© LAV34. Ministerratssitzung am Dienstag, den 29.7.19471
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Feller
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Dr. Neumayer
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef des Staatsministeriums a.D. Dr. Haberer
- A. Tagesordnung des Landtags
- B. Demontage
- C. Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 97 der Verfassung
- D. Geschäftsordnung des Landtages
- E. Gesetz zur Bildung vorläufiger Amtsvertretungen und die vorläufige Bestellung von Amtsbürgermeistern und Amtsbeigeordneten in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier
- F. Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der Bestimmungen über das Nachrücken von Kandidaten in den Kreisversammlungen
- G. Bericht des Flüchtlingsausschusses
- H. Gesetz zur Vereinheitlichung und Versorgung der Kriegsopfer
- I. Erlaß eines Amnestiegesetzes
- J. Gesetz über die Aufnahme von Anleihen und Krediten und die Übernahme von Bürgschaften für das Land Rheinland-Pfalz
- K. Ferien des Landtags
A. Tagesordnung des Landtags
Der Ministerpräsident eröffnet die Sitzung. Es sollen die auf der Tagesordnung des Landtags stehenden Gesetzesentwürfe und die Art ihrer Erledigung besprochen werden. 2 Der Ministerpräsident weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Landesverordnung zur Vereinheitlichung der Versorgung der Kriegsopfer seitens des Arbeitsministers als Regierungsvorlage, ohne daß sie vorher im Ministerrat besprochen worden sei, dem Landtag zugewiesen worden war 3. Desgleichen beanstandet er die Weiterleitung des Gesetzesentwurfes über die Aufnahme von Anleihen und Krediten und die Übernahme von Bürgschaften für das Land Rheinland-Pfalz durch den Finanzminister an den Landtag ohne vorherige Fühlungnahme mit dem Ministerrat 4. Der Ministerpräsident weist mit allem Nachdruck darauf hin, daß für die Zukunft derartige Vorlagen zunächst im Ministerrat besprochen und dann durch das Staatsministerium dem Landtag zugeleitet werden. Minister Dr. Hoffmann führt aus, er habe die Vorlage über die Aufnahme von Anleihen und Bürgschaften nur aus dem Grunde unmittelbar dem Landtag übergeben, weil die Militärregierung eine sofortige Erledigung dieses Gesetzes gefordert [hatte] und das Gerücht im Umlauf war, der Landtag gehe in Ferien. Minister Bökenkrüger erklärt sein Vorgehen damit, daß nach seiner Information die Angelegenheit der Versorgung der Kriegsopfer zu wiederholten Malen im Kabinett besprochen worden sei. Deshalb sei er der Auffassung gewesen, die Sache könne unmittelbar dem Landtag zugewiesen werden 5.
B. Demontage 6
Minister Neumayer schlägt vor, in der Landtagssitzung einen Antrag sämtlicher Parteien über die Demontage der Pulverfabrik Hamm, die niedergerissen werden soll, einzubringen. Mit Rücksicht darauf, daß das Ergebnis der Verhandlungen mit der Militärregierung bezüglich der Demontage der Neuwieder Zementwerke abgewartet werden soll, ist der Ministerrat einhellig der Auffassung, von einem solchen Antrag abzusehen 7. Minister Neumayer soll vielmehr wegen dieser erneuten Demontage in Verhandlungen mit der Militärregierung eintreten 8.
C. Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 97 der Verfassung 9
Einem Vorschlag des Ministers Dr. Hoffmann, den Vizepräsidenten des Landtags eine Aufwandsentschädigung zu bewilligen, da sie mit Fachbeamten in keiner Weise zu vergleichen seien, wird nach längerer Debatte stattgegeben. Dieser Passus, der zunächst auf Vorschlag der Fraktionen aus dem Gesetz herausgenommen worden ist, soll wieder aufgenommen werden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Landtagspräsidenten wird auf RM 7.200,– festgesetzt; es soll jedoch eine Erwähnung der Angleichung an die Aufwandsentschädigung der Minister unterbleiben. Über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Vizepräsidenten sollen sich die Fraktionen einig werden 10.
D. Geschäftsordnung des Landtages 11
In der Geschäftsordnung soll in § 19 „Aufzählung der Ausschüsse” an die 2. Stelle eingesetzt werden „Haushalts- und Finanzausschuß”. Der von Minister Feller gestellte Antrag, die in der Geschäftsordnung vorgesehene Fraktionsstärke auf vier bis sechs zu verringern, wird abgelehnt 12.
