anbetracht der Entwicklung der Dinge, Titel und Rang eines Staatssekretärs zu belassen, im übrigen im Ministerrat festzulegen, daß neben dem Chef des Staatsministeriums keine weiteren Staatssekretäre ernannt werden 5.

Es wird folgender Beschluß gefaßt: Die zweite Stelle im Innenministerium bleibt eine Ministerialdirektorenstelle. Dem jetzigen Inhaber Dr. Wuermeling ist es gestattet, Titel und Rang eines Staatssekretärs für seine Person weiterzuführen.

B. Amt für kontrollierte Vermögen 6

Auf Antrag des Finanzministers Dr. Hoffmann wird das Amt für Kontrollierte Vermögen in die Zuständigkeit des Finanzministeriums gelegt 7.

3Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP E und TOP G.
4Vorlage hier und im Folgenden: „Würmeling“.
5Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 145 f.
6Überschrift fehlt in Best. 860 Nr. 9602.
7Das Amt bzw. Landesamt für kontrollierte Vermögen unterstand bis dahin dem Staatsministerium unter der Leitung von RDir Geisbüsch (Best. 860 Nr. 5453; Best. 860P Nr. 558). Zu Errichtung und Leitung des Landesamtes sowie der Arbeit der Kontrollämter siehe Best. 860 Nr. 979, Nr. 986, Nr. 5453, ferner Best. 922 Nr. 7632, für die 50er Jahre Best. 920 Nr. 959, sowie Rath, Rückerstattung, S. 256-261 und S. 436-444. Grundlage der Vermögenskontrolle war das noch vor der Kapitulation des Deutschen Reiches erlassene Gesetz Nr. 52 des Alliierten Oberkommandos, das in der amerikanischen Zone am 18.9.1944 in Kraft trat, in der französischen am 25.3.1945. Es sah die Sperrung von Vermögen vor, welche politischen oder militärischen Einrichtungen des NS-Regimes oder Privatpersonen gehörte, die durch unrechtmäßige Weise in dessen Besitz gelangt waren. Die Sperrung sollte zum einen die Auflösung der betreffenden Einrichtungen und die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen unterstützen, zum andern die Rückerstattung an die rechtmäßigen Eigentümer vorbereiten. Vgl. dazu die Bestände der Wiedergutmachungsämter Koblenz und Trier (Best. 540,1 und 540,2) und des Wiedergutmachungsamtes Neustadt (LASp Best. R 19).

C. Aufwandsentschädigung 8

Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß den Ministerialdirektoren seines Erachtens eine Aufwandsentschädigung gewährt werden muß, weil sie die Stellvertreter der Minister sind. Finanzminister Dr. Hoffmann stimmt zu, daß man den Ministerialdirektoren, soweit sie politische Beamte und nicht Fachbeamte sind, eine Aufwandsentschädigung bewilligen kann. Es wird auf das Beispiel Dr. Becker im Kultusministerium verwiesen, der seinerzeit nicht durch die SPD, sondern auf Vorschlag der französischen Militärregierung die Stelle des Ministerialdirektors im Kultusministerium erhielt und auch nunmehr wieder innehat.

Um eine möglichst einheitliche Regelung in dieser Beziehung zu schaffen, wird Kultusminister Dr. Süsterhenn mit Ministerialdirektor Dr. Becker Rücksprache darüber nehmen, ob dieser sich als politischer Beamter oder als Fachbeamter betrachte. Im übrigen faßt der Ministerrat folgenden Beschluß:

Die politischen Ministerialdirektoren erhalten, wenn sie Stellvertreter der Minister sind, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von RM 2.400,– abzüglich 20%.

Minister Dr. Süsterhenn kommt in diesem Zusammenhang darauf zu sprechen, daß bei den in der letzten Kabinettssitzung durchgesprochenen Gehaltskürzungen der Mißstand sich ergeben habe, daß die Oberlandesgerichtspräsidenten gehaltlich den Präsidenten der Landgerichte gleichgestellt seien. Das sei an sich ein unmöglicher Zustand. Er könne sich nur dann mit der Kürzung einverstanden erklären, wenn eine generelle Kürzung der Beamtengehälter vorgenommen würde.

