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3. Ministerratssitzung am Dienstag, den 10.12.19461

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick
  • Präsidialrat Dr. Staab3
Tagesordnung:
  • A. Abgabe von Nutzvieh durch die Notstandskreise im Westen; luxemburgisch-belgische Gebietsforderungen
  • B. Deutschland- und Pfalzfrage
  • C. Empfang durch den Gouverneur
  • D. Ernährungslage in der Pfalz
  • E. Bereisung der Kreise Daun, Bitburg und Prüm

A. Abgabe von Nutzvieh durch die Notstandskreise im Westen; luxemburgisch-belgische Gebietsforderungen

Der Herr Ministerpräsident gab bekannt, daß die Abgabe von Nutzvieh jetzt auch auf die Notstandskreise des Westens ausgedehnt werden solle.4 Das sei ein schlechter Auftakt zu der Besichtigungsreise, die an demselben Tage noch angetreten werden solle. Die Bevölkerung sei darüber sehr beunruhigt. Das Kabinett kam überein, die Angelegenheit bei dem Empfang durch den Herrn Gouverneur zur Sprache zu bringen und die Rückgängigmachung der Anordnung zu erbitten. In dem Zusammenhang wurden die kürzlich bekanntgewordenen luxemburgischen und belgischen Gebietsforderungen5 besprochen. Insbesondere wurde das Ourtalsperrenprojekt erörtert. 6 Es bestand Übereinstimmung darüber, daß diese außenpolitischen Fragen bei der Bereisung nicht in die Debatte gezogen werden sollen.7

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 5-7 mit handschr.Vermerk „Zur Sammlung ‚Kabinetts Sitz.’“.
2Uhrzeitangabe über den Schluss der Sitzung fehlt.
3Dr. Fritz Staab (*1893), 1922 Eintritt in den Staatsdienst als Gerichts-Assessor, 1926 RAss im preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 1927 RR, 1929 ORR, 1933 Versetzung aus politischen Gründen (§ 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums) an das Oberpräsidium Kassel, 1934 Leitung des Kulturamtes Fulda, anschließend Rückversetzung zum Oberpräsidium Kassel, 1939-1944 Militärdienst als Hauptmann beim Generalkommando in Kassel und diversen Abwehrstellen in Russland und Frankreich, 1945 Kriegsgefangenschaft, 1946 Entlassung aus einem Internierungslager, 1946 Eintritt in das Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau, 1947 Entlassung aus dem Landesdienst aufgrund Entscheidung der Militärregierung vom 15.6.1947 (Best. 860P Nr. 1679).
4Zum Fortgang siehe unten TOP C.
5Ein entsprechendes Memorandum der Luxemburger Regierung vom 27.11.1946 war den Stellvertretern der Außenminister in New York überreicht worden (Best. 860 Nr. 2079, S. 5-9). Die deutschen Gebiete, welche die luxemburgische Regierung als Kriegsentschädigung und zur künftigen Gewährleistung der eigenen Sicherheit forderte, zogen sich entlang von Mosel und Sauer bis zu fünf km landeinwärts und im Norden entlang der Our bis zu zehn km landeinwärts (umfangreiches Kartenmaterial dazu ebd. Nr. 2080). Die belgische Regierung forderte ein Gebiet aus dem Landkreis Prüm, die Enklave von Hemmeres zwischen den Grenzsteinen 159 und 151 einschließlich eines etwa 100 m breiten Geländestreifens ostwärts der Eisenbahnlinie St. Vith – Trois – Vierges. Zur Begründung wurde angeführt, dass zwischen den genannten Grenzstreifen die belgische Eisenbahn, die die Stadt St. Vith mit der Ortschaft Trois-Vierges verbinde, auf einer Strecke von etwa 1 km den deutschen Kreis Prüm durchquere. Vgl. den Auszug aus dem Memorandum der belgischen Regierung vom 14.11.1946 an den Rat der Außenminister in London (ebd. Nr. 2095 S. 3). Protest gegen Gebietsabtretungen legte eine Entschließung des Kreisverbandes der CDU (Bitburg) am 16.3.1947 ein (ebd. Nr. 5454). Vgl. Reimer, Gebietsforderungen, und Brommer, Quellen, S. 584 f.
6Luxemburg verlangte, ein deutsches Vorhaben zum Bau einer Ourtalsperre von 1926 wieder aufzugreifen mit dem Ziel, ganz Luxemburg mit Strom zu versorgen. Auch andere Nachbarländer könnten davon profitieren. Von Deutschland wurde erwartet, die Gesamtkosten des Projekts zu übernehmen (Best. 860 Nr. 2079, S. 9).
7Fortgang 112. MRS am 18.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