E. Gesetz zur Bildung vorläufiger Amtsvertretungen und die vorläufige Bestellung von Amtsbürgermeistern und Amtsbeigeordneten in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier 13
Minister Steffan und Minister Hoffmann sind der Auffassung, daß hinsichtlich der Frist der im Koalitionsprogramm niedergelegten Abmachungen Unklarheiten bestehen. Beide sind der Meinung, daß die vorläufige Regelung der Amtsvertretungen bestehen bleiben kann bis zu den Wahlen im kommenden Herbst. Aus diesem Grunde habe die Verabschiedung dieses Gesetzes keine Eile. Die Parteien möchten sich noch einmal damit befassen. Der Ministerpräsident verweist auf Artikel 50 der Verfassung 14. Er macht den Vorschlag, dieses Gesetz zur nochmaligen Überprüfung, insbesondere des Artikels 2, in den Hauptausschuß zurückzuverweisen. Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu. 15
F. Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der Bestimmungen über das Nachrücken von Kandidaten in den Kreisversammlungen 16
Mit diesem Gesetz ist der Ministerrat einverstanden. Es soll dem Landtag zugeleitet werden 17.
G. Bericht des Flüchtlingsausschusses 18
Der Ministerrat regt an, der Sprecher im Landtag möchte die Arbeit und die Aufgaben des Flüchtlingsausschusses herausstellen und dabei zum Ausdruck bringen, daß die Kontingentierung der Flüchtlinge nicht zum Aufgabenbereich des Flüchtlingsausschusses gehöre 19. Das gesammelte Material soll zur Überprüfung und Überarbeitung der Landesregierung zugeleitet werden.
H. Gesetz zur Vereinheitlichung und Versorgung der Kriegsopfer 20
Minister Bökenkrüger berichtet, daß der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses Wolters 21 im Landtag über die Arbeit dieses Ausschusses sprechen werde 22. Im Ausschuß habe man vorgesehen, die Landesregierung zu beauftragen, die Pfälzer Regelung auf das ganze Land auszudehnen 23. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf 24 müsse noch einmal vom Ausschuß überprüft, dann dem Kabinett und schließlich dem Landtag vorgelegt werden. In der sich anschließenden Diskussion kommt vor allem zum Ausdruck, daß das vorgelegte Gesetz nicht zur Anwendung kommen kann, da es eine zu hohe finanzielle Belastung des Landes bringen würde. Auf der anderen Seite wird aber hervorgehoben, daß die Kriegsopferversorgung im ganzen Land eine einheitliche Regelung erfahren müsse. Der Ministerrat schließt sich dem Vorschlag des sozialpolitischen Ausschusses an, die Pfälzer Versorgungssätze einheitlich auf das ganze Land auszudehnen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf wird zur Überarbeitung dem Haushalts- und Finanzausschuß überwiesen 25.
I. Erlaß eines Amnestiegesetzes 26
Der Ministerrat billigt einstimmig die Annahme dieses Gesetzes 27.
J. Gesetz über die Aufnahme von Anleihen und Krediten und die Übernahme von Bürgschaften für das Land Rheinland-Pfalz 28
Der Ministerpräsident trägt vor, daß die CDU-Fraktion der Meinung sei, daß es sich hierbei um zweierlei Dinge handele. Im übrigen wünsche sie einen genauen Überblick über die finanzielle Lage des Landes, damit sie zu diesem Gesetz endgültig Stellung nehmen könne.
Minister Dr. Hoffmann trägt vor, daß die französische Militärregierung die sofortige Verabschiedung dieses Gesetzes verlange. Im September habe er die rückständigen Anleihen zu zahlen, bis zu diesem Zeitpunkt müsse er neue Anleihen bereits aufgenommen haben. Der Ministerpräsident macht den Vorschlag, den Antrag auf Übernahme von Bürgschaften gesondert zu behandeln und die Angelegenheit nochmals dem Haushalts- und Finanzausschuß zu überweisen 29.
K. Ferien des Landtags
Es wird die Frage angeschnitten, ob der Landtag in Ferien gehe. Der Ministerpräsident ist der Meinung, daß der Landtag in der zweiten Augusthälfte wieder zusammentreten müsse 30.