Finanzminister Hoffmann stellt den Antrag, die Angelegenheit bis zur Beratung im Ausschuß zu vertagen. 9

D. Wohnungsgelder der Minister

Die Höhe des Wohnungsgeldes für die Minister wird vom Finanzminister nachgeprüft werden 10.

8Zuletzt 34. MRS am 29.7.1947, TOP C.
9Fortgang 40. MRS am 3.9.1947, TOP D.
10Fortgang 36. MRS am 5.8.1947, TOP D.

E. Zweiter Posten im Wiederaufbauministerium

Minister Feller macht nochmals den Vorschlag, Ministerialrat Gräfe zum Ministerialdirektor zu ernennen 11. Der Ministerpräsident verweist auf das zwischen den großen Parteien abgeschlossene Koalitionsprogramm, wonach der zweite Posten im Wiederaufbauministerium der CDU zukomme. Dieser Platz müsse grundsätzlich offengehalten werden. Er führt weiter aus, daß seine Fraktion nicht geneigt sei, auf den Posten des zweiten Mannes zu verzichten. Das schließe aber nicht aus, daß Ministerialrat Gräfe bis zur Berufung des zweiten Mannes der Stellvertreter des Ministers sein könne 12.

11Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP A.
12Vgl. 63. MRS am 12.2.1948, TOP 6.

F. Abgrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der personellen Besetzung

Der Ministerpräsident verweist zunächst auf den Beschluß der provisorischen Regierung vom 7.2.1947, wonach die Bearbeitung der Personalangelegenheiten bis zur Bildung der endgültigen Regierung beim Innenministerium verbleiben soll 13. Dieser Beschluß sei nunmehr, nachdem die neue Regierung gebildet sei, hinfällig geworden. Grundlage für ihn sei Artikel 102 der Verfassung, welcher bestimmt, daß der Ministerpräsident die Beamten ernennt und entläßt. Selbstverständlich sei der Ministerpräsident befugt, die ihm zustehenden Zuständigkeiten zu delegieren. Hinzu komme, daß im Zuge der Koalitionsverhandlungen hinsichtlich der höheren Beamten Abmachungen getroffen worden seien, die die Ernennungen, Beförderungen und Entlassungen in diesen Fällen in das Kabinett verlege. Unter Berücksichtigung dieser grundsätzlichen Erwägungen gab der Ministerpräsident bekannt, in welcher Weise er zukünftig die personellen Besetzungen vorzunehmen beabsichtige (s. Vorschlag Anlage Nr. I.) 14.

In der Debatte wurde durch Minister Bökenkrüger die Einbeziehung der Regierungs- und Oberregierungsräte in die Gruppe III vorgeschlagen. Minister Steffan sah in dem Vorschlag ein Mißtrauen gegen seine Amtsführung und verwies darauf, daß die im Wahlkampf ausgestreuten Behauptungen hinsichtlich dieser seiner Amtsführung falsch bzw. übertrieben seien. Der Ministerpräsident wies abschließend darauf hin, daß es sich hier nicht darum handele, den Ministern, insbesondere dem Innenminister zustehende oder gehabte Rechte abzunehmen, vielmehr würden durch seinen Vorschlag den Ministern Rechte, die dem Ministerpräsidenten zuständen, weitgehendst übertragen. Er sei bereit, Gruppe II einzuengen bzw. die Gruppe III zu erweitern, indem die Amtmänner aus der Gruppe II herausgenommen und in die Gruppe III überführt würden.

Auf Vorschlag von Minister Dr. Süsterhenn ist der Ministerpräsident weiterhin damit einverstanden, daß, wenn über Ernennungen etc. der Gruppe II zwischen ihm und den Ressortministern keine Einigung zustande komme, die Angelegenheit zur Beschlußfassung an das Kabinett verwiesen wird.