B. Deutschland- und Pfalzfrage

Sodann wurde noch einmal über die Deutschland- und Pfalzfrage verhandelt.8 Die einzelnen Herren präzisierten noch einmal ihren Standpunkt, der keinen wesentlichen Unterschied erkennen läßt. Das Kabinett war sich darüber einig, daß dem Herrn Gouverneur gegenüber bezüglich der Sonderrechte der Pfalz die Auffassung vertreten werden solle, die die Gemischte Kommission festgelegt habe.9

C. Empfang durch den Gouverneur

Die Sitzung wurde mit Rücksicht auf den Empfang des Kabinetts durch den Herrn Gouverneur unterbrochen10 und nach dem Mittagessen um 14.00 Uhr fortgesetzt. Der Herr Ministerpräsident teilte mit, daß der Herr Gouverneur die Anordnung über die Abgabe des Nutzviehs in den Notstandsgebieten aufgehoben habe.11

8Zuletzt 2. MRS am 5.12.1946, TOP A.
9Bei der Sitzung der Gemischten Kommission am 28.11.1948 hatte man sich darauf geeinigt, der Pfalz eine Sonderstellung als Provinz innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu gewähren; in der Sitzung am 7.12.1946 wurden weitergehende Forderungen des pfälzischen ORPräs Eichenlaub abgelehnt und auf die Beschlüsse der vorigen Sitzung verwiesen (Brommer, Quellen, S. 290-295 und S. 316-319). Zu Aufgabe und Bildung der Gemischten Kommission vgl. die historische Einleitung zu diesem Jahrgang. – Fortgang betr. Pfalz-Frage 4. MRS am 17.12.1946, TOP G, Beschluss Nr. 2.
10Über das Zusammentreffen mit dem GenGouv ist im NL Boden ein Vermerk überliefert: Demzufolge wurde bei der Besprechung die Frage der künftigen Verwaltung der Pfalz erörtert, wobei der MinPräs und die Minister Haberer und Feller „ihren Standpunkt erneut darlegten.” Man stimmte darin überein, den von der GK vorgeschlagenen Abänderungen (vgl. vorige Anm.) zuzustimmen. Der GenGouv erbat sich zunächst noch eine Zusammenstellung der Rechte, die die Pfalz für sich beanspruchen wolle und bat MinPräs Boden, ORPräs Eichenlaub sofort zu beauftragen, eine entsprechende Zusammenstellung auszuarbeiten (Best. 700,155 Nr. 13, S. 77). Am 12.12.1946 wurde Eichenlaub von Boden schriftlich gebeten, ihm die „gewünschte Zusammenstellung […] baldmöglichst in zwei Exemplaren zugehen zu lassen“ (ebd., S. 75). Das Ergebnis wurde von Eichenlaub offenbar zusammen mit dem Entwurf einer Geschäftsordnung am 24.12.1946 an MinPräs Boden geschickt, ist aber laut Brommer, Quellen, „hier nicht überliefert“ (S. 326). Boden selbst hatte bei der Sitzung der GK am 7.12.1946 eine solche Zusammenstellung von Sonderrechten noch abgelehnt (ebd., S. 318 f.).
11Die Viehabgabe wurde zunächst in eine Fleischabgabe umgewandelt, was weitere Verwertungsmöglichkeiten beim Schlachten zuließ (Niederschrift der Sitzung des Ernährungs- und Versorgungsausschusses am 20.12.1946, gedr. bei Brommer, Landesversammlung, S. 87). Allerdings erhob die Militärregierung weiterhin eine Schlachtviehauflage (Best. 860 Nr. 3803), die zur Not auch aus Nutzviehbeständen gedeckt werden musste. So reichte der LR des davon mit betroffenen Kreises Prüm, Dr. Schaefgen, mit Schreiben vom 13.3.1947 eine Beschwerde beim MinPräs ein, worin er sich auf die entsprechenden Äußerungen und Bitten derjenigen Vertreter des Kreises bezog, welche die vom Krieg besonders in Mitleidenschaft gezogene Grenzzone („Rote Zone“) repräsentierten: „Die Vertreter dieses Teiles des Kreises gaben die Stimmung der Bevölkerung in Formulierungen wieder, die ich in dem Protokoll der Sitzung aufzunehmen abgelehnt habe, weil sie von unerhörter Schärfe gewesen sind“ (Brommer, Quellen, S. 393 f.). Noch Anfang 1948 wies MinPräs Altmeier beim GenGouv auf die ernste Gefährdung der Nutzviehbestände hin (Schreiben vom 24.2.1948, in Best. 860 Nr. 1008, S. 301-311).