Bei der Gruppe III wird so verfahren, daß die Ressortminister die Personalakten nacheinander dem Finanzminister und Innenminister zuleiten, ersterem zur Überprüfung der in das Generalreferat Finanzen fallenden Fragen, letzterem zur Überprüfung der beamtenrechtlichen bzw. Besoldungsfragen (Eingruppierung etc.). Wird auf diesem Weg – Ressortminister, Finanzminister, Innenminister – keine Einigung erzielt, entscheidet der Ministerpräsident. Das Ergebnis dieser Beschlüsse ist in der Anlage 15 Nr. II zusammengefaßt 16.

Gegen die vorgeschlagene Behandlung der Kategorie I wurde kein Einwand erhoben.

Die in der Anlage beigefügte Anlage II ist dementsprechend vom Ministerrat einstimmig genehmigt. 17

Der Ministerrat ist einstimmig damit einverstanden, daß die noch vorliegenden Vorschläge an die einzelnen Ressortminister zur Überprü-fung zurückgegeben werden.

13Vgl. 13. MRS am 7.2.1947, TOP 5, sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 143 f.
14Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1.
15So nach Streichung des Wortes „Anordnung“ in Best. 700,169 Nr. 135, S. 463 durch MinPräs Altmeier. Nicht übernommen in Best. 860 Nr. 9602 und Nr. 8187.
16Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. Vgl. dazu Schreiben des Innenministers vom 5.9.1947 an den MinPräs und die Minister (Best. 910 Nr. 2168).
17Vgl. 107. MRS am 7.12.1948, TOP 2.

G. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen deutscher Regierung und französischer Militärregierung

Der Ministerpräsident berichtet, daß die französische Militärregierung Vorschläge ausarbeite hinsichtlich der Durchführung der Ordonnanz 95 des Generals Koenig, die eine Abgrenzung der beiderseitigen Zuständigkeiten zum Ziele haben 18. Der Ministerpräsident läßt dabei keinen Zweifel darüber aufkommen, daß ihn diese Vorschläge durchaus nicht befriedigen 19. Minister Dr. Süsterhenn hält es für richtig, den Eingang dieser Vorschläge nicht abzuwarten, sondern mit eigenen Vorschlägen an die Militärregierung heranzutreten. Dieser Meinung wird einstimmig beigepflichtet und Dr. Süsterhenn beauftragt, dem nächsten Ministerrat eine entsprechende Vorlage vorzulegen. Im übrigen wird dieser Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung verwiesen 20.

18„Ordonnance No 95 relative aux pouvoirs des Länder de la Zone Francaise“ vom 9.6.1947 (Brommer, Quellen, S. 456-459). Vgl. dazu Küppers, Staatsaufbau, Nr. 151, Möhler, Entnazifizierung, S. 288-290, sowie die Erklärung des MinPräs im LT am 23.1.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 468-475). Vgl. auch 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1.
19Vgl. die Besprechungen mit der Militärregierung am 12.7. und am 22.7.1947 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 137 f. und Bl. 134 f.). Der am 22.7.1947 mit anwesende Justiz- und Kultusminister Süsterhenn verwahrte sich insbes. gegen Eingriffe der Militärregierung in Belange der Justiz und der Schulen (ebd.).
20Fortgang 36. MRS am 5.8.1947, TOP A.

H. Besprechungen mit der Militärregierung

Ministerpräsident Altmeier gibt dann Bericht über seine Besprechungen mit der Militärregierung 21. Die Militärregierung habe insbesondere auf den Fall Dr. Lichter verwiesen 22. Sie sei der Auffassung, daß die Landesregierung Dr. Lichter nicht ohne weiteres entlassen könne. Er sei immerhin ein Fachbeamter. Zur Berichtigung habe er (Ministerpräsident) erklärt, Lichter sei seinerzeit als politischer Beamter in die Präsidialregierung Hessen-Nassau berufen worden und sei als politischer Beamter zu betrachten und zu behandeln. Es sei derselbe Fall wie bei Dr. Eichenlaub, der als politischer Beamter abberufen worden sei 23.

Ein weiterer Punkt der Besprechung war die Neubesetzung des Vizepräsidentenpostens von Montabaur 24. Die Militärregierung vertrete den Standpunkt, daß dieser Posten nur dann eine Umbesetzung erfahren könne, wenn der derzeitige Inhaber mit einer Umbesetzung einverstanden sei. Sein Hinweis auf das zwischen den Parteien abgeschlossene Koalitionsprogramm, das eine Besetzung des Vizepräsidentenpostens durch die SPD erfordere 25, sei mit der Erklärung beantwortet worden, daß das Koalitionsprogramm der Militärregierung nicht bekannt sei. Selbst die Erklärung, daß wir, unbeschadet der Person des Herrn Knieper, das Recht haben müßten, nicht nur in der Erfüllung unserer Koalitionsverpflichtungen, sondern auch in dem Willen der Volksabstimmung und der demokratischen Entscheidung im Bezirk Rechnung zu tragen, konnte den Standpunkt der Militärregierung nicht ändern. Sie ist nur dann geneigt, den Vorschlag, Knieper auf einen anderen Posten zu berufen, zu genehmigen, wenn Knieper von sich aus bereit sei, eine Versetzung anzunehmen. In der Debatte erklärt schließlich Minister Steffan, im Polizeipräsidium für das Referat Wirtschaftskontrolle Dr. Lichter vorzusehen 26. Der Vorschlag findet Billigung. Der Ministerpräsident gibt bekannt, daß eine persönliche Aussprache mit Herrn Knieper das gewünschte Ergebnis nicht gezeitigt habe. Knieper sei von sich aus nicht bereit, den Posten des Vizepräsidenten in Montabaur aufzugeben. Um nicht in unnötige Auseinandersetzungen mit der Militärregierung zu geraten, möchte er Herrn Minister Feller bitten, sich unter Darlegung dieser Angelegenheit, die rein deutscher Art sei, Herrn Knieper von der Partei aus zu veranlassen, sich dem Koalitionsprogramm anzupassen.

In der Aussprache, in der von allen Ministern der CDU, SPD und LP auf die sachliche Richtigkeit, daß Abgeordneter Rörig für diesen Posten vorgesehen ist, hingewiesen wird, verbleibt [sic!] Minister Feller darauf bestehen, daß die kommunistische Partei nichts mehr an dieser Sache ändern wolle, denn die KPD verlange diesen Posten, weil ihr eine solche Berücksichtigung aufgrund des Wahlergebnisses zukomme. Die Tatsache, daß Knieper lediglich durch die französische Militärregierung gehalten werde, könne die KPD nicht von ihrem Standpunkt abbringen. Demgegenüber beharrt die SPD auf ihrem Plan, Rörig zum Vizepräsidenten von Montabaur vorzuschlagen und wird entsprechende Verhandlungen einleiten. Die Abstimmung ergibt Einmütigkeit, nur Minister Feller stimmt dagegen 27.