D. Ernährungslage in der Pfalz

Der Herr Landwirtschaftsminister Stübinger berichtete anschließend in Anwesenheit des Präsidialrats Dr. Staab über die Ernährungslage in der Pfalz, die er als sehr ernst bezeichnete.12 Ludwigshafen mit einem Umkreis von 50 km ist ein bedrohliches Notstandsgebiet, wo die notwendigsten Kartoffeln für Weihnachten fehlen.13 5.000 t Kartoffeln müssen sofort bereitgestellt werden. Es sind keine anderen Vorräte vorhanden, als die für Berlin vorgesehenen, auf Lager befindlichen 12.000 t.14 Die Minister Stübinger und Feller wurden beauftragt, noch heute bei dem Herrn Gouverneur vorstellig zu werden, um die Freigabe der 5.000 t zu erwirken, die später aus anderen Beständen wieder aufgefüllt werden sollen.15

E. Bereisung der Kreise Daun, Bitburg und Prüm

Anschließend wurde die Reise nach Daun angetreten, die am anderen Tage in die Kreise Prüm und Bitburg führen soll.16

12Zur Situation in der Pfalz: LASp Best. H 13 Nr. 158 sowie Nr. 189-190; Rohtenberger, Hungerjahre (2004).
13Vgl. Protokoll über die Sitzung des Ernährungsausschusses beim Oberregierungspräsidium Pfalz am 13.1.1947 in Neustadt (LASp Best. H 13 Nr. 97, S. 5-16, hier bes. S. 8).
14Nach schwierigen Verhandlungen mit der Militärregierung konnten die 5.000 t Kartoffeln aus Reserven beschafft werden, die im Rheinland lagerten und für den französischen Sektor von Berlin vorgesehen waren. Vgl. die Ausführungen von Minister Stübinger in der Sitzung des Präsidialernährungsausschusses Pfalz am 10.3.1947 (LASp Best. H 13 Nr. 97, S. 55), ferner Schreiben des Ernährungsausschusses der BLV an den MinPräs vom 13.12.1946 (gedr. bei Brommer, Landesversammlung, S. 100-104) sowie Schreiben des ORPräs Eichenlaub an die französische Militärregierung vom 2.12.1946 (LASp Best. H 13 Nr. 1, S. 239-241). Weitere Erläuterungen dazu in einer abschriftlich überlieferten Aktennotiz der Außenstelle Kaiserslautern des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung vom 10.3.1947 (Best. 940 Nr. 709, S. 621-623). Als Beispiel siehe den Monatsbericht des städtischen Wirtschaftsamtes von Landau vom 23.4.1946 (Brommer, Quellen, S. 174-177).
15Zur Kartoffelversorgung generell Best. 860 Nr. 43, Nr. 1102-1103, Nr. 1111, 3803 und Nr. 4448, speziell für 1947 noch Best. 940 Nr. 96, Nr. 108, Nr. 435, Nr. 445, Nr. 691, Nr. 1037 und Nr. 1096. – Fortgang 10. MRS am 17.1.1947, TOP K.
16Für den Kreis Prüm vgl. Best. 860 Nr. 1294 (Förderung von Notstandsgebieten). Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 542.