21Vgl. die Niederschriften der Besprechungen, die zwischen dem 12.7.1947 und dem 28.7.1947 stattfanden, in Best. 860 Nr. 9586, Bl. 128-138. Der im folgenden erwähnte Fall Lichter wurde bei der Zusammenkunft am 22.7.1947 besprochen (ebd., Bl. 132).
22Wie vorige Anm. – Zuletzt 32. MRS am 15.7.1947, TOP R.
23Lichter war mit Genehmigung der Militärregierung von MinPräs Boden am 6.2.1947 zum MinDirig im Ministerium für Wirtschaft ernannt worden (Best. 860P Nr. 1094). Zur Abberufung von Eichenlaub siehe 32. MRS am 15.7.1947, TOP O. – Fortgang 46. MRS am 3.10.1947, TOP 5.
24Zuletzt 33. MRS am 22.7.1947, TOP A. Die Beratung dieses Punktes wird in den vorhandenen Niederschriften der bis dahin von Altmeier geführten Besprechungen mit der Militärregierung (vgl. Anm. 3 zur 2. MRS am 5.12.1946, TOP A).
25So nach der Vorlage in Best. 700,169 Nr. 135, S. 465. In Best. 860 Nr. 9602 und Nr. 8187: „erfahre“.
26Bis dahin war Lichter für das am 1.5.1947 eingerichtete Amt für Wirtschaftskontrolle zuständig gewesen. Dieses Amt war durch Lvfg. des Ministers für Wirtschaft und Finanzen vom 15.5.1947 eingerichtet worden (GVBl. I 1947, S. 350; vgl. die Entwürfe in Best. 950 Nr. 11350). Zuvor hatte man eine außerhalb der Ministerien angesiedelte Wirtschaftskontrolle geplant. Die Kontrolleure sollten bei den Regierungspräsidenten angesiedelt werden. Darüber hinaus wurde auf Anordnung des Innenministers vom 6.6.1947 eine nach Kreisen und Städten operierende Wirtschaftspolizei eingerichtet (zu den daraus resultierenden Problemen vgl. Schreiben der Militärregierung vom 2.12.1947, in Best. 860 Nr. 1951, S. 813). Laut Schreiben des Wirtschaftsministers vom 10.6.1947 (Best. 860 Nr. 3771, S. 199 f.) war das Vorhaben einer interministeriellen Wirtschaftskontrolle im Frühjahr 1947 von Seiten der Militärregierung angestoßen und dazu eine von PräsDir Rick erstellte Vorlage im Ministerrat besprochen worden. Letzteres ist jedoch in den Protokollen des Ministerrates nicht nachweisbar. Die Ernennung der Kontrolleure sollte auf Vorschlag des MinPräs erfolgen, doch scheint dies aufgrund von Anordnungen der Militärregierung zunächst nicht umgesetzt worden zu sein, wie überhaupt die französische Seite in dieser Sache erheblichen Einfluß ausübte, offenbar mit dem Ziel, eine deutsche Wirtschaftspolizei parallel zu eigenen Strukturen aufzubauen (ebd., S. 175-200). Mit der Einrichtung eines Amtes für Wirtschaftskontrolle lenkte man auf rheinland-pfälzischer Seite diese Initiative in eigene Bahnen, musste aber zunächst akzeptieren, daß die jeweiligen Bezirksdelegierten der Militärregierung die Kontrolleure ernannten, die den Regierungspräsidenten zugeordnet wurden. Mit Schreiben vom 30.1.1948 konnte MinPräs Altmeier dem GenGouv den Vollzug der französischen Wünsche melden, drängte aber darauf, die bei den Regierungspräsidenten bereits bestehenden Kontrolleure nun dem Amt zur Verfügung zu stellen. (Best. 860 Nr. 1008, S. 417). Vgl. ferner Best. 880 Nr. 1741-1742, Nr. 1752 sowie Best. 950, Nr. 11543, Nr. 15214, Nr. 15187 und Nr. 15431. Ein Vermerk vom 2.9.1948, erstellt aus Anlass des Falles Ramershoven (vgl. 38. MRS am 20.8.1947, TOP A), gibt eine Übersicht über die Tätigkeit und Aufgaben des Amtes (Best. 880 Nr. 3226). Das Amt wurde 1949 aufgehoben (Best. 860 Nr. 3729 und Nr. 3795). Zur Ausübung der Wirtschaftskontrolle siehe z. B. Best. 860 Nr. 44. Vgl. auch 77. MRS am 11.6.1947, TOP 1.d).
27Fortgang 47. MRS am 10.10.1947, TOP E.

I. Ernennung des Dr. Eugen Klee zum Landrat von Alzey

Sodann wird die Ernennung des Dr. Eugen Klee zum Landrat von Alzey besprochen 28. Es wird der Beschluß gefaßt, den Klee als Landrat zu berufen, vorbehaltlich einer von Minister Steffan einzuholenden Auskunft über die politische Bereinigung 29.

J. Ratifizierung des Eisenbahnabkommens 30

Minister Neumayer fordert die Einberufung des Landtags zwecks Ratifizierung des Eisenbahnabkommens. Die Angelegenheit wird verschoben 31.

28Dr. Eugen Klee (*1887), Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Lausanne, München, Halle und Berlin, seit 1914 Regierungsreferendar am Amtsgericht Cochem, 1917 Promotion zum Dr. jur., 1919-1920 Attaché beim Auswärtigen Amt in Berlin, 1919 Promotion zum Dr. phil., 1920-1924 Legationssekretär bei der Botschaft am Heiligen Stuhl in Rom, 1924-1926 Gesandtschaftsrat in Rom, 1926-1928 Konsul beim deutschen Generalkonsulat in New York, 1928-1929 Gesandtschaftsrat und stellv. Chef des Protokolls beim Auswärtigen Amt in Berlin, 1936-1942 Gesandter 2. Klasse in Quito (Ecuador), 1942-1943 ohne Beschäftigung, 1943-1944 Archivarbeit bei der Botschaft in Paris und bei einer Archiv-Ausweichstelle des Auswärtigen Amtes im Warthegau, 1947-1952 (kommissarischer) LR des Kreises Alzey, 1952 Generalkonsul der Bundesrepublik in Panama als Gesandter für Mittelamerika (Best. 860P Nr. 10714).
29Die endgültige Ernennung Klees erfolgte am 3.8.1948 (ebd.).
30Bezug: Das am 25.6.1947 von den Regierungen der Länder Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern unterzeichnete Abkommen zur Errichtung einer Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen (Best. 860 Nr. 4026; LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 41; Raberg, Protokolle I, S. 347 und S. 482). Der Staatsvertrag wurde am 29.8.1947 vom LT ratifiziert (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 45 f. und S. 68 f.; GVBl. I 1947, S. 483-487). In der Folge wurden ein Eisenbahnverkehrsrat (vgl. 36. MRS am 5.8.1947) und im November 1947 in Speyer eine Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen eingerichtet. Am 31.5.1952 gingen ihre Geschäfte auf den Vorstand der deutschen Bundesbahn über; nur wenige Akten gelangten in der Folge in das BArch (Best. Z 29). Vgl. Autenrieth/Wenzel, Eisenbahnen; Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Hg.), …an einem Strang.
31Vgl. Best. 860 Nr. 4026 und (ab 1948) Best. 950, Nr. 6580 und Nr. 15156. – Fortgang 36. MRS am 5.8.1947, TOP L.

K. Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für 1947 32

Der vom Arbeitsminister vorgelegte Entwurf einer Landesverfügung zur vorläufigen Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 wird in der nächsten Kabinettssitzung besprochen werden 33.

L. Bezirkswirtschaftsämter 34

Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß das Wirtschaftsministerium vorsehe, die neu errichteten Bezirkswirtschaftsämter wieder rückgängig zu machen. Diese Absicht findet seine entschiedene Gegnerschaft. Minister Neumayer bittet, ihm Aufklärung zu geben, weshalb die Bezirkswirtschaftsämter notwendig seien, er sei dann bereit, ihre Bildung anzuerkennen.

Man einigt sich auf den Gedanken, diese Frage mit den Regierungspräsidenten zu besprechen 35.

32Vgl. Best. 860 Nr. 4021 sowie Best. 930 Nr. 6273 und Nr. 6275.
33Die LVO zur Regelung des Urlaubs für das Jahr 1947 wurde am 5.8.1947 ausgefertigt (GVBl. I 1947, S. 318). – Fortgang 36. MRS am 5.8.1947, TOP B.
34Zuletzt 26. MRS am 30.4.1947, TOP 2.
35Vgl. 36. MRS am 5.8.1947, TOP F. – Fortgang 86. MRS am 14.7.1948, TOP 4.